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FondHauptarchiv - Urkunden (1177 -1526)
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Charter: 6293
Date: 1523 XII 07
AbstractWolfganng Kernpeis, des stifts Passaw gerichtschreiber in geistlichen rechten, Hanns Sturm underkamrer, und Wolfganng Schmidinger, 1 beder burger zu Wienn, all drei als ausrichter und volfuerer der . . . frawen2 Mulbanngerin, weilend doctor Veiten von Furst gelassen wittib seligen, gesche/afft, so zu gedechtnuß im statbuech zu Wienn geschriben stett, haben ein Haus verkauft, das früher die obgedacht3fraw Appolonia inne hatte hie in der Wildwercherstraß am egkh zenagst dem ge/asslein, als man an den Judenplatz geet, und stosst mit dem hindern tail an weilend Niclasen Hoburg des viltzhuter haus, dessentwegen Frau Apollonia alain an der Gewer geschriben gestanden; Aussteller haben es in kraft ... irs geschefft verkauft . . ., und aber ain alter kaufbrief, eemals under gemainer stat grunt innsigl ausgangen, verhanden, den Aussteller aber zu austhueung derselben gwe/ar diser zeit nicht erlegen mogen, so haben sie gegen .. . burgermaister und rate . . . auch den verwesern des gruntbuch diesen Kaufbrief für tot erklärt. . . .

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Charter: 6293a
Date: 1523 XII 31
AbstractHanns Ramser, gesessen zu Praitensee, diezeit pergmaister über die gründ zu der aindlftausent maid altar in Unser lieben frawen cappellen auf der Gestetten zu Wienn gehörig, . . . Hanns Mair, der zeit richter zu Praitensee, . . . Leonhart Phluger . . . Hans Khern und . . . Wolfganng Engsge/assl, all drei gesworen daselbs, haben auf Veranlassung des Petern Jungmair, mitburger zu Wienn, an stat seiner elichen hausfraw Margarethen die vormals auch Petern Hulchhuber daselbs elichen gehabt, 3/8 weingarten ... zu Praitensee in Obern Altenperg, zunagst Paulen Widhalbm weingarten mit dem obern rain gelegen, . . . beschaut und umb 18 lb dn gesche/atzt, . . . guter landswerung in O/esterreich.

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Charter: 6296
Date: 1524 I 02
AbstractDen . . . herren Gabrielen Gutrater, der rechten licenciate derzeit burgermaister, und dem rate gemain der stat Wienn, auch den innhaberen und verweseren derselben gruntpuecher machen Barbara, des edlen . . . ritter herren Marxen Trewtsawerwein von Erntrewtz, fürstlicher durchlewchtigkait rat und verwalter der Niderösterreichischen cantzley eelicher1 gemahl, und Martin Keckh, burger zu Wienn fur sich selbs, Steffan Wienner und Hanns Pheninglannder, bed bürger daselbs . . . und . . . undergesaczt gerhaben Lewpolden, Cristoffen, Martha und Anna, weilend . . . Thoman Gerler, burgers zu Closternewnburg, und frawen Anna seiner hausfrawen seligen ungevogten gelassen kinder die Mitteilung, daz . . . herr Paul Keckh, etwan burgermaister hie, umb ain haus, genannt das Wintterhaus mitsambt dem gwantgwelb under der stuben desselben haus- zenagst weilend Wolfgangen Lewbmpecken gwantgwelb, gelegen under den Lanngen Tuechlauben am e/ogkh, als man in die Landskron geet, mit ainem tail zunagst Conraden Freydenreich haus, allain nucz und gwer gestanden, welhs haus und gwantgwelb erblichen auf . . . obgenannt Martin Kecken, Barbara Trewtsawrweynin, auch herren Dionisien Ke/ockh, des rats und spitalmaister zu Wienn, beiden ersten der Aussteller bruder, und die obgemelten Lewpolden, Cristoffen, Martha und Anna, ihrer swester seligen kinder, ihre miterben gefallen, innhalt der beweisten sipzal imm statpuech zu Wienn geschriben. Nun haben Martin Keckh und Barbara Trewtsawrweinin fur sich selbs, ferner die beiden Vormünder für ihre phlegkinder, und zwar diese in kraft des wilbriefs under gemainer stat Wienn secret ausgangen, 1 besagtes Haus samt Zugehör Dionisien Keckh umb ain summa gelts . . . verkauft. Dem zufolge bitten sie um grundbücherliche Durchführung des Geschäftes, nämlich man wolle den . . . Paulen Kecken, ihren vater ... in gemainer stat gruntpuech an nutz und gwer austun und . . . Marthin Keckh, Barbara Trewtsawrweynin und ihrer swester kinder, Lewpolden, Cristoffen, Martha und Anna, mitsambt Dionisien Keckh, ihrem bruder, als die nagsten erben, nutz und gwer seczen, dann zestundan widerumben austun und den yczgemelten Dionisien Ke/ockh allain frei ledigklichen darumb . . . fertigen lassen. . . .

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Charter: 6294
Date: 1524 I 02
AbstractJohannes Spenndl briester, derzeit caplan der me/oß, so fraw Dorothea Flushartin [in Aller] heiligensandSteffansthumbkirchen hie zu Wienn gestift hat und an dessen vorvorderen caplan . . . weilend . . . herr Paul Ke/ockh, etwan burgermaister zu Wienn . . . sein gwantgwelb hie gelegen under den Lanngen Tuechlaubm anm egkh under der Stuben des hauß, genannt das Wintterhaws zenagst Wolfgangen Lewbmpecken gwantgwelb . . . umb 190 lb dnburckrechtweis verseczt hat, innhalt des burckrechtbriefs under bemelter stat Wienn gruntinnsigill ausgangen, welher brief verlegt und verloren ist, weshalb Aussteller denselben zu austueung des satz in bemelter stat Wienn saczgruntpuech begriffen, nicht erlegen noch furbringen kann, stellt herren Gabrielen Gutrater, der rechten licenciat derzeit burgermaister, und dem rate gemain vorliegenden Tötbrief aus, also wo nu furan der angezaigt burckrechtbrief umb die 190 lb dn lautend indert gefunden würde oder herfür käm, das derselb dem Aussteller, seinen Erben, dem Magistrat, den verweseren irer gnaden gruntpuecher und ihren Nachkommen und gemainer stat Wienn kainen nachtail oder schaden geberen, sonder hiemit ganz tod, ab und vernicht sein soll.

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Charter: 6295
Date: 1524 I 02
AbstractGabriel Gutrater, der rechten licenciat zu den zeitn burgermaister und der rat gemain der stat Wienn, haben Steffan Wienner, dem kürsner und Hannsn Phenniglander lainwater, beden ihren mitburgern, als undergesacztn gerhaben Lewpolden, Cristoffen, Martha und Anna, weilent Thoman Gerler, burger zu Closternewnburg und Anna seiner hausfrawn ungevogten kinder, als obrer gerhaben . . . bewilligt . . . das sy . .. ygclichen . . . irer phlegkinder tail und gerechtigkait an dem Hause, genannt das Wintterhaus under den Lanngen Tuchlauben am Egkh, als mon in die Lanndskron geet, mit aim tail zenagst Conraden Freidenreich haus gelegen, darzue auch des gwantgwelbs under der stuben des bestimbtn Winterhaws . . . herrn Dionisien Kekh, derzeit des rats und spitalmaister der burgerspital hie zu Wienn . . . übergebn und ine ... an nucz und gwer fertigen sullen.

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Charter: 6297
Date: 1524 I 23
AbstractVor burgermaister und ratgeben der stat Augspurg ist in ihrem versamelten rat erschinen . . . Martin Widman, genant Feerg, der junger, fur sich selbs und an stat Veiten und Anna, seiner geswistergit, auch von we/agen Christoffenn Mercklin, junckfrauen Barbara und Magdalena Briefmalerin und Katherina Rembserin, seiner miterben, und gab zu erkennen, wie weilent Magdalena, Wilhalmen Gotsmann des glasers, burgers zu Wienn in Österreich gelaßne witib seligen zwen sune, die sie mit dem selben Gotsman eelichen erobert, mit namen Wilhelmen und He/ansel, nach irem abgang hinder ir verlassen habe, die nachmals baid ongevogtet abgeleibt weren, zu welicher verlaßen hab und guet er sambt der obvermelten personen die nechsten erben mueterhalben seien und deßhalb glaubwirdig kuntschaft der beweißten sipzall ze haben notdurftig we/aren. Deshalb nun haben Widman und sein Anhang den Ausstellern die . . . unversprochenn manne, Hansenn Le/acherer von Buechlaw und Paulsenn Le/acherer von Vmbenhofen vorgestellt, mit der Bitte, denselben, was inen der anzaigten sipzall halben wissent (wie recht were) zu ze sprechen, verhe/aren und in dan der selben sag glaubwirdig urkunt under der stat Augsburg sigill geben wolten. Aussteller haben demnach den Bezeichneten, wie sich nach ordnung der recht geburet, zugesprochen und verhört, die da baid mit iren starcken aufgereckten aiden geschworen und gesagt haben, das die benanten Wilhalm und He/anßl Gotzman, der obbestimbten Martin und Veiten der Widman gebrüeder und junckfraw Anna, Christoff Mercklin zu Waal bei Landsperg seßhaft, auch junckfraw Barbara und Magdalena weilent Hansen Briefmalers, burgers zu Pe/ascht im Hunger land gelegen, und Agata seiner haußfrauen töchter, und junckfraw Katherina, Steffan Rembser des zimermans wonhaft zu Wienn, und Elßbetenn seiner haußfrauen eelichen dochter, recht vetern mueterhalben gewesen sein, wann Vrsula, Martin Widman, auch Fe/arg genant, des eltern, der Aussteller mitburgers verlaßne witib, benanter Martin, Veiten und Anna mueter, Margareta, Gregori Mercklin haußfraw, bestimbts Christoffen Mercklin mueter, Agata, Hansen Briefmalers haußfraw, gedachterBarbaraund Magdalenamueter, Elisabeth, Steffann Rambser haußfraw berurter Katherina mueter, und die oftgemelt Magdalena Gotsmänin, bemelter Wilhalm und Hansel mueter selig, funf rechte eeleipliche und leipliche geschwistergit von vater und mueter1 mit einander gewesen sein und alle in eelichem stand eelich geboren, das auch die oftgemelten Wilhelm und Henslin die Gotsman gebrueder bed ungevogt mit tod abgangen und zu irer gelassenn hab und guet nicht mer so nachent noch nechner erben, dann die mer genanten Martin und Veit die Widman gebrueder und Anna ir schwester, Christoff Mercklin, junckfraw Barbara und Magdalena Briefmalerin und Katherina Rambserin, ir vetern und muemen mueter halben allein in leben vorhanden sein.

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Charter: 6297a
Date: 1524 I 30
AbstractUrteil der Landesregenten in der Streitsache Keck = Wepp: Zwischen weilent herren Paulen Kecken erben, clager, an ainem und frawen Margrethen Weppin antworterin anderstails ist zu recht erkennt, von2 ytzbemelt bartheyen hab kaine darbracht und bewisen, das so inen in dem jüngsten urtail an eritag nach des heiligen creucz erhöhung tag des sechzehenten jars (1516, September 16)3auferlegt wordenist.

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Charter: 6298
Date: 1524 III 04
Abstract| In gottes namen Amen | hat nach Christi . . . geburt tausend funfhundert und in dem vierundzwainzigistem jare, in der zwelften Romischen zinß zall, in latein genant Indicion, am freitag, den vierten tag des monats Marcy, zwischen neun und zechen vor mittag während der Regierung Papst Klemens VII. und Kaiser Karls V. vor hierunder geschriben notarien und . . . hernach benanten zeugen . . . personlich . . . her Cristoff Michelpeckh von Sandt Cristoff, briester beneficiat und altarist des altar U. 1. frawen bei Sanndt Petter hie zu Wienn freiwillig sein beneficium und altar . . . gestift und erhebt (welches lechenherrn ist ein hochweiser . . . rat der fustlichen stat Wienn) jetzt aber in die hand . . . des . . . herren Martin Edlinger von Wels, der freyen konsten maister, heiligen geschrift licenciat und Allerheiligen Sand Steffans kirchen thuembherrn Passauer bistumbs . . . resigniert, worauf die beiden dem hernach geschriben offen notary als ainer gemainen glaubirdigen1 person versprochen haben, an der Resignation und Übernahme festzuhalten, und maister Cristoff Michelpeckh ubergeber und . . . Mert Edlinger . . . annemer den Notar um Anfertigung des vorliegenden offen instrument ersucht haben. Das alles ist geschechen zu Wien bei der Hymelportn in dem junckhfrawen kloster in obvermeltes herren maister Cristoffen Michelpeckh zymer an oberwähntem Datum in beibesen der . . . Hannsen Hueber, der heiligen geschrift licenciaten und thuembherren zu Wien, maister Peterren Gruenwaldt des fürstlichen collegy zu Wienn collegiaten und herren Hannsen Newbrett beneficiaten und organisten bei den Hymelporten Passauer und Regenspurger bistumbs,

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Charter: 6298a
Date: 1524 III 08
AbstractErzherzog Ferdinand verkündigt die Erledigung der urtail hierinn beslossen von . . . stathalter und hofrat der Niderösterreichischen lande zwischen weilend Paulen Kecken erben anstat und als gerhaben weilend Lucasen Snitzers gelassen tochter als clagern an ainem und des . . . gelerten . . . doctor Johann Weppen anstat Margrethen Rietenpergerin seiner eelichen hausfrawen antworterin anderstails dahin gehend: die . . . clager haben das, so in mit urtail und recht furzubringen . . . aufgelegt worden . . . nicht gethan . . . deshalben sei die antworterin von der clager clag in gericht angezogen muessig und ledig, wobei2doch weilend Lucasen Snitzers verlassen tochter vorbehalten bleibt, einen Schiedsspruch zu erwirken,3ob die gedacht antworterin über ir vermecht der 9oo gulden hungrisch, das sy genugsam gewisen, und über die summa, so ir voriger hauswirt, weilend doctor Steffan Vorchtenawer, von irentwegen eingenommen und emphangen haben soll (die genannte antworterin nochmalen lauter benennen und mit irem aid neben iren eingelegten kuntschaften bestetten soll) gueter, die aines mereren werts we/aren, innenhett, . . .;1 desgleichen solle der antworterin ire spruch, wo die gueter von . . . doctor Steffan Vorchtenawer herruerent, den wert der bestimbten baider summa nicht erreichen gegen Paulen Keckens gelassen erben auch vorbehalten sein; dann die lad, 2 in gericht benennt, soll die antworterin auf ir erbieten vor . . . n. burgermaister und rate zu Wienn, soverr die vormals durch die bartheyen nicht eröffent, nochmalen furbringen, daselbs dieselb lad in baider bartheyen gegenwürt ausgetan werden und yeder barthey das, so ir darinn geburt, zuesteen, und sein baider barthey expenß und gerichtscosten bis zu entlichem austrag diser sachen angestelt. . . .

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Charter: 6299
Date: 1524 III 12
AbstractVor Hanns Sueß, zu den zeiten burgermaister und des rate gemain der stat Wienn sind, als sie in offnem rate gesessen, komen . . . n. weilend herren Paulen Keckens erben ... als gerhaben Lucasen Snitzers seligen tochter, und . . . doctor Johann We/app anstat Margrethen Rietenpergerin seiner eelichen hausfrawen und haben sich ainer urtail, von den Ausstellern zwischen inen . . . (Paulen Keckhens erben als clageren an ainem und Margrethen Weppin anders tails) ausgangen, beswe/art und für die . . . herren n. stathalter und hofräte der Niderösterreichischen lande ... zu erledigen gedingt, dessen Wortlaut ddo. 1524, Jänner 3o folgt und in n° 6297 a mit der Berufung auf n° 6112 von 1516, September 16 vorliegt, worauf die erledigung (durch stathalter und hofrate) under fürstlicher durchleuchtigkait . . . aufgedruckten insigill verslossen den Ausstellern überantwort worden wäre, die sy bed tail zu eröffnen begerten. Auch diese wird samt der uberschrift transsumiert, vergl. n° 6298 a von 1524, März 8. Nach verhör solher erledigung begerte doctor Johann Wepp . . . ime gerichts urkund ze geben, was hiermit geschieht.

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Charter: 6300
Date: 1524 III 17
AbstractHerrn Wolfganngen Heu/otl, der zeit ainer des rats der stat zu Wienn, und Wolfganngen Trew burger daselbs, als innhabern bemelter stat Wienn gruntbucher, meldet Johanna, des ... gelerten Lucian Gru/oner burger zu/o Wienneliche hausfraw, daß weilent ihr voriger . . . hauswirt, Hanns Sandtman, burger zu Wienn, sein haus mit seiner zugehörung hinder Sannd Pangratzen zunagst dem haus, so etwenn Wolfganngen Wenntdenzug des zimermann gewest, mit ainer seiten gelegen, darvon mon auch jerlich in Sannd Pangratzen cappellen 3o dn dient und nit mer, etwenn . . . hern Görgen bischoven zu Wienn seliger gedechtnuß diener Hannsen1 Printzecker umb 140 lb dn zu kaufen geben hat und ihrem hauswirt seligen Hannsen Sanndtman an solcher summa die 40 lb dn unbezallt hinderstellig beliben, die Ausstellerin under ander seinen verlassen gu/etem und schulden von seinen freunten und na/ogsten erben an sich gelöst hab, nach laut der vertrag und verzeichbrief sambt den sippzallen in dem statbuch zu Wienn eingeschriben. Nun haben jedoch her Vlrich Kaufman kaiserlicher rechten doctor, tumherr zu Wienn und die zeit official des bischoflichen hoffs daselbs, auch die edeln Mert Preinperger und Wolfganng Strawss, des hochwirdigen . . . Johannsen de Revellis, bischoven zu Wienn, hofmaister und anwelde des angezaigten hauss von gedachts Printzecker wegen, als der seiner dienst und ambts unverraitt verschaiden sein solle, sich understanden und Hannsen Strawbinger dem Stainmessen dasselbig verkauft . . . doch der Ausstellerin vierzig phunden (40 lb) unvergriffen, die sie nun par, on abgang und schaden ingenomen und emphangen. Demgemäß sendet Ausstellerin den Grundbuchsführern zu dem gruntbuch . . . auf alle . . . gerechtigkait, so . . . Hanns Sanndtman ... an solchem haus gehabt zugunsten des Strawbinger besiglten mit . . .

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Charter: 6301
Date: 1524 IV 04
AbstractKönig Ludwig II. von Ungarn und Böhmen richtet durch eine Botschaft (hominibus . . . presencium exhibitor.) die Bitte an den Wiener Magistrat, derselbe möge istic den Einkauf von gewissen Schmelztiegeln und anderen zur Münzenprägung notwendiger Dinge (tartarum tegulas et alias res atque instrumenta ad cusionem monetarum necessaria emere) sowie deren zollfreie Abfuhr durch Österreich zulassen (et pacifice atque sine omni tributi et thelonei solucione istinc per Austriam defferre possint); der König werde sich bei Gelegenheit durch Gegendienste erkenntlich zeigen (vicessim autem nos quoque parati sumus simile vel maius ad vestram petitionem in regno nostro annuere).

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Charter: 6302
Date: 1524 IV 05
Abstract. . . herrn Hannsen Suessen, diezeit burgermaister, und rate der stat Wienn, sowie den verwaltern irer gnaden grundpuecher melden Thoman Dienndorffer, burger zu Medling, und Margret, weilend Hansen Hörgkl etwann burger zu/o Wienn . . . wittiben, die Übergabe ihres halben Hauses, ganzes gelegen in der Hindern Pegkenstraß zu Wienn zunagst weilend Thoman Swartzpegken hauss mit aim tail, das mit gesche/afft von weilend Anna Hannsen Brunner, etwann mitburger daselbs zu Wienn ... wittiben an den geistlichen briester herr Michaeln Dienndorffer und Hansen Diendorffer, seines brueder kinder komen, innhalt derselben Anna Brunerin gesche/afft im statpuech geschriben, weliches halbes hauss nun weiter mit erblicher gerechtigkait von den ye/atzgemelten . . . Michaeln Dienndorffer, der Aussteller brueder und vettern, auch auf . . . Thoman Dienndorfer, weilend Hansen Diendorffer verlassen sone komen . . . innhalt der beweisten frondschaft. Aussteller haben das halbe Haus zuegestelt . . . und all ihre gerechtigkait daran . . . der . . . frawen Dorothea, Conraden Freidenreich burger zu Wienn hausfrawn, die emallen Rueprechten Löffler den vleischagker seling auch elichen gehabt, wann derselb Rueprecht Löffler das angezaigt halb hauss von hern Michaeln Dienndorffer in seinem leben und auch von den Ausstellern als den nechsten erben erkauft. . . . Und dieweil . . . soliches voran ganzes hauss mit gesche/afft von . . . Rueprecht Löffler, inhalt seines gesche/affts im statpuech geschriben, davon den Ausstellern ain bewerter außzug furbracht, an . . . Dorothea sein hausfraw komen. Aussteller bitten daher den Magistrat und auch die verwalter der städtischen gruntpuecher, . . . dieselben Dorothea Freidenreichin ... an nutz und gwer schreiben zu lassen und dann die Anna Brunerin oder die Aussteller, wenn sie darumb in craft irs gesche/affts geschriben werden, daran nutz und gwer wider ab und außthuen zu lassen, weil Aussteller das Haus aufsenden. . . .

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Charter: 6302a
Date: 1524 IV 21
AbstractErzherzog Ferdinand, prinz in Hispanien usw. erklärt die urtail hierinnen beslossen vom stathalter und hofrat der Niderösterreichischen lande zwischen Margarethen, Peter Jungmair elichen hausfrawen, so vormals Petern Hulchhuber auch elichen gehabt ains-, Wilhelm Pesserer und Mathes Koppen . . . burgern zu Wienn am andern tail . . . erledigt also: Die gemelt Hulchhuberin hab das so ir mit urtail und recht aufgelegt worden, des zu recht gnug, bewisen. Swer sy nun zu got ainen aufgereckhten aid, das sy die 366 lb dn, so Peter Hulchhuber umb das haus, auch die varend hab, in actis begriffen, emphangen und in seinen nutz gebracht hat, nit widerumb empfangen genomen, noch sich darein gelassen hab, so werde sy solcher irer suma gelts und varenden hab pillich entricht und benügig gemacht.

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Charter: 6303
Date: 1524 V 02
AbstractWolfganng Smidinger, burger zu Wienn, verlautbart, daß weilent Margreth Peckenhoferin di überteurung ires halben hauß, das ganzes hie zu Wienn in der Vordem Peckenstraß zunägst weilent Hannsen Hohenecker haus mit ainer seiten gelegen und der ander tail desselben hauss ist, des gegentail AnnaPrünnerin an nutz und gwer geschriben steet - weilent Khaterina, Hainrichen Smidinger ihres vetter hausfraw . . ., die auch emallen Petern Maurer elich gehabt, umb 80 gulden hungerisch 1 lb 10 dn uber dj anderthalb hundert (150) hungerisch gulden, so vormallen Ruprechten Mugsner, dem fleischhacker, 1 in der stat zu Wienn saczgruntbuch darauf verschriben steen, verphendt hat. Nun aber gedachter Hainrich Smidinger . . . sich derselben seiner . . . hausfrawen Katherinen in craft aines verschriben gwalts, so sj im dises sacz halben gegeben, gemechtiget und angenomen, auch demselben in recht und ander weg so ferr und lang nachgestanden, bis das im sölcher sacz entricht und vergenugt worden ist, daran derselbig sein vetter, Hainrich Smidinger, von seiner, benannten hausfrawen wegen ain benugen gehabt, und auch Aussteller als sein nachkomen und erb seines guts ain benugen haben sol und wil, das Aussteller demnach den . . . sacz der 80 gulden hungerisch 1 lb 10 dn hiemit in craft des brieffs ... quit sagt. Aussteller verzichtet aus diesem Grunde von obgedachter seiner vetter und swägerin wegen für sich und all seine erben, das dj innhaber des obbestimbten hauss solches satz halben auch die stat Wienn und ir gruntbuch on ansprach und vordrung sein söllen, deshalben auch die Grundbuchführer die jhenen2 so gerechtigkhait zu dem haus haben, unverhindert dises merbemelten sacz, in nucz und gwer berublich schreiben und fertigen mugen, wiewol auch Hainrich Smidinger ain saczzedl von dem gruntbuch genomen hat, wil Aussteller doch dieselbig hiemit auch getött und vernicht haben. . . .

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Charter: 6302b
Date: 1524 V 02
AbstractVor Vlrich Kück, diezeit statrichter zu Wienn, kam an mitwoch nach dem suntag Cantate nagstverschinn (1524, April 27), als er in der burgerschrann daselbs zu gericht sass . . . Margaretha, Petern Jungmair eliche hausfraw, so vormals Petern Hulchhuber auch elichen gehabt und hat durch iren vorsprechen fürbracht . . ., wie sich . . . maister Wilhelm Pesserer leibarzt, burger zu Wienn, ainer urtail von dem Aussteller als richter zwischen inen auf der eegenannten burgerschrann an mitwoch nach Assumptionis Marie im dreiundzwainzigisten jar (1523, August 19) ausgangen für den landesherrlichen stathalter und hofrate der Niderösterreichischen lande berufft und gedingt hett, welche urtail nu von dieser Instanz erledigt und dieselb erledigung under furstlicher durchleüchtigkhait innsigl verslossen zu gerichtshanden geantwurt worden wer, um deren Eröffnung und Verlesung sie bittet. Und wann auch egedachter Wilhelm Pesserer durch ainen seiner diener sambt maister Peter Pidler, seinem vorsprech und procurator, auch erschinen und als appellirender tail gleicher weise zu öffnen begert hat, hat diese Eröffnung und Verlesung stattgefunden. Folgt der Wortlaut des Regierungsentscheides von 1524, April 21, n° 63o2 a, nach welcher eröffnung der vorgeschriben erledigung die . . . Margareth Jungmairin iren bedacht begeret des aids halben bis auf den nagsten rechttag, der ward ir auch gegeben. Darnach an heut montag kham . . . Margareth Jungmairin wider fur gericht und bu/ete sich auf, . . . mit dem aid ... zu verfaren. Da über Verständigung auch die obgenannte Vertretung der Gegenpartei erschienen war, ist die Jungmairin mit dem aid verfaren. Sie verlangt Gerichtsurkunde, die ihr gegeben wird.

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Charter: 6304
Date: 1524 V 02
AbstractConrad Freidenreich laubenherr, burger zu Wienn, und Dorothea, sein eeliche hausfraw verlautbaren, daß weilent Margretha Pekenhoferin, weilent Ruprechtn Muchsner, den mon1 Löffler genennt hat, . . . irn halben tail hauß, ganzes hie zu der Vordem Pekhenstraß mit ainem tail zenagst herren Wolfganngen Scheichenwalder hauß gelegen, umb anderhalb hundert (150) hungrisch gulden verseczt hat, innhalt der satz in gmainer stat gruntbuch zu Wienn begriffen, welchs sacz weilent Rueprecht ainen bewerten außzug genomen, der aber verlegt und verlorn und zu austhueung des sacz nicht gefunden noch erlegt khan werden, demnach . . obgenannte chanleut . . . gegen . . . n burgermaister und rate der stat Wienn, . . . auch den innhabern und verwesern . . . gemainer stat gruntbüecher den Grundbuchsauszug töten.

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Charter: 6305
Date: 1524 V 27
AbstractVeit Widman genannt Ferg, dem neben andern . . . miterben von Wilhelm und He/annslein, weilent Wilhelm Goczman des glaser, burgers zu Wienn, gelassen sun, seinem vettern . . ., etlich anligund und varunde güeter erblich zuegestanden, der aber . . . dieselbigen diser zeit selbs in aigner person2 nit3 einbringen kan, 4 bevollmächtigt Mertn Widman, auch genannt Ferg, seinen eeleiblichen bruder, . . . also das er den angezaigten ihren anerstorben erbtail an des Ausstellers stat, in dessen namen und zu seinen handen einbringen kann. Vollmacht mit kurzem Wortlaut,

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Charter: 6306
Date: 1524 VI 10
AbstractSiehe Anhang: Verzeichnis der aus der Reihe der Originalurkunden ausgeschiedenen Einzelnabschriften n° LXXX.

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Charter: 6307
Date: 1524 VI 17
AbstractNiclas Dachspacher stainmeß, mitburger zu Wienn, und . . . Magdalena sein eeliche hausfraw haben mit handen . . . herren Hannsen Sueß, zu den zeiten burgermaister, und des rats gemain der stat Wienn . . . verkauft 20 ß dn jerlichs gelts burckrechts auf ihrem hauß hie am Newenmarckt, zenagst Geörgen Kiener des Letzeiter haus gelegen, umb 50 lb dn guter landswerung in Österreich, we/olch 50 lb dn weilend maister Blasi Hertzer wundarzt, . . . obgemelter Magdalena voriger hauswirt . . ., laut seins geschäffts, inm statpuech zu Wienn geschriben, von obberurtem ... haus zu ausrichtung ains ewigen jartag in dem Augustiner closter hie ze stiften geschafft . . . hat den dortigen prior und convent ... zu ausrichtung berurts jartag, den sy jerlich zu Unser frawen tag irer geburde oder acht tag vor oder nach halten sollen, innhalt des stiftbriefs deshalben ausgangen, in welcher Zeit auch Aussteller das burckhrecht jerlich dienen sollen . . .miteinander nach Wiener Recht vom nächsten Tag Maria Geburt anhebend. Das Burgrecht ist abzulösen . . . miteinander mit fünfzig phunt phenning und1 nagsten dinst damit, der davon ze dienen gefellt; ... doch das dem . . . prior und convent zeitlich zu sölher ablosung verkundt werde. Versessener Dienst ist ... vor dem statrichter in der burgerschrann hie zu klagen. . . .

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Charter: 6308
Date: 1524 VII 01
AbstractThaman Wisinger, burger zu Wienn, und . . . Margaret, sein hausfraw, haben mit gruntherrn handen des . . . hern Michaeln abbt . . . zun Schottn zu Wienn verkauft 20 ß dn gelts burckhrechts jerlicher gult auf ihrem hauß und saffran garten dabei, das vormalln zwai heuser und drei hoffstet weingartn gewesen, gelegen vor Widmer tor in der Sunluckhen zu nachst Barbaren Willdin hauß mit ainm tail, davon man jerlichen dient den . . . Schotten sybenzigkh wienner phennig ( 70 dn) an sand Michels tag zu gruntdinst. . . . Die 20 ß dn elts burckhrecht haben sie verkauft . . . dem . . . wollgelerten . . . maister Bartholome Marttenawer, die zeit capplan der2 ebigen meß, die weilend fraw Anna Vlrichs Pirichfelder wittib ... in Sannd Steffanns thumbkirchn hie zu Wienn gestift hat . . . umb 50 lb dn gueter landswerung in Osterreich, die auch eemalln auf dem merbestimbten hauß und saffran gartn gelegen, weliche . . . mit kauf von weilend . . . Mathesen Grueber, capplan bemelter Anna Pirichfelderin stift und meß an Gregorien Holabrunner und Anna sein hausfrawn und dann ferrer von den selben auch von ainem burgermaister und ratte der stat Wienn als3 lehen herrn bemelts beneficium und stift umb die 50 lb dn an ... . Thaman Wisinger komen sein. Die Gülte wird zweimal im Jahre zu sand Georing tag und zu sand Michels tag, jedesmal 10 lb dn, nach Wiener Recht, und zwar das erste Mal zu sand Michels tag nächst komend an lenger verziehen geleistet, kann wieder mit 50 lb dn und den nachsten zinß abgelöst werden. Versessener Dienst ist vor dem stattrichter auf der burger schrann zu clagen zu vierzehen tagen nach Wiener Recht.

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Charter: 6308a
Date: 1524 VII 19
AbstractHanns Schadner und . . . Wolfganng Heütl, bed der zeit des rats der stat Wienn, bezeugen, daz für den yetz benannten rat kömen ist ... maister Anndre Schimpffer anstat und als procurator des landsfürsten und begerte alda, im etlich herren aus irem mittel zuzegeben zu sche/atzern aines hauss hie beim Roten Thu/orn gelegen, so Leonharten Progenntl zu/ogehörig ist. Aussteller sein . . . durch obangezaigten rat zu solcher schatzung verordent . . . worden und haben darauf mitsambt der stat Wienn gesworen werchleüten das . . . haus . . . beschaut und umb 800 lb dn guter landswerung in Österreich gesche/atzt. Das deponieren sie nachmals vor dem Rate und geben darauf aus haissen und bevelch desselben dem ... maister Anndre Schimpfferdisen schatzungbrief zu urkunt.

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Charter: 6308b
Date: 1524 VII 29
AbstractDer Magistrat von Bruck a. d. a. d. Leitha an Erzherzog Ferdinand: Sie zaigen als armen underthan ihre anligend und vorderblich beswerd, so sie von den ettwan lange zeit her und noch zu tragen, hiemit . . . ahn und bitten um Abhilfe. Sie seien von kaiser Fridrichen und kaiser Maximilian . . .und anderen fursten von Osterreich mit mereren freihaiten begnadt … darinn befohlen wird, ihnen kein irrung noch sperr bei einer pen ettlicher margk golds zu thun, wovon sie die originalia hie beihanden anzuzaigen haben; der Erzherzog hätte diese ihnen iczon kurzverschinner jare . . . bestätt und confirmirt, darinn under andern begriffen, das Gesuchsteller ihre hungerische pawwein auf wasser und lande im furstenthumb Osterreich on menigklichs vorhinderung zu verkaufen und zu verfuren macht haben, in dem dann ihre gröste narung und aufenthalt stet. Nun habe ihnen nymant dann die von Wien ungeve/arlich vor xviij jaren vorschinen, als Kaiser Maximilian I. ausserhalb lands gewest, wider solich . . . freihait spen, irrung und ihrer narung derhalben abpruch gethan, sich auch dieselbigen zeit bei Irer Mt so hoch bemuet und Ir Mt dohin bewegt, das Gesuchsteller ain jare von ihrem hungerischen pawwein nicht mer dann hundert (100) dreiling, die Gesuchsteller in vergangen jaren uber zwier ain jare nicht gefuert, aufwarts zu verfuren verghönnt, doch pis auf weiter declaration und zu austrag der sachen. Ist sindher aus anderen Irer Mt1 geschefften darinn nichts gehandelt, in hoffnung Ir Mt haben den Gesuchstellern domit deren freihait nichts aufgehaben oder ainigen abpr/och darinn gethon. Auch so Gesuchsteller dieselben zeit her angeregte ihre Hungrische pawwein aufwarts in Bairland verkauft, sosind sie albegen benötigt worden, zwen oder drei aus ihrem mittl oder ander burger herauf zu ine schicken mu/oessen, die sind alßdann ain weil fur den burgermaister, zum andern fur ain rate, zum dritten fur die stewrherren gewisen, das dann den Gesuchstellern und den kaufleuten, so von ihnen kaufen, wie der Erzherzog erwegen möge, zu mercklichem nachtail raicht, das sie also auf iij oder iiij tag mit grosser zerung und uncosten, der Gesuchsteller noch gemaine stat1 ye nicht notturftig, aldo ligen muessen, und zum letzten mit swerer muhe und durch hilf ettlicher . . . hoffrete . . . furzufaren nachgeben worden. Auch unangesehen das der Erzherzog hievor zu Gretz auf der Gesuchsteller derhalben anruefen ain bevelh an sie (die Wiener) ausgen habe lassen, das sie den Gesuchstellern in ihren freihaiten kein irr noch hinderung thu/en, so sie aber ainicherlay gerechtigkait zu ihnen zu haben vermainen, das sie das vor dem Erzherzog oder seine loblichen hoffrete . .. austragen sollen; aber sie solichen bevelh auch die aufgesetzten penfäll noch pißher wenig beherzigt. Der Gesuchsteller Bitte ginge nun dahin, die von Wien und die von Bruck gegen ine verhörn, das sie doch anzaigen, was sie gerechtigkait, damit sie der Brucker freihaiten abtilgen und underzutrucken vormainen haben, domit soliche declaration vor dem Erzherzog oder dessen loblichen rete . . . ir endschaft verlange, und Gesuchsteller2kunftiglich bei ihren freihaiten . . . von den von Wien berueblich bleiben mugen. Sie haben sonst keinen Unterhalt dann mit dem wein; auch das stätlein, so an der greinz ligt, in kriegßleuften vil mer anfechtung dann andere stett, wie offenlich pißher gelitten, dardurch in groß vorderben und abnemen kumen, das Gesuchsteller doch zu aufnemen geren wider pringen wolten. Auch so sind die Tewtschen wein, die bei ihnen wachsen, der gestalt, das sie nicht ligen noch lang leiden oder3 verkauft werden mugen. Schließlich wird der Erzherzog daran erinnert, daß Gesuchsteller ihm als wolals die von Wien angehorig. . . . Burgermaister Richter || und rate zu Brugkh || an der Leytta

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Charter: 6309
Date: 1524 VII 29
AbstractErzherzog Ferdinand an den Wiener Magistrat: Er sende ihnen hierinn beslossen ain supplication, 1 die ihm .n. richter und rat zu Brugkh an der Leitta vorgebracht, wonach ihnen die Wiener uber seine und früherer fursten von Osterreich gegeben freihaiten auch des Erzherzogs vorausgangen bevelh in der weinfuer ires hungrischen gepew, wo sy die durch seine lande fueren, unbillich irrung und verhinderung thuen. . . . Damit aber zwischen beiden Streitteilen die gebürlichait gehandlt werden muge, so werden die Wiener auf freitag nach sant Steffan erfindung tag schierist (1524, August 5) vor . . . stathalter und hofrat gewislichen geladen, daselbst dann die ... von Prugkh selbst oder durch ir volmechtig gewalttrager auch sein sollen. .

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Charter: 6310
Date: 1524 VIII 20
AbstractVor Virich Prück, diezeit statrichter zu Wienn, ist an mitwoch nach des heiligen Zwelfpoten Sannd Jacobs tag nägst verschinen (1524, Juli 27), als Aussteller in der burgerschram daselbs zu Wienn zu gericht gesessen, ... kömen . . . maister Anndre Schimpffer, dises gerichts gesworner procurator, und hat da in craft und nach vermögen aines verschribenen gewalts und bevelchs, von den erzherzoglichen reten der Niderösterreichischen raitchamer ausgangen, welchen gwalt er dem Aussteller zuvor überantwürt ; - folgendes eröffnet: Nachdem Leonhart Proge/anntl der schefman, burger zu Wienn, als ainer, so nach weilent khaiser Maximilian . . . ableibung in der newen lanndßordnung, durch etlich aufrurig personen aus der landschaft in Österreich wider Erzherzog Ferdinands mainung und gemu/et furgenomen, . . . mitgehandlt, durch denselben . . . herrn in straff erkennt und ain summa gelts auf ain benannte zeit zu bezallen aufgelegt worden, aber . . . ungehorsam erschinen und . . . nicht bezallt, deshalben der Erzherzog dem Aussteller als statrichter mit ernst bevolhen hiet, gedachtem Proge/anntl sein haus hab und gut, so derselbig alhie in dem statgericht hette, zu versperrn und ze handlen, wie Wiener gebrauch in solchen fe/allen vermöcht, welchen bevelch der Richter in geschrift beihendig . . . hiet1 und darauf dem Proge/anntl sein hausung alhie bei dem Roten Thurn gelegen, versperrt hiet. Und wann auch Proge/anntl, über das im also gesperrt worden, den voraid . . . vor gericht getan, das er an silber, par gelt noch gold nicht hiete, die obgemelt summa straffgelt ains tail oder gar zu bezallen ... so hiet er, Andre Schimpffer aus bevelch und gewalt wie oben gemelt, das . . . haus nach gebrauch und ordnung der stat Wienn schetzen lassen, und leget deshalb zu recht ein ainen offenn schatzbrief, welcher von wort zu worten also lautt: Folgt der Wortlaut von n° 6308 a. Darauf . . . maister Anndre Schimpffer anbracht: dieweil in disem fall nach vermügen des .. . statbrauchs zu Wienn das .. . haus fail gesprochen und verkauft werden solte, so stellet er alda vor den Aussteller und offens gericht den . . . Wolfganng Trewen, burger zu Wienn, und gab im das . . . haus bei dem Roten Thurn, so mon nennt zu den Gulden Chron, und des egedachten Leonharten Proge/anntls gewesen ist, . . . ze kaufen . . . umb 600 lb dn guter landswerung in Osterreich mit dem Bemerken, daß ein höheres Angebot nicht vorliege und begeret ferrer im an ... Proge/anntl des jetzergangen kaufs ain anpot zu erkennen, ob er das haus umb die bestimbt kaufsumma, in ta/egen so er nach dem statbrauch darzu hette, widerumben an sich lösen wolt, wo nicht, alsdann ferrer . . . damit ze handlen und . . . Wolfganng Trewen zu verfertigen. Nachmallen an mitwoch nach Unnser lieben frawen schiedung tag (August I7) meldet Schimpfer das erfolglose Angebot des Hauses durch des gerichts fronpoten an Leonhart Proge/anntl, . . . und bittet nun, im das mergemelt haus ze urlauben und ainen urlaubbrief von gericht ze geben Also ist mit frag und urtail zu recht erkannt: Maister Anndre Schimpffer und wer von der fürstlichen durchleüchtigkait wegen in diser sachen ze handlen hab, sülle und mög nun fürbaser das obbestimbt haus mitsambt aller seiner zugehörung und gerechtigkait dem egenannten Wolfganng Trewen und seinen erben, dem er es ze kaufen gegeben ... also fertigen, als der stat zu Wienn recht ist. Meister Schimpfer bekommt darüber vom Aussteller auf sein begern und nach erkanntem rechtn disen urlaubbrief,

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Charter: 6311
Date: 1524 VIII 27
AbstractDer Passauer Magistrat an den von Wien: Es habe Elizabeth, weilend Hannsen Täbrers Passauer mittburgers . . . wittib, von ir selbst und irer verwaister kinder wegen, der sy sich als mutter mit ehafter vormundschaft undernumen, zu erkennen geben, wei . . . ir hauswirt mit . . . Georgen Lanngen, Wiener ratsfreund, ains bestanden scheffs halb an der burgerschrann ... zu Wienn ain rechfertigung gehabt, die er dann doselbst mit recht und urtl erhalten und aber nachmals nach Wiener stat rechten fur dem Wiener Magistrat gewaigert und erwachsen sei, alda die handlung durch irs hauswirts abgang anhengig beliben, derhalb sy maister Hansn Röslen der auch vormals irs hauswirts seligen procurator gewesen, von ir selbst und irer kinder wegen gwalt geben, die sach an end zu pringen. Elisabeth habe nun gebeten, ir hierinn beim Wiener Magistrat mit furgeschrift gunstlich zu erscheinen; dieweil der Passauer Magistrat dann den . . . witben und waisen ersprieslich und furdersam ze sein begirig und schuldig und gleicher Gesinnung beim Wiener versichert sei, ersuche er maister Hannsen zu unterstützen.

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Charter: 6312
Date: 1524 IX 03
AbstractErzherzog Ferdinand sendet dem Wiener Magistrat ain suplication des Anndre Schimpfer, handler diser sachn, . . . darinnen er . . . anzaigt, we/olhermassen er des Probäntl1 behausung halben am Saltzgries gelegen, so er schetzen lassen ... nach dem Wiener statpuech alhie gehandlt; und nachdem . . . burger Wolfganng Trew in khauf umb sölh des . . . Probäntl behausung stee und des erbietens sei, dem Erzherzog ge/ogen der gwe/ar anzaigts hauß funfthalbhundert phund pfening (450 lb dn) zu geben und di ubermaß zu dem gruntpuech zu erlegen, so empfiehlt der Erzherzog den Wienern, in diser sachn der gwe/or halben . . . nach . . . statbrauch zu handeln und damit nicht zu verziehen.

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Charter: 6313
Date: 1524 X 14
AbstractSiehe Anhang: Verzeichnis. der aus der Reihe der Originalurkunden ausgeschiedenen Einzeln ab Schriften n° LXXXI.

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Charter: 6314
Date: 1524 X 17
AbstractDesgleichen n° LXXXII.

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Charter: 6315
Date: 1524 X 29
AbstractGraf Wolfgang zu St. Georgen-Pösing an Bürgermeister und Rat zu Wien, er habe phinztag und freitag nachst vergangen (Oktober 27 und 28) ettliche stuk hausen auf guet gluk1 gan2 Wienn auf den mark geschikt, und wisse nicht aus was ursach er wenig nutz aus dem kauf gehabt, daheim3, würde er an zweifel ... so vil gelt daraus genommen haben. Wie dem ist, so schicke4 er widerümb bei seinen gegenburtigen dyenern ettliche stük, versehe sich pesser gluk domit zu haben und bitte die Adressaten, sie wollen die mit seinem guet auf den mark gefuedert haben. Sie sollten das auch im pesten mit sambt andern . . . mitwanern von Wienn emphinden . . ., mit solicher fuedrung oder merern vergleicht werden. Was ihnen seine dyener doneben werden anzaigen, dem mögen sie vollen gelauben geben.5

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Charter: 6316
Date: 1524 XI 09
AbstractSiehe Anhang: Verzeichnis der aus der Reihe der Originalurkunden ausgeschiedenen Einzelnabschriften n° LXXXIII.

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