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FondUrkundensammlung des Ständischen Archivs
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Charter: StA Urk 2445
Date: 1439 September 21.
AbstractKönig Albrecht (II.) belehnt Graf Hans von Thierstein mit allen vom Reich zu Lehen rührenden Mannschaften und Gütern, die mit dem Tod des Patriarchen Ludwig (II.) von Aquileja dem Reich wieder heimgefallen waren und welche einst dem Patriarchen nach dem Tod seines Bruders Herzog Ulrich von Teck zugefallen waren.

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Charter: StA Urk 2455
Date: 1439 Oktober 2.
AbstractWilhelm der Turs, Dompropst von St. Stephan in Wien, vertauscht mit Hans von Ebersdorf, Obersten Kämmerer in Österreich, 60 d. Gülte freies Eigen auf einem behausten Gut zu (Kaiser-)Ebersdorf gegen 60 d. Gülte auf dessen Anteil auf einem Forst ("holcz"), genannt das "Eberstorffel", oberhalb von (Kaiser-)Ebersdorf an der Donau gegen Simmering ("Symonyng") gelegen, die jährlich der Richter von (Kaiser-)Ebersdorf dem Amtmann von St. Stephan in Simmering reichen soll. Schadlosformel. Gewährleistung des Ausstellers für seinen Teil des Geschäfts nach Tauschrecht, Freieigenrecht und Landrecht von Österreich.

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Charter: StA Urk 2460
Date: ohne Datum
AbstractHans Öder, Bürgermeister von Passau, verkauft Simon dem Pötel, Bürger zu Wien, und seiner Frau Magdalena mit Handen seiner Bergherren, des Bruders Hans Keser, Komtur der Johanniter in der Kärtnerstraße in Wien ("comentewr des hauss zu sant Johanns in der Kernerstrass ze Wienn"), und Jakob Nürnberger, Oberster Kaplan der Hofburgkapelle in Wien ("unser fraun und sand Johanns cappellen in meins genedigisten herren des Römischen etc. kunigs purgk ze Wienn"), sein rechtes Kaufgut, einen Weingarten zu Grinzing, der von Thomas dem "Weytten" an ihn gekommen ist. Schadlosformel. Gewährleistung nach Bergrechtsrecht und Landrecht in Österreich. Besicherung mit dem gesamten Besitz.

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Charter: StA Urk 2448
Date: 1439 Oktober 21.
AbstractJörg ("Gorig") und Martin Ruedlieb ("die Ruedlieben") verkaufen Margarethe, Tochter des verstorbenen Konrad des Pöttinger und Witwe nach Wolfgang dem Schaden, den in der Pfarre (Ober-)Grafendorf an der Pielach gelegenen "Czikchoff" mit allem Zubehör, der vom Propst von St. Pölten zu Lehen geht, sowie Stück, Zehente, Gülte und Güter zu Kuning ("Chayning"), Willersdorf ("Wyelentstarff") und Wantendorf ("Wenttendarff") in der Pfarre (Ober-)Grafendorf mit Handen ihrer Lehensherren Pangraz von Plankenstein, Leutold von Kranichberg und Wolfgang von Toppel ("Thopel"). Gewährleistung nach Kaufrecht, Lehensrecht, Burgrechtsrecht und Landrecht in Österreich. Besicherung mit dem Besitz überall.

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Charter: StA Urk 2462
Date: 1439 November 13.
AbstractBischof Leonhard von Passau vidimiert auf Bitten Konrads, Pfarrers von Höflein und "procurator und werber" Hans' von Ebersdorf, an dessen statt er um Vidimierung und Transsumierung bittet, zwei besiegelte Pergamenturkunden, die dieser dem Bischof in Gegenwart des Notars Johannes von Bilstein sowie der Zeugen Alexander Lose, Pfarrer zu Sarleinsbach ("Serleinspach") und Priester, Hans Gensterndorfer, Laie aus dem Bistum Passau, und Stefan Kolbeck ("Kolbegk"), Kleriker von Freising, vorgelegt hat, und transsumiert sie. 1) Anna, Tochter Hartneids des Älteren von Pettau, vermacht ihrem Mann Alber von Pottendorf mit Zustimmung der Herzoge Albrecht (III.) und Leopold (III.) von Österreich 1000 Gulden, die ihr ihr verstorbener früherer Mann Friedrich von Stubenberg zur freien Verfügung vermacht hat, aus den 1600 lb. d., die er ihr auf den im folgenden genannten Gerichten und Gütern, die sein Kaufgut gewesen sind, vermacht hat nach laut des Briefes, den sie von ihm darüber bekommen hat: nämlich auf den Gerichten zu Bruck (an der Mur), Leoben ("Lewben") und Kienberg ("Chimberck"), die Satz von den genannten Herzogen sind, und auf 30 Eimern Bergrecht und auf 5 lb. Gülte ze Hartberg. Für den Fall, dass sie vorversterben sollte, soll ihr Mann die 1000 Gulden auf den genannten Gerichten und Gütern frei innehaben. Für den Fall, dass ihr Mann vorversterben sollte, sollen ihr die genannten 1000 Gulden wieder ledig sein. Datum: 1375 Oktober 27, Wien. Siegler: 1) die Ausstellerin, 2) Hartneid von Pettau, ihr Vater, 3) Hartneid von Pettau der Jüngere, Oberster Marschall in Steier, ihr "vetter". 2) Herzog Albrecht (III.) von Österreich gibt seine Zustimmung dazu, dass Anna von Pettau um 1800 lb. Wr. d. die Widerlegung ihrer Heimsteuer auf den Satz seiner Burg und Stadt zu Bruck an der Leitha samt Zugehörung haben soll, auf die ihr Mann Alber von Pottendorf sie gewiesen hat und die dessen Pfand von ihm sind, jedoch ihm, seinem Bruder Leopold oder ihren Erben unbeschadet an dem Recht den Satz zu lösen. Datum: 1376 Juli 2, Wien (=StA Urk 921). Siegler: keine Siegelankündigung, aber auf eine Besiegelung durch den Aussteller ist nach dem Wortlaut des Vidimus zu schließen.

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Charter: StA Urk 2467
Date: 1439 November 13.
AbstractBischof Leonhard von Passau vidimiert auf Bitten Konrads, Pfarrers von Höflein und "procurator und werber" Hans' von Ebersdorf, an dessen statt er um Vidimierung und Transsumierung bittet, zwei besiegelte Pergamenturkunden, die dieser dem Bischof in Gegenwart des Notars Johannes von Bilstein sowie der Zeugen Alexander Lose, Pfarrer zu Sarleinsbach ("Serleinspach") und Priester, Hans Gensterndorfer, Laie aus dem Bistum Passau, und Stefan Kolbeck ("Kolbegk"), Kleriker von Freising, vorgelegt hat, und transsumiert sie. 1) Anna, Tochter Hartneids des Älteren von Pettau, vermacht ihrem Mann Alber von Pottendorf mit Zustimmung der Herzoge Albrecht (III.) und Leopold (III.) von Österreich 1000 Gulden, die ihr ihr verstorbener früherer Mann Friedrich von Stubenberg zur freien Verfügung vermacht hat, aus den 1600 lb. d., die er ihr auf den im folgenden genannten Gerichten und Gütern, die sein Kaufgut gewesen sind, vermacht hat nach laut des Briefes, den sie von ihm darüber bekommen hat: nämlich auf den Gerichten zu Bruck (an der Mur), Leoben ("Lewben") und Kienberg ("Chimberck"), die Satz von den genannten Herzogen sind, und auf 30 Eimern Bergrecht und auf 5 lb. Gülte ze Hartberg. Für den Fall, dass sie vorversterben sollte, soll ihr Mann die 1000 Gulden auf den genannten Gerichten und Gütern frei innehaben. Für den Fall, dass ihr Mann vorversterben sollte, sollen ihr die genannten 1000 Gulden wieder ledig sein. Datum: 1375 Oktober 27, Wien. Siegler: 1) die Ausstellerin, 2) Hartneid von Pettau, ihr Vater, 3) Hartneid von Pettau der Jüngere, Oberster Marschall in Steier, ihr "vetter". 2) Herzog Albrecht (III.) von Österreich gibt seine Zustimmung dazu, dass Anna von Pettau um 1800 lb. Wr. d. die Widerlegung ihrer Heimsteuer auf den Satz seiner Burg und Stadt zu Bruck an der Leitha samt Zugehörung haben soll, auf die ihr Mann Alber von Pottendorf sie gewiesen hat und die dessen Pfand von ihm sind, jedoch ihm, seinem Bruder Leopold oder ihren Erben unbeschadet an dem Recht den Satz zu lösen. Datum: 1376 Juli 2, Wien (=StA Urk 921). Siegler: keine Siegelankündigung, aber auf eine Besiegelung durch den Aussteller ist nach dem Wortlaut des Vidimus zu schließen.

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Charter: StA Urk 2447
Date: 1439 Dezember 4.
AbstractDie vier Geschwister Jörg Sinzendorfer zu dem Wasen, Margreth, Frau Clemens des Pannhalm, Barbara, Frau Niklas' des Truchseß ("Drüksazzen"), und Martha, Frau Erharts des Doss, Forstmeister von Österreich, bestätigen, dass ihnen ihr Vater Rapper von Rosenharts die ihnen zustehenden 1000 lb. d., um die ihre verstorbene Mutter Elisabeth, Tochter Jörg des Eitzingers von Eitzing und Frau Rappers von Rosenharts, die halbe Burg ("veste") Wasen verkauft hat und die Rapper von ihr eingenommen und daraufhin zu seinem Nutzen gebraucht hat, ausbezahlt hat und dass sie wegen der Summe keinerlei Ansprüche mehr gegen ihren Vater haben.

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Charter: StA Urk 2461
Date: 1439 Dezember 5.
AbstractHans Valb und seine Frau Kathrin verkaufen Wolfgang von Pielach ihr Haus in Wien, gelegen in der Krugerstraße ("Krugstrass") neben dem Haus Jakob Sebecks. Schadlosformel. Gewährleistung nach dem Landrecht in Österreich. Besicherung mit dem Besitz und Österreich und überall sonst.

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Charter: StA Urk 4879
Date: 1439 Dezember 9.
AbstractGregor Heller, Kaplan des St.Anton-Altars in der Veste zu Trautmannsdorf, stiftet einen ewigen Jahrtag am Sonntag nach St.Martin auf dem Antons-Altar und gibt dazu eine Anzahl (genannter) Güter, Äcker, Wiesen und Weingärten in Trautmannsdorf.

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Charter: StA Urk 2484
Date: 1440
AbstractJobst Wechselschlager übergibt seiner Frau Ursula, Tochter des vestorbenen Konrad Schaden, seinen Hof und im Detail genannte Stücke, Gülte, Güter und Zehente zu "Schorndorf" mit allem Zubehör, die sein freies Eigen sind, sowie Gülten, die Lehen des Königs Friedrich (IV.) von seiner Lehenschaft Orth sind. Diese Stücke, Gülten, Güter und Zehente nach laut der "kaufbrief", die er darüber hat, hat er von Margreth, Tochter Weickharts des Hering und Witwe nach Peter dem Hechtel, und ihrem Sohn Wolfgang dem Ecker ("Egker") gekauft. Gewährleistung nach Eigenrecht, Lehensrecht und dem Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall sonst.

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Charter: StA Urk 5160
Date: 1440 IX 12, Wien
AbstractBischof Leonhard von Passau belehnt Leopold von Eckartsau mit dem Weinzehent zu Czebring (Zöbing).

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Charter: StA Urk 4926
Date: 1440 Jänner 19.
AbstractPeter Tannperger, Richter zu Hainburg, ersucht Richter und Rat von Preßburg, ihm die Namen der ungar. Großen bekanntzugeben, die gegenwärtig in Tyrna versammelt sind.

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Charter: StA Urk 4927
Date: 1440 Jänner 25.
AbstractNikodemus (della Scala), Bischof von Freising, und andere Räte des Herzog Friedrich III. von Österreich teilen Richter und Rat von Preßburg mit, dass die Güter ihres Mitgeschworenen Paul Malczhofer wegen des Einfalls der Ungarn nach Österreich durch den Hauptmann von Hainburg beschlagnahmt worden seien; sie hätten bereits Anweisungen gegeben, die Güter freizugeben.

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Charter: StA Urk 4928
Date: 1440 Februar 8.
AbstractPeter Tannperger, Richter zu Hainburg, teilt Richter und Rat von Preßburg mit, dass er für den Sohn ihres Prokurators Georg, Michael, der sich in der Haft des Christoph von Liechtenstein befunden hätte, für 3 wochen mit 200 ungar. fl. verbürgt hätte. Da die drei Wochen am kommenden Sonntag ablaufen, müsste er den Knaben wieder in die Haft zurückschicken oder die 200 fl. bezahlen, da weder die Fürsprache des Hubmeisters (Ulrich von Eitzing) noch der Herzog Albrecht' VI. und Friedrich III. von Österreich Erfolg gehabt habe. Er erbittet Verhaltungsmaßregeln.

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Charter: StA Urk 2488
Date: 1440 Februar 14.
AbstractKönig Friedrich (IV.) bestätigt Hans von Ebersdorf, Obersten Kämmerer in Österreich, auf dessen Bitten hin zwei Privilegien Kaiser Sigismunds, dank derer Hans von Ebersdorf sowie dessen leibliche Nachkommen des Namens Ebersdorf mit rotem Wachs siegeln (StA Urk Nr. 2413) und derselbe sowie sein "vetter" Siegmund von Ebersdorf das Wappen der Grafen von Thierstein ("Tierstain") als ein neues Wappen führen dürfen, sowie ein Privileg König Albrechts für Hans von Ebersdorf und seinen "vetter" Siegmund von Ebersdorf, mit dem dieser die beiden Urkunden Kaiser Sigismunds bereits zuvor bestätigt hatte (StA Urk Nr. 2457).

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Charter: StA Urk 2470
Date: 1440 Februar 25.
AbstractSiegmund Potenbrunner verweist seine Frau Radegund, Tochter des verstorbenen Ulrichs des Reisacher, um in Summe 750 lb. d. - 300 lb. d. Heimsteuer und 450 lb. Wr. d. Widerlegung - auf folgende im Detail genannte Stücke, Gülte und Güter, die er ihr satzweise verpfändet hat: den Löchelhof bei Radelberg in der Pfarre Herzogenburg samt Zugehör, der sein freies Eigen ist; einen Weingarten und sein Haus, genannt das "Mautthaws" am Konrnmarkt in Mödling ("Medling"), das sein freies Eigen ist, sowie ein weiteres Haus neben diesem; Weingärten am "Wartperg" und zu zu Mödling; 12 ß. Gülte auf dem "Molthof" bei Pottenbrunn; vier Tagwerk Wiesmad bei Pottenbrunn und drei Tagwerk oberhalb des großen Teichs bei Zwischenbrunn, allesamt sein freies Eigen. Weiters verpfändet er ihr mit Handen seines Lehensherren, Bischof Leonhards von Passau: Zehente zu Waldlesberg ("Walthesperg") und zu Oberndorf (am Gebirge), gelegen in den Pfarren Traismauer und Stollhofen; auf einem Hof in der Au bei (Unter-)Tiefenbach ("Tewffenpach"); eine Gülte zu Egelsee; eine Mühle in (Unter-)Tiefenbach. Er verpfändet die genannten Stücke, Gülte und Güter jedoch ihm und seinen Erben unbeschadet an dem Recht, den Satz jährlich zwischen Weihnachten und Fasching um 750 lb. d. der schwarzen Münze zu lösen. Gewährleistung nach Eigenrecht, Lehensrecht, Burgrechtsrecht, Satzrecht, Heimsteuerrecht, Widerlegungsrecht und dem Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall sonst.

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Charter: StA Urk 2480
Date: 1440 März 13.
AbstractEramus Hohenfelder zu Schlüßlberg und Hans Hohenfelder zu Aistersheim verkaufen Paul, Sohn des "Smergen", dessen Frau Barbara und allen deren Erben ihr Erbrecht auf ihrem Gut "zu den Hälkingern" in der Pfarre St. Georgen im Attergau und im Kammerer Gericht gelegen, auf dem einst Haubentratz gesessen ist, gegen eine Summe Geldes und im Detail genannte Dienste. Gewährleistung nach Kaufrecht, Erbrecht und dem Landrecht in Österreich.

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Charter: StA Urk 2478
Date: ohne Datum
AbstractAlbrecht von Ebersdorf verkauft seinem "vetter" Hans von Ebersdorf, Obersten Kämmerer in Österreich, mit Handen seines Lehensherren Markgraf Friedrich von Brandenburg den von diesem zu Lehen gehenden sechsten Teil an der Burg ("haus") Schrattenstein ("Schrottenstain"), ausgenommen jedoch Hölzer, Wiesmad, Leute, Gülte und anderes Zugehör der Burg, um 110 lb. Wr. d. Gewährleistung nach Lehensrecht und dem Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall sonst.

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Charter: StA Urk 2479
Date: 1440 April 14.
AbstractRudolf von Tiernstein belehnt Otto Faychter mit Gülten, Grund und Gütern am "Wachof" auf Weingärten gegen Asperhofen ("Aspershoffen") und auf der "Schernplatten", die sein väterliches Erbe sind, nach Lehensrecht und Landrecht in Österreich.

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Charter: StA Urk 2471
Date: 1440 April 20.
AbstractBischof Nikodemus von Freising verleiht Michael Fürst das halbe Gut "im Prunngraben", das diesem Kathrin, Frau Hans' des Steger, abgetreten hat nach laut ihres Aufgabebriefes, den sie ihm zugesandt hat. Nikodemus belehnt Michael Fürst damit nach Lehensrecht und "unser herrschaft zu Vdmerfeld [Ulmerfeld] recht".

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Charter: StA Urk 2482
Date: 1440 April 24.
AbstractSiegmund von Ebersdorf vermacht seinem "vetter" Hans von Ebersdorf, Obersten Kämmerer in Österreich, und dessen männlichen Leibeserben ("sein leibs erben, das sün sein, meandlichs stambs") mit Zustimmung des Lehensherren Markgraf Friedrich von Brandenburg, Burggraf von Nürnberg, die Feste Schrattenstein samt Zubehör für den Fall, dass er ohne männliche Leibeserben sterben sollte.

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Charter: StA Urk 2469
Date: 1440 April 28.
AbstractHape der Hakk schwört für sich und anstatt seines "vettern" Hans dem Hakk, von dem er bevollmächtigt worden war, Hans von Winden Urfehde wegen dessen Totschlag zu Krumau (am Kamp?) ("Krumbnaw") an seinem "vettern" Oswald Hakk, Bruder Hans' des Hakk. Hans von Winden hatte mit seinen Getreuen Hape den Hakk in seiner "herberg" aufgesucht und ihn um Vergebung für seine Tat gebeten, die "im auch von hertzen laid" sei. Hans von Winden habe auch für Oswald Hakk ein Seelgerät bei den Augustiner-Eremiten in Wien gestiftet.

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Charter: StA Urk 2475
Date: ohne Datum
AbstractKönig Friedrich (IV.), Herzog von Österreich etc., bestätigt Anna (Lichtenecker) im Detail genannte, vom Herzog zu Lehen rührende ("unserer lehenschaftt von Österreich") Stücke und Zehente samt Zugehör zu Königsbrunn (im Weinviertel?), Regelsbrunn und Höflein bei Scharndorf sowie einen Satz von 300 lb. d. auf einem Haus, Zehenten und Gütern zu Langenlois ("Leubs") nach Verschreibensrecht, Lehensrecht und dem Landrecht in Österreich. Diese vom Herzog zu Lehen rührenden Stücke und Güter hatte zuvor Tobias der Rohrer anstatt seiner Kinder Hans, Albrecht und Margarethe, die er gemeinsam mit seiner verstorbenen Frau Kathrin, Tochter Hans' des Lichtenecker und dessen Frau, der bereits genannten Anna, gehabt hat, und Erhart der Mainberger anstatt seiner Geschwister Hans und Scolastica, Kinder der verstorbenen Barbara, ebenso eine Tochter des genannten Lichteneckers, - beide als Gerhaben der Kinder - der genannten Anna verschrieben und übergeben nach laut der darüber ausgestellten Briefe.

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Charter: StA Urk 2481
Date: 1440 Juni 3.
AbstractJörg Schernheimer, Sohn des verstorbenen Hans Schernheimer, vermacht für den Fall, dass er ohne Leibeserben sterben sollte, seinem "vetter" Erasmus Hohenfelder aus Dankbarkeit für dessen Hilfe in seiner Notdurft - dieser hatte ihm nämlich Geld geliehen und damit seine Schuld von 250 lb. bei den Juden in Wr. Neustadt und anderswo bezahlt - den "Reichelhoff" zu Wels im Burgfried, Lehen von Reinprecht von Wallsee, ein Gut zu "Nidern Grassing" in der Pfarre Weißkirchen (an der Traun) und ein Gut am "Perig" in der Pfarre Puchkirchen (am Trattberg), beides Lehen vom Kloster Kremsmünster, ein Gut zu Wimpassing, Lehen des Klosters Lambach, sowie ein Gut "in der Schaffwisen", ein Gut in der "Hochpewnt" in der Pfarre Wels, den "Reithhoff", die "Schernhaimer oed" und den "Stainhoff" in der Pfarre Thalheim (bei Wels), worauf seine Mutter von seinem verstorbenen Vater ihr Gemacht nach laut des Gemachtbriefes hat. Nach dem Tod seiner Mutter sind dafür seinem Bruder Pilgrim Mülhaimer, ihrem Sohn, 60 lb. d. zu zahlen, die ihm Erasmus Hohenfelder oder seine Erben innerhalb einer Jahresfrist bezahlen sollen. Für den Fall jedoch, dass er Leibeserben hinterließe, sollen diese Erasmus Hohenfelder 310 lb. d. bezahlen, womit das vorliegende Gemächt "ab und tod" sei.

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Charter: StA Urk 2474
Date: 1440 Juni 23.
AbstractDie Brüder Andreas und Hans die Nüsner, Bürger zu Wien, bestätigen Hans von Elsarn ("Elsorn") und seiner Frau Margreth, dass sie diesen 160 lb. Wr. d. der schwarzen Münze schulden und dass sie ihnen oder wer auch immer den Brief innehat und vorlegt, bis zum nächstfolgenden St. Martinstag die Summe ausbezahlen werden. Besicherung mit ihrem Besitz überall.

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Charter: StA Urk 2472
Date: 1440 August 5.
AbstractElisabeth, Königin von Ungarn, Dalmatien, Kroatien etc., Frau und Erbe des Königreichs Böhmen, Herzogin von Österreich, Steier etc. und Markgräfin in Mähren, verschreibt Reinprecht von Ebersdorf und seinen Erben für das Pfand, das dieser auf Schloß, Haus und Feste "March Stänitz" hatte und das er ihr wieder zurückgegeben hat, und für die treuen Dienste, die er ihr und ihrem Sohn, König Ladislaus ("Lassla") gegen ihre "veint und ungehorsame" erwiesen hat und noch erweisen soll, 5.000 Ungarische Goldgulden auf die Feste "Wigles im Sol", bis sie oder ihre Erben das Pfand um die genannte Summe wieder lösen und unbeschadet dem Offenhausrecht der Königin an der Burg gegen ihre Feinde.

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Charter: StA Urk 5160
Date: 1440 September 12.
AbstractBischof Leonhard von Passau belehnt leopold von Eckartsau mit dem Weinzehent zu Zöbing.

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Charter: StA Urk 2477
Date: 1440 Oktober 13.
AbstractReinprecht von Wallsee, Oberster Marschall in Österreich, Oberster Truchsess in Steier und Hauptmann ob der Enns, belehnt Paulsen den Pirichkofer neuerlich, da dieser den einst darüber ausgestellten Lehenbrief verloren hat, mit Stücken und Zehenten zu Oberndorf (bei Schwanenstadt) und auf dem Steinberg, alles gelegen in der Pfarre Oberndorf. Die von Reinprecht von Wallsee lehenrührigen Stücke und Zehente hatte einst Agnes, Frau Paulsen des Pirichkofer, ihrem Mann nach laut eines ihm darüber ausgestellten "gemachtprieffs" vermacht. Auf ihre Bitten hin hat Reinprecht dem Gemacht seine Zustimmung gegeben und Paulsen Pirichkofer die Stücke und Zehente bestätigt und verliehen.

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Charter: StA Urk 2473
Date: 1440 Dezember 1.
AbstractMeister Andreas der Schmid von Waltersdorf und seine Frau Barbara verkaufen Hans von Ebersdorf ihr Hammerwerk "das Teichtl" samt Garten und allem Zubehör, wie er mit dem "frid umbfangen" ist, gelegen zu Waltesdorf an der Triesting oberhalb der Mühle, von dem sie Hans von Ebersdorf, Obersten Kämmerer in Österreich, jährlich ein halbes lb. Wr. d. Grunddienst gedient haben, um 60 lb. d. Gewährleistung nach Grundrechtsrecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz auf all ihrem Besitz.

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Charter: StA Urk 2483
Date: 1440 Dezember 7.
AbstractWilhalm von Puchheim, Oberster Truchsess in Österreich, die "vettern" Pilgrim und Hans von Puchheim sowie Niklas, Pfarrer zu Litschau, vergleichen sich in dem Streit, der zwischen ihnen einerseits und Rapper von Rosenharts andererseits wegen des Dorfgerichts, Wildbann, Fischwasser, Robot und einer Mühle genannt die "Mosmül" zu Eggendorf ("Ekkendorf") geführt worden war, unter anderem dahingehend, dass alle Ladungen und Gerichtbriefe in dieser Sache "ab und vernichte" sein sollen und dass das Gericht auf dem Dorf, den Leuten und Gütern zu Ekkendorf beim Pfarrer von Litschau und seinen Nachfolgern bleiben soll.

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Charter: StA Urk 2476
Date: ohne Datum
AbstractDompropst Konrad von St. Stephan in Wien, Kanzler König Friedrichs (IV.), belehnt Wolfgang Krayer als den älteren für sich und seinen Bruder Balthasar mit Bergrecht und Zehent auf 17 Viertel Weingärten gelegen am Limberg in der Pfarre Harmannsdorf, die ihr Erbe sind.

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