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FondUrkundensammlung des Ständischen Archivs
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Charter: StA Urk 2611
Date: 1446 Oktober 13.
AbstractReinprecht von Ebersdorf belehnt Wolfgang Waser und dessen Erben, sowohl Söhne als auch - sollten erstere minderjährig sterben - Töchter, auf dessen Bitte hin nach Lehensrecht und Landrecht in Österreich mit einem halben (wahrscheinlich "halb"; hier ist ein Brandloch, nur mehr "lb" erkennbar) Hof zu Bergern und dem halben Dorf daselbst mit allen Zugehörungen, gelegen in der Pfarre Pöggstall, einem Hof zu Mayerhofen (GB Persenbeug), vier behausten Gütern und einem unbehausten ("ödiecht") Gut zu Muckendorf, einer Hofstättte zu Leobersdorf, den großen und kleinen Zehenten zu Neusiedl und zu Steinbach, zwei Gütern zu Fahnsdorf, einer Hofstätte zu Neusiedl und einer Hofstätte zu Felbring mit allen Zugehörungen, alles in der Pfarre Weiten gelegen und von der Feste Mollenburg her lehenrührig.

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Charter: StA Urk 2616
Date: 1446 November 11.
AbstractKönig Friedrich (IV.) bestätigt als Vormund König Ladislaus' nach Vorlage eines Testamentes ("gemechtbrief"), dass Jörg Utendorfer die vom Fürstentum Österreich ("fürstentumbs Österreich") lehenrührigen 9 lb. d. zu Gaubitsch ("Gawbatz") und 4 lb. d. auf behausten Gütern zu Stinkenbrunn jeweils zur Hälfte seinem Vater Wolfgang Utendorfer und seinem "vettern" Jörg Dechser nach Gemächtsrecht, Lehenrecht und Landrecht in Österreich vermacht hat, sollte derselbe ohne männliche Nachkommen sterben, jedoch unbeschadet der Rechte, die der Aussteller, sein Vetter König Ladislaus und dessen Erben an der Lehenschaft haben.

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Charter: StA Urk 2607
Date: 1446 November 19.
AbstractLaut beiliegendem Einlageschein: "No. 2607 fehlte am 28. Oktober 1911.", gezeichnet Dr. Buchner. "Gefehlt!", gezeichnet Dr. Steuer. "Fehlt noch immer!", gezeichnet Dr. Weltin. Laut barockem Repertorium ein Vergleich, den der Graf von Cilli und Graf Johann von Schaunberg, Obersten Marschall in der Steiermark, zwischen König Friedrich (IV.) und dem Land Österreich auf der einen und dem Ritter Pangraz von St. Niklas auf der anderen Seite "unter Einbeziehung der v. Liechtenstain" wegen der von ihnen getätigten Kriegsangriffe hergestellt haben.

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Charter: StA Urk 4934
Date: 1446 Dezember 29.
AbstractWilhelm von Waldeck teilt Bürgermeister und Rat von Preßburg mit, dass sein Bruder und er sich gegen Stephan, Bruggraf zu Thymeetyn, verpflichtet hätten, 50 ungar. fl. für die Freilassung seines Bruders zu bezahlen; auf dem Ritt nach Wien sei sein Bruder aber wieder geangen worden, daher sei er allein nicht in der Lage, die 50 fl. zu bezahlen. Er bittet sie, sich beim Burggrafen um Zahlungsaufschub einzusetzten.

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Charter: StA Urk 5095
Date: 1447 Februar 16.
AbstractKönig Friedrich III. belehnt als Vormund des Königs Ladislaus dem Georg Volkenstorffer, seinen Rat, mit dem Ungelt zu Neuhofen an der Krems in der Pfarre Kematen.

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Charter: StA Urk 2633
Date: 1447 März 4.
AbstractKönig Friedrich (IV.) bestätigt als Vormund von König Ladislaus und auf Grundlage einer ihm vorgelegten Urkunde, dass Anna, Tochter des verstorbenen Hans von Winden und Witwe Hans Lichteneggers ("Liechtenekger"), den Konventschwestern des (Chorfrauen-)Stiftes Himmelpforten im Detail genannte und vom Fürstentum Österreich ("fürstentums Österreich") lehenrührige Pfenniggült, Getreidedienste und Weinzehnte zu Königsbrunn und zu Regelsbrunn übergeben hat und belehnt den Konvent mit ebendiesen als Eigengut.

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Charter: StA Urk 2638
Date: 1447 März 28.
AbstractNotariatsinstrument: Kaspar Hornperger, Passauer Offfizial zu Wien, vidimiert auf Bitte Ottos von Stubenberg, des Obersten Schenken in der Steiermark, eine durch dessen Sohn Christoph vorgelegte, mit drei Siegeln versehene Pergamenturkunde und transsumiert sie: Graf Wilhelm von Forchtenstein vermacht seinem Verwandten ("frewnt") Otto von Stubenberg, dem Obersten Schenken in der Steiermark, und dessen Erben für den Falle seines Todes ohne Nachkommen das halbe Haus Forchtenstein und das Haus Kobersdorf ("Kowolstorff") mit allen Zugehörungen, außerdem alle Städte, Märkte, Dörfer, Eigen, Lehen, liegendes und fahrendes Gut und Zölle, die er im Moment besitzt oder noch besitzen wird, insbesondere alles, das er künftig von Graf Paul von Forchtenstein erhalten wird; außerdem soll Otto von Stubenberg der Ehefrau Wilhelms, Dorothea, geboren "von dem geslecht Cico", 2000 lb. Wr. d. Morgengabe und Heimsteuer zahlen, wofür diese demselben alle ihre Güter, die sie laut Heiratsurkunde besitzt, abtritt. Gewährleistung und Schirm durch Sigismund, den römischen König und König von Ungarn oder durch denjenigen, der zu dieser Zeit König von Ungarn ist, und nach Recht und Gewohnheit im Land Ungarn. Ausstellungsdatum: 1430 Dezember 14. Siegler: 1) der Aussteller, 2) Burkhard Hans von Ellerbach, 3) Graf Peter von der Au. Zeugen in der Rahmenurkunde: Theobald Ramberger, Paul Merk, Leonhard de Stein, Stephan de Cham, Georg "Steirekcher".

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Charter: StA Urk 2625
Date: 1447 März 28.
AbstractBischof Johannes (IV.) von Palestrina erlaubt der adeligen Frau Rosenharts ("nobili Razzenhartin mulieri") aus der Diözese Passau, einen eigenen Beichtvater auf fünf Jahre zu wählen, der sie absolvieren und abgelegte Gelübde der Pilgerfahrt und der Abstinenz in andere gute Werke umwandeln kann.

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Charter: StA Urk 2647
Date: 1447 April 26.
AbstractKönig Friedrich (IV.) belehnt auf Bitte von Volkhart Auersberger ("Awrsperger") dessen Bruder Engelhart mit dem halben Teil der Burg Katzenstein (bei Schönstein, heute Slowenien) und einem Bergrecht daselbst, aus der Lehenschaft seines Fürstentums Steiermark ("furstentums Steir") herrührend und vormals durch die nun verstorbene Elisabeth, Tochter des Hans von Katzenstein und Frau des Eustach Ebersteiner, von "Mayrn", einem Juden zu Maribor ("Marichpurg"), der diese Güter in einem Rechtsstreit mit der Mutter Elisabeths, Magdalena von Katzenstein, und ihrem Bruder gewonnen hat, gelöst und den Auerspergern übergeben, nach Lehensrecht und Landrecht in Österreich.

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Charter: StA Urk 2636
Date: 1447 April 29.
AbstractLienhart Jembnitzer, Mitbürger zu Wien, bevollmächtigt seinen Herrn Simon Pötel, Ratsherr zu Wien, dessen Erben oder dessen Anwalt damit, diejenigen Schulden einzufordern und einzutreiben, die er in seinem oder in beider Namen im Zuge seiner Arbeit als Händler mit verschiedenen Kaufmannswaren ("kauffmanschacz") durch Ausleihe von Geld angehäuft hat.

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Charter: StA Urk 5376
Date: 1447 Mai 26.
AbstractKönig Friedrich III. stellt seinem Getreuen Rudolf von Tirnstain und dessen Dienerin, "die...mit im reiten werdent", einen Geleitbrief auf die Dauer von sechs Wochen aus.

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Charter: StA Urk 2628
Date: 1447 Juni 3.
AbstractAnna, die Tochter des verstorbenen Christoph Eitzinger zu Kornberg und jetzige Frau Kristan Stockhorners, bestätigt, dass sie von ihrem Bruder Wolfgang Eitzinger zu Kornberg 60 lb. d. erhalten hat, die er laut einer ihr von Kaspar dem Schober übergebenen Urkunde dessen Vater Georg dem Schober schuldig war, und befreit ihn damit von den Schulden.

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Charter: StA Urk 2653
Date: 1447 Juni 5.
AbstractSigmund von Ebersdorf teilt mit seinem Bruder Albrecht diejenigen Güter, die beide von ihrem verstorbenen Vater Albrecht von Ebersdorf geerbt haben, sodass Albrecht namentlich folgende Güter erhält: 1) zu Neusiedl an der Zaya die Abgaben von mehreren namentlich genannten Untertanen und der Badestube. 2) zu Gösting ("Gosting", bei Zistersdorf) die Abgaben von der Weide auf dem Steinberg und die Feldlehen mehrerer namentlich genannter Untertanen, unter anderem des Richters von Lichtenwörth ("Liechtenwart"); weiters teilen sie sich auch die Abgaben vom Forst auf dem Steinberg und den "waidpfennig von dem gemein(en) viech", das Bergrecht und den Weinzehent. 3) zu Wolfpassing die Abgaben mehrerer namentlich genannter Untertanen und von der Badestube daselbst. 4) zu *Teindorf ("Teyndorf", abgekommen) die Abgaben mehrerer namentlich genannter Untertanen, unter anderem von Nikel Lustenauer von einem Joch Acker oberhalb der "Layngrub" und im "Lebarnerfeld", von Hans Salzer von Simmering ("Simoning"), vom "lanng Michel" von Simmering ("Symoning") und von Ull, Bauer zu Simmering ("Simoning"). 5) zu Ebersdorf teilen sie sich die Vogelweiden und auch die Krautgärten daselbst. 6) zu Albern ("Albrech", GB Schwechat) die Abgaben von Bertel Schwarz, Andre Korbler, Paul Korbler, Alt Schwarz; außerdem teilen sie sich die Einkünfte aus der Fischweide zu Albern. 7) zu Schwechat die Abgaben mehrerer namentlich genannter Untertanen, von der Badestube, von einer halben Herberge, die Bertl Fischer gehört hat und nun im Besitz von Ulrich Harder ist. Außerdem erhält Albrecht die Überländ zu Schwechat mit den Abgaben zahlreicher namentlich genannter Untertanen, unter anderem von Friedrich Judenmaier, Pfarrer zur Kirche St. Jakob, von der Mühle zu *Porz (heute Thurnmühle in Schwechat), von der Fischweide zu Schwechat, von den Fleischbänken des "Gamelwaicz" und des Ull Pokch, von den Pflanzsteigen bei der Brücke über die Schwechat und vom Maierhof daselbst. 8) zu Laa die Abgaben von Peter Grutsch, Thomas Müllner und von der Badestube daselbst. 9) zu Laab im Walde ("Leb) die Abgaben von Peter Wolf. 10) die Abgaben vom "Kraftswerd", von *Krainort ("Krainwerd", in den Auen südöstlich von Großenzersdorf), "Greblswerd", weiters die Abgaben des "Ellweis" bei der Hagenau, des alten "Kraftswerd" bei der Donau, vom Forst im "Zwikchelsweidech", des "Koberleinsgarten" und der Fischweide in den Auen. 11) Weiters teilen sie sich jeweils zur Hälfte die Weingärten und die zugehörigen Abgaben, wobei an Albrecht von einem Weingarten jener Teil fällt, der in Richtung des *Kaltengangs (Unterlauf der Piesting) liegt, von einem anderen im "Vahental" der Teil zwischen dem Weingarten des Gottesbrunner und dem Teil von Sigmund von Ebersdorf, von einem dritten Weingarten zu Ungarn der Teil zwischen dem Weingarten des Hirschen ("Hirssen") und dem Teil Sigmunds von Ebersdorf. 12) Außerdem lassen sie den Kraut- und Getreidezehent zu Ebersdorf ungeteilt, und zwar in Bezug auf einen Krautgarten daselbst, der mit einer Seite an den Krautgarten Sigmunds und mit der anderen Seite an den Weingarten seines Vettern Veit von Ebersdorf grenzt.

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Charter: StA Urk 2654
Date: 1447 Juni 5.
AbstractAlbrecht von Ebersdorf bekennt, dass er bei der Erbteilung zwischen ihm und seinem Bruder Sigmund von Ebersdorf folgende Güter erhalten hat: 1) zu Neusiedl an der Zaya die Abgaben von mehreren namentlich genannten Untertanen und der Badestube. 2) zu Gösting ("Gosting", bei Zistersdorf) die Abgaben von der Weide auf dem Steinberg und die Feldlehen mehrerer namentlich genannter Untertanen, unter anderem des Richters von Lichtenwörth ("Liechtenwart"); weiters teilen sie sich auch die Abgaben vom Forst auf dem Steinberg und den "waidpfennig von dem gemein(en) viech", das Bergrecht und den Weinzehent. 3) zu Wolfpassing die Abgaben mehrerer namentlich genannter Untertanen und von der Badestube daselbst. 4) zu *Teindorf ("Teyndorf", abgekommen) die Abgaben mehrerer namentlich genannter Untertanen, unter anderem von Nikel Lustenauer von einem Joch Acker oberhalb der "Layngrub" und im "Lebarnerfeld", von Hans Salzer von Simmering ("Simoning"), vom "lanng Michel" von Simmering ("Symoning") und von Ull, Bauer zu Simmering ("Simoning"). 5) zu Ebersdorf teilen sie sich die Vogelweiden und auch die Krautgärten daselbst. 6) zu Albern ("Albrech", GB Schwechat) die Abgaben von Bertel Schwarz, Andre Korbler, Paul Korbler, Alt Schwarz; außerdem teilen sie sich die Einkünfte aus der Fischweide zu Albern. 7) zu Schwechat die Abgaben mehrerer namentlich genannter Untertanen, von der Badestube, von einer halben Herberge, die Bertl Fischer gehört hat und nun im Besitz von Ulrich Harder ist. Außerdem erhält Albrecht die Überländ zu Schwechat mit den Abgaben zahlreicher namentlich genannter Untertanen, unter anderem von Friedrich Judenmaier, Pfarrer zur Kirche St. Jakob, von der Mühle zu *Porz (heute Thurnmühle in Schwechat), von der Fischweide zu Schwechat, von den Fleischbänken des "Gamelwaicz" und des Ull Pokch, von den Pflanzsteigen bei der Brücke über die Schwechat und vom Maierhof daselbst. 8) zu Laa die Abgaben von Peter Grutsch, Thomas Müllner und von der Badestube daselbst. 9) zu Laab im Walde ("Leb) die Abgaben von Peter Wolf. 10) die Abgaben vom "Kraftswerd", von *Krainort ("Krainwerd", in den Auen südöstlich von Großenzersdorf), "Greblswerd", weiters die Abgaben des "Ellweis" bei der Hagenau, des alten "Kraftswerd" bei der Donau, vom Forst im "Zwikchelsweidech", des "Koberleinsgarten" und der Fischweide in den Auen. 11) Weiters teilen sie sich jeweils zur Hälfte die Weingärten und die zugehörigen Abgaben, wobei an Albrecht von einem Weingarten jener Teil fällt, der in Richtung des *Kaltengangs (Unterlauf der Piesting) liegt, von einem anderen im "Vahental" der Teil zwischen dem Weingarten des Gottesbrunner und dem Teil von Sigmund von Ebersdorf, von einem dritten Weingarten zu Ungarn der Teil zwischen dem Weingarten des Hirschen ("Hirssen") und dem Teil Sigmunds von Ebersdorf. 12) Außerdem lassen sie den Kraut- und Getreidezehent zu Ebersdorf ungeteilt, und zwar in Bezug auf einen Krautgarten daselbst, der mit einer Seite an den Krautgarten Sigmunds und mit der anderen Seite an den Weingarten seines Vettern Veit von Ebersdorf grenzt.

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Charter: StA Urk 2630
Date: 1447 Juni 7.
AbstractJobst Windner schwört den Herren von Ebersdorf, die ihn gefangen gesetzt haben, Urfehde.

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Charter: StA Urk 2627
Date: 1447 Juni 11.
AbstractWolfgang, Pfarrer zur St. Bartholomäus-Kirche in Mureck ("Müereck"), verspricht mit Wissen seines Herrn Bischof Friedrichs von Seckau und des Anwalts des Erzpriesteramtes in der Niedersteiermark, Andres von Fürstenberg, für Dorothea von Kranichberg, Witwe Wulfings von Stubenberg und Ehefrau Albrechts von Ebersdorf, und deren Erben als Gegenleistung für die von ihr an die Kirche getätigte Schenkung von einem Weingarten, der im "Schadmarnikch" neben den Weingärten von Andre "Kochtscher" und von Urban, dem Weber, liegt und als freies Eigen von Dorothea der Witwe Wolfgangs des Volkra, Margarethe, gesessen zu Leibnitz, abgekauft wurde, einen ewigen Jahrtag viermal jährlich am ersten Dienstag nach dem Quatember mit einer gesungenen, neun Lektionen ("letzen und responsen") umfassenden Vigil, einer Totenvesper, einer gesungenen Messe von "unser Frawn schidung" (Mariä Himmelfahrt, 15. August) und einer gesungenen Seelenmesse zu begehen. Sollte die Feier des Jahrtages nicht an den oben festgehaltenen Tagen oder innerhalb der darauffolgenden acht Tage geschehen, so verpflichtet sich der Pfarrer, an Dorothea, ihre Erben oder an denjenigen, der dann in Besitz der Herrschaft Mureck ist, 3 lb. Wachs strafweise abzugeben. Siegelzeugen: 1) Bischof Friedrich von Seckau, 2) Andre von Fürstenberg. Zeugen: Lienhard Pöckl, Pfarrer zu Graz; Paul, Prediger der Pfarrkirche zu Gratwein ("Gredwein"); Pankraz Körel, Bürger zu Graz; Kristan Blumauer ("Plumawer"), gesessen zu Gratwein.

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Charter: StA Urk 2639
Date: 1447 Juni 28.
AbstractChristoph von Pottendorf verzichtet gegenüber Reinprecht von Ebersdorf und dessen Sohn Jörg auf das mütterliche Erbe, das Reinprechts verstorbene Frau Johanna von Streitwiesen, die Mutter Christophs von Pottendorf, Jörgs von Ebersdorf und dessen verstorbener Schwester Elisabeth, ihren Nachkommen hinterlassen hat, und zwar namentlich: 1) auf zwei Teile Zehent zu der Feste Mollenburg, zum Markt Weiten, zum Gericht und Zoll daselbst, zu Mollendorf, Marbach (an der Donau), dem Wald am Ostrong, zu Kollmitzberg ("Kollnicz"), Edelsreith ("Hertleinsrewt"), Ober- und Unter-Erla, Klebing, Reitering, Straßreith, Nasting, Laimbach ("Lainpach"), weiters namentlich auf das Kirchenlehen zu Marbach an der Donau, Laimbach, Kirchschlag ("Kueslag"), auf die Vogtei über die Pfarre Weiten, auf die Pfarre und die Leuten zu Münichsreith (am Ostrong), auf alles, das zu Vogtei über Mollenburg gehört, und auf die Weingärten "an der Grogken", "im Schilt" und "am Ebersveld". 2) Außerdem verzichtet er auf vom Fürstentum Österreich ("fürstentümbs Österreich") zu Lehen gehende zwei Teile Wein- und Getreidezehent zu Frainingau, Bergern ("Pergarn") und Mayerhöfen in der Pfarre Melk, zu Matzleinsdorf in der Pfarre Matzleinsdorf und auf zwei Teile Wein- und Getreidezehent zu Hetzendorf und zu Leitzersdorf ("Lewczestorff") von der Lehenschaft der Herrschaft Orth. 3) Von den vom Bischof von Passau zu Lehen gehenden Stücken und Zehenten verzichtet er auf zwei Drittel von zwei Teilen Zehent auf den folgenden Dörfern, wo Stefan von Zelking und seine Frau Elisabeth einen Teil zu Leibgedinge innehaben, namentlich zu Laimbach ("Lainpach") in der Pfarre Laimbach, zu "Prandegk", Klebing, Sassing, auf dem Taphof ("auf dem Tephof"), Zintring ("Zuentring"), Felbring ("Velbarn"), Hinterkogel, Fritzelsdorf ("Friczestorf"), Lanzendorf ("Lewczendorff"), "Zehentnykch", Kuffarn in der Pfarre Weiten gelegen, Kollmitzberg ("Kolnicz"), Edelsreith ("Hertleinsrewtt"), Ober-Erla ("Obern Erlach"), Pargastetten, "auf der Haid", "auf dem Prennhof", zu Grub, zu Haag ("im Hag"), Neunkirchen (am Ostrong), Ober- und Unter-Hohenau ("zu baiden Hohenaw") und "auf dem Höfleins" in der Pfarre Münichreith (am Ostrong); weiters Weinzehente zu Weiten, "herdishalb des Lewtschgraben am Wetternperg", "im Modertal", zu "Zehentnykch", am "Warttperg", am "Fliehenperg under Streitwesen (Streitwiesen)", gelegen in der Pfarre Weiten, wie dies der von Zelking und seine Frau zu Leibgedinge innehatten. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall sonst.

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Charter: StA Urk 2635
Date: 1447 Juli 1.
AbstractBernhard Peisser übergibt Thoman Müllner und dessen Sohn Jörg eine Mühle zu Ebersdorf mit aller Zugehörung, die diese zu ihren Lebzeiten innehaben, von der sie jährlich zu Maria Lichtmess (2. Februar) 5 lb Wr. d. an ihn abgeben und von der sie an die Herren von Ebersdorf ebenso nicht näher genannte Abgaben leisten sollen. Weiters sollen sie die Mühle baulich instand halten und jegliche Steuer, die ihnen die Mühle betreffend auferlegt wird, bezahlen. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall sonst.

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Charter: StA Urk 2637
Date: 1447 Juli 3.
AbstractBruder Vincenz, Prior der Kartause Marienpforte ("unser lieben Fraun parten") zu Aggsbach, und sein Konvent verkaufen mit Handen von Wolfgang Peurl ("Pewrl"), Bürger und Bergmeister zu Klosterneuburg, Simon Pötel, Ratsherrn zu Wien, und dessen Frau Magdalena um 350 lb. Wr. d. auf einem zum Kloster Baumgartenberg gehörigen Grund zwei Joch eines Weingartens, der im "Wolffgraben" neben dem Weingarten des Wolfgang Müstingers liegt, von dem jährlich an Baumgartenberg sechs Eimer Most zu Bergrecht und 12 Wr. d. zu Vogtrecht als Abgabe geleistet werden; wenn einer der Ehepartner den anderen überlebt, soll der noch Lebende diese zwei Joch Weingarten alleine besitzen. Gewährleistung und Schirm nach Kaufrecht, Bergrecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz überall.

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Charter: StA Urk 4935
Date: 1447 Juli 14.
AbstractBernhard von Ror verkauft mit Zustimmung seines Lehensherrn König Friedrich III. seine Rechtlehen, und zuvor die halbe Burg Leonstein, das halbe Kirchleben daselbst, die halbe Fischweide auf der Steyr und alles Zubehör sowie eine große Anzahl von (genannten) Holden, Vogtholden und Zehentpflichtigen an seinen Vetter Erhard von Zelking.

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Charter: StA Urk 2629
Date: 1447 Juli 22.
AbstractSigmund von Ebersdorf, Oberster Kämmerer in Österreich, bekennt, dass er von seinem Bruder Albrecht von Ebersdorf eine Urkunde erhalten hat, in der festgelegt wird, dass dieser, sollte Sigmund vor ihm sterben, Sigmunds Tochter Amelia eine bestimmte Summe Geld aus den geerbten Gütern auszahlen soll; da diese Urkunde allerdings nicht mehr auffindbar ist, widerruft Sigmund nun deren Inhalt. Für den Fall, dass jemand die Urkunde findet und sie den Erben vorbringt, soll er diese entweder Albrecht von Ebersdorf oder dessen Erben übergeben. Gewährleistung und Schirm.

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Charter: StA Urk 2643
Date: 1447 Juli 24.
AbstractSimon Schneider zu Weisching verkauft an Dorothea, Tochter des verstorbenen Friedrich von Kranichberg und Ehefrau Albrechts von Ebersdorf, den Zehent, den er zu Beutellehen von derselben gehabt hat, auf folgenden Gütern: in der Au zu Böheimkirchen auf 1 Joch Acker, das Ull Müllner innehat, im "Chumer" auf 1 Joch, das Herbert von Lanzendorf besitzt, und auf 1 Joch daneben, das Michel Herbart gehört, und wiederum daneben auf 1 Joch, das "Sempl" zu Böheimkirchen hat, und auf 1/2 Joch anbei, das der Schuster zu Lanzendorf besitzt, weiters auf 1/2 Joch anbei, das ein gewisser Ulrich zu Lehen hat; außerdem bei den Äckern von Thomas, des Bäckers, auf 1 Joch, das dem Aussteller gehört, daneben auf 1 Joch, das der Müller zu Weidach besitzt, auf 1 Joch, das Jörg von *Racking ("Rekking", abgekommen, nordöstlich von Melk) innehat, auf 1/2 Joch, das den Kindern des "Newengasst" zu Böheimkirchen gehört; in der oberen Au auf 1 Joch, das Herbert zu Böheimkirchen besitzt, auf 1 Joch, das Wolfhart dem Mülner gehört, auf 1 Joch des Peter Meuer und auf 1 Joch des "Weischinger" zu Lanzendorf; am Grasberg auf 1/2 Joch, das Andre Weber zu Böheimkirchen gehört; außerdem auf 1 1/2 Joch Acker des Ott von Wiesen, der "alten Peinngerin", der "alten Pewr Mertin" und von Kuntz Fuchs, auf 2 Joch Acker, die dem Grimm zu Wiesen gehören, auf 1/2 Joch dabei, das der "Chuttler" zu Wiesen besitzt, auf 1 Joch des Bernhart zu Wiesen, auf 1 Joch des Fuchs von "Wrenbach", auf 1/2 Joch Acker, das dem "Tomleins" Bäcker zu Böheimkirchen gehört und zwischen den Mühlen liegt und auf 1 Joch Acker im "Rosenpewnt" beim Aubach, das Herbert von Böheimkirchen gehört; weiters in Böheimkirchen zu der Badestube auf den Krautgärten Erhards, des Baders, Hans', des Fleischhackers zu Böheimkirchen, Liendls zu Böheimkirchen und des Schiffers zu Böheimkirchen. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz überall.

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Charter: StA Urk 2652
Date: 1447 Juli 26.
Abstract2 Originale: 1) Sigmund von Ebersdorf, Oberster Kämmerer in Österreich, teilt mit seinem Bruder Albrecht zwei Wiesen, die "Scheiben" und "Traitten" heißen, und von denen Albrecht von der "Scheiben"-Wiese den Teil bekommt, der mit einer Seite an den *Kaltengang (Unterlauf der Piesting) grenzt, während ihm von der "Traitten"-Wiese derjenige Teil zufällt, der an den "Parczgarten" stößt. An Sigmund selbst fällt von der "Scheiben"-Wiese derjenige Teil, der auf einer Seite an die Wiese seines Vettern Veit von Ebersdorf grenzt, während er von der "Traitten"-Wiese den Abschnitt von der Grenze des Teils seines Bruders bis zur "Scheiben"-Wiese bekommt. Schadlosformel. 2) Albrecht von Ebersdorf teilt mit seinem Bruder Sigmund, dem Obersten Kämmerer in Österreich, zwei Wiesen, die "Scheiben" und "Traitten" heißen, wobei an Sigmund von der "Scheiben"-Wiese derjenige Teil fällt, der auf einer Seite an die Wiese seines Vettern Veit von Ebersdorf grenzt, während er von der "Traitten"-Wiese den Abschnitt von der Grenze des Teils seines Bruders bis zur "Scheiben"-Wiese bekommt. Albrecht selbst bekommt von der "Scheiben"-Wiese den Teil, der mit einer Seite an den *Kaltengang (Unterlauf der Piesting) an grenzt, während ihm von der "Traitten"-Wiese derjenige Teil zufällt, der an den "Parczgarten" stößt. Schadlosformel.

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Charter: StA Urk 4936
Date: 1447 August 1.
AbstractKönig Friedrich III. befiehlt dem Pfleger von Hainburg Hiliprant Fuchs, auf Grund des zwischen Österreich und Ungarn geschlossenen zweijährigen Friedens nichts Feindseliges gegen die Bewohner von Preßburg zu unternehmen.

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Charter: StA Urk 2626
Date: 1447 August 10.
AbstractKönig Friedrich (IV.) bezahlt Sigmund von Ebersdorf, dem Obersten Kämmerer in Österreich und von 16. Jänner 1447 ("montag vor sant Anthonientag") bis 29. Juni 1447 ("sant Peters und sand Pauls tag") Verweser der Hauptmannschaft an den Grenzen zu Ungarn und zu Raab (Györ), nach Rechnungslegung der Einnahmen und Ausgaben in letzterer Funktion die nach "rechtter raittung" hervorgetretene Differenz von 30 Ungarischen Gulden, 5 ß. und 24 d.

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Charter: StA Urk 2650
Date: 1447 August 18.
AbstractBernhard Graf zu Schaunberg, Landmarschall in Österreich, stellt in der Streitsache Hans von Ladendorf gegen Walpurga (Tochter Georg des Hausers), Witwe Sigmunds von Polheim, eine Gerichtsurkunde mit folgendem Inhalt aus: Nach Angabe des Ladendorfers sei Walpurga von Polheim laut einer in ihrem Besitz befindlichen Urkunde von ihrem ersten Gemahl Hans dem Schenk von Ried für 4000 Gulden das "gut zu Ror … in dem Tullnerfeld" (Langenrohr) auf Lebenszeit verschrieben worden mit der Bestimmung, daß diese Verschreibung nach ihrem Tod an Wilhelm den Hauser von Clam (Gem. Klam), den mütterlichen Großvater des Klägers, und dessen Bruder Wolfgang den Hauser fallen solle. Als Erbe der beiden inzwischen verstorben Brüder mußte der sich im Besitz der Ansprüche wähnende Ladendorfer feststellen, daß die Polheimerin die Einkünfte bereits teils den Wiener Minoriten zu einem Seelgerät und teils Reinprecht von Polheim übertragen hatte. Seitens der Beklagten wurde von Jörg dem Walich ein Brief Reinprechts (IV.) von Wallsee, Obersten Marschalls in Österreich, Obersten Truchsesses in Steiermark und Hauptmanns ob der Enns, verlesen, wonach Walpurga von Polheim in dessen Diensten stehe ("sein dienerinn sey") und folglich die Klage an ihn zu richten wäre. Darüber hinaus ließ Reinprecht von Polheim durch Jörg den Walich das krankheitsbedingte Fernbleiben seiner Verwandten entschuldigen. Das Gericht folgte der Meinung Reinprechts von Wallsee und beschied Hans von Ladendorf, er habe sein Anliegen vor den Herren der Beklagten zu bringen.

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Charter: StA Urk 2640
Date: 1447 August 19.
AbstractStephan Sächsinger, "dienner" des Ulrich von Eitzing, und seine Frau Barbara vergleichen sich in einem Streit zwischen ihnen einerseits und Bernhard Lueger, Bürger zu Steyr, dessen Ehefrau und deren beiden Erben andererseits in der Weise, dass sie nach Vermittlung "edler und erberer lewt" alle Forderungen gegen denselben, dessen Frau und deren Erben fallen lassen. Schadlosformel.

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Charter: StA Urk 2651
Date: 1447 August 28.
AbstractAlbrecht von Pottendorf verbindet sich eidlich mit seinem Verwandten ("frewndt") Reinprecht von Ebersdorf und dessen männlichen Erben in der Form, dass er Letztgenannte in jeglicher Weise unterstützen will und ihnen auch seine Burgen ("geschlos") "zu iern nadürften" zur Verfügung stellt, jedoch ohne seinem angestammten Herrn ("rechten, natürleichen eribherren") Schaden zuzufügen. Außerdem ermächtigt er seine anderen Verwandten ("frewndte") dazu, bei Streitigkeiten zwischen den beiden Parteien, die diese nicht selbst lösen können, zu entscheiden.

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Charter: StA Urk 2645
Date: 1447 August 28.
AbstractJörg von Puchheim, Oberster Truchsess in Österreich, verbindet sich eidlich mit seinem Verwandten ("frewndt") Reinprecht von Ebersdorf und dessen männlichen Erben in der Form, dass er Letztgenannte in jeglicher Weise unterstützen will und ihnen auch seine Burgen ("geschlos") "zu iern nadürften" zur Verfügung stellt, jedoch ohne seinem angestammten Herrn ("rechten, natürleichen eribherren") Schaden zuzufügen. Außerdem ermächtigt er seine anderen Verwandten ("frewndte") dazu, bei Streitigkeiten zwischen den beiden Parteien, die diese nicht selbst lösen können, zu entscheiden.

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Charter: StA Urk 2641
Date: 1447 September 16.
AbstractKönig Friedrich (IV.) belehnt als Vormund König Ladislaus' auf Bitte von Christoph von Pottendorf hin Reinprecht von Ebersdorf und dessen Sohn Jörg mit vom Fürstentum Österreich ("furstentums Osterreich") lehenrührigen zwei Teilen Zehent, die Reinprecht zusammen mit seiner verstorbenen Frau Johanna, der Tochter Bernhards von Streitwiesen und Mutter des Christoph von Pottendorf, gehabt hat, namentlich mit zwei Teilen aus dem großen und kleinen Wein- und Getreidezehent zu Frainingau, Bergern ("Pergarn") und Mayerhöfen in der Pfarre Melk und zu Matzleinsdorf in der Pfarre Matzleinsdorf, nach Lehensrecht und Landrecht in Österreich.

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Charter: StA Urk 2632
Date: 1447 September 16.
AbstractKönig Friedrich (IV.) bestätigt auf Bitte Christophs von Pottendorf, dass Reinprecht von Ebersdorf von diesem - neben anderen Gütern - die von der Herrschaft Ort lehenrührigen großen und kleinen Drittelzehente auf Wein und Getreide zu Hetzendorf und zu Leitzersdorf ("Lewtschestorf"), dessen mütterliches Erbe, gekauft hat und belehnt Reinprecht mit ebendiesen Drittelzehenten. Gewährleistung nach Kaufrecht und Landrecht in Österreich.

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