Fond: Urkundensammlung des Ständischen Archivs
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Charter: StA Urk 2558
Date: 1444 Mai 3.
Abstract: Bischof Leonhard von Passau bestätigt den Tausch, mit dem sein "swager" Hans von Ebersdorf, Oberster Kämmerer in Österreich, Jörg Schröt, Pfarrer zu "Mannswerd", und all seinen Nachkommen eine Wiese genannt "des von Erlarn wisen", gelegen unterhalb von Kaiser-Ebersdorf übergibt, von der der genannte Pfarrer und seine Nachkommen dem Hans von Ebersdorf und seinen Erben jährlich 12 Wr. d. zu Burgrecht dienen sollen, wofür Hans von Ebersdorf im Gegenzug vom Pfarrer eine Gült von 3 lb. 27 ½ Wr. d. erhält, die zu der vorgenannten Kirche gehört hat und die freies Eigen ist, gelegen zu "Mannswerd" und zu "Pewgen" auf behausten Gütern, die im Detail genannte Grundholden innehaben, nach laut ihrer Briefe, die sie darüber ausgestellt haben, und gibt aus bischöflicher Gewalt und als Lehensherr der Kirche seine Zustimmung zu dem Tausch.
Charter: StA Urk 2560
Date: 1444 Mai 5.
Abstract: Jörg von Rohr verkauft Wolfgang von Ruckendorf mit Handen seines Lehensherrn König Friedrich (IV.) als Vormund König Ladislaus' den vom Fürstentum Österreich zu Lehen gehenden ganzen Zehent zu Reintal auf 21 ganzen Lehen, den großen und kleinen Zehent zu Feld und zu Dorf sowie 2 lb. d. Gülte auf einem Hof daselbst, der nun öd ist. Gewährleistung und Schirm nach Lehensrecht und dem Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall sonst.
Charter: StA Urk 2578
Date: 1444 Mai 14.
Abstract: Bischof Leonhard von Passau bestätigt aufgrund ihm vorgelegter Urkunden einen Tausch zwischen Sigmund Pottenbrunner und Michel, dem Pfarrer der St. Georgskirche in Pottenbrunn, betreffend eine Mühle, die "Grasmul" genannt wird, mit allen ihren Zugehörungen und einer um diese Mühle gelegenen Wiese und eine Mühle, die "Kesermul" heißt, oberhalb der Pfarrkirche zu Pottenbrunn "gegen dem hausgraben werts" liegt und zu derselben Pfarrkirche gehört hat.
Charter: StA Urk 2579
Date: 1444 Mai 27.
Abstract: Jörg der Lasperger bestätigt, dass ihm wegen der Ansprüche und Forderungen, die er wegen der Schäden, Geldschuld und "aussprüch" gegen Anna anstatt ihrer selbst und ihres verstorbenen Mannes Hans von Lichtenegg hatte, es sei mit oder ohne Urkunden ("briefen"), ein Genüge getan wurde, und bekennt gegen Anna und Hans von Lichteneggs Erben keine weiteren Ansprüche mehr zu haben.
Charter: StA Urk 2580
Date: 1444 Juni 4.
Abstract: Koloman "Wemppel", Bürger von (Kloster-)Neuburg "markthalben", verkauft Konrad dem Guster zu Klement ("Clementz") und seine Frau Agnes mit Handen Hans des Hutstocks, Bergmeister des Reinprecht von Wallsee, Haubtmanns ob der Enns, zu (Lang-)Enzersdorf ("Enzesstorf underm Püsenperg"), ¼ Weingarten zu Püsenberg "in der Röt", geheißen der "Schilter", um 50 lb.Wr. d. Gewährleistung und Schirm nach Kaufrecht, Bergrechtsrecht und dem Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem gesamten Besitz.
Charter: StA Urk 2572
Date: 1444 Juni 24.
Abstract: Engelburg, die Witwe des verstorbenen Stefan des Willersdorfers ("Wielastarffer") übergibt ihrem "vettern" Erasmus dem Hohenfelder und seinen Erben als Schuldenbegleichung um 35 lb. d. zwei Güter "zu den Singern" im Schärdinger Gericht, die sie von ihrer Mutter geerbt hat, unter der Bedingung, dass er ihr solange sie lebt jährlich 2 lb. d. gibt; im Falle ihres Todes soll er aber ihre fahrende Habe auch besitzen und daraus für ihr Seelenheil sorgen. Außerdem vermacht die Ausstellerin ihrer Schwester Magdalena und deren Kindern 16 lb. d., die ihr Stefan der Willersdorfer oder seine Erben aus den zwei obengenannten Gütern entrichten sollen.
Charter: StA Urk 2571
Date: 1444 Juli 9.
Abstract: Friedrich Herweig zu Grimsing verkauft Konrad dem Mosman, Mautner zu Ybbs, und allen seinen Erben einen halben Weingarten, der "Swertferb" genannt wird und zu Grimsing zum einen neben dem Burgstaller ("Purkstaler") Weingarten, zum anderen neben einem halben Weingarten, den der Aussteller und der Käufer gemeinsam besitzen, liegt. Gewährleistung und Schirm nach dem Kaufrecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz überall.
Charter: StA Urk 2576
Date: 1444 Juli 19.
Abstract: Wolfgang Litschauer schwört Urfehde aufgrund der Gefangenschaft, in die ihn sein Herr Hans von Winden ("Wynnden") gelegt hat, und verspricht, dass er sich zukünftig zwei Meilen außerhalb des Landgerichtssprengels Traiskirchen ("Dräskirchen") aufhalten wird. Bei Zuwiderhandeln sollen er oder seine Helfer als übersagte Leute gelten, von jedem Gericht verurteilt werden können und weder in Städten noch in Festen, Märkten und Dörfern freies Geleit bekommen.
Charter: StA Urk 2561
Date: 1444 August 28.
Abstract: König Friedrich (IV.) belehnt für sich, als Vormund König Ladislaus' und für all ihre Erben seinen Rat Siegmund von Ebersdorf, Obersten Kämmerer in Österreich, als den Älteren anstatt seiner selbst, seinen Brüdern Reinprecht und Albrecht von Ebersdorf sowie ihrem "vetter" Veit von Ebersdorf, Sohn des verstorbenen Hans von Ebersdorf, mit hernach genannten Stücken, Gülten und Gütern, die ihr Erbe sind und vom Fürstentum Österreich zu Lehen rühren, nämlich mit dem Kammeramt in Österreich, "werd", Fischweide sowie der Jagd von Geflügel und Wild an der Donau, dem Dorf und dem Gericht zu Pettendorf mit der Blutgerichtsbarkeit, den Gütern und dem Gericht zu Wolfpassing mit der Blutgerichtsbarkeit, der Fischweide zu Kaiser-Ebersdorf, dem Holz bei "Bederstorff an dem Hedreinsberg" mitsamt dem eingemarkten Grund, dem Zehent auf 24 halben Lehen zu Elsarn, dem Getreidezehent zu Kaiser-Ebersdorf mit Ausnahme des Zehents in "Sebarnerueld" und in den Krautgärten, der "gefurste freyung" zu Kaiser-Ebersdorf "umb erber sachen", dem Dorf Albern ("zum Alberech, da die vischer sitzent") und dem Dorf Rutzendorf. Friedrich belehnt Siegmund von Ebersdorf an seiner und seiner Brüder und seines "vettern" statt auch mit dem Blutgericht in dem Dorf Kaiser-Ebersdorf innerhalb der Grenzen, wie Burgfried und "gefurste freyung" des Schlosses reichen, und das einst König Albrecht (II.) als Herzog von Österreich dem Hans von Ebersdorf und dessen Erben und Nachkommen nach laut der Urkunde, die der genannte Hans darüber von Albrecht erhalten hat, verliehen hat.
Charter: StA Urk 2570
Date: 1444 Oktober 14.
Abstract: Mert Pandorfer, Kastner zu Steyr, verkauft Wolfgang Wiener, Bürger zu Steyr, und allen seinen Erben 5 ß. d. auf einer Wiese, die "auf dem geswent" heißt und beim "nidern rorr" in der Pfarre Kirchberg neben der Wiese Heinrichs im Zaum liegt, mit Handen seines Herrn. Gewährleistung nach Kaufrecht in der Herrschaft Steyr. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz überall.
Charter: StA Urk 2569
Date: 1444 November 12.
Abstract: Stephan von Zelking verleiht Eustach dem Wiser, dessen Frau Ursula, der Witwe des verstorbenen Gilgen des Mausers und Schwester des Hans Scharner, und deren beiden Erben den großen und kleinen Getreidezehent zu Matzleinsdorf in der Pfarre Gerasdorf auf Bitten von Hans Scharner "zu dem Wasen" und dessen Frau Sophia, die diesen Zehent zuvor vom Aussteller zu Lehen gehabt haben. Gewährleistung nach dem Lehensrecht und Landrecht in Österreich.
Charter: StA Urk 2568
Date: 1444 Dezember 13.
Abstract: Erhard Heiden "zu Davff" verkauft seinem Holden Mert, dessen Frau Clara und ihren beiden Erben das Kaufrecht auf einen Hof und Sitz zu Sitzenberg in der Pfarre Wolfsreut mit allen Zugehörungen um 36 lb. Wr. d. und 1 fl. Leitkauf unter der Bedingung, dass dieser am lieben Frauentag zu der Dienstzeit (8. September) 6 lb. Wr. d. als Abgabe leistet. Sollte der Aussteller allerdings aus irgendwelchen Gründen selbst den Hof bewohnen wollen, dann muss er seinem Holden ebendiese 36 lb. Wr. d. und 1 fl. Leitkauf zahlen und darf danach dort einziehen, während die Urkunde wieder in seinen Besitz übergeht. Wenn Mert irgendetwas baulich an dem Hof verändert und diese Maßnahme tatsächlich notwendig ist, dann erstattet der Aussteller ihm nach Zeugnis von vier anderen Männern den Aufwand. Sollte Mert allerdings das Kaufrecht auf den Hof wiederum verkaufen wollen, dann soll er zuerst den Aussteller fragen, ob dieser an einem Kauf Interesse habe; sollte dies nicht der Fall sein, dann darf er es anderen Leuten anbieten, jedoch in beiden Fällen um nicht mehr als die obengenannten 36 lb. Wr. d. und 1 fl. Leitkauf. Gewährleistung nach Kaufrecht und Landrecht in Österreich ob der Enns. Schadlosformel.
Charter: StA Urk 2567
Date: 1444 Dezember 26.
Abstract: Andre von Rohr verkauft dem Edelknecht Heinrich dem "Ellen" und dessen Erben seinen zu Mühlgang in der Pfarre Steinfeld gelegenen und vom Bischof von Passau lehenrührigen halben Zehent. Gewährleistung nach Kaufrecht und Gutsrecht im Land Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz im Land und überall sonst.
Charter: StA Urk 2582
Date: ohne Datum
Abstract: Hans Inprucker vermacht seinem "sweher" Hadmar Matseber und seinem "swager" Wolfgang Uttendorfer für den Fall, dass er ohne Leibeserben sterben sollte, im Detail genannte Stück, Gült, Güter und Zehente, namentlich 1) mit Handen seines Lehensherren König Friedrich (IV.) die Herrschaft zu Orth und ein Gut zu "Gremsee", 2) mit Handen seines Lehensherren Erzbischof Friedrich von Salzburg ein Gut zu Gemeinlebarn ("Oberlebarn"), 3) mit Handen seines Lehensherren Bischof Leonhard von Passau Lehen auf den Gütern an dem "Geschaid", am "Streitgern", am Hof zu den "Hopphern", "Hintterleitten", […] und Drittelzehente […], 4) mit Handen seines Lehensherren Friedrich von Hohenberg: […] an dem "Windperg" und auf der Öd ganzen Zehent, auf den Gütern in dem öden Feld, am Weinberg, im "Paumech", im "Rewtt", am Viehhof und […] gelegen in der Pfarre Maria Anzbach ("[in Enze]spacher pharr") zwei Teile Zehent großen und kleinen, 5) seinen von dem von Pappenheim lehenrührigen Teil Zehent zu "Winden" (?) gelegen bei der Traisen, 6) seine freie Eigen, nämlich den Sitz genannt Waasen ("auf dem Wasen") mit allem Zubehör, den Hof zu Waczmanskirchen* (abgekommen, wahrscheinlich das heutige Johannesberg), das Gut zu Hetzendorf, einen Forst in der "Wolfleitten", einen Forst genannt "der Prant", 7 ½ lb. d. Gülte zu (Inner-, Außer-)Manzing ("Menczing") auf behausten Gütern in der Pfarre Maria Anzbach, drei Grundholde in dem "Prunssenpach", seinen Teil Güter sowie Burgrechte und Überlend zu Siegersdorf ("Sigherstorff") gelegen und zwei Grundholde ebendort, 10 Schilling d. Gülte zu Langenrohr ("Nidern Ror") auf Überlend, zwei Grundholde zu Perchtoldsdorf und Pfenniggülte ebenda, 7) seine Burgrechte, nämlich einen Weingarten gelegen am "Viechparcz, von dem man den Chorherren von St. Dorothea in Wien jährlich fünf d. zu Burgrecht dient, sein Haus und die darangelegenen "secz" Weingärten zu Baden, von denen man den geistlichen Brüdern des Unser-Frauen-Klosters ebenda jährlich drei Schilling d. zu Burgrecht dient, einen Weingarten zu Baden im Rauschtal, von dem man Reinprecht von Wallsee jährlich einen halben Eimer Most beim Lesen und 7 ½ d. dient, einen Weingarten gelegen ebenda im "Viechdorffer", von dem man jährlich in die Hauerzeche zu Baden einen Eimer Most dient, einen Weingarten gelegen in den "Talkchen", von dem man Jörg von Rohr jährlich sechs d. zu Burgrecht dient, einen Weingarten in Baumgarten "auf dem Tullnerveld", von dem man Jörg dem Hohenberger jährlich einen Eimer Most dient, und einen Weingarten daselbst, von dem man den Dominikanerinnen zu Tulln ("den gesitlichen fraun zu Tulln prediger ordens") einen halben Eimer Most im Lesen zu Burgrecht dient.
Charter: StA Urk 2602
Date: 1445
Abstract: Bürgermeister Hans Haringseer und der Rat der Stadt Wien entscheiden einen Streit zwischen den Tischlergesellen Wolfgang und Mert und dem Goldschmiedemeister Dietrich; letzterer hat drei Goldschmiedegesellen, die Wolfgang nahezu den Arm abgeschlagen und Mert am Bein eine offene, sichtbare Wunde ("scheinwunden") zugefügt haben, aus der Haft nehmen lassen und sie danach, trotz Klage der beiden Tischlergesellen vor der Bürgerschranne, nicht vor Gericht gestellt. Die Tischlergesellen bringen nun die Klage vor den Bürgermeister und Rat der Stadt Wien, die anschließend ebenso den Goldschmiedemeister Dietrich vorladen, der in der Sache nachgibt. Bürgermeister und Rat sprechen schließlich den Klägern das Recht zu, Ihre Klage weiterzuverfolgen und für die erlittenen Wunden entschädigt zu werden.
Charter: StA Urk 2597
Date: 1445 Jänner 8.
Abstract: Bischof Leonhard von Passau belehnt Jörg von Eckartsau auf dessen Bitte hin mit dem Wein- und Getreidezehent zu Meissau, der "alt czehennt" genannt wird, der von Otto von Meissau an den nunmehr verstorbenen Leopold von Eckartsau vererbt wurde und der nun an Jörg, dessen Sohn, weitervererbt wird, namentlich mit dem Getreidezehent zu Gumping und zu Wilhelmsdorf, mit dem Weinzehent zu Meiseldorf ("Meisselwerndorf") und zu Sitzendorf und mit der vom Hochstift rührigen Lehenschaft mitsambt des Spitals zu Sitzendorf. Gewährleistung nach Lehensrecht, Landrecht und Stiftrecht.
Charter: StA Urk 2598
Date: 1445 Jänner 16.
Abstract: Abt Johannes von den Schotten in Wien vidimiert Stefan Kolb auf dessen Bitte hin und mit Wissen von Agathe, der Tochter des verstorbenen Heinrich Stockhorner und Witwe Rappers von Rosenharts, eine mit drei anhängenden Siegeln besiegelte Pergamenturkunde und transsumiert sie: Rapper von Rosenharts bestellt für den Fall seines Todes seinen "swager" Hans Walch ("Walich"), Untermarschall, seinen Schwiegersohn ("aidem") Kaspar Dachspeck, seinen "oheim" Gilig von Reut und seine Frau Agathe, Tochter des verstorbenen Heinrich Stockhorner, zum Vormund über seine Kinder und Verweser seiner Güter. Wenn die Kinder volljährig sind und Agathe nicht länger bei ihnen bleiben will oder kann, dann sollen sie ihr Folgendes aus dem Erbe überlassen: ihr eigenes Gewand und Silbergürtel, das Perlenhalsband Rappers, alle sonstigen Perlen und Ringe, einen kleinen Silberkopf mit Krone ("chlainen silberkoph mit dem chrondlein"), drei Silberbecher, sechs Silberlöffel, einen "hangunden" Wagen, dazu Wagenpferde und Pölster, vom im Moment vorhandenen Vieh die Hälfte, drei Fässer Wein, drei Mutt Weizen, drei Mutt Hafer, zwei gute, zwei mittlere und zwei "geringe" Betten, Röcke und Mäntel aus Samt und Damast, die sie zu Messgewand schneidern lassen soll, Pelzröcke und schließlich 100 lb. Wr. d. innerhalb des ersten Monats, nachdem sie die volljährigen Kinder verlassen hat. Sollten alle Kinder allerdings vor Erreichen der Volljährigkeit sterben, dann soll Agathe trotzdem alles Obgenannte erhalten. Ausstellungsdatum: 1444 Oktober 28, Weierburg. Siegler: 1) der Aussteller, 2) Wilhelm Dachsner, Meister zu Mailberg ("Martberg"), 3) Lorenz Paltendorfer.
Charter: StA Urk 2590
Date: 1445 Februar 6.
Abstract: Otto und Hans von Stubenberg, Oberste Schenken in der Steiermark, verzichten auf die von ihrer "muemen" Dorothea, Tochter des verstorbenen Friedrich von Kranichberg, nach dem Tod Wulfings von Stubenberg, ihres Mannes und "vetter" der Aussteller, ihnen als nächste Erben übergebenen Siegel, Petschaft, Urkundenregister und Urbarbücher desselben. Die Heiratsgüter, Heimsteuer, Widerlage, Morgengabe und alle anderen Verschreibungen, die sie von ihrem Mann gehabt hat, betreffend, einigen sich die Aussteller und Dorothea auf eine Zahlung von 2100 lb. Wr. d. an sie. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz überall.
Charter: StA Urk 2605
Date: 1445 März 1.
Abstract: Konrad Graser, Bürger zu Steyr, und seine Frau Barbara verkaufen mit Handen des Gerichts zu Steyr Erhart dem Beutler ("Pewtler"), Bürger zu Steyr, und dessen Erben eine Schleifmühle ("sleyffen") mit all ihrer Zugehörung, die an der Steyr bei der "Herrenntleins" Mühle unterhalb der "Hasinn" Schleifmühle liegt, und von der jährlich vierzehn Tage vor oder nach dem 23. April und dem 8. September eine Abgabe von jeweils 6 ß. d. an die "Herrenntleins" Mühle geleistet wird. Gewährleistung und Schirm nach dem Stadtrecht von Steyr. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz überall.
Charter: StA Urk 5555
Date: 1445 März 5.
Abstract: Landmarschall Rüdiger von Starhemberg schreibt Wolfgang den Potschaller brieflich über weitere Vorgehensweise in dessen Prozess vor Landmarschalligen Gericht gegen die Kartause Aggsbach wegen Besitzungen zu Häuslern, die ihr angeblich Hans von Potschall ohne Urkunde verkauft hat, die aber von Witwe Anna und dessen Bruder Vinzenz ausgefolgt sei (siehe Nr. 5554).
Charter: StA Urk 2600
Date: 1445 März 7.
Abstract: König Friedrich (IV.) belehnt als Vormund König Ladislaus' Jörg Utendorfer und dessen Erben auf dessen Bitte hin mit 9 lb. d. auf behausten Gütern zu Gaubitsch und 4 lb. d. auf behausten Gütern zu Stinkenbrunn, die vom Fürstentum Österreich ("furstentumb Österreich") her lehenrührig und dessen mütterliches Erbe sind. Gewährleistung nach Lehensrecht und Landrecht in Österreich.
Charter: StA Urk 0133
Date: 1445 April 2.
Abstract: König Friedrich (V.) schreibt Landmarschall Rüdiger von Starhemberg, dass die Kartause Aggsbach vorgebracht hat, wie im Prozess gegen Wolfgang den Potschaller Besitzungen zu Häuslern zugesprochen bekommen hat, und fordert zum entsprechenden Handeln auf. (siehe Nr. 5554, 5555, 5556).
Charter: StA Urk 5556
Date: 1445 April 2.
Abstract: König Friedrich (V.) schreibt den Räten zu Wien, dass die Kartause Aggsbach vorgebracht hat, wie sie von Landmarschall (Rüdiger von Starhemberg) zurecht im Prozess gegen Wolfgang den Potschaller Besitzungen zu Häuslern zugesprochen bekommen hat, und fordert zum entsprechenden Handeln auf. (siehe Nr. 5554, 5555).
Charter: StA Urk 2585
Date: 1445 April 21.
Abstract: Abt Hermann von Rein nimmt Dorothea von Kranichberg, die Witwe Wulfings von Stubenberg, in die Gebetsbruderschaft des Stiftes Rein auf, nachdem diese der Klosterkirche auf Bitte ihres verstorbenen Mannes hin etliche Reliquien ("heiltumbs") und andere Geschenke übergeben hat.
Charter: StA Urk 2593
Date: 1445 Mai 4.
Abstract: Andre von Rohr ("Rar") bestätigt nach Vorlage eines Testamentes, dass Hans Scharner von dem Wasen und seine Frau Sophie Eustach dem Wiser, dem "vettern" von Hans Scharner, folgende Gülte und Güter nach Gemächtsrecht, Lehensrecht und Landrecht in Österreich vermacht haben: einen Hof, der "dacz dem Mayrhoff" genannt wird, vom dem jährlich 9 ß. d. abzugeben sind, 2 Hofstätten mit einer Abgabe von jeweils 3 ß. d. und ein Gut, das "auf dem lehen" genannt wird, mit einer jährlichen Abgabe von 14 ß. weniger 8 d.
Charter: StA Urk 2595
Date: 1445 Mai 9.
Abstract: Graf Friedrich von Cilli zu Ortenburg belehnt Wilhelm und Friedrich Waldburger ("den Waldpürgern") auf Betreiben Jakob Stermüllers des Älteren, der als Vormund der Kinder des verstorbenen Mert Rußbacher zum Zweck der Schuldbegleichung darum gebeten hat, mit dem Getreidezehent auf 5 Huben zu Ober- und Unter-Zabotok ("zu baiden Sapotoken"), auf 6 Huben zu Dürr, auf 6 Huben zu Weinitz und auf 3 Huben zu Willigenrain, alles in der Pfarre Reifnitz ("in Reyffnitzzer pharr") gelegen.
Charter: StA Urk 2594
Date: 1445 Mai 13.
Abstract: Wolfgang Utendorfer von Goldegg vemacht seine fahrende Habe zum einen Teil seiner Frau Margarethe, der Tochter des verstorbenen Stephan Feuchter, und zum anderen Teil seinen Kindern, wobei allerdings die Kinder alleine seine zum Haus gehörende Gerätschaft ("beraitschafft") in Gold und Silber und den Pflug erhalten sollen, während seine Frau das Frauenkleinod ("frawenclainat"), die Gürtel, das Gewand und die Kopfbinden ("gepenndt") bekommt. Schadlosformel.
Charter: StA Urk 5374
Date: 1445 Mai 21.
Abstract: Ulrich Harder, Sohn des verstorbenen Paul am Gumrechsberg stellt dem Pankraz von Plankenstein, Pfleger und Verweser des Kastneramtes zu Pöchlarn, und der Herrschaft Pöchlarn einen Urfehdebrief aus.
Charter: StA Urk 2584
Date: 1445 Juni 12.
Abstract: Bischof Leonhard von Passau belehnt Sigmund von Ebersdorf, den obersten Kämmerer in Österreich, und Hans Ungnad, Kammermeister, auf deren Bitte hin mit im Detail genannten, vom Hochstift Passau lehenrührigen und durch den Tod des Leopold von Eckartsau ledig gewordenen Gütern und Zehenten zu Loch (abgekommen, bei Zeiselmauer), Reisach, Tausendblum, im Reut, zu Theißl ("am Teusseln"), zu Wislarn, am Sieghartsberg, an der "Schernplatten", zu St. Pölten auf "des Strobels lehen" und auf dem Acker Ulrich des Lederers, zu Stattersdorf, vor dem Kremsertor ("Krembser tor") auf zwei Zwiebelgärten ("zwivalgerten"), zu Ollersbach ("Olgerspach"), zu "Reippotenpach", am "Wasen", zu "Züschentprunn", Ratzersdorf, "Pirhenegk", Haag, Kerschenberg, Watzmannsberg (abgekommen), "Herisgräben", am "Grund zu Repottenpach", "Kesslarn", Grub, Schwertfegen, zum Gratzhof, zu Waltendorf, Wolfersdorf, Mosletzberg, Bergern, "Entzing", "Winttenperg", "Schwasegger", Eichberg "an dem Wasen", Stockach, "an dem Steinweg", zu Watzmannskirchen (abgekommen, wahrscheinlich das heutige Johannesberg) und am Kühberg, alles in der Grafschaft Neulengbach ("Lempekher grafschaft") gelegen. Außerdem belehnt er sie mit im Detail genannten und ledig gewordenen Gütern und Zehenten zu Hainfeld, namentlich am Schatlzhof und am Götzhof, und schließlich mit dem Marktgericht Spannberg und allen Zugehörungen, Zehenten zu Ladendorf, Rastenfeld, "auf dem Prannt" zu Mauerbach und mit 18 lb. Geld an Mannschaft zu *Reibersdorf (abgekommen).
Charter: StA Urk 5375
Date: 1445 Juni 14.
Abstract: Propst Ulrich und der Konvent von St. Andrä auf der Traisen nehmen über Verwendung des Kaplans Wolfgang und des Pfarrers von St. Andrä Konrad Frau Beatrix, derschaft Ihres Stiftes auf.
Charter: StA Urk 2596
Date: 1445 Juni 30.
Abstract: Kristan Stettner verkauft Erasmus Feuchter und dessen Erben um 36 lb. Wr. d. sein von Reinprecht von Wallsee, Obersten Marschall in Österreich, Obersten Truchsess in der Steiermark und Hauptmann ob der Enns lehenrühriges freies Burgrecht, den Zehent auf im Detail genannten Gütern, namentlich zu Hafnern auf einem dem Jörg Marchfelder ("Marichvelder") gehörenden Lehen, auf Burgrechtsäckern zum Burgmannsdorfer Feld, genannt "Schalm", zum Hafinger Feld, auf einen Acker, der zwischen den Feldern von Michel und Hans Poppendorfer liegt, auf einen Acker, der zwischen den Feldern des Marchfelders und des Poppendorfers liegt, auf einen Acker "in dem Pawmgarten", auf einen Acker zum Hafinger Feld, der an den Baumgarten des "Steffleins" grenzt, dort auch auf einen Acker zwischen dem des Niclas ("Nikclinn") und des "Steffleins" und auf einen Acker, der zwischen dem des Poppendorfers und des "Murren" liegt, außerdem auf einen Acker zum Ochsdorfer Feld, der an den Marchweg grenzt, und schließlich auf einen Acker, der sich hinter dem Stall des "Steffleins" befindet, alles in der Pfarre St. Pölten ("Poltinger pfarr") gelegen, mit einer insgesamt zu leistenden Abgabe von 12 Wr. d. am Tag des heiligen Hippolyt (13. August) an den Kasten des Lehensherrn zu St. Pölten. Gewährleistung und Schirm nach dem freien Burgrecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall sonst.
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