Fond: Urkundensammlung des Ständischen Archivs
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Charter: StA Urk 2596
Date: 1445 Juni 30.
Abstract: Kristan Stettner verkauft Erasmus Feuchter und dessen Erben um 36 lb. Wr. d. sein von Reinprecht von Wallsee, Obersten Marschall in Österreich, Obersten Truchsess in der Steiermark und Hauptmann ob der Enns lehenrühriges freies Burgrecht, den Zehent auf im Detail genannten Gütern, namentlich zu Hafnern auf einem dem Jörg Marchfelder ("Marichvelder") gehörenden Lehen, auf Burgrechtsäckern zum Burgmannsdorfer Feld, genannt "Schalm", zum Hafinger Feld, auf einen Acker, der zwischen den Feldern von Michel und Hans Poppendorfer liegt, auf einen Acker, der zwischen den Feldern des Marchfelders und des Poppendorfers liegt, auf einen Acker "in dem Pawmgarten", auf einen Acker zum Hafinger Feld, der an den Baumgarten des "Steffleins" grenzt, dort auch auf einen Acker zwischen dem des Niclas ("Nikclinn") und des "Steffleins" und auf einen Acker, der zwischen dem des Poppendorfers und des "Murren" liegt, außerdem auf einen Acker zum Ochsdorfer Feld, der an den Marchweg grenzt, und schließlich auf einen Acker, der sich hinter dem Stall des "Steffleins" befindet, alles in der Pfarre St. Pölten ("Poltinger pfarr") gelegen, mit einer insgesamt zu leistenden Abgabe von 12 Wr. d. am Tag des heiligen Hippolyt (13. August) an den Kasten des Lehensherrn zu St. Pölten. Gewährleistung und Schirm nach dem freien Burgrecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall sonst.
Charter: StA Urk 2606
Date: 1445 Juli 1.
Abstract: Erhart Gotthalm, Bürger zu Steyr, lässt sein Testament vor Zeugen nochmals bestätigen, nachdem Jakob Wilder, Bürger zu Steyr, für seine Stieftochter Benigna Einspruch dagegen erhoben hat, und besagte Benigna nach zweimaliger Vorladung - wie es dem Stadtrecht entspricht - nicht vor dem Gericht zu Steyr erschienen ist, und inseriert den diesbezüglichen "geczewgbrief und gerichtbrief": Erhart Gotthalm vermacht seiner Frau Margarethe seinen gesamten Hausrat, sein Haus und seine Badestube zu Steyr, in der "enng an der Nydern Zeil" zwischen den Häusern des "Spiegel" und des Ulrich "in der Öde" gelegen, wobei diese Güter nach ihrem Tod an Abt Wolfgang und den Konvent zu Gleink ("Glewinkch") fallen sollen. Außerdem bittet er Wolfgang den Wienner, Bürger zu Steyr und Ratsherr, und Hans den Holzapfel ("Holzaphel"), ebenso Bürger zu Steyr, darum, nach seinem Tod sein Haus, gelegen zwischen den Häusern des "Lueger" und des Leonhart Widmer, zu verkaufen. 100 lb. d. des Ertrags aus diesem Verkauf sollen zum Bau den neuen Chores in Steyr verwendet werden, während vom Rest die Schulden des Ausstellers beglichen werden sollen. Sollte dann noch immer Geld übrig bleiben, dann soll dies dem Kloster Gleink übergeben werden und es sollen Erhart, seine Frau Margarethe, alle ihre Vorfahren und Nachkommen in die Gebetsbruderschaft des Klosters aufgenommen werden. Ausstellungsdatum: 1445 März 5. Siegelzeugen: 1) Hans der Huter, Stadtrichter zu Steyr, 2) Andre Hersinger, Bürger zu Steyr. Zeugen: Erhart, Pfarrer zu Steyr; Valentin, Geselle zu Steyr; Jeronimus Lösel, Ratsherr zu Steyr; Hans Metel, Ratsherr zu Steyr; Simon Steger, Bürger zu Steyr; Heinrich Wedling, Stadtschreiber zu Steyr.
Charter: StA Urk 2583
Date: ohne Datum
Abstract: Kadolt von Wehingen von Michelstetten und seine Frau Margarethe, Tochter des verstorbenen Ottokar von Haslau, verkaufen Dorothea, Witwe nach Wulfing von Stubenberg und Tochter des verstorbenen Friedrich von Kranichberg, im Detail genannte Stücke, Gülte und Güter, darunter ihre freieigenen Gülten auf Mühlen zu "Neidaw" (bei Michelbach) und zu "Kranichperg" und auf zwei Höfen "zum Holcz" und mit Handen ihres Lehensherren Bischof Leonhard von Passau die Burg ("haws") Wolfsberg samt Zubehör sowie Gülten und Naturaldienste bei Böheimkirchen, eine Gülte auf dem "vischwasser" genannt die Perschling ("Pesnikch"), das von der Wehr "underm Aichperg" bis zur Wehr in Obergrafendorf reicht, eine Gülte auf dem "vischwasser" gennant der "Teuffenpach", das von den Pottenbrunner Gütern bis zur Perschling reicht, Getreidezehente auf Äckern gelegen in der Böheimkirchner Au, Ober-Böheimkirchner Au und zwischen den Mühlen bei "Neydaw". Schirm und Gewährleistung nach Lehensrecht, Bergrechtsrecht und dem Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall sonst.
Charter: StA Urk 2588
Date: 1445 Juli 13.
Abstract: Hans Müllner ("Mullner"), gesessen zu Plaiken ("Plaikchen"), und seine Frau Kathrin ("Katrey"), die Tochter von Hans "Vasel" zu Grub, verkaufen Stephan Müllner ("Mullner"), gesessen auf dem "Czikchhoff", und dessen Erben ihre von Margarethe der Schedin lehenrührige Mühle zu Plaiken, den daran angrenzenden Acker und eine Wiese, wobei an die Lehensherrin von der Mühle jährlich jeweils 1 lb. Wr. d. am 23. April und am 29. September, vom Acker 4 d. und von der Wiese 2 d. am 29. September als Abgabe geleistet werden. Gewährleistung und Schirm nach Gutsrecht und Kaufrecht im Land Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz überall.
Charter: StA Urk 2603
Date: 1445 August 5.
Abstract: Stephan Neunhofer ("Newnhover"), Bürger zu Wien, verkauft mit Handen seines Lehensherrn König Friedrich (IV.) als Vormund König Ladislaus' dem Peter Rauscher, Bürger zu Wien, und dessen Erben den vom Fürstentum Österreich ("furstentum Osterreich") lehenrührigen großen und kleinen Zehent zu Stadlau. Gewährleistung und Schirm nach Lehensrecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall sonst.
Charter: StA Urk 2601
Date: 1445 August 28.
Abstract: Lienhart Ainweig teilt seinem Lehensherrn Sigmund von Ebersdorf, Obersten Kämmerer in Österreich, mit, dass er die von diesem lehenrührigen 3 lb. und 7 ß d., gelegen zu Unter-Siebenbrunn ("Nidern Sibenprunn") auf behausten Gütern und Überländ, seinem "swager" Gerhard Fronauer und dessen Erben verkauft hat und bittet ihn nach Übersendung der besiegelten Kaufurkunde ("kaufbriefs") darum, diesen Kauf zu bestätigen.
Charter: StA Urk 2586
Date: 1445 September 18.
Abstract: Kristan Stockhorner verkauft seinem "vettern" Sigmund Stockhorner um 200 lb. Wr. d. Pfenniggülte und Bergrechte auf im Detail genannten Weingärten und behausten Gütern, namentlich 1) mit Handen seines Lehensherrn König Albrecht (II.) 10 ß. 20 d. auf Überländ am Steinbüchl, zum oberen und unteren Kajaerberg und auf einen in Retz-Altstadt gelegenen Anger mitsambt 10 Eimern Bergrecht, 2) mit Handen seines Lehensherrn Hans von Kuenring auf behauste Güter und Überländ zu Oberretzbach, daselbst auch auf Hofstätten und Weingärten, von denen jährlich im Detail genannte Abgaben gezahlt werden und die folgende Leute innehaben: "Schelmpechrinn", "Reiher", "Machkoynn", Michel Bauer ("Pawr"), Niklas "Pechein", Niklas Kochel, "Mueser", Jan, Gengl Lederer, Jörg von Kautzen ("Kawczen"), Niklas Messerer ("Mesrer") von Retz, Kuntz Strobel von Sieghartsles, Hans "Nuesel" von "Tynna", Paul Breuer ("Prewer") von Vitis, Elisabeth Reisnerin, Michel, der "vetter" Peter des "Prugkleins", Weigel von Drosendorf, Simon Bauer ("Pawr"), die Pfarre zu Raabs (Rabtz), Hans Bauer ("Pawr") von Goggitsch, Andre von der "Steinsetz","Zangklin", Niklas von Wolfsbach, Konrad von Hardegg, Peter Pichmann, Hans Strützel von Niederfladnitz, Margarethe, die Schwester des Kleedorfers, der Abt von Lambach, Ortel Schneider, Hans Maurer von Breitenfeld, Hans, Dorfrichter von Landstein, Koloman Grasser, "Sandorffer", Richter zu Laa, "Rasenhart", Bernhard von Lichtenberg, Hans Schuster, Jakob Zarritzer, der Zechmeister von Haseldorf, der Pfarrer von St. Veit, Hans Alinger von Wölbling, Sigl von Vitis, Georg Schneider, Kristan Kellner, "Hakchel" von Haselbach, der Pfarrer von Langau, Niklas von Freienstein, der Konvent von Retz, der Pfarrer von Weitra, der Span von Imbach, die "Richterin" von Zwettl, der Abt von Altenburg, Erhart "Pair", Erhart Scharitzer ("Scharriczer"), der "Muemler", der "Gollusch" von Garsruck; weiters verkauft er noch weitere Weingärten in der Gegend, von denen unter anderem "her Hanns aus dem spitall" einen innehat, der einer Zeche in Retz ("gen Retz in die czech") gehört. Allerdings behält sich der Aussteller zwei von Hans von Kuenring lehenrührige halbe Lehen zu Oberretzbach, die momentan Kristan Leutel ("Lewtl") und Peter Bauer ("Pawr") innehaben und von denen jeweils jährlich 3 ß. 24 d. als Abgabe geleistet werden, und eine Hofstätte daselbst, von der 8 d. abgegeben werden. Gewährleistung und Schirm nach Lehensrecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall sonst.
Charter: StA Urk 2587
Date: 1445 November 9.
Abstract: Friedrich von Hohenberg belehnt Ulrich den Harrasser auf dessen Bitte hin mit einem von ihm zu Lehen gehenden Holz zu Puch ("Püch") in der Pfarre (Groß-)Stelzendorf ("in Stelczerndorffer pharr"), im Heuberg gelegen, und einer "herberg" zu Puch, die zu diesem Holz gehört, nach Lehensrecht und Landrecht in Österreich.
Charter: StA Urk 2589
Date: 1445 Dezember 9.
Abstract: Jörg und Hadmar von Volkensdorf ("Volkestorff") erklären, dass sie ihrer "mümen" Katharina, der Tochter des verstorbenen Hans von Winden, auf den Gütern, die ihr ihr Mann und "vetter" der beiden Aussteller Wolfgang von Volkensdorf in einem darüber ausgestellten Testament ("gemächtbrief") vermacht hat, keinen Schaden zufügen werden, besonders in Bezug auf den "Prunnhof" in der Pfarre Pucking ("Pukchinger pharr"), der auch in ihrem Besitz ist, und auf die fahrende Habe, die Katharina von ihrem Mann erben wird. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz überall .
Charter: StA Urk 2592
Date: 1445 Dezember 9.
Abstract: Erasmus Zacharias, Chorherr zu Reichersberg und Pfarrer zu Edlitz (GB Aspang), verzichtet an Stelle von Propst Paul und dem gesamten Kapitel zu Reichersberg gegenüber Jörg von Puchheim, Oberster Truchsess in Österreich, und dessen "diener" Erasmus Steiner, Pfleger zu Krumbach, auf alle Ansprüche, die er jemals gegen sie und ihren Besitz gehabt hat, wie es auch vor König Friedrich (IV.) beschlossen worden ist.
Charter: StA Urk 2599
Date: 1445 Dezember 13.
Abstract: Albrecht von Ebersdorf bekennt, dass seine Frau Dorothea, Tochter des verstorbenen Friedrich von Kranichberg und Witwe Wulfings von Stubenberg, ihm 1000 lb. Wr. d. nach dem Landrecht in Österreich zugebracht hat und versichert ihr im Gegenzug satzweise 1000 lb. Wr. d. Widerlage, ebenso nach dem Landrecht in Österreich. Für diese insgesamt 2000 lb. Wr. d. an Mitgift ("heirattgut") und Widerlage verschreibt er ihr als Fürpfand und satzweise 200 lb. Wr. d. an Nutzen und Gülte auf im Detail genannten Gütern, wie folgt: 1) Von seinem freien Eigen auf das Haus Parz mit allen Zugehörungen, auf Äcker zu Mannswörth, beim Haus Parz, bei Rennersdorf ("Renhartstorff"), bei "Unser Fraun" und bei der "landstrasz", auf einen Meierhof beim Haus Parz und den zugehörigen "Parczgarten" mit einem Weingarten und einer Mühle daselbst, auf die Fischweide zu der Schwechat, zum Kalten Gang und um den "Parczgarten", zu Schwechat auf behauste Güter und Überländ, dort auch auf sechs Fleischbänke, weiters die Fischweide zum "Albrech", zu (Kaiser-)Ebersdorf auf behauste Güter und Überländ, zu (Unter-)Laa ("Lach underm Wiennerperg") auf behauste Güter und Überländ und auf Wiesen vor dem Haus Parz, die "Scheiben" und "Dratten" genannt werden; außerdem auf eine Reihe von Auen, Wäldern und Wiesen, die um Parz liegen, namentlich eine Au, die "Krafftwerd" genannt wird, den "Koberleinsgarten", eine Au, genannt "Krainwerd", die Haselau, eine Au, genannt "Dreissker", eine weitere Au, die "Altkrafftswerd" heißt, eine Wiese, genannt "Pretrerinn, die Au "Grebelswerd", eine Wiese, die "Judlinn" heißt, die Auen "Erichshütt", "Elweis" und "Rehelstorffer", auf der "Egelgrub", eine Wiese, die "Akcher" heißt, die Felder um den "Parczgarten", einen Wald im "Zwikchelsweidach", einen Wald, genannt "Krafftswerd", sechs Tagwerk Wiese, hinter (Kaiser-)Ebersdorf gelegen, der "Haymleinsgartten", die Au "Twerchswerd", einen Garten, genannt "Czwnos", den "Krainwerd" gegenüber des "Albrechs", den Getreidezehent zu Ebersdorf, einen Weingarten im "Vahental" und einen zu Brodersdorf und schließlich auf behauste Güter und Überländ zu Teimdorf (abgekommen, östlich Eßling bei Großenzersdorf). 2) Mit Handen seines Lehensherrn, des Fürsten und Markgrafen zu Brandenburg, die von diesem lehenrührigen Güter, Wälder, Zehente und Bergrechte zu Neusiedl an der Zaya, wobei hier der Bruder der Ausstellers, Sigmund von Ebersdorf, auch einen Teil innehat. Sollten sie miteinander Kinder haben, dann sollen diese 2000 lb. Wr. d. nach Heiratsgutrecht, Widerlagerecht und Landrecht in Österreich erst nach dem Tod von ihnen beiden ledig werden. Sollte er vor seiner Frau sterben und es keine gemeinsamen Kinder geben oder keine allfälligen gemeinsamen Kinder mehr leben, dann soll sie diese Nutzung der 200 lb Wr. d. und die 2000 lb. Wr. d. innehaben. Nach ihrem Tod sollen 1000 lb Wr. d. und die Nutzung von 100 lb. Wr. d. an ihre nächsten Erben fallen, die dies so lange innehaben sollen, bis sie um 1000 lb. Wr. d. davon gelöst werden; die 1000 lb. Wr. d. Widerlage sollen in diesem Fall allerdings an die nächsten Erben des Ausstellers gehen. Wenn Dorothea vor Albrecht stirbt, dann soll er bis zu seinem Lebensende die 1000 lb Wr. d. und den Nutzen von 100 lb. Wr. d. innehaben; nach seinem Tod soll das Geld an die nächsten Erben seiner Frau fallen; die 1000 l. Wr. d. Widerlage werden in diesem Fall aber gänzlich ledig. Der Aussteller oder seine Erben dürften diesen Satz jährlich nur zwischen Weihnachten und Fasching um 2000 lb. Wr. d. lösen, wobei in diesem Fall die Summe nach Widerlagerecht, Heiratsgutrecht und Landrecht in Österreich wieder angelegt werden soll. Gewährleistung und Schirm nach Satzrecht, Heiratsgutrecht, Widerlagerecht, Gemächtsrecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz überall.
Charter: StA Urk 2591
Date: 1445 Dezember 13.
Abstract: König Friedrich (IV.) gibt als Landesfürst von Österreich ("lanndsfürst in Osterreich") und Vormund seines "vettern" König Ladislaus' seine Zustimmung dazu, dass Ursula, die Tochter des verstorbenen Seifried Ritzendorfer, die 1000 lb. Wr. d. Heimsteuer und 1000 lb. d. Widerlage, die ihr deren Mann satzweise auf das Haus Buchberg geweist hat, haben soll. Gewährleistung nach Heimsteuerrecht, Widerlagsrecht, Satzrecht, Lehensrecht und Landrecht in Österreich.
Charter: StA Urk 2604
Date: 1445 Dezember 20.
Abstract: Friedrich Pöschl, Bürger zu St. Peter in der Au, und seine Frau Anna verkaufen Erhart dem Beutler ("Pewtler"), Bürger zu Steyr, und dessen Erben eine Wiese, die im Burgfried von St. Peter in der Au liegt und zum einen an die Hofwiese ("hoffwisen"), zum anderen an das Aufeld ("Aw veld") grenzt, zu dem auch der daneben liegende Zaun gehört, ausgenommen eine kleine Stelle ("winkchel") neben dem Gehweg, der zu der verkauften Wiese gehört, ebenso wie der Graben neben der Hofwiese. Darzu verkaufen sie noch einen mit acht Marksteinen gekennzeichneten Weg, der von der verkauften Wiese wegführt, und einen Geländestreifen ("rain"), der von drei Marksteinen begrenzt ist. Gewährleistung und Schirm nach dem Landrecht in Österreich und nach Marktrecht von St. Peter in der Au. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz überall.
Charter: StA Urk 2615
Date: 1446 Jänner 11.
Abstract: Friedrich von Hohenberg belehnt Veit den Radlbrunner ("Radebrunner") und dessen Erben auf dessen Bitte hin mit im Detail genannten Gütern und Gülten, namentlich mit einem Wald zu "Weissenperig" in der Pfarre (Groß-)Weikersdorf ("Weikastorffer pharr"), einer Mühle zu Großwetzdorf ("Grossen Wetzelstorff"), einem Hof zu Rohrbach mit einem Baumgarten und drei Holden, einem Hof, den Mert "Tumphart" innehat, einem Hof, den Nickel Brünner innehat, einem Gut, das Jans "Pintter" gehört, mit den Abgaben von Mert "Züber" und von Mert Krapf, zwei Weingärten "in dem Waidperig", einem Weingarten, der "Winkchler" genannt wird und bei Rohrbach liegt, vier Wäldern zu Kiblitz ("Küblitz"), genannt die "Pirichleuttn", dem "Ercztstal", dem "Snaitholcz", den Abgaben der Holden zu Kiblitz ("Küblitz"), namentlich von Simon Eisaler, Stephan Haubat ("Hawbat"), Mert Anderl und Urich Schneider, den Abgaben Wolfhart Meindels zu Großwetzdorf ("Grossenbetzelstorff"), Nickel "Nüstrers" und Niklas Feltzers zu Rohrbach, mit drei Holden zu Meiseldorf in der Pfarre Ravelsbach ("Ravelspacher pharr"), namentlich Liendel "Zwisvaler", "Pokchel, Liendel "Smidin" und schließlich mit den Abgaben von Kunz Grabner zu Rontal ("Rewntal") in der Pfarre Hohenwarth, nach dem Lehensrecht und Landrecht in Österreich, jedoch unbeschadet seiner und seiner Erben Ansprüche an dem Lehen.
Charter: StA Urk 2613
Date: 1446 Jänner 19.
Abstract: Reinprecht von Polheim bestätigt auf Bitte von Michel Ursberger, Amtmann von St. Pölten, dass Erhart der Beutler ("Pewtler"), Bürger zu Steyr, von demselben den Drittelzehent, gelegen zu St. Peter in der Au um den Markt, den Ursperger von Reinprecht von Polheim zu Burgrecht gehabt hat und von dem man jährlich 15 d. an das Amt zu Steyr als Abgabe leistet, nach Burgrecht und Landrecht in Österreich gekauft hat; die betroffenen Gründe, auf denen die Drittelzehente liegen, sind namentlich das Marktfeld zu St. Peter in der Au zwischen dem "Purkcholtz" und der Steyrer Straße, weiters die beiden "Weidachvelden", das "Fürtveld", der "Hendellüss" neben dem "Pharrerveld", die beiden "Lechenvelldenn", die beiden "Hagenrvelldenn", das "Mitterveld" beim "Hendellüss" unterhalb der Steyrer Straße und ein Grund, der "des Pognerwynkchel" genannt wird und mit einer Seite an die Steyrer Straße grenzt. Gewährleistung nach Burgrecht im Land Österreich.
Charter: StA Urk 2608
Date: 1446 Jänner 28.
Abstract: König Friedrich (IV.) verspricht als Vormund König Ladislaus', dass er Tobias von Rohr ("Rörer") auf Grundlage eines Schuldbriefes ("geltbrief"), den sein "vetter" König Albrecht (II.) für diesen ausgestellt und in dem diesem Ulrich von Eitzing und Ernst von Leskowitz, Hauptmann zu Znaim ("Znoym"), 2000 Gulden zugesagt haben, 800 Gulden oder für jeden Gulden 7 ß. Wr. d. von diesen Schulden zur Hälfte am kommenden Jakobstag im Schnitt (25. Juli 1446) und zur anderen Hälfte am Jakobstag im nächsten Jahr (25. Juli 1447) aus den Nutzen und Renten des Fürstentums Österreich ("fürstentums Österreich") zahlt. Schadlosformel.
Charter: StA Urk 2618
Date: 1446 Jänner 29.
Abstract: König Friedrich (IV.) belehnt auf Bitte von Stephan Neunhofer, Bürger zu Wien, und nach Vorlage einer besiegelten Urkunde Peter Rauscher, Bürger zu Wien, und dessen Erben mit demjenigen Teil des großen und kleinen Zehents zu Stadlau, den Stephan Neunhofer zuvor vom Fürstentum Österreich ("fürstentums Österreich") als Lehen gehabt und den er Peter Rauscher verkauft hat, nach Lehensrecht und Landrecht in Österreich.
Charter: StA Urk 2617
Date: 1446 Februar 23.
Abstract: Ursula, die Tochter des verstorbenen Konrad des Schaden, Ehefrau von Jost Werschenschlager und Witwe Jörg Pottenbrunners, bevollmächtigt mit Zustimmung ihres Mannes ihren Sohn Sigmund Pottenbrunner, dass er ihren mütterlichen Erbteil an all dem Hab und Gut, das die verstorbenen Wolfgang Anhanger und dessen Sohn Ulrich hinter sich gelassen haben und an dem Ursulas Mutter Anna, Frau des verstorbenen Konrad des Schaden, eine "ungetailt und unverzigne swester" gewesen war, einfordert, einnimmt und deswegen vor Gericht klagt.
Charter: StA Urk 2612
Date: 1446 März 2.
Abstract: Bischof Leonhard von Passau belehnt nach Vorlage einer besiegelten Urkunde und auf Bitte Kadolts von Wehingen hin Dorothea, die Frau des Albrecht von Ebersdorf, und deren Erben mit der vom Hochstift Passau lehenrührigen Feste Wolfsberg, die sie zuvor bereits von Kadolt gekauft hat.
Charter: StA Urk 2623
Date: 1446 März 7.
Abstract: Sigmund von Ebersdorf, Oberster Kämmerer in Österreich, und sein Bruder Albrecht von Ebersdorf bevollmächtigen ihren Bruder Reinprecht von Ebersdorf, dass dieser die 500 Schock großer Prager Pfennige, die Leutold, Jörg und Albrecht von Lichtenburg ("Lewchtenberg"), Herren zu Vöttau ("Vettaw"), dem verstorbenen Albrecht von Ebersdorf, dem Vater der Aussteller und Reinprechts, laut einer besiegelten Schuldurkunde ("geltbriefs") schuldig geblieben sind, einzutreiben, da diese Teil ihres väterlichen Erbes sind.
Charter: StA Urk 2614
Date: 1446 März 9.
Abstract: Hans von Maiersch, Pfarrer zu Gars und Kanzler, Nikas Ernst, Städtkämmerer und Bürger zu Wien und Lienhard Grünpacher, Bürger zu Wien, verkaufen als Testamentvollstrecker ("geschefftlewt") des verstorbenen Ulrich Pfanzagl mit Handen des Bergherren ("perkchherren") Jörg Scheck von Wald dem Jörg Toller ("Tollrr"), Amtmann im Werd, dessen Frau Ersal und deren beiden Erben einen vormals zu Bergrecht in Besitz Ulrich Pfanzagls gewesenen Weingarten, gelegen zur "mittern" Hohen Warte, der 1 1/2 Joch groß ist, neben dem Weingarten des Barchenters Andre Straßburger liegt und von dem man jährlich an Jörg Scheck von Wald 1 1/2 Eimer Wein zu Bergrecht und 3 Helbling zu Vogtrecht ("voitrecht") als Abgabe leistet. Gewährleistung und Schirm nach Bergrecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz überall.
Charter: StA Urk 2621
Date: 1446 März 21.
Abstract: Otto und Hans von Stubenberg, Oberste Schenken in der Steiermark, bestätigen im Beisein Albrechts von Ebersdorf, dass sie eine Taidingsurkunde ("taidingczedel"), die über die Schulden von Dorothea, der Witwe Wulfings von Stubenberg und jetzigen Frau Albrechts von Ebersdorf, bei den Amtsleuten ihres verstorbenen Gatten ausgestellt wurde, nicht mehr finden können und erklären diese deswegen von nun an für ungültig.
Charter: StA Urk 4932
Date: 1446 März 21.
Abstract: Bernhard Senginger verkauft mi Zustimmung seines Lehensherrn Hans von Liechtenstein zu Nikolsburg seine Rechtlehen, und zwar ein Holz zu Herzogenbierbaum, einen Weingarten am Hagenperg dabei, drei Eimer Bergrecht auf Weingärten am Hagenperg, die jetzt öde sind, eine öde Hofmark, auf der vorzeiten eine Badstube gestanden ist, Baumgärtenund Äcker, sowie 60 Pfenninge Geld auf behaustem Gut zu Obernursch an den edeln Michael Watschaml.
Charter: StA Urk 4933
Date: 1446 April 9.
Abstract: Kaspar Peyner verkauft mit Zustimmung seines Lehensherrn Hans von Liechtenstein zu Nikolsburg seinen Hof zu Herzogbierbaum, zwischen den Höfen des Paul Siglein und des Jakob Obrecht gelegen,mit 17Joch Äcker, 9 Viertel Weingarten und 13 1/2 Pfenninge Geld auf Weingärten, sowie 4 Joch Burgrechtsweingärten, die jährlich 20 Pfenninge in das Kloster nach Bruck an der Leitha dienen, und ein Joch in dem Edingental, das jährlich dem Freysinger zu Bergau 5 Pfenninge dient, um 150 Pfund Pfenninge an den edeln Michael den Wotschaml, seinen Schwager.
Charter: StA Urk 2622
Date: 1446 April 16.
Abstract: Sigmund Pottenbrunner bestätigt, dass seine Mutter Ursula ihn und seine Erben bevollmächtigt hat, ihren Erbteil an all dem Hab und Gut, das Ulrich, Sohn des verstorbenen Wolfgang Anhangers hinter sich gelassen hat, einzufordern und einzuklagen. Sollte Sigmund jedoch nicht binnen kurzer Zeit handeln, dann fällt das Recht der Einforderung des Erbteils wieder an seine Mutter zurück; wenn er aber zu diesem Zeitpunkt bereits etwas eingefordert und erledigt hat und die Mutter ihm trotzdem die Vollmacht entzieht, dann bleiben die getroffenen Regelungen in Kraft, während sie einen neuen Bevollmächtigten mit der Einforderung des Erbteils beauftragen kann. Außerdem verspricht Sigmund, dass er von allem eingenommenen Hab und Gut das auf jeden Fall für sich behält, was in dieser Zeit an Kosten für die Verpflegung ("zerung") angefallen ist und den Rest zur Hälfte mit seiner Mutter teilt. Schadlosformel.
Charter: StA Urk 2624
Date: 1446 April 16.
Abstract: Stephan Müllner zu Plaiken ("Plaikchen") und seine Frau Margarethe verkaufen Hans Müllner, dessen Frau Kathrin und deren beiden Erben um 78 lb. d. einen halben Hof, der "Czikchoff" genannt wird und von dem man jährlich am 23. April und am 29. September jeweils 1/2 lb. d. an Margarethe die Sedin abgibt. Gewährleistung und Schirm nach Gutsrecht und Kaufrecht im Land Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz überall.
Charter: StA Urk 2609
Date: 1446 Mai 28.
Abstract: Peter Pranbeck ("Pranpekch"), Pfarrer zu Böheimkirchen ("Pehaymkirchen") vergleicht sich mit Dorothea von Kranichberg, Tochter des verstorbenen Friedrich von Kranichberg und Frau von Albrecht von Ebersdorf ("Eberstarff"), in einem Streit, der zwischen ihnen um die Keller und die Fleischbänke auf dem Berg, auf dem die Pfarrkirche St. Jakob liegt, geführt wurde, in der Weise, dass von jedem Keller zukünftig jährlich am 29. September 12 d. der Pfarrkirche zu Burgrecht als Abgabe geleistet und von jeder Fleischbank, die gegenwärtig vorhanden ist oder zukünftig gebaut wird, jährlich am 29. September 12 lb. Unschlitt an Dorothea von Kranichberg oder an denjenigen, der zukünftig das Haus Wolfsberg besitzen wird, abgegeben werden. Sollte eine Fleischbank aufgelöst werden, dann fällt der freie Grund der Pfarrkirche zu; der Grund aber, auf dem eine neue Fleischbank errichtet wird, fällt an Dorothea und ihre Erben.
Charter: StA Urk 2620
Date: 1446 Juni 9.
Abstract: Sigmund von Ebersdorf, Oberster Kämmerer in Österreich, belehnt Heinrich Viechtensteiner ("Viechtnstainer") auf Bitte Anton Greuls ("Greyl") und auf Vorlage einer besiegelten Urkunde ("gabprif") hin mit einem halben Teil eines Forstes ("holcz"), der "Lacherholcz" genannt wird, den zuvor Anton Greul innegehabt hat und der in Richtung der Stadt Wien auf dem Wienerberg liegt, nach Lehensrecht und Landrecht in Österreich, jedoch unbeschadet der Rechte, die er und seine Erben an der Lehenschaft haben.
Charter: StA Urk 2619
Date: 1446 Juli 4.
Abstract: Ulrich Pausbeck ("Pauswekch"), Pfarrer von St. Ulrich, der oberen Kirche zu Pottenbrunn, bekennt, dass er und die Kiche St. Ulrich um eine bestimmte Summe Pfennige, die sein Vorgänger Friedrich Dorfner an Georg Scheck von Wald entrichtet hat, von demselben die vom Bischof von Passau lehenrührigen Zehente zu der Traisen, zu Retlberg in der Au, "auff den Jeuchen" und "auff der Hayt" in der Pfarre Herzogenburg und zu NN (Brandloch) bei Wasserburg in der Pfarre Pottenbrunn erhalten hat und verspricht, jedes Jahr im Advent täglich zum Lob der heiligen Maria und zum Seelenheil von NN eine Messe lesen zu lassen und dabei eine Kollekte durchzuführen (die näheren Bestimmungen zu diesen Messen sind durch ein Brandloch nicht mehr nachvollziehbar).
Charter: StA Urk 2610
Date: 1446 September 11.
Abstract: Wolfgang Brunner, Amtmann des Jörg Scheck von Wald zu Währing, entscheidet einen Streit zwischen Jörg von Retz, Kaplan der Kapelle St. Georg auf dem Kahlenberg, und den Erben des verstorbenen Thomas des Freudenfuß ("Frewdenfüs") zu Grinzing; letzterer hat von Jörg einen beim Krottenbach "neben des zechen weingarten" gelegenen Weingarten gekauft, ist ihm aber einerseits vom Kaufpreis 5 lb. 60 d. und andererseits auf Grundlage eines Schuldbriefes ("geltbriefs") von geliehenem Geld 4 lb. d. schuldig geblieben. Der Aussteller lädt anschließend Anna, die Witwe Thomas' des Freudenfuß, und Thomas den Steinhauser, Vormund der Kinder des Verstorbenen, Wolfgang, Paul und Barbara ("Berblein"), vor Gericht, um diese zu fragen, ob sie weiter Ansprüche an den Weingarten stellen und somit die Schulden zu begleichen haben. Da diese nicht vor Gericht erscheinen, spricht der Aussteller den Weingarten Jörg von Retz auf dessen Bitte hin zu und stellt den vorliegenden "grichtbrief" aus.
Charter: StA Urk 2611
Date: 1446 Oktober 13.
Abstract: Reinprecht von Ebersdorf belehnt Wolfgang Waser und dessen Erben, sowohl Söhne als auch - sollten erstere minderjährig sterben - Töchter, auf dessen Bitte hin nach Lehensrecht und Landrecht in Österreich mit einem halben (wahrscheinlich "halb"; hier ist ein Brandloch, nur mehr "lb" erkennbar) Hof zu Bergern und dem halben Dorf daselbst mit allen Zugehörungen, gelegen in der Pfarre Pöggstall, einem Hof zu Mayerhofen (GB Persenbeug), vier behausten Gütern und einem unbehausten ("ödiecht") Gut zu Muckendorf, einer Hofstättte zu Leobersdorf, den großen und kleinen Zehenten zu Neusiedl und zu Steinbach, zwei Gütern zu Fahnsdorf, einer Hofstätte zu Neusiedl und einer Hofstätte zu Felbring mit allen Zugehörungen, alles in der Pfarre Weiten gelegen und von der Feste Mollenburg her lehenrührig.
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