Fond: Urkundensammlung des Ständischen Archivs
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Charter: StA Urk 2391
Date: 1437 September 4.
Abstract: Leopold Heller und seine "vettern", die Brüder Konrad und Hensel, versprechen, dass sie wegen der Gefangenschaft, in die sie Jörg der Sinzendorfer, Pfleger zu Waidhofen an der Ybbs, "um boluer schuld sach" (?) gelegt hat und aus der sie Richter, Rat und einige Hausgenossen ebenda befreit haben, keine Forderung gegen die Herrschaft Waidhofen, Göstling ("Gesting") und Hollenstein haben. Bei Zuwiderhandeln sind sie mit Leib und Gut verfallen.
Charter: StA Urk 2411
Date: ohne Datum
Abstract: Wolfgang Wiener, Peter Lueger, Friedrich "Gruent" und Andreas Hersing, alle Bürger zu Steyr und nach Auftrag Herzog Albrechts (V.) von Österreich Gerhab von Hans dem "Perawsch" dem "jungen", Sohn des verstorbenen Konrad "Perawsch", einst Bürger von Steyr, vergleichen sich in einem Streit, der zwischen ihnen als Gerhaben anstatt des Hans des "Perawsch" einerseits und Afra der "Kellnerin" zu Enns und ihrer Tochter Martha, Witwe nach Konrad von "Perawsch", andererseits entstanden war, in der Weise, dass sie die genannten Frauen für ihre Ansprüche mit einer Summe Geldes entschädigen. Sie versprechen ihnen anstatt Hans' des "Perawsch", in dieser Sache keinerlei Ansprüche mehr gegen sie zu erheben.
Charter: StA Urk 2412
Date: 1437 September 10.
Abstract: Afra die Kellnerin zu Enns und ihre Tochter Martha, Witwe nach Konrad "Perawsch", Bürger von Steyr, vergleichen sich in einem Streit zwischen ihnen einerseits und Wolfgang dem Wiener, Peter dem Lueger, Friedrich dem "Gruenten" und Andreas dem Gersinger, alle Bürger zu Steyr, anstatt Hans "des jungen" Perawsch, Sohn des verstorbenen Konrad Perawsch, dessen Gerhaben die sie nach Auftrag ("geschefft und emphelnuss") Herzog Albrechts (V.) von Österreich sind, andererseits in der Weise, dass sie die genannten Gerhaben für ihre Ansprüche mit einer Summe Geldes entschädigen. Sie versprechen ihnen, in dieser Sache keinerlei Ansprüche mehr gegen sie oder Hans Perawsch zu erheben.
Charter: StA Urk 4878
Date: 1437 September 11.
Abstract: Herzog Albrecht V. von Österreich belehnt Wenzel Pernstorffer für diesen und als Lehensträger seines Bruders Hans mit zahlreichen (genannten) Äckern und Zehenten zu Parcz (Parz) (abgekommen bei Trautmannsdorf) "auf dem Vngrischen" mit 50 Joch Holz auf dem Leyttaperg und mit dem Dienst auf den Neugereuten zu Prukg auf der Leitta.
Charter: StA Urk 2414
Date: 1437 September 17.
Abstract: Hans Korenmülner, Peter von Mayerhofen, Friedrich Blumauer ("Plumawer"), Friedrich Kürsenmair, Lorenz ("Lenz") zu Mayerhofen, Hans "Hömger", gesessen zu Neunhaus, Thomas Zehetmaier ("Zechentmair"), Michael Mayerhofer, Heinrich Kotmair, Michael am "Stamphoff", Lienhart am Feld, Simon Scheutzleich und Heinrich von Winden bestätigen an Eides statt, dass die strittige Wiese genannt die "Rännssin" mitsamt dem darin gelegenen Wiesfleck zur Herrschaft Salaberg gehört.
Charter: StA Urk 2403
Date: 1437 September 30.
Abstract: Jörg der Scheck von Wald verkauft Wolfgang dem Wiener, Bürger von Steyr, als Gerhab für die noch minderjährigen Brüder Jörg und Pangratz Wiener, Söhne seines verstorbenen Bruders Jörg Wiener, 12 ß. d. Gülte auf einem Gut genannt "zum Newnhaus", gelegen in der Pfarre Sierning, die man jährlich an Unser Frauentag dient, und 5 ß. d. Gülte auf einem Gut genannt "zum Kesamrainn", gelegen in der Pfarre Kürnberg, die man ebenso jährlich an Unser Frauentag dient. Schadlosformel. Gewährleistung nach Eigenrecht und Landrecht in Österreich ob der Enns. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall.
Charter: StA Urk 2417
Date: 1437 Oktober 15.
Abstract: Ulrich von Dachsberg versichert seine Frau Margarethe, Tochter Heinrichs von Wallsee von Drosendorf, mit Handen der Herzoge Wilhelm und Albrecht (IV.) von Österreich für die Summe von 4175 ld. Wr. d., die er von ihr hat, auf seinen Satz zu Stein und Krems, den er von den beiden Herzogen laut einer darüber von diesen ausgestellten Urkunde innehat, und trifft Regelungen für den Erbfall. Die Summe setzt sich zusammen aus den 1250 lb. d. Heimsteuer, die ihm sein verstorbener "swager" Ulrich von Wallsee für sie gegeben hat - wovon 750 lb. d. Heimsteuer ("heyratsguet") von ihrem "vetter" Heinrich von Wallsee und 500 lb. Heimsteuer von ihrer Mutter gewesen sind -, weiteren 750 lb. d., die er ihr für die 750 lb. d. Heimsteuer ihres "vetters" Heinrich widerlegt hat, sowie 800 lb. Wr. d. von den Puchheimern und 1000 lb. Wr. d. von den Wallseern, die seine Frau jeweils von den beiden Familien für den Verzicht auf ihren Erbteil bekommen hat. Gewährleistung nach Morgengabrecht, Heimsteuerrecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall. Siegler: 1) der Aussteller, 2) Jörg von Dachsberg, "vetter" des Ausstellers, 3) Alber von Ottenstein, "swager" des Ausstellers, Hofrichter in Österreich, 4) Jörg von Puchheim. Datum: 1402 Okt. 21, Wien.
Charter: StA Urk 2405
Date: 1437 Oktober 15.
Abstract: Propst Wilhelm Turs von St. Stephan in Wien vidimiert auf Bitten des "baro Austrie" Stefan von Hohenberg eine mit einem runden, roten, anhängenden Wachssiegel besiegelte Pergamenturkunde Herzog Albrechts (V.) von Österreich, die Stefan von Hohenberg dem Propst in Gegenwart des Notars Nikolaus Gerlaci de Königsberg sowie der Zeugen Sigismund, Domkanoniker von St. Stephan in Wien, Erasmus Feuchter und Georg Linzer vorgelegt hat, und transsumiert sie (in deutscher Sprache). Herzog Albrecht (V.) von Österreich bestätigt Margarethe, Tochter des verstorbenen Heinrichs von Wallsee von Drosendorf, auf Bitten Reinprechts von Wallsee, herzoglichen Hofmeister und Hauptmann ob der Enns, den Satz zu Stein und Krems, der ihrem Mann Ulrich von Dachsberg von Albrechts Vorgängern verpfändet worden war und den ihr ihr Mann für ihre 4175 lb. Wr. d. Heimsteuer und Morgengabe gewiesen hat, nach laut der Briefe, die darüber ausgestellt worden sind, nach Heimsteuerrecht, Morgengabrecht, Satzesrecht und Landrecht in Österreich, da die von Albrechts Vorfahren über den Satz ausgestellten Urkunden ("bestetbrief") verloren sind, doch unbeschadet dem Recht Albrechts, den Pfand von ihr zu lösen. 1419 März 16, Wien.
Charter: StA Urk 2418
Date: 1437 Oktober 16.
Abstract: Propst Wilhelm Turs von St. Stephan in Wien übergibt für sich und seine Nachfolger als Lehensherr der Unser Frauen-Kirche zu Schwechat der Kirche zu Ebersdorf - angesichts der großen Schäden ("groß gebrechen"), die die (Pfarr-)Gemeinde von Ebersdorf gehabt hat, und wegen der Tatsache, dass sie bei den Gewittern im Winter und im Sommer mit ihren Gottesdiensten und anderen pfarrlichen Rechten zu der Kirche in Schwechat hat gehen müssen, wodurch sie aber an dem Genuß der Gottesdienste behindert worden seien, sowie auf Bitten Hans' von Ebersdorf, Obersten Kämmerers in Österreich, des Pfarrers Niklas von Ebersdorf sowie der (Pfarr-)Gemeinde von Ebersdorf - mit Zustimmung Jörgs, Pfarrers der Unser Frauen-Kirche zu Schwechat, alle Rechte, die der Unser Frauen-Kirche von den Leuten zu Ebersdorf gebührt hat, mit allem Zubehör, pfarrlichen Rechten und den Jahrtagen, die ettliche von Ebersdorf an der Unser Frauen-Kirche zu Schwechat gestiftet haben, sowie dem kleinen Zehent, der der Unser Frauen-Kirche von den Leuten zu Ebersdorf gebührt hat. Ausgenommen davon sind jedoch die Grunddienste und Überlend, die die Unser Frauen-Kirche auf den Leuten zu Ebersdorf hat und die er für sich bzw. seine Nachfolger und dem Pfarrer der Unser Frauen-Kirche behält. Im Gegenzug dafür verspricht Hans von Ebersdorf zu einer "ergeczung" solch Übergabe, dass er, alle seine Nachkommen oder wer auch immer nach ihnen des Kirchlehens mitsamt dem Zehentamt zu Ebersdorf innehat, und auch ein jeder Pfarrer von Ebersdorf jährlich 7 lb. Wr. d. von der Kirche zu Ebersdorf und von dem Zehentamt daselbst an Jörg, Pfarrer der Unser Frauen-Kirche zu Schwechat, oder seinen Nachfolgern geben sollen.
Charter: StA Urk 2392
Date: 1437 Oktober 19.
Abstract: Herzog Albrecht (V.) von Österreich gibt seine Zustimmung dazu, dass Siegmund der Pottenbrunner Friedrich dem Pottenbrunner, Sohn des verstorbenen Ulrichs des Pottenbrunner, von ihm lehenrührige Güter, nämlich den "Alachthof" zu Pottenbrunn, eine Fischweid auf der Traisen und eine Mühle genannt die "Grasmul" ebendort, vermacht hat, und bestätigt, dass für den Fall, dass Siegmund ohne leiblichen männlichen Erben sterbe oder aber leibliche Söhne hinterließe, die vor ihrer Volljährigkeit sterben würden, die Lehen mit Zubehör an Friedrich und seine Erben fallen sollen nach Vermächtnisrecht, Lehensrecht und Landrecht.
Charter: StA Urk 2390
Date: 1437 Oktober 22.
Abstract: Die Brüder Seifried und Hans Obernhaimer verkaufen für sich und ihren noch unmündigen Bruder Ambrosius, für den sie sich angenommen haben, ihrem "vetter" Erasmus dem Hohenfelder von Schlüßlberg mit Handen des Lehensherren ihre Zehente auf im Detail genannten Gütern zu Breitbrunn ("Praytprunn"), gelegen in der Pfarre Hörsching ("Herysinger pfarr"), die Lehen Herzog Albrechts (V.) von Österreich sind. Die Lehen hat Ulrich Münichmayer, Bürger zu Eferding, von ihrem verstorbenen Vater Michael den "Obernhaimer" bestandsweise erhalten und er soll davon jährlich eine im Detail genannte Menge Getreide reichen und jährlich von Breitbrunn "zwo meyl wegs antwurtten" nach laut der Urkunde, die er von ihrem Vater darüber hat. Gewährleistung nach Kaufrecht, Lehensrecht und dem Landrecht in Österreich ob der Enns. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz überall.
Charter: StA Urk 2416
Date: 1437 November 2.
Abstract: Elisabeth, Frau Daniels des "Höchenkircher", tauscht mit Hans von Ebersdorf, Obersten Kämmerer in Österreich, und seinen Erben einen Acker von dreißig Joch, von dem sie seinem "vettern" Reinprecht von Ebersdorf bislang 1/2 lb. d. Gülte gedient hat und die nun Hans von Ebersdorf an sich gebracht hat, gegen zwei dienstfreie Äcker, einer mit 20 und einer mit 11 Joch. Weiters hat ihr Hans von Ebersdorf Acker mit vier Joch zur "ergezung" gegeben, der unter anderem an einen Weingarten grenzt, der dem Kaplan von Ebersdorf gehört, und von dem sie ihm jährlich 40 Wr. d. dienen soll. Elisabeth verspricht Hans von Ebersdorf für den Acker mit 30 Joch Schirm und Gewähr nach Ackerrecht und Landrecht in Österreich und versichert ihn mit ihrem Besitz in Österreich und überall, von dem der Landesfürst oder sein Stellvertreter ihn schadlos halten kann.
Charter: StA Urk 2395
Date: ohne Datum
Abstract: Propst Wilhelm Turs von St. Stephan in Wien vidimiert auf Bitte des "baro Austrie" Stefan von Hohenberg eine mit einem runden, roten, anhängenden Wachssiegel besiegelte Pergamenturkunde Herzog Albrechts (V.) von Österreich, die Stefan von Hohenberg dem Propst in Gegenwart des Notars Johannes Cepeck ("Cepekch") von Laibach sowie der Zeugen Thomas Schober, "capitaneo nostro", Joachim Meglinger und Georg Linzer ("Lynntzer"), vorgelegt hat, und transsumiert sie (in deutscher Sprache). Herzog Albrecht (V.) gibt seine Zustimmung dazu, dass Paul von Pottendorf, für sich und seinen noch unmündigen "vetter" Jörg von Pottendorf, und Kunigunde, Tochter des verstorbenen Ulrichs von Dachsberg und Witwe nach Heinrich von Pottendorf, Margarethe, Witwe nach Ulrich von Dachsberg, 230 lb. Wr. d. jährliche Gült auf Amt, Gülten und Gütern, die Paul von Pottendorf zu Zistersdorf ("Czisterstorf") vom Herzog zu Lehen hatte, sowie auf Nutzen und Gülten, die Kunigunde zu Ulrichskirchen hatte, nach laut des Kaufbriefs darüber verkauft haben und bestägit Margarethe den Kauf der jährlichen Gült nach Kaufrecht und Landrecht. 1437 Oktober 29, Wien. Siegler: 1) der Aussteller.
Charter: StA Urk 2421
Date: 1437 November 14.
Abstract: Hans von Ebersdorf, Oberster Kämmerer in Österreich, übergibt seiner Frau Gertraud, Tochter des verstorbenen Gundackers von Starhemberg, für die 800 lb. Wr. d. Heimsteuer, die ihm sein "swager" Rüdiger von Starhemberg ausgerichtet und bezahlt hat nach Landrecht in Österreich, 1200 lb. Wr. d. Widerlegung und verweist sie wegen der in Summe 2000 lb. Wr. d. Heimsteuer und Widerlegung auf die im Detail genannten Ämter und Getreidezehente, die er ihr satzesweis verpfändet hat und die 200 lb. Wr. d. der schwarzen Münze jährlichen Nutz und Gült einbringen, nämlich: 1.) auf die vom Herzog Albrecht (V.) lehenrührigen Güter, Ämter, Gült und Getreidezehent, der auch seine Zustimmung zu dem Gemächt gegeben hat: das Amt Rutzendorf ("Rueczendorf"), dessen Amtmann Hans Ulrich ist, samt den Gütern, die er (Hans von Ebersdorf) von seinem "vetter" Reinprecht von Ebersdorf gekauft hat, mit in Summe 63 lb. 69 Wr. d. und einem Helbling; das Amt Wolfpassing ("Wolfparssing"), dessen Amtmann Lorenz Smid ist, jedoch ohne das Landgericht und ohne die Güter, die er von Reinprecht von Ebersdorf gekauft hat, mit in Summe 32 lb. 72 Wr. d.; die Getreidezehente zu Rutzendorf und zu Elsarn. 2.) auf den Getreidezehent zu *Nöttendorf ("Notendorf", abgekommen), der vom Bischof Nicodemus von Freising lehenrührig ist und der seine Zustimmung zu dem Gemächt gegeben hat. (Die Summe der Getreidezehente von Rutzendorf, Elsarn und Nöttendorf bringt zusammen jährlich 49 lb. 4 ß. Wr. d. mitsamt dem 1 lb., den man für den kleinen Zehent zu Nöttendorf jährlich gibt). 3.) auf seine Güter, die sein freies Eigen sind: das Amt zu *Teindorf ("Teyndorf", abgekommen), dessen Amtmann Hans Anter ist, mit in Summe 15 lb. 5 ½ d., jedoch ohne die Güter und Gülten, die er jetzt von Reinprecht von Ebersdorf gekauft hat; das Amt Gerasdorf ("Gerestorf") auf dem Marchfeld, dessen Amtmann Thomas Heberler ist, mit in Summe 16 lb. 55 Wr. d.; das Amt zu Stripfing ("Strüphing"), dessen Amtmann Michael "Gotschalich" ist, mit in Summe 38 lb. 3 ß. 22 Wr. d. Hans von Ebersdorf trifft Regelungen für den Erbfall. Schadlosformel. Gewährleistung nach Satzrecht, Heimsteuerrecht, Widerlegungsrecht und Landrecht in Österreich. Besicherung mit dem gesamten Besitz, von dem der Landesfürst oder sein Vertreter sie schadlos halten kann.
Charter: StA Urk 2415
Date: 1437 November 14.
Abstract: Hans von Stubenberg, Oberster Schenk und Haubtmann in Steier, bestätigt für sich und seine noch unmündigen Schwestern Anna und Martha, wegen der vier Urkunden, die seinen beiden Schwester und seinem "swager" Hans von Ebersdorf gehören, dass ihm zwei Urkunden überantwortet wurden, nämlich: 1. Eine Urkunde des verstorbenen Leopold von Kraig und der Brüder Konrad und Jan von Kraig wegen Güter und Gülte, die von Otto von Ehrenfels herrühren, deretwegen sie sich gegen Hans von Ebersdorf und dessen verstorbene Schwester Barbara, Frau seines Vaters Jakobs von Stubenberg, seine Stiefmutter, und gegen seine Schwestern Anna und Martha verschrieben haben. 2. Eine Spruch- und Taidingsurkunde, mit dem einst Graf Hermann von Cilli, Graf Hugo von Montfort und der verstorbene Bernhard von Pettau ihr Urteil in einem Streit zwischen Hans von Ebersdorf und dessen Schwester Barbara, seiner [Hans' von Stubenberg] Stiefmutter, einerseits und dem verstorbenen Hans von Winden und dessen Frau Kathrin, Tochter des verstorbenen Ottos von Ehrenfels, andererseits gesprochen haben wegen der Ansprüche und Forderungen, die sie nach Ausweis desselben Spruchbriefs gegen diese gehabt haben. Für den Fall, dass Hans von Ebersdorf oder seine Erben die zwei Urkunden für ihre Zwecke benötigen, verpflichtet sich Hans von Stubenberg, ihnen die Urkunden auszuhändigen, wenn sie vorher versichern, dass sie diese unversehrt mit ihren Siegeln rasch wieder zurückgeben. Im Gegenzug überantwortet er an seiner und seiner Schwestern statt ihrem lieben "swager" und "oheim" Hans von Ebersdorf die zwei anderen Urkunden namentlich: 1. Einen Verzichtsbrief ("verzeichbrief") Annas, Tochter des verstorbenen Wulfing von Ehrenfels und Witwe nach Konrad von Kraig, sowie deren Söhne Leopold und Konrad von Kraig, ihren lieben "swegern" und "oheimen". 2. Einen Brief von Hans von Ehrenfels wegen 100 lb. Gülte. Für den Fall, dass er oder seine Erben die beiden Urkunden für die Ansprüche seiner beiden Schwestern Anna und Martha benötigen, soll ihnen Hans von Ebersdorf die Urkunden aushändigen, wenn sie versprechen, dass sie ihnen diese unversehrt mit ihren Siegeln rasch wieder zurückgeben. Sie geloben, diese Abmachung zu halten. Andernfalls soll sie der Landesfürst in Steier oder sein Stellvertreter sie dazu auffordern, dass sie diese einhalten.
Charter: StA Urk 2404
Date: ohne Datum
Abstract: Berthold der Kling ("Kchling") übergibt für sich und seine noch unmündigen Brüder Heinrich und Hans Kling seiner Mutter Barbara, Tochter des verstorbenen Hans von Au, für die Heimsteuer und Morgengab, die sein verstorbener Vater Hans Kling seiner Mutter Barbara vermacht und verschrieben hat, im Detail genannte Güter aus dem väterlichen Erbe der Brüder nach Leibgedingerecht im Lande Österreich, namentlich zu Neunkirchen einen Hof in der "Haffner gassen gegen sand Oswald", einen weiteren Hof in der Hafnergasse und eine Mühle gelegen in dem "markcht bey der padtstwben", auf der derzeit Peter Müllner von Hainfeld sitzt, zwei Tagwerk Wiesen bei Gerasdorf ("Geresdorf"), einen Weingarten bei "Strelitcz", zwei Weingarten gelegen in Dörfles ("in dem Dorfflein") (?) sowie in der Pfarre Kirchberg bei der Pielach gelegene Güter. Schadlosformel. Gewährleistung nach Leibgedingerecht und Gemächtrecht nach dem Landrecht in Österreich.
Charter: StA Urk 2393
Date: 1437 November 16.
Abstract: Ulrich Weihenberger ("Weyhenperger") und seine Frau Elisabeth verpflichten sich gegenüber Jörg dem Schober und seinen Erben zur Rückzahlung einer Schuld von 40 lb. Wr. d. der schwarzen Münze innerhalb eines Jahres ab dem kommenden St. Katharinentag (25. November 1437). Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall sonst, von dem der Landesfürst, der Landmarschall oder ihr Vertreter ihm so viel davon zu Pfand geben kann, bis Schuld und Schaden beglichen sind.
Charter: StA Urk 5523
Date: 1437 Dezember 13.
Abstract: Caspar Strasser, Bürger zu Korneuburg verzichtet in Gegenwart des Andre Kresham, Bergmeister auf dem Bisamberg des Kapitels der Allerheiligen-Domkirche zu St. Stephan in Wien auf sein Erbrecht an der Hälfte des Weingartens "Pockflieser" auf dem Bisamberg.
Charter: StA Urk 2389
Date: 1437 Dezember 20.
Abstract: Propst Otto von Waldhausen belehnt Rudolf den Schirmer mit einem Feld und einem Lehen zu Winthan ("Wintan"), beide gelegen in der Pfarre Neustadtl ("Newnsteter pfarr"), nachdem Urban "Gensel" ihm diese aufgesandt hat und sie Rudolf und seinen Erben "in gemächt" überschrieben hat.
Charter: StA Urk 2439
Date: 1437 Dezember 27.
Abstract: Niklas Daum und seine Frau Agnes versprechen Wolfgang dem Uttendorfer und seinen Erben, dass deren Fischer soviel "zu Greyder, zu Pawschen und zu Körblein" weiden darf, wie er bedürftig ist zu einer Fischweide bei Saladorf ("Salhendorff"), und nicht mehr, anderfalls dürfen sie diesen pfänden. Sie versprechen ihm und seinen Erben weiters, dass deren Hold zu "Regenfest" in ihrer Au zwei Kühe und nicht mehr halten darf, andernfalls dürfen sie auch diesen pfänden.
Charter: StA Urk 2437
Date: 1438 Jänner 21.
Abstract: König Albrecht (II.) gewährt als Landesfürst von Österreich seinem Rat Hans von Ebersdorf, Obersten Kämmerer in Österreich, die besondere Gnade, dass nach dessen Tod auch dessen männlichen leiblichen Erben die zwei Auen, von denen eine "die Kriegaw neben Asparn" und die andere "der Haiczengries" genannt wird, die bei (Kaiser-)Ebersdorf an der Donau gelegen sind und die er Hans von Ebersdorf als Leibgedinge übertragen hatte, als Leibgedinge auf Lebenszeit innehaben dürfen.
Charter: StA Urk 2424
Date: 1438 Jänner 30.
Abstract: Anton Greul ("Grewl") verkauft Christian dem Stokharner um 200 lb. Wr. d. mit Handen seines Lehensherren König Albrecht (II.) von diesem lehenrührige Gülten und Dienste auf Weingärten am "Stainpuhel" im "obern und undern Chayaerperig" und zu Retz sowie mit Handen seines Lehensherren Hans von Kuenring von diesem lehenrührige Gülte und Dienste auf Weingärten zu Ober-Retzbach, die im Detail genannte Personen leisten (darunter der Pfarrer von Raabs, der Abt von Lambach und der Abt von Altenburg). Ausgenommen davon sind zwei halbe Lehen und eine Hofstatt zu Ober-Retzbach, die von Hans von Kuenring zu Lehen rühren, und sonst noch alles, was er von ihm dort zu Lehen hat und was nicht in der Urkunde erwähnt ist. Gewährleistung nach Lehensrecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall.
Charter: StA Urk 2430
Date: 1438 März 5.
Abstract: Agnes von Maissau, geborene von Pottendorf, Schwester des verstorbenen Hartlein von Pottendorf, und ihr Mann Otto von Maissau, Oberster Marschall und Oberster Schenk in Österreich, versprechen ihren "frewnden" Hans von Ebersdorf, Obersten Kämmerer in Österreich, und seinem Sohn Veit, dass Agnes als nächste Erbin nach ihrem verstorbenen "oheim" und "frewnd" Friedrich von Pettau, der keine männlichen Erben des Namens von Pettau hinterließ, sie an dem von diesem ererbten Besitz zu gleichen Teilen miterben lässt.
Charter: StA Urk 2431
Date: 1438 März 5.
Abstract: Hedwig von Liechtenstein von Nikolsburg, geborene von Pottendorf, Tochter des verstorbenen Hartlein von Pottendorf, und ihr Mann Jörg von Liechtenstein von Nikolsburg, versprechen ihren "frewndten" Hans von Ebersdorf, Oberster Kämmerer in Österreich, und seinem Sohn Veit, dass Hedwig als eine Erbin nach dem verstorbenen Friedrich von Pettau, der keine männlichen Erben des Namens von Pettau hinterließ, sie an dem von diesem ererbten Besitz zu gleichen Teilen miterben lässt.
Charter: StA Urk 2438
Date: 1438 April 5.
Abstract: Hans von Ebersdorf, Oberster Kämmerer in Österreich, verspricht für sich und seinen noch unmündigen Sohn Veit, dass er seine Muhme ("muemen") Hedwig von Liechtenstein von Nikolsburg, geborene von Pottendorf, Tochter des verstorbenen Hartlein von Pottendorf, und ihren Mann Jörg von Liechtenstein von Nikolsburg an allem, was er anstatt seines Sohnes an dem Besitz des verstorbenen Friedrich von Pettau, der keine männlichen Erben des Namens von Pettau hinterließ, erben soll, zu gleichen Teilen miterben lässt.
Charter: StA Urk 2428
Date: 1438 April 7.
Abstract: Barbara, Tochter des verstorbenen Albrecht des Reuters von Hennersdorf ("Honestorf"), Frau Michaels des Parsenbrunner, verzichtet zugunsten ihrer noch unmündigen Geschwister Ludwig, Agnes, Elisabeth und Katharina ("Katherlein") für 13 ß. 16 d. Gült auf einem behausten Gut zu "Velcz" und auf 7/4 Weingarten zu Hautzendorf ("Hauczendorf undern Kalichperg"), die ihr ihre Mutter Katharina als Gerhab und anstatt der noch unmündigen Kinder abgetreten hat, auf ihr väterliches Erbe.
Charter: StA Urk 2429
Date: 1438 April 21.
Abstract: Jörg von Rohrbach ("Rarbach") vergleicht sich für sich und seine Brüder Ulrich, Hans und "Joranimen" mit ihrem "vetter" Achatz, Chorherr von St. Pölten, wegen dessen Ansprüche, die dieser wegen seines väterlichen, mütterlichen und brüderlichen Erbteils gegen sie gehabt habt. Er verspricht Achatz für dessen Verzicht auf seine Ansprüche die Zahlung einer vierteljährlichen Leibrente von 3 lb. Wr. d., die ihm nach St. Pölten, oder wo auch immer er in dem Land zu Österreich wohnhaft ist, geleistet werden soll. Sollte Achatz außerhalb des Landes wohnen, so muss er auf eigene Kosten einen Boten nach dem Geld schicken. Den Erhalt der Zahlung zu den Quatembern soll dieser mit einer Quittung bestätigen. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall sonst, von dem der Landesfürst oder sein Vertreter ein Pfand geben kann.
Charter: StA Urk 5488
Date: 1438 April 25.
Abstract: Zweitausfertigung von Nr. 5487 mit den gleichen Sieglern.
Charter: StA Urk 5487
Date: 1438 April 25.
Abstract: Wolfgang von Topel beurkundet, dass er zu Weilbach in der Schrann in der Herrschaft zu Ried im Innkreis vor dem Landrichter Georg Seyberstorffer seinem Vetter Georg von Topell einen Schuldbrief seines Großvaters Hartneid Kuchler, dessen Bruders Konrad Kuchler und seiner Vetter Hans und Konrad Kuchler, alle verstorbenen, über 800 Gulden übergeben habe. Dieser könne nun darüber verfügen.
Charter: StA Urk 2434
Date: 1438 April 28.
Abstract: Hans von Pielach teilt mit seinem Bruder Wolfgang von Pielach alle Gült und Güter, die ihnen ihr Vater abgetreten hat, indem Wolfgang die Hälfte an dem mit Mauer und Graben befestigten Haus zu Margareten am Moos samt Zubehör, ein Gehölz bei Arbestal ("Aribaistal") und eines am Leithagebirge ("Leytterperg"), einen Weingarten in Gainfarn ("Günfarn"), die Hälfte an einem Hof samt Zubehör, Fischweide und Wald zu *Jeus ("Iews", abgekommen, bei Wien III) sowie den Hof zu St. Peter "auf dem Vngrischen" mit allem Zubehör erhält, Hans dagegen die andere Hälfte an dem Haus zu Margareten am Moos, das Haus Großau ("Grassa") samt Zubehör, die Gülten zu Berndorf und Grillenberg, je ein Drittel Weinzehent am Gainfarner Berg und Leobersdorfer Berg, den Hof zu Gainfarn mit allem Zubehör sowie die andere Hälfte an dem Hof samt Zubehör, Fischweide und Wald zu *Jeus. Sie bestimmen, dass das Kirchlehen zu Großau stets der Älteste ihres Namens zu Lehen vergeben soll und dass sie die Güter, Gülten und Zehente nördlich ("enhalb") der Donau gelegen und die Einkünfte daraus ungeteilt miteinander haben sollen.
Charter: StA Urk 2423
Date: 1438 Mai 3.
Abstract: Albrecht belehnt Wolfgang den Ruckendorf als den Älteren für ihn und dessen Brüder Hans, Ulrich, Lambrecht und Jörg mit ihren im Detail genannten Lehen, die schon ihr Vater Jörg der Ruckendorfer, als Lehen der österreichischen Landesfürsten innegehabt hat, darunter namentlich: die Festen Araburg ("Arberg") mit dem Gericht, Spielberg an der Donau, Bernhardsthal ("Pernharcztal") mit Markt, Kirchlehen, Mannschaft, Vogtei, Gericht etc. und Hornsburg ("Hornsberg"), die Dörfer *Geiselbrechts ("Gayselbrechts", abgekommen), Kadolz ("Kadolts"), Buchegg ("Puchech") und *Ebenfeld (abgekommen), das Gericht zu Ruckendorf, ein Haus in Wien in der "Preidenstross" beim Pfarrhof gelegen, sowie im Detail genannte Güter und Rechte in Hernals, Sievering ("Süfring"), Reinprechtspölla, Garmanns, Eggendorf, Fischamend, Ober- und Niedersulz, Nexing, *Gaurinstenne/Gernstein ("Gerestenn", abgekommen), auf dem Gut des Abtes von Göttweig in Nappersdorf, "Vischetal" und alles, was Ladislaus der Hering zu *Plaustauden ("Plaustauden", abgekommen), *Schönstrass und Gerersdorf gehabt hat.
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