useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
FondHofarchiv
Fonds > IT-DAB > HA

  1. Vorwort
  2. Das Hofarchiv bildet die Herrschaft der Brixner Bischöfe als weltliche Fürsten ab, die sie, beginnend mit der Grafschaftsübertragung von 1027, bis 1803 ausübten. Dass der Bestand „Urkunden“ weiter zurückreicht, liegt daran, dass Zuwendungen an die Kirche von Seiten weltlicher Herrschaftsträger schon früher eingesetzt hatten. Der in der Hofburg in Brixen verwahrte Teil des Hofarchivs ist jener, der bei der Säkularisation 1803 nicht nach Innsbruck bzw. Wien verbracht wurde, sondern am Ort seiner Entstehung belassen wurde. Einen vollständigen Überblick über das Hofarchiv verschafft die Mitberücksichtigung der heute im Staatsarchiv Bozen verwahrten Stücke, die nach 1919 von Österreich an das Königreich Italien restituiert wurden.

    Die nunmehr 3457 Einheiten umfassende Brixner Urkundenreihe vereint 1385 bislang mit O. A. (oberes Archiv) bezeichnete Urkunden mit 1730 Urkunden des sogenannten Mensalarchivs, die im Herbst 2017 in einem Raum im ersten Stockwerk des Nordtrakts der Brixner Hofburg in völlig unerschlossenem Zustand vorgefunden wurden, und einigen weiteren, deren Provenienz sich nicht ermitteln ließ, die aber thematisch in die Reihe passen. Die Bezeichnung „Oberes Archiv“ findet ihre Erklärung darin, dass diese Urkunden einst im Raum des Mensalarchivs verwahrt wurden, der im Gebäude um ein halbes Stockwerk höher liegt als das aktuelle Depot im Mezzanin, das um 1914 eingerichtet wurde. Da die O.A.-Urkunden größtenteils älter sind als die Urkunden des Mensalarchivs, wurde ihrer Verzeichnung Priorität eingeräumt; die ersten Schritte dürfte ab 1885 Hartmann Ammann CR gesetzt haben, die heute vorfindliche formale Uniformität ist das Werk von Karl Wolfsgruber (ab 1947), das Ammanns Spuren verwischt. Die Regesten sind für die Zeit bis 1336 in Anlehnung an Santifallers Edition formuliert, die weiteren wurden von Karl Wolfsgruber, Eduard Scheiber und Erika Kustatscher erstellt, die der Urkunden des Mensalarchivs ausschließlich von Letzterer. Die Urkunden betreffen vornehmlich Baurechtsangelegenheiten (über 80 Prozent), Lehen, Besitzwechsel bzw. Streit um Liegenschaften und Gülten, Verpfändungen. Einige wenige Urkunden (Tischtitel, Stiftungen, Präsentationen) würde man sich eher im Konsistorialarchiv erwarten.