Collection: Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data)
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Charter: 893
Date: 99999999
Abstract: 209. Herzog Wilhelm von Braunschweig verpfändet seinem Bruder, dem Herzoge
Heinrich, und dessen Oenuhlai Hedwig den zwölften Theil der Stadt Duderstadt. — 1347, den
25. Mai. K
Charter: 322
Date: 99999999
Abstract: gograf zu sein, die Erbexen aber das Recht der Wahl des Gografen zu besitzen
behaupten *), wegen des Zehnten zu Hanstedt und wegen Wendischer Leute. Er tritt in den
Dienst des Herzogs, besonders zum Zweck des Krieges gegen das Stift Minden und der
Eroberung der Schlösser Eicklingen **), Wunstorf, Bokeloh ***) und Blumenau f). Der Herzog
soll Rehburg und Bokeloh, der Graf die „Kranenburg" brechen. Zwischen dem Steinhuder See
und dem langen Damme ff) soll keine Burg erbaut werden. Der Graf ver- 5 spricht, den
edelen Herrn von der Lippe für den Dienst des Herzogs zu gewinnen. — 1320, den 17. Harz.
K. 0.
Charter: 170
Date: 99999999
Abstract: 96. Albertus torney. decimam in ftochem. dimidiam decimam in wollendorpe. 100.
Johannes de homuelde 20 decimam et totam villam indaginis rodolfi. 104. Dominus
hodenhaghen. decimam in notenftede. decimam in teldinghen. decimam in rodera. 105.
Conradus miles de herkere. decimam in duabus manfis in emplede. et dimidietatem aduocatie
in quibufdam bonis prope wunßorp. 111. Lvdolfus de olleueffen decimam in
Charter: 687
Date: 99999999
Abstract: vererben sollte. Auf das davon später abgetrennte Herzogthum Lüneburg liess
sich dieselbe Bestimmung beziehen. Beide Tochter des Herzogs Wilhelm, Elisabeth und
Mechtild, besassen demnach Recht zur Nachfolge. Der Gemahl der Ersteren, Herzog Otto von
Sachsen-Wittenberg, war zu Anfange des Jahres 1350 gestorben. Ihr Sohn, Herzog �?lbrecht,
frühestens in der letzten Hälfte des Jahres 1340 geboren, hatte das zwölfte Jahr erreicht,
war also mündig. Durch seine Mutter besass er gleichfalls Recht zur Nachfolge. Herzog
Otto, der Vater des Herzogs Wilhelm, hatte am 28. November 1315 ausdrücklich bestimmt,
dass nach seinem Tode seine Söhne Otto und Wilhelm das Herzog thum Lüneburg theilen
sollten. War dennoch von beiden gemeinsam regiert und die Theilung immer verschoben
worden, so hatten dadurch Mechtild, Tochter des am 19. August 1352 verstorbenen Herzogs
Otto, und ihr Sohn, Graf Heinrich von Waldeck, ihr Erbrecht an der Hälfte des Herzogthume
nicht verloren. Fasste man die erwähnte Bestimmung des Kaisers Friedrich IL, in welcher
die Söhne vor den Töchtern genannt werden, so auf, dass der männlichen Nachkommenschaft
des Herzogs Otto des Kindes vor der weiblichen unter allen Umständen das Vorzugs recht
gebührte, so waren nur die Herzöge der grubenhagenschen Linie, welche ohnehin durch den
Vertrag vom 29. Mai 1322 gar nicht betroffen wurden, und die Herzöge zu Braunschweig und
zu Göttingen zur Nachfolge berechtigt. An Prätendenten, die alle auf die kaiserliche
Belehnung des Jahres 1235 sich beriefen, konnte es also nicht fehlen. Nie war den Herzögen
der verschiedenen Linien eine Gesammtbelehnung ertheilt worden. Herzog Wilhelm glaubte
deshalb, dass, wie auch in der Erbverbrüderung vom 29. Mai 1322 angenommen war, das
Herzogthum erst dann auf seine Vettern übergehen könnte, wenn, vorausgesetzt, dass er
keine Söhne hinterliesse, nach seinem Tode auch die Nachkommenschaft seiner Töchter und
der Tochter seines Bruders ausstürbe. Wohl kaum bedarf es der Bemer kung, dass er seinen
Töchtern vor der Tochter seines Bruders das Vorrecht zugestand und ihnen das Herzogthum zu
erhalten suchte. Er konnte nur noch darüber unschlüssig sein, ob er seiner Tochter
Elisabeth und ihrem Sohne, dem jungen Herzoge Albrecht von Sachsen-Wittepberg, oder seiner
Tochter Mechtild oder ihnen gemeinsam das Herzogthum zuwenden oder ob er dasselbe unter
sie theilen sollte. Der Gedanke, sie sämmtlich als Erben einzusetzen, lag ihm nicht fern.
Wie es scheint, beabsichtigte er anfangs, nachdem er seine Töchter vermählt haben würde,
seinen Schwiegersöhnen und seinem Enkel, dem Herzoge Albrecht von Sachsen, das Herzogthum
zu überlassen. Für diese Vermuthung spricht die Bestimmung in zwei Urkunden vom 17.
September 1353, wodurch festgestellt wurde, dass einige verpfändete und andere auf
Lebenszeit verliehene Güter nach dem Tode des Herzogs Wilhelm seinen Erben (nämlich seinen
Kindern) oder seinen Nachfolgern, denen er seine Herrschaft liesse und anbeföhle, oder wie
es auch heisst, von denen er wollte, dass sie seine Herrschaft und sein Land besassen,
heimfallen sollten. Wenigstens erhellet daraus, dass er anfangs beabsichtigte, mehreren
sein Herzogthum zu hinterlassen. Bald darauf müssen jedoch die Unterhandlungen angeknüpft
worden sein, deren ein Chronist erwähnt. Wie er erzählt, entschied sich Herzog Wilhelm,
falls er, ohne einen Sohn zu hinterlassen, stürbe, für den Sohn seiner Tochter, den jungen
Herzog Albrecht von Sachsen-Wittenberg, als seinen Nachfolger, und wünschte, dass, wenn
jener Fall eingetreten wäre, sein Enkel Albrecht mit dem Herzogthume belehnt würde. Er
machte deshalb unter obiger Voraussetzung, also bedingungsweise, den entsprechenden Antrag
bei dem Könige Karl IV. und bat um diese Belehnung nach seinem Tode. Ausserdem wandte er
sich an seinen Enkel Albrecht und an dessen Oheime, die Herzöge Rudolf und Wenzlaus von
Sachsen-Wittenberg, und forderte sie auf, die Angelegenheit bei dem Könige zu betreiben,
damit die Belehnung nach seinem Tode erfolgte. Der junge, unerfahrene Herzog Albrecht, der
kaum das 14. Jahr zurückgelegt hatte, einigte sich mit seinen Oheimen, zog sie, weil er
nicht glaubte, ohne sie beim Könige die Belehnung erwirken zu können, mit hinein und trug
darauf an, dass er und sie mit dem Herzogthume belehnt würden. Die weiteren Angaben des
Chronisten über die Angele genheit sind sehr zweifelhaft. Er war kein Zeitgenosse der
Ereignisse, denn er führte sein Chronicon bis zum Jahre 1421 fort; deshalb begegnete es
ihm, die Reihenfolge der Begebenheiten umzukehren. Ausserdem ist seine Schrift sehr
parteiisch für die Herzöge von Sachsen-Wittenberg. Seine erstere Erzählung widerspricht
seiner späteren Behauptung, dass die Belehnung, welche nicht nur dem jungen Herzoge
Albrecht, sondern auch dessen Oheimen und zwar noch vor dem Tode des Herzogs Wilhelm
ertheilt wurde, ganz dem Gesuche des letzteren gemäss gewesen sei und seinem Wunsche
entsprochen habe. Es bestand gar kein freundschaftliches Verhältniss zwischen dem Herzoge
Wilhelm und den Oheimen seines Enkels. Seit dem 24. August 1349 war er durch das Bündniss
mit dem Markgrafen
Charter: 432
Date: 99999999
Abstract: 466. Graf Otto von Everstein, Domherr zu Hildesheim, gelobt, den von seinem
Bruder, Grafen Hermann, mit den Herzögen Otto und Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg
über das Schloss „ Leu wen wer der" bei Ohsen geschlossenen Vertrag zu halten. — 1329, den
24. August. Ш,
Charter: 821
Date: 99999999
Abstract: 133. Herzog Magnus von Braunschweig, Markgraf zu Landsberg, belehnt im Auftrage
des Kaisers Ludwig den Bischof Heinrich und die Kirche zu Merseburg *) mit den
Reichslehnen. — 1345, den 9. October. I.
Charter: 140
Date: 99999999
Abstract: 175. Der Rath der Stadt Wunstorf bezeugt, dass ihr Graf Johann und sein Sohn im
Dienste des Herzogs Otto von Braunschweig und Lüneburg bleiben sollen. — 1303, den 23.
October. K. 0.
Charter: 812
Date: 99999999
Abstract: 124. Herzog Magnus von Braunschweig vergleicht den Bitter Johann von Ambleben
und dessen Sohn Johann mit dem Knappen Hans von Weferlinge wegen der Viehtrift „Pesere"
dahin, dass Letzterer und die
Charter: 846
Date: 99999999
Abstract: 160. Knappe Otto von Marenholtz verspricht, die Kemnade auf seinem Hofe zu
Mahrenholz zu brechen, sobald die Herzöge Otto und Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg
es fordern. — 1346, den 15. März. K. 0.
Charter: 1039
Date: 99999999
Abstract: 360. Herzog Magnus von Braunschweig entscheidet einen Streit zwischen dem
Kloster Marienthal und da Bitter Hermann Tubeken über die Holzung -Vir" bei Alvestorf zu
Gunsten des Klosters. — 1350. de
Charter: 563
Date: 99999999
Abstract: 607. Herzog Erich von Sachsen fällt ein Urtheil in einem Streite des Gerhard
von der Ödeme gegen die Bürger zu Lüneburg, betreffend das der Mutter desselben vor dem
Herzoge von Lüneburg im Gerichte zuerkannte, aus Salzgütern zu Lüneburg bestehende
Leibgeding. — 1337, den 9. März. К. О 14.
Charter: 515
Date: 99999999
Abstract: 558. Graf Johann von Wunstorf und sein Sohn Johann überlassen den Herzögen Otto
und Wilhelm von Braun schweig und Lüneburg das Schloss Eicklingen *) mit allen ihren
Besitzungen über der Leine auf der Seite,' wo das Kloster Marienwerder liegt. — 1333, den
13. October. К. 0.
Charter: 847
Date: 99999999
Abstract: 161. Edeler Herr Gottschalk von Plesse und Gottschalk, seines Bruders Hermann
Sohn, verpfänden dem Heinrich 40 von Bertolderode und den Gebrüdern Heinrich und Conrad
Kuse die ihnen von dem verstorbenen Herzoge Otto von Braunschweig verpfändete Hälfte des
Schlosses Nienover mit Vogtei, Gericht und allem Zubehör, den vierten Theil des Zehnten zu
Duderstadt und drei Mark jährlicher Einkünfte aus dem anderen vierten
Charter: 93
Date: 99999999
Abstract: 116. Edeler Herr Heinrich von Hodenberg resignirt dem Herzoge Otto von
Braunschweig und Lüneburg »ein 35 Schloss Hodenhagen. — 1289, den 27. August. П.
Charter: 290
Date: 99999999
Abstract: 297. Bitter Johann Pusteke gestattet dem jungen Herzoge Otto von Braunschweig
und Lüneburg die Wieder einlösung der ihm verpfändeten neun Leute zu Mücklingen. — 1318,
den 24 März. E. 0.
Charter: 228
Date: 99999999
Abstract: 219. Die Herzöge Heinrich und Albrecht von Braunschweig und der Bischof
Albrecht von Halberstadt bestätigen die Gerechtsame der von ersteren zu Lehen gehenden
Kirche und Pfarre zu Wettmershagen. — 1311, den 23. Juni und 17. October. К. 0. 30
Charter: 286
Date: 99999999
Abstract: 82. Eitter Heinrich von Wenden stellt über das ihm von dem Herzoge Otto von
Braunschweig und Lüneburg und von dessen Söhnen Otto und Wilhelm verpfändete Schloss
Wenden einen Revers aus. — 1317, den 25. Juli. * X. 0. 20
Charter: 1175
Date: 99999999
Abstract: 518. Die edelen Herren Gottschalk, Gottschalk, Hermann und Johann";) von Plesse
verkaufen dem Herzoge Ernst von Braunschweig dem jüngeren und seinen Söhnen Otto und Ernst
die Dörfer Hedemünde, Plesse, Elle- 5 rode und Oberode und geloben, ihnen das Lehn zu gute
zu halten. — 1355, den 15. August. K. 0.
Charter: 96
Date: 99999999
Abstract: 119. Fabst Nicolaus IV. befiehlt dem Bischöfe zu Merseburg, von den Herzögen
Heinrich, Albrecht und Wilhelm топ Braunschweig die Bullen der Fäbste Innocenz *) und
Alexander **), auf die sie und ihre Geistlichkeit sich gegen den von den Bischöfen zu
Hildesheim und Halberstadt verhängten Bann und Interdict berufen,
Charter: 481
Date: 99999999
Abstract: 515. Herzog Ernst von Braunschweig verpfändet seinem Bruder Herzoge Heinrich
den vierten Theil des Schiostes Brüggen**) und gestattet ihm, jedoch unter Vorbehalt des
Naherrechts, dasselbe wahrend des nächsten Jahres von ihm zu kaufen. — 1331, den 26. Juli.
S.O.
Charter: 516
Date: 99999999
Abstract: 559. Bischof Heinrich und das Domcapitel zu Hildesheim verzichten auf ihr Becht
am Schlosse Woldenstein für den ihnen vom Grafen Ludolf von Woldenstein und von den Grafen
Johann und Burchard von Woldenberg geleisteten Dienst und zum Ersatz des von denselben
dabei erlittenen Schadens, — 1333, den 3. De cember. К. 0.
Charter: 569
Date: 99999999
Abstract: 614. Herzog Erich von Sachsen - Lauenburg lässt über seine und seiner Brüder
Johann und Albrecht Verhand lungen mit ihrem Oheime nnd Vormunde, dem Herzoge Albrecht von
Sachsen-Wittenberg, folgende Zeugen aussage des Bitters Wulf von Swartenbeke •)
verzeichnen: König Budolf hat sämmtliche Herzöge von Sachsen mit der Grafschaft Brenn a
belehnt2); sie haben wegen ihrer bei der Theilung darüber entstandenen 5 Streitigkeiten
den Grafen Albrecht von Anhalt zum Schiedsrichter erwählt, er aber die Entscheidung dem
Charter: 1195
Date: 99999999
Abstract: 539. Herzog Magnus von Braunschweig belehnt die Elisabeth, Wittwe des Gebhard
von Weferlinge, mit zins und Pfennigzins zu Mittelsten-Vahlberg zur Leibzucht. — (1356.)
Charter: 589
Date: 99999999
Abstract: 640. Bitter Hildemar von Oberg und Johann von Oberg begeben sich mit ihrem
Schlosse Oebisfelde in den Dienst der Herzöge Otto und Wilhelm von Braunschweig und
Lüneburg*). — 1339, den 28. März. XL
Charter: 206
Date: 99999999
Abstract: 194. König Albrecht verleihet der Markgräflnn Agnes von Brandenburg alle ihr
vom Markgrafen Heinrii ihrem Gemahle, und von dessen Bruder Otto zum Ehegeschenk
überwiesenen Reichslehen. — 1307, d
Charter: 413
Date: 99999999
Abstract: 447. Knappe Johann von Wrestedt gestattet den jungen Herzögen Otto und Wilhelm
von Braunschweig und Lüneburg den Wiederkauf der ihm und seiner Frau zu Lehen verliehenen
Güter zu Wrestedt. 1328, зо den 29. September — 6. October. К. 0.
Charter: 646
Date: 99999999
Abstract: 708. Bitter Albrecht von Boventen, Johann Reme und die Gebrüder Günter und
Heinrich von Boventen geloben, ihre Schlösser Jühnde und Ziegenberg und alle Schlösser,
die sie noch erwerben mögen, dem Herzoge Ernst 20 von Braunschweig zu öffnen und ihm zu
dienen. — 1341, den 21. December. К. 0.
Charter: 782
Date: 99999999
Abstract: 87. Die Herzöge Magnus und Ernst von Braunschweig verkaufen an den Knappen
Diedrich Lude, an dessen Frau und Brüder den Zehnten zu Süpplingen auf Wiederkauf und
belehnen sie damit. —1344, den 13. De cember. L
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