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Collection: Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data)
Charter427
Date: 99999999
Abstract 461. Die Knappen Hartbert und Conrad von Mandelsloh verkaufen den jungen Herzögen Otto und Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg ihre Güter zu Hoppenstedt. — 1329, den 22. Juli. KO.

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Charter672
Date: 99999999
Abstract Papste anerkannt war. Die nach ihrem Dafürhalten erfolgte Vertragsverletzung musste ihnen vermuthlich als Vorwand für das Bündniss mit den Herzögen dienen. Da sie aber das Schloss Ruthe verloren hatten, waren sie keine inneren Feinde mehr und gegen seine äusseren Feinde blieb, wie es scheint, der Bischof, seit er über alle Kräfte seines Landes verfügen konnte, siegreich. Eine grosse Schwierigkeit bereiteten ihm die vielen Schulden, in welche er durch den Krieg gerathen war. Er hatte beabsichtigt, das dem Domcapitel im Jahre 1334 verpfändete Schloss Winzenburg nach Ablauf von zwölf Jahren einzulösen. Er vermochte es aber nicht und die Domherren sahen sich deshalb am 1. April 1347 genöthigt, das Schloss, um zu ihren Auslagen wieder zu gelangen, an Siegfried Bock weiter zu ver pfänden. Zwar konnte am 4. Juli 1349 Ritter Basilius von Rössing wegen der ihm auf das Schloss Liebenburg ausgestellten Verschreibung von dem Bischöfe und dem Domcapitel abgefunden werden. Das Schloss Ruthe aber vermochten sie nicht schuldenfrei zu erhalten. Sie verpfändeten am 25. November 1349 den vierten Theil desselben und ein Achtel von der Hälfte des Schlosses an Conrad von Elvede, welcher den Vertrag über das Schloss zwischen dem Domcapitel und den von Salder vermittelt hatte, und an die von Alten. Vielleicht schon jetzt war ein anderer Theil des Schlosses dem Probste Aschwin zu Braunschweig, von einer anderen Linie der von Salder, seinem Bruder Heinrich, seinen Neffen und dem Gottschalk von Cramm und Aschwin Schenke für 1000 Mark löthigen Silbers verpfändet. Sie verpflichteten sich am 9. August 1354 noch 200 Mark löthigen Silbers dem Bischöfe und dem Domcapitel auf das Schloss vorzustrecken, wenn dieselben den vierten Theil des Schlosses von Conrad von Elvede einlösen würden. Eben so wenig konnte der Bischof es vermeiden, das seit dem 12. Mai 1322 dem Stifte gehörende Schloss Lindau zu verpfänden. Unter den gebräuchlichen Bedingungen, dass das Schloss ihm geöffnet und zur Kriegsführung eingeräumt würde, dass der Pfandinhaber sich seiner Entscheidung in Streitigkeiten mit bischöflichen Leuten fügte, das Stift und die Eingesessenen nicht beschädigte und das Schloss nur an Standesgenossen oder bischöfliche Mannen, aber nicht an Fürsten, Herren oder Städte weiter verpfändete, überliess er Schloss Lindau am 31. März 1353 dem Knappen Ditmar von Hardenberg für 1242 Mark löthigen Silbers. Wahrscheinlich wegen seiner immer noch Ungewissen Stellung zu den Herzögen nahm er dem Pfandinhaber das Gelöbniss ab, keine neue Feste im Gerichts bezirke zu erbauen und Andere am Baue nach Kräften zu hindern. Bezeichnend für den Zustand der bischöflichen Schatzkammer ist die Bedingung, dass Ditmar nicht befugt sein sollte, bei Lebenszeit des Bischofs Heinrich den Pfandvertrag zu kündigen. Ausser Ditmar stellten seine muthmasslichen Nachfolger in der Pfandschaft, Ritter Heinrich von Gittelde und Knappe Johann von Uslar über dieselbe dem Bischöfe einen Revers aus. Für sie verbürgten sich Graf Otto von Lutterberg, edeler Herr Gottschalk von Plesse und mehrere Ritter und Knappen. Endlich minderte sich die Schuldenlast des Bischofes. Noch im Jahre 1349 hatte er darauf verzichten müssen, den Theil des Schlosses Woldenstein, welchen Graf Burchard von Woldenberg besass und veräussern wollte, anzukaufen. Der Graf überliess diesen ihm von der Aebtissinn von Gandersheim zu Lehn verliehenen Theil des Schlosses mit Grafschaft und Gericht, mit allem Zubehör zu „Nienstedt", Bildcrlah und Oedishausen bis zu der Landwehr bei Rhüden und alles, was га diesen in der Grafschaft Woldenstein gelegenen und vom Schlosse abhängigen Dörfern gehörte, dem edelen Herrn Siegfried von Homburg und dessen Sohne Rudolf. Die Lage der angegebenen Ortschaften zeigt, wie erwünscht es für den Bischof hätte sein müssen, diese Erwerbung für sein Stift zu machen. Vier Jahre später fand er sich so bemittelt, dass er eine ähnliche Gelegenheit zur Vergrösserung seines Gebietes nicht ungenutzt vorübergehen ni lassen brauchte. Am 24. Juni des Jahres 1353 nämlich kaufte er von dem Grafen Albrecht von Schiaden das vor 243 Jahren von dem Stifte dem edelen Herrn Aeicho von Dorstadt zu Benefiz verliehene Schloss Schiaden mit last allen Besitzungen desselben im Gerichte Buchladen und mit allem Zubehör, ausgenommen Ritter-, Knappen- und Bürger-Lehn, für 1900 Mark löthigen Silbers. An Zahlungsstatt für 800 Mark überwies er dem Grafen das Schloss Wiedelah, welches er im Jahre 1341, als seine Waffen im Stifte siegreich waren, für 1800 Mark löthigen Silbers von den von der Gowisch gekauft und später dem Johann von Salder verpfändet hatte. Der Graf versprach, dieses ihm für jene Summe nur zum Pfände gesetzte Schloss dem Bischöfe und Domcapitel gegen jeden mit Ausnahme des Bischofes von Halberstadt und des Heinrich und Hermann von Salder zu öffnen, und lieferte am 22. September 1353, nachdem die übrigen 1100 Mark löthigen Silbers bezahlt waren, das Schloss Schiaden dem Bischöfe und dem Dom capitel aus. Eine anscheinend bedeutende Erwerbung machte der Bischof am 11. November desselben Jahres. Bernhard

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Charter67
Date: 99999999
Abstract 79. Lehnsregister der edelen Herren Luthard und Burchard von Meinersen, ums Jahr 1274*). К. 0

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Charter890
Date: 99999999
Abstract 206. Herzog Magnus von Braunschweig und sein Sohn Herzog Magnus verpfänden den Gebrüdern Heinrich ucs Albrecht von Tuckenrode das Vorwerk zu Sangerhausen nebst 51 •> Hufen Landes auf dem Felde zu Sauge

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Charter656
Date: 99999999
Abstract Eine der ersten Handlungen, welche Herzog Magnus nach der Theilung vornahm, war die Belehnung der Gebrüder Buskisten, Burgmänner zu Esbeck, mit einem Zehnten zu Schöningen unter Vorbehalt des Wiederkaufs am 1. Mai 1345. Sodann beschäftigten ihn seine Irrungen mit den von Bertensieben. Von seinem Bruder, dem ver storbenen Herzoge Otto war am 2. Februar 1343 den Gebrüdern Friedrich und Gerhard von Wederden und den Gebrüdern Günther und Günzelin von Bertensieben das Schloss Linder bei Uthmöden, welches er in einer Fehde mit dem Heerschilde vom Stifte Magdeburg erobert hatte, in der Weise verpfändet worden, dass es vor dem 11. November 1345 nicht wieder eingelöset werden konnte. Die von Bertensieben waren ausserdem im Besitze der Schlösser Wolfs burg und Vorsfelde. Ereteres werden sie zur Hälfte von demselben Herzoge, weil er diese am 24. Mai 1324 von dem Convente zu Königslutter erworben hatte, zur andern Hälfte vieUeicht von dem Markgrafen von Brandenburg oder vom Stifte Magdeburg zu Pfand besessen haben. Letzteres wird ihnen, weü es 1309 den Markgrafen zufiel, von diesen, wenn nicht auch vom Herzoge, dessen Vater schon im Besitze des Schlosses gewesen sein soll, verliehen oder verpfändet sein, weshalb sie in ihrem Vertrage mit den Herzögen zu Lüneburg am 14. Mai 1345 die Bedingung stellten, mit den Schlössern nicht gegen den Markgrafen noch gegen die Herzöge Magnus und Ernst von Braun schweig dienen zu brauchen, lieber das Schloss, Städtchen und Land Vorsfelde hatten die von Bertensieben mit dem verstorbenen Herzoge Otto von Braunschweig, vielleicht als er ihnen das Schloss Linder verpfändete, einen Vertrag verabredet und ihm darüber eine denselben enthaltende Urkunde auszustellen sich anheischig gemacht, ihr Versprechen aber nicht gehalten. Der Vertrag scheint, weil er sich nicht allein auf das Schloss, sondern auch auf das Städtchen und das Land erstreckte, nicht etwa nur das Oeffnungsrecht am Schlosse sondern das Eigentumsrecht der Herzöge über das Land, Schloss und Städtchen betroffen zu haben. In diesen Irrungen mit den von Bertensieben sollte durch ein Schiedsgericht entschieden werden und Herzog Magnus wählte seinerseits 1345 seine Käthe Gebhard von Weferlinge

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Charter1226
Date: 99999999
Abstract 568. Knappe Balduin von Wenden beurkundet, dass Herzog Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg ihm das Schloss Thune auf drei Jahre verpfändet hat, und gelobt, dasselbe ihm offen zu halten, 25 löthige Mark auf den Bau desselben zu verwenden und, falls der Herzog, ohne einen Sohn zu hinterlassen, stirbt, dem 5 Herzoge Ludwig von Braunschweig, falls aber dieser nach ihm, ohne einen Sohn zu hinterlassen, stirbt, dem vom Raths - Collegio gewählten Bruder desselben das Schloss zu gute zu halten. — 1356, den 29. Sep tember. K. 0.

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Charter1108
Date: 99999999
Abstract 5 440. Die Grafen Ludolf und Ludwig von Wunstorf, Gebrüder, erklären, dass sie bei der Vacanz der Kirche a Engelbostel in der irrigen Meinung, Patrone derselben zu sein, das Präsentationsrecht ausgeübt haben, und dass Herzog Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg Patron der dortigen Kirche ist. — 1353, da 22. Mai. XXI

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Charter694
Date: 99999999
Abstract 5. Knappe Conrad von Marenholtz gestattet den Herzögen Otto und Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg 30 die Wiedereinlösung des Kemmenaden -Hofes zu Schwülper. — 1342, den 23. Februar. K. 0.

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Charter570
Date: 99999999
Abstract 615. Die Grafen Johann und Burchard von Woldenberg einigen sich mit ihrem Vetter, Grafen Ludolf von Wol- so denberg, über die Verpfändung ihres Theils des Schlosses Woldenstein, welches sie ihm nach ihrem Tode vermachen. — 1337, den 15. Juni. K. 0.

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Charter663
Date: 99999999
Abstract Herzogs manche Höfe, von denen er am 25. Mai des vorigen Jahres einen halben Hof zn Gunsten zweier Bürger davon befreiet und mit Weichbildsrecht versehen hatte. Auch eine jährliche Beede von 25 Mark Silber bezog er aus dem Weichbilde. Durch die kriegerischen Aussichten beunruhigt mochten die Bürger eine genügendere Bürg schaft fordern. Der Herzog gab sie ihnen am 8. Juli 1347, indem er die Bürger auf die Dauer der beiden nächsten Jahre von der Beede befreiete, und sie entliessen ihn der Schuld. Für eine andere Forderung von sechs löthigen Mark verwies er am 22. Juli desselben Jahres zwei Bürger zu Braunschweig auf die Einkünfte des Zolles zu Thiede. Unterdessen richtete der Erzbischof seine Heeresmacht gegen die beim Herzogthume Braunschweig gelegenen streitigen Schlösser und machte, wie es scheint, mit dem Schlosse Calvörde den Anfang. Durch den über diese« Schloss am 15. Mai 1345 abgeschlossenen Pfandvertrag hatten zwar die Gebrüder Friedrich und Gerhard von Wederden die Verpflichtung übernommen, das Schloss nicht an den Erzbischof von Magdeburg weiter zu verpfänden. Dass sie ihm aber mit demselben nicht zu Dienste sitzen sollten, war, obgleich es dem Herzoge fast dieselben Nach theile bringen musste, nicht darin gesagt. Es scheint nicht, dass das Schloss vom Erzbischofe erobert, wohl aber, dass die Gebrüder von Wederden gefangen und nach Magdeburg abgeführt wurden. Hier schlössen sie nun am 24. November 1347 mit dem Erzbischofe einen Vertrag, wodurch sie sich verpflichteten, mit dem Schlosse, so lange es ihr Pfand sein würde, ihm, wo er dessen bedürfe, zu Diensten zu sitzen. Die Pfandsumme versprachen sie, sobald sie zurückbezahlt sei, in Lehngütern des Stiftes anzulegen. Sie fügten sich in allen Irrungen seiner Entscheidung; er übernahm, sie bei Recht zu erhalten und zu vertheidigen, sie nach dem Ermessen der von beiden Seiten erwählten Vertrauensmänner für ihren mit dem Schlosse zu leistenden Dienst, falls sie um seinetwillen in Krieg geriethen, zu belohnen und in Feindes Lande zu entschädigen, während des Krieges für Beköstigung auf dem Schlosse zu sorgen, ihren Schaden und die Beschädigungen am Schlosse zu ersetzen, dasselbe, wenn es belagert würde, zu befreien und alle Angriffe sogleich mit aller Macht von ihnen abzuwehren. Sonderbar klingt es, dass, obgleich nach Lage der Verhältnisse der Vertrag dem Erzbischofe nur gegen den Herzog Hülfe sichern sollte, die von Wederden ausdrücklich hervorhoben, gegen diesen nicht dienen zu wollen. Doch das war wohl nur eine Klausel, welche» der Erzbischof' sich gefallen liess, um durch dieselbe augenblicklich ihrer Ehre zu genügen. Wenn die Umstände es forderten, fand sich das Uebrige. Mitten im Winter zog nun der Erzbischof mit ganzer Macht gegen das Herzogthum Braunschweig weiter. Bei seinem Herannahen fehlte es dem Herzoge wieder an Mitteln. Dies Mal mussten die Herzöge n Lüneburg aushelfen. Sei es, dass Burchard von Marenholtz und Otto von Marenholtz mit dem Barte sehr �? ungelegener Zeit die (500 löthigen Mark wieder forderten, wofür ihnen das Schloss Bahrdorf verpfändet war, oder dass der Herzog das gefährdete Schloss besser verwerthen oder in sicherere Hände bringen wollte, er und sein Sohn Magnus verkauften ihren Vettern zu Lüneburg am 13. December 1347 für jene Summe und für 1000 Mark löthigen Silbers dieses ihm von dem Erzbischofe streitig gemachte Schloss und das Schloss Süpplingenburg mit Gericht and Vogtei und allem Zubehör, ausgenommen das Gericht zu Helmstedt und Neumark. Sie versprachen, ihre Vettern is den Besitz der Schlösser zu setzen und ihnen für dieselben Gewähr zu leisten. Eine Zahlung auf die Kaufsummc erfolgte jedoch erst am 20. Januar des folgenden Jahres. Auch dies Mal begünstigte den Erzbischof das Glück. Er bemächtigte sich des Weichbilds Schöningen, durchbrach also die Kette von Schlössern und Festungen, die da.» Herzogthum schützen sollten. Das ganze Land lag offen vor ihm da. Herzog Magnus erblickte kein anderes Heil, als Sühne mit ¡hm zu schliessen, wollte sich jedoch auf keine Unterhandlungen über die streitigen Schlösser der Markgrafschaft Landsberg, der Pfalz Sachsen und über Sangerhausen einlassen. So kam denn eine nur das Herzog thum Braunschweig und die bei demselben gelegenen streitigen Schlösser betreffende Sühne am 18. December 1347 in dem Weichbilde Schöningen selbst zu Stande. Nachdem Herzog Magnus selber in der auf die Klage des En- bischofes eingereichten Gegenschrift das Schloss Hötensleben und das Dorf Rorsheim aufgegeben hatte und durch die Rechtsfindung des Schiedsgerichtes wenigstens das Lehn des Schlosses Vorsfelde ihm ziemlich gesichert war, konnte es sich bei Abschlüsse der Sühne nur darum handeln, ob er das Schloss Alvestorf brechen und nicht allein das beanspruchte Eigenthumsrecht über das Schloss Bahrdorf und den Besitz der Schlösser Linder und Calvörde verlieren, sondern auch die den Werth derselben repräsentirenden Summen, wofür er sie verpfändet oder verkauft hatte, wieder ersetzen sollte. Verpflichtete er sich zu Letzterem nicht, so war, weil mit den innebehaltenen Summen andere Schlösser

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Charter779
Date: 99999999
Abstract 82. Die Gevettern von dem Knesebeck schwören den Herzögen Otto und Wilhelm von Brannschweig und 25 Lüneburg eine Urfehde und Sühne für ihre Vettern Paridam und Iwan von dem Knesebeck und für die

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Charter835
Date: 99999999
Abstract 147. Herzog Magnus von Braunschweig der jüngere bestätigt den Verkauf der Vogtpfennige zu Oelper ■ Rischau an den Dechanten und das Capitel St. Blasii zu Braunschweig. — 1345, den 21. December.'

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Charter1169
Date: 99999999
Abstract 5 509. Die Gebrüder von Tzule stellen dem Herzoge Wilhelm von Brannschweig und Lüneburg über die ihnen von dem Bathe der Stadt Lüneburg ausbezahlten 50 löthigen Mark eine öuitung ans. — 1355, des 24. Juni. K.O.

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Charter615
Date: 99999999
Abstract 673. Landgraf Heinrich von Hessen gelobt, den Ritter Burchard von Steinberg und dessen Stiefsöhne Heinrich und Johann von Wallmoden wie seine Mannen und Diener zu vertheidigen, wofür sie ihm das ihnen ver pfändete Haus Grubenhagen gegen jeden, den Herzog Ernst von Braunschweig und den Herrn von Homburg ausgenommen, öffnen sollen. Auch verspricht er, ihnen von dem Hause Grubenhagen und von allen seinen Schlössern gegen den Herzog Hülfe zu leisten, falls derselbe ungerechte Gewalt gegen sie übt und sie be- 40 drängt. — 1340, den 15. Juli. 0.

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Charter349
Date: 99999999
Abstract 373. Die edelen Herren Hermann und Gottschalk von Plesse Gebrüder weisen ihre Lehnsleute zu Lindau an den Bischof Otto zu Hildesheim und an das Stift. — 1323, den 13. Februar. K. 0.

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Charter629
Date: 99999999
Abstract 689. Johann Bokmast gelobt, den Zoll zu Bleckede nach Hebung von 624 Mark Pfennigen den Herzögen Otto und Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg wieder einzuräumen. — 1340, den 7. December. К. 0.

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Charter783
Date: 99999999
Abstract 89. Die Herzöge Magnus und Ernst von Braunschweig bewilligen dem Capitel der Kirche St. Cyriaci bei Braunschweig das Patronatrecht über den von Friedrich von Renninge dotirten Altar St. Simonis, Judae und Magni. — 1344, den 14. December. I,

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Charter493
Date: 99999999
Abstract 632. Die Gebrüder Friedrich, Johann und Balduin von der Gartow geloben, die ihnen von den Herzögen Otto und Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg anvertraute Hälfte des Schlosses Gartow treu zu bewahren. — 1332, den 6. Februar. KO

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Charter157
Date: 99999999
Abstract 14. Nobilis de Defholte.

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Charter819
Date: 99999999
Abstract 131. Herzog Magnus von Braunschweig beurkundet, dass ihm Graf Heinrich von Regenstein das Dorf Rorsheim verpfändet und ihm das Näherrecht daran eingeräumt hat — 1345, den 6. August. I.

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Charter857
Date: 99999999
Abstract 172. Herzog Magnns von Braunschweig entlasst den Conrad Alberting auf der Meierei zu Wendeburg ans der Leibeigenschaft. — 1346, den 15. Juni. I.

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Charter1153
Date: 99999999
Abstract 490. Herzog Magnus von Braunschweig verpfändet den Gebrüdern Ludolf und Henning und den Gebrüdern Iwan und Paridam von dem Knesebeck die Hälfte seines Schlosses Brome mit der Bedingung, es ihm zu öffnen und es nicht mehr zu befestigen, gestattet ihnen aber, den von ihnen daselbst vollendeten Bau aus zubessern. - 1355, den 18. Februar. I.

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Charter345
Date: 99999999
Abstract 367. Herzog Otto von Braunschweig und Lüneburg ertheilt dem Werner und Hermann von Meding die Be willigung zum Verkaufe eines halben Wispels Salz auf der Saline Lüneburg. — 1322, den 22. Juni. K. 0.

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Charter479
Date: 99999999
Abstract 513. Die Grafen Gerhard und Johann von Hoya geloben dem Bischöfe Ludwig von Minden, den „Stowenhagen" and die „Boken" zn brechen nnd diese Burgen und den „Mildenberg" nicht wieder zu erbauen; sie gestatten dem Grafen von Waldeck, das Gericht zu Bogenstelle *) mit Conrad von Mandelslob. nur bis 30 Michaelis zu besetzen und überlassen es den Herzögen von Braunschweig und Lüneburg und dem Grafen von Waldeck als Schiedsrichtern zu entscheiden, ob der Bischof oder das Land den Gografen zu wählen hat**), und wegen Friedbruch zu richten. — 1331, den 13. Juli. ХШ.

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Charter86
Date: 99999999
Abstract 103. Erzbischof Gieselbert von Bremen schliesst auf Lebenszeit ein Bündniss mit dem Herzoge Otto von Braun schweig und Lüneburg und verpflichtet sich, für 2000 Mark Hamburger Pfennige, wovon der Herzog 1200 Mark durch wiederkäufliche Ueberlassung des jährlich 120 Mark einbringenden Grafenschatzes oder

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Charter1196
Date: 99999999
Abstract 540. Herzog Magnus von Braunschweig entlässt den Heneken von Kissenbrück, Sohn des Brand von Wit aus der Leibeigenschaft. — (1356.)

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Charter331
Date: 99999999
Abstract 349. Graf Gerhard von Hallermund der jüngere verkauft und ertheilt zu Lehen den Gebrüdern Conrad und * Heinrich von Bodensen drei Hufen auf der Mark zu Eldagsen und eine Wiese. — 1321, den 23. April. XI.

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Charter59
Date: 99999999
Abstract 71. König Richard belehnt den Herzog Albrecht von Braunschweig mit dem vom Grafen Ludolf von Dassel demselben verkauften Lehen, Geleite und Zoll. — 1270, den 20. Januar. IX.

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Charter936
Date: 99999999
Abstract 257. Herzog Magnus von Brannschweig nnd sein Sohn Herzog Magnns versprechen, den Herzögen Otto üb

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Charter260
Date: 99999999
Abstract 256. Mehrere bischöflich Bremische Bitter geloben, den zu Verden am 20. November 1314 zwischen ihrem Erz- 20 bischofe Johann und dem Herzoge Otto von Braunschweig und Lüneburg geschlossenen Vertrag zu halten. —

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Charter618
Date: 99999999
Abstract 676. Die von dem Knesebeck *) geloben, mit den Herzögen Otto und Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg und mit dem Herzoge Rudolph von Sachsen und dessen Sohne Otto rechtlichen Burgfrieden auf dem Schlosse und im Dorfe Knesebeck zu halten. — 1340, den 31. Juli. K. 0.

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