Collection: Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data)
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Charter: 1000
Date: 99999999
Abstract: 322. Herzog Magnus von Braunschweig weiset den von Salder zwei löthige Mark in
Zinse und Gülte 1 Fümmelse an. — 1349, den 24. Juni. |
Charter: 46
Date: 99999999
Abstract: 55. Die Herzoginn Helene von Sachsen und ihre Söhne Johann und Albrecht
verbinden sich mit den Herzögen Albrecht und Johann von Braunschweig gegen die Grafen
Johann und Gerhard von Holstein und theilen die Grafschaft und das Königreich Dänemark für
den Fall der Eroberung mit den Herzögen von Braun schweig und mit ihren Bundesgenossen,
den edelen Herren von Wenden, welche den ihnen zufallenden dritten Theil von den Herzögen
von Sachsen und von Braunschweig zu Lehen nehmen sollen, behalten io sich aber die
Lehnsherrlichkeit über Holstein vor, falls vor dem Kriege ein Frieden mit den Grafen
geschlossen oder die Grafschaft nicht erobert wird. — 1262, den 11. Februar. K. 0.
Charter: 1062
Date: 99999999
Abstract: 386. Bitter Anno von Heimburg resignirt dem Herzoge Otto von Braunschweig und
Lüneburg den Zehnten 35 Boeckelse zu Gunsten des Christian von Langelege. — 1351, den 11.
März. K 0
Charter: 867
Date: 99999999
Abstract: 182. Herzog Magnus von Braunschweig entlässt seinen Liten Hermann zu Siersse
und dessen Kachkommen aa der Leibeigenschaft, so dass sie, wie andere Freien, berechtigt
sind zu kaufen, zu verkaufen, zu schenkt: Verträge zu schliessen, vor Gericht zu stehen,
Weihen zu empfangen und Testamente zu machen. — 1341, den 23. August. I
Charter: 1069
Date: 99999999
Abstract: 394. Herzog Ernst von Braunschweig, Sohn des Herzogs Albrecht, belehnt den
Bitter Otto von Holthusen und dessen Söhne Hermann und Otto mit einem Burglehn auf dem
Schlosse Hunden und mit dem halben Dorfe Nienhagen bei Escherode und erlaubt ihnen, sich
aus den Schlössern Münden und Schöneberg (bei Hof- 20 geismar) zu wehren, falls er ihnen
nicht zum Rechte verhelfen kann. — 1351, den 7. Mai. K. 0.
Charter: 252
Date: 99999999
Abstract: 248. Bitter Herbord von Mandelsloh stellt einen Bevers aus über den ihm vom
Herzoge Otto von Braunschweig 30 und Lüneburg verpfändeten Zehnten zu Neustadt. — 1314,
den 10. August. K. 0.
Charter: 580
Date: 99999999
Abstract: 631. Huner von Odem gelobt mit mehreren Bittern und Knappen den Herzögen Otto
und Wilhelm von Brann schweig und Lüneburg die Wiedereinlösung seines Burglehns, bestehend
in Salzgütern auf der Saline zu Lüneburg. — 1338, den 8. September. X.O.
Charter: 552
Date: 99999999
Abstract: 594. Bischof Heinrich von Hildesheim belehnt die Ritter Ludwig und Conrad топ
Lindede, Gebrüder, mit einem Burglehn auf dem Schlosse Wohldenberg und mit dem dazu
gehörenden Gute zu Baddekenstedt auf Wieder kauf. — 1336, den 17. Mai. X. 0.
Charter: 870
Date: 99999999
Abstract: 185. Herzog Magnus von Braunschweig sühnt sich mit dem Erzbischofe Otto von
Magdeburg wegen ihres Krieges und trifft mit ihm nähere Bestimmungen über das Verfahren
vor dem mit ihm zwei Tage vorher ein gesetzten Schiedsgerichte. — 1346, den 27. August. I,
30
Charter: 126
Date: 99999999
Abstract: 156. Probst Christian, Priorinn Gisla und der Convent zu Lüne erklären, dass
das von der Stadt Lüneburg durch den Graben in den Klosterhof niessende Wasser1") den
Bathsherren zu Lüneburg gehört. — 1299, den U. Juni. XIV.
Charter: 191
Date: 99999999
Abstract: rino domini. M\ CCÖ. XLli feria fecunda poft Jacobi. 627. Alexander de ghiltene
habet in hollege. H. manfos. 628. Rotgherus knigge habet in langherden
Charter: 740
Date: 99999999
Abstract: 57. Bitter Otto von Schwerin und sein Sohn Heinrich verkaufen dem Abte Otraven
zu St. Michaelis zu Lune- 30 burg eine in Grimm (zu Lüneburg) belegene Kothe, worin früher
die schönen oder öffentlichen Weiber
Charter: 1087
Date: 99999999
Abstract: 415. Die Grafen Otto, Gerhard und Bodo von Hallermund, Gebrüder, versprechen,
dem Otto Grimpe jährlich 35 vier Mark Bremer Silber und sieben Ellen gefärbten Tuches zu
geben und ihn als ihren Knecht und Ge sinde zu vertheidigen. — 1352, den 24. Juni. XL
Charter: 604
Date: 99999999
Abstract: 659. Herzog Wilhelm von Braunschweig gelobt, das von seinem Bruder Herzog
Heinrich und dessen Gemahlinn Hedwig seinem Vetter, dem Herzoge Otto von Braunschweig,
verpfändete halbe Schloss Herzberg vor Weihnachten wieder einzulösen oder ihnen den ihm
von ihnen verpfändeten sechsten Theil der Stadt Duderstadt unentgeltlich wieder
einzuräumen. — 1339, den 15. October. К. 0.
Charter: 658
Date: 99999999
Abstract: am 11. Juli 1346, hatte er den Gegenkönig Karl IV. zu Rense gewählt und es
mochte ihm die Gelegenheit Behr erwünscht sein, der Partei des Kaisers Ludwig durch einen
möglichst strengen Richterspruch in der Angelegenheit des Herzogs Magnus die bittere
Täuschung seiner vielen und grossen Hoffnungen zu vergelten. Graf Albrecht von Anhalt war
mit dem Herzoge Rudolf und mit dem Erzbischofe von Magdeburg verbündet und wohl von
gleicher Gesinnung gegen das Haus und die Anhänger des Kaisers geleitet. Man sieht dies
unter andern schon daraus, dase am 17. September 1346, bis zu welchem Tage der Herzog
Magnus und der Erzbischof ihre Klageschriften einreichen sollten, durch Vermittlung des
Burggrafen Johann von Nürnberg, Hauptmanns der Mark Brandenburg, ein Frieden nur auf acht
Wochen zwischen den drei Verbündeten und dem Sohne des Kaisers, dem Markgrafen Ludwig von
Brandenburg, zu Stande gebracht und verbürgt werden konnte. Durch ihre engen Beziehungen
zu dem Gegenkönige wurden alle drei bewogen, ihn am 21. September des folgenden Jahres aus
der Geldverlegenheit zu ziehen, in welche ihn die Kosten der am 2. desselben Monates
vollzogenen Krönung zum Könige von Böhmen versetzt hatten. Als Herzog Magnus sich die Wahl
des Grafen Albrecht von Anhalt zum Schiedsrichter gefallen liess, erinnerte er sich wohl
nicht, dass die Pfalzgrafschaft Sachsen nebst dem Fürstenthume und der Mark Landsberg, um
die es eich hier handelte, am 27. September 1320 von dem Könige Ludwig an ebendenselben
Grafen, an dessen Bruder Waldemir und an ihren Vetter, den Grafen Bernhard von Anhalt
verliehen worden war, erinnerte er sich wohl nicht, dass von seinem Bruder, dem Bischöfe
Albrecht von Halberstadt, diesen drei Grafen die Grafschaft Askanien vorenthalten wurde.
Wohl in Erwartung, dass bis dahin die Angelegenheiten des Königs Karl IV. sich bessern,
die des Kaisers Ludwig sich in eben dem Grade verschlimmern und ihren nachtheiligen
Einfluss auf die Stellung des Herzogs Magnus ausüben würden, verzögerte das Schiedsgericht
seine Entscheidung bis zum äussersten Termine. Nachdem alle drei Schiedsrichter sich über
sie geeinigt hatten, wurde sie endlich am 5. Januar 1347 zu Calbe abgegeben und bestimmte
Folgendes: Der Herzog Magnus soll diejenigen, die ihm das Schloss Hotensleben verpfändet
haben, benennen und iu rechter Zeit gegen den Erzbischof, stellen. Bei dem Rechte, welches
sie ihm dann an dem Pfände zu sichern ver mögen, soll es bleiben. Weil der Herzog seines
verstorbenen Bruders Erbe und Gut zu sich nimmt, soll er auch an dessen Statt die von
demselben wegen Alvestorf übernommenen Verpflichtungen erfüllen. Was das Schloss Linder
betrifft, so durfte der Herzog dem Stifte eigenes Gut mit Heeresschild nicht abgewinnen,
falls er es nicht mit Rech! vom Stifte erworben hatte. Weil er aber im wirklichen Besitze
sich befindet, soll es ihm gelassen werden, bis ihm das Besitzrecht gerichtlich aberkannt
wird. Klagen auch die erzbischöflichen Mannen, denen das Schloss abgewonnen ist, gegen
ihn, so soll or dem Rechte gemäss sich gegen sie verantworten. Wenn der Erzbischof sein
Eigentum recht über das Schloss Calvörde, woran der Herzog kein Lehn oder Eigenthum
sondern nur den Besitz beansprucht, beweiset und das Besitzrecht dem Herzoge gerichtlich
abgewinnt, so vorenthält der Herzog ihm das Schloss mit Unrecht. Die Urkunden aber, welche
ihm der Erzbischof über die Schlösser Vorsfelde und Bahrdorf und über das „Remernesf
ausgestellt hat, soll er ihm billiger Weise halten. Binnen rechter Zeit soll der Herzog
diejenigen, welche ihm wegen des Dorfes Rorsheim Gewähr geleistet haben, gegen den
Erzbischof stellen und soll desjenigen Pfandrechtes sich erfreuen, das sie ihm rechtlich
sichern können. Gebricht es aber an der gesetzmässigen Vertretung und beweiset der
Erzbischof dem Rechte gemäss, dass ihm das Dorf heimgefallen ist, so soll der Herzog ihn
am Dorfe nicht hindern. Den Lehnsherrn, von welchem der Herzog behauptet, die fraglichen
Schlösser der Markgrafschaft Landsberg und der Pfalz Sachsen und die Stadt und das Schloss
Sangerhausen empfangen zu haben, soll er benennen und binnen rechter Zeit gegen den
Erzbischof stellen. Von diesem Lehnsherrn sollen seine Ansprüche auf die Schlösser und die
Stadt vertreten werden und der Herzog soll dieselben billiger Weise, ungehindert vom
Erzbischofe, behalten, falls ihm von dem Lehnsherrn eine dem Rechte genügende Vertretung
geleistet wird. Gebricht es aber an derselben und beweiset der Erzbischof sein lediges
Eigenthum, so soll dieser es billiger Weise, ungehindert vom Herzoge, behalten. Falls
jemand zu Sangerhausen dem vorigen Erzbischofe zum Behuf des Stiftes gehuldigt hat, so mag
er vom Erzbischofe darum gemanet werden und soll ihm darüber zu Rechte antworten. Erkennen
die von Hakeborn und von Querfurt den Erzbischof als Lehnsherrn ihres Gutes zu Schaafstädt
und beweiset er, dass es seines Surtes Eigenthum ist und dass sie es von ihm zu Lehn
haben, so soll der Herzog sie daran ungehindert lassen, weil er kein Eigen oder Lehn daran
beansprucht, sondern nur behauptet, dass es von ihm zu Lehn gehen sollte. Die
Charter: 640
Date: 99999999
Abstract: 702. Mehrere Ritter und Knappen verbürgen sich für Hermann von der Gowisch und
seine Brüder wegen des von denselben dem Bischöfe Heinrich von Hildesheim hinsichtlich des
Schlosses Westerhof geleisteten Ver sprechens. — 1341, den 3. Juni. K. 0.
Charter: 249
Date: 99999999
Abstract: 244. Knappe Wilhelm von Gustede gestattet dem Herzoge Otto von Braunschweig und
Lüneburg die Einlösung des Dorfes Nenndorf. — 1314, den 24. Juni. К 0.
Charter: 1194
Date: 99999999
Abstract: 538. Die Grafen Ludolf und Ludwig von Wunstorf hegehen sich mit ihrem Antheile
an den Schlössern Wunstorf und Blumenau auf vier Jahre in den Dienst des Herzogs Wilhelm
von Braunschweig und Lüneburg ond bewilligen ihm das Näherrecht beim Verkaufe oder bei der
Verpfändung ihres Antheils an den Schlössern. - 1356, den 31. Januar. KO.
Charter: 1086
Date: 99999999
Abstract: 414. Knappe Otto Grimpe verkauft in dem Falle der Bewilligung seiner
Lehnsherren allen Anfall, den er von seiner Muhme zu erwarten hat, an die Grafen Otto und
Gerhard von Hallermund, Gebrüder. — 1362, den 24. Juni. XL 25
Charter: 411
Date: 99999999
Abstract: 444. Die Gebrüder Johann, Conrad, Werner und Balduin von Bodendike verkaufen
den jungen Herzögen Otto und Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg ihren Theil des
Schlosses Bodenteich mit dem Patronat- rechte. — 1328, den 15. Juni. K. 0.
Charter: 94
Date: 99999999
Abstract: 117. Herzog Albrecht von Braunschweig verschreibt für den Fall, dass er ohne
Kinder zu hinterlassen stirbt, 40 seinem Bruder Herzog Wilhelm sein Erbtheil, reservirt
aber seiner Gemahlinn ihr Leibgeding. — 1290'
Charter: 871
Date: 99999999
Abstract: 186. Herzog Magnus von Braunschweig beurkundet, dass die von der Asseburg die
Vogtei über das Kloster und über das Dorf Heiningen dem Probste, der Priorinn und dem
Convente zu Heiningen verkauft haben. - 1346, den 8. September. I
Charter: 1170
Date: 99999999
Abstract: 612. Herzog Magnus von Braunschweig beurkundet, dass sein Vogt Hans von Eddesse
das Holz zweier herzog lichen Horsten im Bruche zwischen Wendeburg und Bortfeld an einige
Bürger zu Braunschweig mit seiner Bewilligung verkauft hat. — 1355, den 24, Juni. I.
Charter: 367
Date: 99999999
Abstract: 394. Der Rath zu Hannover bezeugt, dass Johann und Conrad Nienstat Gebrüder und
Rotbert, Sohn des ersteren, Rathsherren daselbst, ihr Fatronatrecht über einen Altar in
der Kirche St. Aegydii zu Hannover, nach ihrem Tode dem jungen Herzoge Otto von
Braunschweig und Lüneburg zu überlassen erklärt haben. — 20 1324, den 15. August. K. 0.
Charter: 325
Date: 99999999
Abstract: 338. Die Ritter Johann nnd Hildebrand von Hardenberg geloben den edelen Herren
Hermann und Gottschalk von Plesse, die Vogtei des Herzogs Otto von Braunschweig zu
Nienover gemeinsam mit ihnen zu halten, Gewinn und Ausgaben davon gleich zu theilen und
das Schloss Nienover gemeinsam zu besitzen und zu 5 vertheidigen. Sie errichten mit ihnen
für Irrungen unter sich und unter ihrem Gesinde ein Schiedsgericht. — 1320, den 17. Juni.
B. 0.
Charter: 686
Date: 99999999
Abstract: unter der Voraussetzung, dass sie treulich und mit aller Macht geleistet würde,
nicht zurückweisen. Wenn sie aber sich entschlössen, keinem der Streitenden beizustehen,
noch die Feinde der Stadt und des Herzogs bei sich zu dulden, so sollten sie nach
vorhergehender Berathung mit den herzoglichen Mannen und mit der Stadt deren Rathe gemäss
sich dazu in der Weise verpflichten, dass der Herzog sich befriedigt erklären würde. Ob
und wie die Einwohner des Alten-Landes an der Fehde, die bis zu Ende des folgenden Jahres
sich hingezogen haben wird, Theil genommen haben, ist nicht bekannt. Einige von ihnen, die
Gebrüder Robert und Johann Mund, wohnhaft an der Este, Reinbern Frese und Diedrich Lige
hielten sich zu den Feinden des Herzogs. Da man, wie es scheint, der beiden Ersteren nicht
anders habhaft werden konnte, nahm sie der Vogt Eberhard zu Harburg gefangen, während sie
ihrem Vorgeben nach als Beauftragte der beiden Letzteren erschienen. Bei ihrer Entlassung
aus dem Gefängnisse schworen sie ihm und zu seiner Hand dem Herzoge am 18. October 1354
eine Urfehde, wie sie erklärten, aus eigenem Antriebe und ohne Zwang. Das Schloss
Wendhausen war mit dem Gelde, welches dazu der Ritter Johann von Ambleben am 8. September
1351 zur Verfügung gestellt hatte, eingelösct. Herzog Wilhelm verpfändete es mit Ausnahme
geistlicher und weltlicher Lehne am 4. Juli 1353 für die sehr geringe Summe von fünfzig
Mark löthigen Silbers an den Kitter Ludolf von Hohnhorst und zu dessen treuer Hand, falls
derselbe stürbe, dem Gebhard von Bervelde, Henning von Marenholtz, Christian von Langeige
und Heinrich von Wrestede. Die gewöhnlichen Verpflichtungen des Pfandinhabers, das Schloss
dem Herzoge zu öffnen, sich seiner Entscheidung zu fügen, ihn und seine Unterthanen vor
Schaden vom Schlosse aus zu bewahren und dasselbe ohne seine Bewilligung nicht an Andere
zu verpfänden, übernahm auch Ritter Ludolf von Hohnhorst. Um diese Zeit war die Stadt
Hannover bemühet, Ländereien bei ihrer Landwehr zo erwerben wahrscheinlich zu dem Zwecke,
um diese dadurch zu verbessern. Am 15. Juni 1353 überliess der Knappe Albert von
Mandelsloh dem Rathe und den Bürgern der Stadt aus Freundschaft einige bei der Landwehr
nach dem Eikhofe hin gelegene Ländereien und resignirte sie zu Gunsten derselben dem
Herzoge. Wie viel der Stadt dam lag, wehrhaft dazustehen, zeigt nicht nur ihre Sorge für
die Landwehr, sondern auch der Umstand, dass sie ritter- bürtige Leute in ihren Dienst
nahm. In ihren Dienst begab sich am 15. /\ugust 1353 der Knappe Heinrich von Wettbergen,
gelobte, ihr Helfer gegen alle ihre Feinde bis zum 2. Februar des folgenden Jahres zu sein
und ihr selb acht Mann zu dienen. Er verzichtete darauf, wegen Pferdeverlustes, falls die
Pferde nicht augenscheinlich verderbt seien, Schadenersatz von ihr zu beanspruchen. Sein
Sold wurde auf 26 bremer Mark festgestellt. Falls aber die Stadt seiner Dienste nicht
während der ganzen Zeit bedürfte und ihn beurlaubte, so sollte der Sold verhältnissmüssig
gekürzt werden und er wollte darüber keinen Unwillen gegen sie hegen, noch sie deshalb
behelligen. Schaden, den er nicht im Dienste der Stadt erlitte, übernahm sie nicht zu
ersetzen. Dass die Verbesserung der städtischen Land wehr, wodurch auch dem ganzen Lande
grösserer Schutz erwuchs, ganz den Absichten des Herzogs entsprach, zeigt sich darin, dass
er und die Stadt 1355 von den Knappen Siegfried und Volkmar von Alten einige bei dem
Graben an der Landwehr nach Döhren hin gelegene Ländereien doch wohl nur in der Absicht,
Wall und Graben der Land wehr dort zu verbessern, erwarben.
Charter: 456
Date: 99999999
Abstract: 488. Probst Schweder, Friorinn Gerburg und der Convent zu Diesdorf schenken dem
Herzoge Otto топ Braun- 30 schweig und Lüneburg die Brüderschan und machen ihn und seine
Eltern Otto und Mechtild aller gutes
Charter: 915
Date: 99999999
Abstract: 233. Herzog Magnus von Braunschweig ertheilt den Herzögen Otto und Wilhelm von
Braunschweig und Lüne burg die Anweisung, das Schloss Bahrdorf für 1000 Mark Silber an den
Erzbischof Otto von Magdeburg abzutreten. — 1347, den 18. December. I.
Charter: 817
Date: 99999999
Abstract: 129. Herzog Magnus von Braunschweig entscheidet einen Streit zwischen Heinrich
Ackermanns zu Bornum und dem Pfarrer Johann zu Heiligendorf über einen durch Verleihung
des verstorbenen Herzogs Otto von Braun- schweig und Lüneburg von Diensten befreieten Hof
in Klein - Heiligendorf zu Gunsten der Kirche, -
Charter: 1079
Date: 99999999
Abstract: 406. Knappe Eckhard von Estorff, genannt von Veerszen, und seine Söhne Eckhard
und Segeband beurkunden, dass mit ihrer Bewilligung die Herzöge Otto und Wilhelm von
Braunschweig und Lüneburg ihren Vetter Heinrich von Estorff, ohne über ihn zu richten, aus
der Gefangenschaft zu Uelzen entlassen haben. — 35 1352, den 18. April. K.O.
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