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Collection: Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data)
Charter1000
Date: 99999999
Abstract 322. Herzog Magnus von Braunschweig weiset den von Salder zwei löthige Mark in Zinse und Gülte 1 Fümmelse an. — 1349, den 24. Juni. |

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Charter46
Date: 99999999
Abstract 55. Die Herzoginn Helene von Sachsen und ihre Söhne Johann und Albrecht verbinden sich mit den Herzögen Albrecht und Johann von Braunschweig gegen die Grafen Johann und Gerhard von Holstein und theilen die Grafschaft und das Königreich Dänemark für den Fall der Eroberung mit den Herzögen von Braun schweig und mit ihren Bundesgenossen, den edelen Herren von Wenden, welche den ihnen zufallenden dritten Theil von den Herzögen von Sachsen und von Braunschweig zu Lehen nehmen sollen, behalten io sich aber die Lehnsherrlichkeit über Holstein vor, falls vor dem Kriege ein Frieden mit den Grafen geschlossen oder die Grafschaft nicht erobert wird. — 1262, den 11. Februar. K. 0.

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Charter1062
Date: 99999999
Abstract 386. Bitter Anno von Heimburg resignirt dem Herzoge Otto von Braunschweig und Lüneburg den Zehnten 35 Boeckelse zu Gunsten des Christian von Langelege. — 1351, den 11. März. K 0

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Charter867
Date: 99999999
Abstract 182. Herzog Magnus von Braunschweig entlässt seinen Liten Hermann zu Siersse und dessen Kachkommen aa der Leibeigenschaft, so dass sie, wie andere Freien, berechtigt sind zu kaufen, zu verkaufen, zu schenkt: Verträge zu schliessen, vor Gericht zu stehen, Weihen zu empfangen und Testamente zu machen. — 1341, den 23. August. I

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Charter1069
Date: 99999999
Abstract 394. Herzog Ernst von Braunschweig, Sohn des Herzogs Albrecht, belehnt den Bitter Otto von Holthusen und dessen Söhne Hermann und Otto mit einem Burglehn auf dem Schlosse Hunden und mit dem halben Dorfe Nienhagen bei Escherode und erlaubt ihnen, sich aus den Schlössern Münden und Schöneberg (bei Hof- 20 geismar) zu wehren, falls er ihnen nicht zum Rechte verhelfen kann. — 1351, den 7. Mai. K. 0.

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Charter252
Date: 99999999
Abstract 248. Bitter Herbord von Mandelsloh stellt einen Bevers aus über den ihm vom Herzoge Otto von Braunschweig 30 und Lüneburg verpfändeten Zehnten zu Neustadt. — 1314, den 10. August. K. 0.

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Charter580
Date: 99999999
Abstract 631. Huner von Odem gelobt mit mehreren Bittern und Knappen den Herzögen Otto und Wilhelm von Brann schweig und Lüneburg die Wiedereinlösung seines Burglehns, bestehend in Salzgütern auf der Saline zu Lüneburg. — 1338, den 8. September. X.O.

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Charter552
Date: 99999999
Abstract 594. Bischof Heinrich von Hildesheim belehnt die Ritter Ludwig und Conrad топ Lindede, Gebrüder, mit einem Burglehn auf dem Schlosse Wohldenberg und mit dem dazu gehörenden Gute zu Baddekenstedt auf Wieder kauf. — 1336, den 17. Mai. X. 0.

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Charter870
Date: 99999999
Abstract 185. Herzog Magnus von Braunschweig sühnt sich mit dem Erzbischofe Otto von Magdeburg wegen ihres Krieges und trifft mit ihm nähere Bestimmungen über das Verfahren vor dem mit ihm zwei Tage vorher ein gesetzten Schiedsgerichte. — 1346, den 27. August. I, 30

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Charter126
Date: 99999999
Abstract 156. Probst Christian, Priorinn Gisla und der Convent zu Lüne erklären, dass das von der Stadt Lüneburg durch den Graben in den Klosterhof niessende Wasser1") den Bathsherren zu Lüneburg gehört. — 1299, den U. Juni. XIV.

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Charter191
Date: 99999999
Abstract rino domini. M\ CCÖ. XLli feria fecunda poft Jacobi. 627. Alexander de ghiltene habet in hollege. H. manfos. 628. Rotgherus knigge habet in langherden

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Charter740
Date: 99999999
Abstract 57. Bitter Otto von Schwerin und sein Sohn Heinrich verkaufen dem Abte Otraven zu St. Michaelis zu Lune- 30 burg eine in Grimm (zu Lüneburg) belegene Kothe, worin früher die schönen oder öffentlichen Weiber

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Charter1087
Date: 99999999
Abstract 415. Die Grafen Otto, Gerhard und Bodo von Hallermund, Gebrüder, versprechen, dem Otto Grimpe jährlich 35 vier Mark Bremer Silber und sieben Ellen gefärbten Tuches zu geben und ihn als ihren Knecht und Ge sinde zu vertheidigen. — 1352, den 24. Juni. XL

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Charter645
Date: 99999999
Abstract 2. December. X.

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Charter604
Date: 99999999
Abstract 659. Herzog Wilhelm von Braunschweig gelobt, das von seinem Bruder Herzog Heinrich und dessen Gemahlinn Hedwig seinem Vetter, dem Herzoge Otto von Braunschweig, verpfändete halbe Schloss Herzberg vor Weihnachten wieder einzulösen oder ihnen den ihm von ihnen verpfändeten sechsten Theil der Stadt Duderstadt unentgeltlich wieder einzuräumen. — 1339, den 15. October. К. 0.

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Charter658
Date: 99999999
Abstract am 11. Juli 1346, hatte er den Gegenkönig Karl IV. zu Rense gewählt und es mochte ihm die Gelegenheit Behr erwünscht sein, der Partei des Kaisers Ludwig durch einen möglichst strengen Richterspruch in der Angelegenheit des Herzogs Magnus die bittere Täuschung seiner vielen und grossen Hoffnungen zu vergelten. Graf Albrecht von Anhalt war mit dem Herzoge Rudolf und mit dem Erzbischofe von Magdeburg verbündet und wohl von gleicher Gesinnung gegen das Haus und die Anhänger des Kaisers geleitet. Man sieht dies unter andern schon daraus, dase am 17. September 1346, bis zu welchem Tage der Herzog Magnus und der Erzbischof ihre Klageschriften einreichen sollten, durch Vermittlung des Burggrafen Johann von Nürnberg, Hauptmanns der Mark Brandenburg, ein Frieden nur auf acht Wochen zwischen den drei Verbündeten und dem Sohne des Kaisers, dem Markgrafen Ludwig von Brandenburg, zu Stande gebracht und verbürgt werden konnte. Durch ihre engen Beziehungen zu dem Gegenkönige wurden alle drei bewogen, ihn am 21. September des folgenden Jahres aus der Geldverlegenheit zu ziehen, in welche ihn die Kosten der am 2. desselben Monates vollzogenen Krönung zum Könige von Böhmen versetzt hatten. Als Herzog Magnus sich die Wahl des Grafen Albrecht von Anhalt zum Schiedsrichter gefallen liess, erinnerte er sich wohl nicht, dass die Pfalzgrafschaft Sachsen nebst dem Fürstenthume und der Mark Landsberg, um die es eich hier handelte, am 27. September 1320 von dem Könige Ludwig an ebendenselben Grafen, an dessen Bruder Waldemir und an ihren Vetter, den Grafen Bernhard von Anhalt verliehen worden war, erinnerte er sich wohl nicht, dass von seinem Bruder, dem Bischöfe Albrecht von Halberstadt, diesen drei Grafen die Grafschaft Askanien vorenthalten wurde. Wohl in Erwartung, dass bis dahin die Angelegenheiten des Königs Karl IV. sich bessern, die des Kaisers Ludwig sich in eben dem Grade verschlimmern und ihren nachtheiligen Einfluss auf die Stellung des Herzogs Magnus ausüben würden, verzögerte das Schiedsgericht seine Entscheidung bis zum äussersten Termine. Nachdem alle drei Schiedsrichter sich über sie geeinigt hatten, wurde sie endlich am 5. Januar 1347 zu Calbe abgegeben und bestimmte Folgendes: Der Herzog Magnus soll diejenigen, die ihm das Schloss Hotensleben verpfändet haben, benennen und iu rechter Zeit gegen den Erzbischof, stellen. Bei dem Rechte, welches sie ihm dann an dem Pfände zu sichern ver mögen, soll es bleiben. Weil der Herzog seines verstorbenen Bruders Erbe und Gut zu sich nimmt, soll er auch an dessen Statt die von demselben wegen Alvestorf übernommenen Verpflichtungen erfüllen. Was das Schloss Linder betrifft, so durfte der Herzog dem Stifte eigenes Gut mit Heeresschild nicht abgewinnen, falls er es nicht mit Rech! vom Stifte erworben hatte. Weil er aber im wirklichen Besitze sich befindet, soll es ihm gelassen werden, bis ihm das Besitzrecht gerichtlich aberkannt wird. Klagen auch die erzbischöflichen Mannen, denen das Schloss abgewonnen ist, gegen ihn, so soll or dem Rechte gemäss sich gegen sie verantworten. Wenn der Erzbischof sein Eigentum recht über das Schloss Calvörde, woran der Herzog kein Lehn oder Eigenthum sondern nur den Besitz beansprucht, beweiset und das Besitzrecht dem Herzoge gerichtlich abgewinnt, so vorenthält der Herzog ihm das Schloss mit Unrecht. Die Urkunden aber, welche ihm der Erzbischof über die Schlösser Vorsfelde und Bahrdorf und über das „Remernesf ausgestellt hat, soll er ihm billiger Weise halten. Binnen rechter Zeit soll der Herzog diejenigen, welche ihm wegen des Dorfes Rorsheim Gewähr geleistet haben, gegen den Erzbischof stellen und soll desjenigen Pfandrechtes sich erfreuen, das sie ihm rechtlich sichern können. Gebricht es aber an der gesetzmässigen Vertretung und beweiset der Erzbischof dem Rechte gemäss, dass ihm das Dorf heimgefallen ist, so soll der Herzog ihn am Dorfe nicht hindern. Den Lehnsherrn, von welchem der Herzog behauptet, die fraglichen Schlösser der Markgrafschaft Landsberg und der Pfalz Sachsen und die Stadt und das Schloss Sangerhausen empfangen zu haben, soll er benennen und binnen rechter Zeit gegen den Erzbischof stellen. Von diesem Lehnsherrn sollen seine Ansprüche auf die Schlösser und die Stadt vertreten werden und der Herzog soll dieselben billiger Weise, ungehindert vom Erzbischofe, behalten, falls ihm von dem Lehnsherrn eine dem Rechte genügende Vertretung geleistet wird. Gebricht es aber an derselben und beweiset der Erzbischof sein lediges Eigenthum, so soll dieser es billiger Weise, ungehindert vom Herzoge, behalten. Falls jemand zu Sangerhausen dem vorigen Erzbischofe zum Behuf des Stiftes gehuldigt hat, so mag er vom Erzbischofe darum gemanet werden und soll ihm darüber zu Rechte antworten. Erkennen die von Hakeborn und von Querfurt den Erzbischof als Lehnsherrn ihres Gutes zu Schaafstädt und beweiset er, dass es seines Surtes Eigenthum ist und dass sie es von ihm zu Lehn haben, so soll der Herzog sie daran ungehindert lassen, weil er kein Eigen oder Lehn daran beansprucht, sondern nur behauptet, dass es von ihm zu Lehn gehen sollte. Die

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Charter640
Date: 99999999
Abstract 702. Mehrere Ritter und Knappen verbürgen sich für Hermann von der Gowisch und seine Brüder wegen des von denselben dem Bischöfe Heinrich von Hildesheim hinsichtlich des Schlosses Westerhof geleisteten Ver sprechens. — 1341, den 3. Juni. K. 0.

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Charter249
Date: 99999999
Abstract 244. Knappe Wilhelm von Gustede gestattet dem Herzoge Otto von Braunschweig und Lüneburg die Einlösung des Dorfes Nenndorf. — 1314, den 24. Juni. К 0.

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Charter1194
Date: 99999999
Abstract 538. Die Grafen Ludolf und Ludwig von Wunstorf hegehen sich mit ihrem Antheile an den Schlössern Wunstorf und Blumenau auf vier Jahre in den Dienst des Herzogs Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg ond bewilligen ihm das Näherrecht beim Verkaufe oder bei der Verpfändung ihres Antheils an den Schlössern. - 1356, den 31. Januar. KO.

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Charter1086
Date: 99999999
Abstract 414. Knappe Otto Grimpe verkauft in dem Falle der Bewilligung seiner Lehnsherren allen Anfall, den er von seiner Muhme zu erwarten hat, an die Grafen Otto und Gerhard von Hallermund, Gebrüder. — 1362, den 24. Juni. XL 25

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Charter411
Date: 99999999
Abstract 444. Die Gebrüder Johann, Conrad, Werner und Balduin von Bodendike verkaufen den jungen Herzögen Otto und Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg ihren Theil des Schlosses Bodenteich mit dem Patronat- rechte. — 1328, den 15. Juni. K. 0.

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Charter94
Date: 99999999
Abstract 117. Herzog Albrecht von Braunschweig verschreibt für den Fall, dass er ohne Kinder zu hinterlassen stirbt, 40 seinem Bruder Herzog Wilhelm sein Erbtheil, reservirt aber seiner Gemahlinn ihr Leibgeding. — 1290'

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Charter871
Date: 99999999
Abstract 186. Herzog Magnus von Braunschweig beurkundet, dass die von der Asseburg die Vogtei über das Kloster und über das Dorf Heiningen dem Probste, der Priorinn und dem Convente zu Heiningen verkauft haben. - 1346, den 8. September. I

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Charter1170
Date: 99999999
Abstract 612. Herzog Magnus von Braunschweig beurkundet, dass sein Vogt Hans von Eddesse das Holz zweier herzog lichen Horsten im Bruche zwischen Wendeburg und Bortfeld an einige Bürger zu Braunschweig mit seiner Bewilligung verkauft hat. — 1355, den 24, Juni. I.

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Charter367
Date: 99999999
Abstract 394. Der Rath zu Hannover bezeugt, dass Johann und Conrad Nienstat Gebrüder und Rotbert, Sohn des ersteren, Rathsherren daselbst, ihr Fatronatrecht über einen Altar in der Kirche St. Aegydii zu Hannover, nach ihrem Tode dem jungen Herzoge Otto von Braunschweig und Lüneburg zu überlassen erklärt haben. — 20 1324, den 15. August. K. 0.

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Charter325
Date: 99999999
Abstract 338. Die Ritter Johann nnd Hildebrand von Hardenberg geloben den edelen Herren Hermann und Gottschalk von Plesse, die Vogtei des Herzogs Otto von Braunschweig zu Nienover gemeinsam mit ihnen zu halten, Gewinn und Ausgaben davon gleich zu theilen und das Schloss Nienover gemeinsam zu besitzen und zu 5 vertheidigen. Sie errichten mit ihnen für Irrungen unter sich und unter ihrem Gesinde ein Schiedsgericht. — 1320, den 17. Juni. B. 0.

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Charter686
Date: 99999999
Abstract unter der Voraussetzung, dass sie treulich und mit aller Macht geleistet würde, nicht zurückweisen. Wenn sie aber sich entschlössen, keinem der Streitenden beizustehen, noch die Feinde der Stadt und des Herzogs bei sich zu dulden, so sollten sie nach vorhergehender Berathung mit den herzoglichen Mannen und mit der Stadt deren Rathe gemäss sich dazu in der Weise verpflichten, dass der Herzog sich befriedigt erklären würde. Ob und wie die Einwohner des Alten-Landes an der Fehde, die bis zu Ende des folgenden Jahres sich hingezogen haben wird, Theil genommen haben, ist nicht bekannt. Einige von ihnen, die Gebrüder Robert und Johann Mund, wohnhaft an der Este, Reinbern Frese und Diedrich Lige hielten sich zu den Feinden des Herzogs. Da man, wie es scheint, der beiden Ersteren nicht anders habhaft werden konnte, nahm sie der Vogt Eberhard zu Harburg gefangen, während sie ihrem Vorgeben nach als Beauftragte der beiden Letzteren erschienen. Bei ihrer Entlassung aus dem Gefängnisse schworen sie ihm und zu seiner Hand dem Herzoge am 18. October 1354 eine Urfehde, wie sie erklärten, aus eigenem Antriebe und ohne Zwang. Das Schloss Wendhausen war mit dem Gelde, welches dazu der Ritter Johann von Ambleben am 8. September 1351 zur Verfügung gestellt hatte, eingelösct. Herzog Wilhelm verpfändete es mit Ausnahme geistlicher und weltlicher Lehne am 4. Juli 1353 für die sehr geringe Summe von fünfzig Mark löthigen Silbers an den Kitter Ludolf von Hohnhorst und zu dessen treuer Hand, falls derselbe stürbe, dem Gebhard von Bervelde, Henning von Marenholtz, Christian von Langeige und Heinrich von Wrestede. Die gewöhnlichen Verpflichtungen des Pfandinhabers, das Schloss dem Herzoge zu öffnen, sich seiner Entscheidung zu fügen, ihn und seine Unterthanen vor Schaden vom Schlosse aus zu bewahren und dasselbe ohne seine Bewilligung nicht an Andere zu verpfänden, übernahm auch Ritter Ludolf von Hohnhorst. Um diese Zeit war die Stadt Hannover bemühet, Ländereien bei ihrer Landwehr zo erwerben wahrscheinlich zu dem Zwecke, um diese dadurch zu verbessern. Am 15. Juni 1353 überliess der Knappe Albert von Mandelsloh dem Rathe und den Bürgern der Stadt aus Freundschaft einige bei der Landwehr nach dem Eikhofe hin gelegene Ländereien und resignirte sie zu Gunsten derselben dem Herzoge. Wie viel der Stadt dam lag, wehrhaft dazustehen, zeigt nicht nur ihre Sorge für die Landwehr, sondern auch der Umstand, dass sie ritter- bürtige Leute in ihren Dienst nahm. In ihren Dienst begab sich am 15. /\ugust 1353 der Knappe Heinrich von Wettbergen, gelobte, ihr Helfer gegen alle ihre Feinde bis zum 2. Februar des folgenden Jahres zu sein und ihr selb acht Mann zu dienen. Er verzichtete darauf, wegen Pferdeverlustes, falls die Pferde nicht augenscheinlich verderbt seien, Schadenersatz von ihr zu beanspruchen. Sein Sold wurde auf 26 bremer Mark festgestellt. Falls aber die Stadt seiner Dienste nicht während der ganzen Zeit bedürfte und ihn beurlaubte, so sollte der Sold verhältnissmüssig gekürzt werden und er wollte darüber keinen Unwillen gegen sie hegen, noch sie deshalb behelligen. Schaden, den er nicht im Dienste der Stadt erlitte, übernahm sie nicht zu ersetzen. Dass die Verbesserung der städtischen Land wehr, wodurch auch dem ganzen Lande grösserer Schutz erwuchs, ganz den Absichten des Herzogs entsprach, zeigt sich darin, dass er und die Stadt 1355 von den Knappen Siegfried und Volkmar von Alten einige bei dem Graben an der Landwehr nach Döhren hin gelegene Ländereien doch wohl nur in der Absicht, Wall und Graben der Land wehr dort zu verbessern, erwarben.

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Charter456
Date: 99999999
Abstract 488. Probst Schweder, Friorinn Gerburg und der Convent zu Diesdorf schenken dem Herzoge Otto топ Braun- 30 schweig und Lüneburg die Brüderschan und machen ihn und seine Eltern Otto und Mechtild aller gutes

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Charter915
Date: 99999999
Abstract 233. Herzog Magnus von Braunschweig ertheilt den Herzögen Otto und Wilhelm von Braunschweig und Lüne burg die Anweisung, das Schloss Bahrdorf für 1000 Mark Silber an den Erzbischof Otto von Magdeburg abzutreten. — 1347, den 18. December. I.

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Charter817
Date: 99999999
Abstract 129. Herzog Magnus von Braunschweig entscheidet einen Streit zwischen Heinrich Ackermanns zu Bornum und dem Pfarrer Johann zu Heiligendorf über einen durch Verleihung des verstorbenen Herzogs Otto von Braun- schweig und Lüneburg von Diensten befreieten Hof in Klein - Heiligendorf zu Gunsten der Kirche, -

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Charter1079
Date: 99999999
Abstract 406. Knappe Eckhard von Estorff, genannt von Veerszen, und seine Söhne Eckhard und Segeband beurkunden, dass mit ihrer Bewilligung die Herzöge Otto und Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg ihren Vetter Heinrich von Estorff, ohne über ihn zu richten, aus der Gefangenschaft zu Uelzen entlassen haben. — 35 1352, den 18. April. K.O.

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