Collection: Regesta Imperii V,1,1
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Charter: RI V,1,1 n. 2668
Date: 1239 dec. 26
Abstract: Friedrich II. dem Carnelevarius von Pavia, zwei falken zu schicken. Reg. Fr. C. 310, H. 635.
Charter: RI V,1,1 n. 2672
Date: 1239 dec. 27
Abstract: Friedrich II. dem notar Simon de Petramaiore, mit allem gelde, das er in händen hat, auf dem landwege zu ihm zu kommen, aber vorläufig nur bis San Flaviano, vergl. nr. 1873, zu gehen, dort weitere befehle erwartend. Ib. 311, H. 637.
Charter: RI V,1,1 n. 2677
Date: 1239 dec. 27
Abstract: Friedrich II. dem iustitiar von Terra di Lavoro, zweihundert servientes aus seinem gebiete, welche aus treuen familien sind und dort brüder oder söhne haben, auf einen monat zu besolden und mit den pisanischen galeeren abzusenden, damit sie die burgen zu Pontremoli und in der Lunigiana nach weisung des dortigen capitän U. Pellavicini besetzen. Ib. 311, H. 641.
Charter: RI V,1,1 n. 2673
Date: 1239 dec. 27
Abstract: Friedrich II. dem secretus von Messina, zwei sättel für den könig Conrad anfertigen zu lassen. Ib. 311, Huillard 638. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 318.
Charter: RI V,1,1 n. 2679
Date: 1239 dec. 27
Abstract: Friedrich II. dem iustitiar von Terra d'Otranto, alles rückständige geld dem Maior de Juvenacio zu übergeben. Ib. 312, H. 643.
Charter: RI V,1,1 n. 2678
Date: 1239 dec. 27
Abstract: Friedrich II. demselben, gegen die verdächtigen in den grafschaften Molise und Fondi vorzugehen. Ib. 312, Huill. 642.
Charter: RI V,1,1 n. 2676
Date: 1239 dec. 27
Abstract: Friedrich II. dem Richard de Pulcaro, die nach Neapel kommenden pisanischen galeeren mit getreide nach Sarzana zu verfrachten, um die burgen zu Pontremoli und in der Lunigiana zu verproviantiren und aus dem erlös des übrigen die zur besatzung bestimmten apulischen servientes auf zwei monate zu besolden. Ib. 311, H. 640.
Charter: RI V,1,1 n. 2671
Date: 1239 dec. 27
Abstract: Friedrich II. den beamten in genannten iustitiaraten, alles geld der curie, welches sie in händen haben, dem Maior de Juvenatio (dem Henricus Abbas) zu übergeben. Ib. 310, H. 637.
Charter: RI V,1,1 n. 2675
Date: 1239 dec. 27
Abstract: Friedrich II. dem Andreas de Cicala, ihn belobend, dass er auch ohne ausdrücklichen kaiserlichen befehl ritter, balistarier, Saracenen und geld an den könig Heinrich sandte. Ib. 311, H. 639.
Charter: RI V,1,1 n. 2674
Date: 1239 dec. 27
Abstract: Friedrich II. den früheren hafenmeistern in Apulien, rückständiges geld an den iudex Maior abzuliefern. Ib. 311, H. 639.
Charter: RI V,1,1 n. 2680
Date: 1239 dec. 28
Abstract: Friedrich II. dem secretus von Messina wegen ausgaben für einen falkner. Ib. 313, H. 643.
Charter: RI V,1,1 n. 2681
Date: 1239 dec. 28
Abstract: Friedrich II. dem iustitiar von Terra d'Otranto (der Basilicata), die güter des iudex A. de Pomarico einzuziehen, welchen er wegen seiner übeln aufführung in der Lombardei gefangen setzen liess. Ib. 313, H. 644.
Charter: RI V,1,1 n. 2598
Date: 1239 dec. 00
Abstract: Friedrich II. thut den grafen Raimund von Provence als offenbaren verräther, welcher die stadt Arles vom reiche abgewendet hat, in die reichsacht, erklärt ihn zum besten des reichs aller besitzungen verlustig, und belehnt den grafen Raimund von Toulouse mit der dadurch erledigten herrschaft Forcalquier. Z.: Ber. erzb. v. Palermo, die bisch. v. Reggio u. Turin, Gebh. v. Arnstein, Thomas gr. v. Acerra, Heinr. v. Morra mag. iustitiarius, mag. Peter v. Vinea u. mag. Tad. v. Suessa grosshofrichter. Bouche Hist. de Prov. 2,245. Mone Anzeiger 1835 s. 134. Huill. 5,541. Teulet Trésor des chartes 2,419. ‒ [Vgl. oben nr. 2477. Sollten nr. 2601 ff. zum 1 dec. gehören, so würden hier ort und monat nicht passen.] Verbesserungen und Zusätze (1983):Geschrieben von Notar Guilelmus de Tocco (ohne verlängerte Schrift und Monogramm). Zinsmaier, Reichskanzlei 159f. Or. in Paris, Archives Nationales, J 610 Nr. 4. Beschreibung: Philippi 87. Abb. einer gleichzeitigen Kopie: A. de Boüard, Manuel de diplomatique française et pontificale. 1929. Planche 21 (mit Transscription).
Charter: RI V,1,1 n. 2599
Date: 1239 dec. 00
Abstract: Friedrich II. bewilligt der wegen ihrer treue belobten stadt Avignon auf deren bitte die prägung neuer münzen, welche ieder annehmen soll, wie andere münzen, welche im königreiche Arelat und Vienne im Umlauf sind. Zeugen wie vorher. Huill. 5,543. ‒ Vgl. oben nr. 2479. Verbesserungen und Zusätze (1983):Geschrieben von Notar Guilelmus de Tocco (ohne verlängerte Schrift und Monogramm). Zinsmaier, Reichskanzlei 159. Or. in Marseille, Archives dép.
Charter: RI V,1,1 n. 2470
Date: 1239
Abstract: Friedrich II. meldet denen von Jesi, welches er als seinen geburtsort, als sein Bethleem vor allen städten der Mark werth halte, dass er die mark und das herzogthum vom ioche des bedrängers befreien wolle, sie von dem der kirche geleisteten eide entbinde und seinen sohn an sie voraussende. Si loca nativitatis‒nostrum etc. Huillard 5,378. ‒ Der fehlende schluss dieses und des folgenden schreiben scheint gleichlautend mit dem vorhergehenden gewesen zu sein. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: MGH. Constit. II, 304 Nr. 219. Zum Inhalt: W. Hagemann, Jesi im Zeitalter Friedrichs II., in: QuF. 36 (1956), 138 ff. -- H.M. Schaller, La lettera di Federico II a Jesi, in: Atti del convegno di studi su Federico II. 1966. Jesi 1976. S. 139--146. Deutsche Übers.: v. d. Steinen, Staatsschriften 69 Nr. 30 -- Heinisch S. 452.
Charter: RI V,1,1 n. 2474
Date: 1239
Abstract: Friedrich II. dankt (denen von Lecco?) dafür dass sie, wie er aus ihrem schreiben ersehe, ietzt wo seine macht in der nähe sei, das unwillig ertragene ioch abgeschüttelt und zur treue gegen ihn zurückgekehrt seien; fordert sie auf, ietzt ieden deckmantel ihrer treue abzuwerfen und sich offen gegen die bisherigen unterdrücker zu erheben, welche ihrem geschicke nicht mehr entgehen können, und verspricht ihnen persönlich zu hülfe zu kommen. Non minus ylariter‒gaudeamus. Huill. 5,153. ‒ Von Huill. zu ian. 1238 eingereiht und auf Vercelli oder Novara bezogen, bei denen die sachlage nicht passt. Das schreiben ist zweifellos ziemlich gleichzeitig mit dem vorhergehenden, und scheint schon der fassung nach nicht an bisherige bündner, sondern an unterthanen von Mailand gerichtet zu sein. Daher ist mir mit rücksicht auf nr. 2459 und die nachricht der Ann. Plac., dass sich mit Como auch Lecco, Mandello und Varena gegen Mailand auflehnten, am wahrscheinlichsten, dass das schreiben an bewohner der Mailänder grafschaften, zunächst wohl der grafschaft Lecco gerichtet war. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 453.
Charter: RI V,1,1 n. 2684
Date: 1239
Abstract: Friedrich II. befiehlt einem institiar, sich zu überzeugen, ob die originalprivilegien des Deutschorden, welche der curie nur in transsumpten vorgelegt wurden, mit diesen stimmen, und dann für einhaltung derselben insbesondere auch bezüglich der freien verschiffung aber den Faro und nach Syrien (vgl. nr. 1309. 1310) zu sorgen, nur so, dass sie sich daraufhin keine feudalia oder burgensatica anmassen, weil darin einfach von bestätigung des rechtlich erworbenen die rede ist, ohne erwähnung seiner und seiner vorgänger constitution, welche religiösen häusern den erwerb iener ohne seine besondere erlaubniss verbietet; während das von andern kirchen erworbene ihnen bleiben soll. Exposuerunt et‒sustinere. Martene Coll. 2,1183. Huill. 4,227. ‒ Für die einreihung um diese zeit lässt sich geltend machen, dass eines der bezüglichen privilegien von 1221, oben nr. 1310, sich in den Exc. Massil. zwischen den beiden vorhergehenden stücken eingetragen findet, demnach wohl in dieser zeit zu irgendwelchem zwecke der curie in abschrift eingereicht war; dass weiter nach dem zu nr. 2439 bemerkten gerade 1239 der rechtliche erwerb des liegenden gutes des orden geprüft wurde. Doch wäre noch genauer zu untersuchen, ob der inhalt mit der annahme einer entstehung erst nach Const. 3,29, oben nr. 2439, zu vereinigen ist. Verbesserungen und Zusätze:Vgl. nr. 2439 u. Zusatz dazu.
Charter: RI V,1,1 n. 2478
Date: 1239
Abstract: Friedrich II. drückt denen von Arles seine verwunderung aus, dass sie, nachdem ihre stadt, sedes et caput regni, nie in der treue gewankt habe, nun die vertreibung seines vicar durch den grafen von Provence zuliessen, fordert sie unter versprechung voller verzeihung auf den grafen, in dem er sich durchaus getäuscht habe, als ungetreuen zu meiden und den vicar zurückzurufen, widrigenfalls sein dorthin zu sendender bote G. mit bannen und strafen gegen sie vorgehen werde. Sedes et caput‒servanda. Martene Coll. 2,1186. Huill. 5,402.
Charter: RI V,1,1 n. 2446
Date: 1239
Abstract: Friedrich II. befiehlt einem iustitiar, dienstpflichtige bauern der baronie des Robert de Yfigia, welche nach der zeit seiner krönung ihre sitze verliessen, nach laut seiner constitutionen (3,6) zur rückkehr und zu den gewohnten diensten zu zwingen, nisi tamen sint in nostro demanio vel fuerint ad nostrum demanium revocandi. Ib. nr. 183, W. 643. ‒ Der schlussvorbehalt entspricht allerdings der const. 3,6 nicht, welche der kaiser doch zweifellos im auge hat. Aber es ist anzunehmen, dass ein entsprechender vorbehalt, wahrscheinlich in der uns ihrem vollen wortlaute nach nicht erhaltenen constitution von 1235, nr. 2073, nachträglich ausgesprochen war, da derselbe in dem mandat vom 8 apr. 1235 auf die der curie dienstpflichtigen kirchen ausgedehnt erscheint.
Charter: RI V,1,1 n. 2531
Date: 1239
Abstract: Friedrich II. drückt seinem schwager, dem könige von England, seine verwunderung aus dass derselbe nicht allein die ungerechte sentenz des pabstes gegen ihn in seinem königreiche verkündigen lasse, sondern auch zulasse dass von den kirchen seines königreiches geld für den pabst erhoben werde, womit derselbe den Mailändern und andern rebellen truppen zu besolden versprochen habe und womit er getreue zum abfall zu verführen suche; warnt ihn der erste könig zu sein der das ioch der päbstlichen herrschaft auf sich nehme; droht ihm altbefreundeten widersachern desselben, welchen er bisher die erbetene hülfe verweigerte, dieselbe zu gewähren, wenn er den pabst fördere, mit dem ihn doch nichts verbinde, als dass derselbe sich rühme, die gewalt eines dominus ligius über ihn zu haben; beglaubigt bei ihm seinen ritter und getreuen H. Chalbaot und ersucht um eine bestimmte antwort, da er bei den bevorstehenden angelegenheiten sicher sein wolle, auf wen er sich verlassen könne und wem er zu misstrauen habe. Cum inter reges‒cavendum. Matth. Paris ad 1240, ed. Luard 4,16. Rymer 1,237 ad 1238. Huill. 5,464. ‒ Nach Matthaeus Paris antwortete der könig, dass er es nicht wage, sich dem willen des pabstes zu widersetzen, und dass es ihn befremde, dass seine schwester die kaiserin noch nie öffentlich die krone getragen. Verbesserungen und Zusätze:Matth. Paris. in M. G. Ss. 28,187. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Über.: Heinisch S. 457.
Charter: RI V,1,1 n. 2482
Date: 1239
Abstract: Friedrich II. meldet seinem sohne (Conrad) dass er mit den Cremonesern und andern zum Lambro gekommen und sich dort mit denen (von Pavia) und andern getreuen iener gegenden vereinigt habe; dass die Mailänder mit der ziehung eines ihn abhaltenden grabens beschäftigt seinem heere nahe waren, aber die beabsichtigte schlacht nicht annahmen, sondern sich drei miglien gegen Mailand zurückzogen; dass sein heer so stark sei, dass man allgemeine glaube, dass Mailand keine hoffnung auf erfolgreichen widerstand habe; dass das bisher feindliche Como, der schlüssel des einganges von Italien nach Deutschland, zum gehorsam zurückgekehrt sei; ersucht ihn wiederholt rasch truppen zu schicken. Felices processus‒consistat. Huillard 5,386. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Quellenwerk I. 1,190 Nr. 405. Deutsche Übers.: Heinisch S. 45.
Charter: RI V,1,1 n. 2455
Date: 1239
Abstract: Friedrich II. beklagt sich bei den cardinälen über das vorgehendes pabstes, der ihn fälschlich vor der welt anschuldigt, während er sich keiner schuld bewusst sei, da das ansehen des apostolischen stuhles doch nicht leiden könne, wenn er die auflehnung der Ligurer gegen das reich strafe, und es ihm doch gestattet sein müsse, eben so für die erhöhung des reichs einzutreten, wie der pabst für die der kirche; erklärt die annahme des pabstes, dass er am rechten glauben zweifle, für durchaus unbegründet, drückt seine verwunderung darüber aus, dass sie das übereilte vorgehen des pabstes nicht wenigstens zu verzögern wussten, welches doch harte folgen haben müsse, da die kraft des kaiserreichs zu fest begründet sei, um auf einen streich zu fallen. In exordio nascentis ‒latitudo. Winkelmann Acta 314. ‒ Der eingang stimmt grossentheils wörtlich mit der ausführlicheren und leidenschaftlicher gefassten nr. 2454, welche blosser entwurf geblieben oder nach Winkelmanns vermuthung zur veröffentlichung als flugschrift benutzt sein mag. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Graefe, Die Publizistik S. 41 ff. -- Heinisch S. 424.
Charter: RI V,1,1 n. 2445
Date: 1239
Abstract: Friedrich II. lässt dem Adenulf sohn des Johann von Oliveto, obwohl er noch minderiährig, die vormundschaftliche verwaltung seines väterlichen erbgutes nach, weil sein vater ihm in exercitu ante Brissiam treu diente und dort den tod fand. Exc. Massil. nr. 182, W. 643. ‒ Es beginnt hier in den Exc. eine reihe undatirter stücke, welche so weit sich haltpunkte ergeben, zum iahre 1239 gehören. Die ersten derselben sind hier eingereiht, weil sich ergibt, dass nr. 2448 während des aufenthaltes in der Trevisanermark, aber erst gegen ende desselben entstanden ist.
Charter: RI V,1,1 n. 2461
Date: 1239
Abstract: Friedrich II. anwortet dem könige von Navarra, drückt ihm sein bedauern aus dass derselbe in veranlassung seines zuges nicht persönlich zu ihm gekommen, meldet ihm dass er nichtsdestoweniger seine bitte gewähre und die beamten des königreichs angewiesen habe, seine wünsche zu erfüllen, ersucht ihn um einen besuch bei der rückkehr. Per nuncium ‒ congaudere. Martene Coll. 2,1172. Huill. 5,396. ‒ Der könig fuhr im aug. von Marseile in das hl. land. Rich. Sang. Das schreiben wird doch vorher, nicht erst mit Huill. zum sept. zu setzen sein. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers. (teilw.): Heinisch S. 447.
Charter: RI V,1,1 n. 2475
Date: 1239
Abstract: Friedrich II. erlässt, da es ihm während der inanspruchnahme durch die angelegenheiten totius reipublice nostre gleichsam eine erholung sei, auf die ordnung der zustände seines königreichs bedacht zu haben, eine constitution, worin er die zahl der beamten bestimmt, welche von nun an nur auf ein iahr zu bestellen sind, und verschiedenes bezüglich ihrer amtsführung und verantwortlichkeit verfügt. Occupatis nobis‒terminare. Const. Sic. 1,95. Huill. 4,186. Der eingang bis: duximus, auch Petr. de Vin. 5,136. ‒ Diese constitution steht aller wahrscheinlichkeit nach in näherm zusammenhang mit der von Rich. Sangerm. zum sept. 1239 berichteten massregel: iustitiarii omnes et castellani de regno mutantur. Das erhält seine bestätigung durch das mandat vom 14 nov. 1239, worin es heisst, dass zu Salerno edicti nostri novissimi super creatione annalium iudicum fructus non servatur; vgl. auch Exc. Massil. nr. 89, unten nr. 2683. Dem gegenüber scheint es nicht zulässig, die constitution mit Capasso Storia est. delle cost. 32 vor sept. 1238 zu setzen, weil sich Petr. de Vin. 6,23, Huill. 2,55, eine formel für bestellung eines iudex per totam proximam praesentem duodecimam indictionem findet. Die ziffer mag überhaupt eine willkürliche sein; und wenn nicht, so mag der kaiser in einzelfällen schon früher richter für ein iahr bestellt haben, oder aber es kann die formel zu 1253 gehören, da nichts auf ausstellung gerade durch den kaiser deutet. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: v. d. Steinen, Staatsschriften 36 Nr. 8.
Charter: RI V,1,1 n. 2685
Date: 1239
Abstract: Friedrich II. beklagt sich dass der pabst aus hass gegen ihn den bruder Helias, der ihm anhing und den frieden des reiches förderte, des ihm vom h. Franciscus übertragenen amtes des minister generalis des minoritenordens entsetzte (1239 mai 16) und trotz der ihm vom pabste gegebenen sicherheitsbriefe, wie er erweisen könne, denselben auf der reise nach Rom gefangen zu nehmen versuchte. Non ex odio‒augmentum. Huill. 5,346. ‒ Von Huill. zum iuli eingereiht. Aber der entsetzung muss der nähere anschluss an den kaiser nicht sogleich gefolgt sein und Rich. Sangerm. meldet kaum ohne bestimmtere veranlassung erst zum dec.: in odium pape imperatori adherit. Nach schreiben des pabstes bei Huill. 5,776 war er iedenfalls schon im febr. 1240 dauernd am kaiserlichen hofe. Salimbene, der im Liber de praelato ausführlich über Elias handelt, erwähnt insbesondere, dass er sich zur zeit der belagerungen von Ravenna und Faenza längere zeit am hofe des kaisers aufhielt; Mon. Parm. 3,411. Andere nachrichten über Elias bei Winkelmann in den Forsch. zur deutschen Gesch. 12,539 ff.
Charter: RI V,1,1 n. 2449
Date: 1239
Abstract: Friedrich II. meldet den compalacii Neapolis, dass Johannes Armine und genossen ihm klagten, sie hätten einst aus noth dem Peter Griffo ländereien und häuser zu Neapel um weniger als den halben preis verkauft; befiehlt ihm, wenn sich das so verhält, die erben des käufers zur ergänzung des wahren preises zur zeit des kaufes oder aber zur restitution gegen rückzahlung zu verhalten. Ib. nr. 186, W. 654.
Charter: RI V,1,1 n. 2683
Date: 1239
Abstract: Friedrich II. befiehlt dem Landulf de Franco (iustitiar von Terra di Bari), er solle trotz der constitution de annalibus iudicibus in regno nostro creandis et anno quolibet removendis den von Philippus Chinardus in dessen gebiete Conversano bestellten richter belassen, da er grafen und baronen die bestellung ihrer richter auch heuer zugestehen wolle, nur so dass sie iährlich bestellt werden. Exc. Massil. nr. 89, W. 716. ‒ Die erwähnte Const. 1,95 ist um sept. 1239 erlassen, wo auch Landulf sein amt angetreten haben wird; vergl. nr. 2475. Andererseits wird dieses mandat nicht viel später fallen, da es sich sichtlich noch um die erste ausführung iener constitution handelt.
Charter: RI V,1,1 n. 2499
Date: 1239
Abstract: Friedrich II. (‒) ertheilt befehle bezüglich der in den häfen von Palermo und Trapani anlegenden kreuzfahrer und der in Palermo anzusiedelnden Saracenen. Ib. Huill. 420.
Charter: RI V,1,1 n. 2467
Date: 1239
Abstract: Friedrich II. belobt die von Pavia dass sie nach ihren schreiben auf die verwüstung Alessandrias bedacht waren und fordert sie, obwohl nach gethaner arbeit die ruhe erwünscht sei, auf sich zur zerstörung Mailands, que dicitur caput esse nequitie, wohlgerüstet bereit zu halten, damit seine plane ihretwegen keine verzögerung erleiden. Ex fidelitatis‒retardari. Martene Ampl. coll. 2,1149. Huill. 5,217. ‒ Von Huill. zu iuni 1238 eingereiht, wo aber keine unternehmung gegen Mailand in aussicht genommen war. Da die Papienser im frühjahr 1239 drei wochen lang das gebiet von Alessandria verwüsteten, Ann. Plac., so wird der brief in diese zeit gehören. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie 18. Jh. in Mailand, Biblioteca Ambrosiana, FS IV, 4 f. 231.
Charter: RI V,1,1 n. 2500
Date: 1239
Abstract: Friedrich II. (‒) ertheilt verschiedene das königreich betreffende befehle, mit dem bemerken, dass er wegen der lombardischen angelegenheit geld sehr nöthig habe. Ib. Carc. 419, Huill. 427.
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