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Collection: Regesta Imperii V,1,1
Date: 1238.
AbstractFriedrich II. befiehlt nach laut seiner constitution (3,20?), wonach den an den hof entbotenen prälaten eine beisteuer gebührt, allen vasallen der abtei S. Vicenzo di Volturno dieselbe dem abte Oderisius zu leisten, den er zu sich entboten habe. Ib. nr. 165, W. 637.

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Date: 1238.
AbstractFriedrich II. schreibt (der stadt Avignon) wie er ihre treue daraus erkannt habe, dass sie vor andern getreuen des arelatensischen königreichs den H. de Rivello, seinen seneschall und vicar ienes königreichs ehrenvoll behandelten, dann im vergangenen iahre den (Torellus de Strata) ritter von Pavia aus seiner familia zu ihrem rector wählten; wie er nun um ihnen einen besonderen beweis seines wohlwollens zu geben, selbst die verwaltung ihrer stadt zu übernehmen entschlossen sei. Pura fides ‒ possitis. Petr. de Vin. 3,75. Huillard 5,160, ‒ Wahrscheinlich hieher gehörend, da Heinrich von Rivello 1237, ende 1238 aber bereits Berard von Loreto vicar des Arelat war. Die form, dass der kaiser selbst die podestarie übernimmt und durch einen vicar versehen lässt, findet sich auch 1239 zu Parma. Ann. Plac. 480.

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Date: 1238.
AbstractFriedrich II. belobt die bürger (von Savona?) dass sie wie seine früheren boten, so nun auch seinen getreuen T. de ... wohl aufgenommen und ihm stadt personen und güter zur verfügung gestellt haben, verspricht zur wiedererhebung ihrer stadt, quam nostram specialem cameram reputamus, baldmöglichst selbst mit truppenmacht zu kommen, und sie in den schutz und die freiheit des reichs zu nehmen; ermahnt sie mit rücksicht auf seine baldige ankunft drohungen und schaden nicht zu scheuen, versprechend alles genehm zu halten, was sein bote T. ihnen versprechen wird. Nota (est) ex antiquo ‒ comprobetis. Huill. 4,456. ‒ Von Huillard auf die sendung des Thomas von Aquino nach Cremona 1233 bezogen, wo aber die verhältnisse dem inhalte durchaus nicht entsprechen; vgl. Böhmer Acta 668. Es ist mir nicht unwahrscheinlich, dass das schreiben in dieser zeit an Savona oder Albenga oder beide gerichtet wurde. Vergl. oben nr. 1697, wozu der ausdruck specialis camera recht wohl passen würde, der sich mehrfach gerade für orte in entsprechender stellung, wie etwa Sarzana und Imola, und gerade in dieser zeit für Chieri, vgl. nr. 2321 und 2328, gebraucht findet. Der bote des kaisers könnte etwa Thadeus de Suessa sein; doch ist auf die siglen in den briefsammlungen wenig zu geben.

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Date: 1238.
AbstractFriedrich II. befiehlt dem magister iustitiarius, die brüder Berard und Johannes in besitz der hälfte von Catiniano zu setzen, welche sie als nächste erben des Eufanius de Casali glauben beanspruchen zu können und wofür sie der curie eine summe zahlen wollen, und ihre leute anzuhalten, ihnen dazu laut der constitutionen(3,20?) und nach ihren kräften beizusteuern. Exc. Massil. nr. 168, W. 638. ‒ Mit dem folgenden zwischen den datirten stücken aus dem iuli und dem aug.; wohl zu letzterm gehörig, da der grossiustitiar nach Rich. Sangerm. erst im aug. vom kaiser zurückkehrte.

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Date: 1238.
AbstractFriedrich II. befiehlt dem S. de Archis iustitiar von Val Grati und Terra Jordana, den forbannirten aber nicht foriudicirten Nicolaus de Cutrono nach geleisteter bürgschaft, sich dem gerichte zu stellen, aus dem banne zu ziehen. Exc. Mass. nr. 169, W. 639.

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Date: 1238.
AbstractFriedrich II. ermahnt seinen sohn Conrad seinen lehrern, denen gegenüber er nicht könig sondern schüler sei, zu folgen, und zu beherzigen dass könige sich weniger durch ihre geburt, als durch weisheit und tugend vor andern menschen auszeichnen sollen. Primatibus orbis‒rectorem. Martene Ampl. Coll. 2,1165. Huillard 5,274. ‒ Für genauere zeitbestimmung fehlen haltpunkte; mag frühestens mit Huill. in diese zeit zu setzen sein, wo der iunge könig im eilften iahre war. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie 14. Jh. in Reggio nell' Emilia, Archivio di Stato, Frammenti di cronache Reggiane, mazzo II (einzelnes Papierblatt). Deutsche Übers.: v. d. Steinen, Staatsschriften 58 Nr. 24 -- Heinisch S. 314.

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Date: 1238.
AbstractFriedrich II. berichtet (allen im königreiche) über die gleichzeitigen unternehmungen gegen Brescia und Alessandria, bedauert durch die ligurischen angelegenheiten vom besuche des königreichs abgehalten zu sein, drückt sein missfallen aus dass bei der letzten collecte die reichen zum schaden der armen bevortheilt seien, und fordert sie auf die neue collecte zu zahlen, mit der er die angelegenheiten zu erledigen hoffe. Circa vos nostre‒relinquatis. Petr. de Vin. 2,39. Huill. 5,272. ‒ Es handelt sich um die nach Rich. Sang. im ian. ausgeschriebene collecte. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 411.

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Date: 1238.
AbstractFriedrich II. schreibt dem pabste dass er aus dessen briefe gern gesehen, dass derselbe sich der dinge in der Provence besonders annehmen wolle; dass er aber nicht zugeben könne, dass der bischof von Palestrina dorthin gesandt werde, der, wie er genugsam erfahren habe, überall nur unruhe stifte, und am wenigsten ietzt, wo er die unterwerfung der rebellen erwarte, welche iener zu hindern suche; dass er auch im eigenen interesse desselben sicheres geleit versagen müsse, da die seinigen annehmen würden, dass dasselbe nicht aufrichtig gewährt sei, und leicht gegen seinen willen die gelegenheit benutzen könnten, an ienem die ihm und dem reiche angethane unbill zu rächen; dass er daher entschuldigen möge, wenn er diese seine bitte nicht gewähren könne. Studiosi pastoris ‒ efferentes. Aus Huillards nachlasse. Winkelmann Acta 310. ‒ Vgl. das folgende schreiben.

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Date: 1238.
AbstractFriedrich II. befiehlt den bürgern von Die achttausend solidi für die ritter zu zahlen, welche Joachimus (Nicolinus; vgl. nr. 2334) Spinola ihm auf befehl ihres bischofs zur belagerung von Brescia zugeführt hat. Huill. 5,237 extr. nach Columbus De reb. gest. Valent. et Diens. ep. 106. Vergl. Huill. Intr. 258. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Chevalier, Regeste dauphinois Nr. 7640.

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Date: 1238.
AbstractFriedrich II. schreibt dem pabste dass er angehört habe, was der bei ihm beglaubigte überbringer bezüglich des friedens zwischen ihm und den rebellen zu sagen hatte; dass er als sieger um so eher zur verzeihung geneigt sei, wenn die rebellen sich unterwerfen; cum per dictum nuncium vestrum nimis informiter fuerit depositum verbum pacis, quid sibi voluerit illa legatio, que nec formam continuit, nec processum, deliberantes nobiscum nequivimus devinare; dass, wenn der pabst in einem andern schreiben gebeten habe den Petrus Saracenus als nuntius des apostolischen stuhls freizulassen, es des pabstes oder der kirche ehre in keiner weise schmälern könne, wenn er diesen, welcher ihn verläumdete und zwietracht zwischen ihm und dem könige von England zu säen suchte, gefangen genommen habe, zumal die briefe, welche er bei sich hatte, nichts über eine botschaft des pabstes an den könig oder des königs an den pabst, sondern lediglich eine bitte um sicheres geleit enthielten. Paternitatis vestre ‒ gaudere. Aus Huillards papieren. Winkelmann Acta 312. ‒ Am 3 iuni hatte der pabst den bischof Ardingus von Florenz an den kaiser abgeordnet, um freilassung des Petrus Saracenus und austrag der lombardischen angelegenheit durch schiedsspruch der kirche ersuchend. Vorliegendes ist zweifellos das antwortschreiben des kaisers, das zunächst hier eingereiht wurde, weil der bischof am 21 iuni zu Verona nachweisbar ist. Verbesserungen und Zusätze:Ueber Petrus Sarracenus vgl. nr. 7206 und Zusatz dazu Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 413.

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Date: 1238.
AbstractFriedrich II. schickt denen von Vercelli auf deren bitte den professor des civilrechts magister V. (Ubertus de Bobbio?), tam pro nostris servitiis iuxta fidei sue debitum promovendis ibidem, quam pro edocendis vestris scolaribus, und fordert sie auf denselben wohl aufzunehmen und insbesondere auch in nostris servitiis seinen rath einzuholen. Quamquam milites nostros ‒ a vobis. Martene Coll. 2,1142. Durandi Antica condiz. del Vercellese 51. Huillard 4,498. ‒ Nicht schon mit Huill. zu 1234 zu setzen. Das studium war allerdings schon 1228 gegründet; vgl. auch Mon. patr. 16,1215. Aber in die zeit, wo Vercelli bundesstadt war, kann das schreiben um so weniger gehören, als der professor sichtlich zugleich die politischen interessen des kaisers wahrnehmen sollte. Wenn auch nicht schon in diese zeit, doch am wahrscheinlichsten nicht viel später gehörig. Vercelli fiel 1243 märz wieder ab; 1248 oct. trat es nochmals auf die seite des kaisers. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 76.

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Date: 1238.
AbstractFriedrich II. belobt den iudex Galugurritanus (von Cagliari?) dass er ihm so ergeben sei, wie einst sein vater, dankt ihm für die übersendung der galeere, welche ihm manche dienste leistete und welche er nun mit der mannschaft zurückschicke. Ab industrie tue‒adepturus. Abschr. im nachlasse Huillards aus dem Cod. Phillipps. ‒ Hier lediglich zum hervortreten bestimmterer beziehungen des kaisers zu Sardinien eingereiht, während ich vergeblich nach einem halt für die zeitbestimmung gesucht habe. Der corrumpirte name wird gleichbedeutend mit Caralitanus sein. Ueber die herrscher von Cagliari aber fehlen uns in der spätern zeit des kaisers alle nachrichten; es wird nur vermuthet, dass der 1254 genannte Chiano markgraf von Massa und iudex von Cagliari ein enkel der Benedetta und sohn Wilhelms II sei, dessen todeszeit, welche einen bestimmteren halt geben könnte, unbekannt zu sein scheint. Vergl. Tola Cod. Sardiniae 1,363. Verbesserungen und Zusätze:Winkelmann Acta 2,60.

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Date: 1238.
AbstractFriedrich II. Petrus de Vinea schreibt dem grossiustitiar es sei nicht gut öl ins feuer zu giessen, et iracundie motum, quem causa non provocat, augeri iustitie colore non expedit; dieienigen (derienige), quibus regni navigium imperiali provisione committitur, hätten sich zu hüten, die leicht erregbare römische curie ohne besondern befehl des kaisers zu reizen, zumal zur ietzigen zeit, quo negocio tocius Ytalie imperiali provisioni commisso posset periculum imminere. Ignis incendium ‒ perturbetis. Martene Coll. 2,1164. Huill. Pierre 340. ‒ Von Huill. zu 1233 gesetzt. Der inhalt scheint mir durchaus der sachlage 1238 und wohl eher vor als nach dem misslingen vor Brescia zu entsprechen. Der grossiustitiar kam nach Rich. Sangerm. im ian. aus der Lombardei wieder in das königreich, gieng dann im mai vom kaiser berufen im iuni wieder in die Lombardei, von wo er im aug. zurückkehrte. Der pabst klagt am 4 märz beim kaiser über dessen beamte im königreiche, welche das der kirche gehörige Acquaviva besetzten und sich gerichtsbarkeit in der mark Ancona anmassten. Beim zutreffen der sonstigen haltpunkte ist es nicht unwahrscheinlich, dass sich das schreiben darauf bezieht. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Hohenlohisches UB. 1, 96 Nr. 167.

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Date: 1238.
AbstractFriedrich II. befiehlt demselben den grossiährig geworden Gisulf de Mazzano, falls gegen seine treue nichts vorliegt, aus der vormundschaft seines oheims zu entlassen und nach zahlung der lehensgebühr (relevium) von den einst seinem vater gehörigen leuten sichern zu lassen. Ib. nr. 158, W. 632.

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Date: 1239 ian. 00
AbstractFriedrich II. nimmt die stadt Avignon, welche seine und des reiches besondere kammer sei, und deren bewohner in seinen besondern schutz, so dass sie niemandem als ihm und dem reiche verpflichtet sein sollen, und bestätigt ihnen ihre guten gebräuche und bewährten gewohnheiten. Z.: der erzb. v. Trani, die bisch. M. v. Parma, (N.) v. Reggio, G. v. Luna, v. Imola, Obert markgr. Pelavicini, R. gr. v. San Bonifacio, Symon gr. v. Theate, Tebald Franciscus, Rao de Trentenariis, die grosshofr. mag. Petr. de Vinea u. Tadd. de Suessa. Huill. 5,276. Verbesserungen und Zusätze (1983):Geschrieben von Notar Guilelmus de Tocco. Zinsmaier, Reichskanzlei 160 Anm. 107. Or. in Marseille, Archives dép., B 330.

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Date: 1239 feb. 15
AbstractFriedrich II. Die grosshofrichter Roffrid von San Germano und Lorenz von Parma bekunden dass die gemeinde Vercelli, nachdem in ihrem streite mit der curie über die hoheitsrechte zu Alice (sudöstlich von Ivrea) gegen sie erkannt wurde, beim kaiser supplicirt habe, sich der vor Rainald von Guasto kaiserlichem capitän von Ivrea aufgenommenen und beim ersten verfahren aus nachlässigkeit nicht benutzten zeugenaussagen bedienen zu dürfen; dass ihnen durch die grosshofrichter Petrus de Vinea und Tadeus de Suessa die gewährung der supplik durch den kaiser mitgetheilt sei und sie daher die syndici der gemeinde zu neuer verhandlung zugelassen haben. Per m. Angeli de Capua magne imp. curie actorum not. Aus den Biscioni 1 f. 256' im municipalarchive zu Vercelli. ‒ Mit 1238, aber ind. 12 und die martis.

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Date: 1239 feb. 22
AbstractFriedrich II. wiederholt wörtlich die verordnung gegen die Patarener Speronisten Leonisten u. s. w. vom 14 mai 1238. Patarenorum receptatores‒restituende. M. Germ. 4,328. Hartzheim Conc. 3,508. Verbesserungen und Zusätze:*Goldast Const. 1,293 ff. u. 4,76 ff. Sbaralea Bull. Franc. 1,731. 732. 734. Verbesserungen und Zusätze (1983):Benützung der VU. BF. 1940. Weitere Ü.: Insert in Urk. Innozenz IV. von 1254 V. 22 (Potthast 14762) in Mailand, Archivio di Stato, sez. storica, bolle e brevi papali XII A. Druck: MGH. Constit. II, 284 Nr. 211 -- Montossi, Statuta Ferrariae a. 1287. S. 353--355 (Insert in Urk. Innozenz IV. von 1252 V. 18).

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Date: 1239 feb. 22
AbstractFriedrich II. wiederholt wörtlich die verordnung gegen die ketzer vom 14 mai 1238. Commissi nobis‒apparere. Mon. Germ. 4,326. Hartzheim Conc. 3,506. Mag. Bull. Rom. 1,83. Vergl. Huill. 5,280. ‒ [Vergl. Thomas Tuscus 513, welcher meint, der kaiser habe durch die publication dieser gesetzte seine frömmigkeit zeigen und der drohenden excommunication entgehen wollen. Auch mag zu beachten sein, dass zur zeit der excommunication kaiserlicherseits dem pabste zum vorwurfe gemacht wurde, dass er gegen die ketzer nicht vorgehe, wenn es sich um aufständische Lombarden handle; vergl. Huill. 5,303. 311. In bezüglichen päbstlichen verordnungen, so 1252 oct. 31 und 1265 nov. 3, werden die gesetze unter dieser datirung aus Padua angeführt.] Verbesserungen und Zusätze:*Goldast Const. 1,293 ff. u. 4,76 ff. Sbaralea Bull. Franc. 1,731. 732. 734. Verbesserungen und Zusätze (1983):Wiederholt größtenteils BF. 1942. Weitere Ü.: Insert in Or.-Urk. Innozenz IV. von 1254 V. 22 (Potthast 14762) in Mailand, Archivio di Stato, sez. storica, bolle e brevi papali XII. A. Druck: MGH. Constit. II, 280 Nr. 209 -- Montorsi, Statuta Ferrariae a. 1287. S. 349--351 (Insert in Urk. Innozenz IV. von 1252 V. 18).

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Date: 1239 feb. 22
AbstractFriedrich II. wiederholt wörtlich die verordnung gegen die Patarener vom 14 mai 1238. Inconsutilem tunicam ‒ convertemus. Mon. Germ. 4,327. Hartzheim Conc. 3,507. Verbesserungen und Zusätze:*Goldast Const. 1,293 ff. u. 4,76 ff. Sbaralea Bull. Franc. 1,731. 732. 734. Verbesserungen und Zusätze (1983):Weitere Ü.: Insert in Urk. Innozenz IV. von 1254 V. 22 (Potthast 14762) in Mailand, Archivio di Stato, sez. storica, bolle e brevi papali XII A. Druck: MGH. Constit. II, 282 Nr. 210 -- Montorsi, Statuta Ferrariae a. 1287. S. 351--353 (Insert in Urk. Innozenz IV. von 1252 V. 18). Regest: Langlois, Les registres de Nicolas IV S. 78 Nr. 426.

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Date: 1239 feb. 22
AbstractFriedrich II. verordnet dass richter welche um gunst oder bitten, gegen geld oder aus hass, ungerechte oder unbillige urtheile fällen, mit dem tode bestraft werden sollen, und dass wenn von ihnen in solcher weise eine blutstrafe verfügt wurde, auch noch ihre güter iedermann preis gegeben sein sollen. Mon. Germ. 4,330. Huillard 5,278. Fontes rer. Bern. 2,181. ‒ Vergl. Const. Sic. 2,50. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Quellenwerk I. 1,187 Nr. 387.

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Date: 1239 feb. 00
AbstractFriedrich II. überlässt auf bitte des Hartnid von Pettau dessen mit dem [salzburger dienstmann] Ulrich von Montparis verheirathete tochter Adelheid der kirche von Salzburg als ministerialin. Hormayr Archiv 1827 s. 536. Huill. 5,278. Steiermärk. Urkkb. 2,482 ex or. ‒ Mit 1238. [An das ende des monats gestellt, weil wahrscheinlich während der für diesen monat noch nicht bezeugten anwesenheit des erzbischofs von Salzburg ausgestellt.] Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Wien, HHStA. Beschreibung: Philippi 87. Druck: Salzburger UB. 3,496 Nr. 943.

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Date: 1239 märz 10
AbstractFriedrich II. beschwert sich bei den cardinälen, welche der pabst bei seinen entscheidungen zuzuziehen habe, über die härte des pabstes, welcher angeblich beabsichtige gegen ihn sententiam depositionis statuere et ob favorem Lombardorum rebellium exercere gladium spiritualem, und ersucht sie quatenus motus summi pontificis quos ex causis evidentissimis tam iniustos quam voluntarios mundus agnoscit, ex deliberata modestia compescant; indem er zugleich droht, dass er der ihm geschehenden unbill gegenüber zu vergeltungsmassregeln werde schreiten müssen, die dann leicht nicht den urheber allein treffen würde. Cum sit‒propulsare. Petr. de Vin. Epp. 1,6 ohne tag und ort. Math. Paris ad 1239 ed. Luard 3,548 mit tag und ort. Ann. Stad. mit ort aber ohne tag und auch sonst nicht ganz vollständig. Huill. 5,282. ‒ [Dieses schreiben kam nach dem päbstlichen rundschreiben vom 7 apr. erst nach erfolgter excommunication an und wurde daher wohl durch die aus dem erzbischof von Palermo, Thadeus von Suessa, Roger Porcastrella und anderen bestehende gesandtschaft überbracht, von der der kaiser im rundschreiben vom 20 apr. (vgl. auch das schreiben vom 16 märz 1240) behauptet, dass sie in der nähe Roms auf Veranlassung des pabstes zurückgehalten seien, damit die versöhnlichen schreiben, welche sie überbrachten, nicht vor der nun vom pabste nur mit rath einiger lombardischer cardinäle, unter widerspruch der übrigen, beschleunigt ausgesprochenen excommunication bekannt würden. ‒ Nach demselben schreiben hätte der pabst durch die bischöfe von Bergamo, Brescia und Como vom kaiser verlangt, dass er entweder die von den Lombarden zu leistende genugthuung dem pabste anheimstelle, oder aber den Lombarden den wegen des hl. landes (zu Rieti 1234 iuli) auf vier iahre angesagten waffenstillstand einhalte, obwohl seitdem schon fünf iahre vergangen; es sei dann von den vom pabste beauftragten unter zustimmung des zu Mailand weilenden legalen G. von Montelongo eine überlegungsfrist bewilligt, während der pabst inzwischen ohne eine entscheidung des kaisers abzuwarten vorgegangen sei. Der pabst übergeht in seinem rechtfertigungsschreiben vom (20 iuni) diese beschuldigung.] Verbesserungen und Zusätze:Matth. Paris. in M. G. Ss. 28,152. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 17 v (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 405 Nr. 57 (Schaller). Deutsche Übers.: Graefe, Publizistik 12 f. (abweichend) -- Heinisch S. 414.

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Date: 1239 märz 00
AbstractFriedrich II. beurkundet eine zwischen den vor ihm gegenwärtigen C. bischof von Freising und Albert graf von Tirol endlich zu stande gekommene schiedsrichterliche entscheidung, wonach der letztere dem ersteren als ersatz für zugefügten schaden 300 mark silber und 25 wagen wein zu entrichten hat. Z.: Eberh. erzb. v. Salzburg, Rudiger bisch. v. Passau, Ch. abt v. Tegernsee, Heinr. probst v. Achen, Eberh. decan v. Freisingen, Meinhard gr. v. Görtz, Egeno gr. v. Eppan (Piano), Haward richter von Brixen, Uscalc. v. Dewin, Ulr. v. Reifenberg, Heinr. (burggr.) v. Lienz, Ulr. v. Bozen, Engelmar Tarant. Meichelbeck Hist. Fris. 2,16. Mon. Boic. 31a,572. Huillard 5,281. Fontes rer. Austr. II 31,134. Verbesserungen und Zusätze:Der unter den zeugen genannte probst Heinrich von Aachen heisst im texte: notarius noster. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: Tiroler UB. 3,128 Nr. 1087. Regest: Wiesflecker, Reg. der Grafen von Görz Nr. 475.

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Date: 1239 apr. 4
AbstractFriedrich II. gestattet dem Sodeger de Tito, richter zu Trient, ein heimgefallenes kirchenlehen anderweitig zum nutzen der kirche von Trient zu verleihen. Böhmer Acta 790. Verbesserungen und Zusätze (1983):Insert in Originalnotariatsinstrument von 1239 IV. 26 in Trient, Archivio di Stato, capsa LIX Nr. 36.

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Date: 1239 apr. 20
AbstractFriedrich II. schreibt dem senator von Rom und den Römern indem er ihnen seinen schmerz bezeugt, dass keiner von ihnen sich dagegen erhoben habe, als der römische oberpriester den kaiser und wohlthäter der Römer so gottlos verdammte, und warnt sie vor undankbarkeit. Cum Roma‒revocare. Math. Paris 3,546 ad 1239. Petr. de Vin. Epp. 1,7. Huill. 5,307. Verbesserungen und Zusätze:Matth. Paris. in M. G. Ss. 28,151. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie 13. Jh. in Reims, Bibliothèque municipale. Cod. 1275, f. 43c . Hampe-Hennesthal, Reimser Briefsammlung, in: Neues Archiv 47 (1928), 524 Nr. 98. Kopie 1. H. 14. Jh. in Rom, Vatikan. Bibliothek, Hs. lat. 14204, 8rv. Deutsches Archiv 19 (1963), 402 Nr. 29 (Schaller).

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Date: 1239 apr. 20
AbstractFriedrich II. schreibt allen fürsten und beschwert sich in einem weitläuftigen schreiben wie pabst Gregor, einst da er noch niederen ranges war sein vorzüglichster freund, nun mit der zeit die treue und mit der würde den Charakter gewechselt, und ihn den ersten sohn der kirche zum gegenstand an dem er seine bosheit auslassen könne erwählt habe; geht dann weiter die thatsachen seines verhältnisses mit dem pabst einzeln durch, in allerdings einseitiger aber sehr beachtenswerther darstellung. Levate in circuitu‒offendatur. Math. Paris 3,575 und Lünig Cod. It. 2,887 mit dem datum und an den grafen Richard von Cornwall. Petri de Vinea Epp. 1,21. Huill. 5,295. Originalausfertigung zu Wien mit dem datum an den erzbischof von Salzburg; vgl. Kleimayrn Juvavia 402, Meiller Salzb. Reg. 272. Im Romersdorfer bullarium zu Coblenz mit dem datum an den erzbischof von Trier. Vergleiche Fontes rer. Austr. II 25,436 eine ergänzung. Verbesserungen und Zusätze:Winkelmann Acta 2,29 ex or. für Salzburg. Kaiserurk. in Abbild. 6,16 facs. ebenfalls darnach. Doeberl Mon. Germ. selecta 5,116 ex or. Matth. Paris. in M. G. Ss. 28,162. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Wien, HHStA. Beschreibung: Philippi 87. Druck: MGH. Constit. II, 290 Nr. 215. Teilweise deutsche Übers.: Graefe, Die Publizistik S. 17--26 -- Heinisch S. 428.

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Date: 1239 apr. 22
AbstractFriedrich II. Erzbischof Eberhard von Salzburg sichert der von ihm neugegründeten kirche von Seckau lehen in Steier auch für den fall zu, dass er den frühern besitzer Carl von Gutrat wieder zu gnaden aufnimmt. Steiermärk. Urkkb. 2,483. ‒ Danach wird auch der kaiser an diesem tage wieder zu Padua gewesen sein.

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Date: 1239 apr. 25
AbstractFriedrich II. Der grosshofrichter Roger de Petrasturmina verurtheilt, nach einem längeren zu Cremona begonnenen und zu Padua fortgesetzten verfahren und nach eingeholtem rath der barone, den Rainald de Transaquis, dessen bruder B. und den Massarus zur zurückstellung des lehen und der baronie, die einst dem Johann Saracenus gehörten, an die curie. Reg.Frid. ed. Carcani 259. Huill. 5,313.

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Date: 1239 (iuni 1)
AbstractFriedrich II. verleiht denen von Padua Castelfranco und civitatem (das gebiet) Tarvisii vom flusse Sile nach Padua zu bis an das meer. Erwähnt von Rolandin mit dem bemerken, dass das unter goldbulle ausgefertigte privileg vom kaiser dem podesta Tibald feierlich übergeben wurde. ‒ Am folgenden und zweitfolgenden tage schickte der kaiser truppen zur verwüstung des gebiets aus, während deren abwesenheit die sonnenfinsterniss erfolgte. Danach ist das privileg am 1 iuni oder vielleicht einem der nächstvorhergehenden tage ertheilt. Verbesserungen und Zusätze:zu streichen und durch nr. 14733 zu ersetzen.

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Date: 1239 iuni 1
AbstractFriedrich II. ernennt den grafen Petrus Gaetani, vicar und generalcapitän der truppen in der stadt Neapel, zum comes sacri palatii Lateranensis, mit dem rechte zu legitimiren, notare zu ernennen, münzen zu prägen und allen befugnissen, welche andern pfalzgrafen des römischen reichs zustehen. Winkelmann Acta 313 extr. ‒ Zweifellose fälschung.

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Date: 1239 iuni 13
AbstractFriedrich II. (ante ecclesiam beati Zenonis) Protokoll wonach der kaiser in öffentlicher versammlung in anwesenheit der Apulier Thomas grafen von Acerra, des grosshofrichters Thadeus und des Robert von Castiglione, dann Coni de Bramonte (?), des Ezelin von Romano, Bonifaz grafen von Panico und anderer genannten durch den mund des zu pferde sitzenden Petrus de Vinea über Azzo markgrafen von Este, Uguccio grafen von Vicenza, Peter grafen von Montebello, Rizard grafen von San Bonifacio, Uguccio de Pileo und deren genannte anhänger, weil sie der ladung vor den kaiser nicht folgten, als verräther der krone den beständigen reichsbann verhängt, so dass sie alle ihre ämter, rechte und güter, vasallen und hörige verlieren sollen, sofern sie sich nicht binnen acht tagen vor dem kaiser oder dessen boten da stellen, wo diese in der Mark oder Lombardei sein werden, denselben reichsbann mit verlust der güter und körperlicher strafe allen drohend, welche von da ab mit ihnen in verbindung treten; worauf Ezelin in die seele der anwesenden die einhaltung beschwört und der kaiser ablegung desselben schwurs durch alle Veroneser befiehlt. Biancolini Dei vescovi e gov. di Verona 145. Verci Storia degli Ecelini 3,271. Huill. 5,319. ‒ Vgl. Parisius de Cereta ap. Mur. 8,631, Mon. Germ. 19,11. Verbesserungen und Zusätze:<span class="spaced">Azzo von Este trat dec. 20 förmlich der liga bei, s. nr. 13310. Verbesserungen und Zusätze (1983):Zu Ü. und Inhalt: Sandri, Due sentenze-e la politica scaligera, in: Atti dell'istituto Veneto 103 (1943--44) parte II S. 248 ff.

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