Collection: Regesta Imperii V,1,1
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Charter: RI V,1,1 n. 3269
Date: 1242
Abstract: Friedrich II. schreibt allen fürsten über den tod seines erstgebornen sohnes, bei dem die herrschbegier die liebe zum vater überwog, den er nicht ungestraft lassen durfte, dessen tod ihn nun aber mit grösstem schmerz erfüllt. In morte filii‒letabatur. Huill. 6,29. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204,8v (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 403 Nr. 31 (Schaller). Deutsche Übers.: Heinisch S. 311.
Charter: RI V,1,1 n. 3288
Date: 1242
Abstract: Friedrich II. beglückwünscht den bischof von Reggio dass es demselben gelang dessen verwandte zur treue zurückzuführen, was ihm um so lieber, da damit der grund entfalle, welcher ihn bisher auf dessen anwesenheit am hofe verzichten liess; befieht ihm wegen dringender reichsangelegenheiten, bei denen er seines rathes bedürfe, sogleich nach empfang dieses schreibens zu ihm zu kommen, in der überzeugung dass seine ankunft der kirche nicht minder als dem reiche fruchtbringend sein werde. Audivimus et‒fructuosus. Martene Coll. 2,1162. Huill. 6,37. ‒ Rich. Sangerm. sagt zu ende mai: Reginus et Taurinus episcopi de Lombardia ad imperatorem in Apuliam vadunt. War der kaiser im mai nicht mehr in Apulien, so wird das doch kaum veranlassen dürfen, eine ungenauigkeit in der zeitfolge anzunehmen. Im apr. kamen nach Rich. Sang. der bischof von Brescia und der erwählte von Bergamo, gleichfalls vom kaiser berufen, erwarteten aber dessen ankunft zu San Germano. ‒ Ueber bischof Nicolaus von Reggio, der familie der Maltraversi zu Padua angehörend und sich der gunst des kaisers, wie der römischen curie erfreuend, vgl. Salimbene Fragmenta, Mon. Parm. 3,414.
Charter: RI V,1,1 n. 3285
Date: 1242
Abstract: Friedrich II. ertheilt den rationales auskunft über eine reihe von anfragen, die rechnunglegung der beamten betreffend. Super infrascriptis‒personarum. Ib. nr. 202, W. 671. ‒ Ohne die drei letzten absätze, aber mit Dat. etc. anscheinend vollständig endend, auch Huill. 4,219 u. Cartul. Neapolit. zu Marseille f. 57 nr. 21.
Charter: RI V,1,1 n. 3334
Date: 1242
Abstract: Friedrich II. befiehlt einem capitän, dem P. de N. (dem Rainer von Ancona) die podestarien von orten nicht vorzuenthalten, welche demselben der bischof P(hilipp) von Fermo laut urkunde (um 52 pfund) verkaufte, als er noch im bisthume residirte und ehe er ex laesa conscientia reus die Mark verliess. Ad maiestatis‒scribas. Petr. de Vin. 5,96. (Abschr. in Huillards nachlasse.) ‒ Fermo unterwarf sich im apr. 1242 dem kaiser, vergl. nr. 3315, und der bischof wird wahrscheinlich gleichzeitig seinen sitz verlassen haben. Also frühestens um diese zeit.
Charter: RI V,1,1 n. 3303
Date: 1242
Abstract: Friedrich II. schreibt seinen getreuen in Terra di Lavoro dass er zur gränzvertheidigung des königreichs da wo dieses den einfällen der feinde am offensten war, die erbauung einer neuen stadt Flagella (am Liris unweit Ceperano, ietzt zerstört) anordnete, und ietzt beschlossen habe dieselbe mit mauern zu versehen; benachrichtigt sie dass er mit der ausführung seinen getreuen Rogerius de Canalibus beauftragt habe, und gebietet ihnen bei erbauung der mauern das nöthige zu leisten. Fidelium nostrorum indefessa‒commendari. Petr. de Vin. 3,36. Huill. 6,51. ‒ Vgl. oben zu sept. 1241 und Camera Annali 1,199. ‒ [B. schrieb Fregella; aber mag der name auch mit dem alten Fregellae zusammenhängen, so bezeichnet der kaiser die neue stadt als civitatem nostram Flagelle ad flagellum hostium; vgl. auch zum mai 1243. Der von B. zum sept. 1241 nachgetragene brief scheint erst einige zeit nach dem ersten gründungsbefehl geschrieben zu sein und ist dann am passendsten hier einzureihen.]
Charter: RI V,1,1 n. 3329
Date: 1242
Abstract: Friedrich II. gebietet dem (generalcapitän der Mark), die acten des processes, in welchem S. zuerst von G. de Spoleto, richter in der grafschaft Fermo, verurtheilt, dann auf erhobene appellation beim (generalcapitän) von diesem unter zuziehung seines richter und assessor R. de Lauda ohne ladung der parteien das urtheil bestätigt wurde, an das grosshofgericht einzusenden, an welches S. appellirte, die parteien vor dasselbe zu laden und inzwischen nichts zu ändern. Ad nostram‒edocturus. Petr. de Vin. 5,84. ‒ Zeit ganz ungewiss, zumal auch in zeiten, wo die stadt Fermo auf seiten des pabstes stand, die grafschaft kaiserliche richter gehabt zu haben scheint; vgl. Winkelmann Acta 577. Ueberdies werden in abschr. in Huillards nachlasse abweichend der capitän der Romaniola und B. bürger von Rimini genannt. Wegen des verwandten Inhalts nr. 3328 angereiht.
Charter: RI V,1,1 n. 3331
Date: 1242
Abstract: Friedrich II. meldet (dem generalvicar von Tuscien?) dass O. und D. (O. und V. von Lucca) bei ihm über S., P. und F. (O. Rubeus, J. und S. bürger von Pisa) klagten, welche ihnen das von ihnen und ihrem kürzlich gestorbenen bruder A. lange ungestört besessene castrum (Pedemontis) gewaltsam nahmen; befiehlt ihm die parteien vor das grosshofgericht zu laden. Pro parte‒rescripturus. Petr. de Vin. 5,54. Cod. Phillipps nach Huillards nachlasse. ‒ Zeit ungewiss; eingereiht wie vorher.
Charter: RI V,1,1 n. 3338
Date: 1242
Abstract: Friedrich II. verdankt ungenannten dass sie ihm einstimmig für das folgende iahr die provisio regiminis ihrer stadt übertragen; fordert sie auf standhaft zu sein und die angriffe der feinde nicht zu achten, welche sich um so mehr zu überheben pflegen, ie mehr sie fühlen, dass es mit ihnen zu ende geht. Gratum duxit‒infirmetnr. Winkelmann Acta 370. ‒ Einreihung ganz unsicher, zumal auch die von W. vermuthete beziehung auf Como wohl am wahrscheinlichsten ist, aber doch nicht feststeht. Handelt es sich um Como, so liegt einreihung um diese zeit am nächsten, da Como 1242 durch die Mailänder hart bedrängt wurde; vergl. Winkelmann Acta 370. Gegen Como könnte vielleicht sprechen, dass dieses ohnehin in der zeit von 1239 bis 1249, wo es auf seiten des kaisers stand, immer vom kaiser gesetzte podestaten, die dann zugleich capitäne des gebiets waren, gehabt zu haben scheint; vergl. Huillard 5,1096. Rovelli St. di Como 2,230.
Charter: RI V,1,1 n. 3270
Date: 1242
Abstract: Friedrich II. schreibt seiner schwiegertochter Margaretha wie er noch immer gehofft habe, sein sohn Heinrich werde im laufe der iahre zu besserer einsicht gelangen und ihm der sohn, ihr der mann zurückgegeben werden; wie derselbe nun zu seinem grössten schmerze gestorben sei; wie es ihn tröstet, dass derselbe zwei söhne zurückgelassen, welchen er nun, wie ihr selbst, seine väterliche liebe zuwenden werde. Erat hactenus‒permanemus. Huill. 6,30. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 312.
Charter: RI V,1,1 n. 3276
Date: 1242
Abstract: Friedrich II. dem iustitiar des Principat, von der wittwe des Johann de Camera als vormünderin ihrer kinder pro presenti servitio statt des ihr auferlegten dienstes eines ritters das gebührende adohamentum in geld zu nehmen. Ib. nr. 130, W. 677. ‒ Das presens servitium wird sich auf die im mai beginnende heerfahrt beziehen.
Charter: RI V,1,1 n. 3282
Date: 1242
Abstract: Friedrich II. meldet demselben dass er dem Petrus Capuanus von Amalfi das consulat zu Tunis um den iährlichen pacht von hundert goldunzen verliehen habe und befiehlt ihm, sich dafür zahlungsfähige bürger stellen zu lassen. Ib. nr. 199, W. 669.
Charter: RI V,1,1 n. 3293
Date: 1242
Abstract: Friedrich II. bestätigt dem kloster sta Maria mater domini zu Nocera de Pagani die demselben von Otto von Barchenstein gemachten schenkungen. (Vgl. oben nr. 1268.) Dimostrazione del regio padronato su la badia di Mater domini (Napoli 1776) s. 11 extr. nach Winkelmann. ‒ Nur mit 1242; wahrscheinlich zum ietzigen längern aufenthalte in Terra di Lavoro gehörend. Verbesserungen und Zusätze (1983):Sehr wahrscheinlich mit dem gefälschten BF. 1268 identisch und daher zu streichen. Schneider, Neue Dokumente, in: QuF. 16 (1914). 1,3.
Charter: RI V,1,1 n. 3302
Date: 1242
Abstract: Friedrich II. befiehlt einem iustitiar alle ausgänge aus dem königreiche gegen Rom zu sperren und nichts dorther oder dorthin ausführen zu lassen, da er den Römern als infidelibus nostri regni ieden verkehr mit seinen getreuen entziehen wolle. Cum Romanis‒evitare. Winkelmann Acta 369. ‒ Einreihung unsicher, da der inhalt zwar recht wohl zum vorhergehenden schreiben stimmt, aber auch in andern iahren der sachlage entsprechen würde. Doch erwähnt auch Salimbene s. 58 eine besonders strenge sperre der wege in der zeit vor der pabstwahl, angeblich weil der kaiser fürchtete, ne aliquis transiret qui papa fieret.
Charter: RI V,1,1 n. 3268
Date: 1242
Abstract: Friedrich II. schreibt allen prälaten und clerikern im reich Sicilien und meldet ihnen den (im febr.) erfolgten tod seines erstgebornen sohnes Heinrich, den er lebhaft bedaure, wenn er auch bei lebzeiten strenge gegen ihn üben musste, indem er sie beauftragt dessen exequien zu feiern. Misericordia pii‒videantur. Petri de Vinea Epp. 4,1. Huill. 6,28. Rich. Sang. in Mon. Germ. 19,382 (abbati Cassinensi.) Ann. Plac. ed. Huill. 187, Mon. Germ. 18,485 (Misericordia-condoletis). Verbesserungen und Zusätze:Winkelmann Acta 2,37. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie 14. Jh. in Turin, Biblioteca universitaria, Cod. H III. 38 f. 40a. Überliefert auch in Hs. Vat. Lat. 14204,4 r (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 400 Nr. 10 (Schaller). Druck: Garufi, Rycc. S. Germ. Chronica 2,213--214. Deutsche Ü.: v. d. Steinen, Staatsschriften 85 Nr. 39 -- Heinisch S. 309.
Charter: RI V,1,1 n. 3271
Date: 1242
Abstract: Friedrich II. meldet denen von Messina den am 10 febr. erfolgten tod seines erstgebornen Heinrich des erlauchten königs von Sicilien, belobt denselben wegen seiner guten eigenschaften und bedauert sie, dass ihnen ein so trefflicher herr entrissen sei. Quia inter ceteros‒deploravit. Höfler Friedr. II 428. Huill. 6,31. Fontes rer. Austr. II 25,207. ‒ Der ton dieses schreibens ist so durchaus verschieden von dem der vorigen und entspricht so wenig den thatsächlichen verhältnissen, dass der gedanke an eine blosse stylübung sehr nahe liegt. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 310.
Charter: RI V,1,1 n. 3327
Date: 1242
Abstract: Friedrich II. nimmt den abt Laurentius und das kloster S. Croce di Chienti (nördlich von Fermo bei S. Elpidio) mit allen seinen besitzungen in seinen schutz und ertheilt ihm wasserrechte. Winkelmann Acta 368 extr. ‒ Mit 1242, ind. 1, also frühestens vom sept. Verbesserungen und Zusätze (1983):Auszug aus der 1. Hälfte des 15. Jh. in Sant'Elpidio, Archivio comunale. Abdruck: Hagemann, Studien und Dokumente zur Geschichte der Marken III., in: QuF. 44 (1964), 126 Nr. 4 und 132. Erwähnt auch in Urk. von 1263 September 28. Hagemann, Studien und Dokumente zur Geschichte der Marken II., in: QuF. 41 (1960), 132.
Charter: RI V,1,1 n. 3283
Date: 1242
Abstract: Friedrich II. befiehlt dem Hugo Capisinus iustitiar Calabriens zu untersuchen, ob sein amtsvorgänger G. de Montefuscolo aus gunst oder hass gerechtigkeit verzögerte oder verweigerte, ob er gegen die bestimmung der constitutionen geschenke nahm insbesondere von gemeinden und einzelnen in veranlassung der collecte, ob er iemanden vergewaltigte, ob er besitzungen im iustitiarate erwarb, insbesondere um zu geringen preis, ob er sich unter dem vorwande zu leichten geldes aufzahlungen machen liess und ob er mit genügendem eifer mit inquisition gegen die verbrecher vorging. Ib. nr. 200, W. 670. ‒ Mit rücksicht auf nr. 3278a hier eingereiht; im dec. 1241 war Gotfrid von Montefuscolo nach nr. 3243 noch iustitiar.
Charter: RI V,1,1 n. 3337
Date: 1242
Abstract: Friedrich II. meldet denen von Ascoli die ernennung des T. zu ihrem podesta und fordert sie zum gehorsam auf. Cum de prudentia ‒ contentus. Petr. de Vin. 5,101.
Charter: RI V,1,1 n. 3273
Date: 1242
Abstract: Friedrich II. dem Riccardus de Sancto Germano, für mutter, wittwen und kinder des verstorbenen Gentilis de Pendencia aus den unter vormundschaftlicher verwaltung der curie stehenden gütern desselben in angegebener weise zu sorgen. Ib. nr. 127, W. 676.
Charter: RI V,1,1 n. 3287
Date: 1242
Abstract: Friedrich II. tadelt den Richard de Pulcaro (vergl. nr. 3281), dass er so lange zugelassen habe dass fremde kaufleute, indem sie apothecas kaufen und zu den collecten beisteuern, zum schaden der curie wie bürger handeln, und dass Johannes de Romania zu Neapel das ius falangagii (vgl. Winkelmann) übe, das ihm doch mit seinen gütern nicht zurückgestellt sein sollte; befiehlt ihm beides abzustellen. Ib. nr. 204, W. 673.
Charter: RI V,1,1 n. 3281
Date: 1242
Abstract: Friedrich II. befiehlt dem Richard de Pulcaro (cämmerer von Principato und Terra di Lavoro) auf ansuchen der Johanna wittwe des Johann de Ademaro de Salerno die vormundschaft für die curie über deren unmündige söhne und deren güter zu übernehmen. Exc. Massil. nr. 198, W. 669. ‒ Johann starb vor febr. 1240, Richard vor sept. 1242; vergl. Winkelmann. Für die bestimmtere einreihung dieser gruppe war insbesondere nr. 3283 massgebend. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: Cod. dipl. Salernitano 1,206 Nr. 109.
Charter: RI V,1,1 n. 3292
Date: 1242
Abstract: Friedrich II. tadelt die cardinäle wegen ihrer uneinigkeit welche zum schaden der kirche die wahl eines pabstes verzögere. Si super duce‒requiratur. Ecce etc. Huill. 6,44. ‒ Einreihung unsicher. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: MGH. Constit. II, 326 Nr. 237. Deutsche Übers. Heinisch S. 526.
Charter: RI V,1,1 n. 3280
Date: 1242
Abstract: Friedrich II. schreibt den cardinälen und erklärt sich bereit, damit gegen die neue pabstwahl keine einwendungen erhoben werden können, den bischof von Palestrina und den cardinaldiacon Otto, welche auf seinen befehl zu Capua weilen, behufs vornahme der wahl an einem sichern und geeigneten ort frei zu lassen. Cum ad unanimem ‒ notari. Mon. Germ. 4,339. Huill. 6,35. ‒ Nach Rich. Sangerm. sandte der kaiser im febr. wegen des friedens eine gesandtschaft an die römische curie; im apr. wurden die cardinäle nach Tivoli gebracht (vergl. oben nr. 3228a ; Jacob von Palestrina urkundet 1242 iuni 8 zu Tivoli, Campi Piacenza 2,307), zweifellos zu dem zweck, um für eine wahl zur hand zu sein. Das schreiben wird in die zwischenzeit fallen. ‒ Vgl. auch die denkschrift vom iuni 1245, Huill. 6,279, in der behauptet wird, der kaiser habe die unabhängigkeit der wahl beeinträchtigende bedingungen für die freilassung gestellt. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: MGH. Constit. II, 326 Nr. 236. Deutsche Übers.: Heinisch S. 526.
Charter: RI V,1,1 n. 3301
Date: 1242
Abstract: Friedrich II. schreibt an senator und volk von Rom, erinnert sie an ihre feigheit als er siegreich in ihren fluren stand, während sie nun, wo er nicht zur stelle sei, seinen zorn durch gewaltthaten im gebiete von Tivoli gereizt hätten, und droht ihnen mit harter bestrafung und unteriochung der stadt. Preterite culpe‒succedunt. Petr. de Vin. 2,8. Huill. 6,145. ‒ Von Huill. zu dec. 1243 eingereiht, wo sich zweifellos eine andeutung bezüglich der feindseligkeiten nach der aufhebung der belagerung von Viterbo finden würde, während gerade damals eine unternehmung der Römer gegen Tivoli unwahrscheinlich ist. Dagegen sagt Rich. Sangerm. zum mai 1242: Romani super Tybur vadunt et illam in olivis vitibus et aliis crudeliter devastant, und beziehung darauf, wie sie auch Gregorovius 5,209 annimmt, liegt wohl am nächsten, wenn es auch auffällt, dass eine andeutung fehlt, der kaiser sei bereits auf der heerfahrt begriffen, und dass er nun zunächst noch nicht gegen Rom zieht. ‒ Die Römer hatten sich am 12 märz mit Perugia und Narni gegen den kaiser verbündet; am 14 iuni meldete der senator denen von Alatri, dass die Römer sich vorbereiteten, gegen das heer zu ziehen, welches der kaiser zwischen Tivoli und Ponte Lucano (über den Teverone südwestlich von Tivoli) durch den capitän von Tivoli und den capitän, qui fuit super Reate, sammeln liess. Vgl. reichssachen. Verbesserungen und Zusätze (1983):Auch in Hs. Vat. lat. 14204,1v (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 399 Nr. 2 (Schaller). Deutsche Übers.: v.d. Steinen, Staatsschriften 86 Nr. 40.
Charter: RI V,1,1 n. 3313
Date: 1242
Abstract: Friedrich II. tadelt die cardinäle bitter, dass sie sich über die wahl eines pabstes nicht einigen können, weil sie nur das weltliche und nicht das geistliche im auge haben, und ieder das pabstthum für sich erstrebt und es einem andern nicht gönnt. Ex fervore‒prosequantur. Petr. de Vin. 1,14. Mon. Germ. 4,340. Huill. 6,59. ‒ Einreihung unsicher. ‒ Das noch weit heftigere schreiben entsprechenden inhaltes: Ad vos est‒reducatur, Petr. de Vin. 1,17, Huill. 6,70, wird nach der ganzen fassung nicht vom kaiser selbst herrühren, wie schon Huill. annimmt. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie 13. Jh. in Reims, Bibliothèque municipale. Cod. 1275, f. 38d. Hampe-Hennesthal, Reimser Briefsammlung, in: Neues Archiv 47 (1928), 522 Nr. 39. Kopie 1. H. 14. Jh. in Rom, Vatikan. Bibliothek, Hs. lat. 14204, 1v--2r. Deutsches Archiv 19 (1963), 399 Nr. 3 (Schaller). Druck: MGH. Constit. II, 327 Nr. 238.
Charter: RI V,1,1 n. 3274
Date: 1242
Abstract: Friedrich II. gestattet den rationales auf bitte der minderiährigen kinder des verstorbenen Petrus Castaldus (procurator von Apulien, vgl. nr. 3248), sich von den unterbeamten desselben rechnung legen lassen zu dürfen. Ib. nr. 128, W. 676.
Charter: RI V,1,1 n. 3299
Date: 1242
Abstract: Friedrich II. dem iustitiar der Abruzzen, die familien derienigen, welche auf seinen befehl und in seinem dienste nach Sardinien gehen, vor belästigung zu schützen. Ib. nr. 35, W. 680. ‒ Vergl. Rich. Sangerm., wonach graf Berard von Manupello im iuni auf befehl des kaisers nach Sardinien ging.
Charter: RI V,1,1 n. 3335
Date: 1242
Abstract: Friedrich II. befiehlt demselben, dem M. de N. aus den für die curie verwalteten gütern des bisthums Fermo 50 pfund zurückzuzahlen, welche derselbe laut urkunde dem bischofe, als derselbe noch im bisthume residirte, geliehen hatte. Pro parte‒defraudari. Petr. de Vin. 5,95. ‒ Vergl. zu nr. 3334.
Charter: RI V,1,1 n. 3339
Date: 1243 ian. 12
Abstract: Friedrich II. schreibt dem Pandulf von Fascianella reichsvicar in Tuscien dass der abt von St. Salvator am berg Amiate sich beklage durch dessen boten und amtleute an der ihm zustehenden gerichtsbarkeit in den besitzungen seines klosters behindert zu werden, und beauftragt ihn nach untersuchung der wahrheit die geeignete abhülfe eintreten zu lassen. Abschriftlich durch Giesebrecht. Huill. 6,76.
Charter: RI V,1,1 n. 3342
Date: 1243 ian. 12
Abstract: Friedrich II. schreibt demselben dass derselbe sich beklage dass der vicar von den leuten von Monte Pinzutulo abgaben eintreibe, deren zahlung der verrätherische graf Wilhelm doch nur gegen das recht erzwungen habe; dass der vicar obwohl die anbefohlene inquisition die wahrheit herausstellte, bisher doch nicht demgemäss vorging, wesshalb er ihm befiehlt nun dem früheren mandate und dem rechte gemäss zu verfahren. Huill. 6,77.
Charter: RI V,1,1 n. 3341
Date: 1243 ian. 12
Abstract: Friedrich II. schreibt demselben dass derselbe sich beklage dass sein kloster durch dessen amtleute gegen seine privilegien mit ungerechten abgaben belastet werde, und beauftragt denselben wenn dies wahr ist den abt klaglos zu stellen. Abschriftlich durch Giesebrecht. Huill. 6,78.
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