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Collection: Regesta Imperii V,1,1
Date: 1240
AbstractFriedrich II. dem iustitiar von Val Grati, den Bartholomeus Pissenus wegen eines früher seiner frau zustehenden und nach deren tode ihm verliehenen lehen sichern zu lassen. Ibid. nr. 52 und 105, W. 654.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. befiehlt einem ungenannten auf dessen anfrage, den magister Matheus de Pisis iuris civilis professor, der sich schon sieben iahre im königreiche aufgehalten und dessen treue ihm glaubwürdig bezeugt sei, zum officium advocacionis zuzulassen, trotz des allgemeinen befehles, dass fremde zu keinen öffentlichen ämtern im königreiche zuzulassen seien, so lange eingeborne dafür vorhanden seien. Ib. nr. 66, W. 656. ‒ Der angezogene befehl ist nicht bekannt. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: R. Trifone, Due Pisani a Napoli professori di diritto civile nei secoli XIII e XIV, in: Scritti minori. 1966. S. 259. Zum Inhalt: S. 257 f.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. schreibt denen von Cremona dass er nach ordnung wichtiger geschäfte im königreiche die ruhe desselben wieder mit den anstrengungen eines sommerlichen lagerlebens vertauscht habe, vor allem besorgt seine getreuen in Italien von den verfolgungen der feinde zu befreien; dass ihn wegen schwäche des körpers und schlechtigkeit der luft eine discrasie befallen; dass er nun aber wiederhergestellt sei, den begonnenen weg fortsetze und gegen die Romaniola vorrücke. Tantus nos amor‒subsequentur. Petr. de Vin. 3,74. Huill. 5,1017. Minieri Notamenti 256. ‒ Ohne den schluss: Tantus ‒ impedire, auch für Deutschland ausgefertigt; vergl. Huillard 5,1017. Verbesserungen und Zusätze:Arch. d. Ges. 5,408; an den grafen Simon von Chieti das. 448 extr. Verbesserungen und Zusätze (1983):Text in Neues Archiv 5,445. Deutsche Übers.: v.d. Steinen, Staatsschriften 70 Nr. 31 -- Heinisch S. 484.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. erinnert die von Viterbo an ihre alte anhänglichkeit an das reich und daran, wie er einst (vgl. zum 12 apr. 1222) ihnen unter widerspruch des pabstes deutsche truppen zur hülfe gegen ihre feinde sandte, wie er dann ein anderesmal (1234 aug.) ihnen selbst unter grösster persönlicher anstrengung und mit ausserordentlichen kosten zu hülfe kam, während derienige, der dem namen nach ihr schützer war, nichts als worte hatte und ihnen ein massiges darlehen verweigerte; fordert sie auf nun, da es zeit sei, für das reich aufzustehen, ihn als ihren herrn anzuerkennen und für seine ankunft den weg vorzubereiten; beglaubigt bei ihnen den U. de Saxoforti (vgl. oben nr. 2716). Dum conscientie ‒ adimplere. Petr. de Vin. Epp. 1,22. Huill. 5,663. ‒ Spätestens in die erste zeit des aufenthalts zu Foligno, aber auch schwerlich viel früher zu setzen, da bis dahin nichts auf die absicht eines zuges nach römisch Tuscien deutet, welche erst entstanden sein dürfte, als der kaiser sich überzeugte, dass wegen der feindlichen stellung von Spoleto (vgl. nr. 2752) ein vorgehen auf Rieti undurchführbar sei; vgl. zu nr. 2695. Die ganze fassung zeigt, dass der kaiser den ersten schritt thut, nicht etwa eine einladung von Viterbo vorhergegangen war. Vgl. auch nr. 2758. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie in Reims, Bibliothèque municipale, Cod. 1275, f. 43d. Hampe-Hennesthal, Reimser Briefsammlung, in: Neues Archiv 47 (1928), 524 Nr. 99. Deutsche Übers.: Heinisch S. 465.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. dankt dem könige von Castilien dass derselbe ihm dessen sohn, seinen neffen Friedrich zugesandt habe, und somit durch den tod der mutter (Beatrix tochter könig Philipps) die verbindung zwischen ihnen nicht gelöst sei. Inter cetera ‒ abdicatum. Martene Coll. 2,1163. Huill. 5,991. ‒ Der iunge Friedrich kam nach Rich. Sangerm. im april nach Foggia. Der könig entschuldigte am 4 dec. 1239 beim pabste die beabsichtigte sendung seines sohnes damit, dass der kaiser für diesen fall die herausgabe des in seinen händen befindlichen erbguts der Beatrix in aussicht gestellt habe. Vgl. Reichssachen. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 338.

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Date: 1240?
AbstractFriedrich II. befiehlt einem ungenannten dafür zu sorgen dass dem A(sinus) de N., welcher in der kirche (sti Nicolai Beton.) allein zurückblieb und den gottesdienst besorgt, während die übrigen cleriker als ungetreue nach Perugia gingen, von der gemeinde ienes ortes, welcher er die einkünfte iener und der andern vacanten kirchen überliess, mit dem nöthigen versehen werde. Ad nostre maiestatis‒expedire. Petr. de Vin. 5,38; vgl. mit abschr. aus Cod. Phillipps in Huillards nachlasse. ‒ Der ort wird Bettona südöstlich von Perugia sein. Die erwähnten ereignisse gehören frühestens in die zeit des aufenthalts des kaisers zu Foligno im feb. 1240.

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Date: 1240?
AbstractFriedrich II. befiehlt auf klage des B. (von Toscanella) dem podesta und rath dieses ortes, ienes haus und familie nicht mit collecten und abgaben zu beschweren, so lange derselbe auf seinen befehl in seinem dienste ist. Exposuit excellentie‒ablata. Petr. de Vin. 5,40 ergänzt aus Huillards nachlasse nach Cod. Phillipps und Guelferb. ‒ Frühestens um diese zeit nach der unterwerfung der stadt im febr. 1240.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. schreibt allen reichsgetreuen dass der pabst den ganzen erdkreis in gefahr bringen wolle, indem derselbe (auf Ostern nach Rom) ein allgemeines concil ausgeschrieben habe, um vor demselben sein gift auszuschütten; gebietet ihnen demnach bei schwerer strafe alle prälaten welche zu diesem zweck bei ihnen durchreisen möchten, zu land und zu wasser aufzuhalten, indem er ihnen gestattet dieselben gefangen zu nehmen, und alle gegenstände von werth welche sie mit sich führen als eigenthum zu behalten. Hoc est‒debeamus. Martene Coll. 2,1146. Huillard 5,1089. ‒ [B. und Huill. nehmen an, dieser befehl dürfte deshalb im feb. erlassen sein, weil damals auch der kaiser zu demselben zweck seine kriegsschiffe ausrüsten liess. Rich. Sangerm. Vgl. aber das zu dem vorhergehenden schreiben bemerkte, mit dem dieser befehl, in welchem kein früherer entsprechenden inhaltes erwähnt wird, gleichzeitig sein wird.] ‒ ‚Indem der kaiser die reisenden prälaten gleichsam für vogelfrei erklärte, setzte er sich offenbar mit der kirche in wahren kriegszustand, und doch hatte er selbst ein allgemeines concil verlangt! Friedrich an den könig von England d. d. Viterbo den 16 märz 1240: Nos autem qui processum huiusmodi (die excommunication seitens des pabstes) temeritate plenum et iustitia vacuum habebamus ad fratres suos (an die cardinäle) literas et legatos transmisimus, generale petentes concilium convocari, in quo iudicis corrupti nequitiam ac imperii nostri iustitiam et innocentiam nostram argumentis arguere luce clarioribus spondebamus.‘ [Vgl. oben zu nr. 3138.] Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: MGH. Constit. II, 321 Nr. 234. Deutsche Übers.: Heinisch S. 491.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. belobt die von Tivoli wegen ihrer treue, beklagt die unbilden denen sie wegen der nachbarschaft des feindes fortwährend ausgesetzt sind, verspricht seiner zeit ihren ihm durch briefe und boten vorgetragenen beschwerden abzuhelfen, meldet ihnen dass er nach ordnung der lombardischen angelegenheiten nun in Tuscien sei, wo alles nach wunsch gehe und wo er noch ein wenig verweilen werde, um dann in ihre gegend (ad partes ipsas) zu kommen, und fordert sie zur wachsamkeit auf. Quanta sit‒valeamus. Petr. de Vin. Epp. 2,14. Huill. 5,665. ‒ Aus diesem schreiben wird nicht gerade zu schliessen sein, dass der kaiser, als er noch in Tuscien war, schon den zug in das tuscische patrimonium nach Viterbo im auge hatte; seine absicht wird gewesen sein, von Foligno über Spoleto und Rieti in iene gegenden zu kommen; vergl. nr. 2619 und 2714.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. schreibt dass er zur bestrafung von Bologna ausgezogen Ravenna nicht habe liegen lassen wollen, dass er daher diese stadt eng eingeschlossen, binnen vier tagen die sie umgebenden gewässer abgeleitet oder überbrückt und dann sofort eine der vorstädte überfallen und verbrannt habe, worauf die stadt durch boten sich unterwarf und um gnade flehte, welche er ihr eingedenk ihrer alten treue und weil sie nur ungern und gezwungen abfiel, gewährte; dass er nunmehr mit grosser macht zur zerstörung Bolognas vorrücke und nur Faenza nicht im rücken lassen und vorher einnehmen wolle, was ihm, wie er sicherlich glaube, in wenigen tagen gelingen werde; fordert zu eifer in seinem dienste auf. Dirigente domino‒perituris. Savioli Ann. Bol. 3,188. Fantuzzi Mon. Rav. 3,81. Huill. 5,1029. Verbesserungen und Zusätze:Vesi Stor. di Romagna 2,449. — Ueber die gefangenschaft des erzbischofs Theoderich von Ravenna s. dessen brief nr. 13561; über Paulus Traversara Salimb. 52.

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Date: 1240?
AbstractFriedrich II. bekundet dass er dem inhaber dieses O. (V. bürger von Ferrara) und dessen brüdern G. und T., welche wegen ihrer treue gegen ihn aus Ferrara veriagt wurden, erlaubniss ertheilt habe, alle ungetreuen des reichs zu wasser oder zu lande gefangen zu nehmen; ebenso getreue wie ungetreue, welche lebensmittel und waaren zu den rebellen (von Ancona) oder andern orten der rebellen fuhren, Universis etc. Notum etc. ‒ extendant. Petr. de Vin. 5,90 mit varianten aus Huillards nachlasse. ‒ Wahrscheinlich nicht lange nach dem verluste von Ferrara 1240 iuni 2 ausgestellt.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. befiehlt, rechnungspflichtige beamte, welche aus furcht vor persönlicher haft das königreich verliessen und desshalb gebannt wurden, unbelästigte rückkehr zu gestatten und gegen bürgschaft auf freiem fuss zu lassen. Ib. nr. 65, W. 656.

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Date: 1240?
AbstractFriedrich II. tröstet den (Thomas) grafen von Acerra über den tod des einzigen sohnes (Adenulf), den er als er kaum der mutterbrust entwöhnt war, zu sich genommen und der nun in seinem dienste gefallen; weist darauf hin, dass ihm zwei enkel verblieben, welchen er den verdiensten des vaters und grossvaters entsprechend seine gnade zuwenden wird. Qnod de nimis‒meruerunt. Petr. de Vin. 4,6. ‒ Einreihung sehr unsicher. Adenulf wird 1240 märz 22, Huill. 5,859, zuletzt erwähnt; nach Exc. Massil., W. 718, war in den frohem zeiten 1243 graf Thomas vormund für die minderiährigen enkel. Thomas selbst wird nr. 3109, 3131, 3212 beim kaiser genannt, bis er 1242 iuni, vgl. Rich. Sang., als legat nach Syrien geht. Verbesserungen und Zusätze (1983):Erste Hälfte des Briefes in Hs. Vat. lat. 14204,4v (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 400 Nr. 14 (Schaller). Deutsche Übers.: Heinisch S. 341.

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Date: 1240?
AbstractFriedrich II. befiehlt einem capitän dem B. von Assisi, welcher die rebellische stadt verliess, um ihm die treue zu bewahren, zum ersatze seines schadens und zur entlohnung seiner dienste: de aliquo competenti regimine providere, quod sue conveniat qualitati. Ad maiestatis‒existat. Petr. de Vin. 5,60. ‒ Möglicherweise schon aus dieser zeit, da die feindliche stellung von Assisi zwar erst beim zuge iuni 1241 ausdrücklich betont wird, aber schon für den zug im ian. 1240 nicht zu bezweifeln ist.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. erklärt dass er dem ansehen der früheren fürsten nicht zu nahe trete, wenn er neue gesetze erlasse, wie sie den geänderten zeitumständen entsprechen, dass er daher wie schon seit seiner kaiserkrönung, so auch nuperrime diebus istis, dum ab expeditione Ligurum ad regnum nostrum Sicilie quietis auram veniremus assumere, licet brevem, istius etiam modici temporis spatium dare noluimus ad requiem, auf besserung der während seiner abwesenheit eingetretenen missstände und auf besserung der alten gesetze bedacht gewesen sei; und daher, von der gerichtsbarkeit an seinem hofe beginnend, folgendes (vgl. vorher) verordne. Nihil veterum ‒ derivetur. Const. Sic. 1,38. Huill. 6,156. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie 14. Jh. mit erweitertem Text in Palermo, Biblioteca comunale, mss. 2 Q q A 66 (N6). Druck: Savagnone, Mandati inediti, in: Annali del seminario giuridico della R. università di Palermo 6 (1917--1920), 353--362 Nr. 1.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. schreibt der gräfin Beatrix wie sehr er es bedaure, dass ihr sohn Guido Guerra sich durch seine untreue seiner gnade unwürdig machte, wie er dieselbe daher dem iüngern bruder Roger, bei dem er die treue des vaters und der mutter voraussetze, zuwende; befiehlt ihr daher denselben an seinen hof zu senden, wo er ihn in ieder weise fördern und für eine frau für ihn sorgen werde. Non absque‒peroptes. Martene Coll. 2,1161. Rena e Camici Serie 6e,79. Huill. 6,137. ‒ Bei Huill. zum nov. 1243 wegen der päbstl. schutzurk. für Guidoguerra von 1243 oct. 28. War derselbe nach Ann. Plac. schon in Faenza, so wird das schreiben geeigneter hier einzureihen sein; es gehört sichtlich in die erste zeit nach dem abfall, da der kaiser den iüngern bruder als geissel gefordert haben wird.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. befiehlt dem Marinus de Ebulo generalvicar von Pavia aufwärts wegen der imminens necessitas von den erzbischöfen, bischöfen, äbten und überhaupt dem gesammten clerus seines bezirkes ie nach ihrer leistungsfähigkeit ein subsidium pro instantibus negotiis einzufordern, welches bei strafe des verlustes der regalien und des sonstigen gutes zu zahlen ist. Cum ad hec‒reportare. Martene Coll. 2,1145. Huill. 6,27. ‒ Von Huill. zu 1242 ian. eingereiht, ohne dass ich dafür einen bestimmteren grund absähe. Marino wurde generalvicar zwischen 1240 oct. und 1241 märz und scheint es noch 1243 gewesen zu sein; vgl. Ital. Forsch. 2,501. Die erwähnung der subsidia ecclesiarum in der urk. vom 15 febr. 1241 scheint dafür zu sprechen, dass dieser befehl einige zeit vorher erlassen wurde; dann am wahrscheinlichsten gleichzeitig mit der ausschreibung der collecte für das königreich. Verbesserungen und Zusätze (1983):Zeitliche Einreihung nach Schneider, in: QuF. 11 (1908), 308 Anm. 5 nicht ganz richtig.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. schreibt dem könige von Frankreich wie er siegreich die mark Ancona durchzogen und Ravenna nach sechs tagen eingenommen habe; wie er dann, obwohl er zunächst die belagerung von Bologna ins auge gefasst, sich gegen das zwischenliegende Faenza gewandt und von demselben nicht ablassen werde, bis er es durch sturm oder ergebung in seine gewalt gebracht habe, so dass er nun unter aufhebung des zeltlagers häuser um die stadt habe erbauen lassen; wie nun nach der rückkehr von vier städten der mark zum gehorsam alles nöthige im überfluss aus seinem königreiche herbeigebracht werden könne, so dass ihn alles ungemach des winters von seinem vorhaben nicht abhalten werde, zumal die Faentiner ihn schon früher auf dem Römerzuge (vgl. nr. 1192a ) und bei einem spätem zuge durch iene gegend (vgl. nr. 1605b ) schwer beleidigten. Succedentes cotidie‒conculcetur. Huill. 5,1050. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 497.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. befiehlt den hafenmeistern zum schutze gegen die Genueser und andere rebellische piraten in ihrem bezirke zwei oder drei galeeren und eben so viele barken auszurüsten, aber auf kosten derienigen die an dem dadurch gewährten schutze zumeist interessirt sind. Crebre nostrorum‒discurrant. Petr. de Vin. 2,36. Huill. 5,1091. ‒ Von Huillard auf die grosse flottenrüstung 1241 febr. bezogen, welche mir gerade in dieser zeit die überlassung kaiserlicher galeeren sehr unwahrscheinlich macht. Derselbe umstand spricht gegen anfang 1248, wo eine flotte gegen Genua gerüstet wurde. Eher dürften die angriffe der Venetianer auf die apulische küste im sept. 1240, vergl. Rich. Sang., es nahe gelegt haben, auch die mittelmeerküsten besser zu bewachen. Doch ist die einreihung sehr unsicher.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. schreibt dem bischofe von Ostia dass er überzeugt sei, derselbe und dessen brüder seien auf heilung des zwiespaltes bedacht, wenn sie auch um zwiespalt zu vermeiden zunächst dem pabste nachgaben; dass er zu seiner verwunderung gehört habe, der pabst habe, trotzdem derselbe noch öffentlicher gegner des reichs und sein todfeind sei, ohne sein wissen des friedensgeschäftes wegen, wenn dasselbe auch nicht genannt sei, ein concil berufen (am 9 aug.), welches doch zweifellos nicht dem frieden dienen könne, dum non a vobis vel saltem communiter electe persone, sed ab inimico nostro et nonnulli nostri culminis inimici vocantur; prius igitur tractari pax inter nos debuit et tractata firmari, quam a tam remotis partibus pacis suffragia quererentur; denn er werde seine feinde nicht scheuen, wenn er frieden mit dem hätte, welchen er, si datum esset desuper, auf erden als seinen vater zu achten hätte. Illam pro firmo‒terris. Baluze Miscell. 1,468. Huill. 5,1028. ‒ In den überschriften auch an alle oder einige cardinäle gerichtet; dem inhalte nach wohl nur an den bischof von Ostia. Die klagen des kaisers stehen zweifellos in näherem zusammenhange mit vorschlägen, die bei den im iuni gerührten friedensverhandlungen gemacht wurden, welche der kaiser bis dahin wohl noch nicht als endgültig abgebrochen betrachtete. Der kaiser wird dabei auf den von ihm sogleich nach der excommunication gemachten vorschlag eines auch von den weltlichen fürsten zu beschickenden, aber freilich nicht vom pabste, als der einen partei, sondern von den cardinälen zu berufenden concils zurückgekommen sein; vergl. nr. 2432. Nach dem folgenden schreiben des kaisers wäre es früher der pabst gewesen, welcher auf das concil nicht eingehen wollte; vgl. insbesondere auch das schreiben unten nr. 3144. ‒ Dass auch gegner des kaisers die art der berufung des concils missbilligten, ergibt das schreiben eines ungenannten bei Huillard 5,1083.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. beauftragt den grosshofiustitiar mit der untersuchung über das gesuch des auch in den zeiten der zwietracht treu gebliebenen Jacob de Tricarico, ihn wegen des einst seinem vater zustehenden casale Solofra (südöstlich von Avellino) sichern zu lassen. Pecchia Storia del regno di Napoli 2,319. Huillard 5,1073. ‒ Eingerückt in nr. 3159 und einige zeit früher erlassen, während haltpunkte für eine genauere einreihung fehlen.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. gebietet dem domcapitel zu Passau, den Albert, der sich gegen die bischöfe von Salzburg Passau und Freising aufgelehnt habe, aus seiner mitte auszuschliessen. Extr. bei Oefele Script. 1,795. Alberts Rel. h. durch Höfler 30. Huill. 5,1130. ‒ [Vielleicht später, aber iedenfalls geraume zeit vor 1241 iuli 24 fallend; vgl. Schirrmacher Alb. 98.]

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. schreibt dem könige von Frankreich wie das schifflein Petri nur durch die sorglosigkeit der zu seiner leitung berufenen in gefahr gekommen sei; wie die ketzerei überhand nehme seit das nest der ketzer Mailand gehegt werde; wie er dem pabste seine ganze macht zur erhöhung des glaubens und zur ausrottung der ketzerei und seinen sohn Conrad als geisel angeboten habe (1234 zu Rieti), um aller zwietracht ein ende zu machen, worauf derselbe, wie er später sicher erfahren, auch eingegangen wäre, wenn er nicht den Mailändern durch entgegenstehende versprechen verpflichtet gewesen wäre, wie er das auch ietzt durch zurückweisung der ihm zur hülfe gebotenen hand kundgebe; wie es den könig nicht wundern werde, wenn er den durchzug der vom pabste berufenen terra marique paratis obstaculis verhindere, da derselbe die von ihm zum erweise seiner unschuld gewünschte synode hinderte, während derselbe ietzt mit übergehung seiner anhänger seine todfeinde und die reichsrebellen zusammenrufe, sicut premisse nostre vos docuerunt littere (vergl. nr. 3139), obwohl er nach wie vor zu einem mit seiner und des reichs ehre verträglichen frieden unter ausschluss der rebellen bereit sei. Petri navicula‒offerimus. Martene Coll. 2,1138. Huill. 5,1075. ‒ Dieses von Huill. zu ende des iahres eingereihte schreiben durfte schon wegen der art des hinweises auf das vorhergehende vom 13 sept. nicht lange nach diesem abgesandt sein. Auch weiss der pabst schon am 15 oct. nicht allein davon, dass der kaiser überhaupt, wie das schon das schreiben vom 13 sept. ergibt, das concil zu hindern sucht, sondern scheint auch bereits von den in diesem und dem folgenden schreiben erwähnten strengeren massregeln kunde zu haben, da er am 15 oct. dem erzbischofe von Sens schreibt, dass der kaiser suis terroribus vom durchzug abzuhalten suchen. Ueberdies ist es vielleicht nicht zufall, sondern durch kenntniss des wortlautes dieses schreibens veranlasst, wenn auch er das seinige mit Petri navicula beginnt. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie 18. Jh. in Mailand, Biblioteca Ambrosiana, DS IV 16 f. 133. Deutsche Übers.: S. 489.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. schreibt dem könige Fernand von Castilien und Leon dass er gesund und siegreich und der eroberung des ganz umzingelten Faenza schon fast gewiss sei; dass es des königs sohne Friedrich wohl gehe und er auf dessen erziehung und bereicherung bedacht sei. Ut serenitatem vestram‒patrem. Martene Coll. 2,1162. Huill. 5,1047. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 338.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. beglaubigt bei den getreuen des königreichs den Rogerius de Raji (?) den er dorthin schickt, um von allen früheren und ietzigen beamten des königreichs eine subventio nach einem an der curie gefertigten anschlage zu erheben, die dort nicht verzeichneten nach rath von getreuen selbst einzuschätzen und ohne ansehen der person gegen das gut der säumigen und gegen sie selbst vorzugehen. Inter ardua‒possimus. Petr. de Vin. 5,134. ‒ Vgl. Rich. Sangerm. zum iuli: iussu imperatoris ab hiis omnibus quibus per officiales suos aliqua fuere commissa officia, certa exigitur pecunie quantitas; et tunc quidam de Sto Germano per quendam Octavianum Siculum taxati fuerunt in 200 uncias auri. Aehnliches meldet Rich. schon zum apr.; vergl. auch nr. 2983; damals aber war der kaiser selbst im königreiche. Wurde auch 1248 ende iuni ein zwangsanlehen gefordert, so war da der bischof von Patti mit der eintreibung beauftragt Doch mag auch noch in anderen iahren solche forderung gestellt sein, so dass die einreihung nicht sicher ist.

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Date: 1241 (ian.) 14
AbstractFriedrich II. dehnt die bestimmung seiner constitutionen (3,23), dass alle welche feuda quaternata in capite haben, nicht ohne seine zustimmung sich verehelichen dürfen, auf alle belehnte aus, auch auf die, welche feuda non quaternata, und die, welche von andern lehen haben. Ibid. nr. 61 und nochmals ohne datirung nr. 71, W. 654. ‒ Mit 14 iunii, 14 ind. Der tag passt nicht zum orte. Die an und für sich ganz naheliegende besserung ianuarii wird im allgemeinen dadurch unterstützt, dass auch nach andern haltpunkten die nrr. 62 bis 74 der Exc. zu ende 1240 und anfang 1241 zu stellen sind. Bei einreihung nach der stellung von nr. 61 würde sich aber die schwierigkeit ergeben, dass dann nr. 67, oben nr. 3165, iedenfalls nach ian. 14 und wahrscheinlich nicht unerheblich später zu setzen wäre, was unzulässig scheint. Ist es andererseits sehr bedenklich anzunehmen, es könne iunii etwa statt decembris geschrieben sein, so weiss ich diese schwierigkeiten nur dadurch zu beseitigen, dass ich für die einreihung der andern nrr. der Exc. das vorkommen dieses stückes als nr. 71, nicht als nr. 61, als massgebend betrachte.

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Date: 1241 feb. 15
AbstractFriedrich II. antwortet dem Masnerius de Burgo podesta und capitän und dem rath und der gemeinde von Como bezüglich der bitte, er möge im sommer selbst kommen oder seinen sohn könig Heinrich schicken, dass er diesen mit grossem heere voraussende und dann nach unterwerfung Faenzas selbst zur gänzlichen vernichtung der Mailänder folgen werde; dass bis dahin alle güter der gebannten und die subsidia ecclesiarum des gebiets von Como ihnen zur erleichterung der kosten der hut der burgen zukommen sollen; dass die einkünfte aus Val Blegno und Leventina, welche er vorläufig noch in seiner hand behalten will, zur hut von Bellinzona zu verwenden sind; dass er den Smaliada de Belottis de Cremona zu seinem stellvertreter für die Riviera und Lecco bestellt habe; dass er auf ihre bitte dem podesta Masnerius das amt eines capitän von Como und den angränzenden gebieten ebenso übertrage, wie es früher Bertold markgraf von Fohenburg hatte. Capitula que‒exercere. Huillard 5,1096. Mon. Patriae 16,422. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Quellenwerk I. 1,204 Nr. 432.

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Date: 1241 feb. 27
AbstractFriedrich II. schreibt dem in Paris versammelten capitel der Dominicaner dass er ihnen gern persönlich vorgetragen hätte, wie sehr ihn der streit mit dem pabste bekümmere und wie viel er sich bemüht habe ihn beizulegen, dass er iedoch durch die belagerung von Faenza aufgehalten werde, während welcher novum nocendi genus invenit ille Romanus pontifex sub velamento concilii rebelles et hostes nostros undique convocando; ersucht sie schliesslich seinen bemühungen beistand zu leisten und nicht gegen ihn zu predigen. Gratanter accepimus‒invitabit. Cod. Vatic. 4957. Bzovius Ann. eccl. 1246 § 8 schlechter abdruck. Huill. 5,1098. ‒ ‚Meine abschrift dieses briefes wurde mir von Monsignor Molza im ian. 1850 wegen der obigen lateinischen worte zurückbehalten.‘ Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie 13. Jh. in Reims, Bibliothèque municipale, Cod. 1275, f. 32d. Hampe-Hennesthal, Reimser Briefsammlung, in: Neues Archiv 47 (1928), 520 Nr. 5. Deutsche Übers.: Heinisch S. 493.

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Date: 1241 feb. 00
AbstractFriedrich II. erlässt den bürgern von Benevent in anbetracht, qualiter civitas Beneventi et cives eiusdem inexpertum nostrum dominium amplectentes ad fidelitatem nostram devotis et concordibus votis et animis devenerunt, alle abgaben welche sie seiner curie oder den benachbarten baronen und rittern zu leisten hatten, doch nur auf so lange, als sie ihm treu und unter seiner und seiner erben herrschaft bleiben, so dass andernfalls dieses privileg keinerlei kraft haben soll. Per m. Guillermi de Tocco not. Borgia Mem. di Benevento 3,217 u. Huill. 5,1100 extr. Winkelmann Acta 318 ex or. zu Benevent. Vgl. N. Archiv 1,139. ‒ Rich. Sang. setzt die übergabe von Benevent, dessen mauern und thürme dann zerstört werden, ausdrücklich erst in den apr. Ein versehen ist dabei nicht wohl anzunehmen. Die vermuthung von Huill., dass das privileg sich nur auf die kaiserlich gesinnten Beneventaner beziehe, findet im wortlaute keinerlei unterstützung. Nach einem uns genauer bekannten ganz entsprechenden falle, vergl. zu ian. 1247 für Viterbo, wird die erklärung darin zu suchen sein, dass schon letzt über die übergabe unterhandelt und das privileg den unterhändlern für eventuellen gebrauch zur verfügung gestellt sein wird, um die verhandlungen zu fördern. Verbesserungen und Zusätze (1983):Geschrieben von Notar Guilelmus de Tocco. Zinsmaier, Reichskanzlei 157. Or. mit Goldbulle (ab) in Benevent, Biblioteca et Archivio storico provinciali, fondo civico vol. III. Nr. 4.

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Date: 1241 märz 25
AbstractFriedrich II. schreibt dem Friedrich Grilli und dem Johann Streiaporci, hauptleuten der ihm getreuen Genuesen, und verdankt ihre treue; meldet dass die Faventiner aufs äusserste getrieben seien und dass deren übergabe bevorstehe, dass er seinen sohn Heinrich könig von Torre und Gallura generalvikar in Italien nach Lombardien (vergl. aber nr. 3186) vorausgesendet habe um ein heer gegen Bologna zu sammeln, dass er den Marino de Ebulis reichsvicar von Pavia aufwärts beauftragt habe die rebellischen Genuesen lebhaft zu befehden, dass er gleiches dem markgrafen Obert Pallavicino vicar in Lunigiana geboten habe, dass er nichts destoweniger seine siegreiche flotte zur überwältigung der ungetreuen zu Genua ausrüsten lasse. Ex libro iurium Januae zu Genua. Huill. 5,1108. Lib. iur. Gen. 1,999. Ann. Januens. in Mon. Germ. 18,194. ‒ Im Lib. iur. ist bemerkt: Littere infrascripte invente fuerunt in quodam pane cereo secretissime involute, que mittebantur ab imperatore F. Frederico Grillo et Johanni Streiaporco existente potestate Janue Guilleimo Surdo anno currente m.cc.x.l.i., idem mandato ipsius potestatis in registro scripte. Ebenso erzählen die Ann. Januens. die auffindung und fügen hinzu, dass der brief bis zur abfahrt der flotte geheim gehalten wurde. Verbesserungen und Zusätze:Ann. Ian., M. G. Ss. 18,194.

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Date: 1241 märz 00
AbstractFriedrich II. bestätigt den bürgern von Constanz das eingerückte privileg Heinrich VI d. d. Lüttich 1192 sept. 24, freiheit von besteuerung durch den bischof betreffend. Z.: Berth. markgr. v. Hohenburg, Walt. v. Schillingsfürst, Alb. v. Lichenstein, Cuno v. Stophel, Gotfr. v. Fleckenstein, Heinr. v. Scharfeneck, Wolfr. de Lapide, Ulr. v. Dune, Joh. v. Wachenhaim, Herm. v. Eschenowe, Heinr. vogt v. Augsburg, Lup. burggr. v. Augsburg. Huill. 5,1103. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. In Karlsruhe, GLA., KS. D 36.

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