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Collection: Regesta Imperii V,1,1
Date: 1240
AbstractFriedrich II. erklärt dass er dem ansehen der früheren fürsten nicht zu nahe trete, wenn er neue gesetze erlasse, wie sie den geänderten zeitumständen entsprechen, dass er daher wie schon seit seiner kaiserkrönung, so auch nuperrime diebus istis, dum ab expeditione Ligurum ad regnum nostrum Sicilie quietis auram veniremus assumere, licet brevem, istius etiam modici temporis spatium dare noluimus ad requiem, auf besserung der während seiner abwesenheit eingetretenen missstände und auf besserung der alten gesetze bedacht gewesen sei; und daher, von der gerichtsbarkeit an seinem hofe beginnend, folgendes (vgl. vorher) verordne. Nihil veterum ‒ derivetur. Const. Sic. 1,38. Huill. 6,156. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie 14. Jh. mit erweitertem Text in Palermo, Biblioteca comunale, mss. 2 Q q A 66 (N6). Druck: Savagnone, Mandati inediti, in: Annali del seminario giuridico della R. università di Palermo 6 (1917--1920), 353--362 Nr. 1.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. befiehlt (dem iustitiar von Abruzzo), da Jacob de Oer. gestorben und dessen bruder prorsus inutilis sei, die burg Capradosso (unweit der gränze des königreichs südöstlich von Rieti) für die curie zu besetzen und die villa mit den einkünften dem Criscius Amalfitanus, magister procurator curie in Abruzzo, zu übergeben, und für den unterhalt des bruders zu sorgen. Exc. Massil. nr. 62, W. 654. ‒ Dieses und die folgenden mandate werden nach der stellung vor nr. 3165 in die spätern zeiten 1240 fallen.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. schreibt denen von Cremona dass er nach ordnung wichtiger geschäfte im königreiche die ruhe desselben wieder mit den anstrengungen eines sommerlichen lagerlebens vertauscht habe, vor allem besorgt seine getreuen in Italien von den verfolgungen der feinde zu befreien; dass ihn wegen schwäche des körpers und schlechtigkeit der luft eine discrasie befallen; dass er nun aber wiederhergestellt sei, den begonnenen weg fortsetze und gegen die Romaniola vorrücke. Tantus nos amor‒subsequentur. Petr. de Vin. 3,74. Huill. 5,1017. Minieri Notamenti 256. ‒ Ohne den schluss: Tantus ‒ impedire, auch für Deutschland ausgefertigt; vergl. Huillard 5,1017. Verbesserungen und Zusätze:Arch. d. Ges. 5,408; an den grafen Simon von Chieti das. 448 extr. Verbesserungen und Zusätze (1983):Text in Neues Archiv 5,445. Deutsche Übers.: v.d. Steinen, Staatsschriften 70 Nr. 31 -- Heinisch S. 484.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. schreibt dem könige von Frankreich wie er siegreich die mark Ancona durchzogen und Ravenna nach sechs tagen eingenommen habe; wie er dann, obwohl er zunächst die belagerung von Bologna ins auge gefasst, sich gegen das zwischenliegende Faenza gewandt und von demselben nicht ablassen werde, bis er es durch sturm oder ergebung in seine gewalt gebracht habe, so dass er nun unter aufhebung des zeltlagers häuser um die stadt habe erbauen lassen; wie nun nach der rückkehr von vier städten der mark zum gehorsam alles nöthige im überfluss aus seinem königreiche herbeigebracht werden könne, so dass ihn alles ungemach des winters von seinem vorhaben nicht abhalten werde, zumal die Faentiner ihn schon früher auf dem Römerzuge (vgl. nr. 1192a ) und bei einem spätem zuge durch iene gegend (vgl. nr. 1605b ) schwer beleidigten. Succedentes cotidie‒conculcetur. Huill. 5,1050. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 497.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. befiehlt (einem iustitiar) in veranlassung der excesse, welche sich die minderbrüder und predigerbrüder in seinem königreiche gegen ihn zu schulden kommen liessen, seinen bezirk so zu bewachen, dass keiner iener brüder in denselben eingang finde ohne besonderes, nach datum dieses briefes ausgefertigtes erlaubnissschreiben; auch alle nicht aus dem königreiche gebürtige brüder und conversen des predigerordens, qui conspirarunt olim in necem nostram, und alle sonstigen verräther auszutreiben. Insolentias et‒exitum. Winkelmann Acta 318. ‒ Wegen der zeit vgl. nachher. Wegen des auch nr. 3165 betonten einflusses auf die unversöhnlichkeit des pabstes, welchen man den bettelorden zur last legte, vergl. auch das gedicht bei Huillard Pierre 405. Verbesserungen und Zusätze:Das gedicht gegen die orden auch im Cod. Laurent. XXIX, 8 f. 61 und ein zweites f. 62.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. schreibt dem könige von Frankreich wie das schifflein Petri nur durch die sorglosigkeit der zu seiner leitung berufenen in gefahr gekommen sei; wie die ketzerei überhand nehme seit das nest der ketzer Mailand gehegt werde; wie er dem pabste seine ganze macht zur erhöhung des glaubens und zur ausrottung der ketzerei und seinen sohn Conrad als geisel angeboten habe (1234 zu Rieti), um aller zwietracht ein ende zu machen, worauf derselbe, wie er später sicher erfahren, auch eingegangen wäre, wenn er nicht den Mailändern durch entgegenstehende versprechen verpflichtet gewesen wäre, wie er das auch ietzt durch zurückweisung der ihm zur hülfe gebotenen hand kundgebe; wie es den könig nicht wundern werde, wenn er den durchzug der vom pabste berufenen terra marique paratis obstaculis verhindere, da derselbe die von ihm zum erweise seiner unschuld gewünschte synode hinderte, während derselbe ietzt mit übergehung seiner anhänger seine todfeinde und die reichsrebellen zusammenrufe, sicut premisse nostre vos docuerunt littere (vergl. nr. 3139), obwohl er nach wie vor zu einem mit seiner und des reichs ehre verträglichen frieden unter ausschluss der rebellen bereit sei. Petri navicula‒offerimus. Martene Coll. 2,1138. Huill. 5,1075. ‒ Dieses von Huill. zu ende des iahres eingereihte schreiben durfte schon wegen der art des hinweises auf das vorhergehende vom 13 sept. nicht lange nach diesem abgesandt sein. Auch weiss der pabst schon am 15 oct. nicht allein davon, dass der kaiser überhaupt, wie das schon das schreiben vom 13 sept. ergibt, das concil zu hindern sucht, sondern scheint auch bereits von den in diesem und dem folgenden schreiben erwähnten strengeren massregeln kunde zu haben, da er am 15 oct. dem erzbischofe von Sens schreibt, dass der kaiser suis terroribus vom durchzug abzuhalten suchen. Ueberdies ist es vielleicht nicht zufall, sondern durch kenntniss des wortlautes dieses schreibens veranlasst, wenn auch er das seinige mit Petri navicula beginnt. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie 18. Jh. in Mailand, Biblioteca Ambrosiana, DS IV 16 f. 133. Deutsche Übers.: S. 489.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. dankt dem könige von Castilien dass derselbe ihm dessen sohn, seinen neffen Friedrich zugesandt habe, und somit durch den tod der mutter (Beatrix tochter könig Philipps) die verbindung zwischen ihnen nicht gelöst sei. Inter cetera ‒ abdicatum. Martene Coll. 2,1163. Huill. 5,991. ‒ Der iunge Friedrich kam nach Rich. Sangerm. im april nach Foggia. Der könig entschuldigte am 4 dec. 1239 beim pabste die beabsichtigte sendung seines sohnes damit, dass der kaiser für diesen fall die herausgabe des in seinen händen befindlichen erbguts der Beatrix in aussicht gestellt habe. Vgl. Reichssachen. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 338.

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Date: 1240?
AbstractFriedrich II. befiehlt dem capitän (der Romagna) dass er denselben aus Ferrara vertriebenen erlauben solle, hundert last getreide aus der Romagna auszuführen und nach Rimini oder sonst an getreue zu verkaufen, so dass dieselben sich ihm durch zeugnissbriefe des betreffenden podesta über den geschehenen verkauf an getreue auszuweisen und der curie die gebührenden abgaben zu zahlen haben. Ad maiestatis‒persolvatur. Petr. de Vin. 5,91. ‒ Vgl. nr. 3168.

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Date: 1240?
AbstractFriedrich II. befiehlt einem ungenannten dafür zu sorgen dass dem A(sinus) de N., welcher in der kirche (sti Nicolai Beton.) allein zurückblieb und den gottesdienst besorgt, während die übrigen cleriker als ungetreue nach Perugia gingen, von der gemeinde ienes ortes, welcher er die einkünfte iener und der andern vacanten kirchen überliess, mit dem nöthigen versehen werde. Ad nostre maiestatis‒expedire. Petr. de Vin. 5,38; vgl. mit abschr. aus Cod. Phillipps in Huillards nachlasse. ‒ Der ort wird Bettona südöstlich von Perugia sein. Die erwähnten ereignisse gehören frühestens in die zeit des aufenthalts des kaisers zu Foligno im feb. 1240.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. schreibt dass er zur bestrafung von Bologna ausgezogen Ravenna nicht habe liegen lassen wollen, dass er daher diese stadt eng eingeschlossen, binnen vier tagen die sie umgebenden gewässer abgeleitet oder überbrückt und dann sofort eine der vorstädte überfallen und verbrannt habe, worauf die stadt durch boten sich unterwarf und um gnade flehte, welche er ihr eingedenk ihrer alten treue und weil sie nur ungern und gezwungen abfiel, gewährte; dass er nunmehr mit grosser macht zur zerstörung Bolognas vorrücke und nur Faenza nicht im rücken lassen und vorher einnehmen wolle, was ihm, wie er sicherlich glaube, in wenigen tagen gelingen werde; fordert zu eifer in seinem dienste auf. Dirigente domino‒perituris. Savioli Ann. Bol. 3,188. Fantuzzi Mon. Rav. 3,81. Huill. 5,1029. Verbesserungen und Zusätze:Vesi Stor. di Romagna 2,449. — Ueber die gefangenschaft des erzbischofs Theoderich von Ravenna s. dessen brief nr. 13561; über Paulus Traversara Salimb. 52.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. belobt die von Tivoli wegen ihrer treue, beklagt die unbilden denen sie wegen der nachbarschaft des feindes fortwährend ausgesetzt sind, verspricht seiner zeit ihren ihm durch briefe und boten vorgetragenen beschwerden abzuhelfen, meldet ihnen dass er nach ordnung der lombardischen angelegenheiten nun in Tuscien sei, wo alles nach wunsch gehe und wo er noch ein wenig verweilen werde, um dann in ihre gegend (ad partes ipsas) zu kommen, und fordert sie zur wachsamkeit auf. Quanta sit‒valeamus. Petr. de Vin. Epp. 2,14. Huill. 5,665. ‒ Aus diesem schreiben wird nicht gerade zu schliessen sein, dass der kaiser, als er noch in Tuscien war, schon den zug in das tuscische patrimonium nach Viterbo im auge hatte; seine absicht wird gewesen sein, von Foligno über Spoleto und Rieti in iene gegenden zu kommen; vergl. nr. 2619 und 2714.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. antwortet dem könige von Navarra und den übrigen kreuzfahrern, beglückwünscht sie wegen erreichung des zieles, klagt über den pabst, welcher ihn hindere, seinem wunsche nachzugeben, Jerusalem und das gebiet, so wie es einst war, den ungläubigen zu entreissen, erklärt zur herstellung der mauern von Jerusalem beitragen zu wollen, obwohl die sorge für die wiederherstellung der reichsverhältnisse alle seine mittel in anspruch nehme, und gestattet ihnen, aus dem königreiche auszuführen, was sie bedürfen. Gratanter accepimus‒iocundos. Huillard 5,646.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. befiehlt dem Benigna, gegen kaufleute, welche schulden oder depositen nicht zahlen, in angegebener weise vorzugehen. Ib. nr. 64, W. 655.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. Der grosshofiustitiar Heinrich von Morra und die grosshofrichter Heinrich von Tocco und Wilhelm von Vinea, auf befehl des kaisers zu gerichte sitzend, entscheiden, nachdem sie dem kaiser über das ergebniss der untersuchung bezüglich des gesuches des Jacob de Tricarico, vergl. nr. 3158, berichteten, zu dessen gunsten. Per m. Petri de Caserta magne imp. curie (not) Pecchia Storia del regno di Napoli 2,319. Huill. 5,1073. ‒ Da sich von den zeitangaben der nur theilweise erhaltenen urk. nichts mehr findet, als Sic. 43, so lässt sich nicht bestimmen, in welche zeit der belagerung sie gehört.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. schreibt ungenannten getreuen über die bisherigen erfolge: dass er Tuscien durchziehend dort alles nach seinem wunsche ordnete; weiter Città di Castello, welches von der kirche unerlaubterweise besetzt war, unter seine hoheit zurückführte, ebenso die städte und orte des herzogthums Spoleto, welche überwiegend seine ankunft ersehnten, wenige ausgenommen, zu deren unterwerfung er einen capitän mit grossem heere zurückliess, während er selbst sich andern gebieten zuwandte, welche von andern gewaltsam innegehalten die reichsherrschaft herbeiwünschten; dann nach unterwerfung von Orta sich zur kaiserlichen kammer Viterbo wandte, wo er alles zu treue und gehorsam bereit fand; ebenso bei allen diesseits der thore Roms und in der Maritima, so dass die boten zur entgegennahme der unterwerfungen kaum ausreichten; dass die Anconitaner mark sich ihm durch seinen sohn H. könig von Torre und Gallura unterwarf, welchen er schon lange dorthin vorausgesandt hatte, mit ausnahme weniger städte, welche mit der unterwerfung bis zu seiner eigenen ankunft warten wollten, während dieselbe der könig, welcher ihn kürzlich verliess, jetzt zweifellos erlangen werde; dass ihm ietzt um seine schmäher zu schanden zu machen, nur erübrige dem wunsche des ganzen römischen volkes gemäss als triumphator in die stadt Rom einzuziehen. Qualiter felices‒attentos. Huill. 5,762. ‒ Das schreiben ist sichtlich nicht unmittelbar nach der ankunft zu Viterbo erlassen, andererseits aber wohl früher, als der kaiser von dem am 22 feb. zu Rom erfolgten umschwunge kunde hatte. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 469.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. befiehlt einem ungenannten auf dessen anfrage, den magister Matheus de Pisis iuris civilis professor, der sich schon sieben iahre im königreiche aufgehalten und dessen treue ihm glaubwürdig bezeugt sei, zum officium advocacionis zuzulassen, trotz des allgemeinen befehles, dass fremde zu keinen öffentlichen ämtern im königreiche zuzulassen seien, so lange eingeborne dafür vorhanden seien. Ib. nr. 66, W. 656. ‒ Der angezogene befehl ist nicht bekannt. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: R. Trifone, Due Pisani a Napoli professori di diritto civile nei secoli XIII e XIV, in: Scritti minori. 1966. S. 259. Zum Inhalt: S. 257 f.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. meldet dem herzog von Oesterreich den empfang der boten und schreiben desselben, woraus er zu seiner freude die ergebenheit desselben und die unwahrheit der über denselben ausgesprengten gerüchte entnommen, wie er denn auch nicht glauben könne, dass nach der geschehenen aussöhnung irgendwelche bitterkeit in dessen herzen zurückgeblieben sei; erinnert denselben an seine frühere güte gegen ihn und wie er ihn zwar väterlich gezüchtigt, es aber verweigert habe gegen ihn in perpetuam (ab)iudicationem persone, honoris ac terrarum tuarum durch urtheil der fürsten vorzugehen und ihn aus der reihe der fürsten auszustossen; theilt ihm mit dass die friedensverhandlungen mit der kirche schon so weit gediehen, dass deren abschluss in nächster zeit zu erwarten sei, er aber auch im falle einer hinderung den boten des herzogs wie anderer könige und fürsten die erlaubniss zum pabste zu gehen gewähren werde; versichert dass die befürchtungen des herzogs, er sei noch immer auf dessen verderben bedacht, ganz grundlos seien und fordert ihn auf, einen seiner vertrauten zu schicken, um sich davon zu überzeugen. Accedentes ad presentiam‒commovere. Huill. 5,1006.

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Date: 1240?
AbstractFriedrich II. befiehlt einem capitän dem B. von Assisi, welcher die rebellische stadt verliess, um ihm die treue zu bewahren, zum ersatze seines schadens und zur entlohnung seiner dienste: de aliquo competenti regimine providere, quod sue conveniat qualitati. Ad maiestatis‒existat. Petr. de Vin. 5,60. ‒ Möglicherweise schon aus dieser zeit, da die feindliche stellung von Assisi zwar erst beim zuge iuni 1241 ausdrücklich betont wird, aber schon für den zug im ian. 1240 nicht zu bezweifeln ist.

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Date: 1240?
AbstractFriedrich II. tröstet den (Thomas) grafen von Acerra über den tod des einzigen sohnes (Adenulf), den er als er kaum der mutterbrust entwöhnt war, zu sich genommen und der nun in seinem dienste gefallen; weist darauf hin, dass ihm zwei enkel verblieben, welchen er den verdiensten des vaters und grossvaters entsprechend seine gnade zuwenden wird. Qnod de nimis‒meruerunt. Petr. de Vin. 4,6. ‒ Einreihung sehr unsicher. Adenulf wird 1240 märz 22, Huill. 5,859, zuletzt erwähnt; nach Exc. Massil., W. 718, war in den frohem zeiten 1243 graf Thomas vormund für die minderiährigen enkel. Thomas selbst wird nr. 3109, 3131, 3212 beim kaiser genannt, bis er 1242 iuni, vgl. Rich. Sang., als legat nach Syrien geht. Verbesserungen und Zusätze (1983):Erste Hälfte des Briefes in Hs. Vat. lat. 14204,4v (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 400 Nr. 14 (Schaller). Deutsche Übers.: Heinisch S. 341.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. meldet einem ungenannten dass er allen getreuen verboten habe, irgendwelche waaren zu den ungetreuen Venetianern und Mantuanern zu bringen; dass alle wege auf denen das geschehen könne, bei tage und bei nacht bewacht werden sollen; befiehlt ihm für genügende bewachung des passagium ipsius terre zu sorgen. Cum ad deprimendam‒commendare. Petr. de Vin. 2,37 II, ed. Iselin 1,315. ‒ Höchst wahrscheinlich in die zeit der belagerung von Ferrara gehörend, in der die Mantuaner zuerst, und zwar in verbindung mit den Venetianern (deren erwähnung beziehung auf die zeit der belagerung von Parma 1247 ausschliessen dürfte) als feinde des kaisers auftraten; vergl. zum 2 iuni. Wahrscheinlich an den generalvicar der mark von Treviso gerichtet.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. befiehlt dem Roger de Amicis den bischof Urso von Nicastro, welcher nach erhaltener bestätigung und consecration ihm persönlich den treueid leistete und das relevium zahlte, wegen Rocca Falluce, welches er von der curie zum tausche gegen Nicastro erhielt, und durch die anderen personen, bei denen das herkömmlich, nach brauch des königreichs sichern zu lassen. Ibid. nr. 51 u. 104, W. 653. ‒ Kann an Roger nur in seiner eigenschaft als capitän a porta Roseti seit 1240 mai 3 gerichtet sein. Wann Urso bischof wurde, scheint nicht bekannt zu sein, aber 1241 sept. 24, vgl. unten, erscheint ein anderer bischof gewählt.

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Date: 1240?
AbstractFriedrich II. befiehlt dem capitän (der Romagna) an H. und D., welche aus treue gegen ihn Ferrara verliessen und ihm dann erwünschte dienste leisteten, aus der collecte der kirchen seiner iurisdiction, welche nach seinem befehle schleunig einzusammeln ist, zu Ravenna tausend pfund Ravennater zu zahlen. Cum H. et D. ‒ recepturus. Petr. de Vin. 1,105. ‒ Frühestens um diese zeit; vgl. nr. 3133c und 3166; passt bis zum wiederabfall von Ravenna am 6 mai 1248.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. schreibt ungenannten dasselbe mit der schlussaufforderung, zu seiner hülfe, wie er das schon mehrfach verlangt, mit ganzer macht so bereit zu sein, dass sie auf ein folgendes schreiben unmittelbar aufbrechen können, um die rebellen von Bologna von allen seiten einzuschliessen. Dirigente domino‒comprimendam. Huill. 5,1030. ‒ Ist wohl die ausfertigung für Modena und andere reichstreue städte westlich von Bologna.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. beauftragt den grosshofiustitiar mit der untersuchung über das gesuch des auch in den zeiten der zwietracht treu gebliebenen Jacob de Tricarico, ihn wegen des einst seinem vater zustehenden casale Solofra (südöstlich von Avellino) sichern zu lassen. Pecchia Storia del regno di Napoli 2,319. Huillard 5,1073. ‒ Eingerückt in nr. 3159 und einige zeit früher erlassen, während haltpunkte für eine genauere einreihung fehlen.

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Date: 1240
AbstractFriedrich II. befiehlt den hafenmeistern zum schutze gegen die Genueser und andere rebellische piraten in ihrem bezirke zwei oder drei galeeren und eben so viele barken auszurüsten, aber auf kosten derienigen die an dem dadurch gewährten schutze zumeist interessirt sind. Crebre nostrorum‒discurrant. Petr. de Vin. 2,36. Huill. 5,1091. ‒ Von Huillard auf die grosse flottenrüstung 1241 febr. bezogen, welche mir gerade in dieser zeit die überlassung kaiserlicher galeeren sehr unwahrscheinlich macht. Derselbe umstand spricht gegen anfang 1248, wo eine flotte gegen Genua gerüstet wurde. Eher dürften die angriffe der Venetianer auf die apulische küste im sept. 1240, vergl. Rich. Sang., es nahe gelegt haben, auch die mittelmeerküsten besser zu bewachen. Doch ist die einreihung sehr unsicher.

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Date: 1241 (ian.) 14
AbstractFriedrich II. dehnt die bestimmung seiner constitutionen (3,23), dass alle welche feuda quaternata in capite haben, nicht ohne seine zustimmung sich verehelichen dürfen, auf alle belehnte aus, auch auf die, welche feuda non quaternata, und die, welche von andern lehen haben. Ibid. nr. 61 und nochmals ohne datirung nr. 71, W. 654. ‒ Mit 14 iunii, 14 ind. Der tag passt nicht zum orte. Die an und für sich ganz naheliegende besserung ianuarii wird im allgemeinen dadurch unterstützt, dass auch nach andern haltpunkten die nrr. 62 bis 74 der Exc. zu ende 1240 und anfang 1241 zu stellen sind. Bei einreihung nach der stellung von nr. 61 würde sich aber die schwierigkeit ergeben, dass dann nr. 67, oben nr. 3165, iedenfalls nach ian. 14 und wahrscheinlich nicht unerheblich später zu setzen wäre, was unzulässig scheint. Ist es andererseits sehr bedenklich anzunehmen, es könne iunii etwa statt decembris geschrieben sein, so weiss ich diese schwierigkeiten nur dadurch zu beseitigen, dass ich für die einreihung der andern nrr. der Exc. das vorkommen dieses stückes als nr. 71, nicht als nr. 61, als massgebend betrachte.

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Date: 1241 feb. 15
AbstractFriedrich II. antwortet dem Masnerius de Burgo podesta und capitän und dem rath und der gemeinde von Como bezüglich der bitte, er möge im sommer selbst kommen oder seinen sohn könig Heinrich schicken, dass er diesen mit grossem heere voraussende und dann nach unterwerfung Faenzas selbst zur gänzlichen vernichtung der Mailänder folgen werde; dass bis dahin alle güter der gebannten und die subsidia ecclesiarum des gebiets von Como ihnen zur erleichterung der kosten der hut der burgen zukommen sollen; dass die einkünfte aus Val Blegno und Leventina, welche er vorläufig noch in seiner hand behalten will, zur hut von Bellinzona zu verwenden sind; dass er den Smaliada de Belottis de Cremona zu seinem stellvertreter für die Riviera und Lecco bestellt habe; dass er auf ihre bitte dem podesta Masnerius das amt eines capitän von Como und den angränzenden gebieten ebenso übertrage, wie es früher Bertold markgraf von Fohenburg hatte. Capitula que‒exercere. Huillard 5,1096. Mon. Patriae 16,422. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Quellenwerk I. 1,204 Nr. 432.

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Date: 1241 feb. 27
AbstractFriedrich II. schreibt dem in Paris versammelten capitel der Dominicaner dass er ihnen gern persönlich vorgetragen hätte, wie sehr ihn der streit mit dem pabste bekümmere und wie viel er sich bemüht habe ihn beizulegen, dass er iedoch durch die belagerung von Faenza aufgehalten werde, während welcher novum nocendi genus invenit ille Romanus pontifex sub velamento concilii rebelles et hostes nostros undique convocando; ersucht sie schliesslich seinen bemühungen beistand zu leisten und nicht gegen ihn zu predigen. Gratanter accepimus‒invitabit. Cod. Vatic. 4957. Bzovius Ann. eccl. 1246 § 8 schlechter abdruck. Huill. 5,1098. ‒ ‚Meine abschrift dieses briefes wurde mir von Monsignor Molza im ian. 1850 wegen der obigen lateinischen worte zurückbehalten.‘ Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie 13. Jh. in Reims, Bibliothèque municipale, Cod. 1275, f. 32d. Hampe-Hennesthal, Reimser Briefsammlung, in: Neues Archiv 47 (1928), 520 Nr. 5. Deutsche Übers.: Heinisch S. 493.

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Date: 1241 feb. 00
AbstractFriedrich II. erlässt den bürgern von Benevent in anbetracht, qualiter civitas Beneventi et cives eiusdem inexpertum nostrum dominium amplectentes ad fidelitatem nostram devotis et concordibus votis et animis devenerunt, alle abgaben welche sie seiner curie oder den benachbarten baronen und rittern zu leisten hatten, doch nur auf so lange, als sie ihm treu und unter seiner und seiner erben herrschaft bleiben, so dass andernfalls dieses privileg keinerlei kraft haben soll. Per m. Guillermi de Tocco not. Borgia Mem. di Benevento 3,217 u. Huill. 5,1100 extr. Winkelmann Acta 318 ex or. zu Benevent. Vgl. N. Archiv 1,139. ‒ Rich. Sang. setzt die übergabe von Benevent, dessen mauern und thürme dann zerstört werden, ausdrücklich erst in den apr. Ein versehen ist dabei nicht wohl anzunehmen. Die vermuthung von Huill., dass das privileg sich nur auf die kaiserlich gesinnten Beneventaner beziehe, findet im wortlaute keinerlei unterstützung. Nach einem uns genauer bekannten ganz entsprechenden falle, vergl. zu ian. 1247 für Viterbo, wird die erklärung darin zu suchen sein, dass schon letzt über die übergabe unterhandelt und das privileg den unterhändlern für eventuellen gebrauch zur verfügung gestellt sein wird, um die verhandlungen zu fördern. Verbesserungen und Zusätze (1983):Geschrieben von Notar Guilelmus de Tocco. Zinsmaier, Reichskanzlei 157. Or. mit Goldbulle (ab) in Benevent, Biblioteca et Archivio storico provinciali, fondo civico vol. III. Nr. 4.

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Date: 1241 märz 25
AbstractFriedrich II. schreibt dem Friedrich Grilli und dem Johann Streiaporci, hauptleuten der ihm getreuen Genuesen, und verdankt ihre treue; meldet dass die Faventiner aufs äusserste getrieben seien und dass deren übergabe bevorstehe, dass er seinen sohn Heinrich könig von Torre und Gallura generalvikar in Italien nach Lombardien (vergl. aber nr. 3186) vorausgesendet habe um ein heer gegen Bologna zu sammeln, dass er den Marino de Ebulis reichsvicar von Pavia aufwärts beauftragt habe die rebellischen Genuesen lebhaft zu befehden, dass er gleiches dem markgrafen Obert Pallavicino vicar in Lunigiana geboten habe, dass er nichts destoweniger seine siegreiche flotte zur überwältigung der ungetreuen zu Genua ausrüsten lasse. Ex libro iurium Januae zu Genua. Huill. 5,1108. Lib. iur. Gen. 1,999. Ann. Januens. in Mon. Germ. 18,194. ‒ Im Lib. iur. ist bemerkt: Littere infrascripte invente fuerunt in quodam pane cereo secretissime involute, que mittebantur ab imperatore F. Frederico Grillo et Johanni Streiaporco existente potestate Janue Guilleimo Surdo anno currente m.cc.x.l.i., idem mandato ipsius potestatis in registro scripte. Ebenso erzählen die Ann. Januens. die auffindung und fügen hinzu, dass der brief bis zur abfahrt der flotte geheim gehalten wurde. Verbesserungen und Zusätze:Ann. Ian., M. G. Ss. 18,194.

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Date: 1241 märz 00
AbstractFriedrich II. genehmigt auf bitte des schenken Conrad von Winterstetten dass dieser das cisterciensernonnenkloster Baindt aus gütern gründe die derselbe vom grafen Heiligenberg kaufte und aus anderen die er vom reiche zu lehen trug, nachdem er diesen gütern andere vom grafen Gotfrid von Marstetten zu Ursingen erkaufte mittelst aufgabe an könig Conrad und rückempfang derselben zu leben substituirt hat, und nimmt das kloster mit dessen besitzungen in des reiches schutz. Oestr. Notizenbl. 1851 s. 306 u. Huillard 5,1105 unvollst. Winkelmann Acta 319 vollst. Künftig Wirtemb. Urkkb. 4,16 ex or. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Wolfegg, Fürstl. Archiv. Zur Arenga s. Zinsmaier, Studien 536.

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