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Collection: Regesta Imperii V,1,1
Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt dem (Petrus de Vinea) dass es nicht seine schuld sei wenn derselbe die glückliche nachricht von der übergabe von Faenza nicht durch ihn vernommen, da er sogleich botschaft zu lande und zu meere gesandt habe; über seine ankunft ad partes ipsas melde er letzt noch nichts, werde das aber durch die boten thun, welche derselbe wegen geld an ihn sende; wegen des kommens des empfängers zum kaiser solle derselbe nach dem früher geschriebenen vorgehen. Si casum et causam‒direxisse. Petr. de Vin. 3,8 und Verci Ecelini 3,285 an Ecelin. Ohne den schluss, nur ‒ placuisse bei Martene Coll. 2,1213, aber als von könig Conrad an Peter von Calabrien aber die unterwerfung von Neapel geschrieben. ‒ Capasso Hist. dipl. 53 hält letzteres für das richtige. Es ist ihm zuzugeben, dass das schreiben nicht an Ecelin gerichtet sein kann. Aber wie auch sonst in iener sammlung vom kaiser herrührende briefe auf Conrad übertragen sind, vgl. ein sicheres beispiel unten zu 1248 apr. 20, so kann auch dieses schreiben sich nicht auf die unterwerfung von Neapel beziehen. Denn es ist ganz zweifellos antwort auf das schreiben: Gaudium quod‒convertatis, Petr. de Vin. 2,7, Huillard 5,1162, in welchem Petrus de Vinea den kaiser wegen einnahme der stadt (ungenannt, auch Trient, Todi) beglückwünscht. Dieses aber kann, auch von dem angeblichen absender abgesehen, nicht 1253 an Conrad gerichtet gewesen sein, da es heisst, es sei nun die ursache entfallen, que in regnum hucusque vestre serenitatis impedivit adventum. Dann ist kein grund zu zweifeln, dass es sich um Faenza handelt. Fraglicher ist, ob gerade Petrus de Vinea absender und empfänger, was voraussetzen wurde, dass er nicht vor Faenza war. Im aug. vor Fermo war er am hofe; dann wird er in den urkk. nicht mehr genannt, wie das bei anwesenheit doch in nr. 3155 und 3158 vielleicht zu erwarten sein wurde. Auf die schreiben bei Huillard Pierre 306. 307, das eine angeblich an ihn (aber nicht in allen hss.) als er zu Faenza war, das andere von ihm an iemanden der zu Faenza war, gerichtet, wird nicht viel gewicht zu legen sein. Das nr. 3199 erwähnte schreiben an Roffred setzt anwesenheit am hofe nicht bestimmt voraus, könnte auch etwa erst im iuni geschrieben sein, wo Peter iedenfalls am hofe war. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 13v (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 405 Nr. 48 (Schaller).

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt dem könig vor Ungarn in bezug auf das drohende herandringen der Tartaren, dass er in den italienischen händeln nach iahre langen harten mühen nahe am ziele stehend, nicht durch ein sofortiges weggehen alles gewonnene wieder aufs spiel setzen könne, dass er iedoch seinen marsch dermalen nach Rom richte und sich dort um frieden bemühe, worauf er mit dem segen der kirche versehen (!) die Tartaren zu besiegen gedenke, indem er den könig auffordert einstweilen mit seinem sohn Conrad IV in gemeinschaft zu handeln. Honor imperii‒veniemus. Petri de Vin. Epp. 1,29. Huill. 5,1143. ‒ Vgl. das zeugniss welches könig Rudolf, der als graf von Habsburg gegenwärtig war, über die damaligen verhältnisse mit Ungarn zu Erfurt am 31 aug. 1290 ausgestellt hat, vergl. Reg. Rud., [wonach der könig sein reich vom kaiser zu lehen nahm, wie sich das insbesondere auch aus dem schreiben des pabstes von 1245 aug. 21 ergibt, durch welches der könig seiner lehnsverpflichtung ledig erklärt wird. Vergl. Sächs. Weltchr. c. 388. Matth. Paris ed. Luard 4,298. Nach Ann. S. Pantal. hätte könig Bela durch den bischof von Waitzen perpetua subiectio versprochen, wenn er durch des kaisers hülfe sein reich wiedergewinne. Die angabe beruht auch hier wahrscheinlich auf dem schreiben vom 20 iuni, wie das für die entsprechende stelle des Rich. Sangerm. schon die übereinstimmung des wortlautes ergibt. Albericus 939 erwähnt zu 1236, dass der kaiser vom könige von Ungarn den seit dem tode kaiser Friedrichs I nicht gezahlten tribut verlangt habe. ‒ Sollte graf Rudolf von Habsburg, wie B. annimmt, auch weiterhin beim kaiser geblieben sein, in welchem falle die nichtnennung unter den zeugen vom 17 aug. auffallen müsste, so hätten er und graf Richard von Cornwall am hofe des kaisers sich getroffen,] wahrlich ohne ahnden zu können dass sie einst dessen nachfolger sein würden! Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Joachim-Hubatsch I. 1 Nr. 11. Deutsche Übers.: Heinisch S. 509.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt dem könige von Frankreich fast wörtlich, wie vorher, mit einer schärferen aufforderung den umtrieben des pabstes entgegenzutreten, dessen ehrgeiz die unterwerfung aller königreiche unter seine herrschaft erstrebe. Matth. Paris ed. Luard 4,119 extr. Huillard 5,1154 extr. Verbesserungen und Zusätze:Das. 28,212 extr. Verbesserungen und Zusätze (1983):Nach Vehse, Die amtliche Propaganda S. 232 Anm. 169 dürfte die Schlußfassung „von Mattheus Parisiensis nach Analogie anderer Schreiben Friedrichs II. entworfen worden sein."

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. antwortet dem herzog Boleslaus von Schlesien (Liegnitz) auf dessen ihn an dessen ihm werthen grossvater Heinrich († 1238) erinnerndes schreiben, versichert ihn dass dasselbe seinen zweck erreichte, sagt ihm wohlwollende aufnahme der in aussicht gestellten botschaft zu, bietet ihm an was in seinem kaiserreiche und seinen königreichen demselben wünschenswerth ist. Devotionis pure‒maiestatem. Huill. 6,900. Stenzel Script. Sil. 2,463. Vgl. Cod. dipl. Silesiae 7,223. ‒ Anscheinend nicht lange nach dem regierungsantritte des herzogs, nachfolger des 1241 apr. 9 gefallenen herzog Heinrich, geschrieben.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. antwortet dem Gilibertus Abbas auf dessen bericht über die einnahmen und ausgaben von Malta und Gozzo, über die zahl der dort wohnenden familien und der besatzung; überlässt es seinem ermessen, ob die bewohner bei ihren abweichenden sitten und satzungen zu belassen, oder zu verhalten seien, nach den constitutionen und dem brauche des königreichs zu leben. Ib. nr. 78, W. 713. ‒ Jedenfalls nach 1240 mai 5, wo der hier als verstorben erwähnte frühere verwalter Paulinus noch lebte. Nach der stellung in den Exc. entweder hieher gehörig im anschlusse an nr. 77, oder zu 1245, wohin nr. 80 gehört.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. befiehlt dem capitän und grossiustitiar Andreas de Cicala die kirchenschätze an gold und silber ieglicher form, an edeln steinen und werthvollen seidenen und vergoldeten gewändern wegen dringender angelegenheiten des reichs an die kaiserliche cammer zu schicken, nachdem dieselben abgeschätzt und iedem prälaten ein darüber gefertigtes instrument übergeben sein würde. Erwähnt in mandat des Andreas vom (aug.) 1231, Del Giudice Del cod. dipl. Ang. apologia 60. ‒ Vgl. oben 3203. Nach Rich. Sang. wurden die schätze im aug. nach S. Germano und das, was nicht eingelöst wurde, weiter zum kaiser nach Grotta ferrata geschickt. ‒ Entsprechende befehle müssen auch an den capitän von Porta Roseti durch Calabrien und Sicilien ergangen sein; vergl. reichssachen zum sept. 1241.

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Date: 1241?
AbstractFriedrich II. befiehlt einem ungenannten die repressalien, mit welchen derselbe aus angegebenen ursachen seine getreue gemeinde Todi bedroht, zu unterlassen und sein etwaiges recht gegen dieselbe nach brauch der kaiserlichen curie zu verfolgen. Lecta nuper‒prosequaris. Petr. de Vin. 5,24. ‒ Frühestens um diese zeit, da Todi 1240 noch die unterwerfung verweigerte, vgl. nr. 2749b , welche dann im iuni 1241 gleichzeitig mit der von Spoleto und Terni erfolgt sein wird. Verbesserungen und Zusätze:päter anzusetzen, da nach Wüstenfeld bei von Pflugk-Harttung Iter Ital. 669 der anschluss Todis an den kaiser erst zwischen 1243 oct. und 1244 iuni erfolgte.

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Date: 1241?
AbstractFriedrich II. verdankt dem erzbischof von Capua die übersandten geschenke, welcher er lieber von ihm noch bei lebzeiten, als vom testamentsexecutor oder erben entgegengenommen; hofft dass derselbe wiedergenese, da wie er höre nicht iede hoffnung entschwunden sei. Recepit nostra‒opportunam. Martene Coll. 2,1176. Huill. Pierre 368. ‒ Vgl. ebenda 1177 u. 367 ein bezügliches schreiben des Petr. de Vinea: Renitente consilio‒vita. ‒ Einreihung unsicher. Erzbischof Jacob ist 1240 mai, nr. 3109, zuletzt beim kaiser nachweisbar; die annahme, dass er 1242 gestorben, scheint auf blosser vermuthung zu beruhen.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt weitläuftiger wie vorher über die einnahme von Faenza am 14 april, über den seesieg und die gefangennehmung der prälaten (am 3 mai); meldet dass er seinen entschluss gegen Bologna zu ziehen aufgegeben habe, und dass er sich nun zu wichtigerer entscheidung nach Romwende; berichtet dass die unter führung des legaten G. von Montelongo gegen Pavia ausrückenden Mailänder von den Papiensern, deren ritter sie noch auf einem zuge gegen Genua wähnten, [am 11 mai zwischen Pontelungo und Campo Morto westlich von Landriano] vollständig geschlagen und 350 ritter gefangen, auch die schlüsselfahnen und die fahne der gemeinde erbeutet seien, während man noch nicht wisse, was aus dem legaten geworden sei. Adaucta nobis‒triumphi. Petr. de Vin. Epp. 1,8. Albertus Bohemus von Höfler 55. Huillard 5,1126. Savioli Ann. Bol. 3,193. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 22rv (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 410 Nr. 77 (Schaller).

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. meldet einem capitän wie ihm nun als er sich nach der unterwerfung so vieler länder der ruhe erfreute, seine gemahlin entrissen sei; befiehlt ihm bei strafe seiner ungnade in dessen gerichtsbezirke die exequien derselben mit läuten der glocken insbesondere von den clerikern und bewohnern der städte feiern zu lassen. Latentis hostis‒concupisti. Petr. de Vin. 4,2. Huill. 6,15. Verbesserungen und Zusätze:*Heumann De re dipl. imperatricum 276. |:Den tag dec. 2 giebt Cod. Panorm. Mss. F. 69 p. 405.:| Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 13v (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 405 Nr. 47 (Schaller) Deutsche Übers.: Heinisch S. 336.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. meldet denen von Mantua dass er den M. markgrafen Lancia zu seinem und des reichs generalvicar von Pavia abwärts ernannt habe, wie das genauer aus dem demselben übersandten offenen schreiben zu ersehen, und fordert sie zum gehorsam gegen denselben auf. Confidentes de‒possimus. Winkelmann Acta 321. ‒ Nach den Ann. Plac. wurde Manfred ernannt, als der kaiser nach dem tode des pabstes in das königreich zurückkehrte. Beim fehlen besonderer beziehungen wohl ein rundschreiben, wie das spätere vom 3 mai 1242. Wurden diese auch an Mantua gesandt, welches 1240 zu den feinden des kaisers stand, vgl. nr. 3118a , auch in den folgenden iahren Verona und Ezelin bekriegte, so muss dasselbe doch nicht als entschieden aufständig betrachtet oder gebannt gewesen sein; auch 1243 und 1244 standen der kaiser und könig Enzio noch mit der stadt in verkehr. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: Biblioteca Subalpina 86 (1916), Nr. 112 (Gabotto).

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. antwortet dem könige von Frankreich auf dessen die freilassung der französischen prälaten verlangendes schreiben (vergl. reichssachen) mit einem hinweise auf das feindselige vorgehen des pabstes gegen ihn, der ihn von ieher mit beiden schwertern bekämpfte, während seiner kreuzfahrt das königreich Sicilien angriff, ihn dann ohne grund excommunicirte und schliesslich die prälaten zu einem particularen concilium berief, um ihn zu verderben, so dass es den könig nicht befremden dürfe, si prelatos Francie in angusto tenet augustus, qui ad cesaris angustias nitebantur. Regie serenitatis‒nitebantur. Petr. de Vin. 1,13. Huill. 6,2. Dynteri Chron. ed. De Ram 2,172. ‒ Von Huill. zum sept. eingereiht, wo schwerlich eine andeutung bezüglich des todes des pabstes fehlen würde. Vergl. auch Guil. de Nangis ad 1240 und Giov. Villani l. 6 c. 19 (Ric. Malesp. ap. Mur. 8,962). Verbesserungen und Zusätze:*Vgl. Guill. de Nangis, M. G. Ss. 26,636. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 18r (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 405 Nr. 59 (Schaller). Zur Ü. s. Schneider, in: QuF. 18 (1926), 203 Nr. 5. Zum Text: Kloos, in: Deutsches Archiv 13 (1957), 166 ff. Deutsche Übers.: v.d. Steinen, Staatsschriften 82 Nr. 37.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. antwortet einem ungenannten auf anfragen bezüglich der von kirchen ererbten und erkauften güter, der ohne erlaubniss des kaisers verheiratheten barone und anderer angelegenheiten. Ib. nr. 69, W. 659.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt (dem herzoge Otto von Baiern) dass er bisher sich durch keine ungünstige gerächte über ihn bestimmen liess, irgend etwas gegen dessen ehre oder nutzen zu unternehmen, da er sicher darauf rechnete, dass derselbe ieden groll gegen ihn fahren lassen und wie ein sohn zum vater reumüthig zu ihm zurückkehren werde; dass er nun wo das geschehen auf die fürbitte seines sohnes Conrad nach den von diesem und von ihm selbst angenommenen bedingungen denselben in die fülle seiner gnade wieder aufnehme und alles geschehene vergesse, vertrauend dass derselbe nun alle fürsten im eifer für die ehre und das recht des reichs übertreffen werde. Singularis gloria‒augeamus. Winkelmann Acta 320. ‒ In der überschrift: Comiti, aber der fassung nach an einen fürsten gerichtet. Winkelmann nimmt gewiss mit recht den herzog Otto als den empfänger an, da der inhalt auf den herzog von Oesterreich, an den sonst zunächst zu denken wäre, kaum passt. Genau ist uns der zeitpunkt der wiederaussöhnung des herzogs mit dem könige und dem kaiser nicht bekannt; am wahrscheinlichsten fällt sie in den april oder spätestens in den mai. Vgl. auch nr. 3124.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt entsprechend an Andreas de Cicala mit denselben geldsätzen für die einzelnen iustitia rate, wo ausserdem Capitanata und Basilicata mit 8800 unzen aufgeführt werden; ‒ ebenso an Roger de Amico wegen Sicilien und dem iustitiarat des Gr. de Montefuscolo. Ib. nr. 195b W. 666.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. antwortet einigen (von Ariccia?) welche sich erboten hatten, ihm ihre stadt zu übergeben oder dieselbe zu verlassen, belobt sie wegen ihres eifers für die sache des reichs, überlässt es aber, da er sie nicht in gefahr bringen will, ihrer einsicht, ob sie sich stark genug fühlen, ihm die stadt zu unterwerfen, in welchem falle ihnen sein beistand nicht fehlen wird. Grata est in conspectu‒consumetur. Aus mehreren abschriften in der samml. der Mon. Germ. und Huillards nachlasse. In den hss. durchweg nur mit: quibusdam; in einer Münchner hs. mit: quibusdam civibus Aretemi. Da Arezzo nicht passt, so ist vielleicht an Ariccia zu denken, in welchem falle die ietzige sachlage durchaus entsprechen würde.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. erlässt eine verordnung wonach die wahl der podestaten (in Tuscien) fortan nur noch auf besondern befehl und erlaubniss des kaisers und seines capitän erfolgen soll. Erwähnt als imperiale mandatum et edictum nuper per Tusciam factum in urk. des generalcapitän Pandulf von Fasanella vom 27 nov. 1241 bei Pecori Storia di S. Gimignano 597. Rena e Camici 6c,56. Wahrscheinlich auch für die andern generalvicariate erlassen. Vgl. Ital. Forsch. 2,529 ff.

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Date: 1242 ian. 8
AbstractFriedrich II. dem Landulf de Franco (iustitiar von Terra di Bari und d'Otranto) dem Wilhelm de Neridone, da er am hofe treue und mannschaft geschworen habe, die von seinem vater ererbten lehen zu sichern. Exc. Massil. nr. 32, W. 674.

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Date: 1242 ian. 19
AbstractFriedrich II. befiehlt einem ungenannten, die vormundschaftliche verwaltung der güter des verstorbenen Wilhelm de Casali Campi maioris für die curie zu übernehmen, und für wittwe und kinder in angegebener weise zu sorgen. Exc. Massil. nr. 30, W. 674.

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Date: 1242 ian. 30
AbstractFriedrich II. meldet seinem schwager dem könig Heinrich von England mit grossem schmerz aber auch mit ergebung den am 1 dec. 1241 erfolgten tod der kaiserin Isabella. Prospera qui‒conservari. Matth. Paris ad 1242, ed. Luard 4,175. Rymer. Huill. 6,26. ‒ Der ausstellort, ietzt l'Incoronata, liegt ein paar stunden südöstlich von Foggia. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 335.

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Date: 1242 ian. 00
AbstractFriedrich II. bestätigt dem kloster Montevergine die näher bezeichneten schenkungen des Umfridus de Sarno und anderer genannten, wonach sie dieselben frei von leistungen an die curie besitzen sollen unter ausserkraftsetzung seiner constitution (3,29) über den verkauf des an kirchen geschenkten liegenden guts binnen iahresfrist. Pertz ex or. in Montevergine. Huill. 6,22. Minieri Riccio Saggio di cod. dipl. 1,27. ‒ Mit 1241, ind. 14, imp. 21, jer. 15, sic. 43. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Montevergine, Klosterarchiv. Regest: Mongelli, Regesto-di Montevergine Nr. 1904 (mit irrigem 1241).

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Date: 1242 ian. 00
AbstractFriedrich II. giebt den bürgern von Speier in betracht ihrer treue nach ihrer bitte den Speierbach wieder zurück, welchen er behufs der von ihm bei Rechholz errichteten mühle hatte ableiten lassen, doch so dass sie die auf iene mühle verwendeten kosten seiner kammer erstatten. Lehmann Speir. Chronik. 523. Lünig Reichsarchiv 14,466. Mon. Boic. 31a,574. Remling Urkkb. 1,221. Huillard 6,25. ‒ Mit 1241 resp. 1240 und ind. 15. [Die urkk. dieses monats aus Foggia, welche auch verschiedene aufenthalte treffen können, lassen sich nicht sicher einreihen, da die sonst genannten orte in der nähe liegen.] Verbesserungen und Zusätze:Hilgard Urk. 52. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie 18. Jh. in Karlsruhe, GLA., 65/1013, 183.

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Date: 1242 ian. 00
AbstractFriedrich II. bestätigt denen von San Gimignano auf deren durch boten vorgetragene bitte deren gute gewohnheiten und besitzungen, nisi sint de dominio nostro et imperii und salva in omnibus imperiali iustitia. Coppi Ann. di San Gimignano 2,104. Huillard 6,21. Pecori Storia di San Gimignano 597 ex or. ‒ Mit 1242 ind. 15. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Siena, Archivio di Stato. Druck: Miscellanea storica della Valdelsa 61/62 (1956), 45 aus Kopien. Regest: Schneider, Reg. Volaterranum Nr. 588.

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Date: 1242 feb. 21
AbstractFriedrich II. einem ungenannten, dem Johann von Sorrent ein demselben von seiner mutter überlassenes lehen zu sichern und die leute desselben zum gehorsam anzuhalten, da derselbe am hofe treue und mannschaft beschworen habe. Ib. nr. 31, W. 674.

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Date: 1242 feb. 00
AbstractFriedrich II. bestätigt auf bitte des an seinem hofe erschienenen abtes von Sta Eufemia (bei Nicastro) den tausch welchen einst (olim) in seinem namen der grosscämmerer von Calabrien Mattheus Marchafaba sein getreuer mit dem kloster einging, wonach dieses das kaiserliche gut Nocera (nordwestlich von Nicastro) und anderes gegen die burg und die hälfte der stadt Nicastro erhielt. Per m. Jac. de Bantra not. Fiore Calabria illustrata 2,122. Huill. 3,258. ‒ Nur mit 1240, ind. 4, welche nicht zusammen stimmen. Von Huill. nach der ind. zu 1231 eingereiht. Aber 1231 war der kaiser auch in den ersten tagen des febr. kaum noch zu Foggia. Jacob von Bantra wird bis dahin nur in einer der dem itinerar sich fügenden urkk., oben nr. 1535, genannt, dagegen oft 1239 und 1240 im Reg. Frid. Mattheus Marchafaba war allerdings bis nov. 1230 grosscämmerer von Apulien, wurde zu dieser zeit nach Rich. Sang. eingekerkert, wurde nach den Ann. Sic. 1234 secretus von Calabrien und Apulien und starb 1239 aug. 1; ist er nicht ausdrücklich als verstorben bezeichnet, so würde doch die fassung der urk. recht wohl der zeit nach seinem tode entsprechen, während sie 1231 zweifellos nicht passt. Nähmen wir an, es sei ind. 14 statt 4 zu lesen, so würde uns das auf 1241 führen, wo allerdings iahr 1240 noch passen würde, nicht aber der ort. Gehen wir, da die iahresangaben iedenfalls corrumpirt sind, vom orte aus, so dürfte einreihung zu 1242 den umständen am meisten entsprechen.]

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Date: 1242 märz 00
AbstractFriedrich II. schreibt allen baronen vasallen und übrigen leuten in der grafschaft Hennegau, und gebietet ihnen die von ihm seiner zeit dem Johann und Balduin, söhnen des Burcard von Avesnes und der schwester des grafen von Flandern Margareta, unter goldbulle ertheilte vollständige legitimation und gleichstellung der geburt, welche nun wie er vernimmt von Wilhelm Guido und Johann, den von der gedachten Margareta später mit Wilhelm von Dampierre erzeugten söhnen, bestritten wird, aufrecht zu erhalten und zu schirmen. Martene Thes. 1,1021. Mieris Charterboek 1,217. Huill. 6,33. Van den Bergh Oorkkb. 1,211 zu 1243. ‒ Im cartular nr. 48 s. 211 zu Brüssel mit 1242 und ind. 15 also hierher ganz passend. [Ebenso im or. zu Mons nach samml. der Mon. Germ.] Verbesserungen und Zusätze (1983):Kanzleimäßige Schrift. Or. in Mons, Archives de l'état. Druck: Zeumer, Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Reichsverfassung. 1904. S. 66 Nr. 60 -- 2. Aufl. 1913. S. 84 Nr. 65. Deutsche Übers.: Weinrich 520 Nr. 128 b.

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Date: 1242 märz 00
AbstractFriedrich II. antwortet den racionales Thomasius de Brundusio und magister Procopius bezüglich mehrerer die rechnunglegung des iudex Leo de Juvenacio, früheren grosscämmerer von Apulien, betreffender puncte, der sich unter anderm beschwerte, dass ihm zur ergänzung seiner belege nur per totum hunc mensem marcii frist gegeben sei. Ib. nr. 131, W. 677. ‒ Wegen des iahres dieses für die bezügliche gruppe vorzugsweise massgebenden stückes vergl. die anmerkung von Winkelmann.

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Date: 1242 apr. 00
AbstractFriedrich II. ernennt den Manno sohn des Orlandinus einwohner von Cortona zu einem kaiserlichen notar. Archivio stor. It. App. 2,464. Huill. 6,38.

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Date: 1242 mai 3
AbstractFriedrich II. beauftragt den compalatius von Neapel mit der untersuchung der klage des Jacob Malabacca, welcher behauptet bei nothgedrungenem verkaufe eines hauses zu Neapel um mehr als die hälfte des werthes geschädigt zu sein. Pecchia Storia di Napoli l. 2 p. 227. Huill. 6,41.

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Date: 1242 mai 3
AbstractFriedrich II. schreibt der stadt Mantua dass er wegen der noch immer nicht zu stande gekommenen wahl eines pabstes an seinem vorsatz die Lombardei zu besuchen gehindert sei, meldet ihr dass er statt seiner seinen sohn Heinrich könig von Torre und Gallura generallegaten des reichs in Italien mit einem heere dorthin absende, und fordert sie auf seinem sohne gleich als ihm selbst beiständig und gehorsam zu sein. Cum circa‒singulorum. Ex copia sec. 13 in Mantua. Huill. 6,39. ‒ Vgl. oben nr. 3229.

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Date: 1242 mai 21
AbstractFriedrich II. dem Johann de Zoffo (magister camerarius in Calabrien), den brüdern de Giunc(is), welche Francorum more viventes früher vom ältesten bruder, der alle väterlichen lehen hatte, unterhalt und kleidung zu beanspruchen hatten, während die lehen nun racione balii in gewalt der curie für den pupillen seien, aus den einkünften des lehen unterhalt und kleidung zukommen zu lassen. Exc. Massil. nr. 33, W. 679.

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