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Collection: Regesta Imperii V,1,1
Date: 1241
AbstractFriedrich II. meldet dem Gentilis de Castanea (magister marescalle in Apulia), was die wirthschaftsbeamten auf den kaiserlichen gütern für sich und das ihnen anvertraute vieh beziehen sollen, und dass er dem Petrus Castaldus, magister procurator Apulie, auftrag gegeben, das ihm zukommende zu zahlen. Exc. Massil. nr. 197, W. 668. ‒ Nach der stellung in den Exc. zu ende 1241 oder anfang 1242 gehörig, was sich dadurch bestätigt, dass Petrus Castaldus in den ersten monaten 1242 gestorben zu sein scheint; vgl. den nachweis bei Winkelmann.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt dem könig vor Ungarn in bezug auf das drohende herandringen der Tartaren, dass er in den italienischen händeln nach iahre langen harten mühen nahe am ziele stehend, nicht durch ein sofortiges weggehen alles gewonnene wieder aufs spiel setzen könne, dass er iedoch seinen marsch dermalen nach Rom richte und sich dort um frieden bemühe, worauf er mit dem segen der kirche versehen (!) die Tartaren zu besiegen gedenke, indem er den könig auffordert einstweilen mit seinem sohn Conrad IV in gemeinschaft zu handeln. Honor imperii‒veniemus. Petri de Vin. Epp. 1,29. Huill. 5,1143. ‒ Vgl. das zeugniss welches könig Rudolf, der als graf von Habsburg gegenwärtig war, über die damaligen verhältnisse mit Ungarn zu Erfurt am 31 aug. 1290 ausgestellt hat, vergl. Reg. Rud., [wonach der könig sein reich vom kaiser zu lehen nahm, wie sich das insbesondere auch aus dem schreiben des pabstes von 1245 aug. 21 ergibt, durch welches der könig seiner lehnsverpflichtung ledig erklärt wird. Vergl. Sächs. Weltchr. c. 388. Matth. Paris ed. Luard 4,298. Nach Ann. S. Pantal. hätte könig Bela durch den bischof von Waitzen perpetua subiectio versprochen, wenn er durch des kaisers hülfe sein reich wiedergewinne. Die angabe beruht auch hier wahrscheinlich auf dem schreiben vom 20 iuni, wie das für die entsprechende stelle des Rich. Sangerm. schon die übereinstimmung des wortlautes ergibt. Albericus 939 erwähnt zu 1236, dass der kaiser vom könige von Ungarn den seit dem tode kaiser Friedrichs I nicht gezahlten tribut verlangt habe. ‒ Sollte graf Rudolf von Habsburg, wie B. annimmt, auch weiterhin beim kaiser geblieben sein, in welchem falle die nichtnennung unter den zeugen vom 17 aug. auffallen müsste, so hätten er und graf Richard von Cornwall am hofe des kaisers sich getroffen,] wahrlich ohne ahnden zu können dass sie einst dessen nachfolger sein würden! Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Joachim-Hubatsch I. 1 Nr. 11. Deutsche Übers.: Heinisch S. 509.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. drückt dem Marino de Ebulo generalvicar von Pavia aufwärts seine verwunderang aus, dass er zögerte ihm die auflösung des heeres der Genueser und deren niederlage mitzutheilen. Cum scias‒delectarent. Petr. de Vin. 5,77 (capitaneo). Huillard 6,897. ‒ Wurde in den iahren 1241 und 1242 mehrfach passen; am wahrscheinlichsten dürfte beziehung auf den gemeinsamen angriff durch Marino, Pallavicini und Ansaldus de Mari im aug. 1241 sein. Vgl. Ann. Januens., Ann. Plac.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. Peter von Vinea meldet einem vertrauten (regi Sardinie nach der Wiener hs. Philol. 305 bl. 152) dass die höchsten fürsten nun dem frieden geneigt seien, dass das kaiserliche heer ‚nach der erfolglosigkeit der zu Rieti stattgefundenen verhandlung‘ [vgl. nr. 3219b ] sich nunmehr gegen Tivoli und Rom selbst wende, wo dann schon die nothwendigkeit den frieden erzwingen werde. (Dissoluto conventu Reate Tybur tenditur, ut Roma vicinius videatur. Iam verba pacis non sicut hactenus infestis auribus audiuntur. Concordie viam, quam omnium hucusque voluntas obscena precluserat, supervenientium hostium [der Tartaren?] necessitas iam requirit.) Scimus et‒supplebit. Petr. de Vin. Epp. 2,6. Huill. 5,1158. ‚Also offenbare gewalt sollte, wie hier Peter von Vinea einem vertrauten schreibt, den streit entscheiden! Wenn nun dennoch, auch in der äussersten noth, die kirche sich nicht beugte, wie kann dann geläugnet werden dass deren träger durch andere und heiligere beweggründe aufrecht gehalten wurden, als welche in der selbstsucht wurzeln, die man ihnen unterschieben möchte? Welcher unbefangene könnte zweifeln auf welche seite er mit seiner theilnahme, ia mit seiner bewunderung sich zu stellen habe.‘ [Wegen der wiederanknüpfung der friedensverhandlungen mit dem pabste nach dem seesiege vergl. oben nr. 3209 und Collenutio Vita Frid. II bei Petr. de Vin. ed. Iselin 1,25. In schreiben an den herzog von Kärnthen vom 19 iuni und an den könig von Ungarn vom 1 iuli spricht der pabst seine bereitwilligkeit aus, dem kaiser den frieden zu gewähren, wenn er sich den geboten der kirche unterwerfe. Im schreiben an die gefangenen prälaten, welche zum frieden riethen, antwortet der pabst am 14 iuni ausweichend; in dem spätem vom 31 iuli erwähnt er den frieden überhaupt nicht mehr. Insbesondere hat auch] graf Richard von Cornwall, welcher aus dem heiligen lande zurückkehrend am 1 iuli zu Trapes [Trapani?] in Sicilien gelandet war, wenn anders Math. Paris die wahrheit berichtet, vergeblich zwischen seinem schwager dem kaiser und dem pabste zu vermitteln gesucht. [Seine absicht zu vermitteln spricht Richard in dem gleich nach seiner rückkehr geschriebenen, von Matth. Paris mitgetheilten briefe aus. Dass er des friedens wegen nach Rom ging, melden auch Ann. de Theokesberia 120. Nach Matth. Paris gab der kaiser, als er seinen schwager an den pabst nach Rom schickte, brief und siegel, ut arbitrio suo staret in pacis per ipsum factae qualicunque reformatione. Richard fand aber den pabst zu keinem abkommen bereit, mit dem er sich hätte einverstanden erklären mögen; sed voluit papa omnibus modis, ut imperator se absolute subiiceret ipsius papae arbitrio et voluntati mandatisque staret ecclesiae praestito iuramento; sed comes Richardus huic suae volantati non consensit. ‒ Hatten alle früheren friedensversuche sich daran zerschlagen, dass der pabst einschliessung der aufständischen Lombarden in den frieden verlangte, so würde es von besonderem gewichte sein, zu wissen ob diese forderung auch ietzt festgehalten wurde; doch scheint da ieder bestimmtere halt in den quellen zu fehlen.] Verbesserungen und Zusätze:Wegen der friedensvermittlung des grafen Richard von Cornwal s. o. nr. 15075.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. antwortet einem ungenannten auf anfragen bezüglich der von kirchen ererbten und erkauften güter, der ohne erlaubniss des kaisers verheiratheten barone und anderer angelegenheiten. Ib. nr. 69, W. 659.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. dem cämmerer von Calabrien, von nun an dem gewählten und bestätigten bischofe von Nicastro die einkünfte aus dem von ihm während der erledigung verwalteten gute der bischöflichen kirche zukommen zu lassen. Ib. nr. 25b, W. 663.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt dem cardinal J. von Colonna dass wenn er früher seine vorschläge überhört habe, das nicht in klein muth oder lässigkeit seinen grund gehabt habe, er vielmehr die geeignete zeit habe abwarten wollen; dass er nun die zögerung wieder einbringen und seinen rathschlägen folgen werde; dass derselbe in der förderung seiner sache beharren möge, wie er denselben ehren und lieben werde, da er in ihm einen mann nach seinem herzen gefunden habe. Miranda iam‒postulamus. Martene Coll. 2,1167. Huill. 5,1156.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. befiehlt einem iustitiar, da magister Petrus de Vinea wegen dringender geschäfte an den hof berufen, seine consors nova unter dem schutze der schwiegermutter zurückliess, diese mit ihren besitzungen und kindern in besondern schutz zu nehmen. Vocatus ad‒defendas. Petr. de Vin. 5,19. Huillard Pierre 330. ‒ War eine tochter des Petrus schon bei dessen lebzeiten nach Petr. de Vin. 4,10. 11, Huill. Pierre 329 heirathsfähig, so fällt die bezügliche heirath wohl vor 1230, wahrscheinlich erheblich früher. In diese zeiten reicht die sammlung durchweg nicht zurück; auch andere gründe machen eine beziehung auf so frühe zeit höchst unwahrscheinlich, wenn man auch den angaben, wonach der kaiser während der belagenmg von Parma dem Petras veranlassung zum zweifel an der treue seiner frau gab, vgl. Huill. Pierre 67, kein gewicht beilegen will. Ist überhaupt eine zweite ehe anzunehmen, so dürfte dieselbe am wahrscheinlichsten in die nächstvorhergehende zeit fallen, in welcher der vorher wieder genannte Petrus nach nr. 3207 nicht am hofe gewesen zu sein scheint, während dort in der einleitung von nuptiae die rede ist, freilich in so unklarer weise, dass die beziehung sehr unsicher ist.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt entsprechend an Andreas de Cicala mit denselben geldsätzen für die einzelnen iustitia rate, wo ausserdem Capitanata und Basilicata mit 8800 unzen aufgeführt werden; ‒ ebenso an Roger de Amico wegen Sicilien und dem iustitiarat des Gr. de Montefuscolo. Ib. nr. 195b W. 666.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt einem deutschen fürsten wie er einst in Deutschland auf allgemeinem hoftage (zu Mainz im aug. 1235) von der gesammtheit der fürsten unter zustimmung aller anwesenden und hülfsanerbietung aufgefordert wurde, Italien der althergebrachten reichshoheit wieder zu unterwerfen; wie er demgemäss unter verwendung der schätze seines mütterlichen erbreiches und keine persönliche mühen scheuend ienem rathe gemäss vorgegangen sei ohne die fürsten in person und sachen in anspruch zu nehmen, von einzelnen abgesehen die im eifer für die ehre des reichs seine mühe theilten; wie er ohne die aufforderung der fürsten sich nicht darauf eingelassen haben würde; wie er sich um so mehr darüber zu beklagen habe, dass einzelne männer, die er erhöht, denen er sich und das reich anvertraut, seine getreuen und seine besitzungen mit feuer und schwert schädigten und die fürsten, wenn auch vergeblich, von der treue gegen ihn abwendig zu machen suchten; fordert daher ihn und die andern fürsten auf seinem sohne dem könige C. gegen iene mit ganzen kräften beizustehen, ehe die kunde von der innern zwietracht die Tartaren erreiche und zum angriffe anreize; kündigt seine absicht an nach Deutschland zu kommen, da er Italien durch die von ihm bestellten regiere und in kurzem ein pabst gewählt sein werde, der ihm und dem reiche als träger des andern schwertes ein genosse sein werde. Olim existentes‒faciamus. Huill. 6,3. ‒ Am 10 sept. schlossen die erzbischöfe von Mainz und Cöln ein bündniss, auf welches der von den Ann. S. Pantal. ohne genauere zeitbestimmung gemeldete verwüstungszug beider gegen das reichsgebiet in der Wetterau, den der kaiser zweifellos im auge hat, erst gefolgt sein wird. Der brief kann danach nicht schon in den sept. fallen, muss aber andererseits vor ende oct. geschrieben sein, da der kaiser die am 25 oct. erfolgte pabstwahl noch nicht kennt. Es wird ein rundschreiben an die deutschen fürsten sein, da persönliche beziehungen fehlen. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Dobenecker, Reg. Thuringiae III. Nr. 994.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt weitläuftiger wie vorher über die einnahme von Faenza am 14 april, über den seesieg und die gefangennehmung der prälaten (am 3 mai); meldet dass er seinen entschluss gegen Bologna zu ziehen aufgegeben habe, und dass er sich nun zu wichtigerer entscheidung nach Romwende; berichtet dass die unter führung des legaten G. von Montelongo gegen Pavia ausrückenden Mailänder von den Papiensern, deren ritter sie noch auf einem zuge gegen Genua wähnten, [am 11 mai zwischen Pontelungo und Campo Morto westlich von Landriano] vollständig geschlagen und 350 ritter gefangen, auch die schlüsselfahnen und die fahne der gemeinde erbeutet seien, während man noch nicht wisse, was aus dem legaten geworden sei. Adaucta nobis‒triumphi. Petr. de Vin. Epp. 1,8. Albertus Bohemus von Höfler 55. Huillard 5,1126. Savioli Ann. Bol. 3,193. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 22rv (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 410 Nr. 77 (Schaller).

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. erlässt eine verordnung wonach die wahl der podestaten (in Tuscien) fortan nur noch auf besondern befehl und erlaubniss des kaisers und seines capitän erfolgen soll. Erwähnt als imperiale mandatum et edictum nuper per Tusciam factum in urk. des generalcapitän Pandulf von Fasanella vom 27 nov. 1241 bei Pecori Storia di S. Gimignano 597. Rena e Camici 6c,56. Wahrscheinlich auch für die andern generalvicariate erlassen. Vgl. Ital. Forsch. 2,529 ff.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. antwortet dem Gilibertus Abbas auf dessen bericht über die einnahmen und ausgaben von Malta und Gozzo, über die zahl der dort wohnenden familien und der besatzung; überlässt es seinem ermessen, ob die bewohner bei ihren abweichenden sitten und satzungen zu belassen, oder zu verhalten seien, nach den constitutionen und dem brauche des königreichs zu leben. Ib. nr. 78, W. 713. ‒ Jedenfalls nach 1240 mai 5, wo der hier als verstorben erwähnte frühere verwalter Paulinus noch lebte. Nach der stellung in den Exc. entweder hieher gehörig im anschlusse an nr. 77, oder zu 1245, wohin nr. 80 gehört.

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Date: 1241?
AbstractFriedrich II. meldet dem Marino de Ebulo generalvicar von Pavia (aufwärts) dass seine getreuen H. und G. (C. et T. cives Bononie) ihm die vorerwähnte bitte stellten und fordert ihn auf, sich darüber zu äussern. Cum H. et G. ‒ Cum C. et T. ‒ maiestati. Petr. de Vin. 5,31 ohne adresse. Martene Coll. 2,1183. ‒ Wird in die spätern zeiten 1241 oder 1242 fallen, wo Marino vicar war. Vgl. Ital. Forsch. 2,501.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. dem Criscius von Amalfi (magister procurator in Abruzzo), ratione balii die verwaltung der güter minorenner lehnserben für die curie zu übernehmen. Ib. nr. 77, W. 662.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. meldet denen von Mantua dass er den M. markgrafen Lancia zu seinem und des reichs generalvicar von Pavia abwärts ernannt habe, wie das genauer aus dem demselben übersandten offenen schreiben zu ersehen, und fordert sie zum gehorsam gegen denselben auf. Confidentes de‒possimus. Winkelmann Acta 321. ‒ Nach den Ann. Plac. wurde Manfred ernannt, als der kaiser nach dem tode des pabstes in das königreich zurückkehrte. Beim fehlen besonderer beziehungen wohl ein rundschreiben, wie das spätere vom 3 mai 1242. Wurden diese auch an Mantua gesandt, welches 1240 zu den feinden des kaisers stand, vgl. nr. 3118a , auch in den folgenden iahren Verona und Ezelin bekriegte, so muss dasselbe doch nicht als entschieden aufständig betrachtet oder gebannt gewesen sein; auch 1243 und 1244 standen der kaiser und könig Enzio noch mit der stadt in verkehr. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: Biblioteca Subalpina 86 (1916), Nr. 112 (Gabotto).

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. antwortet dem Stephan de Anglone iustitiar von Abruzzo auf die anfrage wegen der barone welche ihre väterlichen güter ohne erlangung seiner erlaubniss besitzen, dass er alle von ihnen welche dem pabste turbacionis tempore anhingen gefangen setzen und ihre güter einziehen soll und zwar mit der vorsicht, dass er den befehl gegen alle an ein und demselben tage ausführt; dass er bezüglich der immer treu gebliebenen genauere untersuchung anstellen und darüber heimlich berichten soll. Exc. Massil. nr. 68, W. 658. ‒ Mit den folgenden mandaten nach der stellung zwischen nr. 3165 und 3180 wahrscheinlich in die frühere zeit des ian. gehörend.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. meldet allen im königreiche die ernennung des Ansaldus zum admiral und fordert sie auf, ihm als solchen zu gehorchen. Ib. nr. 74, W. 661.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. befiehlt dem (capitän) Andreas de Cicala, auf verlangen des Stephan de Anglone (iustitiar von Abruzzo) die kämpfer der curie Johann de Adenulfo und magister Tadeus, welche davon lehen haben, aufzufordern für wittwen und waisen einzustehen, wenn diese wegen klage um mord, wo es zum kampfe kommt, den kampf verbürgt haben. Ib. nr. 75, W. 661.

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Date: 1241?
AbstractFriedrich II. befiehlt einem capitän dem Heinrich Embriacus von Genua, der aus treue gegen ihn mit hinterlassung alles gutes die rebellische stadt verliess und ihm diente, zu seinem und der seinigen unterhalt aus den einkünften einer kirche fortan einen betrag bis zu hundert pfund zu zahlen. Ad nostre‒animetur. Petr. de Vin. 5,104. ‒ Frühestens um diese zeit, da nach den Ann. Jan. erst im frühiahr 1241 die anhänger des kaisers in grösserer zahl die stadt verlassen zu haben scheinen. Das ganze geschlecht stand nicht auf seiten des kaisers, da noch 1241 und 1247 Embriaci unter den städtischen behörden genannt werden.

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Date: 1241?
AbstractFriedrich II. befiehlt einem ungenannten die repressalien, mit welchen derselbe aus angegebenen ursachen seine getreue gemeinde Todi bedroht, zu unterlassen und sein etwaiges recht gegen dieselbe nach brauch der kaiserlichen curie zu verfolgen. Lecta nuper‒prosequaris. Petr. de Vin. 5,24. ‒ Frühestens um diese zeit, da Todi 1240 noch die unterwerfung verweigerte, vgl. nr. 2749b , welche dann im iuni 1241 gleichzeitig mit der von Spoleto und Terni erfolgt sein wird. Verbesserungen und Zusätze:päter anzusetzen, da nach Wüstenfeld bei von Pflugk-Harttung Iter Ital. 669 der anschluss Todis an den kaiser erst zwischen 1243 oct. und 1244 iuni erfolgte.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. den (rationales) Thomas de Brundusio und magister Procop, den hafenbeamten von Puzzuoli bei der rechnunglegung die angewiesene besoldung in abzug zu bringen. Ib. nr. 72, W. 660.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. antwortet einem ungenannten auf dessen bitte, er möge den Ranucius bürger von Imola (Ravenna), der gegenwärtig in regimine Ferrariensium Ravenne existentium fidelium nostrorum (nicht passend: Ferrariensium et Ravennatum, qui in nostre fidelitatis constantia perseverant), wie in anderen angelegenheiten der Romagna sehr nützlich sein könne, aber mit seinem schwiegervater auf kaiserlichen befehl sich im königreiche aufhalte, von dort entlassen, dass er darüber durch C. seinen willen kund thun werde. Solita benignitate‒voluntatis. Petr. de Vin. 5,30 vgl. mit varianten in Huillards nachlasse. ‒ Vgl. nr. 3253.

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Date: 1241?
AbstractFriedrich II. gewährt den P. und R. bürgern und kaufleuten von Todi sicheres geleit durch das kaiserreich und das königreich, doch unter der voraussetzung, dass sie keine briefe des pabstes oder eines von der römischen curie überbringen, aus dem königreiche nur gestattetes ausführen, den ungetreuen nichts verkaufen, mit ihnen nicht verkehren und sich in ihren orten nicht aufhalten. Universis etc. Notum‒maiestati. Petr. de Vin. 5,49. ‒ Einreihung vgl. vorher. Verbesserungen und Zusätze:päter anzusetzen, da nach Wüstenfeld bei von Pflugk-Harttung Iter Ital. 669 der anschluss Todis an den kaiser erst zwischen 1243 oct. und 1244 iuni erfolgte.

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Date: 1241?
AbstractFriedrich II. befiehlt einem capitän (dem podesta von Pavia, Cod. Guelferb.) fünf schreiben an getreue aus Genua, welche sich zu Savona aufhalten, möglichst rasch durch einen geeigneten boten zu übersenden. Cum pro‒remotis. Petr. de Vin. 5,53. ‒ Vergl. vorher. Passt bis zum tode des kaisers, da sich Savona erst 1251 Genua wieder unterwarf.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. Bartholomäus predigerordensbruder meldet dem bischof und den canonikern zu Brixen den grossen nach der unterwerfung von Faenza von der flotte des kaisers am 3 mai zwischen den inseln Giglio und Monte Christo über die Genuesen davon getragenen sieg mit genauer angabe der dabei gefangen genommenen prälaten; benachrichtigt sie dass der kaiser statt nach seiner früheren absicht Bologna anzugreifen, nunmehr geradezu auf Rom losgehe; dass die Tartaren fast ganz Polen und einen grossen theil von Ungarn eroberten und gegen Böhmen und Sachsen vorrücken; dass er gehofft habe zu ihnen kommen zu können; sed dominus Barnensis venerabilis cardinalis ex parte domini pape mihi scripsit, ut cum domino imperatore Romam properarem, quia possem utilis esse ad pacem, wie er ihnen als geheimniss mittheile. Post gloriosum‒divina. Hormayr Chronik von Hohen Schwangau 70. Huill. 5,1146. ‒ [Schwerlich wie B. annimmt, noch zu Faenza, sondern wegen der nachrichten über die Tartaren wohl erst im iuni geschrieben.]

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. antwortet dem könige von Frankreich auf dessen die freilassung der französischen prälaten verlangendes schreiben (vergl. reichssachen) mit einem hinweise auf das feindselige vorgehen des pabstes gegen ihn, der ihn von ieher mit beiden schwertern bekämpfte, während seiner kreuzfahrt das königreich Sicilien angriff, ihn dann ohne grund excommunicirte und schliesslich die prälaten zu einem particularen concilium berief, um ihn zu verderben, so dass es den könig nicht befremden dürfe, si prelatos Francie in angusto tenet augustus, qui ad cesaris angustias nitebantur. Regie serenitatis‒nitebantur. Petr. de Vin. 1,13. Huill. 6,2. Dynteri Chron. ed. De Ram 2,172. ‒ Von Huill. zum sept. eingereiht, wo schwerlich eine andeutung bezüglich des todes des pabstes fehlen würde. Vergl. auch Guil. de Nangis ad 1240 und Giov. Villani l. 6 c. 19 (Ric. Malesp. ap. Mur. 8,962). Verbesserungen und Zusätze:*Vgl. Guill. de Nangis, M. G. Ss. 26,636. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 18r (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 405 Nr. 59 (Schaller). Zur Ü. s. Schneider, in: QuF. 18 (1926), 203 Nr. 5. Zum Text: Kloos, in: Deutsches Archiv 13 (1957), 166 ff. Deutsche Übers.: v.d. Steinen, Staatsschriften 82 Nr. 37.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. antwortet einigen (von Ariccia?) welche sich erboten hatten, ihm ihre stadt zu übergeben oder dieselbe zu verlassen, belobt sie wegen ihres eifers für die sache des reichs, überlässt es aber, da er sie nicht in gefahr bringen will, ihrer einsicht, ob sie sich stark genug fühlen, ihm die stadt zu unterwerfen, in welchem falle ihnen sein beistand nicht fehlen wird. Grata est in conspectu‒consumetur. Aus mehreren abschriften in der samml. der Mon. Germ. und Huillards nachlasse. In den hss. durchweg nur mit: quibusdam; in einer Münchner hs. mit: quibusdam civibus Aretemi. Da Arezzo nicht passt, so ist vielleicht an Ariccia zu denken, in welchem falle die ietzige sachlage durchaus entsprechen würde.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. meldet einem capitän wie ihm nun als er sich nach der unterwerfung so vieler länder der ruhe erfreute, seine gemahlin entrissen sei; befiehlt ihm bei strafe seiner ungnade in dessen gerichtsbezirke die exequien derselben mit läuten der glocken insbesondere von den clerikern und bewohnern der städte feiern zu lassen. Latentis hostis‒concupisti. Petr. de Vin. 4,2. Huill. 6,15. Verbesserungen und Zusätze:*Heumann De re dipl. imperatricum 276. |:Den tag dec. 2 giebt Cod. Panorm. Mss. F. 69 p. 405.:| Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 13v (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 405 Nr. 47 (Schaller) Deutsche Übers.: Heinisch S. 336.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. meldet einem capitän (duci Spoletano) dass der convent von S. Paul zu Rom ihn ersuchte, demselben gehörige grundstücke bebauen und nutzen zu dürfen, welche im gebiete der auf kaiserlichen befehl zerstörten castra Cortoroli (Kartorilli, Curculli), sti Juliani (sti Galli), Longezae (Ligni) et Lose (Losse) liegen, zumal die curie von denselben keinen nutzen habe; befiehlt ihm das zu gestatten gegen sicherheit, dass ihm oder seinen getreuen daraus kein schaden erwachse. Pro parte conventus‒feratur. Petr. de Vin. 5,85 mit varianten aus Huillards papieren. ‒ Die erstgenannte burg ist vielleicht Corcello südwestlich von Tivoli zwischen den bächen della Mola und S. Angelo; die andern sind mir nicht bekannt. Die zerstörung fällt doch am wahrscheinlichsten in den aug. 1241; vgl. nr. 3223a ; dem generalcapitän von Spoleto, falls das schreiben an diesen gerichtet, können Tivoli und anderes, was im patrimonium besetzt blieb, in dieser zeit unterstanden haben; märz 1242 erhält Tivoli einen eigenen capitän, der dann als generalvicar von den gränzen des königreichs bis Narni selbstständig gewesen sein muss. Vgl. Ital. Forsch. 2,519.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. drückt dem Lanfrancus Spinula, bruder des weiland Nicolaus Spinula admirals der kaiserlichen flotte und des königreichs Sicilien, und allen dessen verwandten seinen schmerz über den tod des admirals aus und sichert ihnen seine gnade zu in der überzeugung, dass sie ihm mit gleicher treue anhängen werden. Dum expectaremus‒honori. Martene Coll. 2,1177. Huillard 5,1085. ‒ Für die einreihung bildet den halt, dass nach den Ann. Januens. 194 der nachfolger Ansaldus im febr. zum kaiser berufen wurde, quia mortuo Nicolino Spinula admirato suo, ipsum constituerat regni Sicilie admiratum; er ging zu ihm et collatum admiragie beneficium suscepit ab eo. Die ankunft beim kaiser erfolgte iedenfalls vor 25 märz, wo der kaiser in nr. 3195 nachrichten erwähnt, welche ihm der admiral überbracht habe. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 343.

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