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Collection: Regesta Imperii V,1,1
Date: 1241
AbstractFriedrich II. dem Criscius von Amalfi (magister procurator in Abruzzo), ratione balii die verwaltung der güter minorenner lehnserben für die curie zu übernehmen. Ib. nr. 77, W. 662.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. meldet einem ungenannten die unterwerfung von Faenza und fordert ihn auf dieselbe allen getreuen kund zu geben. Mirabilem obsidionis‒expertes. Huill. 5,1112.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. dem iustitiar von Abruzzo, die güter derienigen einzuziehen, welche sich nach dem tode des vaters vor erlangter erlaubniss des kaisers schwören liessen. Ib. nr. 70, W. 660.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt dem Stephan de Anglone iustitiar von Abruzzo, dass er zwar sehr viel geld bedürfe, dass er aber um die bewohner des königreichs nicht zu überbürden den früher erhobenen betrag der collecte mindern wolle, und befiehlt ihm in gegenwart des capitän und magister iustitiarius Andreas de Cicala in seinem iustitiarat in angegebener weise den betrag von 4800 unzen einschätzen zu lassen. ‒ Ebenso an (R.) de Montenigro iustitiar von Terra di Lavoro und Molise über 7000; ‒ an B. de Fasanella iustitiar von Principato und Benevent über 7200; ‒ an L. de Franco iustitiar von Terra di Bari und Terra d'Otranto für iene über 8000, für diese über 5600; ‒ an Goffrid de Montefuscolo iustitiar a porta Roseti usque Farum (presente Rogerio de Amico) über 7200; ‒ an Petrus Rusus de Calabria iustitiar in Sicilien über 12200 unzen. Exc. Massil. nr. 195a, W. 665.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. drückt dem Marino de Ebulo generalvicar von Pavia aufwärts seine verwunderang aus, dass er zögerte ihm die auflösung des heeres der Genueser und deren niederlage mitzutheilen. Cum scias‒delectarent. Petr. de Vin. 5,77 (capitaneo). Huillard 6,897. ‒ Wurde in den iahren 1241 und 1242 mehrfach passen; am wahrscheinlichsten dürfte beziehung auf den gemeinsamen angriff durch Marino, Pallavicini und Ansaldus de Mari im aug. 1241 sein. Vgl. Ann. Januens., Ann. Plac.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. antwortet einem ungenannten auf dessen bitte, er möge den Ranucius bürger von Imola (Ravenna), der gegenwärtig in regimine Ferrariensium Ravenne existentium fidelium nostrorum (nicht passend: Ferrariensium et Ravennatum, qui in nostre fidelitatis constantia perseverant), wie in anderen angelegenheiten der Romagna sehr nützlich sein könne, aber mit seinem schwiegervater auf kaiserlichen befehl sich im königreiche aufhalte, von dort entlassen, dass er darüber durch C. seinen willen kund thun werde. Solita benignitate‒voluntatis. Petr. de Vin. 5,30 vgl. mit varianten in Huillards nachlasse. ‒ Vgl. nr. 3253.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. befiehlt dem capitän und grossiustitiar Andreas de Cicala, nachforschen zu lassen, was an kirchenschätzen vorhanden, und die prälaten zu verhalten, diese oder deren werth in gelde dem kaiser zu leihen. Nach erwähnung eines prior mandatum in mandat des Andreas vom (aug.) 1240, Del Giudice Del codice dipl. Ang. apologia 60, in verbindung mit der angabe bei Rich. Sangerm.: Menge iunii prelati de regno vocati ab Andrea de Cicala capitaneo et magistro iustitiario apud Melfiam ad eum vadunt. A quibus thesauri ecclesiarum suarum tam in auro argento quam vestibus sericis et lapidibus preciosis in commodato pro principe exiguntur. Vgl. darüber auch die absetzungssentenz vom 17 iuli 1245.

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Date: 1241?
AbstractFriedrich II. befiehlt einem capitän dem Heinrich Embriacus von Genua, der aus treue gegen ihn mit hinterlassung alles gutes die rebellische stadt verliess und ihm diente, zu seinem und der seinigen unterhalt aus den einkünften einer kirche fortan einen betrag bis zu hundert pfund zu zahlen. Ad nostre‒animetur. Petr. de Vin. 5,104. ‒ Frühestens um diese zeit, da nach den Ann. Jan. erst im frühiahr 1241 die anhänger des kaisers in grösserer zahl die stadt verlassen zu haben scheinen. Das ganze geschlecht stand nicht auf seiten des kaisers, da noch 1241 und 1247 Embriaci unter den städtischen behörden genannt werden.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. dem cämmerer von Calabrien, von nun an dem gewählten und bestätigten bischofe von Nicastro die einkünfte aus dem von ihm während der erledigung verwalteten gute der bischöflichen kirche zukommen zu lassen. Ib. nr. 25b, W. 663.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. meldet allen im königreiche die ernennung des Ansaldus zum admiral und fordert sie auf, ihm als solchen zu gehorchen. Ib. nr. 74, W. 661.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. Bartholomäus predigerordensbruder meldet dem bischof und den canonikern zu Brixen den grossen nach der unterwerfung von Faenza von der flotte des kaisers am 3 mai zwischen den inseln Giglio und Monte Christo über die Genuesen davon getragenen sieg mit genauer angabe der dabei gefangen genommenen prälaten; benachrichtigt sie dass der kaiser statt nach seiner früheren absicht Bologna anzugreifen, nunmehr geradezu auf Rom losgehe; dass die Tartaren fast ganz Polen und einen grossen theil von Ungarn eroberten und gegen Böhmen und Sachsen vorrücken; dass er gehofft habe zu ihnen kommen zu können; sed dominus Barnensis venerabilis cardinalis ex parte domini pape mihi scripsit, ut cum domino imperatore Romam properarem, quia possem utilis esse ad pacem, wie er ihnen als geheimniss mittheile. Post gloriosum‒divina. Hormayr Chronik von Hohen Schwangau 70. Huill. 5,1146. ‒ [Schwerlich wie B. annimmt, noch zu Faenza, sondern wegen der nachrichten über die Tartaren wohl erst im iuni geschrieben.]

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt dem Ecelin wie die bürger von Faenza, durch die belagerung aufs äusserste gebracht, sich ihm endlich unterworfen haben, und wie er sie nunmehr mit milde behandelt. Licet pre-vindicasti. Petr. de Vin. Epp. 2,4. Huill. 5,1113. Verci Ecelini 3,284. ‒ Ebenso an die von Viterbo; vgl. Archiv der Gesellsch. 5,445. ‒ Mit abweichendem, Petr. de Vin. 1,8 entsprechendem eingange: Adaucte nobis‒vindicasti, an einen fürsten. Fontes rer. Austr. II 25,214. ‒ Der kaiser meldete die unterwerfung auch nach Cöln, Ann. S. Pantaleon. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kann nach Ladner, Formularbehelfe, in: MIÖG. Erg.-Bd. 12 (1933), 155 Anm. 2 auch zu Anfang Mai entstanden sein. Weitere Ü. in Hs. Vat. lat. 14204, 7 v (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 402 Nr. 26 (Schaller). Deutsche Übers.: v.d. Steinen, Staatsschriften 74 Nr. 33 -- Heinisch S. 499.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt (etwa zu ende des feb.) dem podesta und der gemeinde von Florenz dass er, nachdem er den winter über vor Faenza im lager gelegen, mit dem bevorstehenden eintritt der milderen iahreszeit die belagerung zu ende bringen wolle, dass er deshalb seinen sohn H. könig von Sardinien, personam patris et imaginem representantem, abgeordnet habe um seine getreuen zu versammeln, und fordert sie auf nach dessen verordnung mit ihrem zuzug auf den nächsten ersten april zu erscheinen. Circa obsidionem‒ampliare. Martene Coll. 2,1148. Huill. 5,1093. Rena e Camici Serie 6c,44. ‒ [Ohne nähere zeitangabe melden die Ann. Plac. die sendung des Enzio zunächst nach Pisa wegen der flottenrüstung, welche nach Rich. Sangerm. im febr. im königreiche befohlen wurde, während im märz die flotte nach Pisa kam. Am 17 märz urkundet Enzio zu Siena.] Verbesserungen und Zusätze:*Lünig Cod. Ital. 1,1043. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 497.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. meldet einem capitän (duci Spoletano) dass der convent von S. Paul zu Rom ihn ersuchte, demselben gehörige grundstücke bebauen und nutzen zu dürfen, welche im gebiete der auf kaiserlichen befehl zerstörten castra Cortoroli (Kartorilli, Curculli), sti Juliani (sti Galli), Longezae (Ligni) et Lose (Losse) liegen, zumal die curie von denselben keinen nutzen habe; befiehlt ihm das zu gestatten gegen sicherheit, dass ihm oder seinen getreuen daraus kein schaden erwachse. Pro parte conventus‒feratur. Petr. de Vin. 5,85 mit varianten aus Huillards papieren. ‒ Die erstgenannte burg ist vielleicht Corcello südwestlich von Tivoli zwischen den bächen della Mola und S. Angelo; die andern sind mir nicht bekannt. Die zerstörung fällt doch am wahrscheinlichsten in den aug. 1241; vgl. nr. 3223a ; dem generalcapitän von Spoleto, falls das schreiben an diesen gerichtet, können Tivoli und anderes, was im patrimonium besetzt blieb, in dieser zeit unterstanden haben; märz 1242 erhält Tivoli einen eigenen capitän, der dann als generalvicar von den gränzen des königreichs bis Narni selbstständig gewesen sein muss. Vgl. Ital. Forsch. 2,519.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt dem cardinal J. von Colonna dass wenn er früher seine vorschläge überhört habe, das nicht in klein muth oder lässigkeit seinen grund gehabt habe, er vielmehr die geeignete zeit habe abwarten wollen; dass er nun die zögerung wieder einbringen und seinen rathschlägen folgen werde; dass derselbe in der förderung seiner sache beharren möge, wie er denselben ehren und lieben werde, da er in ihm einen mann nach seinem herzen gefunden habe. Miranda iam‒postulamus. Martene Coll. 2,1167. Huill. 5,1156.

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Date: 1241?
AbstractFriedrich II. meldet dem Marino de Ebulo generalvicar von Pavia (aufwärts) dass seine getreuen H. und G. (C. et T. cives Bononie) ihm die vorerwähnte bitte stellten und fordert ihn auf, sich darüber zu äussern. Cum H. et G. ‒ Cum C. et T. ‒ maiestati. Petr. de Vin. 5,31 ohne adresse. Martene Coll. 2,1183. ‒ Wird in die spätern zeiten 1241 oder 1242 fallen, wo Marino vicar war. Vgl. Ital. Forsch. 2,501.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. Peter von Vinea meldet einem vertrauten (regi Sardinie nach der Wiener hs. Philol. 305 bl. 152) dass die höchsten fürsten nun dem frieden geneigt seien, dass das kaiserliche heer ‚nach der erfolglosigkeit der zu Rieti stattgefundenen verhandlung‘ [vgl. nr. 3219b ] sich nunmehr gegen Tivoli und Rom selbst wende, wo dann schon die nothwendigkeit den frieden erzwingen werde. (Dissoluto conventu Reate Tybur tenditur, ut Roma vicinius videatur. Iam verba pacis non sicut hactenus infestis auribus audiuntur. Concordie viam, quam omnium hucusque voluntas obscena precluserat, supervenientium hostium [der Tartaren?] necessitas iam requirit.) Scimus et‒supplebit. Petr. de Vin. Epp. 2,6. Huill. 5,1158. ‚Also offenbare gewalt sollte, wie hier Peter von Vinea einem vertrauten schreibt, den streit entscheiden! Wenn nun dennoch, auch in der äussersten noth, die kirche sich nicht beugte, wie kann dann geläugnet werden dass deren träger durch andere und heiligere beweggründe aufrecht gehalten wurden, als welche in der selbstsucht wurzeln, die man ihnen unterschieben möchte? Welcher unbefangene könnte zweifeln auf welche seite er mit seiner theilnahme, ia mit seiner bewunderung sich zu stellen habe.‘ [Wegen der wiederanknüpfung der friedensverhandlungen mit dem pabste nach dem seesiege vergl. oben nr. 3209 und Collenutio Vita Frid. II bei Petr. de Vin. ed. Iselin 1,25. In schreiben an den herzog von Kärnthen vom 19 iuni und an den könig von Ungarn vom 1 iuli spricht der pabst seine bereitwilligkeit aus, dem kaiser den frieden zu gewähren, wenn er sich den geboten der kirche unterwerfe. Im schreiben an die gefangenen prälaten, welche zum frieden riethen, antwortet der pabst am 14 iuni ausweichend; in dem spätem vom 31 iuli erwähnt er den frieden überhaupt nicht mehr. Insbesondere hat auch] graf Richard von Cornwall, welcher aus dem heiligen lande zurückkehrend am 1 iuli zu Trapes [Trapani?] in Sicilien gelandet war, wenn anders Math. Paris die wahrheit berichtet, vergeblich zwischen seinem schwager dem kaiser und dem pabste zu vermitteln gesucht. [Seine absicht zu vermitteln spricht Richard in dem gleich nach seiner rückkehr geschriebenen, von Matth. Paris mitgetheilten briefe aus. Dass er des friedens wegen nach Rom ging, melden auch Ann. de Theokesberia 120. Nach Matth. Paris gab der kaiser, als er seinen schwager an den pabst nach Rom schickte, brief und siegel, ut arbitrio suo staret in pacis per ipsum factae qualicunque reformatione. Richard fand aber den pabst zu keinem abkommen bereit, mit dem er sich hätte einverstanden erklären mögen; sed voluit papa omnibus modis, ut imperator se absolute subiiceret ipsius papae arbitrio et voluntati mandatisque staret ecclesiae praestito iuramento; sed comes Richardus huic suae volantati non consensit. ‒ Hatten alle früheren friedensversuche sich daran zerschlagen, dass der pabst einschliessung der aufständischen Lombarden in den frieden verlangte, so würde es von besonderem gewichte sein, zu wissen ob diese forderung auch ietzt festgehalten wurde; doch scheint da ieder bestimmtere halt in den quellen zu fehlen.] Verbesserungen und Zusätze:Wegen der friedensvermittlung des grafen Richard von Cornwal s. o. nr. 15075.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. dem iustitiar von Calabrien, die übernahme der vormundschaft minorenner lehnserben billigend. Ib. nr. 76, W. 662.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. drückt dem Lanfrancus Spinula, bruder des weiland Nicolaus Spinula admirals der kaiserlichen flotte und des königreichs Sicilien, und allen dessen verwandten seinen schmerz über den tod des admirals aus und sichert ihnen seine gnade zu in der überzeugung, dass sie ihm mit gleicher treue anhängen werden. Dum expectaremus‒honori. Martene Coll. 2,1177. Huillard 5,1085. ‒ Für die einreihung bildet den halt, dass nach den Ann. Januens. 194 der nachfolger Ansaldus im febr. zum kaiser berufen wurde, quia mortuo Nicolino Spinula admirato suo, ipsum constituerat regni Sicilie admiratum; er ging zu ihm et collatum admiragie beneficium suscepit ab eo. Die ankunft beim kaiser erfolgte iedenfalls vor 25 märz, wo der kaiser in nr. 3195 nachrichten erwähnt, welche ihm der admiral überbracht habe. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 343.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. lädt den Roffred von Benevent ein nun nach der unterwerfung der stadt Benevent zu ihm zurückzukehren und versichert ihn gnädiger aufnahme. In recuperatione‒sacerdotum. Martene Coll. 2,1157. Huillard 5,1115. ‒ Vergl. das schreiben des Petr. de Vin. an Roffred: Adventum vestrum‒remitti etc. Petr. de Vin. 3,81. Huillard Pierre 347.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. den (rationales) Thomas de Brundusio und magister Procop, den hafenbeamten von Puzzuoli bei der rechnunglegung die angewiesene besoldung in abzug zu bringen. Ib. nr. 72, W. 660.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. befiehlt einem capitän dem Ligorius Roberti von Tivoli iährlich zehn pfund aus den kaiserlichen einkünften zu zahlen, weil es demselben, wie er vorstellte, an unterhalt fehle, da das castrum Sti Juliani, welches er vom kloster S. Paul zu Rom hatte, und alle seine andern güter in der gegend von Tivoli per guerrarum discrimina zerstört seien. Ad maiestatis nostre‒recepturus. Petr. de Vin. 5,86. ‒ Vgl. vorher.

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Date: 1241?
AbstractFriedrich II. befiehlt einem capitän (dem podesta von Pavia, Cod. Guelferb.) fünf schreiben an getreue aus Genua, welche sich zu Savona aufhalten, möglichst rasch durch einen geeigneten boten zu übersenden. Cum pro‒remotis. Petr. de Vin. 5,53. ‒ Vergl. vorher. Passt bis zum tode des kaisers, da sich Savona erst 1251 Genua wieder unterwarf.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. befiehlt einem iustitiar, da magister Petrus de Vinea wegen dringender geschäfte an den hof berufen, seine consors nova unter dem schutze der schwiegermutter zurückliess, diese mit ihren besitzungen und kindern in besondern schutz zu nehmen. Vocatus ad‒defendas. Petr. de Vin. 5,19. Huillard Pierre 330. ‒ War eine tochter des Petrus schon bei dessen lebzeiten nach Petr. de Vin. 4,10. 11, Huill. Pierre 329 heirathsfähig, so fällt die bezügliche heirath wohl vor 1230, wahrscheinlich erheblich früher. In diese zeiten reicht die sammlung durchweg nicht zurück; auch andere gründe machen eine beziehung auf so frühe zeit höchst unwahrscheinlich, wenn man auch den angaben, wonach der kaiser während der belagenmg von Parma dem Petras veranlassung zum zweifel an der treue seiner frau gab, vgl. Huill. Pierre 67, kein gewicht beilegen will. Ist überhaupt eine zweite ehe anzunehmen, so dürfte dieselbe am wahrscheinlichsten in die nächstvorhergehende zeit fallen, in welcher der vorher wieder genannte Petrus nach nr. 3207 nicht am hofe gewesen zu sein scheint, während dort in der einleitung von nuptiae die rede ist, freilich in so unklarer weise, dass die beziehung sehr unsicher ist.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. meldet dem Gentilis de Castanea (magister marescalle in Apulia), was die wirthschaftsbeamten auf den kaiserlichen gütern für sich und das ihnen anvertraute vieh beziehen sollen, und dass er dem Petrus Castaldus, magister procurator Apulie, auftrag gegeben, das ihm zukommende zu zahlen. Exc. Massil. nr. 197, W. 668. ‒ Nach der stellung in den Exc. zu ende 1241 oder anfang 1242 gehörig, was sich dadurch bestätigt, dass Petrus Castaldus in den ersten monaten 1242 gestorben zu sein scheint; vgl. den nachweis bei Winkelmann.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. befiehlt dem (capitän) Andreas de Cicala, auf verlangen des Stephan de Anglone (iustitiar von Abruzzo) die kämpfer der curie Johann de Adenulfo und magister Tadeus, welche davon lehen haben, aufzufordern für wittwen und waisen einzustehen, wenn diese wegen klage um mord, wo es zum kampfe kommt, den kampf verbürgt haben. Ib. nr. 75, W. 661.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt einem deutschen fürsten wie er einst in Deutschland auf allgemeinem hoftage (zu Mainz im aug. 1235) von der gesammtheit der fürsten unter zustimmung aller anwesenden und hülfsanerbietung aufgefordert wurde, Italien der althergebrachten reichshoheit wieder zu unterwerfen; wie er demgemäss unter verwendung der schätze seines mütterlichen erbreiches und keine persönliche mühen scheuend ienem rathe gemäss vorgegangen sei ohne die fürsten in person und sachen in anspruch zu nehmen, von einzelnen abgesehen die im eifer für die ehre des reichs seine mühe theilten; wie er ohne die aufforderung der fürsten sich nicht darauf eingelassen haben würde; wie er sich um so mehr darüber zu beklagen habe, dass einzelne männer, die er erhöht, denen er sich und das reich anvertraut, seine getreuen und seine besitzungen mit feuer und schwert schädigten und die fürsten, wenn auch vergeblich, von der treue gegen ihn abwendig zu machen suchten; fordert daher ihn und die andern fürsten auf seinem sohne dem könige C. gegen iene mit ganzen kräften beizustehen, ehe die kunde von der innern zwietracht die Tartaren erreiche und zum angriffe anreize; kündigt seine absicht an nach Deutschland zu kommen, da er Italien durch die von ihm bestellten regiere und in kurzem ein pabst gewählt sein werde, der ihm und dem reiche als träger des andern schwertes ein genosse sein werde. Olim existentes‒faciamus. Huill. 6,3. ‒ Am 10 sept. schlossen die erzbischöfe von Mainz und Cöln ein bündniss, auf welches der von den Ann. S. Pantal. ohne genauere zeitbestimmung gemeldete verwüstungszug beider gegen das reichsgebiet in der Wetterau, den der kaiser zweifellos im auge hat, erst gefolgt sein wird. Der brief kann danach nicht schon in den sept. fallen, muss aber andererseits vor ende oct. geschrieben sein, da der kaiser die am 25 oct. erfolgte pabstwahl noch nicht kennt. Es wird ein rundschreiben an die deutschen fürsten sein, da persönliche beziehungen fehlen. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Dobenecker, Reg. Thuringiae III. Nr. 994.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. antwortet dem Stephan de Anglone iustitiar von Abruzzo auf die anfrage wegen der barone welche ihre väterlichen güter ohne erlangung seiner erlaubniss besitzen, dass er alle von ihnen welche dem pabste turbacionis tempore anhingen gefangen setzen und ihre güter einziehen soll und zwar mit der vorsicht, dass er den befehl gegen alle an ein und demselben tage ausführt; dass er bezüglich der immer treu gebliebenen genauere untersuchung anstellen und darüber heimlich berichten soll. Exc. Massil. nr. 68, W. 658. ‒ Mit den folgenden mandaten nach der stellung zwischen nr. 3165 und 3180 wahrscheinlich in die frühere zeit des ian. gehörend.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. drückt einem fürsten sein vertrauen aus dass derselbe als sein blutsverwandter auf seine ehre besonders bedacht sein und sich seiner und des reiches sache, welche die gemeinsame aller fürsten sei, besonders annehmen werde; fordert ihn auf die verdächtigen zusammenkünfte der fürsten und was sonst in Deutschland gegen ihn betrieben werde, zu hindern; erklärt sich ihm zur leistung ieder mit seiner ehre vereinbaren sicherstellung für dessen person, ehre und länder bereit. Cum inter ceteros‒faciemus. Huill. 5,1134. ‒ In einer hs. mit der kaum passenden adresse: duci Saxonie. Wahrscheinlich an den landgrafen Heinrich von Thüringen, dessen grossmutter schwester kaiser Friedrichs I war. Wird vor kenntniss des offenen auftreten der opposition im sept, aber kaum schon in den früheren zeiten von 1241 geschrieben sein. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Dobenecker, Reg. Thuringiae III. Nr. 992.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. meldet dem (Hubert) Palavicini den empfang des schreibens, durch welches derselbe ihm seine glücklichen erfolge in einnahme der burgen der rebellen anzeigte, belobt ihn höchlich wegen seiner tapferkeit, umsicht und ergebenheit, fordert ihn zu fortgesetzten anstrengungen auf und versichert ihn seiner erkenntlichkeit. Experta claruit‒ostendemus. Winkelmann Acta 325. ‒ Bezieht sich höchst wahrscheinlich auf die einnahme von Zolascho bei Levanto und anderer genuesischer burgen in der zeit nach der seeschlacht; vgl. Ann. Jan.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt dem (Petrus de Vinea) dass es nicht seine schuld sei wenn derselbe die glückliche nachricht von der übergabe von Faenza nicht durch ihn vernommen, da er sogleich botschaft zu lande und zu meere gesandt habe; über seine ankunft ad partes ipsas melde er letzt noch nichts, werde das aber durch die boten thun, welche derselbe wegen geld an ihn sende; wegen des kommens des empfängers zum kaiser solle derselbe nach dem früher geschriebenen vorgehen. Si casum et causam‒direxisse. Petr. de Vin. 3,8 und Verci Ecelini 3,285 an Ecelin. Ohne den schluss, nur ‒ placuisse bei Martene Coll. 2,1213, aber als von könig Conrad an Peter von Calabrien aber die unterwerfung von Neapel geschrieben. ‒ Capasso Hist. dipl. 53 hält letzteres für das richtige. Es ist ihm zuzugeben, dass das schreiben nicht an Ecelin gerichtet sein kann. Aber wie auch sonst in iener sammlung vom kaiser herrührende briefe auf Conrad übertragen sind, vgl. ein sicheres beispiel unten zu 1248 apr. 20, so kann auch dieses schreiben sich nicht auf die unterwerfung von Neapel beziehen. Denn es ist ganz zweifellos antwort auf das schreiben: Gaudium quod‒convertatis, Petr. de Vin. 2,7, Huillard 5,1162, in welchem Petrus de Vinea den kaiser wegen einnahme der stadt (ungenannt, auch Trient, Todi) beglückwünscht. Dieses aber kann, auch von dem angeblichen absender abgesehen, nicht 1253 an Conrad gerichtet gewesen sein, da es heisst, es sei nun die ursache entfallen, que in regnum hucusque vestre serenitatis impedivit adventum. Dann ist kein grund zu zweifeln, dass es sich um Faenza handelt. Fraglicher ist, ob gerade Petrus de Vinea absender und empfänger, was voraussetzen wurde, dass er nicht vor Faenza war. Im aug. vor Fermo war er am hofe; dann wird er in den urkk. nicht mehr genannt, wie das bei anwesenheit doch in nr. 3155 und 3158 vielleicht zu erwarten sein wurde. Auf die schreiben bei Huillard Pierre 306. 307, das eine angeblich an ihn (aber nicht in allen hss.) als er zu Faenza war, das andere von ihm an iemanden der zu Faenza war, gerichtet, wird nicht viel gewicht zu legen sein. Das nr. 3199 erwähnte schreiben an Roffred setzt anwesenheit am hofe nicht bestimmt voraus, könnte auch etwa erst im iuni geschrieben sein, wo Peter iedenfalls am hofe war. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 13v (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 405 Nr. 48 (Schaller).

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