useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
Collection: Regesta Imperii V,1,1
Date: 1236 mai 00
AbstractFriedrich II. nimmt probst und convent von Selbold nebst deren genannten besitzungen in seinen und des reichs besondern schutz. Wenck Urkb. 2,153. Huillard 4,865. Simon Isenburg Urkb. 13. ‒ Es soll auch eine ausfertigung geben, worin die besitzungen nicht genannt sind. Verbesserungen und Zusätze:Hess. Urkb. II 1,150. — Die andere ausfertigung das. 151.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1236 mai 00
AbstractFriedrich II. nimmt abt und convent des klosters Heisterbach auf deren bitten in seinen besondern schutz. Copialbuch (fol. pap. sec. 17) in Düsseldorfs. 12. Lacomblet Urkb. 2,108. Huill. 4,860. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kanzleimäßiger Text, geschrieben von unbekannter Hand. Or. in Düsseldorf, HStA., Abtei Heisterbach Nr. 27. Beschreibung: Philippi 85. Kopien 15. und 18. Jh. daselbst. Druck: UB. von Heisterbach 171 Nr. 76.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1236 mai 00
AbstractFriedrich II. erneuert den bürgern von Cöln sein eingerücktes privileg d. d. Wirzburg 6 mai 1216, verordnet dass sie weder für den erzbischof von Cöln noch für sonst iemand pfandbar sein sollen, und bestätigt ihre rechte und guten gewohnheiten. Mit schön erhaltener goldbulle. Z.: die erzbb. H. v. Cöln u. Th. v. Trier, die äbte v. Prüm u. v. Werden, H. herz. v. Brabant, H. landgr. v. Thüringen, br. H. deutschordensmeister, die gr. H. v. Sain, Th. v. Cleve, O. v. Geldern, W. v. Jülich und L. v. Hostaden, C. dompr. v. Cöln dessen br. (später erzb.), H. pr. v. St. Kunibert, Walram v. Limburg, Alb. v. Rossewag kaiserlicher hofrichter. Memorial der stadt Cöln gegen den erzb. von 1768 s. 191. Lacomblet 2,107. Huill. 4,843. Quellen z. G. der St. Köln 2,160 ex or. Verbesserungen und Zusätze:Wohl durch Gregor IX 1236 apr. 26, s. o. nr. 7140, veranlasst. Verbesserungen und Zusätze (1983):Quod predicti -- iniuste gravari aus VU. BF. 4180. Elongata von einer Kanzleihand, Kontext von einem Kölner Schreiber. Or. in Köln, Hist. Archiv der Stadt, Nr. 100. Beschreibung: Philippi 85. Regest: Dobenecker, Reg. Thuringiae III, Nr. 611. Ausführliches Regest mit Beschreibung des Or.: Köln 1475. S. 18 Nr. 3 und 4.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1236 mai 00
AbstractFriedrich II. erneuert und bestätigt den bürgern von Worms sein eingerücktes privileg d. d. Frankfurt 20 april 1220, stadtfrieden und gerichtsverfassung betreffend. Z.: die erzbb. Sifr. v. Mainz u. Theod. v. Trier, Otto herz. v. Braunschweig, Otto pfalzgr. am Rhein u. herz. v. Baiern, Heinrich landgr. v. Thüringen, br. Herm. deutschordensmeister, Herm. markgr. v. Baden, Conr. burggr. v. Nürnberg, Friedr. gr. v. Zollern, Gotfr. gr. v. Ziegenhain, Gotfr. u. Conr. v. Hohenloch grafen v. Romaniola, Eberh. u. Otto br. v. Eberstein, Wern. truchs. v. Boland, Heinr. v. Pappenheim kais. hofmarschall, Phil. v. Boland, Phil. v. Hohenfels. Ego Sifridus etc. Moritz von Worms 169. Hansselmann Dipl. Beweis 2,278. Huill. 4,862. Verbesserungen und Zusätze:Boos Urkb. 1,129 ex or. Verbesserungen und Zusätze (1983):Verfaßt und geschrieben von KA. Zinsmaier, Studien 531, 534. Or. mit Goldbulle in Worms, Stadtarchiv, Nr. I/20. Beschreibung: Philippi 85. Zur Goldbulle: Heinemeyer, Die Berner Handfeste 267 Nr. 24. Regest: Hohenlohisches UB. 1,90 Nr. 152 -- Dobenecker, Reg. Thuringiae III. Nr. 614.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1236 mai 00
AbstractFriedrich II. verleiht den bürgern von Oppenheim auf deren bitte und zur begünstigung ihrer neuen ansiedlung (ad promovendum statum nove habitationis eorum) eine iährliche messe von der osternoctave an während vierzehn tagen zu halten, und nimmt alle welche dieselbe besuchen mit personen und sachen in seinen und des reichs besondern schutz. Z.: die erzbb. Sifrid v. Mainz u. Theod. v. Trier, die bisch. Eckb. v. Bamberg u. der v. Passau, Otto herz. v. Braunschweig, Heinr. landgr. v. Thüringen, Hermann markgr. v. Baden, Gerh. gr. v. Dietz, Eberh. v. Eberstein, Conr. burggr. v. Nürnberg, Gotfr. u. Conr. br. v. Hohenloch grafen v. Romaniola edle, dann Wernh. v. Boland kaiserl. hoftruchsess, Phil. v. Hohenvels, Phil. v. Valkenstein, Eberh. v. Wilhelmsdorf, Marquard v. Sneite richter zu Worms (für das reich statt des bischofs, vgl. Ann. Wormat.), Gailing, Eberh. v. Weissenburg u. Elias v. Boppard dienstmannen. Ego Sifridus etc. Ex or. zu Darmstadt. Huill. 4,840. Franck Gesch. v. Oppenheim 231. Verbesserungen und Zusätze (1983):Verfaßt und geschrieben von KA. Zinsmaier, Studien 531, 534. Or. in Darmstadt, StA. Beschreibung: Philippi 531. 534. Or. in Darmstadt, StA. Beschreibung: Philippi 85. Regest: Hohenlohisches UB. 1, 90 Nr. 151 -- Dobenecker, Reg. Thuringiae III. Nr. 610.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1236 iuni 27
AbstractFriedrich II. verspricht dem könig W. von Böhmen, den bischöfen E. von Bamberg und R. von Passau, dem herzog O. von Baiern und dem markgrafen O. von Brandenburg aufs festeste mit Friedrich herzog von Oestreich und Steier, welcher gegen ihn und das reich grobe unbilden im sinne hat, weder stillstand frieden noch einigung zu schliessen gegen ihren wunsch und willen, sondern vielmehr ihnen gegen denselben und dessen helfer wirksam beizustehen. Wiener Jahrb. 40,137. Mon. Boic. 30a,245. Mon. Germ. 4,322. Huill. 4,883. Cod. dipl. Moraviae 2,312. Riedel Cod. Brandenb. II 1,18. Verbesserungen und Zusätze:Der könig von Böhmen, in nr. 2177 noch zeuge, urk. auf dem rückwege von Augsburg schon iuni 30 zu Kamik bei Kladrau. Reg. Boh. 1,419. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kanzleimäßiger Text, geschrieben von unbekannter Hand. Or. in München, HStA., KS. 740. Beschreibung: Philippi 85. Druck: MGH. Constit. II, 272 Nr. 202 (hier zu Unrecht als offener Brief bezeichnet) -- Cod. dipl. Bohemiae 3,167 Nr. 132.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1236 iuni 00
AbstractFriedrich II. bestätigt dem probst und convent zu Berchtesgaden sein eingerücktes privileg d. d. Regensburg 15 feb. 1213. Z.: W. könig v. Böhmen, die bisch. E. v. Bamberg, (C.) v. Constanz u. S. v. Regensburg kaiserl. hofcanzler, O. herz. v. Baiern u. Rheinpfalzgraf, O. markgr. v. Brandenburg, H. markgraf v. Baden, H. graf v. Dillingen, Friedr. v. Truhendingen, C. schenk v. Winterstetten. Ego Sifridus etc. Hund Metrop. 2,180. Lünig Reichsarchiv 18,19. Mon. Boic. 30a,246. Huillard 4,885. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kanzleimäßige Schrift. Or. in München, HStA., KS. 741. (Kopien in KS. 993, 1097, 1162). Beschreibung: Philippi 85. Druck: Bansa, Das Register der Kanzlei Ludwigs des Bayern S. 127.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1236 iuni 00
AbstractFriedrich II. bestätigt genehmigend die übertragung von dreissig iuchert wald bei Tutenberg seitens des edeln mannes Hartmann von Salburg an das kloster Celle in meissner dioces. Zeugen wie vorher ohne Passau und Wolfenbüttel. Ex or. in Dresden. Huill. 4,869. ‒ [Für den aufenthalt zu Donauwörth vgl. auch zum iuli die von hier datirten urkk.] Verbesserungen und Zusätze (1983):Fälschung ohne echten Kern. In der Zeugenreihe noch: Bernhardus abbas de Buch. Angebliches Or. in Dresden, StA., Nr. 336. Echtes Kaisersiegel der Jahre 1221--1225. Posse, Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige V, 226. Beschreibung: Philippi 85. Regest: Hohenlohisches UB. 1,91 Nr. 155 -- Dobenecker, Reg. Thuringiae III. Nr. 621 -- UB. der Deutschordensballei Thüringen 1,305 Nr. 362.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1236 iuni 00
AbstractFriedrich II. bestätigt dem kloster Pforta sein eingerücktes privileg d. d. Naumburg 28 ian. 1215. Z.: die bisch. Eckb. v. Bamberg, der v. Passau u. Siboto v. Augsburg, Otto pfalzgr. am Rhein und herz. v. Baiern, der landgr. v. Thüringen, Conrad burggr. v. Nürnberg, (Alb.) burggr. v. Magdeburg, Conr. v. Tannerod, Gotfr. v. Hohenloch gr. v. Romaniola, Friedrich v. Truhendingen, Gunzelin v. Wolfenbüttel, Conr. schenk v. Winterstetten. Ex or. in Dresden. Huillard 4,867. Asseburg. Urkb. 1,131. Verbesserungen und Zusätze (1983):Verfaßt und geschrieben von HD = KA. Zinsmaier, Studien 531, 534. Or. in Dresden, StA., Nr. 335. Beschreibung: Philippi 85. Die Schrift auf der Innenseite der Plika von anderer Hand als Kontext. Druck: UB. des Klosters Pforte 1, 134 Nr. 109. Regest: Dobenecker, Reg. Thuringiae III. Nr. 620 -- Hohenlohisches UB. 1,91 Nr. 154 -- Schieckel Nr. 421.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1236 iuli (11)
AbstractFriedrich II. antwortet dem Gebhard von Arnstein dass ihn die österreichischen angelegenheiten nicht zurückhalten würden, wie ausgestreut sei, sondern dass während er vier heere nach Oesterreich sende, er selbst am freitage den 11. des laufenden iuli von Augsburg mit grosser kriegsmacht zum zuge nach Italien aufbreche. Ylariter et‒prestolando. Huill, 4,889. Huillard Chr. Plac. 161. Mon. Germ. 18,474. ‒ [Mit datum xi. iulii. An und für sich, zumal wenn das movemus des textes richtig überliefert, würde kaum etwas der annahme entgegenstehen, dass der brief am tage des aufbruches selbst geschrieben wurde, um durch einen eilboten vorausgesandt zu werden. Dann aber müsste am tage des beabsichtigten ausmarsches selbst nach absendung des briefes etwas eingetreten sein, was ienen wieder verzögerte. Will man aber einen fehler in der ziffer entweder des textes, oder der datirung annehmen, so hat iene iedenfalls die vermuthung der richtigkeit für sich, da der wochentag stimmt; der brief würde dann einige tage früher, aber iedenfalls erst im iuli geschrieben sein. Auch dann bleibt es auffallend, dass der kaiser so kurz vorher sich über die zeit des ausmarsches so bedeutend täuschte.]

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1236 iuli 13
AbstractFriedrich II. gebietet dem Philipp von Reichenberg als procurator des grafen Heinrich von Werda und den andern reichsrichtern auf die von den bürgern von Strassburg an ihn gerichtete bitte, die denselben von seinen vorfahren und ihm verliehene freiheit zu beobachten, und insbesondere dieselben nicht vor ihr gericht zu ziehen da sie bereit sind vor ihrem stadtrichter iedem recht zu gewähren. Schöpflin Als. dipl. 1,378. Obrecht Prodromus 296. Huill. 4,890. Strassburg. Urkkb. 1,195 ex or. Verbesserungen und Zusätze:Das or. war auf der rückseite besiegelt. Verbesserungen und Zusätze (1983):Verfaßt und geschrieben von KA. Zinsmaier, Studien 531, 534. Or. (offener Brief) in Straßburg, Archives de la ville, AA. 1. 7. Beschreibung: Philippi 86.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1236 iuli 23
AbstractFriedrich II. (in castris) verordnet dass in Lübeck iährlich eine allgemeine messe von pfingsten bis iacobstag gehalten werden soll, und lädt alle getreue und freunde des reichs ein, dieselbe mit ihren waaren und sachen zu besuchen, indem er ihnen seine und des reichs beschirmung zusichert. Cod. Lubec. I, 1,83. Huill. 4,891. Verbesserungen und Zusätze (1983):Verfaßt von KA. Zinsmaier, Studien 534.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1236 iuli 00
AbstractFriedrich II. (in castris) beurkundet dass Bertold abt von Ottobeuern ihm die vogtei über das gut Helchenriet aufgetragen hat, welches Gotfried graf von Marstet und dessen eheliche frau Berchta diesem kloster geschenkt haben. Feyerabend Ottenbeurens Jahrb. 2,373. Mon. Boic. 30a,249. Huill. 4,895. ‒ [Ueber den ausstellort vgl. oben nr. 10d, wonach derselbe südöstlich von Augsburg bei Kissing lag. Der kaiser wird, wie 1237, dem Scharnitzpasse zugezogen sein.] Verbesserungen und Zusätze (1983):Verfaßt und geschrieben von KA. Zinsmaier, Studien 531, 534. Or. in München, HStA., KS. 742. Beschreibung: Philippi 86.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1236 iuli 00
AbstractFriedrich II. (ap. Werdam) gestattet dem bischof von Bamberg zu Frankenmarkt einen wochenmarkt zu errichten und nimmt die besucher desselben in seinen schutz. Wiener Jahrb. 40,115. M. Boic. 30a,250. Huill. 4,887. Oesterreicher Denkwürdigkeiten der fränk. Gesch. 3,25. Urkb. des L. ob der Enns 3,39. ‒ [Wegen des orts vergl. nr. 2180. Eine weitere urk. aus Donauwerth, welche Huill. 4,887 nach ungenauem auszuge hier einreiht, gehört zu iuli 1237.] Verbesserungen und Zusätze (1983):Kanzleimäßige Schrift, aber nicht von KA, wie Hartmann 47 irrtümlich behauptet. Zinsmaier, Reichskanzlei 150 Anm. 65. Or. in München, HStA., KS. 743. Beschreibung: Philippi 86.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1236 iuli 00
AbstractFriedrich II. (ap. Werde) beurkundet den auf frage des erzbischofs E. von Salzburg vor ihm ergangenen rechtsspruch, dass die leute welche auf öffentlicher strasse zum markt ziehen von niemand zurückgehalten und etwa auf privatwegen zum markt zu gehen gezwungen werden dürfen, es sei denn ein herr der dies gegenüber von seinen eigenen leuten thun will. Z.: T. erzbisch. v. Trier, die bisch. E. v. Bamberg, S. v. Regensburg hofcanzler, R. v. Passau, C. v. Freising u. H. v. Seckau, H. markgr. v. Baden, H. gr. v. Sain, C. burggr. v. Nürnberg, C. schenk v. Winterstetten u. Gerl. v. Büdingen. Aus dem Salzb. Kammerb. 1,204 zu Wien. Huill. 4,888. Vergl. Meiller Salzb. Reg. 266 extr. ex or. ‒ [Schon Beitr. zur Urkklehre 1,206 habe ich die ansicht vertreten, dass in dieser und der folgenden urk. weder ein verschreiben im monat anzunehmen, noch aber auch auf eine rückkehr nach Donauwerth zu schliessen sei, sondern der ort der handlung, der monat der beurkundung entspreche. Ich möchte dafür weiter geltend machen, dass auch die zeugen sich auf den iuni beziehen werden. Der erzbischof von Trier wurde in nr. 2177 schwerlich als zeuge fehlen, wenn er bis in den iuli am hofe war. ‒ Die beziehung der zeugenreihe auf den iuni ist auch beachtenswerth wegen eines andern umstandes. Obwohl der erzbischof von Salzburg nach dieser urk. am hofe war, wird er in keiner andern dieser zeit als zeuge genannt, der hier genannte bischof von Freising aber nur in nr. 2182, deren zeugen ich gleichfalls nicht auf den iuli beziehen möchte. Beide sind auch nr. 2176 nicht genannt, obwohl der von Freising später als feind des herzogs von diesem gefangen wurde. Nun stellt herzog Friedrich im iuli unter mitbesiegelung des erzbischofs von Salzburg drei verpfändungsurkk. für den bischof von Freising aus, darunter eine occasione expensarum quas idem episcopus in curia domini nostri Fr. ser. imperatoris Rom. nostro nomine atque de mandato nostro fecisse dinoscitur; Fontes rer. Austr. II 31,134. Nach allem ist anzunehmen dass beide bischöfe im iuni als unterhändler des herzogs zu Donauwerth, dann im iuli wieder beim herzoge waren.] Verbesserungen und Zusätze (1983):Kanzleimäßige Schrift. Or. in Wien, HHStA. Beschreibung: Philippi 86. Philippi 86. Druck: MGH. Constit. II, 273 Nr. 203 -- Salzburger UB. 3, 466 Nr. 916. Deutsche Übers.: Weinrich 494 Nr. 122.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1236 iuli 00
AbstractFriedrich II. verbietet dem burggrafen von Friedberg dem schultheissen in Oppenheim und allen andern amtleuten in deren gerichtsbarkeiten güter der bürger von Mainz gelegen sind, diese güter gegen deren althergebrachte freiheit mit neuen steuern und beden zu belegen. Ex orig. in Mainz. Huill. 4,894. Verbesserungen und Zusätze:Mone Zeitschr. 11,191 ex or. Verbesserungen und Zusätze (1983):Verfaßt und geschrieben von KA. Zinsmaier, Studien 531, 534. Or. und Kopie von 1347 XII. 6 in Mainz, Stadtarchiv. Beschreibung: Philippi 86. Regest: Dertsch, Die Urk. des Stadtarchivs Mainz 35 Nr. 80.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1236 iuli 00
AbstractFriedrich II. thut den bürgern von Mainz in rücksicht der seinen vorfahren und ihm geleisteten dienste die gnade dass kein auswärtiger weltlicher richter sie ausserhalb der stadt vor sein gericht ziehen oder eine gerichtsbarkeit über sie ausüben soll, mit vorbehalt der kaiserlichen gerichtsbarkeit, und so ferne den vor dem richter in der stadt Mainz klagenden das recht nicht verweigert wird. Z.: die erzbb. Sifr. v. Mainz u. Theod. v. Trier, die bisch. Siboto v. Augsburg, Conr. v. Speier u. Conr. v. Freisingen, Heinr. landgr. v. Thüringen, Alb. herz. v. Sachsen, Herm. markgr. v. Baden, Gotfr. u. Conr. gr. v. Romaniola, Heinrich gr. v. Waldenburg, Gerl. v. Büdingen, Gotfr. v. Eppenstein, Heinr. v. Isenburg, Heinr. v. Bappenheim kaiserl. hofmarschall, Wernh. v. Bolanden kais. hoftruchsess, Conr. schenk v. Winterstetten, Phil. v. Hohenfels, Phil. v. Boland u. Phil. v. Valkenstein. Oetter Samml. versch. Nachr. 1,422. Hansselmann Landeshoh. 1,401. Huill. 892. Or. zu München. ‒ [Es erscheinen hier viele zeugen, für deren anwesenheit zu Augsburg iedes sonstige zeugniss fehlt, welche insbesondere in nr. 2177 nicht genannt sind, während wieder solche fürsten fehlen, deren anwesenheit zu Augsburg wir anderweitig kennen. Der bischof von Speier urkundet im iuni an seinem bischofssitze, Remling Urkkb. 1,209; er müsste im iuli nach Augsburg gekommen sein, ohne nun doch den zug mitzumachen. Wegen des bischof von Freising vgl. nr. 2180. Dagegen zeigt die reihe grosse ähnlichkeit mit der von nr. 2167; sie wird gleichfalls in den mai, nach dem empfänger vielleicht etwas früher gehören, als der kaiser in der gegend von Mainz war. Das schliesst nicht aus, dass einzelne zeugen, wie etwa der bischof von Augsburg, nach der beurkundung zugefügt sein mögen.] Verbesserungen und Zusätze (1983):Von Konrad von Ulm = KA verfaßt und geschrieben. Hartmann 47: Zinsmaier, Studien 531, 534. Or. in München, HStA., K S. 913. Beschreibung: Philippi 86. Regest: Hohenlohisches UB. 1, 92 Nr. 157 -- Dobenecker, Reg. Thuringiae III. 622 -- Dertsch, Die Urk. des Stadtarchivs Mainz 34 Nr. 79.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1236 aug. 12
AbstractFriedrich II. (in campo martio) Protokoll über das von dem kaiser an den bischof Aldricus von Trient bei verlust seiner gnade und mit hinweisung auf dessen treupflicht gerichtete verbot: weder selbst noch durch andere etwas von den gütern seiner kirche zu lehen zu geben, als pfand zu bestellen oder irgendwie zu veräussern, mit hinzugefügter nichtigkeitserklärung aller solcher bereits statt gefundenen veräusserungen. Gegenwärtige: Gebhard graf v. Arnstein, Ezelin u, Albricus br. v. Romano, Adelpret gr. v. Tirol, Nicolaus v. Ulten, Torellus de Papia, Oldericus Pellegrinus de Rambaldo, Archibonus Zacheus de Dosso, notar Matheus. Ego Obertus de Placentia not. etc. Bonelli Notizie 2,577. Hormayr Beitr. zu Gesch. von Tirol 2,247. Hormayr Geschichte von Tirol 1,208. Verci Storia degli Ecel. 3,260. Huillard 4,900. ‒ Vergl. oben nr. 2154. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: v. Voltelini, Die Südtiroler Notariats-Imbreviaturen 1,209 Nr. 439. Regest: Tiroler UB. 3,91 Nr. 1048.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1236 aug. 20
AbstractFriedrich II. (in castris Ver.) Alle geistlichen und weltlichen reichsfürsten welche mit dem kaiserlichen heere gekommen sind, schreiben dem podesta rathe und der gemeinde von Brescia, dass durch die auflehnung und die unerlaubten verbindungen in der Lombardei der innere frieden des reichs gestört und die hülfe für das hl. land verhindert werde; dass als der kaiser nach Deutschland gekommen und dort die ruhe wiederhergestellt hatte, sie und die übrigen fürsten einstimmig beschlossen hätten, mit allen mitteln einzuschreiten und Italien nicht eher zu verlassen, als die rebellen gedemüthigt seien; dass der kaiser aber zunächst bereit sei, allen welche seinem rufe folgen gnade zu gewähren; dass sie sich nicht durch das ungesetzliche bündniss, welches bei kaiser und fürsten nicht als entschuldigung dienen könne, abhalten lassen sollen, zum kaiser zu kommen; dass sie bei befolgung ihres rathes sich dafür verbürgen, dass ihre lage dadurch nicht verschlimmert sondern verbessert werde, während andernfalls die übelsten folgen nicht ausbleiben würden; dass sie daher den kaiser gebeten haben, ihnen in einem gnädigen schreiben seine absichten mitzutheilen; dass es sie nicht befremden soll, wenn propter pagine brevitatem dieselbe nur mit einigen ihrer siegel versehen sei. Dudum in partibus‒brevitatem. Hahn Coll. 1,230. Tag und ort aus Archiv der Ges. 7,924. ‒ [Wurde von B. unter den reichssachen und sonst bisher zu 1238 zur belagerung von Brescia eingereiht. Der inhalt wie die zweifellos mit Verone zu ergänzende datirung weisen aufs bestimmteste darauf hin, dass das schreiben, welches gleichlautend auch an andere städte des bundes ergangen sein wird, hier einzureihen ist.]

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1236 aug. 00
AbstractFriedrich II. (‒) beurkundet wie er mit seinem siegreichen heer auf dem durchzug nach Italien begriffen, von dem rechtlosen zustand des bisthums Brixen unterrichtet worden, und wie von dem deshalb befragten bischof, welcher dux und iustitiarius des landes sei, der andrang der böswilligen und seine eigne kränklichkeit und altersschwäche als ursache bezeichnet worden sei, worauf denn, nach vorgängiger berathung mit den anwesenden reichsfürsten mit dem domcapitel und den dienstmannen der kirche, der bischof die regalien in seine hände resignirt habe um solche zum besten der kirche verwalten zu lassen und für die rechtspflege einen kaiserlichen richter aufzustellen, sich selbst aber nur einen unterhalt und die spiritualien vorbehalten habe; dass derselbe weiter die burg Veldes auf lebenszeit dem herzoge von Kärnthen zur hut überlassen und sich verpflichtet habe, heimfallendes kirchengut ohne zustimmung des capitels und der ministerialen nicht zu verleihen oder zu veräussern. Z.: (C). bisch. v. Constanz, die äbte C. v. St. Gallen u. der v. Augia, H. landgr. v. Thüringen, H. markgr. v. Burgau, die brüder landgrafen v. Leuchtenberg, H. reichsmarsch., H. domprobst, H. decan, Egeno gr. v. Epan, Albert v. Rodank, die brüder v. Schenkenberg und andre ministerialen der kirche von Brixen. Hormayr Beitr. zur Gesch. von Tirol 2,321 (sehr schlecht). Huillard 4,897. Oesterr. Notizenbl. 1857 s. 280 ex or. ‒ [Noch 1238 nov. 13 bekundet der kurz nachher gestorbene bischof Heinrich einen cum consilio Hawardi iudicis ab aula imperiali constituti nec non et ministerialium tam eorum, quibus episcopatium commissum est, quam etiam reliquorum, eingegangenen tausch. M. Boica 10,50. Da Haward schon im mai kaiserlicher richter zu Brixen war, vergl. oben nr. 2155, so muss es scheinen, dass ihn der kaiser dort zunächst wider willen des bischofs eingesetzt hat und es erst ietzt gelang, den bischof zur zustimmung zu nöthigen. Mit dem tode bischof Heinrichs hat dann das ausnahmsverhältniss aufgehört, da sein nachfolger 1240 mai 20 von könig Conrad ohne allen vorbehalt mit den regalien belehnt wird.] Verbesserungen und Zusätze (1983):Kanzleimäßige Schrift. Or. in Wien, HHStA. Beschreibung: Philippi 86. Regest: Tiroler UB. 3,90 Nr. 1047.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1236 sept. 20
AbstractFriedrich II. (in castris) schreibt dem pabste und drückt ihm seine verwunderung darüber aus, dass er auch durch den ietzt zu ihm gekommenen päbstlichen caplan G. de Romania die seinen boten verheissene beantwortung seiner forderung, gegen die Lombarden mit kirchenstrafen vorzugehen nicht erhalten habe, statt dessen aber eine reihe, vorwiegend das königreich betreffende beschuldigungen wegen verletzter kirchenrechte, gegen welche er sich, dieselben punct für punct aufzählend, vertheidigt, schliesslich für den fall, dass dem pabste bezüglich der restitution des besitzes vielleicht zu wünschen übrig bleibe, darauf hinweisend, wie ihm der pabst die wiedereinsetzung in den besitz von Città di Castello gegen den rath der cardinäle verweigere. Nuper ad‒transferentes. Höfler Friedrich II s. 360‒369. Dieser brief bedürfte, wie so mancher andere, wohl vor allen dingen einen verbesserten abdruck. [Besser] Huill. 4,906. ‒ Wegen Città di Castello vgl. Winkelmann Fr. 2,141. Ficker Ital. Forsch. 2,435. Verbesserungen und Zusätze:an den <span class="spaced">pabst. Doeberl Mon. Germ. selecta 5,92. — [Gleichzeitig wird der kaiser dem pabste die in der antwort desselben oct. 23 nr. 7154 erwähnten beschwerdepunkte übersandt haben.] Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers. (teilw.): Heinisch S. 373.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1236 dec. 00
AbstractFriedrich II. nimmt abt und convent von St. Lambert in Grazlop in seinen schutz. Cod. sti Lamp. auf der bibl. in Wien nach Wattenbach. Sickel Mon. graph. 5,19. Steiermärk. Urkkb. 2,449 ex or. ‒ Mit 1237, ind. 10, also zwischen weihnacht und neuiahr. [Das dec. 7 bei Huill. 4,925 nach Muchar Steierm. 5,150 wird sich aus zusammenwerfen der letzten ziffer der iahreszahl mit dem monate ergeben haben.] Verbesserungen und Zusätze (1983):Kanzleimäßige Schrift. Or. in Graz, Landesarchiv, Nr. 528. Beschreibung: Philippi 86.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1236
AbstractFriedrich II. befiehlt den Römern (und ebenso allen städten in Tuscien, der Lombardei und der Mark) dass sie gesandte zu ihm in die Lombardei schicken sollen, sobald sie seine ankunft dortselbst in erfahrung gebracht haben werden. Rich. Sangerm. extr. ‒ Es wird sich hier nicht um gleichlautende ausfertigungen von nr. 2156 handeln, trotzdem dort von einer ladung aller städte ab Urbe citra die rede ist. Denn 1) setzt Rich. Sangerm. die versendung des schreibens erst in den iuli; 2) ist in demselben abweichend von nr. 2156 zeit und ort nicht genauer bestimmt; 3) sagt der kaiser in dem unten zum aug. eingereihten schreiben an die Römer ausdrücklich, dass er sie von Augsburg aus zur sendung von boten aufgefordert habe. Diese geänderte form der ladung wurde wohl durch den aus den österreichischen verhältnissen sich ergebenden aufschub veranlasst; die nichtbezeichnung eines ortes kann wenigstens dann nicht schon durch den abfall von Piacenza veranlasst sein, wenn Ann. Plac. diesen richtig in den iuli setzen. Denn das schreiben erst in die spätem zeiten des iuli zu setzen verbietet wohl der inhalt des folgenden schreiben an die Römer.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1236
AbstractFriedrich II. schreibt dem pabste dass er zu seinem leidwesen von dem an denselben als boten gesandten richter nach der rückkehr gehört habe, es seien um sie zu entzweien falsche briefe geschmiedet, in welchen er die Römer gegen den pabst aufreize, zu welchen man das siegel seines geleitsbriefes für ienen richter verwandte, während dieser gefangen war; betheuert dass er daran durchaus unbetheiligt und vielmehr ihm und der kirche zu allen diensten bereit sei; fordert denselben zu genauer untersuchung auf damit seine unschuld sich herausstelle. Amarus nuper‒gloriari. Höfler Kaiser Friedrich II 426. Huill. 6,185. ‒ Ist schwerlich mit Huill. zu 1244 apr. zu setzen, da das schreiben, wie das wohl auf dieselben verhältnisse bezügliche schreiben eines cardinal: Mensam vobis, Huillard 6,184, nicht in eine zeit fallen kann, wo der kaiser excommunicirt war; weiter auch nicht die geringste anspielung auf die damals schwebenden friedensverhandlungen enthält. Beziehung auf die dem kaiser vom pabste 1238 und übereinstimmend bei der excommunication 1239 märz 20 vorgeworfenen umtriebe, zweifellos zunächst die nach der Vita Greg. ap. Mur. 3,582 in den sommer 1238 fallenden, ist mir desshalb weniger wahrscheinlich, weil dann der kaiser in seiner beantwortung des klagpunktes, vergl. zum 28 oct. 1238, die hier erwähnten dinge kaum ganz unberührt gelassen haben würde. Möglich wäre beziehung auf die an die erhebung des Johann de Cencio zum senator im iuli 1237, vergl. Rich. Sangerm., anknüpfenden unruhen; nach Vita Greg. hätte der kaiser den Johann bestochen, damit er die rückkehr des pabstes nach Rom hindere. Am wahrscheinlichsten aber ist zusammenhang mit den in den spätern monaten 1236 zu Rom auf den namen des kaisers erfolgten unruhen; vgl. das zu dem schreiben an die Römer oben nr. 2199 bemerkte. Ist dieses richtig eingereiht, so würde der umstand, dass auch in diesem die sendung eines richters nach Rom erwähnt ist, einen bestimmteren halt für unsere annahme bieten. Ist schon in einem schreiben des pabstes vom 20 sept. 1235 von untergeschobenen briefen die rede, so fehlt da im übrigen ieder zusammenhang. Verbesserungen und Zusätze:Amarus nuper — gloriari. In Cod. Berol. lat. 188 f. 114 mit dem anfange: Inhumanus nuper. Verbesserungen und Zusätze (1983):Nach Kantorowicz, K. Friedrich II. Erg.-Bd. 182 (412) „könnte dieses Schreiben auch in den Herbst 1237 gehören, als Joh. Centhius in Rom Mitsenator war". Deutsche Übers.: Heinisch S. 378.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1236
AbstractFriedrich II. antwortet dem pabste auf dessen beschwerde (vom 24 iuni) wegen des im königreiche gefangen gehaltenen neffen des königs von Tunis ablehnend, weil derselbe verführt und als gegner ienes königs zum apostolischen stuhle habe kommen wollen. Angeführt in des kaisers schreiben vom 20 sept. Vielleicht schon früher geschrieben. Vgl. nr. 1788.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1236
AbstractFriedrich II. schreibt dem senator, dem senate und dem volke von Rom unter hinweis auf ihre einstige grösse, ietzige lässigkeit und den stolz ihrer nebenbuhlerin Mailand, dass er vergeblich erwartet habe, die boten, um deren sendung er sie von Augsburg aus aufgefordert habe, wurden ihm in den Alpen vor dem eintritt in Italien entgegengekommen sein, fordert sie auf die dem vernehmen nach von senat und volk genehmigte absendung derselben zu beschleunigen, und beglaubigt bei ihnen seinen getreuen Hector de Montiscis (Montefuscolo?). Instantia sollicitudinis‒credatis. Hahn Coll. mon. 1,223. Huill. 4,901. ‒ Vergl. nr. 2178, wonach trotz des Liguriam denuo revisuri, was sich auch durch die früheren aufenthalte erklärt, das schreiben in dieses iahr gehören wird. Allerdings hat der kaiser auch im aug. 1237 von Augsburg aus an die Römer geschrieben; aber da ist von absendung von boten nicht die rede. Auch wissen wir, dass im oct. 1236 boten der Römer zum kaiser nach Cremona kamen. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch (aber ohne letzten Satz des Druckes) in HS. Vat. lat. 14204, 19r (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 407 Nr. 64 (Schaller). Deutsche Übers.: v.d. Steinen, Staatsschriften 50 Nr. 20 -- Heinisch S. 364.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1236
AbstractFriedrich II. dem Matheus de Sorgnano, den brüdern Matheus und Odo de Palena ihre wegen angeblicher ansprüche der curie an deren verstorbenen vater eingezogenen güter zurückzustellen, da sie die erbschaft des vaters nicht angetreten und keiner der fälle vorliege in iure exceptis, in quibus, etsi non sit heres, filius convenitur. Ib. nr. 124, W. 642. ‒ Sollte sich der schluss, was allerdings fraglich, auf Const. 1,57 beziehen, so wäre damit ein halt für die entstehungszeit dieser gegeben.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1236
AbstractFriedrich II. schreibt an seine getreuen im königreiche Sicilien dass er zwar von allen seinen unterthanen keine lieber bei sich habe, als sie, auf deren umsicht und treue er volles vertrauen habe, ihm ihre personen aber ietzt nicht nöthig seien, da ihm Germanien zahlreiche streiter liefere; dass er iedoch zu dem beabsichtigten heereszuge nach Italien, auf dem er die rebellen diesesmal gänzlich zu demüthigen hoffe, bedeutende geldsummen bedürfe und in dieser richtung ausgiebige unterstützung von ihnen erwarte. In invidiam omnium ‒ conferretur. Petr. de Vin. 3,4. Huill. 4,930. ‒ Von Huill. auf den zweiten zug bezogen und zu dec. 1236 gesetzt. Aber die angabe in der überschrift bei Petr. de Vin. (ebenso in hs. des princ. Fitalia): quando primo cum exercitu suo intrare voluit Lombardiam, scheint dem inhalte durchaus zu entsprechen, und das hac vice wird nur den gegensatz gegen die früheren züge in die Lombardei ohne genügende streitkräfte bezeichnen. Auch sind 1237 sicilische streitkräfte aufgeboten; vergl. zum 14 sept. 1237. Wäre das schreiben schon auf die allgemeine collecte für 1236 zu beziehen, so würde es wohl früher zu setzen sein, wenn sich aus Rich. Sangerm. auch nur ergibt, dass die collecte iedenfalls vor iuni (1237 im märz) aufgelegt wurde. Aber es ist mir wahrscheinlicher, dass es sich nicht um die übliche collecte, sondern um eine ausserordentliche leistung statt des entfallenden kriegsdienstes handelt. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 13v (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 404 Nr. 44 (Schaller). Deutsche Übers.: v. d. Steinen, Staatsschriften 44 Nr. 18 -- Heinisch S. 354.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1236
AbstractFriedrich II. ertheilt dem von der curie belehnten Thomas Prothonobilissimus von Neapel die erlaubniss zur ehe mit Maria Bulcana von Neapel. Ib. nr. 120 u. 123, W. 642.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1236
AbstractFriedrich II. schreibt dem Heinrich de Morra dass er mit vergnügen vernommen, was er ihm über den friedlichen zustand des königreichs mittheilte, fordert ihn und die andern, denen er die sorge für dasselbe anvertraute, auf denselben zu erhalten, beantwortet anfragen desselben bezüglich der inquisition gegen unredliche revocatoren und wegen unterschleife, welche sich Philipp de Citro und die andern mit dem bau von Rocca Janule und Sti Germani betrauten zu schulden kommen liessen, dann bezüglich des in aussicht genommenen gerichtlichen kampfes zwischen genannten. Exc. Massil. nr. 118, W. 640. ‒ Mit apud Burgum Sti Dominici, ind. 10. ‒ Ist der ausstellort, wie doch kaum zu bezweifeln, Borgo S. Donino, so kann der kaiser während der 10 ind. nur im oct. dort gewesen sein. Dass er damals Cremona zumal in dieser richtung verlassen haben sollte, stösst allerdings auf so manche bedenken, dass ich früher glaubte, wie Winkelmann, ein versehen in der indiction annehmen zu sollen und das stück zum nov. 1238 einreihte, wo allein während der zeit der regentschaft die annahme eines aufenthaltes zu Borgo durch das itinerar bestimmt unterstützt wird. Aber der inhalt spricht dagegen. Wie schon W. bemerkt, war Philipp de Citro noch 1235 vorsteher der befestigungsarbeiten bei S. Germano und fand sich dann im sept. 1237 occasione inquisitionis olim facte wegen der unterschleife mit Heinrich von Morra durch zahlung einer geldstrafe ab. Macht schon das entstehung vor 1238 nov. wahrscheinlich, so ist wohl entscheidend, dass Philipp schon am 6 iuni 1238 als capitän zu Turin urkundet, San Quintino Osservazioni 2,221, und nach Petr. de Vineis 3,54 noch ende 1239 in Piemont gewesen zu sein scheint, während das schreiben des kaisers zweifellos anwesenheit Philipps im königreiche voraussetzt. Die von W. vertretene annahme aber, es seien hier theile zweier erlasse aus verschiedener zeit vereinigt, scheint mir zu gewagt und durch den inhalt nicht bestimmter begründet, da die antwort des kaiser zwar ganz verschiedene dinge berührt, aber doch nicht ausgeschlossen ist, dass die anfragen des grossiustitiar sich auf ebenso verschiedene bezogen. Nach allem glaube ich, dass an ind. 10 festzuhalten ist und am oct. wenigstens so lange, als sich für die ortsangabe nicht eine andere erklärung findet, welche auf die monate sept. bis nov. 1236 oder iuni bis aug. 1237 passt, da der grossiustitiar in der zwischenzeit am hofe war.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 1236
AbstractFriedrich II. schreibt dem bruder Elias und allen (minder) brüdern über die hl. Elisabeth, erzählt wunder welche durch sie gewirkt, wie insbesondere ein lahmer in translatione beate Elisabeth nobis presentibus celebrata geheilt sei, und welche den pabst und die kirche veranlassten, sie unter die zahl der heiligen aufzunehmen; betheuert dass seine freude über diese ereignisse nicht lediglich durch seine verwandtschaft mit der heiligen veranlasst sei; fordert sie auf für ihn zu beten und das auch den andern brüdern des ordens aufzugeben. Obdormientium oculos ‒ iniungatis. Bilbassow Popowskiu Korol 173. Zeitschr. für thüring. Gesch. 7,140. Winkelmann Acta 299. ‒ Wahrscheinlich erst nach der wiedererhebung des Elias zum ordensgeneral am 17 mai geschrieben, wenn ihn auch die fassung nicht bestimmter als solchen bezeichnet. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Dobenecker, Reg. Thuringiae III. Nr. 615. Deutsche Übers.: Heinisch S. 296. Elias war 1232--1239 ohne Unterbrechung als Ordensgeneral im Amt. Lorenzo Di Fonzo, in: Dictionnaire d'histoire et de géographie ecclésiastique 15, 1963, Sp. 167 ff, bes. 172f. Terminus post quem des Briefes demnach 1236 Mai 1 (vgl. Nr. 2152 a). Zum Inhalt vgl. H. Beumann, Friedrich II. und die heilige Elisabeth. Zum Besuch des Kaisers in Marburg am 1. Mai 1236, in: Sankt Elisabeth. Fürstin Dienerin Heilige. Aufsätze. Dokumentation. Katalog (1981) S. 151--166.

Images0
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
< previousCharters1236 - 1236next >