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Collection: Regesta Imperii V,1,1
Date: 1243 aug. 00
AbstractFriedrich II. befreit die bürger von Worms wegen den treuen diensten die sie dem reiche leisten und weil sie die reichsrebellen so tapfer bekämpfen (et quod ad oppugnationem et confusionem rebellium nostrorum vires suas strenue exerceant, personarum suarum laboribus et rerum dispendiis non parcentes), vom rheinzoll zu Oppenheim. Ex or. zu Worms. Moritz Vom Ursprung der Reichsstädte 174. Huill. 6,108. Bresslau Dipl. centum 79. Verbesserungen und Zusätze:*Gebauer Leben Richards 376. |:Boos 1,145 ex or.:| Verbesserungen und Zusätze (1983):Geschrieben von unbekannter Hand. Die Schriftzuweisung bei Philippi 87 ist unrichtig. Zinsmaier, Reichskanzlei 157 Anm. 98. Or. in Worms, Stadtarchiv, Nr. 24. Beschreibung: Philippi 87.

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Date: 1243 aug. 00
AbstractFriedrich II. Die grosshofrichter Heinrich de Tocco, Roffrid de Sto Germano und Wilhelm de Vinea transsumiren auf ersuchen des abtes Johann von Montevergine eine schenkungsurk. des Paul de Cicala, comes Golisani et regie private masnedie magister comestabulus, d. d. Panormi 1216 iuni für dessen kloster. Huill. 2,198 extr. Verbesserungen und Zusätze (1983):Nach Heupel, Das Großhofgericht 139 ff. Or. in Montevergine, Klosterarchiv.

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Date: 1243 aug. 00
AbstractFriedrich II. bestätigt auf bitten des decan und capitel zu Achen einen von diesen mit dem probste eingegangenen tausch, und das von ihnen beschlossene statut, wonach beim tode oder bei resignation eines stiftsherrn die einkünfte seiner pfründe durch vier iahre der kirchenfabrik zukommen sollen. Forsch. zur Deutschen G. 12,455 ex or. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Düsseldorf, HStA., Dep. Stadt Köln 130 a. Beschreibung: Philippi 87. Druck: Meuthen, Aachener Urkunden 370 Nr. 135.

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Date: 1243 oct. (8)
AbstractFriedrich II. (in castris) befreit die leute von Conegliano auf deren bitte von ieder oberherrlichkeit und gerichtsbarkeit irgend einer stadt oder person, dergestalt dass sie nur ihm unterworfen sein sollen, untergiebt dagegen alle burgen und orte des bisthums Ceneda dem hauptmann der dort durch ihn und das reich bestellt werden wird, confiscirt alle in diesem land von den rebellischen Trevisanern errichteten gebäude, und spricht die von Conegliano auch von allen privatverbindlichkeiten gegen dieselben los. Mit goldbulle. Z.: Riccard graf v. Caserta reichsvicar von Amelia bis Corneto und durch die ganze Maritina, Pandulf v. Faxanellis reichsvicar in Tuscien, Riccard v. Faxanellis reichsvicar in der Mark, Tebald Franciscus, Jac. de Morra, Petr. de Calabria, mag. Petr. de Vinea grosshofrichter. Winkelmann Acta 329 ex or. ‒ Dieselbe urk. Verci Storia della marca Trivig. 2,10. Huillard 6,132 ex cop., [wo aber Conegliano überall terra statt castrum heisst; statt des mense octubris, 2 ind. des orig. findet sich hier an derselben ungewöhnlichen stelle hinter dem actum: die mensis octobris octavo, 2 ind. Auch für den fall, dass es zwei originalausfertigungen gegeben haben sollte, würde die ungewöhnliche tagesangabe bedenken erregen. Doch deuten auch die zeugen auf die ersten tage der belagerung, da nach Cron. di Vit. der kaiser am 12 oct. den Pandulf nach Tuscien schickte. ‒ Vgl. auch nr. 3381.] Verbesserungen und Zusätze:*Bonifacio Trevigi 199 extr. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Venedig, Archivio di Stato. Beschreibung: Philippi 87.

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Date: 1243 oct. 25
AbstractFriedrich II. (in castris) schreibt dem Pandulf von Fasanella seinem generalcapitän in Tuscien, dass Bonatacche und dessen bruder Rainerius von Siena ihm geklagt, dass sie fürchteten vom podesta von Siena wegen schulden in persönliche haft genommen zu werden, obwohl das im statute von Siena nicht begründet sei; befiehlt ihm daher, das dem podesta zu verbieten, falls die angabe wahr sei. Ficker Ital. Urk. 403.

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Date: 1243 oct. 00
AbstractFriedrich II. (in castris) verleiht dem Conradutius de Sterleto, filio quondam Conradi de Gotebald, weil derselbe die von seinen vorgängern dem Conrad über die grafschaften Sinigaglia und Cagli ertheilten privilegien in seine hände resignirte und allen etwaigen rechten auf dieselben entsagte, den bezirk Masaa mit allem zubehör in der grafschaft Sinigaglia. Z.: Friedr. sohn des königs v. Castilien, Monsfeltranus gr. v. Montefeltre u. Urbino, Guido Malabucca gr. v. Bagnacavallo, P. de Vinea grosshofrichter, Jac. de Morra. Docum. di storia Ital. 381 extr. Winkelmann Acta 332: vollst ‒ Vgl. Ital. Forsch. 2,253. Verbesserungen und Zusätze:Or. im Vatican. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Rom, Vatikan, Archiv. Beschreibung: Philippi 88 -- P. Kehr, in: Neues Archiv 14 (1889), 355 Nr. 21.

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Date: 1243 oct. 00
AbstractFriedrich II. (in castris) nimmt auf bitte der bürger von Ulm das hospital zum heiligen Geist, welches sie in ihrer stadt erbaut haben, sammt gesinde und besitzungen in seinen und des reichs besondern schutz. Jäger über Ulm 722. Huillard 6,134. Pressel Ulm. Urkkb. 1,70. Künftig Wirtemb. Urkkb. 4,63. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. mit vorzüglich erhaltenem Wachssiegel in Stuttgart, HStA., KS. 80. Beschreibung: Philippi 88.

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Date: 1243 nov. 4
AbstractFriedrich II. (‒) beurkundet dass er wegen wichtigen bedürfnissen des reichs dem handelsmann Bensivegna von Florenz vom heutigen mittwoch (nov. 4) an während zwei iahren argenteriam nostram Monterii mit erlaubniss ad modum que in sicha Pisarum sei vatur dort monetam miliarensium zu schlagen, sodann die zolle und einkünfte in San Miniato Fucecchio Val-di-Nievole Ariana und Lima für 11000 pisanische pfunde verkauft habe. Lami Mon. eccl. Flor. 1,493 u. Huill. 6,138 unvollst. Orig. zu Florenz. Verbesserungen und Zusätze:Gleichzeitiges transsumpt (nicht orig.) in Florenz; darnach Winkelmann Acta 2,41. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Schneider, Reg. Volaterranum Nr. 593.

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Date: 1243 nov. 6
AbstractFriedrich II. (‒) fordert alle reichsgetreue auf, den Tebaldus von Padua, boten des Galvagnus Lancia, generalvicar diesseits des Oglio bis Trient und durch die Trevisanermark, auf seiner rückreise zu schützen. Nach einem monat soll dieser brief erloschen sein. Ex copia sec. 13 zu Mantua. Winkelmann Acta 333.

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Date: 1243 nov. 00
AbstractFriedrich II. (‒) ertheilt der stadt Toscanella verschiedene privilegien, insbesondere das recht der abgabenfreien benutzung des hafens Delle Murelle am tuscischen meere. Casimiro Mem. ist. delle chiese de frati minori della prov. Romana 384 extr. Huill. 6,140 extr. mit dec. 00. Ist nach Docum. di st. Ital. 5,351 gedruckt bei Campanari Tuscania e i suoi monumenti 2,157 mit dem zweifellos richtigen nov. 00. Verbesserungen und Zusätze:Winkelmann Acta 2,42 nach Campanari. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Toscanella, Archivio comunale, perg. busta II (nach Dipl.-Kartei des Dt. Hist. Inst. Rom). Kopien 18. Jh. in Viterbo, Biblioteca comunale, Cod. II V, 7 p. 438--39 und Cod. II. B. 5. 45 p. 222 -- 23.

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Date: 1243 nov. 00
AbstractFriedrich II. ertheilt dem Guido Malabocca (grafen von Bagnacavallo, vergl. nr. 3387) und dessen brüdern die investitur wegen Bagnacavallo, Cotignola und andern besitzungen in der Romagna. Les droits de l'empire sur l'estat ecclésiastique (Utrecht 1713) 237 u. Huill. 6,139 extr. (Muratori) Piena esposizione 182 extr. aus dem estensischen archive. Verbesserungen und Zusätze (1983):Ausstellungsort: apud Tuscanum. Geschrieben von Notar Guilelmus de Tocco. Zinsmaier, Reichskanzlei 160 Anm. 107. Beschädigtes Or. in Modena, Archivio di Stato, Archivio segreto Estense Nr. 486. Zeugen: Fridericus illustris regis Cast[elle] filius dilectus nepos noster, Riccardus comes Caserte sacri imperii in ducatu Spoleti et ab Amelia usque per totam Maritimam vicarius generalis, Pandulfus de Fasanel[lis] in Tuscia, Jacobus de Morra in March[i]a, Ubertus marchio Pelavicinus in Lu[ni]sana, Versilia, Garfagnana et partibus convicinis similiter vicarii generales, Gualterius comes Manupplelli [drei bis vier Worte unleserlich] curie nostre iudex.

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Date: 1243 (dec. 00)
AbstractFriedrich II. schreibt dem könige von England wie er die anwesenheit von boten desselben bei den durch dessen schwager den grafen R. v. Toulouse zu führenden, voraussichtlich bald beginnenden verhandlungen über den frieden zwischen ihm und der kirche wünsche, und ersucht ihn, solche zu schicken. Cum in tractatu ‒ convenientes. Matth. Paris (ed. 1644) 425, ed. Luard 4,332. Huill. 6,146. Verbesserungen und Zusätze:Matth. Paris., M. G. Ss. 28,239.

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Date: 1243
AbstractFriedrich II. bestätigt dem bischofe von Lucca die schutzprivilegien seiner vorgänger für Moriano. Arch. stor. Ital. 10,23 extr. Huill. 6,166 extr. ‒ Nur 1243 angegeben.

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Date: 1243
AbstractFriedrich II. den procuratoren des vormundes Thomas grafen von Acerra, das seinem vallet Thomas von Aquino und dessen bruder, söhnen des Adenulf von Aquino (vergl. nr. 3176), gehörige vieh besser zu versorgen. Ib. nr. 94, W. 718. ‒ Graf Thomas war seit 1242 iuni in Syrien.

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Date: 1243
AbstractFriedrich II. zeigt dasselbe dem rathe und der gemeinde von Viterbo an, und fordert sie zum gehorsam und zur zahlung des ihm gebührenden salarium auf. Ib. nr. 41, W. 685.

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Date: 1243
AbstractFriedrich II. versichert dem cardinal Otto dass er demselben keineswegs den vertragsbruch zur last lege, dass er aber nicht dazu schweigen könne wenn in so unerhörter weise selbst das versprechen eines cardinallegaten keine sicherheit mehr biete, dass derselbe, es ihm daher nicht verübeln möge, wenn er sich genöthigt sehe, die vorgänge selbst unverblümt zur öffentlichen kunde zu bringen, wobei er denselben andern gegenüber entschuldigen werde, wie er selbst ihn entschuldigt halte. Si rupti federis ‒ possimus. Martene Coll. 2,1202. Huill. 6,141. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: v. d. Steinen, Staatsschriften 88 Nr. 41 -- Heinisch S. 546.

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Date: 1243?
AbstractFriedrich II. belobt die von Lodi welche ihm früher ihre von einem kaiser seines geschlechtes gegründete stadt übergaben und ihm damit den weg zu weitern erfolgen öffneten, welche dann auch später wiederholt den angriffen der feinde mannhaft widerstanden; verspricht ihnen iede förderung und meldet dass er ihre boten wohlwollend empfangen. Vestrorum opera ‒ reformet. Huillard 5,364; findet sich auch weniger passend an Viterbo gerichtet. ‒ Einreihung ganz unsicher. Huillard zu iuli 1239, wo sicher der beabsichtigte zug gegen Mailand erwähnt worden wäre; auch nach dem sonstigen inhalte kaum so bald nach der unterwerfung im dec. 1237. Beim mangel bestimmterer haltpunkte hier eingereiht, da die lombardischen städte doch höchst wahrscheinlich den nun länger zu Grosseto in geringerer entfernung weilenden kaiser durch botschaften begrüssten.

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Date: 1243
AbstractFriedrich II. erinnert die bewohner des königreichs daran wie er dem frieden mit der kirche zu liebe auf bitten der cardinäle die gefangenen beiden cardinäle, auch die prälaten und cleriker freiliess und das gewaltige heer auflöste, mit dem er die stadt der städte belagerte; meldet wie er nach erhebung des neuen pabstes in folge beiderseitiger feierlicher botschaften sicher den frieden erhoffte, statt dessen aber sich neue störung ergab, indem der pabst durch den cardinal Rainer die stadt Viterbo zur untreue gegen ihn verleitete und so offenbar wurde, dass er während des redens über den frieden den bogen spannte, um ihn mit vergiftetem pfeile zu treffen, so dass er angegriffen genöthigt sei sich an seinen feinden zu rächen; fordert sie auf ihn dabei zu unterstützen und zu erfüllen, was ihnen dieserhalb in seinem namen Andreas de Cicala, capitän und grossiustitiar a porta Roseti bis zu den gränzen des königreichs befehlen wird. Expectantes expectavimus ‒ inducamur. Winkelmann Acta 330. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204,9v (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 404 Nr. 35 (Schaller). Deutsche Übers.: Heinisch S. 541.

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Date: 1243
AbstractFriedrich II. dem Johann Murenus (procurator von Principato und Terra di Lavoro), aus den in vormundschaftlicher verwaltung der curie stehenden gütern des Mercoald de Montefuscolo der wittwe und den kindern desselben in angegebener weise unterhalt zu gewähren. Exc. Massil. nr. 90, W. 716. ‒ Jedenfalls nach 1242 iuni 8, wo der amtsvorgänger des Johann noch lebte. Exc. nr. 90 bis 97 sind hier zusammen eingereiht, weil nichts der annahme widerspricht, dass sie ziemlich gleichzeitig entstanden sein dürften. Dann aber fällt die ganze gruppe wegen nr. 3351 nach 1242 dec. 17 und wegen nr. 3355 vor 1243 sept 1.

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Date: 1243?
AbstractFriedrich II. belobt dem könige von Cypern den bruder Helias seinen familiaren und getreuen, welchen er nuper ad partes transmarinas transfretare paratum wegen dringender geschäfte von der überfahrt abgehalten und an seinem hofe zurückgehalten habe, und ersucht ihn sich der angelegenheiten des bruders in ienen gegenden anzunehmen. Tanta est ‒ devoto. Petr. de Vin. 3,15. Huill. 6,147. ‒ Wegen der sehr unsichern einreihung vgl. die bemerkung bei Huill. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 15 r (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 405 Nr. 53 (Schaller).

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Date: 1243
AbstractFriedrich II. befiehlt allen den magister G. de (Ocra) seinen notar und capellan, den er wegen wichtiger geschäfte an den könig Ludwig von Frankreich schicke, mit seiner begleitung abgabenfrei hin und her reisen zu lassen und ihm erforderlichenfalls sicheres geleit zu gewähren. Universis etc. Cum magistrum‒reverentiam. Petr. de Vin. 5,37. Huill. 6,98. ‒ Vergl. das vorhergehende schreiben. Auch 1245 sept. 22 wurde Walter von Ocra nach Frankreich geschickt, aber gemeinsam mit Petrus de Vinea. Nach abschriften in Huillards nachlasse ist auch in den beglaubigungsschreiben: Cum inter‒effectu, und: Ecce quod ‒ prosequamur, Petrus de Vin. 5,82. 83, G. de Ocra statt G. de Cyra zu lesen, und wäre das erste an die Veroneser, das zweite an Pallavicini gerichtet. Dann wurde die fassung des zweiten zunächst an 1249 oder 1250 denken lassen, wo Pallavicini an der spitze der kaiserlichen partei in Oberitalien stand; aber in dieser zeit sollte Walter als erwählter von Capua bezeichnet sein.

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Date: 1243
AbstractFriedrich II. wiederholt dem iustitiar des Principato das von seinem inzwischen des amtes entsetzten vorgänger Wilhelm Philippi von Potenza nicht ausgeführte mandat oben nr. 3272. Ib. nr. 92, W. 717. ‒ Wilhelm fungirte noch 1242 dec. 17 als iustitiar; vgl. Camera Mem. di Amalfi 1,420.

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Date: 1243
AbstractFriedrich II. meldet einem seiner getreuen wie für die ietzige frühlingszeit heerfahrten gegen die rebellen in ganz Italien unternommen wurden, dass der reichslegat könig H. von Sardinien, welcher der Lombardei vorgesetzt sei, dort vorgehen werde, während er selbst mit einem grossen heere aus dem königreiche und den anliegenden gebieten den gränzen des Römischen nahe und zugleich die flotte ausgerüstet werde; spricht seine hoffnung aus dass nun nach dem tode des ihm feindlichen bischof von (Porto) ein auf die herstellung des friedens zwischen kirche und reich bedachter pabst gewählt werde. Ut felices processus‒intentum. Huill. 6,87.

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Date: 1243
AbstractFriedrich II. beantwortet in presencia consiliariorum anfragen wegen heirathen ohne sein wissen, legitimation von laien und andern angelegenheiteu. Ib. nr. 93, W. 717. ‒ Mit octavodecimo, aber ohne angabe des monat. Nicht in form eines mandat, sondern anscheinend den hofacten entnommen.

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Date: 1243?
AbstractFriedrich II. tadelt den Vatazes kaiser der Griechen dass er nach weise der Griechen ohne ausreichenden grund ihrem brüderlichen bündnisse ungetreu geworden sei; fordert ihn auf nicht weiter in dieser richtung vorzugehen, sondern zur frühern freundschaft zurückzukehren. Ex illa fidelitatis ‒ castiget. Huill. 6,921. ‒ Einreihung unsicher. Nicht mit Huillard zu 1247, sondern spätestens um diese zeit zu setzen, weil nach der fassung vor der verheirathung des Vatazes mit einer tochter des kaisers geschrieben, welche nach zweimaliger erwähnung bei Matth. Paris ed. Luard 4,299. 357 in das iahr 1244 fällt; vgl. auch die absetzungsbulle vom 17 iuli 1245. Möglicherweise erheblich früher fallend, da nach päbstlichem schreiben von 1238 märz 17 der kaiser schon damals in näheren beziehungen zu Vatazes stand, der ihm auch truppen zur belagerung von Brescia geschickt haben soll; vgl. nr. 2375a .

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Date: 1243
AbstractFriedrich II. antwortet dem Pandulf von Fasanella auf dessen bezügliche consultation, dass er den domherren von Lucca den besitz von Massagrossa restituiren soll falls dieselben bereit sind, vor dem markgrafen Ubert Pelavicini darüber zu rechte zu stehen; falls dieselben aber das gericht desselben als verdächtig verwerfen, sollen sie boten an die curie schicken, worauf dem markgrafen ein anderer richter substituirt oder zugeordnet werden solle. Eingerückt in das protocoll über die restitution d. d. Fucecchio 1243 apr. 8 im capitelsarchive zu Lucca, mitgetheilt von Giov. Sforza. Winkelmann Acta 326.

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Date: 1243
AbstractFriedrich II. meldet (einem capitän) wie die gemeinde Caprara (?) ihm klagte, dass, obwohl sie durch leistungen für den kaiserlichen dienst über ihre kräfte in anspruch genommen sei, einige edle des orts, wie solche, welche sich neue bürger nennen, sich weigern, zu den abgaben und collecten für den kaiserlichen dienst beizutragen; befiehlt ihm, sie zur theilnahme zu verhalten, wenn es nicht edle sind, welche durch besonderes kaiserliches privileg befreit wurden, oder alte bürger, welche durch den zwischen der curie und der stadt Siena tempore primae potestariae domini N. Guidonis eingegangenen vertrag geschützt sind. Tedisoli syndici ‒ compellatis. Petr. de Vin. 5,113. ‒ Frühestens um diese zeit, da die bereits vorausgesetzte zweite podestarie des Ildebrandin Guidonis Cacciacontis 1243 fällt; vgl. Ficker Ital. Urkk. 401. 402.

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Date: 1243
AbstractFriedrich II. erlässt verordnungen über die geschäftsbehandlung an seinem hofe, wonach Petrus de Vinea und Thaddeus von Suessa als vorsteher der canzlei erscheinen, magister Johann de Idronto mit der annahme der petitionen, magister Wilhelm de Tocco mit der annahme der schreiben an den kaiser und der caplan Philipp mit der prüfung und zeichnung der urkunden nach der siegelung betraut ist; weiter über die verurtheilung des unterliegenden zu den kosten und ersatz der früchte, calumnieneid, falsche ankläger, bezüge der notare und advocaten. In peticionibus‒predicti. (Datum Neapoli per mag. P. de Vineis regni Sic. protonotarium etc.; vgl. vorher.) Angehängt sind die eidesformeln für die consiliarii, iudices, notarii und andere hofbeamten. Winkelmann Acta 736. 738. ‒ Für die zeit ist insbesondere massgebend, dass die gesetze das nichtvorhandensein eines grosshofiustitiar voraussetzen; vgl. Winkelmann, dessen begründung mir auch dann ausreichend erscheint, wenn Const. 1,39 § 2, vergl. zu nr. 3395, nicht zur gesetzgebung von 1240 gehören sollte. Also nach 1242 aug. und vor 1246 nov.; und weiter vor 1245 iuli nach der überschrift, wonach der kaiser die verordnungen vor seiner absetzung erlassen. Könnte das folgende stück an zugehörigkeit zu den constitutiones novae vom apr. 1240 denken lassen, so spricht dagegen noch weiter: 1) Im Reg. Frid. erscheint Johann von Otranto bis iuni 1240 noch als gewöhnlicher notar, der auf befehl anderer die urkk. fertigt, dagegen hier in hervorragender stellung und den notaren die ausfertigungen übertragend. Auch die etwas bevorzugtere stellung, welche Wilhelm von Tocco im Reg. Frid. einnimmt, vgl. Beitr. zur Urkkl. 2,16, würde kaum seinem ietzigen range entsprechen. 2) Die aller wahrscheinlichkeit frühestens zu 1240 gehörende nova const. 2,46 erkennt dem sieger nur die kosten zu; die ietzige entsprechende bestimmung handelt insbesondere vom ersatz der früchte (über den sich in der sammlung der constitutionen keine bestimmung findet) und zwar in engem anschlusse an 2,46. Beide bestimmungen sind sichtlich nicht gleichzeitig entstanden und dann ist die vorliegende als die ergänzende die iüngere.

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Date: 1243
AbstractFriedrich II. schreibt einem könig dass er zur beförderung der pabstwahl wie bereits früher (im aug. 1242. Rich. Sangerm.) den cardinaldiacon Otto, so nun als unerhörte that den bischof von Palestrina freigelassen habe (quod nos adhuc durante discordia tantum membrum ecclesie, tanti consilii virum et vere prudentem, nostris processibus obicem gratis exponere deberemus nec preteritorum exempla suggesserant etc.); meldet ferner dass er durch die freilassung dieses bischofs die sichere hoffnung habe, der verwaiseten kirche werde ein friedlicher und dem reiche genehmer hirte vorgesetzt werden (presertim cum per omnes et singulos fratres tam in Urbe quam in agris morantes spes nobis stabilis sit oblata quod, socio et fratre suo collegio restituto, continuo nobis et orbi deberent de desiderato pontifice salubriter providere). Orbis orbitas‒violetur. Hahn Coll. mon. 1,241. Huill. 6,93. ‒ ‚Man sieht hieraus dass der zu wählende pabst schon mit dem kaiser verabredet war.‘ Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 9v10r (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 404 Nr. 36 (Schaller). Deutsche Übers.: Heinisch S. 527.

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Date: 1243
AbstractFriedrich II. schreibt (dem kaiser von Constantinopel) dass er durch den kürzlich vom römischen stuhle zu ihm zurückgekehrten grafen von Toulouse gern die auf den frieden gerichteten wünsche des pabstes und desselben (des adressaten) vernommen habe, da er mit freuden bereit sei nicht blos den gebotenen frieden anzunehmen, sondern ihn selbst anzubieten; dass er, da der frieden bisher nur durch einzelne friedliebende betrieben sei und er von allem genügend unterrichtete aus seiner umgebung nicht senden könne, instante nobis discordia, da die päbste (der pabst) ihm in der Lombardei wo sie nur konnten schwierigkeiten bereiteten und auch der ankunft seiner legaten widerstrebten, den pabst ersuchen wolle, einen der allerdings wenigen cardinäle, welche derselbe noch bei sich habe, zu ihm zu schicken, dem er das innerste seines herzens aufschliessen werde und dann den frieden sicher erhoffe; dass er zu diesem zweck den grafen an den apostolischen stuhl schicke, dem serenitas vestra vollen glauben schenken möge. Virum industrium ‒ credat. Petr. de Vin. 1,5. Huillard 6,197. ‒ Die angaben über den grafen von Toulouse weisen bestimmt auf die zeit vom oct. 1243 bis aug. 1244, wo der graf von Pisa aus nochmals zu verhandlungen mit dem pabste nach Savona geschickt wurde, Ann. Januens., ohne dass wir noch von einer rückkehr zum kaiser wüssten. Huill. reiht zum iuni ein. Da aber war der graf nie allein bote beim pabste; vgl. das schreiben Huill. 6,220.221. Auch passte seit der cardinalsernennung am 28 mai die bemerkung über die zahl der cardinäle nicht mehr. Es deutet weiter die ganze fassung auf die zeit der einleitung der verhandlungen. Dass das schreiben schon vor die sendung des cardinal Otto am 12 nov. fällt und diese veranlasste, ist ganz unwahrscheinlich. Dann wissen wir allerdings erst wieder von einer sendung des cardinal in der frühern zeit des märz 1244; und da der graf im ian. zeuge ist, im febr. nicht, könnte das die annahme nahe legen, das schreiben gehöre frühestens in die spätern zeiten des ianuar. Aber wegen des vorhin erwähnten schreiben des pabstes vom 3 ian. dürfte es doch spätestens in den dec. zu setzen sein. ‒ Das schreiben ist sichtlich an iemanden gerichtet, der damals zu Rom war. Also nicht regi Franciae. Nach der ganzen fassung auch nicht an einen der cardinäle. Die anrede mit serenitas scheint aufs bestimmteste auf den kaiser Balduin hinzuweisen, der ia später auch an den friedensverhandlungen in hervorragender weise betheiligt erscheint. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204,8 r (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 402 Nr. 28 (Schaller).

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Date: 1243
AbstractFriedrich II. gestattet den racionales Thomas de Brundusio und magister Procopius auf bitte der minderiährigen kinder des Rao Burdo von Gaeta, sich von den von demselben super collecta pecunia officialium terre Bari et terre Ydronti bestellten unterbeamten rechnung legen zu lassen. Ibid. nr. 95, W. 718.

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