Fond: Michaelbeuern, Benediktiner (1072-1951)
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Charter: A 672
Date: 1621 VI 15
Abstract: Abt Ulrich, Prior Martin und der Convent verleihen nach Übergab der Barbara Riemerin das Riemergut zu Aschach ihrem Sohn Sebastian Riemer und seiner nächstkünftigen Hausfrau Magdalena zu Leibgeding.
Charter: K 116
Date: 1621 VI 19
Abstract: Michael Hueber zu Oberlielon und Thoman Pechel zu Hofpeyern, als der löblichen Allergläubigen-Seelen-Bruederschaft beim Gottßhauß zu Dorfpeyrn verordnet und gesetzte Zechpröbst, verleihen im Namen gedachter Bruderschaft dem Andreen Hochrather zu Undterthalhausen und seiner Hausfrau Magdalena das der obgedachten Bruederschaft freieigene Wiesl, die Zwickhlwiese genannt, underhalb der Neumühl liegend, zu rechtem Leibgeding; also und dergestalt, daß die Eheleute jährlich 1 Schilling 18 Pfennig der Bruderschaft stifften und dienen sollen.
Charter: C 108
Date: 1621 VIII 01
Abstract: Bernhard, Graf zu Ortenburg, Freyherr zu Freyenstain und Carlspach etc., weist nach, daß sein Ahnherrr Gabriel, Graf zu Ortenburg etc., und dessen männliche und eheliche Nachkommen vom Kaiser Karl V. Macht und Gewalt bekommen haben, tauglichen Personen im Namen des Kaisers Wappen zu geben und zu verleihen mit einem Schild und Verleihung des Adels, auch der Turnierhelm, und darüber nottirftig gebührlich Brief (Wappenbriefe) zu fertigen. Damit aber: Hier beginnt der betreffende Auszug des Privilegienbriefes (wohl des gleichen wie in C 107), der vom Kaiser Karl V. dem Grafen Gabriel zu Ortenburg gegeben wurde in der Reichsstadt Nürnberg den 21. März 1524. Wenn wir nun: Auf Grund dieses Privilegienbriefes verleiht also Bernhard, Graf zu Ortenburg, den Edlen Hochehrwirdigen und wohlgelehrten Herren Johannes Pfeffelius von Ingolstat, derzeit Kirchherr zu Veltkhierchen, und Georg Pfeffelius, derzeit Priester daselbsten (zu Feldkirchen), Gebrüdern, auch wegen der untertänigsten, willigsten Dienste, so sie der röm. kaiserl. Majestät, dem hl. Röm. Reich nach äußerstem Vermögen zu erzeigen bereit sind, nit allein das Privilegium des Adels, sondern auch ein adeligs Wappen und Kleinod. Nemblich ein quartierten Schilt: Hier folgt die genaue Beschreibung des verliehenen Adelswappens, das in der Mitte der Urkunde abgebildet ist.
Charter: C 107
Date: 1621 VIII 01
Abstract: Bernhard, Graf zu Ortenburg etc., Erblandt-Cammerer des Herzogthumbs Kärnten, Rath und Cammerer des Erzherzogen Ferdinanden zu Österreich, führt den Nachweis, daß seinem Ahnherrn Gabrieln, Grafen zu Ortenburg und Freyherrn zu Freyenstain etc. und allen dessen männlichen ehelichen Erben nebst anderen Privilegien auch Macht und Gewalt verliehen worden sei, im Namen des Kaisers und des hl. Röm. Reiches ehrliche und wohlverdiente Personen zu Comites Palatini (zu deutsch: Hofgrafen) zu deklarieren. Es folgt nun, von Seite 1 unten bis Seite 9 Mitte, ein Auszug des Privilegien-Briefes, der von Kasiser Karl V. dem Grafen Gabriel zu Ortenburg gegeben wurde in der Reichsstadt Nürnberg den 21. März 1524. Dann von Seite 9 angefangen bis zum Schluß. Auf Grund dieses Privilegien-Briefes hat nun Bernhard, Graf zu Ortenburg und Freyherr zu Freyenstain und Carlspach etc., den Edlen Hochehrwirdig Herrn Johannes Pfeffelius von Ingolstatt, derzeit Kirchherrn zu Veltkierchen, Unterlandts Bayrn, im Rentamt Purgkhausen, wegen der getreu ansehnlichen Dienste, so er der kaiserl. Majestät, dem hl. Röm. Reich und dem Haus Österreich erzeigt und bewiesen hat, und auch fürderhin erzeigen mag und soll, und nach dem Tode des Johannes Pfeffelius auch seinen Bruder Georg Pfeffelius, derzeit Priester, des Hofgrafenstandes wohl würdig geachtet und pro Comite Palatino und Hofgrafen solemniter declariert, nominiert und creiert. Also und dergestalt, daß Johannes Pfeffelius Macht und Gewalt haben solle, ehrliche und taugliche Personen zu Notaren zu creieren, außereheliche Kinder zu legitimieren und gleich den ehelich geborenen erbfähig zu machen, auch wie andere Hofgrafen Wappen und Schild und Steckhelm zu verleihen, auch mit rotem Wachs zu fertigen (siegeln), item Doctores, Lizentiaten, Magister, Baccalaureos und laurierte Poeten zu machen und creieren, nachdem dieselben durch drey Doktores derselben Künste und Fakultäten examiniert sind. Nach dem Todes des Johannes Pfeffelius gehen alle diese Vollmachten eines Hofgrafen auf seinen Bruder Georg Pfeffelius ueber. Zuletzt ist noch angefügt, daß die beiden Pfeffelius verleumdete, geschändete und geschmähte Personen ihrer Unehre entheben können.
Charter: C 109
Date: 1621 XI 01
Abstract: Bernhard, Graf zu Ortenburg etc., beruft sich auf den Privilegienbrief, wodurch der Großmächtigst, unüberwindlichst Kaiser Karl V. seinem Ahnherrn Gabrieln, Graf zu Ortenburg etc. und allen seinen männlichen ehelichen Nachkommen Macht und Gewalt verliehen hat, im Namen des Kaisers ansehnliche und stattliche Personen in den Stand Equitis aurati zu erheben. Mit den Worten "demnach wir billich bewegt werden" beginnt der betreffende Absatz im Privilegienbrief (wohl des gleichen wie in C 107 und C 108), den der Kaiser dem Grafen Gabriel ddt. Nürnberg, den 21. März 1524, gegeben hat. Wann wir nun. Auf Grund dieses Privilegienbriefes erhebt also Bernhard, Graf von Ortenburg die wohlehrwürdig Edl und wohlgelehrten Herren Johannes und Georgius Pfeffelius, Gebrüder, wegen deren Ehrbarkeit, Redlichkeit und Geschicklichkeit, fürtrefflicher Tugent, hohen Verstant und Qualiteten, in die Ehr und den Stand Equitis aurati oder Ritterstand
Charter: A 673
Date: 1621 XII 22
Abstract: Abt Ulrich verleiht das Gut zu Eglsehe dem Ruegen Zauner, der das halbe Gut schon vorhin mit seiner verstorbenen Hausfrau Margaretha innegehabt und die andere Hälfte von seinen Kindern durch Vertrag an sich gebracht hat, zu ewigem Erbrecht.
Charter: A 675
Date: 1622 II 03
Abstract: Abt Ulrich, Prior Martin und der Convent verleihen das Reitergut zu Jedendorf (Moosdorf) dem Georgen Viztomb zu Jedendorf und seiner Hausfrau Magdalena zu Leibgeding.
Charter: M 11
Date: 1622 IV 13
Abstract: Ferdinand der Ander, Ermelter Römischer Kayßer, Erzherzog zu Österreich etc., thut khundt allermenigclich, daß Abbt Ulrich und das ganze Convent St. Michaels-Closter zu Peyrn, St. Benedicten Ordens, ihn diemüettigclich anrueffen und bitten lassen, daß er ihnen alle und jede Gnaden, Freyheiten, Privilegia, Handtvest (d.i. Urkunden) und Begabung, so ihnen und ihrem Gottshauß von seinen Vorfahren, Fürsten von Österreich, gegeben, auch ihnen am jüngsten von seinem Vetter und Vattern, Kayser Matthia, bestättet worden, also daß sie jährlich aus berührtem seinem Erzherzogthumb 30 Fueder ihres Gewächs und Pauweins (selbstgebauten Weins) zu Neuenburg, zu Stain und Linz freyledig und ohne alle Beschwer fürfüeren (vorbeiführen) sollen und mögen, -als jetzt regierenter Herr und Landsfürst auch zu confirmieren und zu bestätten genedigclich geruechte. Also erneuere er dem Abt und dem Convent diese Freyheiten und Gerechtigkheiten und gebiete darauf allen seinen Landtmarschalchen, Landtshaubtleuthen, Grafen, Freyen, Herrn, Rittern und Knechten, Verwesern, Vizdomben, Vögten, Pflegern, Landtrichtern, Burggraven, Ambtleuthen, Burgermaistern, Richtern, Räthen, Burgern, Zöllnern, Aufschlögern und in Sonderheit den dreyen Mauttnern (zu Neuenburg, Stain und Linz) ernstlich und wolle, daß sie die vorgemelten Closterleuth bei ihren Freyheiten und Privilegien nicht beschweren.
Charter: A 677
Date: 1622 V 16
Abstract: Abt Ulrich, Prior Martin und der Convent lassen dem Michael Gangl zu Niederthalhausen und seiner Hausfrau Eva des Klosters Teil an der Espanweise zu Leibgeding.
Charter: A 676
Date: 1622 V 16
Abstract: Michael Gangl zu Niederthalhausen und Eva seine Hausfrau stellen dem Abte zu Peuern ihr Erbrecht auf dem Hölzl am Eckh hinter Poschenau zurück, so ein Ausbruch des Gütls zu Scherhaslach ist, und bekommen dafür eine unlängst dem Kloster freiheimgefallene Leibgedingswiese am Espan.
Charter: C 48
Date: 1622 VIII 12
Abstract: Abt Ulrich Hofbauer hatte das Leibgeding des Balhasar Burger eingezogen. Dagegen erhoben nun Hanns Niederreutter und Hanns Groß vor der Au, Andre Stürzer zu Schlipfing, Hanns Lauterpacher zu Lauterpach, Georg Scherr und Georg Hehel für sich und eine ganze Gmain der Kloster-Peyerischen Leibgedings-Inhaber Klage vor dem Hofgerichte zu Salzburg, weil sie die Konsequenzen fürchteten, wenn dem Abte das Recht zustehen, ein Leibgeding einzuziehen. Sie wollten eine Entscheidung, daß dem Abte dieses Recht nicht zukomme, wurden aber entschieden abgewiesen und zu den Unkosten verurteilt neben vorbehaltener Straf ihres ungebührlichen und widersetzlichen Zusammen-Rottierens; mit Abschied vom 14. Jänner 1621. Dem Abte wurde dann auf sein Begehren zu seines Closters Notdurft und zur künftigen Nachricht mit vorliegender Urkunde ein Rezeß über diesen Gerichts-Abschied ausgefertigt.
Charter: A 679
Date: 1622 IX 06
Abstract: Abt Ulrich, Prior Martin und der Convent verleihen eine Neufangwiese am Lauterbacher Moos, welche Hofwirt Georg Ahamer gehabt hat (in A 491 .. 1603: Hoftischler) dem Andre Kronberger, Mesner zu Dorfbeuern, und Ursula seiner Hausfrau zu Leibgeding
Charter: A 2898
Date: 1622 IX 15
Abstract: Abt Ulrich, Prior Martin, Subprior Rueprecht und der ganze Convent verleihen zu Leibgeding dem Edlen und Vesten Georgen Reitmayr, derzeiten Graf Kevenhillerischen Pfleger und Landtgerichtsverwalter zu Cammer am Attersehe, und Judith, seiner ehelichen Hausfrauen, deren beeder leibslebenlang, das Ambt und die Verwaltung sambt dem Ambt- oder Mayrhof in Sebalchen, mit allen dazugehörigen Wismadern und Paugründten, inmaßen ihn ieziger Zeit Wolf Beer, Bstandtmayr, nutzt und gebraucht, auch das Aignerische Stöckhl und Fleischhackher-Haus, so aber abgebrochen werden möchte, wenn einmal ein anderer, neuer Ambthof gebaut wird, item die zwei an gedachtem Fleischhackherhaus stehenden Getreide-Kästen und gegenüber vorhandten Zehentstädl, sambt einer Wiese und der Freythofpeunt, item das zum Ambthof gehörige Holz, die Feger genannt, aus dem aber nur soviel geschlagen werden darf, als zum Hausbedarf und zum Bau des neuen Ambthofs notwendig ist und was vom Abte einem (Pfarr-) Vicario bewilligt wird, dann nitweniger den völligen Traidt-Zechend in Sebalcher Pfarr (doch ausgeschlossen des kleinen Zechents, den der Abt selbst beanspruchen oder dem Vicario, d.i. dem Pfarrer in Seewalchen überlassen wird), gleichfalls den Zehent bey den vier Roithamer-Bauern, schließlichen den Kuchldienst von allen Peyrischen Unterthanen im Ambt Sebalchen neben aller Schreibtax, also und dergestalt, daß der Leibgedinger Georg Reitmayr die Verwaltung nach seinem besten Vermügen und Verstandt zum Nutzen des Klosters führe, den Ambt- oder Mayrhof mit allen Grundstücken stifftlich, wesentlich und peulich (d.h. in gutem Zustand) erhalte und alle Jahr zu Mariä Geburt für Nutzung des Zehents und des Ambt- oder Mayrhofs 500 Gulden reiche und gebe. Wenn Georg Reitmayr vor seiner Hausfrau Judith sterben sollte, so darf sie ihr Leben lang das Leibgeding behalten, muß aber einen tauglichen und dem Abte annehmlichen (annehmbaren) Verwalter stellen.
Charter: A 680
Date: 1623 I 14
Abstract: Magdalena, des Georg Hinterhauser zu Apfenthal Mattseer Gerichts (also in der Pfarre Berndorf) hinterlassene Wittib, übergibt eine Wiese zu Krispelstetten ihrem Aiden und ihrer Tochter, nämlich dem Adamen Maißlinger zu Apfenthal und seiner Hausfrau Anna. Ist Lehen vom St. Michaels-Kloster Peuern.
Charter: A 681
Date: 1623 II 03
Abstract: Abt Ulrich, Prior Lambert und der Convent verleihen die halbe Wiese am Espan, welche Balthasar Togler zu Moosdorf innegehabt, dem Michael Gangl zu Thalhausen (Niederthalhausen, A 676 .. 1622) und Eva seiner Hausfrau zu Leibgeding.
Charter: A 682
Date: 1623 III 12
Abstract: Abt Ulrich, Prior Lambert und der Convent verleihen nach dem Ableben des des Wolfen Niedermayrs zu St. Veit im Gern und seiner Hausfrau Margaretha den halben Niederhof zu Kematen im Gern, Öttinger Landgerichts, dem Georgen Niedermayr dessen künftiger Hausfrau Barbara zu Leibgeding.
Charter: K 52
Date: 1623 IV 01
Abstract: Abt Ulrich, Prior Lambert, P. Michael als Senior und der ganze Convent geben dem Edl und hochgelehrten Herrn Jacoben Grienörbl, beider Rechte Doctor zu Salzburg, und der Edl Ehrntugentsamen Frauen Susanna Grienörblin geb. Prieferin als Con- und Eheleuthen 100 Gulden Reinisch zu kaufen, jeden Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer gerechnet. Darumben und für solches Zinsgelt der 100 Gulden hat ihnen besagtes Chon- und Ehevolk in barem Geld erlegt und bezahlt 2000 Gulden Reinisch, welche die Empfänger auch albereit zu des Closters Nutz, Heil und Wohlfahrt angelegt und verwendet haben. Hierauf geloben und versprechen Abt und Convent, die genannte Gült der 100 Gulden fürohin jährlich zu zway underschidlichen Terminen oder Fristen, als S. Georgii und S. Michaelis, und also jedesmal 50 Gulden Reinisch in guter, grober, gangbarer, approbierter Reichsmünz zu bezahlen. [Das heißt also: Jacob Grienörbl und seine Frau haben dem Kloster ein Darlehen per 2000 Gulden vorgestreckt gegen jährlichen Dienst zu 5 % per 100 Gulden.] Abt und Convent behalten sich das Recht vor, die 2000 Gulden nach einjähriger Kündigung zurückzuzahlen und verpflichten sich, die Rückzahlung dann in guter, approbierter, unverrufter Reichsmünz, guten alten Schrots, zu leisten, wie sie das Darlehen bekommen haben, und gar nit, wie es zur Zeit dieses Contraktes gangbar oder sonsten damalen gibi und gebig (gang und gäbe) oder landläufig gewesen ist. (Es wird also damals, im 30-jährigen Krieg, eine Geldentwertung eingetreten sein.) Jakob Grienörbl und seine Frau verzichten aber auf ihr Kündigungsrecht, solange ihnen der Zins fleißiglich und treulich bezahlt wird; wenn jedoch ihr Kündigungsrecht wegen Nichtbezahlung des Zinses wieder auflebt, verzichten Abt und Convent auf die Indulte und auf die Rücksichten, die sonst den geistlichen Personen, Ordensleuten, Klöstern und Gotteshäusern infolge geistlicher und weltlicher Privilegien zustehen. Entgegen aber und da es nach Schickung Gottes sich begeben, daß Herr Dr. Jacob Grienörbl und sein' Ehefrau Susanna, sambt oder sonders, mit oder ohne Erben, ihr zeitliches Leben sollen beschlossen und also die Schuldt der Natur würden bezahlt haben (alter Ausdruck für "sterben"), sollen Abt, Prior und Convent obgedachtes Zünßgelt der jährlichen 100 Gulden, wie auch die Haupt- und Capitalsumme der 2000 Gulden zu ewig immerwährenden Zeiten keinem einzigen Menschen in der Welt schuldig sein, aber auf ewig obligiert und verpflichtet sein, monatlich absonderlich, auf was für einen gelegensamen Tag es sein kann, eine ewig immerwährende Seelmeß dem besagten verstorbenen Ehevolk, Dr. Jacob Grienörbl und Susanna Grienörblin geb. Prieferin in specie und allen christgläubigen Seelen zu Trost, Hülf und Hayl sprechen, lesen und halten zu lassen.
Charter: A 683
Date: 1623 IV 26
Abstract: Abt Ulrich, Prior Martin und der Convent verleihen, nachdem Andreas Praunsperger und seine Hausfrau Ursula verkauft haben, das Aichergut (vgl. A 306 .. 1562) und das Ameringgut zu Stockham dem Sebastian Achaz und seiner Hausfrau Martha zu Leibgeding.
Charter: A 684
Date: 1623 IV 28
Abstract: Abt Ulrich, Prior Lambert und der Convent geben die Wiese am Roßwörth dem Benedikten Schön, Metzger zu Berndorf, und seiner Hausfrau Regina zu Leibgeding.
Charter: A 685
Date: 1623 IV 28
Abstract: Abt Ulrich, Prior Lambert und der Convent verleihen eine Wiese unter der Graspeunt dem Hannsen Simon zu Unterthalhausen und seiner Hausfrau Anna zu Leibgeding.
Charter: A 686
Date: 1623 VII 26
Abstract: Abt Ulrich verleiht dem Abraham Kicher zu Emating (Emerding, Feldkirchen) und dessen Hausfrau Magdalena ein Landl zu Wenigen-Aschach (Feldkirchen) zu Peitl-Lehen.
Charter: A 687
Date: 1623 VII 26
Abstract: Abt Ulrich, Prior Lambert und der Convent verleihen das Thumellehen zu Aschach dem Sebastian Lang, der es schon mit seiner ersten Hausfrau Rosina innegehabt hat, ihm und seiner jetzigen Hausfrau Maria Hofpeyrin von neuem zu Leibgeding.
Charter: A 688
Date: 1623 VIII 22
Abstract: Hanns Niderreuter und Consorten klagen den Abt Ulrich wegen Einziehung einiger Leibgedingsgüter vor dem Erzbischof Paris Lodron, bzw. vor dem Hofgericht in Salzburg, werden aber dort mit Beschluß vom 14. Jänner abgewiesen, nächst vorbehaltener Straf des ungebührlichen, widersetzlichen Zusammenrottierens, und müssen auch dem Abte seine Unkosten zahlen. Zur "künftigen Nachricht" erhält Abt Ulrich auf sein Ansuchen diesen Rezeß vom
Charter: A 689
Date: 1623 IX 13
Abstract: Abt Ulrich, Prior Lambert und der Convent verleihen nach dem Ableben des Michael Lackhners zu Nopping, dessen Leibgedingsbrief nicht mehr vorhanden ist, das Wolschlachergütl zu Schmiden (Lamprechtshausen) dem Simon Lackhner und seiner Hausfrau Ursula zu Leibgeding.
Charter: A 691
Date: 1623 XI 20
Abstract: Abt Ulrich, Prior Lambert und der Convent verleihen nach dem Ableben des des Hannsen Liebmkhnecht zu Schwerting das Liebmkhnechtgut zu Schwerting dessen hinterlassenen Wittib Magdalena und ihrem nächstkünftigen Hauswirt Andreen Schleindl zu Leibgeding.
Charter: A 690
Date: 1623 XI 20
Abstract: Die Vormünder der 6 Kinder des Michael Hueber zu Riedlkam und dessen verstorbenen Hausfrau Barbara verzichten im Namen ihrer Pflegekinder auf alle Ansprüche, so sie des mütterlichen Erbes halber bei der Hueben zu Riedlkam haben, zu Gunsten des Vaters Michael Hueber, der ihnen eine Summe Geldes herauszugeben verspricht.
Charter: A 694
Date: 1623 XI 21
Abstract: Abt Ulrich, Prior Lambert und der Convent verleihen zwo Neufangwiesen nach dem Steeg bei der Oitten, welche in die dritthalbhundert Schritt lang sind und beede einen Guatrangl machen, an Margaretha, des Hannsen Schleindl zu Lauterbach hinterlassene Wittib und ihren nächstkünftigen Hauswirt Michaeln Lauterpacher zu Leibgeding.
Charter: A 692
Date: 1623 XI 21
Abstract: Abt Ulrich, Prior Lambert und der Convent verleihen nach dem Ableben des Andreen Störer zu Au den halben Hof zu Au in Peyrer Pfarr dessen Witwe Regina zu Leibgeding.
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