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FondUrkunden
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Charter: 1522
Date: 31.05.1527
AbstractGeorg von Schleinitz auf Tollenstein und Schluckenau quittiert für sich und im Namen seiner Brüder dem Rat zu Bautzen den Empfang der königlichen Rente in Höhe von 23 1/2 Schock.

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Charter: 1523
Date: 31.05.1527
AbstractKönig Ferdinand zu Böhmen meldet Christoph Schönberg den Empfang des Schreibens von Herzog Heinrich von Braunschweig und Lüneburg und seiner Bitte, die Schuld von 6390 ung. Gulden zu begleichen. Sobald er in alle Rechtsgeschäfte seines Königreichs eingeführt sei, wolle er sich um die Begleichung der Schuld kümmern.

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Charter: 1524
Date: 05.06.1527
AbstractKönig Ferdinand schreibt Bürgermeistern und Räten der Sechsstädte seines Markgraftums Oberlausitz, dass er den auf den 23. Juni auf dem Schloss in Prag angesetzten (Land-)Tag nicht persönlich abhalten kann. Deshalb habe er Kommissare gesendet, die auf den Tag Prokop (4. Juli) der Städte Urkunden, Privilegien und Freiheiten übernehmen und beglaubigen sollen. Außerdem sollen sich die Städte im Fall der Auseinandersetzungen mit dem oberlausitzischen Adel bis zu einer Klärung ruhig verhalten.

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Charter: 1525
Date: 29.07.1527
AbstractKönig Ferdinand von Böhmen und Ungarn schreibt Bürgermeistern und Räten der Sechsstädte seines Markgraftums Oberlausitz, dass er Kommissare mit Instruktionen und weiteren Befehlen auf den nächsten Tag Bartholomei (Sonnabend, d. 24. August) nach Bautzen geschickt habe, um die restlichen Schriftstücke in Empfang zu nehmen. Über fehlende Schriftstücke wolle er selber eine Entscheidung treffen, die die Städte geduldig abwarten sollen. Falls es aber unter den Bauern Aufruhr und Empörung geben sollte, sollen sie dem Hauptmann in Bautzen vollkommenen Gehorsam leisten, da der Landvogt in Prag weilt.

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Charter: 1526
Date: 24.08.1527
AbstractZdislaus Berka von Duba auf Reichstadt (tsch. Zákupy), Landvogt der Oberlausitz, bekennt, dass ihm die Landschaft, Bürgerschaft, Bürgermeister und Räte des Landes und der Sechsstädte Bautzen, Görlitz etc. als neuen Amtmann und Stellvertreter König Ferdinands (Verweser) Gehorsam gelobten und er ihnen einen Schutzbrief ausgestellt hat. Dieses Schreiben hat er mit seinem Siegel beglaubigt.

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Charter: 1529
Date: 22.09.1527
AbstractKönig Ferdinand ersucht die Bewohner und Städte der Oberlausitz um Präzisierung des Berichts seiner Kommissare die Kronsteuer betreffend. Die Steuer solle neben der Unterstützung im Krieg gegen seine Feinde nicht höher als 10.000 Gulden sein. Ferdinand verlangt Auskunft, aus welchen Gründen sie die Steuer nicht gezahlt hätten und ob sie ihm andere Steuern schuldig geblieben seien.

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Charter: 1530
Date: 22.09.1527
AbstractKönig Ferdinand von Böhmen befiehlt Bewohnern und Städten, dass sie die Gerichte, besonders das Hofgericht, mit tauglichen und erfahrenen Personen besetzen, die mit Allem zur Förderung der Gerechtigkeit Nötigem versorgt werden und dass dem Hauptmann zu Bautzen, Nickel von Gersdorff auf Malschwitz, in Abwesenheit des Landvogts in allem Gehorsam geleistet werde, als wäre es der König selbst.

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Charter: 1527
Date: 22.09.1527
AbstractKönig Ferdinand von Böhmen und Ungarn meldet Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen, dass er Nickel von Gersdorff auf Malschwitz (Nickel Gerschtorffe von Malschwitz), seinen Statthalter, beauftragt habe, die in Bautzen gefangenen aufrührerischen Bauern zu richten und befiehlt den Bautzenern bei Androhung schwerer Strafe, entsprechend dem Urteil zu verfahren.

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Charter: 1528
Date: 22.09.1527
AbstractKönig Ferdinand von Böhmen schreibt der Bevölkerung der Oberlausitz, dass die Steuer, die seine Vorgänger für ihren eigenen Unterhalt verwendeten, wieder wie ursprünglich vom Amt eingefordert und zum Nutzen des Landes verwendet werden solle.

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Charter: 1531
Date: 04.10.1527
AbstractGeorg von Schleinitz auf Tollenstein und Schluckenau quittiert dem Rat der Stadt Bautzen für sich und seine Brüder den Empfang der königlichen Rente in Höhe von 23 1/2 Schock zum diesjährigen Michaelis-Termin.

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Charter: 1590
Date: 01.01.1528
AbstractKatharina Freiberg, Priorin des Magdalenerinnenklosters in Freiberg quittiert Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen den Empfang von 57 rheinischen Gulden Zins vom diesjährigen Michaelis-Termin.

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Charter: 1591
Date: 01.01.1528
AbstractKatharina Freiberg, Priorin des Magdalenerinnenklosters in Freiberg quittiert Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen den Empfang von 57 rheinischen Gulden Zins vom diesjährigen Walpurgis-Termin (1. Mai).

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Charter: 1588
Date: 01.01.1528
AbstractDie schlesischen Stände haben in mehreren Artikeln ihre königliche Majestät gebeten, die Straßen nach Polen durch die Länder des Königs und das Fürstentum Schlesien wieder zu öffnen und den König von Polen zu zwingen, diese offen zu halten.

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Charter: 1589
Date: 01.01.1528
AbstractBürgermeister und Räte Stadt Bautzen melden Bürgermeistern und Räten der Sechsstädte (in der Urkunde nicht genannt), dass sie wegen der geplanten Sühne zwischen den Männern und den Städten genannte Zeit und Tag abwarten wollten, doch würden sie es gern sehen, wenn es zu dem geplanten Sühnehandeln mit den Männern käme, dass die ausgegebenen Briefe und Vidimus wieder in ihre Hände käme um sie in dem geplanten Handel zu verwenden.

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Charter: 1534
Date: 20.01.1528
AbstractWilhelm von Ileburg (Eylenburgk) auf Rohnau versieht die Bergwerke im Holunder-Grund und Eckartsdorf mit einer neuen Ordnung und neuem Bergrecht.

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Charter: 1536
Date: 15.02.1528
AbstractKönig Ferdinand von Ungarn und Böhmen befiehlt den Herren, Prälaten, der Ritterschaft und den Städten seines Markgraftums Oberlausitz im Zusammenhang mit dem Aufruhr der Bauernschaft, sie sich auf einen Landtag, den der Landvogt oder der Hauptmann zu Bautzen auf seinen Befehl einberufen solle, um des Problems Herr zu werden und zu einem Urteil zu gelangen.

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Charter: 1535
Date: 15.02.1528
AbstractKönig Ferdinand von Böhmen befiehlt Nickel von Gersdorff auf Malschwitz (Nickell Gersstorffe von Malschwitz), dem Hauptmann zu Bautzen, dass er den Geistlichen seines Amtes zum Einkommen Zinse auf Wiederkauf zum Zins von 5% veräußert, bis er, König Ferdinand, etwas anderes befiehlt. Dieses soll den Erhalt der Gestifte und das ihnen gebührende Einkommen sichern.

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Charter: 1537
Date: 17.02.1528
AbstractJohannes, Bischof von Meißen, ersucht Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen um Wiedergutmachung für den Schaden, den Bautzener Einwohner in dem Dorf Gurig bei einem Überfall verursachten, als sie im Kretscham drei Viertel Bischofswerdaer Bier auslaufen ließen. Da das Dorf in die Gerichtsbarkeit des Bischofs fällt, sollen sich die Einwohner für den Frevel, Schaden und Überfall vor ihm verantworten.

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Charter: 1540
Date: 14.03.1528
AbstractChristoph Schönberg übersendet dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Bautzen die Kopien, die er dem neu gewählten und gekrönten König (Ferdinand) über seine Gerichtssachen und Bezahlung geschickt habe und berichtet, dass ihn auch Herzog Heinrich d.J. zu Braunschweig und Lüneburg an den König verwiesen habe.

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Charter: 1539
Date: 14.03.1528
AbstractChristoph Schönberg bittet die Breslauer, da er noch immer nicht bezahlt worden sei, dem König einen Bittbrief zu schreiben, auf das er bezahlt werde. Er erklärt sich bereit, mit den Städten, die vom König bevollmächtigt sind, zu handeln, sofern er für die Waren, die er mitbrächte, mit Sicherheit und Geleit versehen werde. Falls sie beim König in seiner Angelegenheit eher eine Antwort erhalten als er, solle diese mit Boten Herrn Kunz von Wolffersdorff auf Bernsdorf oder dessen Bruder daselbst zugesendet werden.

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Charter: 1538
Date: 14.03.1528
AbstractChristoph Schönberg (Cristoff Schonbergk) schreibt König Ferdinand von den Prozessen, die er den mit den vorherigen Königen von Böhmen um seinen väterlichen Erbteil geführt hat. Da er von den Königen kein Recht bekommen habe, sei er zur Fehde gezwungen gewesen. Der von König Ludwig, der um Ausgleich bemüht gewesen sei, in Aussicht gestellte Vergleich sei wegen des Todes von König Ludwig nicht mehr zu Stande gekommen. Aufgrund dessen übersende er König Ferdinand die Abschrift von 13 Schriftstücken und Urkunden. 1. Die Urkunde von Niklolaus von Lusitz (Nikolass von Lusitzko) vom 7. November 1471. 2. Die Urkunde des Königs Matthias Covinus vom 26. November 1472. 3. Die Urkunde des Nikolaus von Lusitz vom 26. Dezember 1472. 4. Die Urkunde Königs Matthias Corvinus vom 6. November 1474. 5. Die Urkunde des Nikolaus von Lusitz vom 7. November 1474. 6. Die Urkunde des Kaspar Schönberg (Caspar Schonbergk) von 1477. 7. Die Urkunde des Kaspar Schönberg vom 7. November 1479. 8. Die Urkunde des Königs Matthias vom 7. November 1479. 9. Die Erklärung des Kaspar Schönberg aus den Jahren 1480-1491. 10. Der Bericht Christoph Schönbergs aus dem Jahr 1506. 11. Die Urkunde Christoph Schönbergs vom 20. Juni 1527. 12. Die Urkunde König Ferdinands vom 31. Juni 1527. Die Urkunde Christoph Schönbergs vom 14. März 1528.

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Charter: 1541
Date: 23.04.1528
AbstractDie Gesandten von Land und Städten auf dem Landtag zu Bautzen schreiben den Oberlausitzer Gesandten, die sich in Prag aufhalten, über eine gestern (22. April) an den König gesendete Entschuldigung, dass es den Prager Gesandten überlassen sei, danach zu handeln. Außerdem hoffen sie, dass die Streitsache des Sigmund von Bieberstein mit den Rabenauern zur Verhandlung ins Amt zurücküberwiesen werde.

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Charter: 1542
Date: 09.05.1528
AbstractKönig Ferdinand von Böhmen befiehlt Herren, Ritterschaft, Mannschaften und den Städten seines Markgraftums Oberlausitz, dass sie am 25. Mai auf einen Landtag in Bautzen erscheinen, um nach der Aussage des Gregor Wennschky über die 12 Bauern Recht zu sprechen, die sich gegen Wilhelm von Schönburg auf Hoyerswerda empört hätten. Die Anführer sollen mit dem Schwert gerichtet, die übrigen Mitläufer bis zur Ankunft des Landvogts gefangen gehalten werden.

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Charter: 1543
Date: 09.05.1528
AbstractKönig Ferdinand von Böhmen meldet Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen, dass er beiden Ständen - Land und Städten - befohlen habe, am Montag nach Exaudi, den 25. Mai, bei der Gerichtsverhandlung gegen die Bauern in Bautzen zu erscheinen und fordert sie auf, die Verurteilten ohne Verzug durch ihren Scharfrichter hinrichten zu lassen.

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Charter: 1544
Date: 11.05.1528
AbstractGeorg von Schleinitz auf Tollenstein quittiert für sich und seine Brüder dem Rat der Stadt Bautzen den Empfang der königlichen Jahresrenten in Höhe von 23 1/2 Schock üblicher Münze auf den diesjährigen Walpurgis - Termin (1. Mai).

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Charter: 1545
Date: 03.06.1528
AbstractKönig Ferdinand befiehlt dem Landvogt Zdislaus Berka von Duba, dass er an seiner statt Macht seines Amtes alle Stände des Markgraftums Oberlausitz, die wären Prälaten, Herren, Ritterschaft zum Einen und zum Anderen besonders die Städte, auf den 5. Juli in seine königliche Stadt Bautzen laden solle, um in den kommenden Tagen des Königs Pläne und Werbung zu vernehmen und ihnen zu folgen.

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Charter: 1547
Date: 13.06.1528
AbstractKönig Ferdinand von Ungarn etc. befiehlt den Bürgermeistern und Räten der Sechsstädte seines Markgraftums Oberlausitz, ihre Gesandten für den gemeinen Landtag am 5. Juli in Bautzen mit allen Vollmachten auszustatten.

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Charter: 1546
Date: 13.06.1528
AbstractKönig Ferdinand befiehlt dem Landvogt der Oberlausitz Zdislaus Berka von Duba etc., dass er Kraft seines Amtes den Herren, Ritterschaften und den Städten den auf den nächsten Jakobi (25. Juli) geplanten Landtag absage und sie auf den gemeinen Landtag am 5. Juli in Bautzen oder auf den 2. Juli verweise.

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Charter: 1548
Date: 26.06.1528
AbstractKönig Ferdinand von Böhmen stellt seinen Kommissaren, dem Landvogt Zdislaus Berka von Duba, dem obersten Kammermeister Albrecht Schlick, Graf zu Bassaun, zu Weißkirchen und auf Ellbogen, und Hinko Bruntalsko von Borbna auf Klinkowizc (Hinken Bruntalsken von Borbna auf Klinkowizc), welche als seine Gesandte an dem Landtag am 5. Juli in Bautzen teilnehmen sollen, einen Kredenzbrief aus.

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Charter: 1549
Date: 05.07.1528
AbstractBeatrix von Kolowrat auf Böhmisch-Leipa ersucht Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen, dass sie die schuldige königliche Rente, welche 23 Schock beträgt, auf den diesjährigen Georgi-Termin bei Zeigen dieses Briefes auszahlen.

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Charter: 1550
Date: 20.07.1528
AbstractHerren und Ritterschaften und alle die noch zu diesem Stand gehören und die Vertreter der Städte der Markgrafschaft Oberlausitz, seiner königlichen Majestät Untertanen, teilen den königlichen Kommissaren die Bewilligung von 13.000 Mark gängiger Münze auf den nächsten Georgstag (23. April 1529) mit. Allerdings solle der König sie daraufhin von der alten Steuer König Ludwigs befreien und dies in Reversbriefen und anderen Sicherheiten festschreiben. Auch hätten die Städte, so vom König gewünscht, einer Teilzahlung der Steuer zugestimmt; die Hälfte könnte auf nächste Lichtmeß (2. Februar 1529) bis 14 Tage danach, bereitgestellt werden. Was die Steuer gegen die Türken in Höhe von 10.000 Taler und die neuen Zölle angeht, bitten sie um eine Ausweitung der Frist auf nächsten Michaelis (29. September 1529) bis 14 Tage danach. Gegeben auf dem gemeinen Landtag in Bautzen, gesiegelt von Städten und Ständen.

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