Collection: Urkundenbuch des Hochstifts Meissen I, ed. Gersdorf, 1864 (Google data)
Charter: 42
Date: 99999999
Abstract: К. Heinrich V. eignet der Stiftskirche !) Hufen im Burgwart und
Dorfe Treuen hei Weissenfeis.
Charter: 355
Date: 99999999
Abstract: В. Withego II mid das Сарае! bestätigen eine Stiftung des
Domherrn Heinrich von Breslau für das ewige Licht in der Domkirche und
zu Aufbesserung des Einkommens einer niedern Probende sowie des Altars des it. Stcphanus.
Charter: 427
Date: 99999999
Abstract: Bohusius Plcban der Pfarrkirche zu Bautzen verurtheilt im
commissarischen Auftrage 25 Meissner Bürger den mehreren Vicarien der
Domkirche vorenthaltenen Zins ferner zu zahlen.
Charter: 424
Date: 99999999
Abstract: Mehrere Mitglieder des Capitels beglaubigen die Treue einer
Abschrift der Urkunde vom 1~>. Sept. 1282. — No. 253.
Charter: 330
Date: 99999999
Abstract: B. Withrijo II. eignet mit Zustimmung des Capitels gewisse
Zinsen, deren Lehn von den bisherigen Inhabern ihm aufgelassen worden, dem Cantor des Höchst ifts
Lutold con Guruitz, und dieser überweist sie dem Capitel zur Feier seines Jahrgedächtnisses und des
Festes des h. Martin.
Charter: 56
Date: 99999999
Abstract: К. Wladislaw von Böhmen befiehlt seinen Getreuen (im Lande
Budissin) den Bischof und dessen Geistliche in ihren Beeiden zu schützen.
Charter: 449
Date: 99999999
Abstract: Die Markgrafen Friedrich und Balthasar verkaufen mit Genehmigung
ihrer Brüder Ludwig und Wilhelm ihr Recht an den Dörfern Kiebitz,
Schmorren und Schlagwitz an B. Johann. 1) vor vna vniie vor vne* Iv-heu B.
Charter: 269
Date: 99999999
Abstract: Der Patriareh von Jerusalem bittet den B. Withego um eine milde
Beisteuer für das heil. Land, zunächst um Ablieferung des dem
Vernehmen nach für diesen Ztveck bereite gesammelten Geldes.
Charter: 240
Date: 99999999
Abstract: Die Markgrafen Otto und Conrad von Brandenburg ersuchen den B.
von Meissen alsbald zwei seiner Domherren nach Magdeburg zu senden, um ihren Bruder, den
Erzbischof Erich, dem sie die Entscheidung der zwischen ihnen und dem B. obwaltenden
Streitigkeiten übertragen, mit Bath zu unterstützen. Bischof Withigo verfügt, dass ein von ihm erkauftes Grundstück
zu Gisbotsleben (Weidicht mit einem umfriedigten Garten) nach seinem
Ableben der Kirche des h. Stcphanus zu Mainz zufalle.
Charter: 238
Date: 99999999
Abstract: Marfa/raf Heinrich betirhindet, dass in den von Neuem
entstandenen Streitigkeiten mit dem B. Withego, was den Zehenden in der NLau&itz betreffe, die im J. 1252
getroffene Einigung, hinsichtlich der neuerdings angeregten Streitfragen, die Gerichtsbarkeit und dann
den Zehenden in durch Heim fall etc. gemachten Erwerbungen betr., die von den erbetenen
Schiedsrichtern festgestellten Bestimmungen ferner massgebend sein sollen. Probst und Capitel beurkunden, dass eine Streitigkeit zwischen
dem Б. Withego und dem (irafen Albert von Brena wegen Würzen und
Löbnitz beigelegt und letzterer zu Zahlung von 150 Mark S. verpflichtet sei.
Charter: 158
Date: 99999999
Abstract: Der apóstol. Legat Cardinal Hugo ordnet die Residenz der
Domherren am Orte ihrer Kirchen nachdrücklichst an.
Charter: 48
Date: 99999999
Abstract: P. Eugen III. belobt den Markgrafen Conrad wegen seines regen
Interesse für die Kirche, meldet, dass er den Erzbischof zu Magdeburg angewiesen, seinem Ansuchen
gemäss zu verfahren, und empfiehlt das Domcapitel zu Meissen seiner ferneren Fürsorge.
Charter: 180
Date: 99999999
Abstract: Gerhard Probst zum Ju Kreuz sendet als vom B. delegirter Eichter
dem Bauer Jacob von Cortzewiz, der mit mehreren Andern nicht Höriger der Domkirche, sondern
frei zu sein behauptet, eine Vorladung am Freitag nach Johannis in der St Afrakirche zu erscheinen, und
sich zu verantworten.
Charter: 92
Date: 99999999
Abstract: V. Honorine III. befiehlt dem Erzbisehof ron Magdeburg und
dessen Suffragauen die bei Blendung des Abts zu Nienburg thütig
gewesenen, dem Kirchenbann verfallenen Personen, von welchen einige in
Rom die Absolution erschlichen, als mit dem Bann Belegte öffentlich zu
verkündigen etc. Vgl. No. 90.
Charter: 229
Date: 99999999
Abstract: Markgraf Heinrich beurkundet, dass der Streit zwischen dem
Domcapitel und den Brüdern von Pyneivite u. A. wegen des Dorfes
Litschenitz durch unbedingte Verzichtleistung der Letztern beigelegt sei-. Marhjruf Heinrich beurkuna-- Pynemte m. A. wegen d<*
!>■•' Si ll 2) Lantyravi» B. 3) Iiurnù В. i) de. SchachoKtt В. b) Gane В. G)
PapirscliKn В,
Charter: 85
Date: 99999999
Abstract: V. Innocenz III. gibt dem Capitel die Befugniss zur Stiftskirche
gehörende, von Bischöfen aber an Laien vergälte Zehenten zurückzunehmen.
Charter: 132
Date: 99999999
Abstract: К. Wenzel von Böhmen bestätigt die vorstehende Schenkung seiner
Gemahlin an die Domkirche.
Charter: 184
Date: 99999999
Abstract: B. Dietrich zu Naumburg beurkundet die Abtretung von vier Hufen
Landes in der Eibgegend un das Domcapitel zu Meissen und benennt, dass
von diesem ebenda die Lehensherrlichkeit über andere fier Hufen ihm überlassen leorden.
Charter: 129
Date: 99999999
Abstract: P. Innoeenz IV. ertheilt dem Probst Heinrich, Bruder des
Markgrafen, auf Grund seiner hohen Geburt und anerkennenstverthen
Leistungen Dispensation noch zwei selbst mit Seelsorge verbundene geistliche Aemter zu übernehmen.
Charter: 222
Date: 99999999
Abstract: В. Withego wiederholt die vorstehende Zueignung mit Zustimmung
des Capitels und mit grösserei' Specialisirung der Einkünfte.
Charter: 254
Date: 99999999
Abstract: Acht Bischöfe Deutschlands verleihen denen, welche bussfertig
die Domkirche an gewissen Festtagen besuchen oder deren Aufbau durch
milde Gaben unterstützen, jeder Einzelne vierzig Tage Ablass.
Charter: 408
Date: 99999999
Abstract: P. Clemens VI. wiederholt mit wörtlicher Einschaltung der Bulle
seines Vorgängers (No. 433) an die Bischöfe von Meissen, Krakau und
Culm den Auftrag, die von den beiden letzteren begonnenen, durch
eingetretene Umstünde unterbrochenen Unterhandlungen zu Beseitigung der dem
christlichen Glauben und seinen Bekenncrn Verderben drohenden
Streitigheiten zwischen dan К. Kasimir von Polen und dem Deutschen
Orden alsbald wieder aufzunehmen und Friede herzustellen.
Charter: 32
Date: 99999999
Abstract: В. Benno beurkundet einen гит Vortheil der Stiftskirche mit
einem slaw. Edlen Namens Bor und dessen Söhnen wegen mehrerer
Ortschaften abgeschlossenen Vertrag.
Charter: 79
Date: 99999999
Abstract: P. Innocenz III. fordert die Gläubigen der Magdeburger
Erzdiöcese auf das Eindringlichste auf an dem bevorstehenden Kreuzzuge
nach dem heil. Land persönlich oder durch milde Beisteuern sich zu ihrem eigenen Seelenheil zu betheiligen.
Charter: 412
Date: 99999999
Abstract: P. Clemens VI. erneuert an die die Friedensverhandlungen
zwischen dem K. Kasimir von Polen und dem Deutschen Orden leitenden Bischöfe von Kraltau und Culm
sowie an den B. von Meissen dringend die Ermahnung, das begonnene Werk zu beschleunigen und dauernden
Frieden zu stiften. Vgl. No. 433 und 439.
Charter: 90
Date: 99999999
Abstract: P. Honorius III. befiehlt den apóstol. Legaten, Cardinal
Gregorius de Crescentio wohl aufzunehmen und dessen Anordnungen Folge zu leisten.
Charter: 288
Date: 99999999
Abstract: Markgraf Friedrich bestätigt die von seinem Oheim, dem
Markgrafen Friedrich von Landsberg gemachte Schenkung von Zinsen im
Dorfe Colin (Vorbrücke) an das Hochstift.
Charter: 395
Date: 99999999
Abstract: B. Withego II. eignet der Domkirche von ihm verkaufte Zinsen zu
jährlicher Begehung des Gedächtnisses des verstorbenen Decans Thimo
von Grunenrode.
Charter: 87
Date: 99999999
Abstract: Abt H. zu Kloster Berge, Probst W. zu St. Nicolai und der
Domherr F. von Meyendorf zu Magdeburg beurkunden als päbstt. Commissure, dass die Streitsache des Mag.
G. gegen den Décati Gunzelin wegen des Pfarramts zu Clöden durch Verzichtleistung des
ersteren beigelegt sei.
Charter: 270
Date: 99999999
Abstract: Zehn (zwölf) italienische Erzbischöfe und Bischöfe erthcilen
bussfertigen Besuchern der Domkirche, so wie denen, die abwesend zum
Fortbau und zur Ausschmückung derselben milde Beiträge leisten, jeder Einzelne vierzig Tage Ablass.
Charter: 266
Date: 99999999
Abstract: B. Withego verpfändet dem Capitel Einkünfte in Piscopitz und
Zscheila.
You are copying a text frominto your own collection. Please be aware that reusing it might infringe intellectual property rights, so please check individual licences and cite the source of your information when you publish your data