Fond: Hohenems, Reichsgrafschaft
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Charter: 8127
Date: 7. Dezember 1459
Abstract: Vor Ulrich Rösch, Pfleger des Gotteshauses St. Gallen, als öffentlichem Richter daselbst, ersucht die edle Frau Klara von Ramschwag geborne von Ems, Witwe, mit ihrem Vogt, Eglolf dem Älteren von Rorschach, mit ihrem Weiser Conrad Rugg und durch ihrer aller Fürsprech Welti Schürpf, den Hans Grübel, Bürger zu St. Gallen, mit ihrem Weingarten im Rheintal am Monstein zwischen dem Weingarten ihrer Vettern von Ems, dem Stein und der Reichsstraße zu belehnen, da sie ihm denselben, der ein Lehen des betreffenden Gotteshauses ist, weswegen Letzteres jährlich davon den Zehent bezieht, für 220 rheinische Goldgulden zu kaufen gegeben hat. Dieser Bitte wird durch das Gericht entsprochen.
Charter: 8128
Date: 10. Dezember 1459
Abstract: Die Gebrüder Heinrich Walter und Ulrich von Ramschwag bekennen, auf den von ihrer Mutter Klara von Ramschwag, gebornen von Ems, an Hans Grübel verkauften Weingarten nie ein Recht besessen zu haben, und erklären daher, den Käufer wegen desselben in dessen Besitz nicht stören zu wollen.
Charter: 8129
Date: 19. Dezember 1459
Abstract: Marquard und Hans von Ems, beide Ritter, Jakob, Rudolf und Michael von Ems einerseits, dann Lüti Steiger, Hensli Feurstein und die Wölflin von Bizau andererseits vereinbaren sich wegen der strittigen Fälle, Fasnachthühner, Zinse und Herrlichkeit in der Weise, dass die Bizauer von den Huben, die sie einst im hinteren Bregenzerwald innehatten, in Zukunft nicht mehr als ein Pfund 19 Schilling Pfennig Zins nehmen, Fälle, Fastnachthühner, Dienste unter anderem aber wie vor alters ihren gnädigen Herrn und Junkern belassen sollen.
Charter: 8130
Date: 14. Februar 1460
Abstract: Ursula Hertrichin von Dornbirn, Hans Herberger, Altammann aus dem Bregenzerwald, ihr Vogt, und Rudi Hertrich, auch aus dem Bregenzerwald, quittieren dem Junker Rudolf von Ems, welcher mit etlichen seiner Knechte der Ursula Sohn, des Herberger und Hertrich Freund, Klaus Hertrich, totgeschlagen hat und in den deswegen ausgebrochenen Streitigkeiten durch ein beiderseits erkorenes Schiedsgericht, bestehend aus Hans Atzger dem Älteren von Sulz als Obmann, Ärin Maiger und Hans Rad, Landrichter, beide Bürger von Feldkirch, in eine Strafe von 40 rheinischen Gulden - 28 für Ursula, 12 für Rudi Hertrich - und von 5 Schilling Pfennig zum Seelenheil des Erschlagenen an die Dornbirner Pfründe verurteilt worden war, den Empfang dieses Geldes, das heißt für einen Teil desselben, den Erhalt von Hubers Hofstatt zu Dornbirn im Hatlerdorf.
Charter: 8132
Date: 5. Oktober 1461
Abstract: Klaus Hefel verkauft seinem Bruder Hans Hefel für 8 Pfund Pfennig Konstanzer Münze Landswährung 8 Schilling Pfennig um Galli zu entrichtenden, aber rücklösbaren Zins von seiner Hofstatt im Oberdorf zwischen der Landstraße, Rudi Schuler, Jos Gerber und Hans Diem.
Charter: 5100
Date: 14. Juni 1463
Abstract: Bürgermeister und Rat der Stadt Konstanz entscheiden in einem Streit zwischen Abt Ulrich von St. Gallen sowie Rudolf und Michael von Ems wegen Besteuerung und Verehelichung der beiderseitigen Eigenleute.
Charter: 8135
Date: 3. Juli 1463
Abstract: Jörg, Graf von Werdenberg-Sargans, Herr zu Ortenstein, und Wilhelm, Graf von Montfort, Herr zu Werdenberg, erteilen dem Ritter Marquard von Ems von der Hohenems dafür, dass er den beiden Grafen Gewähr bezüglich der Heimsteuer, Widerlage und Morgengabe, welche Graf Jörg seiner Gemahlin, der edlen Barbara Truchsessin von Waldburg auf Güter angewiesen hat, geworden ist, einen Schadlosbrief.
Charter: 8136
Date: 29. Oktober 1463
Abstract: Wilhelm und Jörg, Gebrüder, Grafen zu Werdenberg-Sargans, erteilen Herrn Marquard von Ems, welcher mit anderen für 4.600 rheinische Gulden Hauptgut mit Zins, die Graf Jörg den Erben des verstorbenen Peter von Griffensee schuldet, Mitgült geworden ist, einen Schadlosbrief.
Charter: 8137
Date: 7. Mai 1464
Abstract: Vor Wilhelm Dornacher, Ammann des Gotteshauses St. Gallen zu Bernang im Rheintal, als öffentlichem Richter bringt Frau Klara von Ramschwag, geborne von Ems, durch ihren Fürsprech Klaus Hans von Bernang vor, dass sie neulich vor diesem Gericht einen Hauptbrief habe verlesen lassen, nach welchem der verstorbene Junker Michael und jetzt Herr Marquard von Ems, Ritter, Gebrüder, für sie an die von Bodmen 400 rheinische Gulden Hauptgut und 20 Gulden Zins zu bezahlen hätten und sie sich, wenn diese sich dessen weigern würden, an ihnen in aller Weise schadlos halten könne. Damals habe sie ihre erste Klage gegen der Junker Rudolf und Michael von Ems, Gebrüder, liegende und fahrende Güter in dem Gericht Bernang anhängig gemacht; jetzt geschehe es zum dritten Mal, und sie möchte nun wissen, wie sie sich in den Besitz dieser Güter bringen könnte. Das Gericht ersucht sie nun, diese Tags- und Gerichtszeit vollständig verlaufen zu lassen, ob vielleicht von den Herren von Ems jemand sich zu verantworten käme. Geschehe dies nicht, so solle sie deren Güter auf die Gant schlagen, um sie zu verkaufen, jedoch den hiefür bestimmten Tag angeben, damit man die von Ems verständigen könne. Klara von Ramschwag setzt nun den nächsten Dienstag vor Pfingsten (15. Mai) hiefür an, und Rudi Sturzenegger von Bernang bringt davon den Emsern Kunde.
Charter: 8138
Date: 7. Mai 1464
Abstract: Hans und Thoma Eblin, Gebrüder, sesshaft in der Hell, verkaufen Konrad Schindelin in der Altach für 60 bereits bezahlte Pfund Pfennig zwei Pfund Pfennig und 2 Viertel Sommeralpschmalz "Kue melkes" Zins, wie ihn einst ihr verstorbener Vater Rudi Ebli von Oswald Ritter aus dem Meschach gekauft hat.
Charter: 8139
Date: 29. Mai 1464
Abstract: Vor Wilhelm Dornacher, Ammann des Gotteshauses St. Gallen zu Bernang, als öffentlichem Richter erscheint der ehrbare Hans Wetzel von Ems, genannt Kaiser, als Bevollmächtigter der Junker Rudolf und Michael von Ems, Gebrüder, mit seinem Fürsprech Klaus Hans von Bernang, und ist auch anwesend Herr Herr Marquard von Ems, Ritter. Hans Wetzel zieht einen Brief seiner Vollmachtgeber, von Junker Heinrich von Sengen besiegelt, hervor, wonach ihnen und der Frau Klara von Ramschwag auf heute hier zu Bernang ein Gerichtstag gesetzt worden sei. Klara von Ramschwag bestreitet dies durch ihren Fürsprech Hans Fölk. Hans Wetzel hält ihr entgegen, dass sie den Tag neulich mit den Herrn von Ems zu Götzis vereinbart habe. Das Gericht bestätigt jedoch die Angabe der Frau Klara, dass von Bestimmung eines Gerichtstags auf heute nichts vorgekommen sei. Hans Wetzel bleibt trotzdem bei seiner Behauptung. Klara von Ramschwag leugnet nicht, dass sie der Junker Rudolf zu Götzis um einen "Uffschlag" (Aufschub) von 14 Tagen gebeten habe, weil Marquard, der sie in der Sache lösen sollte, nicht im Land sei; aber von einem Rechtstag auf heute sei nicht die Rede gewesen, weshalb die Vollmacht Hans Wetzels ungültig sei. Dieser erbietet sich, wenn man ihm Aufschub bewillige, die Gültigkeit seiner Vollmacht zu beweisen, und Marquard von Ems will das Geld, welches den Bodmen gehöre, hinter Ammann und Gericht legen. Klara von Ramschwag fordert, dass nach dem Recht, das sie bereits erlangt hat, vorgegangen werde, willigt jedoch in eine Fristerstreckung von drei Wochen ein.
Charter: 8140
Date: 23. Februar 1465
Abstract: Die Geschwister Paul, Konrad und Els Troll, Letztere durch ihren Vogt Jos Sperger vertreten, Kinder des verstorbenen Erhard Troll, verkaufen für 22 Pfund Pfennig Landswährung Hans Egger, Bürger zu Bregenz, ihr Wein- und Baumgärtchen in einem Einfang zu Schwarzach zwischen Gretlers Weingarten, der Gesellenbünd, der Schwarzach und Kaspar Riners Drittel.
Charter: 8141
Date: 11. November 1465
Abstract: Margaretha Knechtenhofin und Konrad Müller, ihr Ehemann, zu Bernang im Rheintal verkaufen mit Hand ihres Vogts, des ehrbaren Hans Falk von Bernang, vor dem Gericht daselbst dem Ritter Johann von Ems folgende Stücke, Güter und Zinse: den Weingarten zum Gässeli in Dornbirn in Finken Bütze, zwischen dem Weg, der Knechthofin, Jos Türings, der Böschin, Hans Löchlis, Ulrich Schmitters Erben, der Mauer und der Gasse; den Bockacker zwischen Diem Raubenbergs, Hans Thurnherrs Gut und der Straße; 4 Mannsmahd unter Stiglingen, Hermannsgraben genannt, zwischen dem Stiglinger Rindweg, Konrad und Sigmund Schmieds und der Herrschaft von Österreich Gut; das so genannte Turm-Gut, zwischen dem Turm zu Dornbirn, der Straße und Hans Türings Gut; ein Pfund 8 Schilling Pfennig Zins, den ihnen Jos Türing von seinen Gütern in Dornbirn schuldet; 10 1/2 Schilling Pfennig Zins von Jörg Berkmann zu Dornbirn; ein Pfund Pfennig von Hans Stöffli daselbst; ein Pfund Pfennig von Hans Berkmann und ein Pfund 6 1/2 Schilling Pfennig von Ulrich Albrich. Der Verkauf geschieht für 400 Pfund Pfennig Landswährung, und der Ritter gibt ihnen hiefür seinen Weingarten und sein Gut zu Bernang im Eichholz, die größere Halde genannt, auf, welche an Heinrich Schribers von St. Gallen Gut und Weingarten, das Töbeli genannt, und an anderes Gut des Käufers, genannt das Häldele, grenzt.
Charter: 5101
Date: 1. März 1466
Abstract: Jakob Trapp, Vogt zu Bregenz, Hans Thumb von Neuburg, Klaus von Willenbach und Heinrich von Sengen entscheiden in Streitigkeiten zwischen Ritter Marquard von Ems einerseits und den Brüdern Rudolf und Michael von Ems andererseits wegen Geldforderungen.
Charter: 8142
Date: 5. März 1466
Abstract: Bürgermeister und Rat der Stadt Lindau entscheiden einen Streit zwischen Simon Maiger und Ulrich Krumm, ihren Bürgern, wovon Ersterer seinem Schwager Heinrich Spielmann, genannt Log, 12 Pfund Pfennig schuldig gewesen ist, für welche er diesem seine "Darren" und einige Güter gegeben hat, die nun Ulrich Krumm, sein Schwiegervater, von Heinrich Spielmann gelöst und dem Simon Maiger zurückzugeben versprach, wenn Letzterer sich zu seiner Ehefrau und seinen Kindern setze, dem Spielmann die Schuld Krumms abzahle und außerdem ihm für 14 schuldige Gulden Gewährschaft leiste und solche in einem Jahre bezahle. Die Entscheidung geht dahin: Wenn Simon Maiger für Ulrich Krumm, seinen Schwiegervater, an Heinrich Spielmann die Schuld abträgt und die 14 Gulden innerhalb des Jahres bezahlt, so soll er ihm die Darre und das Übrige zurückgeben; doch müsse Simon Maiger eine Verschreibung machen, die Sachen seinen Kinder nicht zu "vertun", sondern sie ihnen zu hinterlassen.
Charter: 8143
Date: 11. März 1466
Abstract: Konrad Brecklin in den Mähdern und Brida, seine Ehefrau, verkaufen mit Hand Hans Sturns, Landammanns zu Rankweil, dem Junker Jakob von Ems, Vogt zu Neuburg, für 30 Pfund Pfennig Konstanzer Münze Feldkircher Währung ein Pfund 10 Schilling Pfennig auf das Schloss Ems zu bringenden Martinizinses von nachstehenden Gütern: einem Juchart Acker zu Komigen im Götzner Kirchspiel, Untersand genannt, zwischen Heinz Bocks und Jos Toblers Gütern; drei Mannsmahd Wiesen in Langenrüti zwischen des Hasen Mahd, Klaus Kräutlers, Jos Bocks, Starks und Werders Gut; das Gut Schlag zwischen Kräutler, Klaus und Kaspar Enders Gut und dem Gießen; das Mannsmahd Wiesen in Frauenwies zwischen Velwer, Konrad Schmied, Strubs und Hans Figlers Gut; das Hasenmahd zwischen Starks Gut, der Landstraße und Kräutlers Gut. Von Letzterem ist jedoch dem St. Ulrich in Götzis ein Schilling Pfennig und Werli Wurz ein Scheffel Weizen zu zinsen.
Charter: 8144
Date: 2. Mai 1466
Abstract: Ludwig von Helmsdorf, Ritter, gibt dem Ritter Marquard von Ems, seinem lieben Vetter, dafür, dass er sein Mitschuldner und Gewähr gegenüber seiner Ehefrau Verena von Klingenberg geworden ist, die er für Heimsteuer, Widerlage und fahrende Habe auf sein Schloss Äppishusen und andere Güter angewiesen hat, einen Schadlosbrief.
Charter: 8145
Date: 5. Mai 1466
Abstract: Das Generalvikariat in Konstanz bewilligt den Kaplänen Heinrich Müller aus Öhningen in Ems und Rudolf Melchior aus Ems in Ebnit, ihre Pfründen gegenseitig zu vertauschen.
Charter: 8146
Date: 5. Mai 1466
Abstract: Ortlieb, Bischof zu Chur, Rudolf von Brandis, Dekan daselbst, Wolfhard, Sigmund und Ulrich von Brandis, Freiherrn und Brüder, geben Rudolf von Ems, welcher mit anderen gegenüber dem Grafen Jörg zu Werdenberg-Sargans, ihrem Oheim, für 4.000 rheinische Gulden, in zwei Terminen am 4. März und ein Jahr später zu je 2.000 Gulden zahlbar oder dieselben dem von Brugg abzunehmen, Mitgült geworden ist, einen Schadlosbrief.
Charter: 8147
Date: 20. Mai 1466
Abstract: Hans Scheidbach auf Glantisberg und seine Ehefrau Anna verkaufen mit Hand Hans Specklis, Landammanns zu Rankweil, dem Junker Rudolf von Ems von der Hohenems für 17 Pfund Pfennig Konstanzer Münze Feldkircher Währung ihre 19 Kuhweisen in der Alpe Süns mit Vorbehalt der Herrschaftsrechte auf der Alpe.
Charter: 8148
Date: 3. Juni 1466
Abstract: Vor Hans Bolzhuser, Stadtammann zu Konstanz von Gewalt des erwählten Bischofs Hermann daselbst, bekennt der feste Hans Muntprat der Jüngere von Konstanz, dass vor Zeiten der Junker Rudolf von Ems mit Herrn Marquard von Ems, Ritter, wegen 50 rheinische Gulden Zins sich gegenüber Rudolf Mötteli verschrieben habe, und verspricht, den Junker Rudolf von Ems wegen dieser Gewährschaft in aller Weise schadlos zu halten.
Charter: 8149
Date: 3. Juni 1466
Abstract: Vor Hans Bolzhuser, Stadtammann zu Konstanz von Gewalt des erwählten Bischofs Hermann daselbst, erklärt Hans Muntprat den Junker Rudolf von Ems wegen seiner Verschreibung um das in vorhergehender Urkunde (Nr. 8148) genannte Geld derselben ledig und los.
Charter: 8150
Date: 13. Juni 1466
Abstract: Bürgermeister und Rat der Stadt Lindau entscheiden den Streit Simon Maigers, genannt Buob, und Heinrich Spielmanns, seines Schwagers, deren Fürsprechen Konrad Baumgarten und Konrad Bleicher sind, wegen der Darren jenseits des Sees, die Ersterer diesem mit anderem Hausrat und "Klainat" für 12 Pfund Pfennig ungefähr unter der Bedingung verpfändet hat, dass er sie in Jahresfrist wieder einlösen könne, was Letzterer nun nicht gestatten will, in der Weise, dass sein Schwager Maiger, weil Heinrich Spielmann sich nicht zu beschwören getraue, die Ablösung nicht innerhalb der betreffenden Frist verlangt habe, dieser die Pfandsumme in Monatsfrist erlegen, jener aber ein Monat darauf ihm die Pfänder einhändigen solle.
Charter: 8151
Date: 6. November 1466
Abstract: Ursula von Schönstein, Patts von Schönstein eheliche Tochter, einerseits und Michael von Ems von der Hohenems andererseits sind durch Schickung des allmächtigen Gottes unter folgenden Bedingungen und Rechten zum hl. Sakramente der Ehe zusammen gegeben worden: Patt von Schönstein gibt seiner Tochter als Heimsteuer und Heiratsgut die 1200 rheinischen Gulden Hauptgut mit Zins, die er von Ulrich, Graf von Württemberg, zu fordern hat, sowie Gewande und Kleinode. Dazu sollen der Vater und seine eheliche Gemahlin, Frau Osanna Sefflerin, den jungen Eheleuten die vier Höfe zu Gwiggen, das Burgsäss und den Burghof zu Schönstein mit Zugehör verschreiben und diese Letzteren zwei Güter, welche Lehen derer von Kirchberg sind, in aller Form zu ihren Handen bringen; doch mit der Bedingung, dass Patt von Schönstein die vier Höfe, das Burgsäss und den Burghof von Schönstein als Leibgedinge nutzen solle. Würde er vor seiner Gemahlin mit Tod abgehen, dann soll diese die vier Höfe von Gwiggen, 17 Pfund Heller und 8 Malter Hafer Zins vom Berg nebst all seinem hinterlassenen liegenden und fahrenden Gut als Witwe innehaben, aber nichts davon veräußern; für den Fall der Wiederverheiratung jedoch die 4 Höfe sofort den jungen Eheleuten einhändigen und nur die Nutzung von diesen Höfen, den 17 Pfund Heller und 8 Maltern Hafer sowie von aller Hinterlassenschaft ihres Mannes bis ans Lebensende behalten. Dagegen soll Michael von Ems seiner Gemahlin 1200 rheinische Gulden als Widerlage und 200 als Morgengabe verleihen, wofür er ihr sichere Pfänder anweist, die sie gegenseitig erben, "sobald sy die Tecky bei ainander beschlecht". Wenn eines von beiden mit Hinterlassung ehelicher Söhne oder Töchter stirbt, so soll es zwischen den Überlebenden so bleiben, "wie es unter Edelleuten in diesem Lande Gewohnheit ist". Würde Ursula von Schönstein vor ihrem Mann mit Tod abgehen, so soll dieser die zugebrachten 1200 Gulden, die Höfe zu Gwiggen und Burgsäss nebst Burghof zu Schönstein für den Fall, als sie von seinen Schwiegereltern ledig geworden wären, lebenslänglich genießen. Wenn Michael von Ems stirbt, sein Schwiegervater aber noch lebt und von seiner Frau Osanna oder einer anderen Ehefrau Kinder hat, sollen Letztere die von seiner Tochter dem von Ems zugebrachten Summen und Güter erhalten. Hinterlässt Patt von Schönstein keine Kinder, so fallen die 1200 Gulden seiner Tochter den Erben Michaels von Ems und nur die oft erwähnten Güter den Erben der Ursula von Schönstein zu. Segnet Michael von Ems, ohne von seiner Gemahlin Leibeserben zu hinterlassen, vor dieser das Zeitliche, so sollen der Witwe die 1200 Gulden Heimsteuer und Widerlage zum lebenslänglichem Nutzgenuss und die 200 Gulden Morgengabe zu beliebiger Verwendung angehören. Geht Ursula von Schönstein ohne Leibeserben mit Tod ab und ist Patt von Schönstein mit Nachkommen noch am Leben, so erbt er Heimsteuer, Morgengabe und alles, was die Verstorbene ihrem Mann zugebracht hat; die Widerlage von 1200 Gulden jedoch kommt den Erben Michaels von Ems zu. Wenn aber weder sie noch ihr Vater eheliche Nachkommen hinterlassen, so sollen den Erben der Ursula von Schönstein bloß die Güter bleiben, das andere denen von Ems gehören. Hat Patt von Schönstein Leibeserben, so soll seine Tochter mit den 1200 Gulden, den Höfen zu Gwiggen, Burgsäss und Burghof zu Schönstein ganz ausgefertigt sein, und nur, wenn die Mutter stirbt, die Tochter deren "verschroten" Gewand und Frauenkleinode erhalten.
Charter: 8152
Date: 3. Dezember 1466
Abstract: Michael von Ems gibt Ritter Marquard von Ems, seinem lieben Vetter, dafür, dass er gegenüber der Ursula von Ems, geborenen von Schönstein, seiner lieben ehelichen Gemahlin, wegen deren 1200 Gulden Heimsteuer, ebensoviel Widerlage und 200 Gulden Morgengabe, zusammen 2600 rheinische Gulden, Gült und Gewähr geworden ist, einen Schadlosbrief.
Charter: 8153
Date: 17. Dezember 1466
Abstract: Hans Ladner, sesshaft zu Mittelberg, des alten Klaus Hans´ von Zürs ehelicher Sohnessohn, verkauft dem Ritter Marquard von Ems, seinem gnädigen Herrn, für 18 rheinische Gulden das Gut, welches er und seine Geschwister vom "ein" (Großvater) Klaus Hans geerbt haben, bestehend aus 12 Mannsmahd Mähder zu Zürs auf Monzabon, aufwärts an die Alpe Monzabon, abwärts an den Schrofen, im untersten "Dristal" an Bartsch Schulers und Jos Josens Gut zur Brugg stoßend.
Charter: 8154
Date: 20. Dezember 1466
Abstract: Hans Schneider zu Schwarzach am Achrain verkauft Sebastian Ölz, Bürger zu Bregenz, für 12 Pfund Pfennig Landswährung 2 Schilling Pfennig um Martini zu entrichtenden, ablösbaren Zins von seinem Hof und Gut zu Schwarzach am Achrain zwischen Sigmund Schmieds Gut, Schwarzach und der Nösnerin Gut, welches rechtes Hofgut des Kellnhofes zu Wolfurt ist und den Erben des verstorbenen Jos Kalb 10 Schilling Pfennig sowie den Heiligen zum Hörbranz 5 Schilling Pfennig zinst. Wird der Zins nicht genau am Martinstag bezahlt, so verfällt das Gut tags darauf dem Baschian Ölz zu Eigen.
Charter: 8155
Date: 17. Januar 1467
Abstract: Hans Rainli von Röthis verkauft mit Rat, Gunst und Willen Hans Specklis, Landammanns zu Rankweil, dem Junker Rudolf von Hohenems für 34 Schilling Pfennig seine zwei Alpkuhweiden auf der Alpe Süns mit den Rechten im Gemach, ausgenommen den "Alpmiet"-Zins, der von der ganzen Alpe der Herrschaft Österreich zukommt.
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