Charter: Hohenems, Reichsgrafschaft 8139
Signature: 8139
Add bookmark
Edit charter (old editor)
29. Mai 1464, Bernang
Vor Wilhelm Dornacher, Ammann des Gotteshauses St. Gallen zu Bernang, als öffentlichem Richter erscheint der ehrbare Hans Wetzel von Ems, genannt Kaiser, als Bevollmächtigter der Junker Rudolf und Michael von Ems, Gebrüder, mit seinem Fürsprech Klaus Hans von Bernang, und ist auch anwesend Herr Herr Marquard von Ems, Ritter. Hans Wetzel zieht einen Brief seiner Vollmachtgeber, von Junker Heinrich von Sengen besiegelt, hervor, wonach ihnen und der Frau Klara von Ramschwag auf heute hier zu Bernang ein Gerichtstag gesetzt worden sei. Klara von Ramschwag bestreitet dies durch ihren Fürsprech Hans Fölk. Hans Wetzel hält ihr entgegen, dass sie den Tag neulich mit den Herrn von Ems zu Götzis vereinbart habe. Das Gericht bestätigt jedoch die Angabe der Frau Klara, dass von Bestimmung eines Gerichtstags auf heute nichts vorgekommen sei. Hans Wetzel bleibt trotzdem bei seiner Behauptung. Klara von Ramschwag leugnet nicht, dass sie der Junker Rudolf zu Götzis um einen "Uffschlag" (Aufschub) von 14 Tagen gebeten habe, weil Marquard, der sie in der Sache lösen sollte, nicht im Land sei; aber von einem Rechtstag auf heute sei nicht die Rede gewesen, weshalb die Vollmacht Hans Wetzels ungültig sei. Dieser erbietet sich, wenn man ihm Aufschub bewillige, die Gültigkeit seiner Vollmacht zu beweisen, und Marquard von Ems will das Geld, welches den Bodmen gehöre, hinter Ammann und Gericht legen. Klara von Ramschwag fordert, dass nach dem Recht, das sie bereits erlangt hat, vorgegangen werde, willigt jedoch in eine Fristerstreckung von drei Wochen ein. Current repository:
Rgft Hohenems
Material: Pergament


Places
- Bernang
Vorarlberger Landesarchiv, Hohenems, Reichsgrafschaft 8139, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/AT-VLA/HohenemsRgft/8139/charter>, accessed 2025-05-03+02:00
You are copying a text frominto your own collection. Please be aware that reusing it might infringe intellectural property rights, so please check individual licences and cite the source of your information when you publish your data
The Charter already exists in the choosen Collection
Please wait copying Charter, dialog will close at success