Fond: Hohenems, Reichsgrafschaft
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Charter: 8155
Date: 17. Januar 1467
Abstract: Hans Rainli von Röthis verkauft mit Rat, Gunst und Willen Hans Specklis, Landammanns zu Rankweil, dem Junker Rudolf von Hohenems für 34 Schilling Pfennig seine zwei Alpkuhweiden auf der Alpe Süns mit den Rechten im Gemach, ausgenommen den "Alpmiet"-Zins, der von der ganzen Alpe der Herrschaft Österreich zukommt.
Charter: 8156
Date: 15. April 1467
Abstract: Ammann und Rat der Stadt Feldkirch sind wegen des Gallus Pappus, Freischöffen, und Jörg Pappus, Gebrüder, auf die Klage des Freischöffen und Prokurators Heinrich von Soest von Johann Halschede, gehuldigtem Freigrafen der freien Grafschaft und des freien Stuhls zu Brakel bei der Stadt Dortmund, vor diesen Freistuhl "fürgeharschen" worden. Der Freiherr Ulrich von Brandis, österreichischer Vogt zu Feldkirch, hat hierauf namens seiner Herrschaft dem Ammann und Rat die Sache abgefordert und mit Ehre und Recht auf etliche "namliche ennd", die er den Klägern vorgeschlagen hat, zu weisen begehrt. Dabei hat auch Herr Marquard von Ems von Hohenems, Ritter, ein echter und rechter Freischöffe "Tröstung" getan, damit die Stadt einem der angebotenen Vorschläge, welcher den Klägern am liebsten sei, nachkomme, wofür diesen von Herrschaft und Stadt Sicherheit und Geleit geboten wurde. Damit nun Marquard von Ems für seine Gutwilligkeit in dieser Sache nicht zu Schaden komme, stellt ihm die Stadt einen Schadlosbrief aus.
Charter: 8157
Date: 23. April 1467
Abstract: Hans Maiger der Alte von Röthis verkauft mit Rat, Willen und Gunst Hans Specklis, Landammanns zu Rankweil, dem Junker Rudolf von Hohenems dreizehn Kuhweiden in der Alpe Süns, mit Ausnahme der Alpmiete, welche nach Anzahl der Weiden der österreichischen Herrschaft auf das Schloss Feldkirch zu entrichten ist, für 10 Pfund weniger 5 Schilling Pfennig Landswährung und dazu noch einen Stall für ein Pfund Pfennig.
Charter: 8158
Date: 13. Juni 1467
Abstract: Herzog Sigmund befiehlt seinem Getreuen Kaspar Rot, Zollner am Lurx, und jedem künftigen Zollner, der ehrbaren Gertraud, Witwe Oswalds von Seben, und deren Erben, welcher er 50 Mark Berner jährliche und ewige, von künftigem Jörgentag auszufolgende Gült am Lurx verkauft und verschrieben hat, diese Gült jährlich zur bestimmten Zeit ohne Weigerung vom eingenommenen Zoll auszuzahlen.
Charter: 8159
Date: 20. Oktober 1467
Abstract: Der Ritter Werner von Schinau, Bilgrin von Reischach und Diethalm Blarer von Wartensee, alle drei echte und rechte Freischöffen des heiligen Reichs der "haimlichen Aucht" (Acht), schreiben Johann von Hulschede, Freigrafen des heiligen Reichs und des freien Stuhles zu Brakel, dass ihnen der edle und feste Rudolf von Ems eine von Ludwig Halder, Freischöffen, an eigener Statt, von Heinrich Schellang, Freischöffen, von Konrad Golg und Ulrich Rebknecht, genannt Hölderlin, der Stadt Lindau offenbaren Dienern, erlangte Zitation gezeigt habe, wornach er sich am Mittwoch nach kommendem Martinstag zu rechter Gerichtszeit vor dem freien Stuhl zu Brackel gegenüber den genannten vier Dienern der Stadt Lindau verantworten solle. Den Rudolf von Ems befremde das umso mehr, als die Kläger, obwohl er im Lande war, weder mündlich noch schriftlich ihn vorher belangt hätten. Er sei aber erbötig, vor ihnen dreien nach Recht der heiligen Acht den Dienern der Stadt Lindau unverzüglich zu geben, was er ihnen nach Ehre und Recht schuldig sei. Genüge dies nicht, so wolle er dasselbe vor Herzog Sigmund von Österreich, dem er dienstlich verbunden ist, oder vor Ludwig Pfalzgraf bei Rhein, Herzog zu Ober- und Niederbayern, oder vor Graf Ulrich von Montfort, Herrn Türing von Hallwil und Sigmund vom Stein, beide Ritter und alle drei des heiligen Reichs echte Freischöffen, tun oder vor andern inländischen Enden und Stätten. Er verspreche auch den Klägern und wen sie mitbringen freies Geleit, wofür sie sich verbürgen. Daher bitten sie mit besonderem Ernst, die erwähnte Zitation und Ladung abzutun, die Kläger anzuweisen, von ihm in vorgeschlagener Art Recht zu nehmen und gegen Rudolf von Ems nicht zu richten und zu prozedieren.
Charter: 8160
Date: 5. November 1467
Abstract: Hans Emser gestattet Michael von Ems von der Hohenems, seinem lieben Junker, welcher ihm um 120 Pfund Pfennig Hauptgut oder 6 Pfund Pfennig Konstanzer Münze Landswährung Zins für immer das so genannte Zagelholz auf den Mähdern, 14 Mannsmahd groß, zwischen Ludwig Ammanns Zagelholz, der Langenauer Gut und der Straße, verkauft hat, trotzdem jederzeit den Rückkauf um die genannte Summe.
Charter: 8161
Date: 29. November 1467
Abstract: Jakob von Ems, Vogt zu Neuburg, verkauft Jos Gropp und Barbara Wetzlin, seiner Ehefrau, für 100 Pfund Pfennig Konstanzer Münze Feldkircher Währung seinen Wein- und Baumgarten, genannt der Hofer, zwischen den Gütern der Altmannshofen, Marquards und Michaels von Ems und der Landstraße.
Charter: 8162
Date: 1. Dezember 1467
Abstract: Konrad Bock aus den Mähdern und seine Ehefrau Brida verkaufen mit Hand Hans Specklis, Landammanns zu Rankweil, dem Junker Jakob von Ems, Vogt zu Neuburg, für 26 Pfund Pfennig Konstanzer Münze Feldkircher Währung ein Pfund und 6 Schilling Pfennig um Martini nach Ems zu entrichtenden, aber rücklösbaren Zins von folgenden Stücken und Gütern: von ihrer Wiese am Sennlehen zwischen Uli Mosers, Heinz Bocks Kinder und Werders Gütern; von einem andern Gut im Sennlehen zwischen Bocks Kinder, Uli Mosers und Anna Bockins Gütern; von ihrem Juchart Acker im unteren Sand zwischen Uli Bocks Kinder und Hans Bocks Gütern und Jos Toblers Viehweide; endlich von ihrem Hanfland auf Langenrüti zwischen Stark, Uli Bocks Kindern und der Straße.
Charter: 8163
Date: 5. Februar 1468
Abstract: Konrad Scherer von … (in der Urkunde leer gelassener Raum) verkauft mit Hand Lorenz Bernhards von Schlins, österreichischer Landammann im vorderen Walgau, dem Herrn Johann Ächeler, Kirchherrn zu Schnifis, für 30 Pfund weniger 10 Schilling Pfennig Konstanzer Münze Feldkircher Währung den so genannten Riser-Weingarten zwischen Heinz Zimmermanns, Ness Albertins und Jos Birklis Erben Gütern und der Allmein.
Charter: 5102
Date: 23. Mai 1468
Abstract: Jakob Bützel, Bürger zu Lindau, verkauft mit Wissen und Willen seines Vaters Konrad Bützel, Unterbürgermeister zu Lindau, dem Ritter Marquard von Hohenems um 36 Pfund Pfennig Lindauer Währung, welche der Käufer bar entrichtet, 28 Rinderrechte in der Alpe Zürs, die er von seinem Vater zur Heimsteuer erhalten hat, und überantwortet dem Käufer alle hierüber in seinen Handen befindlichen Urkunden.
Charter: 8164
Date: 23. August 1468
Abstract: Margaretha Minnerin, des verstorbenen Bertsch Minners von Zürs eheliche Tochter, verkauft mit Hand Leonhard Kohlers, des Herrn Eberhards, Grafens zu Sonnenberg, Truchsessen zu Waldburg, Ammann in Walgau, und mit Zustimmung ihres Vetters und rechten Vogts Domenig Schedlers von Nüziders dem Herrn Marquard von Ems, Ritter, für 10 Pfund Pfennig ihre vom Vater ererbten 10 Rinderweiden in der Alpe Zürs der Grafschaft Sonnenberg, in der so genannten Galt- und Bregenzer-Alpe, auf dem Oberboden, im Mortloch, auf dem Halbleger und auf Monzabon.
Charter: 8165
Date: 13. Januar 1469
Abstract: Vor Hans Steurer als öffentlichem Richter im Namen seines Herrn, des Herzogs Sigmund von Österreich, erschien zu Dornbirn im Dorf vor Gericht der Junker Michael von Ems namens aller Herren von Ems mit seinem erlaubten Fürsprech Hans Keckle und klagte, dass die Erben des verstorbenen Hans Gehrer die 9 Pfennige St Othmars-Zins, welche dieser jährlich seinen Amtleuten entrichtet, nicht mehr bezahlen wollen. Els Gehrerin und ihr Vogt Heini Maier ließen hierauf durch ihren Fürsprech Diem Rauberg/Romberg antworten, sie hätten nur die Hälfte geerbt und es sei ihnen unbekannt, dass davon dieser Zins zu entrichten wäre. Könne man ihnen das beweisen, so würden sie sich nicht weigern zu zahlen. Über Aufforderung des Gerichts schworen nun die Amtsleute derer von Ems, Hans Fölk und Hans Franz, einen Eid, dass Hans Gehrer den Zins bis an sein Lebensende entrichtet habe, worauf auch die Erben den Zins zu geben gerichtlich verhalten wurden.
Charter: 8167
Date: 11. März 1469
Abstract: Jos Rüsch zu Wolfurt und Hans Köb der Jüngere, sein Schwestermann, verkaufen für 10 Pfund Pfennig Landswährung an die Pfründe und ewige Messe der Kapelle zu Langen hinter Rickenbachs-Tobel den Pflegern dieser Kapelle 10 Schilling Pfund jährlich am Gregorientag in die Hand des Kaplans oder Pflegers zu entrichtenden Zinses von ihrem Haus, ihrer Hofstatt und dem daran stoßenden Baumgarten jenseits Wolfurt zu Berg bei der Linden zwischen dem Bach, der Dorothea Bruderhoferin und den Haberstroe, wovon dem Egger 10 1/2 Schilling Pfennig zu zinsen sind; dann von ihren zwei Mannsmahd Wieswachs jenseits der Fußach zum Hohenalber zwischen der Gemeinde und der Schnellen-Wiese, mit der Haberstroe in Wechsel gehend und an die Vigilie 2 Schilling Pfennig zinsend. Diese Güter sind der Pfründe rechtes Für- und Unterpfand, und wenn nicht am rechten Tag der Zins entrichtet wird, so werden sie zinsfällig und verfallen zu Eigen. Doch ist es erlaubt, ihn mit Zustimmung von Ammann und Rat der Stadt Bregenz auf andere gleichwertige Güter zu übertragen.
Charter: 8168
Date: 6. November 1469
Abstract: Jakob Ratgeb, welcher vom Herrn Marquard von Ems der Leibeigenschaft entlassen worden ist, bekennt, dass dies nur auf zwölf Jahre gültig sein soll.
Charter: 8169
Date: 6. Februar 1470
Abstract: Vor Bürgermeister und Rat der Stadt St. Gallen kommen der Ritter Ludwig von Helmisdorf einerseits und Hans Walser von Ems andererseits. Ersterer klagt durch seinen Fürsprech Hektor von Watt, Altbürgermeister, dass Hans Walser auf rechtlichem Weg mit Leib und Gut sein eigener Mann geworden sei, aber sich nicht als solchen bekennen und die entsprechenden Pflichten erfüllen wolle, weswegen er ihn dazu zu verhalten bitte. Hans Walser lässt hierauf durch seinen Fürsprech Hans Brändler antworten, er sei weder Herrn Ludwigs noch sonst jemandes Leibeigener. Auf dieses hin zieht Ludwig einen von Herrn Marquard von Ems, Ritter, besiegelten Brief hervor, woraus zu entnehmen ist, dass dieser den Walser als Leibeigenen an den verstorbenen Junker Burkhard Schenken übergeben habe, worauf er erblich an Junker Merk, seinen Bruder, gekommen und dann laut Übergansbrief an ihn selbst gelangt sei. Walser entgegnet, dass Junker Burkhard ihn zwar auferzogen, aber nie als leibeigen angesehen habe; zudem sei seine Mutter keine Leibeigene gewesen, sondern gehöre der österreichischen Herrschaft zu, unter welcher es nachweislich Landesrecht sei, dass das jüngste und älteste Kind, auch wenn der Vater leibeigen sei, der Mutter nachfalle. Herr Ludwig erwidert, dass Walser nach Burkhards Abgang sich eidlich dem Marquard von Ems verpflichtet habe. Dies gesteht Walser zu; er habe es aber nur getan, damit Herr Marquard ihm in seinen Sachen behilflich sei. Nach beiderseitiger Anhörung spricht der Rat das Urteil, Hans Walser solle den Beweis erbringen, ob es Landesrecht sei, dass das älteste und jüngste Kind, wenn ein leibeigener Mann eine Frau aus der österreichischen Herrschaft heirate, der Mutter nachfolge und dass er dies älteste oder jüngste Kind wäre.
Charter: 8170
Date: 4. Mai 1470
Abstract: Klara Walserin von Ems und Konrad Roewli, ihr Ehemann, Bürger von Markdorf, bekennen, dass erstgenannte sich von der Leibeigenschaft ihres Herrn, Ritter Marquard von Ems von Hohenems, für 5 rheinische Gulden und Hingabe des Guts "an der Hofstatt", welches sie von ihrem verstorbenen Vater und Bruder geerbt hat, losgekauft habe. Was jedoch ihr Gut auf dem Berg im Meschach betreffe, so soll die Hälfte ebenfalls ihrem Herrn von Ems, die andere aber mit Zins und Gült auch fernerhin ihren Nachkommen und Erben gehören.
Charter: 8171
Date: 28. August 1470
Abstract: Margareth Kuonin von Ems, Heinrich Kuons eheliche Tochter, welche zufolge eines Briefs ihres Herrn Marquard von Hohenems, Ritters, der Leibeigenschaft entlassen worden ist, erklärt, dass derselbe fortan tot und ab sein solle und dass sie mit Leib, Leben, Erbe und Gut wieder ihrem genannten Herrn zu Diensten stehen wolle.
Charter: 8172
Date: 4. Dezember 1470
Abstract: Hans Holl zum hinteren Schruntolf und seine Ehefrau Ursula Bletzin verkaufen Martin Bletz, ihrem Schwager und Bruder ebendaselbst, für 58 Pfund Pfennig Landswährung ihren dritten Teil des Hofes und Gutes im hinteren Schruntolf, wovon ein Drittteil bereits ihm, der andere aber der Pfifferin gehört, ein Lehen von Oswald Siber, Bürger zu Lindau, dem jährlich vom ganzen Hof ein Pfund Pfennig 2 Malter Hafer Wangener Maßes und zwei Hühner zu zinsen sind, als Todfall 10 Schilling Pfennig zukommen und wovon sonst noch 5 Schilling Pfennig gegen Opfenbach jährlich gezahlt werden sollen.
Charter: 8173
Date: 21. Januar 1471
Abstract: Wilhelm Graf zu Montfort, Herr zu Werdenberg; Graf Ulrich von Montfort, Herr zu Tettnang, und Graf Jörg von Werdenberg-Sargans, Herr zu Ortenstein, Letztere des ersteren Vettern, stellen dem Ritter Marquard von Ems von der Hohenems, welcher des Grafen Wilhelm Mitgült und Gewähr für 2.000 rheinische Gulden Hauptgut und 100 Gulden Zins von Herrschaft und Gericht Ehrenberg zu Sevellen gegenüber dem ehrsamen, weisen Rudolf Mötteli, wohnhaft zu Stein, geworden ist, einen Schadlosbrief aus.
Charter: 8174
Date: 21. Januar 1471
Abstract: Obiger Graf Wilhelm stellt in gleicher Angelegenheit dem Rudolf von Ems von der Hohenems, seinem lieben und besonders guten Freund, einen Schadlosbrief aus.
Charter: 8177
Date: 15. April 1471
Abstract: Ursula Pfeiferin vom Schruntolfs, Witwe, verkauft mit Zustimmung ihres Vogts Jörg Haid für 50 Pfund Pfennig Landswährung dem ehrbaren Konrad Kinbach ihren Hof und ihr Gut zum Schruntolfs, ein Lehen von Ulrich Siber zu Lindau, wovon ihr Hof ein Drittteil ist und dem entsprechend vom ganzen zinst.
Charter: 8175
Date: 29. September 1471
Abstract: Marquard von Ems von Hohenems, Ritter, setzt der frommen und ehrwürdigen Frau Anna von Landenberg, Witwe Johanns von Königsegg, mit welcher er sich vermählt hat und der er vermög Heiratsbriefs für ihre Heimsteuer eine genügende Widerlage geben sollte, weil er ihr gegenwärtig in anderer Weise nicht genug zu tun vermag, folgende Güter, Eigen und Lehen zum Pfand: all sein Gut zu Ems, ausgenommen das Schloss, sein Gut in dem Hof zu Lustenau, Windnau und Haslach und das Gut zu Dornbirn mit allem Zugehör.
Charter: 8176
Date: 6. November 1471
Abstract: Hans Hefel verkauft dem ehrbaren Hans Herzli für 8 Pfund Pfennig 8 Schilling Pfennig Zins, die er selbst von seinem verstorbenen Bruder Klaus von dessen Haus und Hofstatt im Oberdorf gekauft hat.
Charter: 5103
Date: 21. Dezember 1471
Abstract: Ursula Pfeiferin von Schruntolfs, Gemeinde Opfenbach, Witwe, verkauft Konrad Küenbacher ihr und ihrer Kinder Haus, Hof und Besitz um 50 Pfund Pfennig, alles gelegen zu Schruntolfs, Gemeinde Opfenbach, und Lehen von Ulrich Sieber zu Lindau. Die Gülten werden aufgezählt.
Charter: 8179
Date: 15. April 1472
Abstract: Marquard von Ems von der Hohenems, Ritter, rechter Vogt der Schwester seiner Ehefrau Küngoltin Thumbin, geborenen von Altstätten, Witwe Junker Hans Thumbs, gibt an ihrer Statt dem Hänsli Müller von Hugelzhofen ein Juchart Acker, das Schottengut genannt, welches er einst von Hans Thumb erhalten hat, ebenfalls zu Lehen.
Charter: 5104
Date: 21. Mai 1472
Abstract: Wernher von Zimmern, Freiherr, Vogt zu Bregenz, verleiht dem Ulrich Sieber, Bürger zu Lindau, über sein Bitten die Höfe zu Schruntolfs und Opfenbach, die vom Grafen Hermann von Montfort, Herrn zu Bregenz, herrühren und Ulrichs Vater, Oswald Sieber, Bürger zu Lindau, verliehen waren, zu rechtem Lehen.
Charter: 8180
Date: 23. Juni 1472
Abstract: Heinrich Pfleghaar, Metzger und Bürger zu Feldkirch, und seine Ehefrau Greta verkaufen mit Zustimmung Michael Schmieds, Stadtammanns zu Feldkirch, dem Leonhard Barfuß, auch Metzger und Bürger daselbst, und dessen Ehefrau Elsa Schatzmannin ihr Haus und ihre Hofstatt, zu Feldkirch in der Vorstadt zwischen Jörg Schreibers und Hans Weinzierls Häusern und Hofstätten gelegen, hinten an die Stadtringmauer und vorne an die Straße grenzend, wovon ein Pfund Pfennig an des verstorbenen Eberharts Kreidenweiß Erben und ein Schilling Pfennig nach St. Leonhard in der Au jährlich zu entrichten ist.
Charter: 8181
Date: 23. Juli 1472
Abstract: Ammann und Rat der Stadt Feldkirch erteilen dem Ritter Marquard von Ems einen Schadlosbrief dafür, dass er bei ihrer Vorforderung vor den freien Stuhl zu Brakel bei der Stadt Dortmund, welche auf Klage des Konrad Langenhauser durch Johann Hulschede, Freigraf der Freigrafschaft und des freien Stuhles daselbst, erfolgte, als echter, rechter Freischöffe nicht "Tröstung" getan, als Herr Ulrich von Brandis, österreichischer Vogt zu Feldkirch, die Angelegenheit der Stadt abforderte und dem Kläger bestimmte Vorschläge machte.
Charter: 8182
Date: 18. August 1472
Abstract: Klaus Schneider von Haslach verkauft Junker Michael von Ems von der Hohenems für 10 Pfund Pfennig Landswährung 10 Schilling Pfennig ablösbaren, in seine Hände zu entrichtenden Martinizins von seinem Weingarten "Neusatz" zwischen Neslers und Henslers Gütern, wovon der vierte Teil den Herren von Ems zu geben ist.
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