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Charter: Hohenems, Reichsgrafschaft 8165
Signature: 8165
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13. Januar 1469
Vor Hans Steurer als öffentlichem Richter im Namen seines Herrn, des Herzogs Sigmund von Österreich, erschien zu Dornbirn im Dorf vor Gericht der Junker Michael von Ems namens aller Herren von Ems mit seinem erlaubten Fürsprech Hans Keckle und klagte, dass die Erben des verstorbenen Hans Gehrer die 9 Pfennige St Othmars-Zins, welche dieser jährlich seinen Amtleuten entrichtet, nicht mehr bezahlen wollen. Els Gehrerin und ihr Vogt Heini Maier ließen hierauf durch ihren Fürsprech Diem Rauberg/Romberg antworten, sie hätten nur die Hälfte geerbt und es sei ihnen unbekannt, dass davon dieser Zins zu entrichten wäre. Könne man ihnen das beweisen, so würden sie sich nicht weigern zu zahlen. Über Aufforderung des Gerichts schworen nun die Amtsleute derer von Ems, Hans Fölk und Hans Franz, einen Eid, dass Hans Gehrer den Zins bis an sein Lebensende entrichtet habe, worauf auch die Erben den Zins zu geben gerichtlich verhalten wurden.  

orig.Original

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Rgft Hohenems

Material: Pergament
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