Collection: Urkundenbuch der Stadt Leipzig, ed. Posern-Klett, 1868 (Google data)
Charter: No. 449. 1470. 28. Febr.
Date: 99999999
Abstract: Kurfürst Ernst und Herzog Albrccht bekennen, duss der Rath zu Leipzig von iren
(des Ruths) gleubem innwendig vnd vßwendig der lande auf ihre Veranlassung 7800 Eh. Gulden
auf einen jährlichen Zins von 468 Eh. Gulden ausgewonnen und ihnen ausgezahlt habe; sie
weisen den Rath wegen Hauptgeld und Zinsen an Amt und Pflege Delitzsch, und der
Geleitsmann zu Dclitzsch soll, bin die Fürsten die 7800 Gulden von dem Rathe surückgekauft
haben werden, jährlich zu Johannis und Weihnachten je 23i Gulden an den Rath auszahlen.
Gegeben — Dresden — an der mittewochen noch Exsurge.
Charter: No. 41. 1352. 25. Jan.
Date: 99999999
Abstract: Markgraf Friedrich belehnt Wernher von Halle, dessen Ehefrau, und Johann von
Tammcnhain, dessen Eidam sammt Ehefrau mit dem von Conrad dem Schulthcissen erkauften
halben Schult- heissenamte unter Vorbehalt des Einlösungsrechts nach Ablauf von zwei
Jahren und bestimmt, dass wenn binnen dieser Zeit Simon der Schulthciss, Scsiteer der
ändern Hälfte des Schultheissenamts sterben würde, dessen Antheil in ihren Pfandbesitz
übergehen solle. An demselben Tage belehnt der Markgraf die genannten Personen mit dem von
dem Schultheissen Conrad erkauften Grundstücke.
Charter: No. 294. 1452—58.
Date: 99999999
Abstract: Berechnung der Schuldforderwng der Stadt an Kurfürst Friedrich II.
Charter: No. 528. 1484. 17. u. 18. Mari.
Date: 99999999
Abstract: Der Clcriker Henning Gode. Beauftragter des Abt Cornelius überweist dem Eathe
den Besitz der Parochie S. Jacobi und entJässt den Pleban und die Parochiancn -ihrer
geleisteten Eide.
Charter: No. 281. 1451. 8. Nov.
Date: 99999999
Abstract: Kurfürst Friedrich II. verkauft auf einen Wiederkauf den Verwesern des
Georgenhospitals vor der Stadt Leipzig 40 Rhein. Gulden j. Z. für 600 Rhein. Gulden,
ivelche 40 Gulden das Kloster su Pegau von den an den Kurfürsten zu entrichtenden
Jahrrenten jährlich halb auf Walpurgis und halb auf Michaelis an die Käufer einzahlen
soll*).
Charter: No. 226. 1444.
Date: 99999999
Abstract: Rathsrcrordnuny wegen des Gewerbebetriebs der BäcJcer. 1) Or. suorum consitlum.
Charter: No. 293. 1452.
Date: 99999999
Abstract: Eathsbeschlüssc in Setreff des Obstverkaufs und der Caveteglocke.
Charter: No. 209. (1441.)
Date: 99999999
Abstract: Der Eath verkauft Johannes Lachs, Pfarrer zu Altstadt Waldenburg 30 Rhein.
Gulden zu einem Seelgeräthe in dem neuen Georgenhospital.
Charter: No. 309. 1454. 13. Febr.
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Abstract: Vertrag des Raths mit dem Gardian zu Seuslitz wegen Beisteuer der Barfussmühle
zu den Kosten der Stadtbefestigung.
Charter: No. 32. 1335. 22. Mai.
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Abstract: Bürgermeister und llath bezeugen, dass in ihrer Gegenwart der ßüryer Johannes
ron Mockau (MoMotve) seiner Schwester Kuncgundis Nonne im Kloster Nimbschen eine halbe
Mark von einer Wiese bei Goldis auf Lebenszeit überwiesen habe.
Charter: No. 276. 1451. 4. Juli.
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Abstract: Thomas Reße, Gleitsmattn zu Leipzig vereiniget sich mit den Einwohnern zu
Conncwitz über die Frohndienste derselben auf Wiesen hinter dem Schlosse zu Leipzig.
Charter: No. 324. 1457. 8. Febr.
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Abstract: Dietrich Dijfrsen Freigraf zu Volkmarsen auf dem Eied verkündet in Klagsachen
des Mathias Makwitz den durch das heimliche Gericht ausgesprochenen Arrestschlag auf
sämtliche Habe der mehrfach vorgeladenen aber ungehorsamer Weise ausgebliebenen Beklagten.
Charter: No. 440. 1469. 30. Dec.
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Abstract: Der Rutli uberlässt dem Handwerk der Wollenwcber gegen Abtretung des Hauses
Hier dem Loehe eine AUlieilung des Wagegebäudes.
Charter: No. 234. 1445. 17. Juni.
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Abstract: Kurfürst Friedrich II. fordert den RatJi auf, nur bevorstehenden Heerfahrt sich
bereit zu halten.
Charter: No. 249. 1448. 20. März.
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Abstract: Kurfürst Friedrich II. zeigt dem Euthe die bevorstehende Ankunft seiner
bevollmächtigten Eäthe gu Leipzig an.
Charter: No. 407. 1466. 3. Nov.
Date: 99999999
Abstract: Itcschhiss (Irr Eäthc über dir Erhebung und die Höhe der städtischen Abgaben
von Wein und Meth.
Charter: No. 117. 1403. 17. März.
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Abstract: liath und Bürgerschaft beurkunden, dass sie auf Gehciss der Markgrafen
Friedrich und Wilhelm den Landgrafen Balthasar, Friedrich und Wilhelm Erbhuldung geleistet
halten.
Charter: No. 178. 1432. 26. Nov.
Date: 99999999
Abstract: Bürgermeister und Eath der Stadt Ascherslcbcn bezeugen, dass Hohtriüs Ehefrau
ihrem Bruder Frans Kitdorf Vollmacht crtheilt habe, in ihren Angelegenheiten mit dem
Eatlie und der Bürgerschaft zu Leipzig zu -verhandeln.
Charter: No. 101. 1393. 28. Aug.
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Abstract: Die Markgrafen Friedrich und Wilhelm erlassen mit Beirath ihrer Heimlichen eine
Ordnung für die Bäcker in Betreff des Brotverkaufs und der Schweinemast.
Charter: . 93. 1386. 23.
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Abstract: Die Markgrafen Friedrich und Wilhelm ertheilen den Schneidern eine
Handicerksordmmg.
Charter: No. 168. 1429. 5. Dec.
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Abstract: Der Erzbisfhof von Köln fordert Bürgermeister und Eath zu Leipzig in Kingsachen
der Kudorfe nach Aufhebung des angesetzten Termins auf den 14. Januar vor sein Gericht gu
Brühl oder wo er sich sonst auf der linksrheinischen Seite des Erzstifts an diesem Tage
befinden werde.
Charter: No. 31. 1324. 17. Juli.
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Abstract: Burggraf Albe.ro der ältere von Leimig eignet eine von Thammo von Oelzschau
aufgelassene Wiese bei Oetzsch den Aussätzigen zu S. JoJiannis. Vgl. No. 29.
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Abstract:
Charter: No. 321. 1456. 1. Sept.
Date: 99999999
Abstract: Der Eath genehmigt unter Vorbehalt des Widerrufs auf Nachsuchen der Böttiger
die Beschränkung der Zahl der von den einzelnen Meistern zu haltenden Knechte und
Gesellen.
Charter: No. 402. 1466. 29. Juli.
Date: 99999999
Abstract: Bnrycrmcister und Jiath yrioben, dein Nickel von Buckxdorf und nach diesem laut
der Stifti des Bischofs Dietrich rtni Xaumbury zu Berufenden (No. 363) jahrlich und
solange der Wieder kauf steht 40 Rhein. Gulden in zwei Terminen zu zahlen, nach
Wiedereinlösung der Zinsen alter eu geeigneter Anlegung der Hauptsumme ihre Mithülfe zu
gewahren.
Charter: No. 286. 1452. 11. Mai.
Date: 99999999
Abstract: Bürgermeister und Eath setzen als LchnJicrrn der von Martin Schindel im
Gcorgetihospital gestif teten geistlichen Lehen gemeinschaftlich mit den bestellten
Testamentarien die Ordnung des Gottes dienstes an den Altären fest und treffen
Bestimmungen über Vertheilung der übenciesenen ' Renten und Gefalle. 1) Or. erlichcr. 2)
Or. sal auch alle aontagc J'ruc salcz vnde wiehcwasser xeu sfnthe Joryin in der kirchen
sin vnde wiAen.
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