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Collection: Geistliches und Weltliches Territorium Fulda
Sequential number5731
Date: 1656 August 08
AbstractHans Diede zum Fürstenstein bestätigt für sich und in Vollmacht für Hans Eitel und Philipp Melchior Diede zum Fürstenstein die Belehnung mit einem halben Vorwerk in Allendorf (Altendorf) [Gem. Bad Sooden-Allendorf, Werra-Meißner-Krs.] mit Äckern, Wiesen und Zinsen, eineinhalb Huben Land mit Höfen, Äckern und Wiesen in Albungen [Stadtteil der Gem. Eschwege, Werra-Meißner-Krs.], drei Werdern mit ihren Wassergängen und Wiesen unter dem (Hohen Stadt) und gegen (Klingenfurth) sowie weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5732
Date: 1656 Oktober 3
AbstractFrater Marian Röht aus Fulda legt Profess ab.

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Sequential number5733
Date: 1656 Oktober 3
AbstractFrater Wilhelm Ruppel aus Fulda legt Profess ab.

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Sequential number5734
Date: 1656 Oktober 3
AbstractFrater Raban Sauer (Saur) aus Fulda legt Profess ab.

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Sequential number5735
Date: 1656 Dezember 6
AbstractEberhard von und zu Buchenau, Ältester seiner Familie, bekundet für sich und seine Vettern Wolf-Herbold, Obrist, und Georg sowie aller Erben, dass er den Dekan, die Kanoniker und das gesamte Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld mit etlichen Lehen des Katzenbiss Gutes in und um Sassen bei Hünfeld belehnt hat, nach Recht und Gewohnheit, wie das Stift die Lehen bisher besessen hat.

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Sequential number5736
Date: 1657 Januar 15
AbstractFrater Alexander Weigel aus Fulda legt Profess ab.

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Sequential number5737
Date: 1657 Januar 23
AbstractJohann Friedrich Köth (Köeth) von Wahnscheid (Wannschied) bestätigt die Belehnung mit einem Hof in Dauernheim (Oberndauernheim) [Ortsteil der Gem. Ranstadt, Wetteraukrs.] samt allen Zubehörungen durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5738
Date: 1657 Februar 15
AbstractJoachim [von Gravenegg], Abt von Fulda, bestätigt, dass Kaspar von Buchholz (Buchholtz) dem Konvent St. Bonifacii wegen einer auf den Müsischen [Müs, Ortsteil der Gem. Großenlüder, Lkr. Fulda] Gütern haftenden Schuld drei Güter überlassen hat, nämlich das Gut, das Hans Rutzell und dann Bonus Krämer (Kraemer) in (Roden) gehörte, das Gut, das Peter Trencken und dann Bonus Krämer gehörte, sowie das Gut, das Valentin Scheffer und dann Ruben Schneider in Niederrode [Stadtteil der Gem. Fulda, Lkr. Fulda] gehörte.

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Sequential number5739
Date: 1657 März 08
AbstractKaspar von Buchholz (Buchholtz) bestätigt die Verpfändung von drei Gütern an den Konvent St. Bonifacii, die er wegen einer auf den verkauften Romrodischen Gütern in Großenlüder (Lüder) [Gem. im Lkr. Fulda] und Müs [Ortsteil von Großenlüder] haftenden Schuld eingegangen ist.

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Sequential number5740
Date: 1657 März 29
AbstractWilhelm Rudolf und Gottfried von Ebersberg gen. von Weyhers informieren Abt Joachim [Graf von Gravenegg] von Fulda über den Tod ihres Vaters [Lukas]. Sie bitten den Abt das sonst übliche Spiel nicht stattfinden zu lassen (die gewöhnliche Jahreszeit mit Hindansetzung des Spiels) und das Trauerjahr einzuhalten. Der fürstliche Zentgraf im Gericht Weyhers habe jedoch vor die Trauerzeit zu beenden und das Spiel trotzdem stattfinden zu lassen. Wilhelm Rudolf und Gottfried verweisen darauf, dass beim Tod ihres Vettern Otto Heinrich von Ebersberg gen. von Weyhers das Trauerjahr eingehalten wurde und bitten den Abt, dass er den Zentgrafen zurechtweist.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 300
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Sequential number5741
Date: 1657 April 18
AbstractDie gesamte Leinweberzunft der Stadt Fulda bittet den fürstäbtlichen Kanzler von Fulda um eine Entscheidung, wie mit ihrem Brauch, dass die Zunft dem Oberschultheißen jedes Jahr ein Osterlamm zukommen zu lassen, zu verfahren sei, wenn in Abwesenheit des Oberschultheißen der Unterschultheiß das Lamm einfordere. Die Entscheidung auf der Rückseite: Dem Vertreter des Oberschultheißen sei statt des Lamms eine gewisse Geldsumme zu zahlen.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 301
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Sequential number5742
Date: 1657 Juni 21
AbstractJohann Hartmann, Johann Konrad und Franz Christoph von Rosenbach sowie weitere namentlich genannte Personen bestätigen die Belehnung mit Schackau (Schackhen) samt allen seinen Zubehörungen in Holz und Feld sowie einem Gut ebendort, mit Kleinsassen (Sassen), Gerharts (Gerhardts) [alle Orte Gem. Hofbieber, Lkr. Fulda] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5743
Date: 1657 Juni 21
AbstractJohann Hartmann, Johann Konrad, Franz Christoph und Franz Rudolf von Rosenbach bestätigen die Belehnung mit einem Steinhaus, zwei Höfen und drei Huben Land in Berstadt (Berstadt) [Ortsteil der Gem. Wölfersheim, Wetteraukrs.] sowie ihrem Teil an der Gült in Langsdorf (?) (Langendorff) [Stadtteil der Gem. Lich, Lkr. Gießen] durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5744
Date: 1657 Juli 4
AbstractDie verordneten Baumeister aus Steinhaus [Ortsteil der Gem. Petersberg], Hans Schwert (Schwerth) und Hans Eckhardt (Eckert), als Vorsteher der Kirche daselbst, verleihen Martin Eckhardt (Eckerts) eine Wiese in Steinhaus.

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Sequential number5745
Date: 1657 August 01
AbstractAndreas Jost von Ried bestätigt die Belehnung mit Gütern bei Praunheim (Phraunheim) und Eschersheim [beide Orte Stadtteile der Gem. Frankfurt am Main] durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5746
Date: 1657 Oktober 11
AbstractFriedrich und Martin von der Tann (Thann) in Römershag bestätigen die Belehnung mit Gütern in Wehrda (Wertha) [Gem. Haunetal, Landkr. Hersfeld-Rotenburg], in Großentaft (Taffta) [Gem. Eiterfeld, Landkr. Fulda], einem Haus in Fulda (Fuldta) und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5747
Date: 1657 Dezember 10
AbstractJoachim [Graf von Gravenegg], Abt von Fulda, bekundet, dass er Daniel Lambert aus Geismar und seiner Frau Anna Maria mit der Wirtschaft und der "Scheinkhausgerechtigkeit" [Ausschanklizenz] zu Geismar sowie einem Garten daselbst erblich belehnt haben. Die Lehnsleute haben die Güter zuvor für 200 Gulden gekauft. Sie verpflichten sich nur guten Wein und gutes Bier auszuschenken und von jedem Fuder ausgeschenkten Biers 5 Gulden an die Kellnerei in Geisa abzuführen.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 433
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Sequential number5748
Date: 1657 Dezember 13
AbstractDie Brüder Wilhelm Rudolf und Gottfried von Ebersberg genannt von Weyhers bestätigen die Belehnung mit ihrem Anteil an dem Schloss Weyhers (Weyhersz) und dem Ebersberg [beide Orte Teile der Gem. Ebersburg, Lkr. Fulda] sowie einem Haus in der Rittergasse in Fulda durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5749
Date: 1657 Dezember 13
AbstractDie Brüder Wilhelm Rudolf und Gottfried von Ebersberg genannt von Weyhers bestätigen die Belehnung mit zweieinhalb Gütern und einer Hütte in Hettenhausen [Stadtteil der Gem. Gersfeld, Lkr. Fulda], einem Viertel von Schmalnau (Schmalnaw) mit im Einzelnen aufgeführten Zubehörungen, ihren Anteilen an den Burgen Ebersburg (Ebersberg) und Weyhers (Weyersz) [alle Orte Gem. Ebersburg, Lkr. Fulda] sowie weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5750
Date: 1657 Dezember 13
AbstractWilhelm Rudolf von Ebersberg genannt von Weyhers zu Gersfeld (Gersfeldt) bestätigt die Belehnung mit seinen Anteilen an dem Schloss Weyhers, dem Ebersberg [beide Orte Teile der Gem. Ebersburg, Lkr. Fulda], dem Gericht auf der Hart (uff der Hardt) [Lütter, Gem. Eichenzell, Lkr. Fulda] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5751
Date: 1657 Dezember 22
AbstractJohann Melchior [Söllner], [Titular-] Bischof von Domitiopolis, Generalvikar des Erzbischofs von Mainz, bestätigt, dass er den Fuldaer Mönch Columban Bollweck zum Priester (Presbyter) geweiht hat.

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Sequential number5752
Date: 1658 Februar 28
AbstractJoachim [Graf von Gravenegg], Abt von Fulda, bekundet, dass er auf Bitten der Meister der Schuhmacher in Fulda einen Zunftbrief über ihre bisherigen Gewohnheiten und Rechte ausgestellt hat, die teils in der vorigen Ordnung aufgezeichnet wurden und teils aus Gewohnheit ausgeübt worden waren. In 29 Artikeln werden Regeln zur Meisterschaft, der Lehrzeit und zum Verhalten der Mitglieder erlassen. Unter anderem: Wer ein Meister werden will und nicht Sohn eines Meisters aus Fulda ist oder die Tochter oder Witwe eines Meisters geheiratet hat, soll seine ehrliche Herkunft nachweisen und dass er drei Jahre das Handwerk erlernt hat. Wer dann zur Meisterschaft zugelassen wird, soll 7 1/2 Groschen zum Seelgerät entrichten. An die Herrschaft sind 9 Gulden, 2 Pfund Wachs und 3 Kannen Wein zu geben, an die Zunft 8 Gulden, 2 Pfund Wachs und 3 Kannen Wein. Wer einen Lehrjungen annehmen will soll diesen für 3 Jahre, aber nicht länger ausbilden. Als Lehrgeld sind an die Herrschaft wie an die Zunft jeweils 3 1/2 Gulden, 2 Pfund Wachs und 2 Kannen Wein zu zahlen. Kein Meister darf anderswo Schuhe kaufen und diese dann in Fulda feilbieten. Wer einen Gesellen, der auf der Walz ist, beschäftigten will, darf dies nur mit Wissen und Zustimmung der Zunft tun. Ein Meister darf nicht bewaffnet mit "Swerd oder degen, oder ander gewehr" herumlaufen. Streitigkeiten zwischen Zunftmitgliedern werden innerhalb der Zunft gerichtet. Die Meister dürfen sich untereinander keine Kunden streitig machen. Auf Markttagen soll jeder bei seinem Stand bleiben und keinen Kaufmann, der vor dem Stand eines anderen steht, durch Worte oder Gesten weglocken. Wer nicht in der Zunft ist, darf keine handwerklichen Dienste, wie das Schwärzen oder Schmieren von Leder anbieten. Witwen und Waisen, die weiterhin in der Zunft bleiben möchten, sollen jährlich auf den Montag nach Michaelis [29.9.] 2 Gnacken an die Meistermänner bezahlen, sonst verlieren sie ihre Zunftzugehörigkeit.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 434
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Sequential number5753
Date: 1658 Juli 16
AbstractFrater Benedikt Stroh aus Hessen legt Profess ab.

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Sequential number5754
Date: 1658 September 24
AbstractFulda. - Heinrich von Wechmar aus Roßdorf, Oberforstmeister zu Schmalkalden, vergleicht sich mit Johann von Lauter aus Kesselstadt wegen einer auf der Hälfte der Güter zu Mittelkalbach und Neuhof stehenden Forderung des ersteren.

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Sequential number5755
Date: 1658 Dezember 20
AbstractJohann Hermann Wolf (Wolff) bestätigt für seine Ehefrau Amalie Elisabeth, geborene von Peterswald (Peterswaldt), und deren namentlich genannte Geschwister die Belehnung mit einer Kemenate mit dem Vogteigericht und drei Gütern in Leibolz (Leyboltz), vier Gütern in Großentaft (Groszendaffta), zwei Gütern in Soisdorf (Soiszdorff) [alle Orte Ortsteile der Gem. Eiterfeld, Lkr. Fulda] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5756
Date: 1659 Januar 31
AbstractHeinrich Philipp von Nagel (Nagell) zu Ettlingen bestätigt für sich und seine Ehefrau Klara Elisabeth Nagel, geborene von Buchenau (Buchenaw), die Belehnung mit dem Dorf und Gericht Bisses bei Echzell [beide Orte Gem. Echzell, Wetteraukrs.] durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5757
Date: 1659 Februar 13
AbstractJohann Werner Geise (Geisz) bestätigt für sich, seine Brüder Johann Adolf und Johann Theobald sowie seine namentlich genannten Schwestern die Belehnung mit einer Kemenate und Behausung in Altenburschla (Alten Borschla) [Stadtteil der Gem. Wanfried, Werra-Meißner-Krs.] samt Vorwerk und sonstigen Zubehörungen, einem Teil des Gehölzes in Mühlenrode (Milnroth) [Gem. Waldkappel, Werra-Meißner-Krs.], einem Teil im (Groszenthal) und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5758
Date: 1659 März 06
AbstractOtto Wilhelm von Calenberg zu Dipperz (Diepperts) bestätigt für sich und seine Ehefrau die Belehnung mit einer Kemenate, einem Hof und weiteren Gütern in Borsch (Borsa) [Ortsteil der Gem. Geisa, Wartburgkrs.], drei Gütern, zwei Hintersiedelgütern und weiteren Lehenstücken in Buttlar (Bottlar) [Gem. im Wartburgkrs.], zwei Huben, zwei Gütern und einem vierten Teil am Hubenberg [Gem. Buttlar, Wartburgkrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5759
Date: 1659 März 06
AbstractOtto Wilhelm von Calenberg zu Dipperz (Dieppertsz) bestätigt für sich und seine Ehefrau die Belehnung mit einer adeligen Behausung in Dipperz (Dipperts) [Gem. im Lkr. Fulda], genannt das Oberhaus, mitsamt Hofreite, Garten und allen Zubehörungen durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5760
Date: 1659 März 06
AbstractJoachim [von Gravenegg], Abt von Fulda, belehnt Otto Wilhelm von Calenberg zu Dipperz (Dippertsz) für sich und seine Ehefrau mit einer adeligen Behausung in Dipperz (Dippertsz) [Gem. im Lkr. Fulda], genannt das Oberhaus, mitsamt Hofreite, Garten und allen Zubehörungen. Siegelankündigung.

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Sequential number5761
Date: 1659 März 15
AbstractMatthias Benedikt von Rindtorff, Dechant von Fulda, Propst von Neuenberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda] und Petersberg [Gem. im Lkr. Fulda], nimmt Gerwin Nickel, Generalpropst der Gesellschaft Jesu, in die Gemeinschaft der guten Werke derselben auf.

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