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Collection: Geistliches und Weltliches Territorium Fulda
Sequential number4471
Date: 1605 Februar 22
AbstractWilhelm Diener, Bürger von Fulda, und seine Frau Maria bekunden, dass sie an Christoph Schenk und Kaspar Schmaltz, beide Vorsteher der Leschenspende in Fulda, einen jährlichen Zins über 5 "ortsgulden" für 25 Gulden à 42 Böhmisch verkaufen. Der Zins ist jährlich fällig auf Cathedram Petri [22.2.] aus ihrem Haus auf dem Wollwebergrabenin Fulda, zwischen dem Haus des Valentin Schiebe und dem Silbernen Stern. Die Kaufsumme wurde gänzlich bezahlt und die Käufer der Schuld quit, ledig und los gesprochen. Das Haus der Verkäufer wird zugleich als Unterpfand eingesetzt und kann entsprechend bei säumigen Zahlungen gepfändet werden bis jegliche Schuld beglichen ist. Der Zins kann jährlich auf Cathedram Petri für die gezahlte Summe zurückgekauft werden. Da das Haus Bürgergut ist, erteilt Philipp Schutzbar gen. Milchling, Oberschultheiß von Fulda und Amtmann zu Steina an der Haun, seine Zustimmung zu dem Verkauf.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 232
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Sequential number4472
Date: 1605 März 10
AbstractAndreas Schaffnitz (Schaffnicz) bestätigt die Belehnung mit vier Acker Land beim Balzeroder Brunnen (Balczerodebrun) [Wüstung, Gem. Bad Sooden-Allendorf, Werra-Meißner-Krs.] vor Allendorf (Allendorf) [Ortsteil der Gem. Bad Sooden-Allendorf, Werra-Meißner-Krs.] und 80 Gulden durch Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4473
Date: 1605 März 23
AbstractPeter Johann Oley, Zentgraf von Großenlüder [Gem. im Lkr. Fulda], protestiert im Interesse des Klosters Blankenau [Gem. Hosenfeld, Lkr. Fulda] gegen die Schlirfsche Dorfherrschaft wegen der Zerstörung eines Gehölzes auf dem Stranglersberg bei Eichenau [Ortsteil der Gem. Großenlüder, Lkr. Fulda].

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Sequential number4474
Date: 1605 Juni 20
AbstractHeinrich von Ebersberg gen. von Weyhers fragt den neuen Zentgrafen zu Lütter vor der Hart ob es möglich sei im Dorf Memlos (Memless) im Gericht Lütter vor der Hart Salz zu sieden. Er habe erfahren dass sich im Dorf ein Sauerbrunnen befände, den der Abt von Fulda hat ummauern lassen. Nach seinen Erkundigungen sei das Salzsieden jedoch keine Regalie und dieser Brunnen aus dem man trinken, Salz sieden oder in dem man baden könne, stünde nur zur Hälfte dem Abt von Fulda zu. Der Zentgraf möge Heinrich von Ebersberg nun antworten, ob dieser das Salzsieden auch an seine Lehnsleute vergeben könne oder ob es nur den fuldischen Leuten zustünde.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 234
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Sequential number4475
Date: 1605 August 6
AbstractDaniel von Merlau, Kapitular, Kämmerer und Werkmeister von Fulda sowie Propst von Zella [Gem. Rodeberg, Unstrut-Hainich-Krs.] und Michaelsberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda], leiht Nikolaus (Klaus) Hartung aus Morles [Ortsteil der Gem. Nüsttal, Lkr. Fulda] die schwarze Haugk-Wiese daselbst.

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Sequential number4476
Date: 1605 September 13
AbstractHersfeld. - Joachim, Abt zu Hersfeld, genehmigt, dass Eitel Georg von Buchenau dem Caspar Hopf zu Fulda für eine Geldschuld verschiedene Kornrenten verschreibt. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte und nähere Bestimmungen.

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Sequential number4477
Date: 1605 September 14
AbstractBalthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, schreibt an Otto Heinich von Ebersberg gen. von Weyhers zu Gersfeld, dass ihm die Ermordung eines jungen Kindes durch seine Eltern im Gericht Lütter vor der Hart berichtet worden ist. Otto Heinrich von Ebersberg solle die beschuldigten Personen der Gerichtsbarkeit des fuldischen Zentgrafen in Lütter vor der Hart überstellen und die Beschuldigten nicht länger vor der Justiz verbergen. Andernfalls drohe ihm eine Strafe von 510 Talern.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 235
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Sequential number4478
Date: 1605 September 22
AbstractAntwort an Abt Balthasar [von Dernbach] von Fulda [von Otto Heinrich von Ebersberg gen. von Weyhers1] zur Aufforderung der Auslieferung zweier Gefangener. Otto Heinrich von Ebersberg teilt dem Abt mit, dass er die Verhaftung der Eltern eines ermordeten Kindes veranlasst hat, obwohl kein Beschuldigung vorliege und auch niemand dem Halsgericht Anzeige erstattet hat. Er habe jedoch festgestellt, dass sich die Eltern der Mittäterschaft verdächtig und schuldig gemacht hätten. Die Beschuldigten werden nun in das Gericht Lütter vor der Hart gebracht, das auch zur Hälfte dem Stift Fulda gehört. Die Rechtsprechung wird Otto Heinrich jedoch in seinem Teil des Gerichts vornehmen und nicht dem Befehl des Abts folgen geschweigedenn eine Strafe bezahlen.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 233
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Sequential number4479
Date: 1605 September 28
AbstractBalthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, schreibt an Otto Heinich von Ebersberg gen. von Weyhers zu Gersfeld, dass er die Überstellung der des Mordes an ihrem Kind bezichtigten Eltern in das Gericht Lütter vor der Hart vernommen hat. Da er aber die Auslieferung der Personen so lange hinausgezögert habe und auch auf die Mahnungen nicht reagierte, solle er dem Abt nun eine Strafe von 200 Talern bezahlen. Weiterhin ist der Abt erzürnt darüber, dass Otto Heinrich sich anmaßt die Beschuldigten vor sein Gericht zu stellen und Recht und Gerechtigkeit allein auszuüben obgleich das Stift Fulda die Hälfte des Gerichts innehat, und entzieht Otto Heinrich von Ebersberg das Recht zukünftig am Gericht Lütter vor der Hart Recht zu sprechen

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 236
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Sequential number4480
Date: 1605 November 28
AbstractBalthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, bekundet, dass er zur Linderung der Not der Haus- und sonstigen Armen jährlich 100 Viertel Korn aus dem fürstlichen Fruchtamt an die Stadt Fulda angewiesen hat. Das Korn soll je zur Hälfte auf den 19. Dezember und den 19. Juni ausgeliefert werden. Die Kornlieferung wird an die Bedingung geknüpft, dass die Bürgermeister und Räte der Stadt das Korn nur den wirklich Bedürftigen zukommen lassen und nicht denen die ihr Leben mit "Müssigganckh, Raßlen, Spielen und Banckethiren" zubringen. Es soll ein Register über die Armen angelegt werden, dass von den Vertretern des Stifts Fulda jederzeit einsehbar ist und von dem Collegii Patris des Stifts - zur Zeit Johannes Fladius - und dem Küchenmeister geprüft und begutachtet wird. Die Aussteilung des Korns soll in Gegenwart der Vorsteher des Gotteskastens von St. Peter und der beiden Diener von Bürgermeistern und Rat geschehen.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 237
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Sequential number4481
Date: 1605 November 28
AbstractBalthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, bekundet, dass er zur Linderung der Not der Haus- und sonstigen Armen jährlich 100 Viertel Korn aus dem fürstlichen Fruchtamt an die Stadt Fulda angewiesen hat. Das Korn soll je zur Hälfte auf den 19. Dezember und den 19. Juni ausgeliefert werden. Die Kornlieferung wird an die Bedingung geknüpft, dass die Bürgermeister und Räte der Stadt das Korn nur den wirklich Bedürftigen zukommen lassen und nicht denen die ihr Leben mit "Müssigganckh, Raßlen, Spielen und Banckethiren" zubringen. Es soll ein Register über die Armen angelegt werden, dass von den Vertretern des Stifts Fulda jederzeit einsehbar ist und von dem Collegii Patris des Stifts - zur Zeit Johannes Fladius - und dem Küchenmeister geprüft und begutachtet wird. Die Aussteilung des Korns soll in Gegenwart der Vorsteher des Gotteskastens von St. Peter und der beiden Diener von Bürgermeistern und Rat geschehen.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 414
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Sequential number4482
Date: 1606 März 19
AbstractLandgraf Moritz von Hessen schreibt an Abt Johann Friedrich [von Schwalbach] von Fulda, dass er seinen Erbmarschall von Hessen, Johann Riedesel zu Eisenbach, und den Oberamtmann der Niedergrafschaft Katzenelnbogen, Otto Wilhelm von Berlepsch, nach Fulda entsandt hat und bittet darum sie freundlich zu empfangen.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 238
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Sequential number4483
Date: 1606 März 24
AbstractGeorg Hartmann von Boyneburg zum Dipperz leiht an Hans Menlich eine Behausung 'vorm alten Rein' mit allen Zugehörungen. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte und nähere Bestimmungen.

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Sequential number4484
Date: 1606 April 07
AbstractEberhard von Alten (Altten) bestätigt für sich und seine Mutter Dorothea von Alten, geborene von Holla, die Belehnung mit dem Dorf Wipperode (Wippenroda) [heute Vierbach, Ortsteil der Gem. Wehretal, Werra-Meißner-Krs.] und dem Dorf Völkershausen (Völckershaußen) [Stadtteil der Gem. Wanfried, Werra-Meißner-Krs.] mit den Kemenaten durch Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda

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Sequential number4485
Date: 1606 April 7
AbstractJohann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, teilt Dechant und Konvent von Petersberg [Gem. im Lkr. Fulda] mit, dass er die dortige Propstei Reinhard Ludwig von Dalwigk, Dechant von Fulda, übertragen habe.

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Sequential number4486
Date: 1606 April 15
AbstractBurkhard Stumpf und Johann Johannis, Bürger und Schöffen von Fulda, Prokuratoren der Schöffen von Fulda (procuratores der schöpffen consolation), verleihen an Matthäus (Debes) Pfahe und dessen Ehefrau 19 Beete genau bezeichnetes Krautland bei der Ziegelmühle gegen einen genannten jährlichen Geld- und Naturalzins. Es folgen weitere Absprachen. Siegelankündigungen. Nennung von Personen.

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Sequential number4487
Date: 1606 April 20
AbstractDie Brüder Emmerich Wilhelm und Kaspar Wilhelm von Bubenheim bestätigen die Belehnung mit Freisitz, Haus, Hof und weiteren im Einzelnen aufgeführten Gütern in Berstadt [Gem. Wölfersheim, Wetteraukrs.] sowie jährlich einem Schwein in Bingenheim [Gem. Echzell, Wetteraukrs.] durch Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4488
Date: 1606 Mai 09
AbstractWolfgang Ernst Graf zu Isenburg (Ysenburgk) und Büdingen (Budingen) bestätigt die Belehnung mit Einkünften und Rechten in Untersotzbach (Soczbach) und Unterreichenbach (Reichenbach) [beide Orte Ortsteile der Gem. Birstein, Main-Kinzig-Krs.] durch Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4489
Date: 1606 Mai 09
AbstractWolfgang Ernst Graf zu Isenburg (Ysenburg) und Büdingen bestätigt die Belehnung mit dem Schloss Birstein, dem Gericht in Unterreichenbach (Reichenbach) [beide Orte Gem. Birstein, Main-Kinzig-Krs.], einer Wüstung bei Wenings [Stadtteil der Gem. Gedern, Wetterauskrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4490
Date: 1606 Mai 18
AbstractJohann Adolf von Rodenhausen bestätigt die Belehnung mit dem vierten Teil des Dorfes Schmalnau (Schmalnaw) [Ortsteil der Gem. Ebersburg, Lkr. Fulda], Gütern in Hettenhausen (Hattenhausenn) [Stadtteil der Gem. Gersfeld (Rhön), Lkr. Fulda], Wiesen in Almers (Malmetz) [Wüstung, Gem. Gersfeld (Rhön), Lkr. Fulda] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4491
Date: 1606 Juni 20
AbstractWolfgang Ernst Graf zu Isenburg und Büdingen (Graff zue Isenburgk unnd Büdingen) und die Ganerben zu Staden bestätigen die Belehnung mit dem Schloss und der Stadt Staden [Gem. Florstadt, Wetteraukrs.] samt dem dortigen Gericht und weiteren Zugehörungen durch Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4492
Date: 1606 Juni 20
AbstractGeorg Löw (Lewe) zu Steinfurth bestätigt die Belehnung mit einem Freihof und sechseinhalb Huben Land in Echzell (Echczell) [Gem. im Wetteraukrs.] durch Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4493
Date: 1606 Juni 20
AbstractGeorg Löw zu Steinfurth (Lew zue Steinfurt) bestätigt die Belehnung mit jeweils der Hälfte von einem Freihaus, einem Freihof und einer Hofstatt, dem Zehnten, der Gült und freien Äckern in Berstadt [Ortsteil der Gem. Wölfersheim, Wetteraukrs.], einem Schwein in Bingenheim und einem freien Hof zu Echzell (Eichczel) [beide Orte Gem. Echzell, Wetteraukrs.] mit aufgezählten Zugehörungen durch Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4494
Date: 1606 Juli 03
AbstractGünther, Anton Heinrich, Hans Günther und Christian Günther Grafen zu Schwarzburg und Hohnstein (Schwarczenburg und Hanstein) und weitere namentlich genannte Personen bestätigen die Belehnung mit dem Schloss und dem Dorf Allmenhausen (Almenhauszen) [Gem. Ebeleben, Kyffhäuserkrs.] und dem Dorf Abtsbessingen (Abtspeszingen) [Gem. im Kyffhäuserkrs.] durch Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4495
Date: 1606 Juli 17
AbstractHans Michael, Philipp, Heinrich Konrad und Ludwig von Obentraut bestätigen die Belehnung mit einer Hofstatt, zwei Huben Land und einem Teil des Zehnten in Berstadt [Gem. Wölfersheim, Wetteraukrs.] und Inheiden sowie zwei Teilen des Zehnten in Feldheim (Feldtheimb) [beide Orte Gem. Hungen, Lkr. Gießen] durch Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4496
Date: 1606 Juli 20
AbstractFlorian von Hutten zu Gronau (Grunaw) bestätigt für sich, seinen Bruder Wolf Ludwig und seinen Vetter Cyriak Eitel von Hutten zu Steckelberg die Belehnung mit einem Burgsitz in Bad Soden (Soden) [Stadtteil der Gem. Bad Soden-Salmünster, Main-Kinzig-Krs.], einer Wiese zwischen Herolz (Herolcz) [Stadtteil von Schlüchtern] und Schlüchtern (Schluchter) [Gem. im Main-Kinzig-Krs.], einem Hof in Herolz und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4497
Date: 1606 Juli 21
AbstractJohann von Hutten zu Stolzenberg (Stolczenberg) bestätigt die Belehnung mit einem Burgsitz zu Stolzenberg (Stolczenberg) [Burg, Gem. Bad Soden-Salmünster, Main-Kinzig-Krs.] samt steinerner Kemenate, Hof, und weiteren Zubehörungen sowie mit im Einzelnen aufgeführten Gütern, die ehemals die von Schlüchtern (Schleuchtter) besaßen, durch Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4498
Date: 1606 Juli 21
AbstractJohann von Hutten zu Stolzenberg (Stoltzenberg) bestätigt die Belehnung mit zwei Burggütern in Salmünster (Salmunster) [Stadtteil der Gem. Bad Soden-Salmünster, Main-Kinzig-Krs.], Gütern im Gericht Reichenbach [umfasst Oberreichenbach und andere Orte, Gem. Birstein, Main-Kinzig-Krs.], einem Gut in Auerbach (Auernbach) [Wüstung, Gem. Bad Soden-Salmünster, Main-Kinzig-Krs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4499
Date: 1606 Juli 24
AbstractJohann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, bekundet, dass er eine Hufe und ein Gut zu <...>, eine Hofreite samt Garten und einige Äcker an Hans Dorich (?) und seine Erben verlehnt hat.

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Sequential number4500
Date: 1606 August 07
AbstractMelchior von Dernbach (Dermbach) genannt Graul (Grauell) bestätigt die Belehnung mit einem Burgsitz in Geisa (Geysa) [Gem. im Wartburgkrs.] mitsamt zwölf Ackern Land, nämlich einer Flur in Geisa und etlichen Wiesflecken in (Blumersrode), einem Krautgarten, der vormals ein Baumgarten gewesen war, an der Geisa [Nebenfluss der Ulster, Wartburgkrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Zubehörungen durch Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4501
Date: 1606 August 07
AbstractMelchior von Dernbach (Dermbach) genannt Graul (Grawel) bestätigt die Belehnung mit den Görtzischen Gütern in Bad Brückenau (Bruckenaw) [Gem. im Lkr. Bad Kissingen] durch Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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