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FondUrkunden (1267-1881)
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Charter: 1456 III 30
Date: 1456 März 30
AbstractOswalt Moser, Rat der Stadt Ödenburg, und Anna seine Ehefrau verkaufen ihren Weingarten, genannt der Ratner, um 232 lb schwarzer Wiener Pfennige an den Ritter Jörg Fuchs von Fuchsperg, Hofmarschall des Kaisers. Zeugen: Gilig Eylinsgrab, derzeit Bürgermeister in Ödenburg, und Lienhart Annweig, gesessen daselbst.

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Charter: 1456 VI 03
Date: 1456 Juni 3
AbstractGotfrid, Abt des Neuklosters, bestätigt, von Friderich Grym, Meychsner genannt, 3 lb d erhalten zu haben1. Dafür wird im Kloster ewiglich an jedem Freitag eine Messe von der hl. Dreifaltigkeit mit der Collecte "Inclina" für die Verstorbenen des Stifters und die seiner Frauen Anna und Dorothea gelesen werden.

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Charter: 1456 VIII 14
Date: 1456 August 14
AbstractFridreich Grim, den man Meichsner nennt, bittet Bürgermeister und Rat der Stadt Neustadt, dafür zu sorgen, daß seine in das Neukloster gemachten Stiftungen, nämlich eines Jahrtags, einer ewigen Messe und des ewigen Lichts1, und die Stiftung einer Monstranz zu Unserer lieben Frau im Teutschenhaws, auch nach seinem Tod eingehalten werden. $$Siegler: der A. und Hanns Hautzinger.

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Charter: 1456 IX 01
Date: 1456 September 1
AbstractMatheus Aigner, wohnhaft zu Leoben (Lewben), verkauft dem Abte Godfrid und dem Konvent des Neuklosters nachstehende Zinse und Zehente: Den Getreidezehent auf der nidern und obern Stenytzen; auf drei Güter auf dem Rantenstein (Renntenstain); auf 1 Gut zu Weissach (Weysach); auf 2 halbe Huben zu Unterburg (Vnderpurg). Alle liegen in der Pfarre Purgg (Pürgg) im Ennstal und sind Lehen Kaiser Friedrichs (III.). Weiters 9 ß 14 d ewigen Gelds auf ein Gut in der Ramsau (Ramsaw) ob Schladming (Sleydming) im Ennstal, das Engelhardt guett geheißen. Zeugen: Erasmus Krewspacher, Richter in der Neustadt, und Hans Brawn, Bürger daselbst.

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Charter: 1457 II 01
Date: 1457 Februar 1
AbstractMatheus Aigner, wohnhaft in Salzburg, verkauft dem Abte Gotfrid und dem Konvent des Neuklosters folgende Stücke: zuerst sein Erbgut, genannt der Priedal, gelegen in dem Hinderperg unter dem Retting, wo jetzt der Restel sitzt und 20 ß d dient; item auf dem Erbgut des Jörg Walther in Priedal, der 10 ß d dient; 3 Stücke, genannt die Reuttern, die an den Priedal stoßen und die jetzt der Sohn des Müllers von Kainisch hat und davon jährlich 1 Ib d dient; weiters 2 Wiesen, gelegen unter dem Wieseneck des Niclas Smid zu Reith (Rewtt) die eine, die andere genannt Laynken beim Kainischer Steg, von der jetzt Alex Kantzler jährlich 4 ß d dient; Niclas Smid zu Reith dient von einem Acker in Rewtt 4 ß d, der Acker grenzt an den Erbacker des Wolfgang am Puchel und an die Palynden. Zeugen: Erasmus Krebspacher, derzeit Stadtrichter in der Neustadt, und Hanns Brawn, Bürger daselbst.

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Charter: 1457 II 23
Date: 1457 Februar 23
AbstractHanns Hirsner, gesessen zu Obernekkendorf, verkauft dem Abt Gotfrid und dem Konvent des Neuklosters ein Haus samt Presse und allem Zubehör zu Wöllersdorf (Welestorf), angrenzend an das Haus des Smirl; weiters einen Satz Weingarten, der nach hinten anschließt, von dem man jährlich dem Stift Neuberg einen Eimer Most dient, dem Jörg von Rappach aber ein Achtel Most Grunddienst. Zeugen: Fridrich Meichsner und Erasmus Kressenpacher, Stadtrichter.

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Charter: 1457 IV 10
Date: 1457 April 10
AbstractJohannes, Abt von Morimond, gewährt in der Autorität des Generalkapitels dem Cistercienserkloster der hl. Dreifaltigkeit in Neustadt die Ausnahme, daß Frauen die Kirche zur Zeit des Gottesdienstes betreten dürfen, doch nur usque ad clausuram ante chorum positarn. Den Kreuzgang und die übrigen Offizinen des Klosters dürfen sie nicht betreten. Begründet wird diese Dispens mit der Lage des Klosters in der Stadt und dem Wunsche vieler Gläubigen, das von Kaiser Friedrich reich ausgestattete Kloster besuchen zu dürfen.

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Charter: 1457 IV 24
Date: 1457 April 24
AbstractAbt Gotfrid und der Konvent des Neuklosters bestätigen, daß ihnen der edle Fridreich Grym, den man Meichsner nennt, eine ansehnliche Geldsumme gegeben hat für eine wöchentliche Messe und ein ewiges Licht für seine Angehörigen und seine beiden Ehefrauen Anne und Dorothee. Dafür wurde eine ewige Rente von 5 lb 3 ß 14 d, auf Gütern im Ennstal gelegen, erworben. Der Abt erklärt sich bereit, dafür dem Konvent die Pfründen zu verbessern.

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Charter: 1458 III 13
Date: 13. März 1458
AbstractNoch kein Regest vorhanden.

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Charter: 1458 III 18
Date: 1458 März 18
AbstractHanns Pernsdorffer, gesessen zu Partz, verkauft dem Edlen Wolffgang Mosth, Schaffer zu St.Lorenzen, 32 d Geld, die auf seinen genannten Gründen in Maeresdorff liegen. Zeugen: Cristam Krubisch, Richter zu Newnkhirchen, und Zacharias Gebelkoffer.

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Charter: 1459
Date: 1459
AbstractKaiser Friedrich (III.) gebietet seinen Aufsehern der Saline von Aussee, Wolfgang Metschacher, Wolfgang Dietz und Andre Fuchsperger, die Verpflichtung aus seiner Stiftung von jährlich 50 Fuder Salz an das Neukloster genau einzuhalten. Abt Gotfrid hat nämlich vorgebracht, daß die Menge Salz für das vergangene Jahr 58 samt der des gegenwärtigen Jahres 59 noch ausstehen. Die Aufseher haben Quittungen auszustellen und eine Endraittung zu legen.

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Charter: 1459 III 08
Date: 1459 März 8
AbstractJörg Velkchl, gesessen zu Strobelsdorf, und Niclas Stemestorffer, gesessen zum Weinhaus, nehmen mit diesem Brief von Meister Hanns von Kirchaim, Lehrer in der Arznei, dessen Weingarten unter genannten Bedingungen auf ihrer beider Lebtag zu rechtem leibgeding. Der Weingarten ist ein Joch groß und liegt am Götzesperg in Wering. $$Siegler: Die Wiener Bürger Thoman der Ekkenperger und Hanns der Rauenspurger, Urteilschreiber.

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Charter: 1459 VII 04
Date: 4. Juli 1459
AbstractKaiser Friedrich (III.) nennt dem Abt und Konvent des Klosters St. Florian und St. Sebastian zu Ebersberg als Erste Bitte für ein freiwerdendes kirchliches Benefizium den Priester der Diözese Eichstätt Ulrich Scharrer. Als Exekutoren bestellt der Kaiser den Bischof von Gurk, den Abt (Gottfried) des Klosters St. Trinitat in Wiener Neustadt und den Dekan der Freisinger Kirche.

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Charter: 1459 X 24
Date: 1459 Oktober 24
AbstractHainraich Kornmeß, Bürgermeister von Wiener Neustadt, entscheidet in einem Rechtsstreit, in dem die eine Partei vertreten ist durch den Abt Gotfridt des Neuklosters für seinen Konventbrude Jörg Krafft, die andere Partei durch Kuntz Kraus, genannt Keilhack, einen Mitbürger, für seine Hausfrau Margarethe und deren Schwester Dorothe, beide bereits verstorben, die rechte Schwestern des genannten Jörg gewesen, alle drei aber sind Kinder des Verstorbenen Lorentz Krafft. Es geht um das elterliche Erbe, ein Haus in der Stadt und 2 Weingärten, der eine der Prawn genannt, der andere der Meixner, gelegen auf den Gründen des hiesigen Spitals zu Piesting. Vormund der Kinder ist der genannte Kraus. Der Bürgermeister schlug einen gütlichen Vergleich vor. Es wurden die Bürger Kaspar Sevellder, Fridreich Sechsperger, Procop Zynner und Vlreich Ledrer gebeten, die folgenden Spruch dem Bürgermeister vorlegten: 1. Der Streit ist beizulegen, es soll Frieden herrschen. 2. Kraus und seine Erben haben dem Abt und dessen Konvent 70 Ib d zu zahlen und Schadenersatz zu leisten. Auch hat er die beiden Weingärten an den Abt abzutreten, doch hat der Abt den einen, den Prawn auf Lebzeiten dem Kraus zu verschreiben, der dafür jährlich einen Dreiling Most und je 24 Eimer Wein für einen Dreiling zu reichen hat. Das Haus, hier bei den Minderbrüdern gelegen, hatte Kraus zusammen mit seiner Hausfrau selig gekauft, es soll der Grundbuchstand gelten. Im Falle des Ablebens des Kraus sollen Abt und Konvent für ihn einen Jahrtag mit Vigil und gesungenem Amt und etlichen Messen halten. Mit diesem Spruch soll die Sache beigelegt sein. Die Partei, die sich ihm nicht fügen will, verfällt einer Pön von 100 ungarischen Gulden, dem Kaiser zu bezahlen.

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Charter: 1459 XI 28
Date: 1459 November 28
AbstractPapst Pius (II.) beauftragt den Abt des Neuklosters in Neustadt und den Archidiakon der Salzburger Diözese mit der Untersuchung der vom Kleriker der Salzburger Diözese Johannes Frech, alias Siegel, in Neustadt gegen den Priester der Passauer Diözese Simon Virling erhobenen Klage, daß dieser ihn in sakrilegischer Weise einige Tage gefangen gehalten habe. Sollte es sich tatsächlich so verhalten, ist der Übeltäter öffentlich zu exkommunizieren.

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Charter: 1460 I 29
Date: 1460 Januar 29
AbstractGotfridus, Abt des Neuklosters, erläßt als vom Papst Pius (II.) bevollmächtigter Exekutor in der causa Johann Slegl gegen Simon Vierling einen Vorladungsbefehl, in dem Simon Vierling aufgefordert wird, vor dem Abt zur Einvernahme zu erscheinen (Der Text des päpstlichen Auftrags ist inseriert - s. Reg. n.92)

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Charter: 1460 III 30
Date: 1460 März 30
AbstractUlrich, Graf zu Schawnberg, Landeshauptmann zu Krain, erklärt, daß er von Kaiser Friedrich (III.) einen schriftlichen Befehl erhalten habe, im Streit zwischen dem Abt Gotfrid und Konvent des kaiserlichen Neustifts in der Neustadt einerseits und dem ehrsamen Herrn Michael Terlitz andererseits zu vermitteln. Auf seine Vorladung hin erschien der ehrsame Herr Hainrich, des obgenannten Abtes und Konvents Mitbruder mit einem Gewaltbrief. Beide Parteien erklärten sich bereit, den Schiedsspruch annehmen zu wollen. Herr Michel Terlitz war Vikar des Abtes und Konvents zu Laibach gewesen und bei der Abrechnung noch 12 lb d schuldig geblieben. Er hält dem entgegen, daß man ihn zu unrechter Zeit seines Amtes entsetzt habe, wodurch ihm ein Schaden von gegen 400 fl erwachsen wäre. Der Vermittler spricht sich dafür aus, daß Michel Terlitz die geschuldeten 12 Ib d nicht bezahlen braucht, Abt und Konvent ihm dagegen die nächste ledig werdende Kirche oder gotsgab, die zu ihrer Pfarre hier in Laibach gehört, zum Ersatz für den obgenannten Schaden geben und dies schon auch in Hinblick auf die treuen Dienste, die dieser dem Abt und Konvent geleistet hat und auch weiterhin leisten soll und möchte. Zugleich soll aller Zwist und alle Feindschaft zwischen Abt und Konvent und dem Herrn Michel Terlitz, wie auch mit Herrn Wilhelm dem Poltz, dem derzeitigen Vikar in Laibach, beigelegt werden. Beide Teile erhalten von diesem Brief einen gleichlautenden Text.

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Charter: 1460 V 31
Date: 1460 Mai 31
AbstractKaiser Friedrich (III.) befiehlt den Aufsehern seiner Saline in Aussee (Awssee) Wolfgang Metschacher und Andre Fuchsperger, die von ihm seinem neuen Stift hier zur Neustadt gestiftete jährliche Menge Salz samt den Rückständen von zwei Jahren zu reichen und in Zukunft das Gebührende pünktlich zu geben.

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Charter: 1460 V 31
Date: 1460 Mai 31
AbstractKaiser Friedrich (III.) gebietet seinem Landrichter zu Laibach Thoman Merkhl und wer sonst künftig Landrichter sein wird, die Leute der Pfarrkirche zu Laibach, die dem Neukloster einverleibt ist, in ihren Freiheiten, die sie von ihm erhalten haben, nicht zu beeinträchtigen und zu beschweren.

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Charter: 1460 IX 10
Date: 1460 September 10
AbstractAbt Gotfridus des Neuklosters beauftragt als Kommissar und Exekutor des Kardinals und Legaten a latere für Deutschland Bessarion den Johannes, Pfarrer in Scheuchenstain, den Laurentium dictum Moch de Legnitz (Liegnitz) aus der Breslauer Diözese in den Besitz der Temporalien und Spiritualien der ihm vom Kardinal zugesprochenen Pfarrkirche Sancti Johannis Baptiste in Guttenstain einzuführen.

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Charter: 1460 XI 08
Date: 1460 November 8
AbstractDie Brüder Niclas und Cristan, die Semler, geben der Meßstiftung des Steffan Tantzeph und dessen Ehefrau Anna, ihrer lieben muem, für die Marienkirche zu Würflach1 ihre Zustimmung. $$Siegler: Cristam Kribitsch, Markt- und Judenrichter zu Newnkirchen und Zacharias Gebelkhofer, Bürger daselbst zu Newnkirchen. Die geschefftleut der Eheleute Steffan und Anna Tantzeph, Johannes Vesl und Hanns Frays, gesessen zu Wirflach, bestätigen, daß die Einantwortung der genannten Güter durch diese bereits geschehen ist und haben den edlen Hainreich Klinng gebeten, des zum Zeugnis ebenfalls sein Siegel beizusetzen.

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Charter: 1460 XI 08
Date: 1460 November 8
AbstractBischof Ulrich von Gurk nimmt in seinem und dem aller Pfarrer von St. Lorenzen am Steinfelde Namen die Meßstiftung der Eheleute Steffan und Anna Tantzeph für die Frauenkirche zu Würflach an.

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Charter: 1461 XII 17
Date: 1461 Dezember 17
AbstractKaiser Friedrich (III.) erbittet vom Abt von Rein den sonder gut gefallen, daß dieser den Abt und den Konvent des Neuklosters in der Neustadt dazu bewegt, einem Tausch der Pfarrkirche in Laibach, die dem Neukloster inkoporiert ist, mit der Pfarrkirche von Mansburg (Monspurg) zuzustimmen. Der Abt soll auch untersuchen, ob das Einkommen der Mansburger Pfarre geringer ist als das der Laibacher, damit der Abgang durch ein anderes Gut ersetzt werden kann. Der Kaiser wünscht rasche Antwort durch den gegenwärtigen Boten, damit er eine Botschaft nach Rom abfertigen kann.

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Charter: 1462 III 10
Date: 1462 März 10
AbstractJörg Krall, Pfarrer zu Guettendorff, bestätigt, daß ihm Abt Johannes des Neuklosters und der Konvent daselbst die Pfarrkirche St. Peter zu Laibach und die St. Johanneskapelle mit allen Rechten und Zubehör auf zwei aufeinanderfolgende Jahre, beginnend mit dem St. Jörgentag des gegenwärtigen 1462. Jahres, übergeben haben. Er hat dafür jährlich 256 Ib guter Wiener Pfennige, je zur Hälfte zu Weihnachten und zum St. Jörgentag, an ihr Kloster zu reichen. Vorbehalten haben sie sich die Lehenschaft, während sie ihm das Schulmeisteramt überlassen. Auch wenn die beiden Kirchen auf Anordnung des Landesfürsten ihnen entzogen werden, wird ihm, wenn dies in den beiden folgenden Jahren geschehen sollte, kein Schaden entstehen, da sie dies bei den anderen Kirchen, die sie dafür erhalten werden, gänzlich ausführen werden. Wenn aber er selbst diese Summe nicht aufbringt, haben er und seine Erben den Schaden zu bezahlen. Der Pfarrer von Morautsch, Wihlhalm Poltz, bürgt für alle Schäden, die das Kloster durch den obgenannten Jörg haben sollte. Er, Jörg, gelobt auch, den Gottesdienst in diesen Kirchen ordentlich zu halten und die Leute nicht in ihren Rechten und Gewohnheiten zu beschweren. Dazu verpflichten sich mit diesem Brief der Aussteller und Wihlhalm Poltz, der sein Siegel beisetzt. Jörg Kräll hat auch noch den edlen Jörig Gall von Rudolfsekg gebeten, sein Siegel beizusetzen.

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Charter: 1462 IX 03
Date: 1462 September 3
AbstractDorothea, Tochter des Vlreich Missendorffer und Witwe des Fridreich Grim, genannt Maichsner, erklärt mit diesem Brief, daß sie die nachfolgend beschriebenen Stücke und Güter für den Fall ihres Todes dem Abte Johann und dem Konvent des Neuklosters für eine Stiftung zum Seelenheil ihres Gemahls selig Fridreich Grim, genant Maichsner, ihrer Mutter, Geschwister und Vorfahren, vermacht, und zwar: ein Haus in der Neustadt mit allem Zubehör, beim alten Pfarrhof, hinter St. Kathrein; zwei Weingärten, gelegen zu Vorchtenaw under dem Vorchtenstain, in dem Rar, nächst dem Weingarten des Vlreich Ledrer zu Ödenburg. Nach ihrem Ableben gehören diese Güter dem Kloster, dürfen aber nicht verkauft werden. Sie bittet auch den Römischen Kaiser Friedrich, dies Abt und Konvent zu bestätigen. Zeugen: Herr Jörg Fuchs von Fuchsperg, Hofmarschall des Kaisers, Herr Christoff von Rappach und der Edle Hanns Gfeller.

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Charter: 1462 IX 10
Date: 1462 September 10
AbstractPapst Pius (II.) inkorporiert auf Bitten Kaiser Friedrichs (III.) die Pfarrkirche St. Michael in Mansburg samt allem Zubehör dem Neukloster als Ersatz für die Pfarrkirche St. Peter und die Kapelle des hl. Johannes in Laibach, die der mensa episcopalis von Laibach gegeben werden. Der derzeitige Rektor Heinricus Scharf gibt seine Zustimmung. Der Papst erwartet, daß für die Seelsorge in St. Michael in Mansburg durch Bestellung eines Professen oder eines geeigneten Priesters gesorgt wird.

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Charter: 1463 I 30
Date: 1463 Januar 30
AbstractKaiser Friedrich (III.) bestätigt auf Bitten der Dorothe, Witwe des Fridreich Grimm, deren Stiftung, die sie zum Heil ihres Mannes und ihrer Vorfahren im Neukloster mit folgenden Gütern gemacht hat: ein Haus mit allem Zubehör beim alten Pfarrhof hinter Sand Kathrein; weiters 100 Ib d, die sie auf dem Gut Pöttsching (Petscharn) gehabt hat, und zwei Weingärten zu Vorchtenaw under dem Vorchtenstain, in dem Rar, nächst dem Weingarten des Vlreich Ledrer zu Ôdenburg1. Der Kaiser behält sich aber die Losung vor, die er auf den siebeneinhalb Lehen zu Pöttsching liegen hat.

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Charter: 1463 II 09
Date: 1463 Februar 9
AbstractKaiser Friedrich (III.) bestätigt auf Bitten der Dorothe, Witwe des Friedreich Meichsner, deren ursprünglich nur mündlich gemachte letztwillige Verfügung über ihre fahrende Habe. Sie soll dem Abt und dem Konvent des Neuklosters in Wiener Neustadt gehören, die damit drei Kelche und fünf Meßgewänder machen lassen und 1000 Messen lesen sollen. Vom Rest ist ihrer langjährigen treuen Dienerin Kathrein ein ehrbares Begräbnis zu bereiten.

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Charter: 1463 VI 24
Date: 1463 Juni 24
AbstractDominicus, Bischof von Torcello und legatus a latere für die Länder des Kaisers, gewährt den Gläubigen, die an bestimmten Festtagen die Kirche des Neuklosters besuchen, einen Ablaß von 40 Tagen.

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Charter: 1464 III 01
Date: 1464 März 1
AbstractDominicus, Bischof von Torcello, Legat für die Länder des Kaisers, gibt allen Pfarrern, Kaplänen, Kuraten, Notaren etc. den Auftrag, zur Klärung der Hinterlassenschaft nach der verstorbenen Frau Dorothea, Gemahlin des Friedrich Maichsner, Bürgers von Wiener Neustadt, alle beteiligten Personen, Verwandte und Freunde, solche, die bei der Testamentserrichtung dabeigewesen wie alle, die Eigentum der Verstorbenen innehaben oder verwalten, aufzufordern, am nächsten Montag zur Stunde der Vesper bei ihm in seiner Residenz zu erscheinen. Diese Vorladung ist an den Kirchentüren anzuschlagen und in der Predigt zu verkünden.

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Charter: 1464 III 05
Date: 1464 März 5
AbstractDominicus, Bischof von Torcello, Legat des Apostolischen Stuhles für die Länder des Kaisers etc., erklärt, daß der Herr Johannes, Abt des Neuklosters, mit Folgendem zu ihm gekommen ist: Frau Dorothea, die Witwe nach dem Neustädter Bürger Fridericus Maichsner, hatte auf ihrem Krankenlager über ihr Hab und Gut verfügt und dabei auch den Prior seines Klosters, Frater Leonhardus, mit seiner Zustimmung zum Testamentsvollstrecker bestimmt. Als nun die verbürgte Nachricht vom Hinscheiden der Erblasserin kam, wollte Fr. Leonhardus deren letztwillige Verfügungen ausführen, vermochte es aber wegen verschiedener Hindernisse nicht. Es fehlt ein Dokument, und die derzeitigen Inhaber des Erbgutes sind nicht bereit, dieses dem Exekutor Leonhard zu übergeben. Er, der Legat, wollte sich genauer unterrichten und forderte kraft seiner Vollmacht alle, die bei diesem Geschäft dabei gewesen oder Besitztümer der Frau Dorothea innehaben oder über die Bestellung eines Exekutors durch die Erblasserin etwas wissen, auf, zu einem bestimmten Termin vor ihm zu erscheinen1. Abt Johannes war ebenfalls mit Zeugen erschienen, die, vom Legaten befragt, eidlich aussagten: Im Oktober des Jahres 1462, um den Tag der Elftausend Jungfrauen, etwa um die Mittagszeit, hat Frau Dorothea in ihrem Hause in Neustadt hinter der Katharinenkapelle auf ihrem Krankenlager liegend, über ihren Besitz verfügt und bestimmt, daß alle bewegliche Habe in diesem ihrem Hause nach ihrem Tode ihrer derzeitigen Magd Katharina, der Frau des Neustädters Wolfgang des Wagners gehören sollte, mit Ausnahme der wertvollen silbernen Gefäße und des Geldes. Aus diesen Pretiosen sollten 3 Meßkelche angefertigt werden, einer für die Pfarrkirche unserer lieben Frau zu Neustadt, einer für die Pfarrkirche in Krumpach und einer für die aus ihrem Gut zu errichtende Stiftung einer ewigen Messe. Weiters wollte sie, daß die 90 Ib d, die man ihr schuldet, eingefordert und für einen guten Zweck verwendet werden, etwa zur Anfertigung der Meßkelche, wenn das Material dazu nicht reichen sollte, der Rest für 1000 Messen für ihr Seelenheil. Von den ihr zustehenden jährlichen Zinsen von 10 lb d hat der von ihr bestellte Testamentsvollstrecker eine ewige Messe für sie, ihren Mann und ihre Eltern zu stiften. Ihren Weingarten zu St. Margareten bei Rust, (Diözese Raab) gab sie der dortigen Pfarrkirche, doch soll ihre Magd Katharina zeitlebens den Fruchtgenuß davon haben. Ihren Hof aber in Lichtenwörth (Lichtenwerd) samt allem Zubehör vermachte sie dem Abte und dem Konvent des obgenannten Dreifaltigkeitsklosters in Neustadt, dessen Prior Leonhardus sie zum Exekutor ihres letzten Willens bestellte. Nach Anhörung und Prüfung der Zeugen bestätigt der Legat das Testament der Frau Dorothea und den Prior Leonhardus als dessen Vollstrecker durch Anhängung seines Siegels an dieses Dokument. Zeugen: die beiden Familiären des Legatenf die Kleriker Jodok Baustman und Heinrich de Mehra, Theologen der Diözesen Lüttich und Cambrai.

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