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FondUrkunden (1267-1881)
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Charter: 1522 XII 12
Date: 1522 November 12
AbstractFerdinand (I.), Infant von Spanien und Erzherzog von Österreich etc. gebietet allen Mautnern und Zöllnern, das dem Abt und Konvent des Neuklosters zustehende Salz aus Aussee maut- und zollfrei passieren zu lassen.

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Charter: 1523 I 22
Date: 1523 Januar 22
AbstractFerdinand, Erzherzog zu Österreich etc. bestätigt auf Bitten des Abtes und Konvents des Neuklosters alle Stiftungen, Begnadungen und Freiheiten, die diese von seinen Vorfahren, den römischen Kaisern Friedrich (III.)1 und Maximilian (I.)2 erhalten haben.

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Charter: 1525 VI 25
Date: 1525 Juni 25
AbstractNikolaus, Bischof von Petena, Administrator der Abtei St. Peter im Walde, etc. hat den ehrw. Herrn Leonhard Moshaimer, Abt des Klosters Landstraß (Fontis Mariae, Diözese Aquileja) am Sonntag nach dem Feste Johannes des Täufers feierlich in der Klosterkirche nach dem Ritus der Römischen Kirche benediziert. An den folgenden Tagen konsekrierte der Bischof ecclesiam vel capitulum sanctorum Martini et Udalrici episcoporum mit Zelebration einer Messe und Gewährung von Ablässen, wie es ausführlicher in dem darüber verfaßten Brief enthalten ist; weiters noch auf Bitten des Abtes und des Konvents vier Kapellen,die innerhalb der Klostermauern gelegen sind; ebenso den neuerrichteten Kreuzgang des Klosters. Zeugen: Jacobus Perawer, Kommissar der Unteren Mark und Pfarrer in Arch und Liechtenwald; Michael Guetenfelder, Plebanus in Haslpach bei Gurgfeld; Johannes, Plebanus in Nassenfus; Martinus, Plebanus bei St.Bartholomaeus im Feld.

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Charter: 1527 V 25
Date: 1527 Mai 25
AbstractAbt Gregorius und der Konvent des Neuklosters verkaufen Herrn Dietrich von Hartitsch ihr Haus in der Neustadt, das mit dem vordern Eck neben ihrem Gotteshaus, mit dem anderen Eck gegen des Roll Meierhof und auf der anderen Seite gegen Sand Paulscloster gelegen ist.

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Charter: 1530 II 06
Date: 1530 Februar 6
AbstractKönig Ferdinand (I.) verfügt in allen seinen Ländern den Verkauf des vierten Teils aller Gülten, Zehenten und Güter von Kirchen und Klöstern, um die Türkenabwehr finanzieren zu können. Abt Gregor und der Konvent des Neuklosters sind vom vierten Teil ihrer Güter in der Steiermark unter Einrechnung der 12 Ib 4 ß d Gelds, die König Ferdinand bereits seinem Rat und Verweser in Steyer, Adam von Hollenegk, verkauft hatte, noch 72 Ib 7ß 23 d ausständig. Der König verzichtet gnädig darauf, in Hinblick auf die Gült von 1700 lb d, die sie ihm bereits bezahlt haben.

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Charter: 1530 II 25
Date: 1530 Februar 25
AbstractAdam von Hollneck, Landverweser in der Steiermark, Seifridt von Windischgratz, Vicedom daselbst, und Lucas Graswein, Rat des Königs von Böhmen und Ungarn, bestätigen als verordnete Kommissare der geistlichen Handlung in Steier, daß der König Abt Gregor und dem Konvent des Neuklosters bei der Ablieferung ihres vierten Teils der Gülten in Steier einen Nachlaß auf 1700 fl gewährt hat. Sie quittieren hiemit den Erhalt dieses Betrages.

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Charter: 1530 IX 28
Date: 1530 September 28
AbstractUrban Steyrer, Verwalter des Veith Zollner, kaiserlichen Rats und Kammermeisters des niederösterreichischen Landes, quittiert dem Abte Gregor des Neuklosters den Betrag von 300 lb d zur Bezahlung des vierten Teils der Gülten und Güter dieses Gotteshauses mit seiner Unterschrift und seinem Petschaft.

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Charter: 1544
Date: 1544
AbstractBericht des Klosterrats über die im Jahre 1544 vorgenommene Visitation des Neuklosters in Wiener Neustadt. Der Abt Conrad legte die wirtschaftliche Lage des Klosters dar, das auf keine bestimmte Anzahl von Religiösen gestiftet wurde, sondern immer nur so viele aufgenommen hat, wie der Prälat erhalten konnte. Derzeit sind neben dem Prälaten, der noch ziemlich jung ist, nur ein Konventuale, nämlich der Prior, dafür aber sieben Novizen vorhanden, weiters ein Weltpriester und ein Schulmeister, der die Novizen unterrichtet. Der Gottesdienst wird von ihnen mit Messelesen, mit Vesper, Amt und Mette gebührend gehalten. Ihr Lebenswandel ist geziemend.

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Charter: 1545-1548
Date: 1545 / 1548
AbstractGregorius, Bischof von Neustadt, Propst und Dekan von Brixen, Rat König Ferdinands (I.), konsekrierte einen Altar zu Ehren der kostbaren Dornenkrone des Herrn, des hl. Bischofs Konrad und der hl. Drei Könige1. Eingeschlossen wurden Reliquien der Heiligen Konrad, Blasius, des Märtyrers Sebastian, des Papstes Bonifaz, vom Holz des hl. Kreuzes und vom Grabstein unseres Herrn. Der Bischof gewährt den Gläubigen am heutigen Weihetag einen Ablaß von einem Jahr, an den Jahrtagen von 40 Tagen. Zum Weihetag bestimmt er den Tag des Festes der Dornenkrone2).

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Charter: 1545 IV 24
Date: 1545 April 24
AbstractJörg von Wolffenrewt zu Emerberg, Ritter, kaiserlicher Rat und Verwalter der Hauptmannschaft zu der Neustadt, verkauft dem Abt Channradt des Neuklosters seinen Weingarten in Fischau (Vischa), genannt Vischlinger, den er von seinem Vetter Hanns Truchseß von Tachenstain geerbt hat, dessen Vater Steffan Truchseß ihn von Jörg Samolt zu Muetmanstorff gekauft hatte (s. Reg. n.173).

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Charter: 1545 VIII 11
Date: 11. August 1545
AbstractNoch kein Regest vorhanden.

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Charter: 1548 IV 24
Date: 1548 April 24
AbstractMathias, Abt des Neuklosters, verkauft dem Primass Otzwirckh, seiner Hausfrau und deren Erben eine halbe Hube im Lusstall mit allem Zubehör, die vormals Thomas Artzt, sein verstorbener Holde und Supan (Verwalter) innegehabt hatte. Sie haben Zins und Abgaben nach dem Mansburger Urbarregister zu entrichten. Sie können die halbe Hube nur mit seiner oder seines Vikars zu Mansburg Erlaubnis verkaufen, doch soll der Käufer verpflichtet sein, den zehnten Pfennig davon der Abtei zu geben.

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Charter: 1550 III 24
Date: 1550 März 24
AbstractJohannes Baptista Cicada, Bischof von Albi und Generalauditor der römischen Kurie, verpflichtet die von Rein abhängigen Klöster Sittich, Neustadt und Topolska zur Obedienz gegen den Abt von Rein Martin Durlacher und dessen Nachfolger.

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Charter: 1557 III 24
Date: 1557 März 24
AbstractMaximilian, König von Böhmen, Erzherzog von Österreich etc. bestätigt, daß Martin, Abt von Rein, etliche dem Neukloster gehörige Reliquien und Pretiosen, ain gulden chreutz sambt drei khoepfen, als Visitator dieses Gotteshauses herausgegeben hat.

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Charter: 1557 V 26
Date: 1557 Mai 26
AbstractMartin, Abt von Rein, erklärt: Durch den Tod des Abtes Sebastian war das Neukloster in Neustadt, eine Tochter von Rein, vakant geworden. Der vom Konvent rechtmäßig gewählte Profeß von Rein, Johannes, resignierte aber mit der Begründung, einer solchen Bürde nicht gewachsen zu sein. Damit nun die Neustädter Prälatur durch eine lange Vakanz nicht Schaden leidet, bestimmte er als Ordinarius den 26. Mai 1557 für eine Neuwahl, aus der der Profeß von Rein Bartholomäus hervorging, der als Abt bestätigt und installiert wurde. Anschließend versprechen Anerkennung und Gehorsam gegenüber dem neuen Abt der Prior Jacobus, Joannes cantor, Matthias, Gregorius cellerarius und der ganze Konvent.

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Charter: 1558 I 01
Date: 1558 Januar 1
AbstractBartholomeus, Abt des Neuklosters, und der Konvent daselbst erklären: Ihr Hof zu Pöttsching (Petschern) bringt ihrem Gotteshaus mehr Schaden als Nutzen, denn er ist dermassen nun verabödigt, abgefault und in abpau khomen, daß er nur mit großen Kosten wieder ertragfähig gemacht werden könnte. Bei den schweren Zeiten ist ihnen aber ein Wiederaufbau unmöglich. Nach reiflicher Überlegung haben sie sich nun entschlossen, den Hof zu verkaufen, und zwar dem Edlen Lorentz Sarschitz und seiner Frau Anna. Der Kaufpreis wird zur Tilgung der von ihren Vorfahren beim Tonrädll gemachten Schulden verwendet werden. Der Verkauf geschieht mit der Auflage, daß jede zukünftige Veränderung wie Verkauf oder Verpfändung nur mit ihrer Zustimmung geschehen könne. Weiters hat der Käufer einen Zins von 1 lb d und drei Tagwerk Robot zu leisten.

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Charter: 1560 XI 01
Date: 1560 November 1
AbstractJohann, Abt des Neuklosters, verkauft dem Leonhardt Schublin und seiner Frau Margarethe zwei Huben zu Topolach (slow. Topolje), die vormals Laure Colenitz innegehabt, samt allem Zubehör. Davon haben sie jedes Jahr in den Pfarrhof zu Manspurg an Zinsen und Steuern zu entrichten, was im Urbar enthalten ist. Verkaufen können sie die beiden Huben nur mit der Zustimmung des Abtes. Der Zehentpfennig ist ihm aber auch weiterhin zu reichen.

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Charter: 1561 VI 19
Date: 1561 Juni 19
AbstractBartholomeus, Abt von Rein, erklärt: Als das Kloster Rein nach dem Tod seines Vorgängers, des Abtes Martin Durlacher, verwaist war, wählten die Reiner Konventualen ihn, Durlachers Schüler, und postulierten ihn zu ihrem Abt. Dadurch wurde das Kloster der hl. Dreifaltigkeit in Neustadt, Österreich, eine Tochter von Rein, dem er bisher als Abt vorgestanden war, selbst vakant. Als Abt von Rein Vaterabt des Neustädter Klosters schrieb er für den 24. Februar 1559 eine Neuwahl aus, bei der die beiden Cistercienseräbte Johannes von Lilienfeld und Udalrich von Heiligenkreuz assistierten. Es wurden zunächst fünf Professen priesterlichen Standes als Wahlmänner bezeichnet, nämlich Prior Jakob Faber, Dr. Theol. Johannes Fein, Georg Pfeiffer, Matthias Vriz und Balthasar Popel. Aus der Wahl ging der bisherige Prior von Rein, Frater Johannes, als neuer Abt des Neuklosters hervor, zu dessen Gunsten Abt Bartholomäus auf diese Abtei resignierte und zugleich den Neugewählten in seinem Amte bestätigte. Es folgt die Oboedienzerklärung der Konventsmitglieder.

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Charter: 1565 VI 21
Date: 1565 Juni 21
AbstractKaiser Maximilian II. bestätigt auf Bitten von Abt und Konvent des Neuklosters dessen Stiftungen und Privilegien, die es von seinen Vorfahren Friedrich (III.)1, Maximilian (I.)2 und jüngst von seinem Vater Ferdinand (I.)3 wieder erhalten hat.

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Charter: 1568 III 11
Date: 1568 März 11
AbstractBartholomaeus, Abt von Rein, Ord. Cist., etc. bestätigt seinen Professen und Propst zu Strasengel, Christophorus Erkl als neugewählten Abt des Neuklosters. Zur Vorgeschichte erklärt der A., daß dieses Kloster durch den Tod seines Abtes Johannes vakant geworden und nun schon durch zwei Jahre ohne Hirten ist. Kaiser Maximilian II. hatte nämlich eine allgemeine Reform der Kloster in seinen Provinzen angeordnet, dem A. aber schriftlich den strengen Auftrag gegeben, für das verwaiste Kloster inzwischen zu sorgen und eine Wahl oder Postulation bis nach der Beendigung dieser allgemeinen Reform aufzuschieben. Diese auferlegte Obsorge war für den Reiner Abt zu einer großen Last geworden und öfter wandte er sich an den kaiserlichen Hof, man möge die alte Freiheit des Ordens und dieses Klosters wiederherstellen. Um durch eine lang andauernde Vankanz das Kloster nicht noch mehr zu schädigen, hat er nun kraft seiner Autorität eine Neuwahl ausgeschrieben und dazu als Wahlzeugen die Äbte Johannes von den Schotten, Georg von Lilienfeld und Paulus von Kleinmariazell eingeladen. Bei der am genannten Tag vorgenommenen Wahl nannten ihm die Professen des Klosters zunächst einige Mitbrüder als Wahlmänner, nämlich den Prior Michael Vilkhesst, den Fr. Georg Fezerus, Fr. Andreas Zigarth und Fr. Georg Seiz, alles Mönche in ordine sacerdotali. Die Wahl fiel auf den Professen von Rein, Christophorus Erkl, derzeit Propst in Strasengel, der in Neumarkt in Krain geboren worden war.

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Charter: 1568 VI 01
Date: 1568 Juni 1
AbstractChrystoff, Abt des Neuklosters, verkauft der Gemeinde (Pahsdorf), und zwar dem Wolff Vrdl, Amtmann daselbst, Ruprecht Habinger, Vlrich Mäninger, Andre Höckel, Pangrätz Schrempf, Hans Neupauer, Andre Pucher, Jörg Weber, Jörg Wedl, Larenntz Sygel, Hanns Wurtzinger, Hanns Harmbschall, Marx Vedl, Mechel Khandler, Barthlme Märinger, und allen ihren Erben den Grund neben und zwischen den ihren, den sie zur Viehweide brauchen, der anraint an des Jörg Rumpler Acker und an des Partl Strempfl Wagner Holz und des Marx Vedl Holz und an ihre Gemain.

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Charter: 1571 IV 24
Date: 1571 April 24
AbstractKaiser Maximilian (II.) zahlt dem Freiherrn Caspar zu Herberstain für die an diesen verpfändeten Güter Clam (am Semmering), Schottwien (Schadwien) und Newnkirchen, wie für den Zehent von Glockhnitz und Saubersdorf (Seubersdorf) 31.707 fl 5 ß 5 d als Pfandauslöse. Da er aber diese Summe nicht sofort aufbringen kann, übergibt er dem Herberstain die dem Neukloster gehörende Herrschaft Rohr, in Steier unterhalb von Wildon gelegen, zur Nutzung auf Lebenszeit und nach dessen Tod noch für weitere 6 Jahre dessen Söhnen. Dies geschieht mit Zustimmung des Abtes des Neuklosters und des Abtes von Rein als Ordinarius, mit denen sich der Kaiser vergleichen und das Kloster mit einem jährlichen Deputat versehen wird. Von der geschuldeten Summe werden 20. 000 fl als Pfandschilling auf das Gut Rohr gelegt. Dazu wird noch eine Schuldverschreibung von 1000 fl des Bruders weiland Achatz Freiherrn von Herberstain geschlagen und 2000 fl für notwendige Investitionen, also 23.000 fl gegen Raittung.

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Charter: 1572 V 15
Date: 1572 Mai 15
AbstractColman Prunner von Vasoltsperg Rat Erzherzog Karls von Österreich, vermacht den Kindern und Enkeln des verstorbenen Jacob Khärner, gesessen zu Gruemp in der Hausmannstatter Pfarre zwei nebeneinanderliegende Weingärten in der ruemp zu rechtem Kaufrecht und unter den genannten Bedingungen.

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Charter: 1577 XII 17
Date: 1577 Dezember 17
AbstractAbt Georg (Freyseysen) von Rein visitiert im Auftrag des Abtes von Cîteaux Nicolaus (Boucherat) das Neukloster. Er fand im Kloster nur zwei Professen vor, keinen Priester und keinen Novizen. Er ermahnt daher den Abt, die Zahl der Religiösen nach Möglichkeit zu vermehren. Da das Officium divinum nicht nur von den Mönchen, sondern auch von jedem Christen gefeiert werden soll, ordnet der Visitator an, daß es in der Kirche gefeiert wird, würdig und mit den im Orden üblichen Zeremonien. Ausführlich behandelt er die einzelnen Bereiche der klösterlichen Disziplin und des monastischen Lebens, seine Ermahnungen und Anordnungen hinzufügend. Auch von den außerhalb des Klosters lebenden Professen muß ein entsprechender Lebenswandel erwartet werden, ansonsten hat sie der Abt ins Kloster zurückzuberufen.

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Charter: 1583 VI 21
Date: 1583 Juni 21
AbstractKaiser Rudolf (II.) bestätigt auf Bitten des Abtes und des Konvents des Neuklosters alle Stiftbriefe, Begnadungen und Freibriefe, die sie von seinen Vorfahren Kaiser Friedrich1, Kaiser Maximilian2, Kaiser Ferdinand3 und Kaiser Maximilian (II.)4 erhalten haben.

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Charter: 1584 IX 20
Date: 1584 September 20
AbstractBürgermeister, Richter und Rat von Wiener Neustadt erklären zur Kontroverse zwischen der Stadt und dem St. Georgs-Ritterorden, vertreten durch den hochwürdigen Ritter Hanns Kobenzel von Proseck, Administrator des Ordens zu Millstatt, Geheimer Rat Erzherzog Karls und niederösterreichischer Kammerpräsident, in dem es um eine dem Orden gehörige Mühle in der Stadt, zwischen dem Wiener- und dem Fleischhackertor (Gröhrmühle) und um das Fischwasser geht, folgendes: Nach Bescheiden der niederösterreichischen Regierung von 1575 und vom 14. Juni 1583 ist die Stadt verpflichtet, für diese Mühle vom Orden einen Kauf- und Schutzbrief zu nehmen, worüber sie einen Revers ausstellen muß. Es kommt darüber zu einem Vergleich. Der Administrator verzichtet auf die Ausstellung dieses Kauf- und Schutzbriefs und gibt sich mit dem Revers der Stadt zufrieden. Die Stadt versichert, daß sie dem Orden für dessen Mühle alle Gebühren, wie sie von altersher üblich waren und in alten Kaufbriefen aufgeführt werden, leisten wird. Der Orden hingegen wird diesen Revers wie einen ordentlichen Gwöhr-, Kauf- und Schutzbrief gelten lassen. Mit dieser Kondition hat die Stadt diese Mühle ihrem Bürger Karl Kelner verkauft.

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Charter: 1596 V 18
Date: 1596 Mai 18
AbstractFridrich Wurmbprant zu Stupach, Erblandkuchelmeister des Fürstentums Steiermark, verkauft seinem Bruder, Herrn Matthias Wurmprant zu Stupach ein Haus in der Neustadt, einen Garten beim Ungartor und eine Wiese bei Lichtenwörth (Lichtenbert). Sollte sein Bruder das Haus verkaufen wollen, fällt es an ihn zurück gegen Rückerstattung der 1 000 fl, die dafür bezahlt worden waren und nicht mehr. Sollte der Käufer mit Tod abgehen und sein Erbe aufgeteilt werden, nimmt der Verkäufer es wieder um 1000 fl zurück. Was aber dazugekauft oder verbessert worden ist, wird eigens von ihm bezahlt werden.

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Charter: 1597 I 08
Date: 1597 Januar 8
AbstractViguleus Hundt von Lautterbach, zu Lentting und Stainach, Kämmerer Herzog Ferdinands in Bayern und Comes Palatinatus, verleiht dem geistlichen Herrn Johann Pronner, Pfarrer zu Nidernhegkhing, Regensburger Bistum, und dessen drei legitimierten Söhnen Gregor, Sebastian und Stephan und deren Erben ein Wappen und Kleinod, wodurch diese Rechte und Freiheiten von Lehens- und Wappengenossen von Kaiser und Reich erhalten. Sein Recht, ein Wappen verleihen zu dürfen, hatte Hundt von seinem Vater gleichen Namens ererbt, dem Kaiser Karl (V.) im Jahre 1550 zu Brüssel in Brabant dieses Privileg gegeben hatte. Kaiser Maximilian (II.) erneuerte dieses Privileg am 2O.April 1566 zu Augsburg und Kaiser Rudolf (II.) bestätigte es am 20. Oktober 1579 zu Prag. Es folgt eine ausführliche Beschreibung des neuen Wappens und eine bildliche Darstellung in Farben (9× 11).

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Charter: 1597 IV 01
Date: 1597 April 1
AbstractEdmundus a Crace, Abt von Cîteaux, an Udalrich, Abt von Zwettl und Generalvikar der österreichischen Provinz: Als er vor kurzem die Klöster dieser Provinz visitierte, hatte er aus bestimmten Gründen die Klöster Lilienfeld und Neukloster aus der Visitation des Zwettler Abtes herausgenommen und der des Abtes von Rein und Generalvikars in Kärnten und Steiermark zugewiesen. Er erkennt jedoch, daß aus einer derartigen Exemption nur eine Auflösung der Verbindung zwischen den Äbten und Religiösen von Klöstern desselben Ordens und der gleichen Provinz entsteht. Um einer solchen Gefahr zu begegnen, hebt er die Exemption der Klöster Lilienfeld und Neukloster auf und unterstellt diese ex nunc der Visitation des Abtes von Zwettl. Er befiehlt den Äbten und Religiösen dieser beiden Klöster, die Anordnungen des Visitators zu befolgen. Diese Entscheidung gilt für drei Jahre, nachher wird ein in Zwettl zu haltendes Provinzialkapitel über den Status der Klöster entscheiden, was aber noch der Approbation durch den Generalabt oder das Generalkapitel bedarf. Es gelten die päpstlichen Konstitutionen über Ordensvisitatoren. Es ist zu verhindern, daß einige Ehrgeizige sich auf indirektem Weg einen Auftrag zu visitieren verschaffen, was bereits in einigen Provinzen geschehen ist. Unterschrift und Siegel des Generalabtes.

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Charter: 1597 VII 19
Date: 1597 Juli 19
AbstractAbt Udalrich von Zwettl teilt Abt und Konvent des Neuklosters mit, daß er sowohl vom Generalabt wie auch vom Kaiser beauftragt wurde, das Neukloster zu visitieren. Er schickt diese Charta visitationis, nach der sie sich richten können, bis er persönlich zur Visitation kommen wird.

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Charter: 1597 VII 29
Date: 1597 Juli 29
AbstractAbt Udalrich von Zwettl an den Abt und die Religiosen des Neuklosters: durch schwerwiegende Umstände - Gefahren der Straße, umherschweifende Soldaten - gehindert, persönlich zur Visitation zu kommen, schickt er die Charta visitationis, in der er alles das darlegen will, was sie zur Erhaltung und Förderung ihres Klosters und des Ordens beachten müssen. Man möge sie bereitwillig aufnehmen und beobachten, bis er selbst zur Visitation kommen kann. Eh.

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