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FondUrkunden (1267-1881)
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Charter: 1807 II 26
Date: 1807 Februar 26
AbstractDie niederösterreichische Regierung unterbreitet der vereinigten Hofkanzlei folgende Stellungnahme über die Stellung von Lehrkräften am Gymnasium von Wiener Neustadt durch die vier niederösterreichischen Cistercienserstifte. Anlaß dazu gab das Verhalten des Abtes von Lilienfeld, der sich weigerte, seinen Stiftspriester Xaver Koplik als Mathematiklehrer nach Wiener Neustadt zu schicken. Der Abt des Neuklosters war dadurch genötigt, einen eben mit seinem Theologiestudium fertiggewordenen Priester seines Stiftes ohne Prüfung mit diesem Lehramt zu betrauen. Die Regierung sieht darin eine ernste Unstimmigkeit zwischen den vier niederösterreichischen Stiften, die sich nachteilig für die Anstalt auswirkt. Sie hält es für erforderlich, daß unter den vier Äbten einer ausgewählt und mit der nötigen Vollmacht zur Aufrechterhaltung der Anstalt ausgestattet wird. Er muß das Recht haben, für jedes erledigte Lehramt aus allen vier Stiften die Tauglichsten auszuwählen und der Regierung anzuzeigen. Wenn dabei ein Stift mehr Lehrkräfte stellen müßte als andere, hätten die verschonten Stifte für die Mehrkosten aufzukommen. Das Neukloster müßte aber dabei verschont bleiben, da es bekanntlich das ärmste ist und das Gymnasium in seinem Haus hat, was stets mit Auslagen verbunden ist. Um das Gymnasium ganz zu sichern, wird es dazu kommen müssen, daß es von dem Neustädter Stift allein versehen werden kann. Zum Vorsteher der Cistercienser-Lehranstalten (Gymnasium in Wiener Neustadt und Theologische Lehranstalt in Heiligenkreuz) ist für diesmal der Neustädter Prälat offenbar der tauglichste. Bei jeder Veränderung wird die Hofstelle oder die Regierung den Vorsteher eigens ernennen.

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Charter: 1807 IV 29
Date: 1807 April 29
AbstractDie niederösterreichische Regierung teilt dem Abt des Neuklosters mit, daß K. Franz I. mit Hofdekret vom 9. April die Verschiebung der Eröffnung des philosophischen Studiums zu Wiener Neustadt bis zum Schuljahr 1808 gestattet hat. Seine Majestät erwartet von den vier niederösterreichischen Cistercienserstiften, daß sie entsprechend ihrem Vermögen und Personalstand ernstlich dafür sorgen werden, für die Neustädter Lehranstalt nur solche Männer in hinreichender Zahl zu stellen, die ihrem Fach vollkommen gewachsen sind. Diese sind betreffs der religiösen Disziplin dem Abte zu Neustadt strengen Gehorsam wie ihrem eigenen Abte schuldig. Jeder Abt ist für seine Geistlichen dem Kaiser verantwortlich.

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Charter: 1829 X 09
Date: 1829 Oktober 9
AbstractBericht des Erzbischofs Firmian von Wien an den Kaiser über die Visitation des Stiftes Neukloster. Die Gebäude sind im guten Zustand, die Dotation des Stiftes ist kaum hinreichend, obwohl bereits einmal das Stift Heiligenkreuz ein Kapital von 80 000 fl an das Neukloster abtreten mußte. Das Stift hat derzeit 11100 fl Schulden. Die Disziplin ist gut, wenn auch wegen der wenigen Stiftsgeistlichen, die im Gymnasium und der Pfarrseelsorge tätig sind, kein Chor und keine Tischlesung gehalten werden. Um 1/2 7 früh wird ein gemeinsames Morgengebet mit einer Schriftlesung und abends um 1/2 9 ein Abendgebet mit Litanei und Gewissenserforschung gehalten. Der Prälat speist stets im Konvent und ist ein sehr würdiger Mann, der aber ein arges Fußleiden hat. Zu loben sind der P. Prior, der zugleich Pfarrer und Ökonom ist, ebenso P. Johann Nep. Ankerl, Novizenmeister, Kooperator und Gymnasiallehrer, er wird vom Prälaten im Novizenmeisteramt unterstützt. Der Nachwuchs ist ausreichend, doch reicht die Dotation nur für das Notwendigste. Der Geist im Stifte ist gut, die Geistlichen sind alle vollauf beschäftigt. Die Kleriker studieren an der Theologischen Lehranstalt in Heiligenkreuz. Im Stift befindet sich auch das von den vier niederösterreichischen Cistercienserstiften unterhaltene Gymnasium.

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Charter: 1836 VII 20
Date: 1836 Juli 20
AbstractVincenz Eduard (Milde), Erzbischof von Wien, bestätigt die Wahl des P. Anton Bilimek zum Abt des Neuklosters.

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Charter: 1836 X 09
Date: 1836 Oktober 9
AbstractDie niederösterreichische Landesregierung teilt dem zum Abt des Neuklosters gewählten Anton Bilimek mit, daß K. Ferdinand I. mit Entschließung vom 27. September seine Wahl bestätigt hat.

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Charter: 1839 X 09
Date: 1839 Oktober 9
AbstractVinzens Eduard (Milde), Erzbischof von Wien, bestätigt die Wahl des P. Bernardus Schwindl zum Abt des Neuklosters.

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Charter: 1839 X 18
Date: 1839 Oktober 18
AbstractDie vereinigte Hofkanzlei empfiehlt dem Kaiser die Bestätigung des zum Abt des Stiftes Neukloster gewählten P. Bernard Schwindl.

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Charter: 1839 XI 26
Date: 1839 November 26
AbstractDie niederösterreichische Landesregierung teilt dem zum Abt des Neuklosters gewählten Bernard Schwindl die am 16. November erfolgte kaiserliche Bestätigung mit.

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Charter: 1841 VI 28
Date: 1841 Juni 28
AbstractVinzens Eduard (Milde), Fürst-Erzbischof von Wien, an den Abt des Neuklosters Bernard Schwindl über die von ihm persönlich am 10. Mai durchgeführte kanonische Visitation: Der Visitator ist mit dem äußeren und inneren Zustand des Stiftes zufrieden. Er ist erfreut über das gute Zusammenleben des Konvents und den untadeligen Lebenswandel seiner Mitglieder. Die bestehende Hausordnung wird bestätigt, wenn auch manch Wünschenswertes derzeit nicht möglich ist. Gewünscht wird aber, daß a) neben den vier hohen Festtagen auch am Feste des Ordensstifters wie an den Vorabenden der Feste Fronleichnam und der hl. Dreifaltigkeit Matutin und Laudes gemeinsam im Chor gehalten werden; weiters b) daß die exponierten Stiftspriester jährlich drei Tage Exerzitien im Stifte machen. Da c) gemeinsame Exerzizien nicht möglich sind, ist es jedem freigestellt, die Zeit selbst zu wählen. Da die Pforte tagsüber offen ist, hat der P. Prior zu sorgen, daß keine Mißbräuche entstehen. Beklagt wird das Fehlen eines Eingedenkbuches und eines Personalprotokolls, die unverzüglich anzulegen sind. Was die Ökonomie des Hauses betrifft, werden der Verwalter Berthold und der Hofmeister P. Johann Nepomuk Ankerl gelobt. Das Defizit in den Finanzen des Stiftes macht Umsicht und Sparsamkeit dringend notwendig, doch wird es dem tüchtigen Herrn Prälaten möglich sein, das Stift schuldenfrei und gesichert zu machen. Der Bauzustand des Hauses macht derzeit größere Auslagen nicht notwendig.

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Charter: 1847 VIII 27
Date: 1847 August 27
AbstractBürgermeister und sämtliche Magistratsräte, der k. k. Stadt Wiener Neustadt verleihen dem Prälaten des Zisterzienser-Stiftes Neukloster, Bernard Schwindl das Ehrenbürgerrecht ihrer Stadt.

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Charter: 1854 V 16
Date: 1854 Mai 16
AbstractFriedrich (Fürst Schwarzenberg), Kardinal und Erzbischof von Prag, teilt dem Abt des Neuklosters mit, daß ihn Papst Pius (IX.) Mit Schreiben vom 25. Juni 1852 zum Visitator der Cistercienserklöster in den österreichischen Kirchenprovinzen bestellt hat. Als solcher ernennt er 1. den Bischof von Leitmeritz, Augustinus Bartholomaeus (Hille), zum Konvisitator, dem alle Ordensmitglieder strikten Gehorsam zu leisten haben. 2. Der Konvisitator wird Art, Zeit und Ordnung der Visitation bekanntgeben. 3. Um eine heilsame Frucht der Visitation zu erreichen, ist bis zum Oktavtag des Bernardsfestes in jeder Messe die Oration vom hl. Geist einzulegen. Weiters haben alle dreitätige geistliche Exerzitien zu machen. Die Oberen haben alle Hindernisse für die reguläre Disziplin zu beseitigen. Die um 1780 im Kloster geltenden Statuten sind vorzulegen und Änderungen anzugeben. 4. Spätestens Anfang Juli d. J. ist eine lateinisch abgefaßte Relation über die vom Visitator vorgelegten Punkte abzugeben.

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Charter: 1856 III 22
Date: 1856 März 22
AbstractFriedrich, Fürst Schwarzenberg, Kardinal und Erzbischof von Prag, apostolischer Visitator, an den Abt und die Brüder des Neuklosters über die stattgefundene apostolische Visitation: Der Visitator ist besorgt über die ungünstige Lage des Klosters, die äußere und innere Ursachen hat. Vor allem die unzureichende Zahl von Mitgliedern und deren große Belastung durch die Schule machen die Erfüllung der Hauptaufgabe des Ordens, die öffentliche Verrichtung des göttlichen Offiziums, fast unmöglich. Es ist daher nicht verwunderlich, daß auch viele andere Verletzungen der regulären Disziplin vorkommen. Dennoch hofft der Konvisitator in Anbetracht des guten Willens des Konvents auf Besserung. Zu den vom Visitator bereits am 20. August 1854 erlassenen allgemeinen Vorschriften wird im besonderen angeordnet: 1. Hauptsorge des Abtes muß eine Vermehrung des Personalstandes sein. Für die Erziehung der Novizen sind die Regeln des Konvisitators zu beachten. Für die Hausoffizien sollen Konversen mit einfachen Gelübden aufgenommen werden. 2. Strengste Sparsamkeit in der Verwaltung. In wichtigeren Dingen ist von den Oberen der Rat der Brüder einzuholen. 3. Zur klösterlichen Armut: Verpflichtung zur Rechnungslegung (Scheda), Ausgaben über 10 Gulden nur mit Erlaubnis des Oberen, mehr als 30 fl müssen beim Prior deponiert werden. 4. Der Verzicht auf Vermögen nach Ablauf des Trienniums hat schriftlich zu erfolgen. 5. Vorschriften über das Verlassen des Klosters, den Besuch von Gaststätten und Privathäusern etc. 6. Für Betrachtung, geistliche Lesung, Beichte, Fasten, Silentium usw. gelten die vom Visitator erlassenen allgemeinen Vorschriften. 7. Für die Zeremonien bei der Hl. Messe und im Chor ist das Rituale Cisterciense zu beachten. 8. Die durch Seelsorge und Schule besonders belasteten Brüder sollen wenigstens die marianische Litanei vor dem Abendessen singen. Bis wieder, was zu hoffen ist, das ganze Offizium gemeinsam gebetet werden kann, sollen wenigstens Vesper und Complet und morgens vor der Konventmesse die Prim mit der Pretiosa gemeinsam und öffentlich persolviert werden. Es soll eine geeignete Stunde zwischen 6 und 7 Uhr morgens dazu bestimmt werden, wozu auch die Professoren aus den andern Klöstern verpflichtet werden. Das übrige Offizium ist für alle Ordenspriester auch außerhalb des Chores sub mortali, das Marianum sub levi verpflichtend. Der Abt kann nur für kurze Zeit davon dispensieren. 9. Aufzählung der dem Oberen zur Verfügung stehenden Strafen für Übertretungen. Diese Charta ist im Kapitel zu promulgieren und den einzelnen Brüdern bekannt zu machen. $$Eh. Unterschrift: Fridericus Card, et Archiep. Unterschriften der Konventmitglieder: Vidi Joannes Nep. Ankerl, Prior et Parochus; Vidi Fridericus Kabelka, Professor gymnasii; Vidi Benedictus Steiger, C.R.gymnasii director; Vidi Marianus Starkbaum, gymnasii professor; Vidi Fr. Xaverius Flach, oeconomus; Vidi Ernestus Winter, professor gymnasii; Vidi Guil. Mayerhofer, professor; Vidi Heinrich Gilly, Kooperator; Legi Eugenius Wladika, professor gymnasii; Legi Ladislaus Sauerzapf, parochus; Legi Albericus Schleising, parochus; Legi Ferdinandus Hlawatsch, parochus ad St.Valentinum; Legi Robertus Audersky, parochus in Würflach; Legi Martinus Hebaus, parochus in Rothengrub; Vidi Aloysius Püringer, Pfarrer in Muthmansdorf; Legi Edmundus Czörfux, parochus ad St. Joannem. Mit Datum vom 28. Juni 1856 ergänzt Abt Bernard, daß die fremden Professoren ihre Unterschrift verweigert haben. Er führt an: P. Wilhelm Pittner von Zwettl, P. Chrysostomus Amon von Lilienfeld, P. Robert Lintner von Hl.Kreuz, P. Stephan Pfeiffer v. Hl.-Kreuz, P.Gottfried Beitl v. Hl.Kreuz, P. Xaver Zwieauer v. Zwettl.

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Charter: 1870 VIII 19
Date: 1870 August 19
AbstractAbt Benedikt Steiger des Neuklosters beantwortet eine Anfrage der k. k. Statthalterei über die Anstellung geprüfter Lehramtskandidaten als Professoren am k. k. Gymnasium zu Wiener Neustadt. Er betont, daß der Abt des Stiftes Zwettl als Generalvikar der österreichisch-ungarischen Cistercienser mit diesem seinem Bericht völlig übereinstimmt. In der Anlage werden die sechs gestellten Fragen wie folgt beantwortet: 1. Derzeit stehen 12 Ordenspriester am Gymnasium in Verwendung: zwei vom Stifte Heiligenkreuz (Albert Huber und Malachias Dedic), vier von Zwettl (Wilhelm Pittner, Franz Xaver Zwieauer, Gustav Schacherl, Ernest Porazil), drei von Lilienfeld (Chrysostomus Amon, Karl Obertimpfler, Mathias Novak) und drei vom Neukloster (Benedikt Kluge, Karl Roth, Anton Christenheit). 2. Die vorgeschriebene Lehrbefähigung haben: P. Gustav Schacherl für das ganze Gymnasium; P. Ernest Porazil für Latein für das ganze Gymnasium; P. Mathias Novak Befähigung für das Untergymnasium; P. Malachias Dedic ist derzeit im Stadium der Prüfungsablegung; P. Benedikt Kluge hat die Befähigung für Religion vom hochwürdigen Konsistorium; P. Wilhelm Pittner ist nach dem früheren System geprüft. 3. In Vorbereitung auf das Lehramt befinden sich an dem Wiener Universitätsseminar zwei Ordensmitglieder von Heiligenkreuz, von Lilienfeld einer und vom Neukloster zwei. 4. Über die Bezüge der im Lehramt tätigen Ordensmitglieder: Es wird das Notwendige im ausreichenden Maße gegeben. 5. Bis zum Schuljahr 1874/75 werden sämtliche Ordensmitglieder am Gymnasium die vorgeschriebene Lehramtsprüfung abgelegt haben. 6. Anzahl der Schüler am Ende des Schuljahres 1866: 158; 1867: 138; 1868: 125; 1869: 114; 1870: 105.

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Charter: 1870 IX 05
Date: 1870 September 5
AbstractDer k. k. niederösterreichische Statthalter Weber berichtet dem Minister für Kultus und Unterricht Carl von Stremayer über die Behandlung der geistlichen Gymnasien in Niederösterreich, nämlich die drei Lehranstalten der Benediktinerstifte der Schotten zu Wien, Melk und Seitenstetten und das Gymnasium von Wiener Neustadt, das von den vier niederösterreichischen Cistercienserstiften Heiligenkreuz, Lilienfeld, Zwettl und Neukloster mit Professen dieser Stifte als Lehrer besetzt wird. Im Gegensatz zu der überwiegend positiven Beurteilung der drei erstgenannten Gymnasien wird bei dem Neustädter beanstandet, daß es ungenügend besetzt ist und auch im Publikum kein großes Vertrauen besitzt. Es erscheint daher eine Abhilfe dringend notwendig. Deshalb sind auch die beiden Landesschulinspektoren von Enk und Dr. Krist dafür, dem Neustädter Gymnasium das Öffentlichkeitsrecht zu entziehen. Der Statthalter bedauert es, daß ungeachtet der geordneten ökonomischen Verhältnisse der drei mitverpflichteten Stifte Zwettl, Heiligenkreuz und Lilienfeld nicht der rechte Ernst auf die hinreichende Ausbildung von Lehrkräften verwendet wurde. Aber eine sofortige Entziehung des Öffentlichkeitsrechtes, wodurch das Gymnasium selbst fallen würde, träfe das Publikum am härtesten. Ihm erscheint als geeignetster Ausweg, für das Schuljahr 1870/71 jene Lehrfächer, die von nicht befähigten Lehrkräften geistlichen Standes versehen werden, mit geprüften Lehramtskandidaten weltlichen Standes auf Kosten der vier Stifte zu besetzen. Inzwischen wären die Verhandlungen wegen Aufhebung respective Umgestaltung des Gymnasiums weiterzuführen und die Bereitschaft der Stadtgemeinde Wiener Neustadt zur Übernahme eines Beitrages und Beistellung geeigneter Lokalitäten sicherzustellen.

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Charter: 1871 II 22
Date: 1871 Februar 22
AbstractDer Minister für Kultus und Unterricht Josef Jirecek erbittet vom Kaiser die Ermächtigung zur Umgestaltung des bisher von den vier niederösterreichischen Cistercienserstiften Heiligenkreuz, Lilienfeld, Zwettl und Neukloster geführten Gymnasiums in Wiener Neustadt in ein Staatsgymnasium. Diese Stifte waren mit Hofdekret vom 9. Juni 1804 verpflichtet worden, die Professoren und Lehrmittel zu stellen, während die Stadtgemeinde Wiener Neustadt für die Lokalitäten und deren Einrichtung zu sorgen hat. Nach einem Vertrag mit der Gemeinde übernahm das Stift Neukloster für einen mäßigen Jahreszins die Unterbringung des Gymnasiums und räumte ihm den bisher als Schuttboden verwendeten 2. Stock des südlichen und südwestlichen Traktes ein. Mit der Bestellung der Lehrkräfte aber gab es schon damals vielfache Anstände, so kam die vorgesehene philosophische Lehranstalt nie zustande. Den neuen Anforderungen der Studienreform an den österreichischen Gymnasien vermochten die niederösterreichischen Cistercienserstifte ebenfalls nicht zu entsprechen. Die Schülerzahl ist sinkend und gegenwärtig unter 120 gesunken. Zwei Klagen über die Anstalt werden von seiten der Schulinspektoren immer wieder erhoben: die eine betrifft die geringe Zahl von Professoren mit voller Lehrbefähigung. Sieben sind ungeprüft, drei nur halb, ein einziger ganz für seinen Posten qualifiziert. Ebenso erhebliche Beschwerden werden immer wieder gegen die Lokalitäten des Gymnasiums erhoben. Im Jahre 1869 erstattete der Kreisarzt Dr. Arzisch einen Bericht über die sanitätswidrige Beschaffenheit dieser Lokalitäten, und am 16. Februar 1870 wurde eine Ministerialkommission zur Prüfung des Sachverhaltes entsendet, die die Zustände noch ungünstiger vorfand als geschildert. Der Minister sieht in einer Umwandlung der Anstalt in ein Staatsgymnasium das einzige Mittel, diese Zustände zu beenden. Er erbittet sich dazu vom Kaiser die Ermächtigung. Diese Umwandlung soll mit 1. Oktober 1871 in Kraft treten. Die vier niederösterreichischen Cistercienserstifte werden ihrer Verpflichtung aus dem Hofdekret vom 9. Juni 1804 gegen eine Pauschalsumme von jährlich 7000 fl, wovon je 2000 fl auf Heiligenkreuz, Lilienfeld, Zwettl, 1000 fl auf das Neukloster entfallen, enthoben, den bis dahin etwa vollständig lehrbefähigten Professoren aus ihrer Mitte die Anstellung als k. k. Gymnasialprofessoren verliehen. Die Gemeindevertretung von Wiener Neustadt ist zur Beistellung geeigneter Lokalitäten zu verhalten, da sonst das Gymnasium geschlossen werden müßte. Mit dem Stifte Zwettl wäre zu verhandeln, daß dieses gegen Erlaß des jährlichen Pauschalbetrags von 2000 fl in der Stadt Zwettl ein Unter-Realgymnasium errichtet.

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Charter: 1871 V 31
Date: 1871 Mai 31
AbstractAbt Benedikt Steiger des Neuklosters teilt dem k. k. Landesschulrat mit, daß die niederösterreichischen Cistercienserstifte Heiligenkreuz, Zwettl, Lilienfeld und Neukloster gerne bereit wären, das Obergymnasium zu Wiener Neustadt nach wie vor mit ihren Stiftsgeistlichen als Lehrern zu besetzen und auf ihre Kosten zu erhalten; auch würden sie, was die Stellung geprüfter Professoren anbelangt, von nun an in möglichst kurzer Zeit den Forderungen der Regierung nachzukommen im Stande sein. Da jedoch, wie es heißt, an eine Änderung der ah. Entschließung vom 16. März 1871 nicht zu denken ist, ersuchen der Abt und auch die anderen Äbte, der Landesschulrat möge beim Ministerium einen Aufschub der Umwandlung des Wiener Neustädter Gymnasiums bis zum I. Oktober 1872 beantragen. Was das Pauschale von 1000 fl anbelangt, bittet der Abt, angesichts der drückenden Finanzlage und der großen Schuldenlast des Stiftes Neukloster beim Ministerium für eine Befreiung von dieser Verpflichtung einzutreten.

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Charter: 1871 VII 09
Date: 1871 Juli 9
AbstractDas k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht an den Landes schulrat für Niederösterreich zu den Eingaben der Stifte Zwettl, Lilienfeld, Neukloster und Heiligenkreuz und der Gemeindevertretung von Wiener Neustadt zur Umwandlung des Gymnasiums in ein Staatsgymnasium: Der Minister kann von den im ah. Erlaß vom l6. März 1871 genannten Bedingungen nicht abgehen. Die Verpflichtung der vier Cistercienserstifte ist durch eine so lange Zeit unerfüllt geblieben, daß eine andere Form ihrer Erfüllung mit Recht in Anspruch genommen werden kann. Da sie zu der im Hofdekret von 9. Juni 1804 geforderten Beistellung der erforderlichen Lehrkräfte nicht im Stande sind, haben sie den Staat zu entschädigen, wofür die bezeichnete Summe eine sehr billig bemessene Abfindung darstellt. Was die Verpflichtung der Stadtgemeinde aus eben diesen Hofdekret betrifft, bleibt dem Minister im Falle einer hartnäckigen Weigerung von Seiten der Stadtgemeinde nur die Verlegung der Anstalt in einen anderen Ort.

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Charter: 1878 VI 22
Date: 1878 Juni 22
AbstractKaufvertrag, abgeschlossen zwischen dem Neukloster als Verkäufer und den Ehegatten Moriz und Theresia Grahs als Käufer der Güter Tachenstein und Strelzhof (Einlage der niederösterreichischen Landtafel Nr. 9 und 10, VUWW). Der Minister für Kultus und Unterricht hat auf Grund der am 25. Mai 1878 erteilten kaiserlichen Ermächtigung mit Erlaß vom 3. Juni 1878 den landesfürstlichen Konsens gegeben. In 11 Punkten werden die näheren Einzelheiten festgelegt. Der Kaufpreis betragt 50 000 fl, von denen die Käufer 6720 fl für auf dem Gut haftenden Schulden verrechnen können.

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Charter: 1879 VI 26
Date: 1879 Juni 26
AbstractDer Abt des Neuklosters Benedict Steiger erklärt sich dem Abt und dem Kapitel des Stiftes Heiligenkreuz gegenüber bereit, auf sein Amt zu resignieren, um eine wünschenswerte Vereinigung beider Stifte zu ermöglichen. Er ersucht nur um lebenslängliche Benützung seiner gegenwärtigen Wohnung, Verpflegung und Erhaltung im Stifte und um Belassung seines Bedienten.

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Charter: 1879 VI 27
Date: 1879 Juni 27
AbstractDie Kapitularen des Stiftes Neukloster richten an den Abt und das Kapitel des Stiftes Heiligenkreuz die Bitte, das Neukloster als integrierenden Teil von Heiligenkreuz aufzunehmen. $$Eh. Unterschriften: P. Ernest Winter, Prior; Aberich Schleising, Pfarrer in St. Johann am Steinfeld; Xaver Flach, Kanzleidirektor und Hofmeister; P. Eugen Wladika, Pfarrer zu St.Lorenzen; Josef Kölbel, Pfarrer in Muthmannsdorf; Karl Rott, Pfarrer zu St.Valentin; Adolf Mangold; P. Bernardus Otter; P. Max Fellegger.

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Charter: 1879 VIII 01
Date: 1879 August 1
AbstractAbt Heinrich Grünbeck von Heiligenkreuz teilt den Kapitularen des Neuklosters den Beschluß des Heiligenkreuzer Kapitels mit, einer vollen Vereinigung beider Stifte zuzustimmen.

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Charter: 1879 VIII 01
Date: 1879 August 1
AbstractHeinrich Grünbeck, Abt von Heiligenkreuz, erklärt in seiner Antwort dem Abte des Neuklosters Benedikt Steiger, er und das Kapitel von Heiligenkreuz wären, obwohl unter schweren Besorgnissen, zu einer Vereinigung der beiden Stifte bereit.

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Charter: 1879 VIII 07
Date: 1879 August 7
AbstractRudolf Kardinal Kutschker, Erzbischof von Wien, berichtet dem Statthalter in Niederösterreich Conrad von Eybesfeld über die wünschenswerte Vereinigung des Stiftes Neukloster mit einem anderen Cistercienserstift.

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Charter: 1879 X 11
Date: 1879 Oktober 11
AbstractEntwurf eines Übereinkommens zwischen dem Stift Heiligenkreuz und dem Stift Neukloster über die Vereinigung beider Stifte in eine Korporation, der folgende Punkte behandelt: 1. Vereinigung zu einer Ordensfamilie, deren Oberhaupt der Abt von Heiligenkreuz mit dem Titel Abbas monasteriorum ad S. Crucem et ad S SS. Trinitatem in Neostadio Austriae ist. 2. Künftige Stellung des gegenwärtigen Abtes des Neuklosters und 3. der derzeitigen Kapitularen dieses Stiftes. 4. Vereinigung des Besitzes des Neuklosters mit dem von Heiligenkreuz, doch vorläufig getrennte Verwaltung. 5. Möglichkeit, Objekte des Besitzes des Neuklosters veräußern zu dürfen. 6. Heiligenkreuz übernimmt alle Stiftungsverpflichtungen des Neuklosters. 7. Die dem Neukloster inkorporierten Pfarren werden Heiligenkreuz inkorporiert. 8. Stellung der bisherigen Neukloster-Professen, die eine Anstellung an Öffentlichen Lehranstalten in Wiener Neustadt innehaben. 9. Der Abt von Heiligenkreuz ist berechtigt, bestehende Übelstände abzustellen und die wirtschaftliche Gebarung des Neuklosters mit der des Stiftes Heiligenkreuz in Übereinstimmung zu bringen. 10. Zur Gültigkeit dieser Übereinkunft ist die Genehmigung der kirchlichen und weltlichen Behörden erforderlich. 11. Der Zeitpunkt der definitiven Vereinigung und die Übergabe selbst erfolgt mit Einverständnis und Intervention der hohen Behörden. 12. Mit diesem Zeitpunkt hört die über das Stift Neukloster verhängte Sequestur-Administration auf.

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Charter: 1879 X 22
Date: 1879 Oktober 22
AbstractAbt und Kapitel des Stiftes Neukloster erklären sich mit dem von Heiligenkreuz vorgelegten Vertragsentwurf über die Vereinigung der beiden Stifte in eine Kooperation völlig einverstanden.$$Eh. Unterschriften: Benedict Steiger, Abt; Ernest Winter, Prior; Alberik Schleising; Xaver Flach, Kanzld. u. Hofm.; P. Eugen Wladika; P.Josef Kölbel; Adolf Mangold; Karl Rott; Anton Christenheit; Berhard Otter; Max Fellegger; Edmund Kamprath; P. Markus Eckhart; Joh.N. Schlögl. Nachgetragene Unterschriften: P. Benedikt Kluge (Würflach, 24. November 1879), P. Dominik Bilimek (Miramare, 25. November 1879)

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Charter: 1879 XI 05
Date: 1879 November 5
AbstractAbt und Kapitel des Stiftes Heiligenkreuz erklären, daß sie dem unterm 11. Oktober 1879 vorgelegten Vertragsentwurf über die Vereinigung beider Stifte zu einer Kooperation ihre Zustimmung geben. $$Eh. Unterschriften: Heinrich Grünbeck, Abt; P. Julius Sylvester, d.z. Prior; P. Anton Langfeit, Senior; P. Gustav Lorenz; P. Cajetan Sevignani; P. Gottfried Beitl; P. Alberik Wilfing; Steffan Pfeiffer; P. Albert Huber; P. Conrad Schernberger; P. Peter Huber; P. Ludwig Sieber; P. Bernhard Strobl; P. Joh. Nep. Swoboda; P. Ignaz Kommenda; Florian Erritz; P. Theodor Koch; P. Engelbert Richl; P. Malachias Dedic; P. Joseph Kleinl; P. Rudolf Rath; Edmund Frank; Vincenz Koblischke; P. Ferdinand Stupka; P. Paulus Traint; Eugen Bill, Religionslehrer am Gymn. zu Wr. Neustadt; P. Franz Nader, Pfarrer v. Raisenmarkt; Marian Fichtacker, Dechant des Pyrawarther Bezirkes und Pfarrer in Niedersulz; Gundisalv Neumayer, Pfarrer in Gaaden; Norbert Wotz, Pfarrer in Sulz; P. Wilhelm Neumann, Univ. Professor zu Wien; Dr. Benedikt Gsell, Stiftshofmeister in Wien. Nachgetragene Unterschriften: P. Leopold Jerabek (Mogersdorf, 29.November 1879); P. Robert Hardy (Mogersdorf, 29.November 1879); P. Franz Xaver Wennes (Dalmad, 30.November 1879). Nicht unterschrieben haben: P. Ladislaus Rutrich; P. Dominik Hafenecker.

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Charter: 1880 III 17
Date: 1880 März 17
AbstractDer k. k. Minister für Kultus und Unterricht Conrad von Eybesfeld erteilt auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 1. März l. J. In einem Erlaß an den Leiter der Statthalterei für Niederösterreich Joseph Ritter Kutschera von Aichland die landesfürstliche Genehmigung der Vereinigung der beiden Stifte Heiligenkreuz und Neukloster.

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Charter: 1880 IV 01
Date: 1880 April 1
AbstractDas fürsterzbischöfliche Ordinariat zu Wien benachrichtigt Abt Benedikt Steiger des Neuklosters, daß der Minister für Kultus und Unterricht auf Grund Allerhöchster Ermächtigung der Vereinigung des Stiftes Neukloster mit dem Stifte Heiligenkreuz die landesfürstliche Genehmigung erteilt hat.

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Charter: 1881 X 08
Date: 1881 Oktober 8
AbstractDer Erzbischof von Wien Cölestin Gangelbauer bittet Papst Leo (XIII.) um die Bestätigung der Vereinigung des Stiftes Neukloster in Wiener Neustadt mit dem Stifte Heiligenkreuz.

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Charter: 1881 XI 19
Date: 1881 November 19
AbstractReskript der hl. Kongregation für die Angelegenheiten der Bischöfe und Ordensleute an den Erzbischof von Wien. Dieser wird zur Erteilung der päpstlichen Genehmigung zur Vereinigung der beiden Stifte Heiligenkreuz und Neukloster bevollmächtigt.

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Charter: 1881 XII 16
Date: 1881 Dezember 16
AbstractFürsterzbischof Cölestin Ganglbauer von Wien erklärt in einem Schreiben an Benedikt Steiger, Abt des Neuklosters, kraft päpstlicher Vollmacht das Cistercienserstift Neukloster, dessen Stiftungen gewahrt bleiben, von dem genannten Tag an auf immerwährende Zeiten mit dem Cistercienserstifte Heiligenkreuz für vereinigt.

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