Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter: 209
Date: 99999999
Abstract: 224. Karl Gika, Woewoda, besiehlt über die Klage des Jgu- mens und des ganzen
Vereins des heil. Kloster Moldowiza gegen Andra Hainroschie — dem Leon, gew. gr.
Truchseßen, Perkalaben von Galaz: den Hainroschie vorzuführen, ihn mit den Kälugärn
gründlich zur Verantwortung zu ziehen, damit er die Schriften und Beweise vorbringe, kraft
welchen er einen dem Kloster Moldowiza gehörigen Bach und ein Grundstück Homor's
beherrsche. V. I. 7265/1757, Juli 30. — Johann Theodor,
Charter: 254
Date: 99999999
Abstract: 270. Die Bojaren des Staatsrathes der Moldau geben Sr. Heiligkeit, dem Jgumen
von Molvowiza, eine Schrift: daß ihm frei stehe, einen seiner Leute nach Wäkulestie, einem
Gute des heil. Klo — 177 - sters Moldowiza, zu schicken, um alle Einkünfte von jeglichem
Grunde von Aeckern und Heuwiesen einzusammeln und ein Zehntel von Allem als Zehent zu
nehmen nach Herkommen. Auch sollen die Lente in Wäkulestie jährlich zwölf Tage fronen nach
den Hörigkeitssätzen. V. J. 7278/1770, Juli 29. —
Charter: 26
Date: 99999999
Abstract: 28. Stefan, Woewodo, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza das Dorf
Sängureni in Zinut Kigiac, Brumar's Wiese mit den Quellen, namentlich: den Birkenbron und
zwei Quellen oberhalb der versiegten, einen Bienengarten, wo Brumar's Bienen garten
gewesen, und am Prut zwei Lachen, Namens: Bleßcat und klein Bleßcat (eine kleine Lache),
und noch weiter ober der Lache Bleßcat eine andere Lache Namens: Budoela, — eine kleine
Lache, Namens: Sekriul, — einen Bach im Winkel des Prut, der in die Lache fällt, — einen
Bach Namens: Bulchans Bach, — einen andern Bach, der aus der Lache heraus kommt, bis zur
Brücke hinab, Namens: Budoela und ein Dorf an Kärligäturä, Namens: Belzazi. — Auch Johann
Armencin hat dem genannten Kloster die Hälfte des Dorfes Ostäpcana gegeben im Zinut Jassi
den untern Antheil, wo Ostapek, Wätäman von Tuna, gewesen. All' dieses soll dem heil.
Kloster eine Handveste sein mit allen Einkünften unabänderlich für immer, in Ewigkeit.
Aber das Gemärke von dem obgenannten Dorfe soll von allen Seiten nach dem alten Gemärke
sein. Auch bittet er die künf tigen Landesherrn, daß sie diese Schenknis und Begnädigung
nicht umstoßen. V. I. 7981/1473, Jäner 8. Sr, XXIX./N, Von Gottes Gnaden wir Stefan,
Woewoda. Hos. podar des moldauischen Landes, thun kund durch diesen unsern Brief Allen,
die solchen sehen oder lesen hören: wienach dieser unser wahr hafte Diener Korlat uns
redlich und treu gedienet hat. Da wir nun seinen redlichen und getreuen Dienst gegen uns
gesehen, haben wir uns seiner mit unserer besonderen Gnade erbarmet, und ihm in unserem
moldauischen Lande sein wahrhaftes und angestammtes Va tergut, ein Dorf, Namens:
Berkischestie an der Moldawa, eine Topliza, - 69 — eine Mühle an der Topliza und die
Wiesmahd Berg'len mit einer Kirche gegeben und bekräftiget, damit all' das Obbeschriebene
unserm Diener K.orlat von uns eine Hanvveste sei mit allen Einkünten, ihm, seinen Kindern,
Enkeln, Urenkeln, Ururenkeln und seinem ganzen Geschlechtsstamme, wer der nächste sein
wird, und soll ihnen unver brüchlich sein für immer in Ewigkeit. Und die Markung dieses
Dorfes, Namens: Berkischestie an der Moldawa ist anfangend vom Birkenmorast zur Bösenfurt;
und von dort dem Bache Gogä auf wärts zum Ursprunge; und vom Ursprunge des Gogäbaches mit
einem Fahrweg zum Berg'lenbach; und von dort mit dem Bache zu seinem Ursprunge; dann
weiter auf der Höhe zum Ursprunge des Runkbaches; und von dort im Bache des Run! abwärts
zur Brücke Hasnisch's; und von dieser Brücke gerade zum Ursprunge des Baches Bärkacel; und
vom Ursprunge des Baches Bärkacel zum Ursprunge des Wolfsbaches; und mit dem Wolfsbache
abwärts zur Furt des Buchenstauderich; und von der Furt des Buchen stauderich gerade quer
durch die Moldawa zu Blasi's Steig; und vom Blast Steige gerade an die Mündung des
Bjalkoe; und von da hinab diesen Bach zu Toders Wiesfleck; und von dort mit dem Weg mitten
dnrch den Wiesfleck, wo der Weg in die alte Furt einer Topliza fällt; und von der Furt mit
dem Wege zu Boldä's Wiese quer durch die Moldawa gerade zur Mündung des Rothen bachs, wo
der Birkenmorast ist, und wo wir zuerst angefangen haben; damit es ihm mit allen
Einkünften gehöre. Und hierauf ist die Beglaubi gung der Herrschaft des Obgenannten: wir
Stefan, Woewoda, und die Vgl. der geliebtesten Kinder unserer Herrschaft: Alexander's,
Peter's und Bogdan's, und die Beglaubigung unsrer Bojaren, d. B. d. Hr. Stanciul und
seines Sohnes Hr. Mürsa; d. B. d. Hr. Wlaikul's und seines Sohnes Hr. Dum, Eltesten von
Holin; d. B. d. Hr. Boda, Hofrichters; d. B. d. Hr. Sbiarä; d. B. d. Hr. Luka und d. Hr.
Bälko, Parkalaben von Wcißenburg; d. B. d. Hr. Njag und d. Hr. Jwaschko, Parkalaben von
Kilia; d. B. d. Hr. Ar- bure, Parkalaben von Nemz; d. B. d, Hr. Feta, Parkalaben von
Neuenburg; d. B. d. Hr. Gangur, Parkalaben von Orhei; d. B. d. Hr. Paschko; d. B. d. Hr.
Buchta; d. B. d. Hr. Cokerla; d. B. d. Hr. Petric; d. B. d. Hr. Jazek Hudic; d. B. d. Hr.
Jwaschek Hrinkowic; d. B. d. Hr. Michäu, Schwertträgers, d. B. d. Hr. Jugi,
Schatzmeisters; d. B. d. Hr. Jugi, Kämmerers; d. B. d. Hr. Dashbog, — 70 — Mundschänks; d.
B. d.Hr.Tomä, Truchseßen; d. B.d. Hr. Eliä Huru, Marstallers und die Beglaubigung all'
unserer moldauischen großen und kleinen Bojaren. Und nach unserm Ableben, wer Hospodar
unseres Landes sein wird von unsern Kindern oder unserm Geschlechte, oder wen immer Gott
auserwählen wird, Hospodar zu sein unseres mol dauischen Landes, der soll doch unsere
Schenknis nicht umstoßen, sondern sie ihm bestärken und bekräftigen, weil wir sie ihm für
seinen redlichen und getreuen Dienst gegeben haben. Und zu mehrerer Be stärkung und
Bekräftigung all' des Obbeschriebenen haben wir unserm getreuen Hr. Toma, Kanzler,
befohlen, zu schreiben und unser Pet schaft beizuhängen diesem unsern Briefe. Geschrieben
hat's Andreik zu Sucawa, im J. 6981/1473, im Monate Sept. am 13. Tage. Sr. (H. P.)
Charter: 96
Date: 99999999
Abstract: 103. Konstantin Mogila, Woewod, schreibt an die Abwäger des Zinuts Kowor: daß
von der großen Schänke in Schäläestie, einem Gute des Klosters Moldowiza, kein Maß- und
Gewichtsgeld einzuheben sei. V. J. 7118/1610, Apr. 24. Sr. - 101 —
Charter: 207
Date: 99999999
Abstract: 222. Karl Gregor Gika, Woewoda, schreibt an Makari, Sach- walt der Metropolie
von Sucewa, Basti Baschot, gew. gr. Becken- hälter und Peter Kjaschko, gew. gr. Zeltwart:
daß sie infolge Klage Georgs, des Jgumen von Moldowizä, zur Abmarknng zweier Güter des
genannten Klosters, Namens: Säräcinestie und Mite- stie, abgehen. V. J. 7266/1758, Juli
24. —
Charter: 271
Date: 99999999
Abstract: 287. Brief des Hr. — — an Se. Heiligkeit den Vater Benedikt, Jgumen von
Moldowiza, daß man ihm seinen Zigeuner, den Geiger, der eine Zigeunerin des Klosters
Moldowiza hat, da er ihn izt brauche, rückstelle. V. J. - März 29. —
Charter: 269
Date: 99999999
Abstract: 285. Se. Heiligkeit Vater Paisi, Eltest des Klosters Drago- mirna, ersucht Se.
Heiligkeit den Vater Benedikt, Jgumen des — 184 — Klosters Moldowiza, brieflich, daß er
eine Zigeunerin Moldowiza's, Namens: Joanna, Tochter des Zigeuners Joann, dem Zigeuner
Andrä, Sohn des Zigeuners Emanuel von Dragomirna, gebe, woge gen er nach dem Klosterbrauch
für diese Zigeunerin schuldbar bleibe. Der Brief aber soll als Verschreibung gelten.
Charter: 197
Date: 99999999
Abstract: 210. Matiä Gika, Woewoda, bestätiget und erneuert dem heil. Kloster Moldowiza:
daß Alles, was das Kloster nach den Urkunden und Schriften, die es von den selig ruhenden
Landesherrn hat, die vordem gewesen, besizt und hat, auch fürderhin gelte und beachtet
werde, und zwar: Die Dörfer des Klosters sollen von allen Geldstrafen und Mord bußen
seitens der Pärkälaben und Schulzen geschirmt sein; die Viehstücke des Klosters und der
Zigeuner von den Ein hebern wegen Steuern nicht weggenommen werden; in den Waldstätten des
Klosters und in den Fischbächen, die vordem geschirmt waren, soll es den Wamern und
Kämpul-lungern ohne Willen des Jgnmens und ohne Uebereinkunft mit ihm nicht frei stehen,
einzutreten, weder um Marder noch um Fische zu fangen; für drei Fuhren Fische, die das
Kloster aus seinen Lachen oder aus der Donau beiführet, habe es nirgends einen Zoll zu ent
richten. Auch wird in dieser Urkunde angegeben, daß durch eine Ur kunde Sr. Hoheit die
Mordbuße und die Geldstrafe im ganzen Lande aufgehoben wurde. V. J. 7263/1755, Juli 25. -
Charter: 176
Date: 99999999
Abstract: 187. Ausweis über die Zigeuner-Theilung, welche das Kloster Moldowiza mit
Pesocesti und mit Konstantin Länä, Beckenhälter, also gehabt: Antheil des Klosters
Moldowiza: Von Tanasi's Söhnen: Lupul, Stefan, Galan; Paraska mit drei Kindern Jrina, eine
große Dirne; Jftima, abermals verheurathet. Antheil Pesöcki's und Konstantin Länä's: Der
alte Tanasi mit seiner Zigeunerin Stana; Nikifor, Tanasi's Sohn; Takul desgl.; Joniz
desgl.; Uräta; Nastasia, verheurathet in Woronez an Zigeuner Eftimi mit drei Kindern.
Diese Theilung geschah auf landesherrlichen Befehl und ist ge fertiget von Basil Baschota,
Kämmerer, und den übrigen. V. I, 7253/1745, Mai 3. — 18«. Ausweis über die Theilung, die
Jon, des Woewoden Sohn, nnd das Kloster Moldowiza vorgenommen. Antheil Sr. Hoheit, des
Woewodensohnes: Andrä's Söhne und Töchter. — Kijan und die Neffen des Toader. Antheil des
Klosters: Toader und Kijan mit ihren Söhnen. Und zur Beglaubigung ist die Schrift
unterfertiget und es sind auch die Petschafte beigedrückt. V. J. 7253/1745, Mai 8. — — 131
-
Charter: 179
Date: 99999999
Abstract: 191. Johann Nikolaus, Woewoda, besiehlt dem Demeter Sbera, gr. Hauptmanne von
Dorohoi, Johann Wärnaw, gew. gr. Haupt manne: daß sie sich infolge Klage der Kälugär des
heil. Klosters Moldowiza nach Wäkulestie begeben und das Gut dieses Klosters abmarken. V.
J. 7254/1746, Juni 8. —
Charter: 190
Date: 99999999
Abstract: 203. Kiprian, Jgumen, und der ganze Verein des Klosters Homor geben in die
Hände Joaniki's, Jgumen's von Moldowiza, eine Schrift: wienach sie sich verglichen und
wegen Streitigkeiten über einige Zigeuner übereingekommen seien, daß Simon Bodai mit
seinen Söhnen und zwei Töchtern dem Kloster Moldowiza verbleibe, ausgenommen: Kosma, Sohn
des Zigeuners Juzul, der mit allen seinen Söhnen dem Kloster Homor zuzukommen habe; die
übrigen Söhne dagegen haben wiederum als Theil dem Kloster Moldowiza zu verbleiben. Auch
wegen anderer Ansprüche an Zigeuner-Antheile und an ihre Söhne und wegen eines Zigeuners
aus Homor, der sich in Moldowiza entleibte, haben sich beide Klöster vor dem gr. Schänk,
Dinul Kantakusino, Lupul Balsch, und Sr. Heiligkeit Nathaniel, Sachwalt von Sucawa,
verglichen und geeiniget. V. J. 7260/1752, Juli 27. —
Charter: 34
Date: 99999999
Abstract: 39. Peter, Woewoda, bestätiget: wienach vor Sr. Hoheit der Mönch Evlogi
gekommen und aus seinem guten Willen mit seinem Sohne Eliä, dem Diener Sr. Hoheit, sein
aufrechtes Gut, zwei Dörfer am Siret, Namens: Mitestie mit der Mühle am Siret und
Sorocinowez unterm Walde vertauscht habe. Diese zwei Dörfer hat er an Eliä gegeben,
wogegen Elia seinem Vater, dem Mönchen Evlogi sein aufrechtes Gut Säläshani überlaßen hat.
Hierauf hat — 78 — Evlogi dieses Dorf für sein Seelenheil seiner Kirche in Säläshani
geschenkt, die er selbst mit eigenen Händen in seinem Kloster ge macht hat. V. J.
7037/1529, April 29. Sr.
Charter: 43
Date: 99999999
Abstract: 49. Alexander, Woewoda, Sohn des Woewoden Bogdan, Enkel Stefan des alten,
Woewoden, gibt und begnädiget sein heil. Kloster Moldowiza mit einem Dorfe, Namens:
Falticeni mit dem Fischteiche auf dem Bache Schoimus, welches Dorf im Sucawaer Zinut am
Bache Schoimus liegt. Auch bestätiget er dem Kloster die Herrschaft auf dieses Dorf
kräftiglich. Gegen jene aber, die es wagen und diese Begnädigung und Schenknis Sr. Hoheit
zerstören sollten, schreibt er einen großen und schrecklichen Fluch. V. J. 7062/1554, März
12. Sr.
Charter: 222
Date: 99999999
Abstract: 237. Gregor Häshdäu, Masil, widmet, von niemanden ge- nöthigt oder gezwungen,
sondern aus seinem guten Willen, aus tiefem Gemüthe und in Beachtung, daß er
unverheirathet geblieben, ihn der barmherzige Gott an seine sündige Seele erinnert, er
auch . sich alle seine Uebelthaten zu Gemüthe geführt; zur Erlangung der Vergebung seiner
Sünden mittelst Urkunde sich dem heil. Kloster Putna, auf daß er da Kälugär werde. Er
schenkt diesem Kloster ein ganzes Dorf, Namens: Jordänestie, welches er unmittelbar von
seinen Aeltern ererbte, und das im Zinut Sucewa, am Waßer Siret, liegt. Auch alle
Schriften, die er auf dieses Dorf gehabt, hat er — 163 — in die Hände Sr. Heiligkeit, des
Jgumens und dem ganzen Vereine des heil. Klosters Putna übergeben, und dem Kloster die
Herrschaft auf dieses Dorf bekräftiget. Gegen jene aber, die aus seinem Ge schlechte oder
von anderen es versuchen sollten, diese seine Schenknis zu zerstören, schreibt er einen
großen und schrecklichen Fluch. V. J. 7269/1761, Aug. 16. -
Charter: 77
Date: 99999999
Abstract: 84. Jeremiä, Woewod, gibt und bestätiget dem heil, Kloster Moldowiza ein Dorf,
Namens: Onzeni, welches Dorf eine Schenk- nis des Woewoden Peter ist. V. J. 7104/1596,
Nov. 15. Sr. Stefan.
Charter: 260
Date: 99999999
Abstract: 276. Se. Heiligkeit Gabriel, Metropolit der Moldau, beauf tragt Se. Ehrwürden
Hr. Kalistrat, Archimandriten und Jgumen des Klosters Homor und die Jgumnen zum heil. Eliä
und von Jlischestie infolge Klage Sr. Ehrwürden Hr. Benedikts, Jgumens von Mol dowiza,
wegen eines Gutes Moldowiza's, Namens: Berkischestie, in das einestheils vom Kloster
Woronez mit seinem Gute Kapul-Ko- drului, anderntheils vom Gute des Klosters Slatina,
nämlich: von Todorestie aus — Eingriffe geschehen, daß sie sich mit Allen zu den
strittigen Gründen begeben, in Furcht Gottes untersuchen, abmarken und auch ein von ihnen
unterfertigtes Zeugnis dem Theile, dem es zukommt, ausstellen, damit, wenn sich die
Streitsache nicht endige, auch Se. Hochheiligkeit untersuche. V. J. 7280/1772, Juni 5. —
Charter: 246
Date: 99999999
Abstract: 262. Zeugnis der Leute von Bärlinzä, gegeben in die Hände Sr. Heiligkeit, des
Vaters Anton, Jgumen's des Klosters Moldowiza: wienach das Gemärke Oprescheni's bis zum
großen Teiche unterhalb der Dorfsstätte gehe. Vom großen Teiche aber hinab sei die Mar
kung des Stärcä'schen Gutes, Bärlinzä. V. J. 7276/1768, Juni 19. —
Charter: 97
Date: 99999999
Abstract: 104. Konstantin Mogila, Woewoda, gibt Sr, Heiligkeit Efrem, Bischof von Rädäuz,
und dessen Wätäman des Dorfes Schäläestie im Zinut Koworul die Macht und Gewalt, jene
Leute zu besitzen und aufzuhalten, welche aus diesem Dorfe entfliehen wollen. V. I.
7118/1610, Aug. 25. —
Charter: 126
Date: 99999999
Abstract: 133. Basil, Woewoda, gibt dem Jgumen von Moldowizä eine Schrift des Jnhaltes:
wienach derselbe mit den Leuten gerechtet habe, die von Wama weggezogen, sich in
Kämpul-lung ansäßig ge macht und Rodwiesen in der Markung des Dorfes Wama verkauft haben.
Nur derjenige aber, der im Dorfe des Klosters ansäßig ist, mag auch die Rodungen besitzen;
der jedoch dort nicht ansäßig, soll mit den Rodungen nichts zu thun haben, sondern die
Kälugär des Klosters dieses Gereuth beherrschen. V. J. 7156/1648, Mai 29. — Georg Gika,
Charter: 152
Date: 99999999
Abstract: 161. Klagschrift der Kälugär des Klosters Moldowiza des Jnhaltes: daß das
Kloster einige Seen im Zinut Kowur's habe, Namens: Kowor und Orjaw; den Oraw aber haben
die Türken weggenommen. Auch sei daselbst ein Bach, in dem die Fische in den See Kowor's
kommen, an welchem Bache jedoch ein gewisser Hainroschia Hand gelegt, sich ein Flechtwerk
gemacht und die Fische unter dem Vorwande aufhalte, daß er selbst diesen Rinnsal gemacht
hätte. Ueber ihre Bitte um Gerechtigkeit schreibt demnach Se. Ho heit auf den Rücken der
Klage an den Jsprawnik von Kowur, daß er jenen Mann vorrufe und den Kälugärn Gerechtigkeit
schaffe.
Charter: 87
Date: 99999999
Abstract: 94. Simon Mogila, Woewoda: Die Kälugär des heil. Klo sters Moldowiza haben
gegen die Kälugär des heil. Klosters Pobrata und gegen andere, die Bäche jenseits des Prut
haben, geklagt, daß sie Fische durch Verpflöcklungen einschließen und sie so in andere
Seen nicht eingehen und eintreten laßen. Der Woewoda schreibt daher an die Eltesten des
Zinut's Koworul, daß sie die Verzäu- nungen wegräumen. V. J. 7115/1607, Jäner 6. Sr.
Charter: 33
Date: 99999999
Abstract: 38. Urkunde Stefan's, des Woewoden, gegeben dem heil. Kloster Moldowiza, des
Jnhaltes: Johann, der Schreiber, habe sein Dorf an der Bascha, Namens: Pitinä, zwischen
der Waldstätte und dem Moraste, dem Hr. Jeremiä, Schatzmeister, und dem Hr. Jori,
Hofrichter, um dreihundert fünfzig tatarische Gulden verkauft. — Die genannten Bojaren
haben jedoch mit Joaniki Jgumnen und allen seinen Brüdern, den Kälugärn des heil. Klosters
Moldowiza, getauscht. Die Bojaren haben nämlich dem Kloster das Dorf Pelina, an der Bascha
zwischen der Waldstätte und dem Moraste, gegeben; der Jgumen mit den Kälugärn aber den
genannten Bojaren ihr aufrecht klösterliches Gut, die Schenkins Johann's des Armenier's,
nämlich: das halbe Dorf Ostäpcana bei Turia, wo der Ataman Ostapek gewesen. Und Se. Hoheit
bestätigen dem genannten Kloster die Herrschaft auf jenes Dorf zugleich mit allen
Zigeunern (Sklaven) des Klosters, als: 1) über Radul mit seinem Weibe Soika und ihren
Söhnen, ge schenket dem heil. Kloster von Beszarab, Woewoden und Landesherrn Her Walachei,
dann 2) über Dancul Gärwan mit seinem Weibe Häna und ihren Söhnen, welche leztere Zigeuner
Se. Hoheit selbst dem Kloster gegeben hat. All' diese Zigeuner nun möge das Kloster
beherrschen ewiglich. V. J. 7030/1522, Hornung 4. Sr. Peter.
Charter: 9
Date: 99999999
Abstract: 10. Stefan, Woewoda, begnädiget das heil. Kloster Moldowiza zum Lebensunterhalt
der Väter, daß man ihnen am Tage der Kirch weihe „Maria Verkündigung" jährlich zwei Fuhren
Fische gebe, und sie von diesen zwei Fuhren nirgends einen Zoll zu entrichten haben. V. J.
6950/1442, Sept. 21. —
Charter: 7
Date: 99999999
Abstract: 8. Stefan, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza mittels Urkunde zwei
Sklaven, Zigeuner, namentlich: Koman und —, auf daß sie vollständig übergeben — eine
Handveste seien mit allen Ein künften. Und niemand von den Leuten Sr. Hoheit soll mit
diesen Zigeunern, auch weder mit ihren Söhnen noch mit ihrem ganzen Geschlechte, soviel«
von ihnen abstammen, was zu schaffen haben, sondern sie sollen auf ewig dem genannten
Kloster zugehören. V. I. 6942/1434, Juli 12. Sr. — 61 — Elia.
Charter: 114
Date: 99999999
Abstract: 121. Schrift Miron Barnowski's, des Woewoden, des Jn haltes: — 105 - Die
Jgumnen sämtlicher Klöster haben sich beklaget, wienach sie Sklaven (Zigeuner) beseßen,
die ihnen die früheren Landesherrn ge schenkt haben, diese aber izt von der Zeil an nicht
mehr leben können, seit die Hetmansdiener und Zigeuner-Richter umhergehen, und Stie fel
(?) und auch Geldstrafen für den landesherrlichen Tisch jährlich einfordern. Deshalb haben
sich viele Klosterzigeuner zerstreut und in fremde Länder begeben. Se. Hoheit hat sich
daher erbarmet, die Klosterzigeuner von allen diesen Abgaben ausgenommen, wie auch das
heil. Kloster Moldowiza. Diesem hat er anch die Herrschaft über dessen wahrhafte
Sklaven-Zigeuner bestätiget als: Michael mit Weib und Kindern, Koshan mit Weib und
Kindern, Simon mit Weib und Kindern, Georgi mit Weib und Kindern, Drägan mit Weib und
Kindern, Sabba mit Weib und Kindern, Paschko mit Weib und Kindern, Stefan mit Weib und
Kindern, Sabba mit Weib und Kindern, Drägan mit Weib und Kindern, Soltan mit Weib und
Kindern, Paschko mit Weib und Kindern, Gerasim mit Weib und Kindern, Adam mit Weib und
Kindern, Trifan mit Weib und Kin dern, Konstantin mit Weib und Kindern, Marko mit Weib und
Kin dern, Demeter mit Weib und Kindern, Konstantin Jgorc'a mit Weib und Kindern und
Nikolai mit Weib und Kindern. Und von nun an in Hinkunft sollen weder die Hetmansdiener
noch die Zigeuner richter von einem Klosterzigeuner etwas zu fordern noch mit dem selben
etwas zu schaffen haben, sondern die Klöster sie beherrschen ewiglich. Auch sollen sie den
Kälugärn allein dienen, diese sie rich ten und nach ihrem Verschulden bestrafen. V. J.
7135/1627, Mai 5. Sr.
Charter: 232
Date: 99999999
Abstract: 248. Rechtsspruch der groß. Bojaren, gegeben dem Jgumen Joaniki des Klosters
Moldowiza, des Jnhaltes: daß auf erlauchten Befehl des höchsten Herrn Gregor Alexander
Gika's, Woewoden, der erwähnte Jgumen mit Karp, Obersten der Leibwächter, wegen der Hälfte
des Sees Kowur's und wegen der Hälfte eines Baches, der aus jenem See kommt, gerechtet
habe. Und vermöge Schenkungs urkunde des Woewoden Peter und des Rechtsspruches und der Be
stätigung des Woewoden Radul hat der Jgumen den Obersten der Leibwächter überwiesen. Die
groß. Bojaren bestätigen demnach den Kälugärn die Herr schaft auf dem ganzen See Kowur,
daß sie ihn beherrschen, als ein wahrhaftes Vatergut und eine Schenknis ans Kloster,
ewiglich. V. J. 7274/1766, Jäner 12. —
Charter: 44
Date: 99999999
Abstract: 50. Alexander, Woewoda, Sohn des Woewoden Bogdan, Enkel des Woewoden Stefan des
alten, schreibt: wienach Efrem, Jgumen mit all' dem Vereine des heil. Klosters Moldowiza
gekommen, und sich mit großer Klage und einem Zeugnisse der Rainnachbarn von ringsumher
beschweret habe, daß Sturs'a, gew. Kämmerer, dem heil. Kloster die Handveste, welche
dasselbe auf seinem Antheile — 85 — Räciuleni's vom Vater Sr. Hoheit, dem Woewoden Bogdan,
er halten, in den Tagen des Woewoden Stefan, Heuschrecke, abge nommen habe, wie auch Jhre
Hoheit wiße. Da nun Se. Hoheit ihre große Klage vernommen, so hat er den Kälugärn diese
landes herrliche Schrift gegeben, und ihnen die Herrschaft auf jene Antheile Räciuleni's
bestätiget, damit sie dem genannten Kloster eine Hand- veste sei mit allen Einkünften. Und
ein Anderer soll sich nicht darein mischen. V. J. 7062/1554, Dec. 21. Sr.
Charter: 164
Date: 99999999
Abstract: 174. Gregor Gika, Woewod, an den Bojarn Salamon Botes, gew. gr. Zeltwart: Der
Jgumen von Moldowizä habe sich gegen die Kämpul-lunger beschwert, indem jedermann, wie es
ihm einfalle, und ohne Befragen des Jgumens oder der Kälugär in die Wald stätten des
Klosters eintrete. Auch sei, so viele landesherrliche Schreiben er an die Schultesen von
Kämpul^lung erhalten, noch nicht ein's ausgerichtet worden, daher das Kloster gänzlich in
Scha den geblieben. — Salamon Botes soll demnach wegen dieser Wald stätten, so wie wegen
der übrigen Einkünfte Obsorge haben, damit derjenige, bei dem etwas ausständig ist, dies
um so unverzüglicher abtrage, als im Falle, wenn noch weitere Beschwerden des Jgumens
vorkämen, Se. Hoheit einen landesfürstlichen Mann absenden und allen Schaden von Hr. Botes
einbringen werde, V. J. 7247/1739, Jäner 12. —
Charter: 274
Date: 99999999
Abstract: 292. Se. Hochheiligkeit Hr. Hr. Gabriel, Metropolit der Moldau, schreibt an Se.
Ehrwürden Hr. Benedikt, Jgumen des Klosters Moldowiza: wegen der Abmarkung des Gutes
Berkischestie haben sich die Slatiner und Woronezer beklaget, daß ihnen hiebet Unrecht
geschehen sei, und auch vor Sr. Hochheiligkeit eine andere Untersuchung begehret. Demnach
soll man den allfälligen Zehent von den strittigen Gründen besonders legen, alle sich
einen Fristtag festsetzen, an dem sie mit den Schriften vor Sr. Hochheiligkeit in Jass'
erscheinen, wo alsdann diese Strittigkeit entschieden werden wird. V. J. 7LW/1774, Sept.
25. — Gregor G i k a. Gabriel, Metropolit der Moldau. O«X«III. Thun zu wißen durch diese
Schrift unsrer Metro polie, daß sich in verwichenen Tagen, im Monate Juli, Se. Ehr würden
Hr. Benedikt, Egumen des Klosters Moldowiza, wegen eines Gutes des Klosters Berkeschestie
beschweret habe, nachweisend, wie dieses Gut seit langer Zeit her nicht untersucht worden
sei, insbe- sonders, wienach, da darauf keine seßhaften Leute seien, es von den andern
zwei Gütern, mit denen es rainet, nämlich: vom Gute Ka- pul-Kodrului des Klosters Woronez
und von Todorestie des Klosters Slatina Eingriffe leide. Da nun der Egumen deshalb den
Wunsch äußerte, daß man dieses Gut nach den alten Urkunden, die das Klo ster habe, abmarke
und sonore,, so haben wir auf seine Bitte zwei Egumnen: Se. Ehrwürden Meftodi, Egumen von
Solka, und Ma- kari, Egumen vom heil. Eliä, zur Abmarkung beordnet. Diese haben sich auf
unsern Befehl zu den genannten Gütern begeben und die Leute, die sich da einfanden,
beigezogen, wobei auch die drei Guts anrainer gegenwärtig waren. Nach Vornahme einer
gründlichen Untersuchung, wie es nach den Grundzeichen und nach den Beweisen der Urkunden
mit Recht und Fug befunden worden, haben die Ge nannten das Gut Berkeschestie des Klosters
Moldowiza abgemarkt und von den Gütern der Klöster Slatina und Woronez gesondert, auch an
den für geeignet anerkannten Stellen Marksteine gesezt, wie die genannten Jgumnen in dem
Markbriefe, den sie in die Hände Sr. Ehrwürden, des Egumen von Moldowizä, gegeben, selbst
weit läusig angeben. Dieses Zeugnis wurde auch uns vorgelesen, und, — 190 — nachdem es
ganz den alten Urkunden, die das Kloster hat, und worin die Markzeichen dieses Gutes
Berkäschästie angegeben werden, gemäß ist, siehe! — so bewilligen wir durch diese unsere
Schrift Sr. Ehr würden dem Jgumen von Moldowizä, daß er nach dieser Abmar kung das
genannte Gut, wie das Gemärke in dem in seinen Händen besindlichen Markbriefe weiset,
beherrsche. Wenn aber die Klöster Slatina und Woronez meinen, daß ihnen Unrecht geschehen
sei, so können sie entweder andere Abrainer zur neuerlichen Abmarkung nehmen, oder sich
einen Fristtag setzen, wann die Egumnen mit ihren Schriften zugleich mit dem von Moldowiza
hieher kommen wollen. Und nachdem wir diese Strittigkeit nach den Schriften werden unter
sucht haben, wird sie, wie es für Recht befunden, durch eine Ent scheidung beendet werden.
Bis dahin aber soll Moldowiza ohne Beeinträchtigung herrschen, wie es abgerainet worden.
Dies. 1774, Sept. 30. Gabriel, Metropolit der Moldau. R.
Charter: 242
Date: 99999999
Abstract: 258. Bericht Georg Kantakosino's, Schwertträgers, an den Woewoden: Auf
erlauchten Befehl Sr. Hoheit sei er (Kantakosino) auf das Gut des Klosters Moldowizä, nach
Sworästie, abgegangen. Hier, bei Abforderung der Schriften, habe der Jgumen eine Abschrift
der Urkunde des Woewoden Stefan des alten vorgewiesen, woraus erhellet, daß Se. Hoheit vom
Georgi den untern Theil von Swo rästie gekauft habe, in welcher Schrift auch alles Gemärke
ringsumher namentlich angegeben ist. Nachdem man nun die angegebenen Zeichen nachgesucht,
habe man keine andern aufsinden können, als nur eine Furt, die in der Schrift an der
Mündung Sworästie's, am Ufer des Siret, bezeichnet wird. Da nun keine andern Zeichen vorge
funden wurden, habe man eine Klafter von acht landesherrlichen Spannen gemacht, und das
ganze Gut abgemeßen. Und es waren vorgefunden 3069 Klafter. Bei Abmeßung des klösterlichen
Theiles von der in der Schrift angegebenen Furt Jsworästie's bis zum Ge- märke
Schärbänestie's seien 1054° und im Antheile des Zeltwarts Keschko bis zum Gemärke Samostie
d. i. im obern Antheile 2015° befunden, und nach dieser Abmeßung auch Marksteine gesezt
worden. Einen Markbrief haben sie jedoch dem Jgumen nicht ausgehändiget, weil Peter
Keschko seine Schriften nicht vorgewiesen hatte, angebend: daß sie nicht bei ihm seien.
Auch hat er Sr. Hoheit abermals eine Klage überreicht, des Jnhaltes: daß man ihm mit
dieser Abgränzung sein Gut verkürzt habe. Dies alles hat Kantakosino, der Schwert träger,
in seiner Schrift ausführlich sehr gründlich und mit großen Beweisen gezeigt, worin auch
bewiesen und bewahrheitet wird, daß der untere Theil des Dorfes Jsworästie das aufrechte
Gut des Klosters Moldowiza sei, und Keschko mehr als das Kloster be herrscht habe. V. J.
7275/1767, Dec. 12. —
Charter: 257
Date: 99999999
Abstract: 273. Se. Hochheiligkeit Hr. Hr. Gabriel, Metropolit der Moldau, überträgt
mittelst Schreibens an Se. Ehrwürden Hr. Benedikt, Jgumen von Moldowiza, die Besorgung der
ganzen Erzpriesterei von Käm- pul-lung. V. J. 7279/1771, Jänner 29. -
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