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Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter81
Date: 99999999
Abstract 88. Jeremiä Mogila, Woewoda, gibt dem Kloster Moldowiza eine Urkunde: wienach Cakär dem heil. Kloster zehn große Bussel für sein Seelenheil und für das Seelenheil seiner Aeltern Apostol und Chrisa und seiner Brüder Andrä und Johann gegeben habe, auf daß die Väter Kälugär sie in die große und kleine Gedenknis — 97 — schreiben, und ihrer nach Vorschrift der Kirche nebst ander'n Stif tern gedenken. V. J. 7108/1600, Jäner 15. - Stefan.

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Charter158
Date: 99999999
Abstract 168. Konstantin Nikolaus, Woewod, an Scherban Kantakosino, gew. gr. Beckenhälter, Schultes von Kämpul-lung. Tofan, Jgumen von Moldowiza, habe sich gegen einige neben dem klösterlichen Gute Js-worestie's ansäßigen Leute beschwert, daß sie schon durch zwei Jahre auf Aeckern und Wiesen des Klosters viel Schaden angerichtet haben. Der Beckenhälter soll demnach diese Leute vorrufen, die Sache untersuchen und, wenn es sich so herausstellet, dem Kloster und denen, die anf dem Kloster-Grunde leben, allen Schaden ersetzen laßen. V. J. 7243/1735, Oct. 3. — Gregor G i k a,

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Charter41
Date: 99999999
Abstract 46. Peter, Woewoda, gibt seinem neuerbauten heil. Kloster Moldowiza noch ein Dorf, Namens: Schäläestie mit der Hälfte des See's von Orichow. Auch hat er einen See gegeben, Namens Kowur, ferner das halbe Dorf Balacana und eine Mühle, die un terhalb den Mühlen bei Baja liegt. All' dies hat er dem heil. Kloster zu seinem ewigen Gedenknis gegeben, und die Herrschaft demselben bestätiget. Aber das Gemärke des Dorfes von Schäläestie soll von allen Seiten nach dem alten Gemärke sein, wo es von jeher gegangen; das Gemärke des halben Dorfes Balacana gegen die andern Theile gleich falls nach dem alten Gemärke. Gegen jene aber, die es versuchen sollten, diese Schenkins zu zerstören, schreibt er einen schrecklichen Fluch. V. J. 7054/1546, Mai 25. Sr. XI.VII. Von Gottes Gnaden wir Peter, Woewoda, Hospodar des moldauischen Landes thun kund durch diesen unsern Brief Allen, welche solchen sehen oder lesen hören: wir haben mit unsrer beson deren Gnade begnädiget, und haben gegeben und bekräftiget in un serem moldauischen Lande unserm heil. Bethort unterm Jgumen Abraham, dem Kloster Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der reinsten Jungfrau'n, der Gottesgebärerin Maria ist, ein Dorf, Namens: Berkischestie an der Moldawa mit der Kirche, einer Topoliza und der Mühle an der Topoliza vermöge Erkaufsbriefen, die unsere Herrschaft von unserm Diener Korlat, so wie vermöge Bestätigungsur kunde, die dieser vom Woewoden Stefan, dem Vater unserer Herrschaft, hatte. Und dieses Kirchlein, die Topoliza und die Mühle an der Topoliza hat auch jener Stefan, genannt Heuschrecke, in seinen Tagen aus dem Er- kaufsbriefe, den meine Herrschaft hat, sich herausgeschrieben. All' dies Obbeschriebene soll unserm heil. Bethort, dem Kloster Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der reinsten Jungfrau, der Gottesgebärerin Maria ist, auch von uns eine Handveste mit allen Einkünften sein unverbrüchlich für immer, in Ewigkeit. Und das Gemärke dieses — 83 — vorbenannten Dorfes, Namens: Berkischestie an der Moldawa mit der Kirche, einer Topoliza und der Mühle an der Topoliza, soll von allen Seiten nach all' dem alten Gemärke sein, wie es von Ewig keit her bestanden. Und hierauf ist die Beglaubigung unsrer Herr schaft des Obangeführten: wir Peter, Woewoda, und die Beglaubi gung der vielgeliebten Söhne unsrer Herrschaft: Eliä, Stefan und Konstantin, und die Beglaubigung unsrer Bojaren: d. B. d. Hr, Efrem Huru; d. B, d. Hr. Borka, Hofrichters; d. B. d. Hr. Peter Kärkowic; d. B. d. Hr. Stursa und d. Hr. Mogila, Parkalaben von Hotin; d. B. d. Hr. Dancul Huru und d. Hr. Miron, Parkalaben von Nemz; d. B. d. Hr. Schander und d. Hr. Tämpa, Parkalaben von Neuenburg; d. B. d. Hr. Wartikow, Thorwardens von Sucawa; d. B. d. Hr. Juri, Schwertträgers; d. B. d. Hr. Dan's, Schatz meisters; d. B, d, Hr. Härbor, Kämmerers; d. B. d. Hr. Trifä- hamsa; d. B. d. Hr. Petraschko, Mundschänks; d. B. d. Hr. Njegul, Truchseßen; d. B. d. Hr. Plaxa, Marstallers und die Beglaubi gung all' unsrer moldauischen großen und kleinen Bojaren, Und nach unserm Ableben, wer Hospodar unsers Landes sein wird, von unsern Kindern oder unserm Geschlechte, oder wen immer Gott aus erwählen wird, Hospodar zu sein unsers moldauischen Landes, der soll unserm heil. Bethort, dem Kloster Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der reinsten Jungfrau, der Gottesgebärerin Maria ist, unsere Schenknis und Bekräftigung nicht umstoßen, sondern sie vielmehr bestärken und bekräftigen, indem wir dieses obbeschriebene Dorf unserm heil. Bethort für die Seelen unsrer Vorältern und unsrer Aeltern, für unsere Gesundheit und für das Heil unsrer Seele und unseres Leibes gegeben haben. Und wer es wagen sollte, diese unsere Schenknis und Bekräftigung umzustoßen, ein solcher soll verflucht sein von Gott, dem Herrn, dem Schöpfer Himmels und der Erde, und von der reinsten Jungfrau, der Gottesgebärerin Maria, von den heil, vier Evangelisten, von Christus heil, zwölf Oberaposteln Peter und Paul und den übrigen, von den dreihundert achtzehn Gott tragenden Vätern von Nikäa und von allen Heiligen, welche Gott von Ewigkeit her wohlgefällig gelebet; und soll seinen Theil haben mit dem verfluchten Anas und Juda Jskariot, dem Verräther Christi, und den übrigen Juden, die zu Gott Christus, geschrien: Sein Blut über uns und unsere Kinder! wie es ist und sein wird in Ewigkeit, Amen. Und zu mehrerer Bestärkung und Bekräftigung all' des — 84 - Obbeschriebenen haben wir unserm getreuen Hr. Matia, Kanzler, befohlen, zu schreiben und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern Briefe. Geschrieben hat's Demeter Wäskanowic, zu Hous, im J. 7054/1546, im Monate Mai 27. Sr. Alezander.

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Charter25
Date: 99999999
Abstract 26. Stefan, Woewoda, gestattet den Kälugärn des heil. Klo sters Moldowiza, von allen Schänken in Baja zum Dienste in der Kirche Wachs abzunehmen. Jedermann aber, der ohne Wißen der Kälugär eine Schänke errichtete, und Getränke verkaufte, dem sollen die Kälugär die Getränke wegnehmen, und überdies zwanzig Guldin. Auch hat jeder, der es wagen sollte, diese Schenkung zu übertreten, schwere Vergeltung und Strafe zu gewärtigen. V. J. 6966/1458, Aug. 31. Sr. XXVII. Von Gottes Gnaden wir Stefan, Woewoda, Hos- podar des moldauischen Landes, thun kund durch diesen unser'n Brief Allen, die solchen sehen oder lesen hören: wienach vor uns und all' unsere moldauischen großen und kleinen Bojaren gekommen unser Diener, Hr. Matiä, Sohn des Juri Manewic, mit seiner Verwanten, Anna, Tochter des Luka Manewic, aus ihren guten Willen, von niemand — 67 — genöthiget oder gezwungen, und verkauften ihr wahrhaftes Vatergut, vermöge ihrer wahrhaften und angestammten Handveste, ein Dorf am großen Schomus, Namens Oncesti, beide Antheile. Dieses Dorf verkauften sie unsern Dienern, dem Luka und seinen Brüdern Oance und Tudoran, um 400 tatarische Gulden; und nachdem unser Diener Luka und seine Brüder Oance und Tudoran dieses festgesezt hatten, bezahlten sie vor uns und unsern Bojaren all das obige Geld 400 tatarische Gulden vollzählig in die Hände unser's Dieners Matiä, Sohnes des Juri Manewic und seiner Verwanten, Anna, Tochter des Luka Manewic. Da wir nun ihren guten Willen, Vertrag und die völlige Bezahlung gesehen, so haben auch wir unserm Diener, Luka und seinen Brüdern Oance und Tudoran von uns das oberwähnte Dorf Oncestie, beide Antheile am großen Schomus, gegeben und be kräftiget, damit es auch von uns eine Handveste sei mit allen Ein künften ihnen, sowie ihren Kindern, Enkeln, Urenkeln, Ururenkeln und ihrem ganzen Geschlechte, wer ihnen als der nächste auserkoren wird, unverbrüchlich für immer, in Ewigkeit. Und das Gemärke dieses obbeschriebenen Dorfes soll nach dem alten Gemärke sein, wo es von Ewigkeit her bestanden. Und hierauf ist die Beglaubigung unserer Herrschaft des Obgenannten, wir Stefan, des Woewoden, und die Beglaubigung der vielgeliebten Söhne unserer Herrschaft, Alexander's und Bogdan Wlad's; die Beglaubigung unserer Bojaren: d. B. d. Hr. Sbiara; d. B. d. Hr. Njeg; d. B. d. Hr. Dum; d. B. d. Hr. Gangur; d. B. d. Hr. Dragosch, Hofrichters; d. B. d. Hr. Härman; d. B. d. Hr. Dashbog; d. B. d. Hr. Jazek Hudic; d. B. d. Hr. Steful in Hotin; d. B. d. Hr. Mikot und Hr. Rje- sisch, Pärk-al-aben in Nemz; d. B. d. Hr. Cortorowski; d. B, d. Hr. Grosa, Pärk-al-aben in Orhei; d. B. d. Hr. Jon Sckar; d. B. d. Hr. Klänäo, Schwertträgers; d. B. d. Hr. Boldor, Schatz meisters; d. B. d. Hr. Andreik, Mundschänk's; d. B. d. Hr. Matäa, Truchseßen; d. B. d. Hr. Jeremiä, Kämmerer's; d. B. d. Hr. Schan der, Marstaller's, und die Beglaubigung all' unserer moldauischen großen und kleinen Bojaren. Und nach unserm Leben, wer Hos- podar unseres Landes sein wird von unsern Kindern oder unserm Geschlechte, oder wen immer Gott auserwählen wird, Hospodar zu sein unseres moldauischen Landes, der soll doch unsere Schenknis und Bekräftigung nicht umstoßen, sondern sie ihnen bestärken und bekräftigen; denn wir haben ihnen — — — das sie für ihr ge — 68 - rechtes Geld erkauft haben, für ihren getreuen Dienst gegeben und bekräftiget. Und zu mehrerer Bestärkung und Bekräftigung des Ob- beschriebenen haben wir unserm getreuen Hr. Täutul, dem Kanzler, befohlen, zu schreiben und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern Briefe. Geschrieben hat's Jon zu Sucawa. im J. 6975/1467 im Monate Octob. am 9. Tage. Sr. (H. P-)

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Charter40
Date: 99999999
Abstract 45. Peter, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza die Hälfte des landesherrlichen See's an der Donau, Namens: Kowor und die Hälfte aller Einkünfte von denen, die dort Fische fangen; dann alle Lachen und Bäche auch mit jenem großen s — 82 - Bache, der von Kochlu herkommt und in den Jalpuch mündet; und welch' immer Theil man mit Fischnetzen herausnimmt oder an Zoll wegen Streitigkeiten oder durch Strafen erhält, der soll als Ein kommen ganz dem Kloster gehören. V. J. Sr.

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Charter153
Date: 99999999
Abstract 162. Michael Rakowiz, Woewoda, gibt den Leuten von Foltestie, einem Gute des Klosters Moldowiza, die Erlaubnis, die Weingärten der Leute, die entflohen, zu bebauen. Und jenen Flüchtlingen soll man die Weingärten für sich — nicht bearbeiten laßen. V. J, 7235/1727, Dec. 7. — Gregor Gika,

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Charter134
Date: 99999999
Abstract 141. Anton Rosset, Woewod, gibt und begnädiget das heil. Kloster Moldowiza mit acht Leibeigenen, indem er sie von allen Steuern befreit; nur von Schafen, Schweinen, Bienenstöcken sollen sie den Zehent und das Berggeld entrichten. V. J. 7184/1676, Jäner 12. Sr. Duka. <ÜXI.II. Wir Duka, Woewoda, von Gottes Gnaden Hospodar des moldauischen Landes und des Landes Ukraine, haben unserm Bether Lasar, Egumen des heil. Klosters Moldowiza, und dem ganzen Vereine von dort, eine Urkunde meiner Herrschaft ausge- stellet, auf daß sie durch diese Urkunde meiner Herrschaft bekräftiget und bemächtiget seien, ihr gerechtes Vater- und Ahngut zu besitzen und zu beschirmen, nämlich: einige Rodungen, die sie bei dem Dorfe Wama, wo das Dorf des heil. Klosters liegt, haben. Diese Güter sind ihnen von dem verstorbenen Woda Alexander vermöge Handveste geschenkt worden. Die klösterlichen Hörigen aber von dort (von Wama) haben jene Rodungen auf dem Gute des Klosters gemacht, um darauf ihren Lebensunterhalt zu gewinnen. Jezt haben sich jedoch die Hörigen des Klosters erhoben und haben diese Rodungen den Kämpulungern verkauft, die sich auf dem klösterlichen Gute Häuser erbaut, um — — — — daß sie (die Kälugär) das Gut nach der Urkunde, die sie besitzen, inne haben und behalten, und daß man auf dem klösterlichen Gute auch die Häuser der Kämpulunger niederreiße. Die Kämpulunger hingegen, in die Hände derer sie dort das Geld gegeben, von dort sollen sie es wieder abnehmen, die Güter des Klosters aber ungestört laßen; denn jene Rodungen haben die Wamer nicht gemacht, daß sie sie verkaufen, sondern gemacht, um davon Lebensunterhalt zu gewinnen; denn sie zu verkaufen ist ihnen nicht gestattet. Und Niemand unterstehe sich der Schrift — 112 — meiner Herrschaft entgegen zu stehen. Der Herrscher selbst hat's befohlen. In Jass' v. J. 7191/1683, Jäner am 9. Miron, gr. Kanzler. R.

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Charter186
Date: 99999999
Abstract 198. Konstantin Michael Gehau Rakowiz, Woewodä, schreibt über die Klage Georgs, Jgumens des Klosters Moldowiza, gegen Toma, den Armenier, an den Schulzen in Botäscheni: daß er den Armenier vorrufe und zur Rechenschaft ziehe, auf daß er für das Gut Onzeni den Pachtschilling bezahle. Sollte sich jedoch jemand sinden, der einen beßeren Preis böthe, so stehe es dem Jgumen frei, einem solchen die Einkünfte des Gutes zu verkaufen. V. J. 7258/1750, Jäner 11. — OXOIX. Wir Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, von Gottes Gnaden Hospodar des moldauischen Landes. Meine Herrschaft schreiben dem getreuen Bojarn, unserm Hr. Stefan Hermesiu, gew. gr. Zeltwart: Wir thun zu wißen, daß sich bei meiner Herrschaft unsere Bether Joniki, Egumen, und der ganze Verein des heil. Klosters Moldowiza beklagt haben, vorbringend: daß das Kloster ein Gut, Namens: Korläzel, im Zenut Sucewa, habe, wo Grundeingriffe von andern Räseschen geschehen. Auch habe das Kloster andere Güter, wegen denen sie um Abmarker gebeten, um diese Güter abzurainen. Sieh'! —deshalb ordnen, meine Herrschaft dich Herrn zur Abmarkung, daß du dich bei Empfang dieses Schrei bens meiner Herrschaft aufmachst, auf jene Güter dich begebest und gme Leute von ringsum, so wie alle Räseschen versammelst und gründlich und mit guter Gerechtigkeit die Schriften, die sie dir vor zeigen, im Auge hältst. Jm Falle einige alte Briefe über das Ge- märke da sind, sollst du ihrer Spur folgen, diese aussondern und mit Steinblöcken bezeichnen. Falls sich aber bei keinem Theile ein Markbrief vorfände, dann untersuche nach der Beglaubigung alter Leute, die auf diesen Gütern gelebt haben, wie sie mit ihrer Seele die Herrschaft jener Güter kennen. Und wo diese Greise in Furcht Gottes zeigen werden, daß das Gemärke gegangen, dort sollt ihr Steinblöcke als Malzeichen setzen und nach den Zeichen ein Zeugnis ausstellen, auf dem sich auch alle andern, so viel sich bei der Ab markung versammelt befunden, unterfertigen. Wenn die Abmarkung — 136 - mit Gerechtigkeit geschehen, so wird auch meine Herrschaft dies mit einer Urkunde dem heil. Kloster bestätigen. Dies schreiben wir. Juli 25. 7259/1751. (P. P.) Kantakosino, gr. Kanzler. R.

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Charter144
Date: 99999999
Abstract 152. Nikolaus Alerander, Woewoda, erneuert dem Jgumen Johann und dem ganzen Vereine des Klosters Moldowiza die Macht und Gewalt, den gesamten Gruud der Waldstätten des Klosters so zu besitzen und zu verwehren, wie es in den Handvesten beschrieben ist. Jene aber, die ohne Wißen der Kälugär dahin eintreten, sollen dieselben fahen, sie ganz ausziehen und mutternackt laßen. Gleich falls sollen die Schultesen von Kämpul-lung wegen einiger auf dem Gute des Klosters seßhaften Leute, die unter dem Vorwande, daß — 115 — sie keine Hörigen des Klosters, von keinem Dienste hören wollen, die Erhebung vornehmen. Die nun aufrechte Hörige des Klosters, sollen seßhaft bleiben; Hörige anderer Bojaren aber, oder Leute aus Kämpul-lung, damit sie sich zu ihrem Herrn begeben, aus dem Klo stergute hinaustreiben. — Ebenso haben die Hörigen jährlich je einen Stog Heu zu machen und auch zu arbeiten, gleich andern Hörigen. V. J. 7222/1714, Jäner 10. —

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Charter233
Date: 99999999
Abstract 249. Die Leute von Fälticeni geben eine Schrift in die Hände des Jgumens von Moldowiza: daß sie sich nach dem von Sr. Ho heit, dem Woewoden, veröffentlichten Hörigkeitssätzen mit dem Jgumen verglichen haben, hiernach dem Kloster jährlich von einer Falce je einen Stog Heu zu machen, bei der Abmahd vom Auf- bis zum Unter gang der Sonne einen Scharwerktag zu leisten, und einen solchen auch mit den Pflügen abzuarbeiten haben. Auch soll jeder Haus- wirth des Klosters von Fälticeni oder von Bläsestie her je fünf Mierzen Fronfracht zuführen, einen Tag bei der Mühle zu dämmen haben, und den Schänken, was immer für eine Art Getränke zu verkaufen, nicht erlaubt sein, sondern nur allein dem Kloster. V. J. 7274/1766, Juni 25, —

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Charter10
Date: 99999999
Abstract 11. Stefan, Woewoda, beurkundet: wienach er gegeben hat, und abermals gibt dem heil. Kloster Moldowiza die Hälfte des Sees von Kowur und die Hälfte jenes Sees bei Kowur, der in den Jlp fällt, mit allen Einkünften und den Zoll von allen Seiten Kownr's. Wo immer man da Fische fängt, sollen die Kälugär die Hälfte der Einkünfte nehmen, und auch den Zoll anf dem Festlande. Wer es aber wagen sollte, von jenem Einkommen der Kälugär ohne ihren Willen auch nur einen Groschen zu nehmen, ein solcher soll verflucht sein, und wird auch von Sr. Hoheit schwer bestraft werden. V. J. 6953/1445, Horn. 20. Sr.

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Charter109
Date: 99999999
Abstract 116. Jo Radul, Woewoda, schenkt und erneuert das Ver zeichnis für die Kirchweih des heil, Klosters Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der reinsten Herrscherin, unserer Gottes- gebärerin und allzeit Jungfrau'n Maria ist. Durch dieses Ver zeichnis hat er Folgendes gegeben: 1 Faß Wein. 1 Malter Korn. 1 Malter Malz. 1 Faß Honigseim. 30 Guldln auf Fische. 3 Guldw auf Weihrauch. 10 Thaler auf Wachs. Se. Hoheit hat sich selbst unterfertiget und das Petschaft beigedrückt. V. J. 7126/1618, März 4. — — 104 — Kaspar,

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Charter244
Date: 99999999
Abstract 260. Gregor Johann Kalimach, Woewoda: Anton, Jgumen des heil. Klosters Moldowiza, habe mit Peter Keschko, dem Zelt wart, und Konstantin Keschko, einem Manne im Staatsschatze, wegen der Dorfshälfte Jsworestie, untern Theiles, vor dem Staatsrathe gerechtet. Und nach der Gerechtigkeit und den vom Jgumen vorge wiesenen Beweismitteln: der alten Schenkungsurkunde des Woewo den Stefan des alten und nach der Herrschaft, die das Kloster unabänderlich von damals bis izt geübet, sei über Anrath Sr. Heilig keit, des Vaters Metropoliten, der groß. Bojaren im Staatsrathe und unter Petschaft Sr. Hoheit beschloßen worden, daß das Kloster Moldowiza gerade die Hälfte des Dorfes, den untern Theil, die Keschko's aber die Hälfte des Dorfes, den oberen Antheil beherrschen, und diese sich mit ihrer Herrschaft nicht weiter ausdehnen. Und Se. Hoheit hat zwei Bojaren als Abmarker bestimmt, daß sie nach Jsworestie abgehen, das Gut genau zur Halbscheid abrainen, und auf beiden Antheilen auch Marksteine setzen. Der untere Antheil soll dem Kloster Moldowizä, der obere aber den Keschko's gehören. V. J. 7276/1768, Jäner 24. —

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Charter229
Date: 99999999
Abstract 245. Antrag der groß. Bojaren an Gregor Alexander Gika, Woewoden: — 166 — Sie haben es für gut erachtet, daß die Schänkhäuser vom Klo ster eine Stunde Wegs entfernt seien; auf den Gütern der Klöster nur der Jgumen den Ausschank und Schänkhäuser habe; Fronzufuhren nur jene leisten, welche ein Joch Ochsen haben und zwar: vier Mierzen auf ein paar Ochsen, die Mierza zu sechsund- sechzig Oka im Zinut von Sucewa; von andern Gütern zu drei Mierzen auf ein paar Ochsen und von den Gütern jenseits des Prut zu zwei Mierzen. Nach diesem Antrage hat auch Se. Hoheit, der Woewod, ver ordnet, und auch sein Petschaft beigedrückt. V. J. 7273/1765, Jäner 15. —

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Charter62
Date: 99999999
Abstract 68. Vor Se. Hochheiligkeit Hr. Theofan, Metropoliten von Sucawa, Hr, Georg, Bischof von Radauz, Hr. Agathon, Bischof von Roman und Hr. Stroic, gr. Kanzler, haben sich die Kälugär von Moldowizä mit Michäileskul, dem Urkundner, verglichen, auf daß Michaileskul den Antheil Alexi's vom Dorfe Räciuleni, den er von dessen Söhnen gekauft, dort behalte, wo ihn auch Alexi beseßen hat. Hiernach sollen weder der Urkunder, noch seine Söhne, die Kälugär mehr verklagen für immer in Ewigkeit, noch anch die Kälugär mehr weder über Michäileskul, den Urkundner, noch über seine Söhne, Klage — 92 - führen. Für den Fall aber, als ein Theil gegen den andern Hader erhübe, wurde er mit einem schrecklichen Fluche gebannet. Diese Schrift ist serbisch, versehen mit den Petschaften der ob- genannten hochheiligen Erzhirten. V. J. 7094/1586, Janer 10. Sr. LXIX. Peter, Woewoda, von Gottes Gnaden Hospodar des moldauischen Landes: wienach vor uns und unsern moldauischen Bojaren unser Diener Stefan, der Kirchensänger, gekommen aus seinem guten Willen, von niemanden genöthiget oder gezwungen, und verkaufte sein wahrhaftes Gut und den Erkauf vermöge Kaufsur kunde, die er von den Vorfahren unsrer Herrschaft hatte, ein Viertel vom Dorfe Korläzäl, das er vom Gregor Popesch erkauft hatte. Dieses verkaufte er unsern Bethern, den Kälugärn des Klosters Moldowiza für siebenunddreißig einen halben Silberthaler, neun ungarische Goldgulden und einhundert achtzig tatarische Gulden. Und sie haben ihm vor uns vollständig bezahlt. Gleichfalls kam vor uns und unsere moldauischen Bojaren unser Diener Turkul und sein Eheweib Tudoska, Nastast's Tochter, Anna's (der Tochter des Roman Jlescheskul's) Enkelin und verkaufte ihr wahres Vatergut, die Hälfte von einem Viertel des obbeschriebenen Dorfes Korläzäl. Dieses verkaufte sie unsern ovbenannten Bethern für zweihundert fünfzig tatarische Gulden. Hernach kam gleichfalls vor uns und unsere Bojaren Johann Roschka aus seinem guten Willen, von niemanden gezwungen, und verkaufte auch die Hälfte von einem Viertel des obbeschriebenen Dorfes Korläzäl ebenfalls unsern obbenannten Bethern, den Kälugärn von Moldowiza. Und sie haben ihm alles vollständig bezahlt, aber« mals zweihundert fünfzig tatarische Gulden. Deshalb soll es ihnen auch von uns eine Handveste sein mit allen Einkünften. Und niemand soll sich drein mischen vor diesem unsern Briefe. Der Herr hat's gesagt. Geschrieben zu Jass' im Jahre 7095/1587, im Mai, am 22. (P. P.) Sieger. Stroic, gr. Kanzler, hat ihnen die Urkunde gemacht. Stefan, Kanzler. Demeter. Sr. — 93 —

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Edit charter (old editor)
Charter80
Date: 99999999
Abstract 87. Jeremiä Mogila, Woewoda, gibt den Kälugärn des heil, Klosters Moldowiza die Macht und Gewalt, auf ihrem Gute Wama ihre Wiesen gegen Kämpul-lung hin zu beherrschen, wie sie ihnen die Schrift des Woewoden Peter, da, wo sie abgemarkt wurden, andeutet. V. J. 7106/1598, Juni 16. Sr,

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Charter237
Date: 99999999
Abstract 253. Zeugnis von allen Leuten aus Wamä, gegeben in die Hände Antons, Jgumens von Moldowizä, die gründlichst bewahr- heiten, wienach das Gut Unter-Sworistie ein aufrechtes Gut Mol- dowiza's sei, das Geschlecht Keschko sich in Unter-Sworestie nicht eingemischt habe, Keschko's Vater in Ober-Jsworestie ansäßig ge wesen, und Peter Keschko ein Haus offenbar auf klösterlichem Grunde erbauet habe. Ein sehr glaubwürdiges Zeugnis. V. J. 7274/1766, Dec. 26. - Gregor Johann Kalimach.

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Charter46
Date: 99999999
Abstract 52. Alexander, Woewoda, Sohn des Woewoden Bogdan, Enkel des Woewoden Stefan des alten, schreibt: wienach Efrem, Jgumen, mit all' dem Vereine des heil. Klosters Moldowiza gekommen, und sich mit großer Klage und einem Zeugnisse der Rainnachbarn von ringsum beschweret habe: wienach sie auf die Hälfte des Dorfes Rä- ciuleni, das ein Erkauf seines Vaters, des Woewoden Bogdan, und ein Tausch für das von der Dashbigin dem heil. Kloster geschenkte Dorf Baicana ist, eine Urkunde gehabt, die wie Se. Hoheit selbst wiße, in den Tagen des Woewoden Stefan, Heuschrecke, durch Sturs'a, gew. Kämmerer, dem heil. Kloster weggenommen wurde. Deshalb habe nun Se. Hoheit mit dieser Handveste gegeben, und seinem heil. Kloster bekräftiget diesen obbeschriebenen Antheil Räciuleni, der zuerst vom Vater Sr. Hoheit, dem Woewoden Bogdan, gegeben worden, auf daß er dem genannten Kloster eine Handveste sei mit allen Ein künften. Und die Markung des oberwähnten Antheils soll von allen Seiten nach dem alten Gemärke sein. V. J. 7066/1558, März 30. Sr. — 86 — Bogdan.

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Charter75
Date: 99999999
Abstract 82. Georg Cachtir gibt dem Kloster Moldowiza ein Buch und einen neuen Mess'mantel, auf daß man seinen Vater Apostol, seine Mutter Chirisa, sein ganzes Geschlecht und ihn selbst in die Ge- denknis schreibe, und ihrer täglich gedenke. V. I. 7104/1596, Juli 16. -

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Charter181
Date: 99999999
Abstract 193. Markbrief von — — — —— — — — wienach er auf Befehl Michael Sturs'a's, Mundschänks, und Jspra- wniken des Zinuts Sucewa, abgegangen sei und die strittigen Gründe der Räciulcner, Räschcer und Bäjer-Markung abgerainet habe. V. J. 7256/1748, August 7. — Konstantin Nikolaus.

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Charter3
Date: 99999999
Abstract IHM. Von Gottes Gnaden wir Alexander, Woewoda, Hos- podar des moldauischen Landes, thun kund durch diesen unsern Brief Allen, die solchen sehen, oder ihn hören: wienach wir für unsere Seele gemacht haben, für die Seelen uns'rer Vorältern und für unsere Gesundheit und haben gegeben dem Kloster der Verkündigung der reinsten Gottesgebärerin, welches an der Moldowizä liegt, die Maut an der Moldowiza, eine Handveste mit allen Einkünften für immer in Ewigkeit. Und hierauf ist die Beglaubigung unserer Herr schaft des obgenannten Alexander, Woewoden, und d. B. d, Hr. Stanislaw Rotompan; d. B. d. Hr. Michailaschew; d. B. d. Hr. Shursh; d. B. d. Hr. Shumetatew; d. B. d. Hr. Negrin; d. B. d. Hr. Oan, Hofrichters von Socawa; d. B. d. Hr. Grin- kow; d. B. d. Hr. Sohnes des Bärlic; d. B. d. Hr. Wlad, des Seraters; d. B. d. Hr. Spenin; d. B. d. Hr. Wlad, Hofrichters; d. B. d. Hr. Schandrischorow; d. B. d. Hr. Jazkow; d. B. d. Hr. Stan Preuteski; d. B. d. Hr. Domonkusch, Truchseßen; d. B. d. Hr. Masch, Mundschänks; d. B. d. Hr. Stan, Käm merers und Schatzmeisters; d. B. d. Hr. Jugschin und die Be glaubigung all nnsrer großen nnd kleinen Bojaren. Und nach unser'm Leben, wer in unserem Lande Hospodar sein wird, entweder von unseren Kindern, unseren Brüdern oder unserem Geschlechtsstamme, oder wer immer nach ihnen, der soll unsere Schenkung nicht um stoßen. Wer sie aber umstoße, der soll verflucht sein von Gott, dem Herrn, von seiner reinsten Mutter, von den heiligen und oberen zwölf Aposteln, den dreihundert achtzehn heil. Vätern von NMa und allen Heiligen. Ein solcher- soll gleich sein dem Jnda Jskariot, dem verfluchten Arias und den Juden, die zu Christus, unser'm Er löser, geschrieen: sein Blut über uns und unsere Kinder! Und zur Bekräftigung Dieses haben wir unserm getreuen Bratie, Kanzler, be fohlen, zu schreiben und unser Petschaft beizuhängen. Zu Socaw, im J. 6917/l409, Nov. am 18. Sr. (H. P.) 4M, Von Gottes Gnaden wir Alexander, Woewoda, Hospodar des moldauischen Landes, machen bekannt mit diesem unsern Briefe Allen, welche solchen sehen, oder ihn vorlesen anhören: was maßen wir wegen dem Seelenheile uns'rer Vorältern und für unsere Gesundheit gemacht haben, und haben unserm neu erbauten Kloster an der — 57 - Moldowiza, allwo die Kirche der Verkündigung der reinsten Gottesge- bärerin ist, gegeben die Gebirge, namentlich den großen und kleinen Suhard. Und das Gemärke dieser Gebirge fängt an ans dem Wirbel Shirepä, der oberhalb dem kalten Bronnen ist, zur klei nen Koschna; auf dieser abwärts zum Ahornwäldchen; und von dort hinab zur großen Koschna; und von dort anf der großen Koschna zum Fuße des großen Suhard; und von dort gerade auf wärts in den Wirbel des Suhard; und von dort stets fort auf dem Wirbel des Suhard bis in den Ursprung der Rußaja; und von dort auf dem Bache abwärts bis zum Waßer Bistriza; und von dort auf der Bistriza abwärts in die Mündung des Baches des kalten Bronnens; und von dort auf dem Bache des kalten Bronnens in den Wirbel Shirepä, wo wir zuerst angefangen haben. Also ist die Markung, auf daß all dies dem genannten Kloster eine Hand- veste sei mit allen Einkünften. Und hierauf ist unserer Herrschaft Versicherung des obbenannten Woewoden Alexander; d. V. d, Hr. Stanislaw Rotompan; d, V. d. Hr. Michailesch; d. V. d. Hr. Shursh; d. V. d. Hr. Shumetatew; d. V. d. Hr. Negril; d. V. d. Hr. Jon, Hofrichters von Socawa; d. V. d. Hr. Grinkow; d. V. d. Hr. Bärlic; d. V. d. Hr, Wlad, des Sereters; d, V. d. Hr. Spe- nin; d. V, d. Hr. Wlad, Hofrichters; d. V. d. Hr. Schandrischor; d. V. d. Hr. Jazkow; d. V. d. Hr. Preuteski; d. V. d. Hr. Do- monkuß, Truchseßen; d. V. d. Masch, Mundschänks; d. V. d. Hr. Stan, Kämmerers, und die Versicherung all unserer großen und kleinen Bojaren. Und nach unserm Ableben, wer Hospodar unseres Landes Moldau sein wird, von unseren Kindern, Brüdern, oder wer er immer sei, der soll ihnen unsere Schenknis nicht verderben, sondern solche bekräftigen; wer ober solche verderbete, der soll von Gott, dem Herrn, von seiner reinsten Mutter und allen Heiligen verflucht sein. Und zu mehrerer Bekräftigung all des Obgeschriebenen haben wir unserm getreuen Bratie, Kanzler, befohlen, dies zu schrei ben und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern Briefe. Geschrieben zu Sucawa i. J. 6918/1410, im Monat Hornung den 15. Sr. (H. P-)

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Charter169
Date: 99999999
Abstract 179. Gregor Gika, Woewoda, gibt dem Kloster Säkul eine nach dem Rainbriefe v. J. 7247/1739, Hornung 28. aber ausführ licher verfaßte Urkunde, die alle Streitigkeiten und Abrainungen Dmnbräwizä's und Räciuleni's umfaßt und jenen achten Theil Deleu's, den dieser dem Kloster Säkul geschenkt hat. Die Urschrift ist im Kloster Säkul. V. J. 7248/1740, März 27. — Konstantin Nikolaus.

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Charter131
Date: 99999999
Abstract 138. Duka, Woewoda, gibt dem Jgumen und dem ganzen Vereine des heil. Klosters Moldowiza die Macht und Gewalt, etliche Grundstücke und Wiesen, die ihnen Leute aus Wama an die Käm- pulunger verkauft haben, zu besitzen und zu beschirmen; indem die Wamer, als Hörige des Klosters, nicht ermächtiget waren, diese Gründe ohne Bewilligung desselben zu verkaufen. V. J. 7177/1669, April 21. —

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Charter268
Date: 99999999
Abstract 284. Zigeuner Andrä, Sohn des Emanuel, Zigeuners aus Drugomirna, stellt dem Jgumen Benedikt und dem ganzen Vereine des heil. Klosters Moldowiza eine Schrift aus, daß er von Sr. Heiligkeit einen Klosterzigeuner, Namens: Gabriel, Sohn des Ale- rander Brandabur, auf vier Jahre übernommen, um ihn die ganze Schmiederei, so wie er sie selbst kenne, zu lehren. Nach vier Jahren habe er ihn unterrichtet dem Kloster Moldowiza rückzustelleu, und ihm zugleich das ganze Schmiedewerkzeug und zwei Kälber zu geben. Wenn er aber den Zigeuner im Handwerk nicht vollständig unter richtete, habe er dem Kloster für je ein Jahr fünfzig Löwengulden zu zahlen. V. J. 7281/1773, Aug. 29. —

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Charter14
Date: 99999999
Abstract 15. Alexander, Woewoda, gibt seinem heil. Kloster Moldowiza die Hälfte des Sees Kowur, entlang der Donau, die Hälfte des Flußes Jalpuch, der in den Kowur fällt, die Hälfte der kleinen Seen, die aus dem Kowur sind, die Hälfte Zoll von Fischen am Waßer und auf dem trocknen Lande von allen Seiten und die Hälfte von Allem, so viel dort von Rechtshadereien und Strafen eingehet. V. J. 6957/1449, Aug. 26. Sr.

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Charter214
Date: 99999999
Abstract 229. Johann Theodor, Woewoda, gibt dem Jgumen und dem ganzen Vereine des heil. Klosters Moldowiza eine Urkunde: daß es ihnen zustehe, die Güter des Klosters, namentlich: das ganze Dorf Wama, Fälticeni, Sworiste, Mitestie, mit Säräceni zu beherrschen; ferner den Zehent von Aeckern, Heuwiesen, Bienengärten und zwar: von je fünfzig Bienenstöcken einen, bei wenig'ern aber von jedem Stock einen Para zu nehmen. Auch sei es in den Dörfern nicht gestattet, auf einer Grundstätte ohne Vorwißen des Jgumens Getränke zu verkaufen, sondern nur jene, die vorläusig mit dem Jgumen diesfalls übereingekommen sind und zahlen, die mögen solche alsdann verkaufen. V. J. 7267/1759, Juni 29. —

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Charter200
Date: 99999999
Abstract 213. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, an Bastl Baschota, gew. gr. Beckenhälter, und Konstantin Länä, Beckenhälter, infolge Klage Sr. Ehrwürden, Georg's, Jgumen's des Klosters Moldowiza, haben sie sich mit Stefan Popeskul, Thorwarden, in das Dorf Wama, einem Gute des Klosters Moldowiza, in das untere Gemärke, das mit Stulbikani und Bukurestie, Gütern des Klosters Woronez, rainet, zu begeben, den strittigen Grund, den die Kcilugär von Woronez dem Kloster Moldowiza genommen, zu untersuchen, das Gemärke nach den alten Zeichen herzustellen, und in die Hände des Jgumens von Moldowiza auch einen Markbrief auszustellen. Auch sollen sie zwischen den Jgumnen von Moldowiza und Woronez wegen den zwei Gütern, — Berkischestie und Säräceni am Seret, — die Erhebung Pflegen, wie auch wegen einem Gebirge, Namens: To- oeresk, und, wie der Beweis ausfällt, ihnen den Rechtsspruch geben. V. J. 7264/1756, Juni 25. —

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Charter213
Date: 99999999
Abstract 228. Pachomi und der ganze Klosterverein von Slatina stellen dem Jgumen Georgi und dem Vereine zu Moldowiza eine Schrift aus, wienach beiderseits dieser Tausch geschehen: Das Kloster Slatina habe dem in Moldowiza einen Zigeuner, Namens: Paul Basian, gegeben, das Kloster Moldowiza aber dem in Slatina einen andern Zigeuner, Namens: Zachariä, einen Schmid, samt Zigeunerin und Kind überlaßen. Auch haben sich die Klöster gegenseitig Schriften ausgestellt, V. I. 7267/1759. —

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Charter235
Date: 99999999
Abstract 251. Verschreibung von einigen Leuten aus Moldowizä, als: Johann Warnaw, Simon Butnäreskul, Eftimi Eoban, Lupul But- näreskul, Gregor Sondra, — Jokob, Sohn des Käruz, — Mathiä, Sohn des Bätek, gegeben in die Hand Sr. Heiligkeit, des Vaters Anton, Jgumen's, und des ganzen Vereins des Klosters Moldowiza, des Jnhaltes: Se. Heiligkeit habe eine landesherrliche Schrift ge bracht, auf daß man jene, welche neben dem Kloster seßhaft sind, aufhebe, und sie anderswo, — auf einen anderen Ort, wo auch andere Leute seßig sind, — übersiedle. Da nun der Schultes von Kämpul-lung die neben dem Kloster Seßhaften versetzen wollte; so haben sie ihn gebethen, sie noch drei Wochen zu dulden, wornach sie unfehlbar aus der Nachbarschaft des Klosters wegziehen werden. Es habe ferner jedermann dem Kloster je einen Stog Heu und ein Scharwerk beim Mähen zu machen, das Heu aufzuschobern, und zur Zeit der Waßerweihe einen Schlitten Heu zuzuführen, auch je eine Fronfracht, woher es befohlen wird, zu leisten, nämlich je drei Mierzen Getreide von jedem, der einen Wagen und ein paar Ochsen hat, je sechs Viertel aber von jedermann, der nicht Wagen und Ochsen hat. Auch sollen die Schanken ohne Wißen und Willen des Jgumen's was immer für eine Art Getränke nicht verkaufen dürfen u. s. w. Diese Verschreibung wurde ausgefertiget im J. 7274/1766, Septemb. 4. —

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Charter174
Date: 99999999
Abstract 185. Nikolaus, Woewoda, gibt dem Jgumen German von Moldowiza eine Schrift: daß es ihm freistehe, Leute auszusenden, um die Zigeuner, die sich zerstreut haben, zurückzubringen. V. J. 7252/1744, Juni 21. -

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Charter248
Date: 99999999
Abstract 264. Zeugnis der Leute aus dem Dorfe Bärlinzä für Se. Heiligkeit, den Vater Anton, Jgumen des heil. Klosters Moldowiza, des Jnhaltes: daß sie sich nach dem Abzuge der Moskalen aus dem Vestungsbereiche auf dem Klostergute Oprischeni ansäßig gemacht und nun dort bei zwanzig Jahre leben. So lange sie nun dort seien, habe Stärc'a vom Teiche abwärts, das Kloster aber vom Teiche aufwärts das Gut beherrschet. V. J. 7276/1768, Juni 19. - — 175 -

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