Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter: 134
Date: 99999999
Abstract: 141. Anton Rosset, Woewod, gibt und begnädiget das heil. Kloster Moldowiza mit
acht Leibeigenen, indem er sie von allen Steuern befreit; nur von Schafen, Schweinen,
Bienenstöcken sollen sie den Zehent und das Berggeld entrichten. V. J. 7184/1676, Jäner
12. Sr. Duka. <ÜXI.II. Wir Duka, Woewoda, von Gottes Gnaden Hospodar des moldauischen
Landes und des Landes Ukraine, haben unserm Bether Lasar, Egumen des heil. Klosters
Moldowiza, und dem ganzen Vereine von dort, eine Urkunde meiner Herrschaft ausge- stellet,
auf daß sie durch diese Urkunde meiner Herrschaft bekräftiget und bemächtiget seien, ihr
gerechtes Vater- und Ahngut zu besitzen und zu beschirmen, nämlich: einige Rodungen, die
sie bei dem Dorfe Wama, wo das Dorf des heil. Klosters liegt, haben. Diese Güter sind
ihnen von dem verstorbenen Woda Alexander vermöge Handveste geschenkt worden. Die
klösterlichen Hörigen aber von dort (von Wama) haben jene Rodungen auf dem Gute des
Klosters gemacht, um darauf ihren Lebensunterhalt zu gewinnen. Jezt haben sich jedoch die
Hörigen des Klosters erhoben und haben diese Rodungen den Kämpulungern verkauft, die sich
auf dem klösterlichen Gute Häuser erbaut, um — — — — daß sie (die Kälugär) das Gut nach
der Urkunde, die sie besitzen, inne haben und behalten, und daß man auf dem klösterlichen
Gute auch die Häuser der Kämpulunger niederreiße. Die Kämpulunger hingegen, in die Hände
derer sie dort das Geld gegeben, von dort sollen sie es wieder abnehmen, die Güter des
Klosters aber ungestört laßen; denn jene Rodungen haben die Wamer nicht gemacht, daß sie
sie verkaufen, sondern gemacht, um davon Lebensunterhalt zu gewinnen; denn sie zu
verkaufen ist ihnen nicht gestattet. Und Niemand unterstehe sich der Schrift — 112 —
meiner Herrschaft entgegen zu stehen. Der Herrscher selbst hat's befohlen. In Jass' v. J.
7191/1683, Jäner am 9. Miron, gr. Kanzler. R.
Charter: 238
Date: 99999999
Abstract: 254. Gregor Johann Kalimach, Woewod, besiehlt dem Kon stantin Kanono, gew. gr.
Schänk, Manolaki, gew. gr. Truchseßen: Jsprawnik des Zenut's Sucewa, über die Klage des
Jgumens Anton von Moldowizä, daß sie sich, da in das Gemärke der zwei klösterlichen Güter
Serasinestie und Mitestie von den Mseschen Ein griffe geschehen, dorthin begeben und beide
Güter abmarken. V. J. 7275/1767, Juni 4, -
Charter: 62
Date: 99999999
Abstract: 68. Vor Se. Hochheiligkeit Hr. Theofan, Metropoliten von Sucawa, Hr, Georg,
Bischof von Radauz, Hr. Agathon, Bischof von Roman und Hr. Stroic, gr. Kanzler, haben sich
die Kälugär von Moldowizä mit Michäileskul, dem Urkundner, verglichen, auf daß
Michaileskul den Antheil Alexi's vom Dorfe Räciuleni, den er von dessen Söhnen gekauft,
dort behalte, wo ihn auch Alexi beseßen hat. Hiernach sollen weder der Urkunder, noch
seine Söhne, die Kälugär mehr verklagen für immer in Ewigkeit, noch anch die Kälugär mehr
weder über Michäileskul, den Urkundner, noch über seine Söhne, Klage — 92 - führen. Für
den Fall aber, als ein Theil gegen den andern Hader erhübe, wurde er mit einem
schrecklichen Fluche gebannet. Diese Schrift ist serbisch, versehen mit den Petschaften
der ob- genannten hochheiligen Erzhirten. V. J. 7094/1586, Janer 10. Sr. LXIX. Peter,
Woewoda, von Gottes Gnaden Hospodar des moldauischen Landes: wienach vor uns und unsern
moldauischen Bojaren unser Diener Stefan, der Kirchensänger, gekommen aus seinem guten
Willen, von niemanden genöthiget oder gezwungen, und verkaufte sein wahrhaftes Gut und den
Erkauf vermöge Kaufsur kunde, die er von den Vorfahren unsrer Herrschaft hatte, ein
Viertel vom Dorfe Korläzäl, das er vom Gregor Popesch erkauft hatte. Dieses verkaufte er
unsern Bethern, den Kälugärn des Klosters Moldowiza für siebenunddreißig einen halben
Silberthaler, neun ungarische Goldgulden und einhundert achtzig tatarische Gulden. Und sie
haben ihm vor uns vollständig bezahlt. Gleichfalls kam vor uns und unsere moldauischen
Bojaren unser Diener Turkul und sein Eheweib Tudoska, Nastast's Tochter, Anna's (der
Tochter des Roman Jlescheskul's) Enkelin und verkaufte ihr wahres Vatergut, die Hälfte von
einem Viertel des obbeschriebenen Dorfes Korläzäl. Dieses verkaufte sie unsern ovbenannten
Bethern für zweihundert fünfzig tatarische Gulden. Hernach kam gleichfalls vor uns und
unsere Bojaren Johann Roschka aus seinem guten Willen, von niemanden gezwungen, und
verkaufte auch die Hälfte von einem Viertel des obbeschriebenen Dorfes Korläzäl ebenfalls
unsern obbenannten Bethern, den Kälugärn von Moldowiza. Und sie haben ihm alles
vollständig bezahlt, aber« mals zweihundert fünfzig tatarische Gulden. Deshalb soll es
ihnen auch von uns eine Handveste sein mit allen Einkünften. Und niemand soll sich drein
mischen vor diesem unsern Briefe. Der Herr hat's gesagt. Geschrieben zu Jass' im Jahre
7095/1587, im Mai, am 22. (P. P.) Sieger. Stroic, gr. Kanzler, hat ihnen die Urkunde
gemacht. Stefan, Kanzler. Demeter. Sr. — 93 —
Charter: 111
Date: 99999999
Abstract: 118. Stefan Tomsche, Woewod, schreibt an die Schohusen und die Pärgar der Stadt
Baja, und besiehlt ihnen, daß sie ja die vier Leibeigenen des Klosters Moldowiza, die dort
in Baja sind, in Frieden laßen. Man soll von ihnen weder Sold noch Fronfrach- tung, weder
Viehtreiber noch Pferde für Vorspann und Eilbothen, noch eine Art Fronleistung fordern,
sondern nur bei den klöster lichen Mühlen haben sie zu arbeiten. V. J. 7130/1622, Jäner 8.
Sr. Miron Barnowski.
Charter: 163
Date: 99999999
Abstract: 173. Gregor, Woewod, schreibt an Konstantin Silion, gew. gr. Beckenhälter, und
Salamon Botes, gew. gr. Zeltwart: wienach der Jgumen und der ganze Verein von Moldowiza
Sr. Hoheit eine Abschrift von der Urkunde des Woewoden Alexander vorgewiesen habe über
zwei Mühlen in Baja mit einer Malze und einer Bier brauerei; dann eine andere Urkunde
Peters des Woewoden über die Topliza in Baja vom Anfange bis wo sie in die Moldawa fällt,
klagend: wie die Städtler in Baja die Schänken und alles beein trächtigen und als
Eigenthum beherrschen, das Kloster aber seit langer Zeit da keine Herrschaft habe. Se.
Hoheit besiehlt demnach den Genannten, sich nach Baja zu begeben, gute Rainnachbarn und
Räseschen von ringsumher zu versammeln, auch alle Anmaßer an wesend zu halten, hierauf die
Sache auf Grund der Urkunden, die beide Theile vorgewiesen, mit guter Gerechtigkeit und
nach Wißen guter Greise zu untersuchen und darauf zu sehen, worin das Kloster
beeinträchtigt werde, in was andere ihre Herrschaft ausüben, und wie, seit wann und
wodurch das Kloster um seine Herrschaft ge kommen sei. Wie sie es nun am gerechtesten
sinden, so sollen sie über Alles ein glaubwürdiges Zeugnis ausstellen und eine Frist
bestimmen, in der sie in Jassi zu erscheinen haben, auf daß hierüber im Staats- rathe
entschieden werde, und wie derselbe entscheiden wird, so soll es sein, V. J. 7246/1738,
Mai 31, — - 124 —
Charter: 240
Date: 99999999
Abstract: 256. Gregor Johann Kalimach, Woewoda, besiehlt über Klage des Jgumen's von
Moldowiza dem Joan Stratilat, gr. Truchseßen, und Manolaki, gew. gr. Truchseßen:
Jsprawniken in Sucawä, den Länä vorzurufen und zur Verantwortung zu ziehen, warum der
Zigeuner von Moldowiza bei ihm und der des Länä in dem Kloster geblieben sei. Und wenn der
Jgumen darthut, daß sich seine Aussage der Wahrheit gemäß verhalte, so soll der Kloster
zigeuner von Länä, und der des Länä vom Kloster rückgestellt werden. V. J. 7275/1767, Juli
5. —
Charter: 140
Date: 99999999
Abstract: 148. Michael Rakowiz, Woewod, an die Schultesen von Käm pul-lung. Der Jgumen
des Klosters Moldowizä habe sich also be klaget: Die Pelzmacherin habe sich ins Kloster
als Kälugärin einkleiden laßen und dem Kloster die Verschreibungen auf einige von ihrem
Manne von den Hörigen des Klosters erkauften Güter gegeben. Jezt aber suchen die Enkel und
Schwiegersöhne der Pelzmacherin diese Gutstheile an sich zu ziehen. Die Schultesen sollen
demnach die Pelz macherin vorrufen, und, wenn sie bekennt, daß sie jene Schrift als
Schenknis für ihre und ihres Gatten Seele und mit Wohlbedacht gegeben habe, auch sich
erweiset, daß jene Güter in der Markung des Klosters liegen; so sollen der Jgumen und der
Verein des Klosters diese Güter beherrschen, die Enkel und Schwiegersöhne des Pelz machers
aber hiemit nichts zu schaffen haben. V. J. 7216/1708, Jäner 16. — 8 — 114 —
Charter: 147
Date: 99999999
Abstract: 155. Michael Rakowiz, Woewoda, besiehlt durch einen Brief Sr. Heiligkeit, Hr.
Kalistr, Bischof von Rädäuz, den Bojaren: Konstantin Sbera, gew. gr. Zeltwart, und Basil
Ciudin, Schulte- sen von Kämpul-lung, daß sie auf die von den Kämpul-lungern
beeinträchtigte Markung eines Klostergutes von Moldowiza abgehen und das Gemärke von
Zeichen zu Zeichen genau in Augenschein nehmen. Auch sollen sie, da von den Klostergründen
niemanden — weder zu verkaufen noch zu kaufen — erlaubt ist, alle Häuser der Kämpul-lun-
ger zerstören, so viel sie in der Markung des Klosters vorsinden, die Kämpul-lunger selbst
von dem Grunde des Klosters abschaffen und dessen Markzeichen bekräftigen, auf daß sie
auch Se. Hoheit dem Kloster mit einer Handveste erneuere, und so in dessen Gemärke nicht
mehr eingedrungen werde. Allen sei übrigens auch diese Bestimmung kund gethan, daß den
Klöstern frei stehe, alle ihre Güter von den Käufern, Eintauschern 8' - 116 — oder von
jenen, die solche von nun an kaufen werden, auch dann zurückzunehmen, wenn sie auch die
Kälugär selbst verkauft oder vertauscht hätten. Auch sollen derlei Käufer ihres Geldes ver
lustig sein. Also hat Se. Hoheit festgesetzet, V. J. 7226/1718, April 26. OI.VI. Wir
Michael Rakowiz, Woewoda, von Gottes Gnaden Hospodar des moldauischen Landes, thun kund
mit diesem Briefe meiner Herrschaft Allen, denen es zu wißen ziemet: wienach vor uns und
unsere moldauischen großen und kleinen Bojaren gekommen unsere Bether, die Kälugär des
heil. Klosters Moldowizä, und haben große Beschwerden gegen die Leute von Kämpul-lung
vorgebracht, sagend: daß sie in die Markung des heil. Klosters eingedrungen und darauf
Häuser und andere Unterkünfte erbaut, vorwendend, daß sie es mit Geld erkauft und nun als
ihr Gut hätten. Da nun meine Herr schaft ihre Beschwerde vernommen und die Kälugär
Urkunden von den alten Landesherrn vorgewiesen, worin die Markzeichen beschrieben und mit
einem Fluche gebannt sind, haben wir einen Brief meiner Herrschaft an den Vater und unsere
Bether, Hr. Kalistru, Bischof von Radauz, und an unsere Bojaren, den Hr. Konstantin
Sbiera, gew. gr. Zeltwart, und Basil Ciudin, gew. Kämmerer, Schultesen zu Kämpul-lung,
geschrieben, daß sie dort hin gehen und jenes Ge- märke, wie es die Handvesten des
Klosters von Markzeichen zu Zeichen weisen, in Augenschein nehmen; und soviele von den
Kämpul-lungern erbaute Häuser sie auf der Markung des heil. Klosters vorfänden, die sollen
sie alle zerstören; denn ich habe erachtet, daß es niemanden gestattet sei, von der
Markung der heil. Klöster weder zu kaufen noch zu verkaufen. Falls aber auch jemand
gekauft hätte, so mag er den Schaden tragen, weil er arg gegen die Richtschnur der heil.
Gesetze gekauft und den Gewinn davon hatte, daß er bis izt daraus Ernährung gezogen. —
Also nach dem Befehle meiner Herrschaft sind die Herren zugleich mit Sr. Heiligkeit, dem
Vater Hr. Kalistru, Bischof, dahin gegangen und von Zeichen zu Zeichen, wo die Hand- veste
des verstorbenen Woden Alexander hindeutet, forschend, haben sie einige Häuser und Hürden
der Kämpul-lunger offenbar auf der Markung des heil. Klosters Moldowiza und inmitten der
Heuwiese — 117 — errichtet gefunden. Auf die Frage an die Kämpul-lunger, ob sie auf jene
Gründe eine landesherrliche Urschrift oder irgend eine Ver- schreibung von allfälligen
erbeigenthümlichen Gutsbesitzern hätten, haben sie den Herrn nichts vorweisen können,
außer, daß sie als Rechtfertigung vorgebracht, daß sie dieselben von den Hörigen des heil.
Klosters erkauft hätten. Da sie sich also auf diese Art verge- wißert, daß die
Kämpul-lunger mit Arglist in die Güter des heil. Klosters Moldowizä eingedrungen und sich
auf den klösterlichen Mar kungen erbbegütert gemacht, haben wir Befehl gegeben, ihnen die
Häuser wegzubrennen und sie aus jenem Gemärke gänzlich auszutreiben. Auch soll von nun an
ohne Willen der Kälugär niemand in das Gut des heil, Klosters eindringen. Deshalb haben
wir auch von meiner Herrschaft den Kälugärn jene Markzeichen, wie sie in den alten
Urschriften ihrer Stifter vorkommen, erneuert und bekräftiget. Anfangend das Gemärke jenes
Dorfes des heil. Klosters Moldowizä, das Wama heißt, erstlich: von der Furt über die
Moldawa, unter halb des Dorfes Kämpul-lung mit der Wiesmahd gerade an der Mündung der
SiHnesa und dann Bachaufwärts bis zum Ur sprunge; von dort zur Moschuls Mägura, und von
dort zur Räskoala und zur Aspen-Mägura, und von dort zum Salzbründel, und weiterhin zum
Eschenberg, gerade auf den Bach Saka, und hinab auf den Bach bis wo er in die Moldawa
fällt. Von dort über die Moldawa zum Bach der Schanze, und diesen Bach auf wärts zum
Wirbel des Deal mare mit allen Quellen, die in die Moldawa und Moldowiza abfließen, und
von dort immer auf der Schneide des Deal mare zum Ursprunge des Frumoßul und wo er in die
Moldowiza fällt, und von dort über die Moldowiza in die Mündung des Baches Dea, und von
dort auf den Wirbel des Gränzabhanges, und von dort an den Ahornberg, wo er in die Moldawa
bei der Furt unterhalb des Dorfes Kämpul-lung abfallet, von wo zuerst begonnen worden.
Deshalb soll dies dem heil. Klo ster Moldowizä auch von meiner Herrschaft ein gerechtes
Vater- und Ahn-Gut und eine Bestätigungsurkunde mit allen Gemärken und allen Einkünften
sein, unabänderlich in Ewigkeit. Wer es aber versuchen sollte, in jenes Gemärke, das oben
beschrieben, einzudrin gen, auf dem soll der Fluch lasten, der in der Urkunde Sr. Herr
schaft des alten uud guten Alexander, Woewoden, geschrieben steht, und soll keine
Vergebung sinden. Dies hab' ich gegeben nnd — 118 - bekräftiget, auf daß es unabänderlich
bestehe. Und niemand Andrer hat sich darein zu mischen vor diesem Briefe unsrer
Herrschaft. Jn Jass' im J. 7227/1719, im Mon. April, am 15. im vier ten Jahre der dritten
Beherrschung. Wir Michael Rakowiz, Woewoda. (P. P-) Axenti, der Urkundner. R.
Charter: 243
Date: 99999999
Abstract: 259. Antrag der groß. Bojaren des Staatsrathes an Se. Hoheit, den Woewoden:
Höchste Herrschaft! Vermög erlauchten Befehls Deiner Hoheit haben wir die Strit tigkeit
zwischen Sr. Heiligkeit Anton, Jgumen von Moldowiza, und Peter Keschko, Zeltwart, wegen
der Hälfte des Dorfes Jsworästie, untern Theils, das am Siret, im Zinut Sucewa liegt,
untersucht. Diese Streitsache hat sich nach vorgenommener Erhebung aus der Urkunde des
Woewoden Stefan des alten und vielen Schriften, Zeugnissen, Beweisen (wie in diesem
Anrathe die groß. Bojaren sehr gründlich, weitläusig und mit großer Gerechtigkeit zeigen)
dahin er wiesen: daß jene Dorfshälfte Jsworästie untern Theils das wahr hafte Gut des
heil. Klosters Moldowiza sei. Dagegen habe zwar auch der Zeltwart Keschko nichts zu
antworten gewußt, sondern nnr vorgebracht, daß die Handveste des Woewoden Stefan des alten
gut und das Kloster im Rechte sei; nur gegen Georg Kantakosino, den Schwertträger, habe er
sich beklaget, daß er ihm bei der Abmarkung — 172 — jener klösterlichen Dorfshälfte mit
der Abmeßung durch Miteinbe ziehung von Haus und Kirche Unrecht gethan habe. Mit dieser Ab
markung sei er also nicht zufrieden. All' dieses haben die groß. Bojaren in dem Antrage
Sr. Hoheit dargestellt, worauf Se. Hoheit also entschieden: Wir Gregor Kalimach, Woewod,
von Gottes Gnaden Herr des moldauischen Landes: Mit der Verbescheidung Sr. Heiligkeit, des
Vaters Metropoliten und der Hr. groß, Bojaren haben sich der Zeltwart Peter Keschko und
Konstantin Keschko, sein Neffe, nicht beruhiget, sondern durch eine zweite, meiner
Herrschaft überreichte Klage, sich beschweret, daß ihnen Unrecht geschehen sei, und haben
den Staatsrath verlanget. Da sie nun im Staatsrathe, vor meiner Herrschaft, und all'
unsern Rath geführet und der Antrag vorgelesen worden, haben wir die Keschko's befraget:
in was sie sich nicht beruhigen, und in was ihre Bitte bestehe? Hierauf haben sie
geantwortet: daß sie nach ihren Schriften das ganze Dorf Sworästie angesprochen haben, und
daß jene Dorfshälfte, nämlich der untere Theil, welchen der Jgumen von Moldowiza, vermöge
Handveste des Woewoden Stefan des alten begehre, seit zweihundert achtzig Jahren als
verjährt verloren sei. Nach gründlicher Untersuchung, die meine Herrschaft über diese
Verhandlung vorgenommen, habe ich die Schrift des Woewoden Stefan des alten auf die Hälfte
des Dorfes Sworästie untern Theiles, wo auch die Malzeichen angeführt sind, gut befunden,
und da auch der Jgumen von Moldowizä durch vorgebrachte Zeugnisse und Beweise dargethan
hat, daß die Herrschaft auf jene Dorfshälfte unabweichlich beim Kloster gewesen, so hat
meine Herrschaft erachtet, daß das Kloster Recht habe. Nach der Handveste, die das Kloster
als Schenkung und Widmung vom Woewoden Stefan hat, bestimmen demnach meine Herrschaft, daß
das Kloster Moldowizä, wie es bis izt die Herrschaft auf jene Dorfshälfte von Sworästie
untern Theiles gehabt, sie so auch von izt an in Hinkunft in gutem Frieden und ohne allen
Streit beherrsche, wogegen auch die Keschko nichts einzu wenden haben, indem sie selbst
angaben, daß des Woewoden Stefan Urschrift gut sei; — nur hätte man sie mit der von Georg
Katakosino vorgenommenen Abmarkung verkürzet, indem man ihnen Haus und Kirche weggenommen
habe. Diesem nach hat meine Herrschaft be- schloßen, daß sich die Keschko einen Bojarn,
den sie meinen und — 173 — wollen, erwählen, ebenso auch der Jgumen einen Bojarn, den er
will, erkiese, damit sich solche dorthin begeben und jene Dorfshälfte des Klosters,
Jsworestie, untern Theiles, in Furcht Gottes nach den Zeichen, welche die Urkunde des
alten Stefan, des Woewoden, an gibt, gegen die Keschkoische Dorfshälfte abrainen. Nach der
Abmar kung sollen sie auch einen Rainbrief ausstellen, damit ihn auch meine Herrschaft mit
einer Schrift bekräftige. Dies schreiben wir. Jm J. 7276/1768, Jäner 23. —
Charter: 120
Date: 99999999
Abstract: 127. Moise Mohila, Woewod, bestätiget und gibt dem heil. Kloster Moldowiza das
Dorf Wokulestie, und die Leute dieses Dorfes haben den Rauchschoß an die Landesherrschaft
nicht zu zahlen, son dern jährlich dem genannten Kloster zu entrichten. V. J. 7142/1634,
Jän. 8. - Basil.
Charter: 170
Date: 99999999
Abstract: 180. Gedruckte Urkunde von Konstantin Nikolaus, Woewoda, wienach er in die
Fußstapfen seines Vaters, des verstorbenen Nikolaus Alexander, Woewoden (seligen
Andenkens), getreten und die Klöster, Erzpriester, alle Priester und Diakonen von allen
Steuern be freit habe. V. J. 7250/1742, — OI^XXXI. Johann Konstantin Nikolaus, Woewoda,
von Gottes Gnaden Herr des moldauischen Landes. Thun zu wißen Allen, denen es zu wißen
zukommt. Sobald meine Herrschaft auf den Herrscherstuhl gekommen, haben wir — Willens,
Allen eine allgemeine Bestimmung zu geben, nebst andern auch dies ernstlichst befohlen:
Jedem Gutsherrn habe es zuzustehen, sein Gut zu beherrschen. Nun sind aber vor meine
Herrschaft sämtliche Jgumnen aus allen heil. Klöstern des Landes erschienen und haben —
127 - eine große Klage vorgebracht, sagend: daß die Dörfer, welche die Klöster besitzen,
samt den beuten mit alt' deren Dienst zumeist von den Bojaren gewidmet worden seien.
Hievon haben jedoch die Klöster gar keinen Nutzen gehabt, ja auch jene, die nicht gewidmet
waren, so wie die auf solchen Gütern Seßhaften haben wenig Nutzen gewähret; denn da es
keine Richtschnur gebe, und auch der Jgumen nicht will kürlich befehlen wolle, wieviel
sich gebüre, so haben die Leute nur nach Willkür, nicht aber nach dem, was Recht ist,
gearbeitet. Des halb bathen nun die Jgumnen um Gerechtigkeit, wobei auch Jhre
Heiligkeiten, die Bischöfe des Landes, und alle Hr. Bojaren gegen wärtig waren. Diese
haben auch bezeuget, daß den Klöstern diese Unbill widerfahren sei, und es gerecht wäre,
daß sie ihre Güter dem erlaßenen Befehle gemäß beherrschen. Hiebei haben auch alle Jgumnen
einstimmig um einen Beschluß meiner Herrschaft gebeten: den Leuten, die auf den
Klostergütern wohnen und keine Hörigen sind, eine Richtschnur vorzuzeichnen, wie viele
Tage sie jährlich zu fronen haben, damit diese wißen, was jährlich ihr Dienst sei, und sie
auch von den Jgumnen mit mehr nicht belästiget werden. Meine Herrschaft hat hiernach
erwogen und mit allgemeinem Rathe verordnet: daß jeder Hauswirth, der auf einem
Klostergute sitze, er sei nun landes herrlich oder eines Bojaren, bedienstet oder wess
immer Standes, jährlich dem Kloster zwölf Tage zu dienen habe, mag dies nun in Scharwerk,
oder falls dies etwa dienlich mit der Haue, mit Ochsen fuhren sein, oder mit welch' immer
Art Arbeit er vom Jgumen be auftragt werde, so sollen ihm stets alle diese zwölf Tage
gerechnet werden. Auch hat jedermann den Grundzeheut zu geben nach Her kommen, Der Jgumen
aber hat die Schulzen, und zwar wen immer nach seinem Gutbedünken, in den Dörfern
einzusetzen. Jene aber, die sich mit Stänkereien widerspenstig zeigen und dem Kloster nach
den obangegebenen Bestimmungen nicht arbeiten wollen, solche soll der Jgumen an die Arbeit
stellen, auf daß sie ihren Dienst vollziehen. Nach gethaner Arbeit hat der Dorfschulz
jedem eigenhändig einen Zettel mit der Bestätigung zu geben, daß er seinen Dienst
vollständig abgearbeitet habe. Der Schulz selbst aber hat dem Jgu men hierüber Rechnung zu
legen. Nach dieser Richtschnur sollen sich die Klöster Rücksichts der Leute benehmen, die
nicht hörig sind; über die Hörigen hingegen mögen sie herrschen nach Herkommen. - 128 -
Falls es sich treffe, daß Leute aus Bojarendörfern in Dörfer der Klöster kommen, sollen
sie die Jgumnen keinesfalls aufnehmen und auch den Bojaren freistehen, solche aus den
Klöster-Dörfern wegzunehmen und heimzubringen. Dagegen sollen Fremdlinge, so viele deren
ankommen, auf den Klöstergütern frei sein, niemals in Leibeigenschaft verfallen und wegen
Leibeigenschaft auch keine Sorge haben. Dies thun wir kund. V. J. 7250/1742, am 12. Jäner.
(R. P.) R.
Charter: 260
Date: 99999999
Abstract: 276. Se. Heiligkeit Gabriel, Metropolit der Moldau, beauf tragt Se. Ehrwürden
Hr. Kalistrat, Archimandriten und Jgumen des Klosters Homor und die Jgumnen zum heil. Eliä
und von Jlischestie infolge Klage Sr. Ehrwürden Hr. Benedikts, Jgumens von Mol dowiza,
wegen eines Gutes Moldowiza's, Namens: Berkischestie, in das einestheils vom Kloster
Woronez mit seinem Gute Kapul-Ko- drului, anderntheils vom Gute des Klosters Slatina,
nämlich: von Todorestie aus — Eingriffe geschehen, daß sie sich mit Allen zu den
strittigen Gründen begeben, in Furcht Gottes untersuchen, abmarken und auch ein von ihnen
unterfertigtes Zeugnis dem Theile, dem es zukommt, ausstellen, damit, wenn sich die
Streitsache nicht endige, auch Se. Hochheiligkeit untersuche. V. J. 7280/1772, Juni 5. —
Charter: 197
Date: 99999999
Abstract: 210. Matiä Gika, Woewoda, bestätiget und erneuert dem heil. Kloster Moldowiza:
daß Alles, was das Kloster nach den Urkunden und Schriften, die es von den selig ruhenden
Landesherrn hat, die vordem gewesen, besizt und hat, auch fürderhin gelte und beachtet
werde, und zwar: Die Dörfer des Klosters sollen von allen Geldstrafen und Mord bußen
seitens der Pärkälaben und Schulzen geschirmt sein; die Viehstücke des Klosters und der
Zigeuner von den Ein hebern wegen Steuern nicht weggenommen werden; in den Waldstätten des
Klosters und in den Fischbächen, die vordem geschirmt waren, soll es den Wamern und
Kämpul-lungern ohne Willen des Jgnmens und ohne Uebereinkunft mit ihm nicht frei stehen,
einzutreten, weder um Marder noch um Fische zu fangen; für drei Fuhren Fische, die das
Kloster aus seinen Lachen oder aus der Donau beiführet, habe es nirgends einen Zoll zu ent
richten. Auch wird in dieser Urkunde angegeben, daß durch eine Ur kunde Sr. Hoheit die
Mordbuße und die Geldstrafe im ganzen Lande aufgehoben wurde. V. J. 7263/1755, Juli 25. -
Charter: 236
Date: 99999999
Abstract: 252. Nikifor Zilibok, Mönch am Bache Frumoß, aus Käm- pul^lung, von Sucawa,
gibt in die geehrte Hand Sr. Heiligkeit, des Vaters Anton, Jgumens, und des ganzen
Vereines des Klosters Moldowiza eine Verschreibung: wienach er sich versprochen, und mit
Allem als Schenknis dem heil. Kloster übergeben, auch dem genann ten Kloster einige
Rodungen am Bache Frumoß auf dem Kloster gute geschenkt habe, in welchem Gereuthe eine
Heuwiese und eine Huthung ist. Dieses Gereuth beginnt vom kalten Bründl und geht bis zum
rothen Riß neben Lasä's Rodung. Auch alle seine Vieh stücke habe er dem Kloster gegeben, —
das Haus aber dem Stefan — 169 — Kekeriz um drei Löwengulden verkauft, der jedoch mit den
Rodungen nichts zu schaffen habe, die allein dem Kloster gehören, — Die Schriften, die er
auf diese Rodungen beseßen, habe ihm jedoch Ga briel Kekeriz diebisch entwendet, daher sie
nicht zu beachten seien, wie dies auch der Beckenhälter Gabriel Karakasch, Schultes von
Kämpul-lung, der bei dieser Schenknis war, bewahrheitet, und sich zur Beglaubigung auch
unterfertiget hat. V. J. 7274/1766, Sept. 13. —
Charter: 193
Date: 99999999
Abstract: 206. Konstantin Michael Gehan Rakowiz, Woewoda, gibt dem Jgumen des Klosters
Moldowiza und dem von ihm bestellten Daniel, Dorfs-Maier in Räciuleni, eine Schrift: daß
sie mit großer Kraft bemächtiget seien, das Gut Räciuleni, so wie es die Bojaren abge-
gränzt haben und wie es in deren Markbriefe beschrieben ist, gegen die Bajer-Bürger zu
beherrschen und auf keine Art zu dulden, daß die Zeichen, die die Abmarker gestellt haben,
von irgend jemand im geringsten beeinträchtiget und übertreten werden. Se. Hoheit besiehlt
ferner dem Bojaren, der immer das Haupt des Zinut's Sucawa sein mag, ernstlichst die
Dawiderhandelnden einzuführen, sie im Falle eines Verschuldens mit schwerer Züchtigung zu
bestrafen und von denselben dem Kloster auch den Schaden ersetzen zu laßen. V. J.
7261/1753, Jäner 14. —
Charter: 211
Date: 99999999
Abstract: 226. Johann Theodor, Woewoda, an Konstantin Kanono, gew. gr. Truchseßen,
Jsprawnik des Zinut's Sucewa. Der Jgumen und der ganze Verein des Klosters Moldowiza habe
wegen des Gutes Sworästie geklaget, daß Peter Keschko gegen alles Recht daselbst Eingriffe
mache, und das Kloster noch andere Güter Mitestie und Säräceni habe, die auch von den
Rainnachbarn be einträchtiget werden. Se. Hoheit besiehlt demnach dem genannten Bojarn,
daß er sich auf jene Güter begebe, die Untersuchung vor nehme, abraine, bei allen Gütern
Marksteine seze, und einen Rain brief ausstelle, damit diese Abrainung auch Se. Hoheit
bestätige. Sollte aber Kanono nach dem landesherrlichen Befehl nicht abgehen können, so
soll er Masilen, verläßliche Leute, dorthin abordnen, die nach Obigem vorzugehen hätten.
V. J. 7267/1759, Juni 25. —
Charter: 146
Date: 99999999
Abstract: 154. Nikolaus Alerander, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza die
Strafgelder von allen Dörfern des Klosters, daß sie der Jgumen nach altem Brauch einhebe.
V. J. 7223/1715, Jäner 8. — Michael Rakowiz.
Charter: 20
Date: 99999999
Abstract: 21. Peter, Woewoda, bestätiget dem Kloster Moldowiza die Herrschaft über die
demselben wahrhaft zugehörigen Sklaven — 65 - (Zigeuner) als: Bära, Badiul und Koman samt
ihren Söhnen, so wie über Kara-man, Berin's Bruder samt seinen Söhnen, welche Zi geuner
die Aeltern Sr. Hoheit dem Kloster gegeben haben, auf daß sie dasselbe beherrsche
ewiglich. Gleichfalls hat Se. Hoheit das Kloster mit der Steuerfreiheit des Dorfes
Slobosia (Freistatt) begnädiget, so daß auf diesem Dorfe des Klosters weder Geldstrafer
noch Rußschoßnehmer etwas zu schaffen haben, das Dorf weder Fronfuhren zu stellen, noch
Kopf steuer oder Herberge zu geben, noch bei den landesherrlichen Mühlen zu fronen, auch
mit nichts andern der Landesherrschaft weder zu dienen noch etwas zu geben habe, vielmehr
alle Einkünfte des Dorfes dem Kloster Moldowiza allein zukommen. Außerdem hat dieses Dorf
in seiner Markung keine Rauberspur zu zahlen, und auch die Leute von Säßicora bei der Burg
nicht zu arbeiten. All' dieses wird vom Woden bestätiget. V. J. 6962/1454, Aug. 22. Sr.
Charter: 99
Date: 99999999
Abstract: 106. Schreiben Sr. Heiligkeit Hr. Efrem's, Bischofs von Radauz, an alle Bojaren
und an alle landesherrlichen Dienstlente, die um den See Kowur's und Oreach nachbarlich
sind, und an alle Bauern, daß sie die Kälugär nicht hintergehen, Fischen nicht nach suchen
und nicht drohen; denn wer sich noch ferner an den See wagen sollte, oder die Freiung Sr.
Heiligkeit zu Schäläestie ver- laßen hätte, den sollen sie vor Sr. Hoheit, dem Woewoden,
zur Verantwortung ziehen. V. J. 7120/1612, Jäner 9. — Stefan.
Charter: 93
Date: 99999999
Abstract: 100. Konstantin Mogila, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster
Moldowiza die Herrschaft über dessen wahrhaftes Ahn- und Vatergut vermöge Kaufsurkunde,
die das Kloster von Peter, dem Woewoden, über die Hälfte von einem Viertel des Dorfes
Korläzeni an der Moldowa im Zinut Sucawa hat. Diesen Dorfstheil hatte das Kloster von
Turkul und seinem Eheweibe Tudoska, Nasta's Tochter, Enkelin Anna's, der Tochter des Roman
. . . aufrecht um zweihundert fünfzig tatarische Gulden gekauft. Gleichzeitig gibt und
bestätiget Se. Hoheit dem Kloster in demselben Dorfe Korläzeni die Hälfte des vierten
Theiles, den es von Jwaschko Roschka aufrecht um zweihundert fünfzig tatarische Gulden
gekauft hat, auf daß diese obbeschriebenen Theile, die vom ganzen Dorfe Korläzel den
vierten Theil ausmachen, auch von Sr. Hoheit dem genannten Kloster ge geben seien von
Ewigkeit zu Ewigkeit. Und das Gemärke vom — 100 — ganzen Orte soll jener vierte Tbeil
sein, von den übrigen Theilen aber von allen Seiten, wie es von Alters her gewesen. — Das
Ge- märke Berkischestie soll sein, wie es Genge, der Schwertträger, ab- gegränzet hat,
aufwärts bis zum Blast Steig, abwärts aber bis zur Birkenlache. Se. Hoheit bestätiget
ferner dem Kloster die Herrschaft über seine wahrhaften Zigeuner und zwar: Boka samt Weib
und Kin dern, Michael samt Weib und Kindern, Häugasch samt Weib und Kindern, Koshan samt
Weib und Kindern, Jon samt Weib und Kin dern, Paschko samt Weib und Kindern, Beda samt
Weib und Kin dern, Drägan samt Weib und Kindern, Nikolai mit Weib und Kin dern, — mit Weib
und Kindern, Säruz mit Weib und Kindern, Simon mit Weib und Kindern, Konstantin mit Weib
und Kindern, den andern Simon mit Weib und Kindern, Lupul (Wolf) mit Weib und Kindern,
Paschko mit Weib und Kindern, Basili mit Weib und Kindern, Soltan mit Weib und Kindern,
Stefan mit Weib und Kindern, Foksche mit Weib und Kindern, Andreik mit Weib und Kindern,
Gregor Uembuestru (Jnzeltergang) mit Weib und Kindern. Also hat Se. Hoheit dem Kloster die
Herrschaft auf diese Zigeuner bestätiget, auf daß es sie beherrsche ewiglich. V. J.
7117/1609, Mai 10. Sr.
Charter: 208
Date: 99999999
Abstract: 223. Karl Gregor Gika, Woewoda, an Leon, gew. gr. Truch seßen, Jsprawnik in
Sucewa: Se. Heiligkeit, Jgumen Georg und der ganze Verein des Klosters Moldowiza, haben
gegen die in Fäl- ticeni, einem Gute des Klosters, seßhaften Leute eine schwere Klage
vorgebracht. Der Jsprawnik soll daher die Sache untersuchen, und, wenn es sich
herausstelle, daß diese Leute dem Kloster die Einkünfte von diesem Gute nicht geben und
abstatten wollten, sie zur gänzlichen Abtragung verhalten, damit das Kloster nicht weiter
zu klagen habe. Darüber aber, daß sie ohne Wißen und Willen des Jgumen's Getränke
verkaufen, soll man sie ebenfalls packen, auf — 157 — daß sie dem Kloster allen Schaden
ersetzen. Auch soll ihnen der Getränkeverkanf eingestellt werden, solcher nur im Schanke
des Klosters statt haben, und das Kloster in Frieden bleiben. V. J. 7266/1758, Juli 28. —
Charter: 157
Date: 99999999
Abstract: 167. Konstantin Nikolaus, Woewoda, begnädiget das heil. Kloster Moldowiza mit
acht fremden Leuten aus einem andern Lande, indem er sie von allen Steuern befreit. Wenn
sie aber — 122 — steuerverzeichnet werden, so sollen auch dieselben jeder einen Galben (A)
zahlen und weiter nichts. V. I. 7243/1735, Horn. 23. -
Charter: 152
Date: 99999999
Abstract: 161. Klagschrift der Kälugär des Klosters Moldowiza des Jnhaltes: daß das
Kloster einige Seen im Zinut Kowur's habe, Namens: Kowor und Orjaw; den Oraw aber haben
die Türken weggenommen. Auch sei daselbst ein Bach, in dem die Fische in den See Kowor's
kommen, an welchem Bache jedoch ein gewisser Hainroschia Hand gelegt, sich ein Flechtwerk
gemacht und die Fische unter dem Vorwande aufhalte, daß er selbst diesen Rinnsal gemacht
hätte. Ueber ihre Bitte um Gerechtigkeit schreibt demnach Se. Ho heit auf den Rücken der
Klage an den Jsprawnik von Kowur, daß er jenen Mann vorrufe und den Kälugärn Gerechtigkeit
schaffe.
Charter: 7
Date: 99999999
Abstract: 8. Stefan, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza mittels Urkunde zwei
Sklaven, Zigeuner, namentlich: Koman und —, auf daß sie vollständig übergeben — eine
Handveste seien mit allen Ein künften. Und niemand von den Leuten Sr. Hoheit soll mit
diesen Zigeunern, auch weder mit ihren Söhnen noch mit ihrem ganzen Geschlechte, soviel«
von ihnen abstammen, was zu schaffen haben, sondern sie sollen auf ewig dem genannten
Kloster zugehören. V. I. 6942/1434, Juli 12. Sr. — 61 — Elia.
Charter: 248
Date: 99999999
Abstract: 264. Zeugnis der Leute aus dem Dorfe Bärlinzä für Se. Heiligkeit, den Vater
Anton, Jgumen des heil. Klosters Moldowiza, des Jnhaltes: daß sie sich nach dem Abzuge der
Moskalen aus dem Vestungsbereiche auf dem Klostergute Oprischeni ansäßig gemacht und nun
dort bei zwanzig Jahre leben. So lange sie nun dort seien, habe Stärc'a vom Teiche
abwärts, das Kloster aber vom Teiche aufwärts das Gut beherrschet. V. J. 7276/1768, Juni
19. - — 175 -
Charter: 164
Date: 99999999
Abstract: 174. Gregor Gika, Woewod, an den Bojarn Salamon Botes, gew. gr. Zeltwart: Der
Jgumen von Moldowizä habe sich gegen die Kämpul-lunger beschwert, indem jedermann, wie es
ihm einfalle, und ohne Befragen des Jgumens oder der Kälugär in die Wald stätten des
Klosters eintrete. Auch sei, so viele landesherrliche Schreiben er an die Schultesen von
Kämpul^lung erhalten, noch nicht ein's ausgerichtet worden, daher das Kloster gänzlich in
Scha den geblieben. — Salamon Botes soll demnach wegen dieser Wald stätten, so wie wegen
der übrigen Einkünfte Obsorge haben, damit derjenige, bei dem etwas ausständig ist, dies
um so unverzüglicher abtrage, als im Falle, wenn noch weitere Beschwerden des Jgumens
vorkämen, Se. Hoheit einen landesfürstlichen Mann absenden und allen Schaden von Hr. Botes
einbringen werde, V. J. 7247/1739, Jäner 12. —
Charter: 200
Date: 99999999
Abstract: 213. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, an Bastl Baschota, gew. gr.
Beckenhälter, und Konstantin Länä, Beckenhälter, infolge Klage Sr. Ehrwürden, Georg's,
Jgumen's des Klosters Moldowiza, haben sie sich mit Stefan Popeskul, Thorwarden, in das
Dorf Wama, einem Gute des Klosters Moldowiza, in das untere Gemärke, das mit Stulbikani
und Bukurestie, Gütern des Klosters Woronez, rainet, zu begeben, den strittigen Grund, den
die Kcilugär von Woronez dem Kloster Moldowiza genommen, zu untersuchen, das Gemärke nach
den alten Zeichen herzustellen, und in die Hände des Jgumens von Moldowiza auch einen
Markbrief auszustellen. Auch sollen sie zwischen den Jgumnen von Moldowiza und Woronez
wegen den zwei Gütern, — Berkischestie und Säräceni am Seret, — die Erhebung Pflegen, wie
auch wegen einem Gebirge, Namens: To- oeresk, und, wie der Beweis ausfällt, ihnen den
Rechtsspruch geben. V. J. 7264/1756, Juni 25. —
Charter: 270
Date: 99999999
Abstract: 286. Schreiben des Staatsrates an Georg Lasul, Schultes in Kämpul-lung: wienach
sich Se. Heiligkeit Vater Benedikt, Jgu- men von Moldowiza, zum Hr. Schultes von
Kämpul-lung begeben, und ihm den Befehl des Staatsrathes vorgewiesen. Dieser habe nun zwar
zuerst anbefohlen, jene Ruhestörer aus Wama abzuschaffen, wobei er auch dem Jgumen eine
Schrift einhändigte, daß er die Ein künfte an das Kloster von den Kämpul-lungern gänzlich
einbringen werde; doch sind zulezt weder jene Aufwiegler aus dem Dorfe aufgehoben, noch
dem Kloster der Schaden ersezt worden. Der Staats rath stellt dies dem Lasul auf's
schärfste aus, mit dem Auftrage, daß er nach dem Befehle des Staatsrathes Alles ersetzen
laße. V. J. 7281/1773. Dec. 3. —
Charter: 75
Date: 99999999
Abstract: 82. Georg Cachtir gibt dem Kloster Moldowiza ein Buch und einen neuen
Mess'mantel, auf daß man seinen Vater Apostol, seine Mutter Chirisa, sein ganzes
Geschlecht und ihn selbst in die Ge- denknis schreibe, und ihrer täglich gedenke. V. I.
7104/1596, Juli 16. -
Charter: 104
Date: 99999999
Abstract: 111. Stefan, Woewoda Der Jgumen und der ganze Verein des Klosters Moldowiza
klagen, daß die Leibeigenen von Baja zu allen gewöhnlichen Leistungen verhalten werden, da
doch dieselben aus den Tagen des alten Stefan, des Woewoden, schutzhaft seien. Der Woewoda
bestehlt daher dem Scholtus und den Purgar'n von Baja, sie in nichts anderm zu belästigen,
da sie nur die kaiserliche Kopf-Steuer zu zahlen haben. V. J. 7123/1615, Juli 2. Sr.
Alexander Mogila.
Charter: 1
Date: 99999999
Abstract: 1. Alexander, Woewoda, schenkt dem heil. Kloster Moldowiza zwei Mühlen in Baja,
eine inmitten, die andere am Rande der Stadt, auch die Hälfte einer anderen Mühle zur
Malzung, so wie vier Häuser Tataren, gleichfalls in Baja. Und niemand soll sich hierin
einmengen, niemand diese Tataren mit irgend einem landes herrlichen Dienste belästigen.
Nach dem Leben Sr. Hoheit aber, wer Herr des moldauischen Landes sein wird, der soll diese
der reinsten Gottesgebärerin gegebene Schenknis und Bestätigung nicht zernichten; denn der
Landesherr, welcher diese Schenknis umstöße, der soll von Gott, dem Herrn, verflucht sein
und seiner reinsten Mutter, von den zwölf oberen Aposteln, den dreihundert achtzehn heil.
Vätern und allen Heiligen. Er soll verflucht und gleich sein Juda, dem Verräther, und dem
verfluchten Anas. Ueber ihn soll sein jenes Geschrei der Juden, die da über Christus
gerufen: Sein Blut über uns und unsere Kinderl Amen. V. J. 6910/1402, Oct. 31. Sr.
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