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Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter134
Date: 99999999
Abstract 141. Anton Rosset, Woewod, gibt und begnädiget das heil. Kloster Moldowiza mit acht Leibeigenen, indem er sie von allen Steuern befreit; nur von Schafen, Schweinen, Bienenstöcken sollen sie den Zehent und das Berggeld entrichten. V. J. 7184/1676, Jäner 12. Sr. Duka. <ÜXI.II. Wir Duka, Woewoda, von Gottes Gnaden Hospodar des moldauischen Landes und des Landes Ukraine, haben unserm Bether Lasar, Egumen des heil. Klosters Moldowiza, und dem ganzen Vereine von dort, eine Urkunde meiner Herrschaft ausge- stellet, auf daß sie durch diese Urkunde meiner Herrschaft bekräftiget und bemächtiget seien, ihr gerechtes Vater- und Ahngut zu besitzen und zu beschirmen, nämlich: einige Rodungen, die sie bei dem Dorfe Wama, wo das Dorf des heil. Klosters liegt, haben. Diese Güter sind ihnen von dem verstorbenen Woda Alexander vermöge Handveste geschenkt worden. Die klösterlichen Hörigen aber von dort (von Wama) haben jene Rodungen auf dem Gute des Klosters gemacht, um darauf ihren Lebensunterhalt zu gewinnen. Jezt haben sich jedoch die Hörigen des Klosters erhoben und haben diese Rodungen den Kämpulungern verkauft, die sich auf dem klösterlichen Gute Häuser erbaut, um — — — — daß sie (die Kälugär) das Gut nach der Urkunde, die sie besitzen, inne haben und behalten, und daß man auf dem klösterlichen Gute auch die Häuser der Kämpulunger niederreiße. Die Kämpulunger hingegen, in die Hände derer sie dort das Geld gegeben, von dort sollen sie es wieder abnehmen, die Güter des Klosters aber ungestört laßen; denn jene Rodungen haben die Wamer nicht gemacht, daß sie sie verkaufen, sondern gemacht, um davon Lebensunterhalt zu gewinnen; denn sie zu verkaufen ist ihnen nicht gestattet. Und Niemand unterstehe sich der Schrift — 112 — meiner Herrschaft entgegen zu stehen. Der Herrscher selbst hat's befohlen. In Jass' v. J. 7191/1683, Jäner am 9. Miron, gr. Kanzler. R.

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Charter238
Date: 99999999
Abstract 254. Gregor Johann Kalimach, Woewod, besiehlt dem Kon stantin Kanono, gew. gr. Schänk, Manolaki, gew. gr. Truchseßen: Jsprawnik des Zenut's Sucewa, über die Klage des Jgumens Anton von Moldowizä, daß sie sich, da in das Gemärke der zwei klösterlichen Güter Serasinestie und Mitestie von den Mseschen Ein griffe geschehen, dorthin begeben und beide Güter abmarken. V. J. 7275/1767, Juni 4, -

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Charter62
Date: 99999999
Abstract 68. Vor Se. Hochheiligkeit Hr. Theofan, Metropoliten von Sucawa, Hr, Georg, Bischof von Radauz, Hr. Agathon, Bischof von Roman und Hr. Stroic, gr. Kanzler, haben sich die Kälugär von Moldowizä mit Michäileskul, dem Urkundner, verglichen, auf daß Michaileskul den Antheil Alexi's vom Dorfe Räciuleni, den er von dessen Söhnen gekauft, dort behalte, wo ihn auch Alexi beseßen hat. Hiernach sollen weder der Urkunder, noch seine Söhne, die Kälugär mehr verklagen für immer in Ewigkeit, noch anch die Kälugär mehr weder über Michäileskul, den Urkundner, noch über seine Söhne, Klage — 92 - führen. Für den Fall aber, als ein Theil gegen den andern Hader erhübe, wurde er mit einem schrecklichen Fluche gebannet. Diese Schrift ist serbisch, versehen mit den Petschaften der ob- genannten hochheiligen Erzhirten. V. J. 7094/1586, Janer 10. Sr. LXIX. Peter, Woewoda, von Gottes Gnaden Hospodar des moldauischen Landes: wienach vor uns und unsern moldauischen Bojaren unser Diener Stefan, der Kirchensänger, gekommen aus seinem guten Willen, von niemanden genöthiget oder gezwungen, und verkaufte sein wahrhaftes Gut und den Erkauf vermöge Kaufsur kunde, die er von den Vorfahren unsrer Herrschaft hatte, ein Viertel vom Dorfe Korläzäl, das er vom Gregor Popesch erkauft hatte. Dieses verkaufte er unsern Bethern, den Kälugärn des Klosters Moldowiza für siebenunddreißig einen halben Silberthaler, neun ungarische Goldgulden und einhundert achtzig tatarische Gulden. Und sie haben ihm vor uns vollständig bezahlt. Gleichfalls kam vor uns und unsere moldauischen Bojaren unser Diener Turkul und sein Eheweib Tudoska, Nastast's Tochter, Anna's (der Tochter des Roman Jlescheskul's) Enkelin und verkaufte ihr wahres Vatergut, die Hälfte von einem Viertel des obbeschriebenen Dorfes Korläzäl. Dieses verkaufte sie unsern ovbenannten Bethern für zweihundert fünfzig tatarische Gulden. Hernach kam gleichfalls vor uns und unsere Bojaren Johann Roschka aus seinem guten Willen, von niemanden gezwungen, und verkaufte auch die Hälfte von einem Viertel des obbeschriebenen Dorfes Korläzäl ebenfalls unsern obbenannten Bethern, den Kälugärn von Moldowiza. Und sie haben ihm alles vollständig bezahlt, aber« mals zweihundert fünfzig tatarische Gulden. Deshalb soll es ihnen auch von uns eine Handveste sein mit allen Einkünften. Und niemand soll sich drein mischen vor diesem unsern Briefe. Der Herr hat's gesagt. Geschrieben zu Jass' im Jahre 7095/1587, im Mai, am 22. (P. P.) Sieger. Stroic, gr. Kanzler, hat ihnen die Urkunde gemacht. Stefan, Kanzler. Demeter. Sr. — 93 —

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Charter111
Date: 99999999
Abstract 118. Stefan Tomsche, Woewod, schreibt an die Schohusen und die Pärgar der Stadt Baja, und besiehlt ihnen, daß sie ja die vier Leibeigenen des Klosters Moldowiza, die dort in Baja sind, in Frieden laßen. Man soll von ihnen weder Sold noch Fronfrach- tung, weder Viehtreiber noch Pferde für Vorspann und Eilbothen, noch eine Art Fronleistung fordern, sondern nur bei den klöster lichen Mühlen haben sie zu arbeiten. V. J. 7130/1622, Jäner 8. Sr. Miron Barnowski.

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Charter163
Date: 99999999
Abstract 173. Gregor, Woewod, schreibt an Konstantin Silion, gew. gr. Beckenhälter, und Salamon Botes, gew. gr. Zeltwart: wienach der Jgumen und der ganze Verein von Moldowiza Sr. Hoheit eine Abschrift von der Urkunde des Woewoden Alexander vorgewiesen habe über zwei Mühlen in Baja mit einer Malze und einer Bier brauerei; dann eine andere Urkunde Peters des Woewoden über die Topliza in Baja vom Anfange bis wo sie in die Moldawa fällt, klagend: wie die Städtler in Baja die Schänken und alles beein trächtigen und als Eigenthum beherrschen, das Kloster aber seit langer Zeit da keine Herrschaft habe. Se. Hoheit besiehlt demnach den Genannten, sich nach Baja zu begeben, gute Rainnachbarn und Räseschen von ringsumher zu versammeln, auch alle Anmaßer an wesend zu halten, hierauf die Sache auf Grund der Urkunden, die beide Theile vorgewiesen, mit guter Gerechtigkeit und nach Wißen guter Greise zu untersuchen und darauf zu sehen, worin das Kloster beeinträchtigt werde, in was andere ihre Herrschaft ausüben, und wie, seit wann und wodurch das Kloster um seine Herrschaft ge kommen sei. Wie sie es nun am gerechtesten sinden, so sollen sie über Alles ein glaubwürdiges Zeugnis ausstellen und eine Frist bestimmen, in der sie in Jassi zu erscheinen haben, auf daß hierüber im Staats- rathe entschieden werde, und wie derselbe entscheiden wird, so soll es sein, V. J. 7246/1738, Mai 31, — - 124 —

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Charter240
Date: 99999999
Abstract 256. Gregor Johann Kalimach, Woewoda, besiehlt über Klage des Jgumen's von Moldowiza dem Joan Stratilat, gr. Truchseßen, und Manolaki, gew. gr. Truchseßen: Jsprawniken in Sucawä, den Länä vorzurufen und zur Verantwortung zu ziehen, warum der Zigeuner von Moldowiza bei ihm und der des Länä in dem Kloster geblieben sei. Und wenn der Jgumen darthut, daß sich seine Aussage der Wahrheit gemäß verhalte, so soll der Kloster zigeuner von Länä, und der des Länä vom Kloster rückgestellt werden. V. J. 7275/1767, Juli 5. —

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Charter140
Date: 99999999
Abstract 148. Michael Rakowiz, Woewod, an die Schultesen von Käm pul-lung. Der Jgumen des Klosters Moldowizä habe sich also be klaget: Die Pelzmacherin habe sich ins Kloster als Kälugärin einkleiden laßen und dem Kloster die Verschreibungen auf einige von ihrem Manne von den Hörigen des Klosters erkauften Güter gegeben. Jezt aber suchen die Enkel und Schwiegersöhne der Pelzmacherin diese Gutstheile an sich zu ziehen. Die Schultesen sollen demnach die Pelz macherin vorrufen, und, wenn sie bekennt, daß sie jene Schrift als Schenknis für ihre und ihres Gatten Seele und mit Wohlbedacht gegeben habe, auch sich erweiset, daß jene Güter in der Markung des Klosters liegen; so sollen der Jgumen und der Verein des Klosters diese Güter beherrschen, die Enkel und Schwiegersöhne des Pelz machers aber hiemit nichts zu schaffen haben. V. J. 7216/1708, Jäner 16. — 8 — 114 —

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Charter147
Date: 99999999
Abstract 155. Michael Rakowiz, Woewoda, besiehlt durch einen Brief Sr. Heiligkeit, Hr. Kalistr, Bischof von Rädäuz, den Bojaren: Konstantin Sbera, gew. gr. Zeltwart, und Basil Ciudin, Schulte- sen von Kämpul-lung, daß sie auf die von den Kämpul-lungern beeinträchtigte Markung eines Klostergutes von Moldowiza abgehen und das Gemärke von Zeichen zu Zeichen genau in Augenschein nehmen. Auch sollen sie, da von den Klostergründen niemanden — weder zu verkaufen noch zu kaufen — erlaubt ist, alle Häuser der Kämpul-lun- ger zerstören, so viel sie in der Markung des Klosters vorsinden, die Kämpul-lunger selbst von dem Grunde des Klosters abschaffen und dessen Markzeichen bekräftigen, auf daß sie auch Se. Hoheit dem Kloster mit einer Handveste erneuere, und so in dessen Gemärke nicht mehr eingedrungen werde. Allen sei übrigens auch diese Bestimmung kund gethan, daß den Klöstern frei stehe, alle ihre Güter von den Käufern, Eintauschern 8' - 116 — oder von jenen, die solche von nun an kaufen werden, auch dann zurückzunehmen, wenn sie auch die Kälugär selbst verkauft oder vertauscht hätten. Auch sollen derlei Käufer ihres Geldes ver lustig sein. Also hat Se. Hoheit festgesetzet, V. J. 7226/1718, April 26. OI.VI. Wir Michael Rakowiz, Woewoda, von Gottes Gnaden Hospodar des moldauischen Landes, thun kund mit diesem Briefe meiner Herrschaft Allen, denen es zu wißen ziemet: wienach vor uns und unsere moldauischen großen und kleinen Bojaren gekommen unsere Bether, die Kälugär des heil. Klosters Moldowizä, und haben große Beschwerden gegen die Leute von Kämpul-lung vorgebracht, sagend: daß sie in die Markung des heil. Klosters eingedrungen und darauf Häuser und andere Unterkünfte erbaut, vorwendend, daß sie es mit Geld erkauft und nun als ihr Gut hätten. Da nun meine Herr schaft ihre Beschwerde vernommen und die Kälugär Urkunden von den alten Landesherrn vorgewiesen, worin die Markzeichen beschrieben und mit einem Fluche gebannt sind, haben wir einen Brief meiner Herrschaft an den Vater und unsere Bether, Hr. Kalistru, Bischof von Radauz, und an unsere Bojaren, den Hr. Konstantin Sbiera, gew. gr. Zeltwart, und Basil Ciudin, gew. Kämmerer, Schultesen zu Kämpul-lung, geschrieben, daß sie dort hin gehen und jenes Ge- märke, wie es die Handvesten des Klosters von Markzeichen zu Zeichen weisen, in Augenschein nehmen; und soviele von den Kämpul-lungern erbaute Häuser sie auf der Markung des heil. Klosters vorfänden, die sollen sie alle zerstören; denn ich habe erachtet, daß es niemanden gestattet sei, von der Markung der heil. Klöster weder zu kaufen noch zu verkaufen. Falls aber auch jemand gekauft hätte, so mag er den Schaden tragen, weil er arg gegen die Richtschnur der heil. Gesetze gekauft und den Gewinn davon hatte, daß er bis izt daraus Ernährung gezogen. — Also nach dem Befehle meiner Herrschaft sind die Herren zugleich mit Sr. Heiligkeit, dem Vater Hr. Kalistru, Bischof, dahin gegangen und von Zeichen zu Zeichen, wo die Hand- veste des verstorbenen Woden Alexander hindeutet, forschend, haben sie einige Häuser und Hürden der Kämpul-lunger offenbar auf der Markung des heil. Klosters Moldowiza und inmitten der Heuwiese — 117 — errichtet gefunden. Auf die Frage an die Kämpul-lunger, ob sie auf jene Gründe eine landesherrliche Urschrift oder irgend eine Ver- schreibung von allfälligen erbeigenthümlichen Gutsbesitzern hätten, haben sie den Herrn nichts vorweisen können, außer, daß sie als Rechtfertigung vorgebracht, daß sie dieselben von den Hörigen des heil. Klosters erkauft hätten. Da sie sich also auf diese Art verge- wißert, daß die Kämpul-lunger mit Arglist in die Güter des heil. Klosters Moldowizä eingedrungen und sich auf den klösterlichen Mar kungen erbbegütert gemacht, haben wir Befehl gegeben, ihnen die Häuser wegzubrennen und sie aus jenem Gemärke gänzlich auszutreiben. Auch soll von nun an ohne Willen der Kälugär niemand in das Gut des heil, Klosters eindringen. Deshalb haben wir auch von meiner Herrschaft den Kälugärn jene Markzeichen, wie sie in den alten Urschriften ihrer Stifter vorkommen, erneuert und bekräftiget. Anfangend das Gemärke jenes Dorfes des heil. Klosters Moldowizä, das Wama heißt, erstlich: von der Furt über die Moldawa, unter halb des Dorfes Kämpul-lung mit der Wiesmahd gerade an der Mündung der SiHnesa und dann Bachaufwärts bis zum Ur sprunge; von dort zur Moschuls Mägura, und von dort zur Räskoala und zur Aspen-Mägura, und von dort zum Salzbründel, und weiterhin zum Eschenberg, gerade auf den Bach Saka, und hinab auf den Bach bis wo er in die Moldawa fällt. Von dort über die Moldawa zum Bach der Schanze, und diesen Bach auf wärts zum Wirbel des Deal mare mit allen Quellen, die in die Moldawa und Moldowiza abfließen, und von dort immer auf der Schneide des Deal mare zum Ursprunge des Frumoßul und wo er in die Moldowiza fällt, und von dort über die Moldowiza in die Mündung des Baches Dea, und von dort auf den Wirbel des Gränzabhanges, und von dort an den Ahornberg, wo er in die Moldawa bei der Furt unterhalb des Dorfes Kämpul-lung abfallet, von wo zuerst begonnen worden. Deshalb soll dies dem heil. Klo ster Moldowizä auch von meiner Herrschaft ein gerechtes Vater- und Ahn-Gut und eine Bestätigungsurkunde mit allen Gemärken und allen Einkünften sein, unabänderlich in Ewigkeit. Wer es aber versuchen sollte, in jenes Gemärke, das oben beschrieben, einzudrin gen, auf dem soll der Fluch lasten, der in der Urkunde Sr. Herr schaft des alten uud guten Alexander, Woewoden, geschrieben steht, und soll keine Vergebung sinden. Dies hab' ich gegeben nnd — 118 - bekräftiget, auf daß es unabänderlich bestehe. Und niemand Andrer hat sich darein zu mischen vor diesem Briefe unsrer Herrschaft. Jn Jass' im J. 7227/1719, im Mon. April, am 15. im vier ten Jahre der dritten Beherrschung. Wir Michael Rakowiz, Woewoda. (P. P-) Axenti, der Urkundner. R.

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Charter243
Date: 99999999
Abstract 259. Antrag der groß. Bojaren des Staatsrathes an Se. Hoheit, den Woewoden: Höchste Herrschaft! Vermög erlauchten Befehls Deiner Hoheit haben wir die Strit tigkeit zwischen Sr. Heiligkeit Anton, Jgumen von Moldowiza, und Peter Keschko, Zeltwart, wegen der Hälfte des Dorfes Jsworästie, untern Theils, das am Siret, im Zinut Sucewa liegt, untersucht. Diese Streitsache hat sich nach vorgenommener Erhebung aus der Urkunde des Woewoden Stefan des alten und vielen Schriften, Zeugnissen, Beweisen (wie in diesem Anrathe die groß. Bojaren sehr gründlich, weitläusig und mit großer Gerechtigkeit zeigen) dahin er wiesen: daß jene Dorfshälfte Jsworästie untern Theils das wahr hafte Gut des heil. Klosters Moldowiza sei. Dagegen habe zwar auch der Zeltwart Keschko nichts zu antworten gewußt, sondern nnr vorgebracht, daß die Handveste des Woewoden Stefan des alten gut und das Kloster im Rechte sei; nur gegen Georg Kantakosino, den Schwertträger, habe er sich beklaget, daß er ihm bei der Abmarkung — 172 — jener klösterlichen Dorfshälfte mit der Abmeßung durch Miteinbe ziehung von Haus und Kirche Unrecht gethan habe. Mit dieser Ab markung sei er also nicht zufrieden. All' dieses haben die groß. Bojaren in dem Antrage Sr. Hoheit dargestellt, worauf Se. Hoheit also entschieden: Wir Gregor Kalimach, Woewod, von Gottes Gnaden Herr des moldauischen Landes: Mit der Verbescheidung Sr. Heiligkeit, des Vaters Metropoliten und der Hr. groß, Bojaren haben sich der Zeltwart Peter Keschko und Konstantin Keschko, sein Neffe, nicht beruhiget, sondern durch eine zweite, meiner Herrschaft überreichte Klage, sich beschweret, daß ihnen Unrecht geschehen sei, und haben den Staatsrath verlanget. Da sie nun im Staatsrathe, vor meiner Herrschaft, und all' unsern Rath geführet und der Antrag vorgelesen worden, haben wir die Keschko's befraget: in was sie sich nicht beruhigen, und in was ihre Bitte bestehe? Hierauf haben sie geantwortet: daß sie nach ihren Schriften das ganze Dorf Sworästie angesprochen haben, und daß jene Dorfshälfte, nämlich der untere Theil, welchen der Jgumen von Moldowiza, vermöge Handveste des Woewoden Stefan des alten begehre, seit zweihundert achtzig Jahren als verjährt verloren sei. Nach gründlicher Untersuchung, die meine Herrschaft über diese Verhandlung vorgenommen, habe ich die Schrift des Woewoden Stefan des alten auf die Hälfte des Dorfes Sworästie untern Theiles, wo auch die Malzeichen angeführt sind, gut befunden, und da auch der Jgumen von Moldowizä durch vorgebrachte Zeugnisse und Beweise dargethan hat, daß die Herrschaft auf jene Dorfshälfte unabweichlich beim Kloster gewesen, so hat meine Herrschaft erachtet, daß das Kloster Recht habe. Nach der Handveste, die das Kloster als Schenkung und Widmung vom Woewoden Stefan hat, bestimmen demnach meine Herrschaft, daß das Kloster Moldowizä, wie es bis izt die Herrschaft auf jene Dorfshälfte von Sworästie untern Theiles gehabt, sie so auch von izt an in Hinkunft in gutem Frieden und ohne allen Streit beherrsche, wogegen auch die Keschko nichts einzu wenden haben, indem sie selbst angaben, daß des Woewoden Stefan Urschrift gut sei; — nur hätte man sie mit der von Georg Katakosino vorgenommenen Abmarkung verkürzet, indem man ihnen Haus und Kirche weggenommen habe. Diesem nach hat meine Herrschaft be- schloßen, daß sich die Keschko einen Bojarn, den sie meinen und — 173 — wollen, erwählen, ebenso auch der Jgumen einen Bojarn, den er will, erkiese, damit sich solche dorthin begeben und jene Dorfshälfte des Klosters, Jsworestie, untern Theiles, in Furcht Gottes nach den Zeichen, welche die Urkunde des alten Stefan, des Woewoden, an gibt, gegen die Keschkoische Dorfshälfte abrainen. Nach der Abmar kung sollen sie auch einen Rainbrief ausstellen, damit ihn auch meine Herrschaft mit einer Schrift bekräftige. Dies schreiben wir. Jm J. 7276/1768, Jäner 23. —

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Charter120
Date: 99999999
Abstract 127. Moise Mohila, Woewod, bestätiget und gibt dem heil. Kloster Moldowiza das Dorf Wokulestie, und die Leute dieses Dorfes haben den Rauchschoß an die Landesherrschaft nicht zu zahlen, son dern jährlich dem genannten Kloster zu entrichten. V. J. 7142/1634, Jän. 8. - Basil.

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Charter170
Date: 99999999
Abstract 180. Gedruckte Urkunde von Konstantin Nikolaus, Woewoda, wienach er in die Fußstapfen seines Vaters, des verstorbenen Nikolaus Alexander, Woewoden (seligen Andenkens), getreten und die Klöster, Erzpriester, alle Priester und Diakonen von allen Steuern be freit habe. V. J. 7250/1742, — OI^XXXI. Johann Konstantin Nikolaus, Woewoda, von Gottes Gnaden Herr des moldauischen Landes. Thun zu wißen Allen, denen es zu wißen zukommt. Sobald meine Herrschaft auf den Herrscherstuhl gekommen, haben wir — Willens, Allen eine allgemeine Bestimmung zu geben, nebst andern auch dies ernstlichst befohlen: Jedem Gutsherrn habe es zuzustehen, sein Gut zu beherrschen. Nun sind aber vor meine Herrschaft sämtliche Jgumnen aus allen heil. Klöstern des Landes erschienen und haben — 127 - eine große Klage vorgebracht, sagend: daß die Dörfer, welche die Klöster besitzen, samt den beuten mit alt' deren Dienst zumeist von den Bojaren gewidmet worden seien. Hievon haben jedoch die Klöster gar keinen Nutzen gehabt, ja auch jene, die nicht gewidmet waren, so wie die auf solchen Gütern Seßhaften haben wenig Nutzen gewähret; denn da es keine Richtschnur gebe, und auch der Jgumen nicht will kürlich befehlen wolle, wieviel sich gebüre, so haben die Leute nur nach Willkür, nicht aber nach dem, was Recht ist, gearbeitet. Des halb bathen nun die Jgumnen um Gerechtigkeit, wobei auch Jhre Heiligkeiten, die Bischöfe des Landes, und alle Hr. Bojaren gegen wärtig waren. Diese haben auch bezeuget, daß den Klöstern diese Unbill widerfahren sei, und es gerecht wäre, daß sie ihre Güter dem erlaßenen Befehle gemäß beherrschen. Hiebei haben auch alle Jgumnen einstimmig um einen Beschluß meiner Herrschaft gebeten: den Leuten, die auf den Klostergütern wohnen und keine Hörigen sind, eine Richtschnur vorzuzeichnen, wie viele Tage sie jährlich zu fronen haben, damit diese wißen, was jährlich ihr Dienst sei, und sie auch von den Jgumnen mit mehr nicht belästiget werden. Meine Herrschaft hat hiernach erwogen und mit allgemeinem Rathe verordnet: daß jeder Hauswirth, der auf einem Klostergute sitze, er sei nun landes herrlich oder eines Bojaren, bedienstet oder wess immer Standes, jährlich dem Kloster zwölf Tage zu dienen habe, mag dies nun in Scharwerk, oder falls dies etwa dienlich mit der Haue, mit Ochsen fuhren sein, oder mit welch' immer Art Arbeit er vom Jgumen be auftragt werde, so sollen ihm stets alle diese zwölf Tage gerechnet werden. Auch hat jedermann den Grundzeheut zu geben nach Her kommen, Der Jgumen aber hat die Schulzen, und zwar wen immer nach seinem Gutbedünken, in den Dörfern einzusetzen. Jene aber, die sich mit Stänkereien widerspenstig zeigen und dem Kloster nach den obangegebenen Bestimmungen nicht arbeiten wollen, solche soll der Jgumen an die Arbeit stellen, auf daß sie ihren Dienst vollziehen. Nach gethaner Arbeit hat der Dorfschulz jedem eigenhändig einen Zettel mit der Bestätigung zu geben, daß er seinen Dienst vollständig abgearbeitet habe. Der Schulz selbst aber hat dem Jgu men hierüber Rechnung zu legen. Nach dieser Richtschnur sollen sich die Klöster Rücksichts der Leute benehmen, die nicht hörig sind; über die Hörigen hingegen mögen sie herrschen nach Herkommen. - 128 - Falls es sich treffe, daß Leute aus Bojarendörfern in Dörfer der Klöster kommen, sollen sie die Jgumnen keinesfalls aufnehmen und auch den Bojaren freistehen, solche aus den Klöster-Dörfern wegzunehmen und heimzubringen. Dagegen sollen Fremdlinge, so viele deren ankommen, auf den Klöstergütern frei sein, niemals in Leibeigenschaft verfallen und wegen Leibeigenschaft auch keine Sorge haben. Dies thun wir kund. V. J. 7250/1742, am 12. Jäner. (R. P.) R.

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Charter260
Date: 99999999
Abstract 276. Se. Heiligkeit Gabriel, Metropolit der Moldau, beauf tragt Se. Ehrwürden Hr. Kalistrat, Archimandriten und Jgumen des Klosters Homor und die Jgumnen zum heil. Eliä und von Jlischestie infolge Klage Sr. Ehrwürden Hr. Benedikts, Jgumens von Mol dowiza, wegen eines Gutes Moldowiza's, Namens: Berkischestie, in das einestheils vom Kloster Woronez mit seinem Gute Kapul-Ko- drului, anderntheils vom Gute des Klosters Slatina, nämlich: von Todorestie aus — Eingriffe geschehen, daß sie sich mit Allen zu den strittigen Gründen begeben, in Furcht Gottes untersuchen, abmarken und auch ein von ihnen unterfertigtes Zeugnis dem Theile, dem es zukommt, ausstellen, damit, wenn sich die Streitsache nicht endige, auch Se. Hochheiligkeit untersuche. V. J. 7280/1772, Juni 5. —

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Charter197
Date: 99999999
Abstract 210. Matiä Gika, Woewoda, bestätiget und erneuert dem heil. Kloster Moldowiza: daß Alles, was das Kloster nach den Urkunden und Schriften, die es von den selig ruhenden Landesherrn hat, die vordem gewesen, besizt und hat, auch fürderhin gelte und beachtet werde, und zwar: Die Dörfer des Klosters sollen von allen Geldstrafen und Mord bußen seitens der Pärkälaben und Schulzen geschirmt sein; die Viehstücke des Klosters und der Zigeuner von den Ein hebern wegen Steuern nicht weggenommen werden; in den Waldstätten des Klosters und in den Fischbächen, die vordem geschirmt waren, soll es den Wamern und Kämpul-lungern ohne Willen des Jgnmens und ohne Uebereinkunft mit ihm nicht frei stehen, einzutreten, weder um Marder noch um Fische zu fangen; für drei Fuhren Fische, die das Kloster aus seinen Lachen oder aus der Donau beiführet, habe es nirgends einen Zoll zu ent richten. Auch wird in dieser Urkunde angegeben, daß durch eine Ur kunde Sr. Hoheit die Mordbuße und die Geldstrafe im ganzen Lande aufgehoben wurde. V. J. 7263/1755, Juli 25. -

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Charter236
Date: 99999999
Abstract 252. Nikifor Zilibok, Mönch am Bache Frumoß, aus Käm- pul^lung, von Sucawa, gibt in die geehrte Hand Sr. Heiligkeit, des Vaters Anton, Jgumens, und des ganzen Vereines des Klosters Moldowiza eine Verschreibung: wienach er sich versprochen, und mit Allem als Schenknis dem heil. Kloster übergeben, auch dem genann ten Kloster einige Rodungen am Bache Frumoß auf dem Kloster gute geschenkt habe, in welchem Gereuthe eine Heuwiese und eine Huthung ist. Dieses Gereuth beginnt vom kalten Bründl und geht bis zum rothen Riß neben Lasä's Rodung. Auch alle seine Vieh stücke habe er dem Kloster gegeben, — das Haus aber dem Stefan — 169 — Kekeriz um drei Löwengulden verkauft, der jedoch mit den Rodungen nichts zu schaffen habe, die allein dem Kloster gehören, — Die Schriften, die er auf diese Rodungen beseßen, habe ihm jedoch Ga briel Kekeriz diebisch entwendet, daher sie nicht zu beachten seien, wie dies auch der Beckenhälter Gabriel Karakasch, Schultes von Kämpul-lung, der bei dieser Schenknis war, bewahrheitet, und sich zur Beglaubigung auch unterfertiget hat. V. J. 7274/1766, Sept. 13. —

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Charter193
Date: 99999999
Abstract 206. Konstantin Michael Gehan Rakowiz, Woewoda, gibt dem Jgumen des Klosters Moldowiza und dem von ihm bestellten Daniel, Dorfs-Maier in Räciuleni, eine Schrift: daß sie mit großer Kraft bemächtiget seien, das Gut Räciuleni, so wie es die Bojaren abge- gränzt haben und wie es in deren Markbriefe beschrieben ist, gegen die Bajer-Bürger zu beherrschen und auf keine Art zu dulden, daß die Zeichen, die die Abmarker gestellt haben, von irgend jemand im geringsten beeinträchtiget und übertreten werden. Se. Hoheit besiehlt ferner dem Bojaren, der immer das Haupt des Zinut's Sucawa sein mag, ernstlichst die Dawiderhandelnden einzuführen, sie im Falle eines Verschuldens mit schwerer Züchtigung zu bestrafen und von denselben dem Kloster auch den Schaden ersetzen zu laßen. V. J. 7261/1753, Jäner 14. —

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Charter211
Date: 99999999
Abstract 226. Johann Theodor, Woewoda, an Konstantin Kanono, gew. gr. Truchseßen, Jsprawnik des Zinut's Sucewa. Der Jgumen und der ganze Verein des Klosters Moldowiza habe wegen des Gutes Sworästie geklaget, daß Peter Keschko gegen alles Recht daselbst Eingriffe mache, und das Kloster noch andere Güter Mitestie und Säräceni habe, die auch von den Rainnachbarn be einträchtiget werden. Se. Hoheit besiehlt demnach dem genannten Bojarn, daß er sich auf jene Güter begebe, die Untersuchung vor nehme, abraine, bei allen Gütern Marksteine seze, und einen Rain brief ausstelle, damit diese Abrainung auch Se. Hoheit bestätige. Sollte aber Kanono nach dem landesherrlichen Befehl nicht abgehen können, so soll er Masilen, verläßliche Leute, dorthin abordnen, die nach Obigem vorzugehen hätten. V. J. 7267/1759, Juni 25. —

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Charter146
Date: 99999999
Abstract 154. Nikolaus Alerander, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza die Strafgelder von allen Dörfern des Klosters, daß sie der Jgumen nach altem Brauch einhebe. V. J. 7223/1715, Jäner 8. — Michael Rakowiz.

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Charter20
Date: 99999999
Abstract 21. Peter, Woewoda, bestätiget dem Kloster Moldowiza die Herrschaft über die demselben wahrhaft zugehörigen Sklaven — 65 - (Zigeuner) als: Bära, Badiul und Koman samt ihren Söhnen, so wie über Kara-man, Berin's Bruder samt seinen Söhnen, welche Zi geuner die Aeltern Sr. Hoheit dem Kloster gegeben haben, auf daß sie dasselbe beherrsche ewiglich. Gleichfalls hat Se. Hoheit das Kloster mit der Steuerfreiheit des Dorfes Slobosia (Freistatt) begnädiget, so daß auf diesem Dorfe des Klosters weder Geldstrafer noch Rußschoßnehmer etwas zu schaffen haben, das Dorf weder Fronfuhren zu stellen, noch Kopf steuer oder Herberge zu geben, noch bei den landesherrlichen Mühlen zu fronen, auch mit nichts andern der Landesherrschaft weder zu dienen noch etwas zu geben habe, vielmehr alle Einkünfte des Dorfes dem Kloster Moldowiza allein zukommen. Außerdem hat dieses Dorf in seiner Markung keine Rauberspur zu zahlen, und auch die Leute von Säßicora bei der Burg nicht zu arbeiten. All' dieses wird vom Woden bestätiget. V. J. 6962/1454, Aug. 22. Sr.

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Charter99
Date: 99999999
Abstract 106. Schreiben Sr. Heiligkeit Hr. Efrem's, Bischofs von Radauz, an alle Bojaren und an alle landesherrlichen Dienstlente, die um den See Kowur's und Oreach nachbarlich sind, und an alle Bauern, daß sie die Kälugär nicht hintergehen, Fischen nicht nach suchen und nicht drohen; denn wer sich noch ferner an den See wagen sollte, oder die Freiung Sr. Heiligkeit zu Schäläestie ver- laßen hätte, den sollen sie vor Sr. Hoheit, dem Woewoden, zur Verantwortung ziehen. V. J. 7120/1612, Jäner 9. — Stefan.

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Charter93
Date: 99999999
Abstract 100. Konstantin Mogila, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza die Herrschaft über dessen wahrhaftes Ahn- und Vatergut vermöge Kaufsurkunde, die das Kloster von Peter, dem Woewoden, über die Hälfte von einem Viertel des Dorfes Korläzeni an der Moldowa im Zinut Sucawa hat. Diesen Dorfstheil hatte das Kloster von Turkul und seinem Eheweibe Tudoska, Nasta's Tochter, Enkelin Anna's, der Tochter des Roman . . . aufrecht um zweihundert fünfzig tatarische Gulden gekauft. Gleichzeitig gibt und bestätiget Se. Hoheit dem Kloster in demselben Dorfe Korläzeni die Hälfte des vierten Theiles, den es von Jwaschko Roschka aufrecht um zweihundert fünfzig tatarische Gulden gekauft hat, auf daß diese obbeschriebenen Theile, die vom ganzen Dorfe Korläzel den vierten Theil ausmachen, auch von Sr. Hoheit dem genannten Kloster ge geben seien von Ewigkeit zu Ewigkeit. Und das Gemärke vom — 100 — ganzen Orte soll jener vierte Tbeil sein, von den übrigen Theilen aber von allen Seiten, wie es von Alters her gewesen. — Das Ge- märke Berkischestie soll sein, wie es Genge, der Schwertträger, ab- gegränzet hat, aufwärts bis zum Blast Steig, abwärts aber bis zur Birkenlache. Se. Hoheit bestätiget ferner dem Kloster die Herrschaft über seine wahrhaften Zigeuner und zwar: Boka samt Weib und Kin dern, Michael samt Weib und Kindern, Häugasch samt Weib und Kindern, Koshan samt Weib und Kindern, Jon samt Weib und Kin dern, Paschko samt Weib und Kindern, Beda samt Weib und Kin dern, Drägan samt Weib und Kindern, Nikolai mit Weib und Kin dern, — mit Weib und Kindern, Säruz mit Weib und Kindern, Simon mit Weib und Kindern, Konstantin mit Weib und Kindern, den andern Simon mit Weib und Kindern, Lupul (Wolf) mit Weib und Kindern, Paschko mit Weib und Kindern, Basili mit Weib und Kindern, Soltan mit Weib und Kindern, Stefan mit Weib und Kindern, Foksche mit Weib und Kindern, Andreik mit Weib und Kindern, Gregor Uembuestru (Jnzeltergang) mit Weib und Kindern. Also hat Se. Hoheit dem Kloster die Herrschaft auf diese Zigeuner bestätiget, auf daß es sie beherrsche ewiglich. V. J. 7117/1609, Mai 10. Sr.

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Charter208
Date: 99999999
Abstract 223. Karl Gregor Gika, Woewoda, an Leon, gew. gr. Truch seßen, Jsprawnik in Sucewa: Se. Heiligkeit, Jgumen Georg und der ganze Verein des Klosters Moldowiza, haben gegen die in Fäl- ticeni, einem Gute des Klosters, seßhaften Leute eine schwere Klage vorgebracht. Der Jsprawnik soll daher die Sache untersuchen, und, wenn es sich herausstelle, daß diese Leute dem Kloster die Einkünfte von diesem Gute nicht geben und abstatten wollten, sie zur gänzlichen Abtragung verhalten, damit das Kloster nicht weiter zu klagen habe. Darüber aber, daß sie ohne Wißen und Willen des Jgumen's Getränke verkaufen, soll man sie ebenfalls packen, auf — 157 — daß sie dem Kloster allen Schaden ersetzen. Auch soll ihnen der Getränkeverkanf eingestellt werden, solcher nur im Schanke des Klosters statt haben, und das Kloster in Frieden bleiben. V. J. 7266/1758, Juli 28. —

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Charter157
Date: 99999999
Abstract 167. Konstantin Nikolaus, Woewoda, begnädiget das heil. Kloster Moldowiza mit acht fremden Leuten aus einem andern Lande, indem er sie von allen Steuern befreit. Wenn sie aber — 122 — steuerverzeichnet werden, so sollen auch dieselben jeder einen Galben (A) zahlen und weiter nichts. V. I. 7243/1735, Horn. 23. -

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Charter152
Date: 99999999
Abstract 161. Klagschrift der Kälugär des Klosters Moldowiza des Jnhaltes: daß das Kloster einige Seen im Zinut Kowur's habe, Namens: Kowor und Orjaw; den Oraw aber haben die Türken weggenommen. Auch sei daselbst ein Bach, in dem die Fische in den See Kowor's kommen, an welchem Bache jedoch ein gewisser Hainroschia Hand gelegt, sich ein Flechtwerk gemacht und die Fische unter dem Vorwande aufhalte, daß er selbst diesen Rinnsal gemacht hätte. Ueber ihre Bitte um Gerechtigkeit schreibt demnach Se. Ho heit auf den Rücken der Klage an den Jsprawnik von Kowur, daß er jenen Mann vorrufe und den Kälugärn Gerechtigkeit schaffe.

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Charter7
Date: 99999999
Abstract 8. Stefan, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza mittels Urkunde zwei Sklaven, Zigeuner, namentlich: Koman und —, auf daß sie vollständig übergeben — eine Handveste seien mit allen Ein künften. Und niemand von den Leuten Sr. Hoheit soll mit diesen Zigeunern, auch weder mit ihren Söhnen noch mit ihrem ganzen Geschlechte, soviel« von ihnen abstammen, was zu schaffen haben, sondern sie sollen auf ewig dem genannten Kloster zugehören. V. I. 6942/1434, Juli 12. Sr. — 61 — Elia.

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Charter248
Date: 99999999
Abstract 264. Zeugnis der Leute aus dem Dorfe Bärlinzä für Se. Heiligkeit, den Vater Anton, Jgumen des heil. Klosters Moldowiza, des Jnhaltes: daß sie sich nach dem Abzuge der Moskalen aus dem Vestungsbereiche auf dem Klostergute Oprischeni ansäßig gemacht und nun dort bei zwanzig Jahre leben. So lange sie nun dort seien, habe Stärc'a vom Teiche abwärts, das Kloster aber vom Teiche aufwärts das Gut beherrschet. V. J. 7276/1768, Juni 19. - — 175 -

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Charter164
Date: 99999999
Abstract 174. Gregor Gika, Woewod, an den Bojarn Salamon Botes, gew. gr. Zeltwart: Der Jgumen von Moldowizä habe sich gegen die Kämpul-lunger beschwert, indem jedermann, wie es ihm einfalle, und ohne Befragen des Jgumens oder der Kälugär in die Wald stätten des Klosters eintrete. Auch sei, so viele landesherrliche Schreiben er an die Schultesen von Kämpul^lung erhalten, noch nicht ein's ausgerichtet worden, daher das Kloster gänzlich in Scha den geblieben. — Salamon Botes soll demnach wegen dieser Wald stätten, so wie wegen der übrigen Einkünfte Obsorge haben, damit derjenige, bei dem etwas ausständig ist, dies um so unverzüglicher abtrage, als im Falle, wenn noch weitere Beschwerden des Jgumens vorkämen, Se. Hoheit einen landesfürstlichen Mann absenden und allen Schaden von Hr. Botes einbringen werde, V. J. 7247/1739, Jäner 12. —

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Charter200
Date: 99999999
Abstract 213. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, an Bastl Baschota, gew. gr. Beckenhälter, und Konstantin Länä, Beckenhälter, infolge Klage Sr. Ehrwürden, Georg's, Jgumen's des Klosters Moldowiza, haben sie sich mit Stefan Popeskul, Thorwarden, in das Dorf Wama, einem Gute des Klosters Moldowiza, in das untere Gemärke, das mit Stulbikani und Bukurestie, Gütern des Klosters Woronez, rainet, zu begeben, den strittigen Grund, den die Kcilugär von Woronez dem Kloster Moldowiza genommen, zu untersuchen, das Gemärke nach den alten Zeichen herzustellen, und in die Hände des Jgumens von Moldowiza auch einen Markbrief auszustellen. Auch sollen sie zwischen den Jgumnen von Moldowiza und Woronez wegen den zwei Gütern, — Berkischestie und Säräceni am Seret, — die Erhebung Pflegen, wie auch wegen einem Gebirge, Namens: To- oeresk, und, wie der Beweis ausfällt, ihnen den Rechtsspruch geben. V. J. 7264/1756, Juni 25. —

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Charter270
Date: 99999999
Abstract 286. Schreiben des Staatsrates an Georg Lasul, Schultes in Kämpul-lung: wienach sich Se. Heiligkeit Vater Benedikt, Jgu- men von Moldowiza, zum Hr. Schultes von Kämpul-lung begeben, und ihm den Befehl des Staatsrathes vorgewiesen. Dieser habe nun zwar zuerst anbefohlen, jene Ruhestörer aus Wama abzuschaffen, wobei er auch dem Jgumen eine Schrift einhändigte, daß er die Ein künfte an das Kloster von den Kämpul-lungern gänzlich einbringen werde; doch sind zulezt weder jene Aufwiegler aus dem Dorfe aufgehoben, noch dem Kloster der Schaden ersezt worden. Der Staats rath stellt dies dem Lasul auf's schärfste aus, mit dem Auftrage, daß er nach dem Befehle des Staatsrathes Alles ersetzen laße. V. J. 7281/1773. Dec. 3. —

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Charter75
Date: 99999999
Abstract 82. Georg Cachtir gibt dem Kloster Moldowiza ein Buch und einen neuen Mess'mantel, auf daß man seinen Vater Apostol, seine Mutter Chirisa, sein ganzes Geschlecht und ihn selbst in die Ge- denknis schreibe, und ihrer täglich gedenke. V. I. 7104/1596, Juli 16. -

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Charter104
Date: 99999999
Abstract 111. Stefan, Woewoda Der Jgumen und der ganze Verein des Klosters Moldowiza klagen, daß die Leibeigenen von Baja zu allen gewöhnlichen Leistungen verhalten werden, da doch dieselben aus den Tagen des alten Stefan, des Woewoden, schutzhaft seien. Der Woewoda bestehlt daher dem Scholtus und den Purgar'n von Baja, sie in nichts anderm zu belästigen, da sie nur die kaiserliche Kopf-Steuer zu zahlen haben. V. J. 7123/1615, Juli 2. Sr. Alexander Mogila.

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Charter1
Date: 99999999
Abstract 1. Alexander, Woewoda, schenkt dem heil. Kloster Moldowiza zwei Mühlen in Baja, eine inmitten, die andere am Rande der Stadt, auch die Hälfte einer anderen Mühle zur Malzung, so wie vier Häuser Tataren, gleichfalls in Baja. Und niemand soll sich hierin einmengen, niemand diese Tataren mit irgend einem landes herrlichen Dienste belästigen. Nach dem Leben Sr. Hoheit aber, wer Herr des moldauischen Landes sein wird, der soll diese der reinsten Gottesgebärerin gegebene Schenknis und Bestätigung nicht zernichten; denn der Landesherr, welcher diese Schenknis umstöße, der soll von Gott, dem Herrn, verflucht sein und seiner reinsten Mutter, von den zwölf oberen Aposteln, den dreihundert achtzehn heil. Vätern und allen Heiligen. Er soll verflucht und gleich sein Juda, dem Verräther, und dem verfluchten Anas. Ueber ihn soll sein jenes Geschrei der Juden, die da über Christus gerufen: Sein Blut über uns und unsere Kinderl Amen. V. J. 6910/1402, Oct. 31. Sr.

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