Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter: 81
Date: 99999999
Abstract: 88. Jeremiä Mogila, Woewoda, gibt dem Kloster Moldowiza eine Urkunde: wienach
Cakär dem heil. Kloster zehn große Bussel für sein Seelenheil und für das Seelenheil
seiner Aeltern Apostol und Chrisa und seiner Brüder Andrä und Johann gegeben habe, auf daß
die Väter Kälugär sie in die große und kleine Gedenknis — 97 — schreiben, und ihrer nach
Vorschrift der Kirche nebst ander'n Stif tern gedenken. V. J. 7108/1600, Jäner 15. -
Stefan.
Charter: 158
Date: 99999999
Abstract: 168. Konstantin Nikolaus, Woewod, an Scherban Kantakosino, gew. gr.
Beckenhälter, Schultes von Kämpul-lung. Tofan, Jgumen von Moldowiza, habe sich gegen
einige neben dem klösterlichen Gute Js-worestie's ansäßigen Leute beschwert, daß sie schon
durch zwei Jahre auf Aeckern und Wiesen des Klosters viel Schaden angerichtet haben. Der
Beckenhälter soll demnach diese Leute vorrufen, die Sache untersuchen und, wenn es sich so
herausstellet, dem Kloster und denen, die anf dem Kloster-Grunde leben, allen Schaden
ersetzen laßen. V. J. 7243/1735, Oct. 3. — Gregor G i k a,
Charter: 41
Date: 99999999
Abstract: 46. Peter, Woewoda, gibt seinem neuerbauten heil. Kloster Moldowiza noch ein
Dorf, Namens: Schäläestie mit der Hälfte des See's von Orichow. Auch hat er einen See
gegeben, Namens Kowur, ferner das halbe Dorf Balacana und eine Mühle, die un terhalb den
Mühlen bei Baja liegt. All' dies hat er dem heil. Kloster zu seinem ewigen Gedenknis
gegeben, und die Herrschaft demselben bestätiget. Aber das Gemärke des Dorfes von
Schäläestie soll von allen Seiten nach dem alten Gemärke sein, wo es von jeher gegangen;
das Gemärke des halben Dorfes Balacana gegen die andern Theile gleich falls nach dem alten
Gemärke. Gegen jene aber, die es versuchen sollten, diese Schenkins zu zerstören, schreibt
er einen schrecklichen Fluch. V. J. 7054/1546, Mai 25. Sr. XI.VII. Von Gottes Gnaden wir
Peter, Woewoda, Hospodar des moldauischen Landes thun kund durch diesen unsern Brief
Allen, welche solchen sehen oder lesen hören: wir haben mit unsrer beson deren Gnade
begnädiget, und haben gegeben und bekräftiget in un serem moldauischen Lande unserm heil.
Bethort unterm Jgumen Abraham, dem Kloster Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der
reinsten Jungfrau'n, der Gottesgebärerin Maria ist, ein Dorf, Namens: Berkischestie an der
Moldawa mit der Kirche, einer Topoliza und der Mühle an der Topoliza vermöge
Erkaufsbriefen, die unsere Herrschaft von unserm Diener Korlat, so wie vermöge
Bestätigungsur kunde, die dieser vom Woewoden Stefan, dem Vater unserer Herrschaft, hatte.
Und dieses Kirchlein, die Topoliza und die Mühle an der Topoliza hat auch jener Stefan,
genannt Heuschrecke, in seinen Tagen aus dem Er- kaufsbriefe, den meine Herrschaft hat,
sich herausgeschrieben. All' dies Obbeschriebene soll unserm heil. Bethort, dem Kloster
Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der reinsten Jungfrau, der Gottesgebärerin Maria
ist, auch von uns eine Handveste mit allen Einkünften sein unverbrüchlich für immer, in
Ewigkeit. Und das Gemärke dieses — 83 — vorbenannten Dorfes, Namens: Berkischestie an der
Moldawa mit der Kirche, einer Topoliza und der Mühle an der Topoliza, soll von allen
Seiten nach all' dem alten Gemärke sein, wie es von Ewig keit her bestanden. Und hierauf
ist die Beglaubigung unsrer Herr schaft des Obangeführten: wir Peter, Woewoda, und die
Beglaubi gung der vielgeliebten Söhne unsrer Herrschaft: Eliä, Stefan und Konstantin, und
die Beglaubigung unsrer Bojaren: d. B. d. Hr, Efrem Huru; d. B, d. Hr. Borka, Hofrichters;
d. B. d. Hr. Peter Kärkowic; d. B. d. Hr. Stursa und d. Hr. Mogila, Parkalaben von Hotin;
d. B. d. Hr. Dancul Huru und d. Hr. Miron, Parkalaben von Nemz; d. B. d. Hr. Schander und
d. Hr. Tämpa, Parkalaben von Neuenburg; d. B. d. Hr. Wartikow, Thorwardens von Sucawa; d.
B. d. Hr. Juri, Schwertträgers; d. B. d. Hr. Dan's, Schatz meisters; d. B, d, Hr. Härbor,
Kämmerers; d. B. d. Hr. Trifä- hamsa; d. B. d. Hr. Petraschko, Mundschänks; d. B. d. Hr.
Njegul, Truchseßen; d. B. d. Hr. Plaxa, Marstallers und die Beglaubi gung all' unsrer
moldauischen großen und kleinen Bojaren, Und nach unserm Ableben, wer Hospodar unsers
Landes sein wird, von unsern Kindern oder unserm Geschlechte, oder wen immer Gott aus
erwählen wird, Hospodar zu sein unsers moldauischen Landes, der soll unserm heil. Bethort,
dem Kloster Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der reinsten Jungfrau, der
Gottesgebärerin Maria ist, unsere Schenknis und Bekräftigung nicht umstoßen, sondern sie
vielmehr bestärken und bekräftigen, indem wir dieses obbeschriebene Dorf unserm heil.
Bethort für die Seelen unsrer Vorältern und unsrer Aeltern, für unsere Gesundheit und für
das Heil unsrer Seele und unseres Leibes gegeben haben. Und wer es wagen sollte, diese
unsere Schenknis und Bekräftigung umzustoßen, ein solcher soll verflucht sein von Gott,
dem Herrn, dem Schöpfer Himmels und der Erde, und von der reinsten Jungfrau, der
Gottesgebärerin Maria, von den heil, vier Evangelisten, von Christus heil, zwölf
Oberaposteln Peter und Paul und den übrigen, von den dreihundert achtzehn Gott tragenden
Vätern von Nikäa und von allen Heiligen, welche Gott von Ewigkeit her wohlgefällig
gelebet; und soll seinen Theil haben mit dem verfluchten Anas und Juda Jskariot, dem
Verräther Christi, und den übrigen Juden, die zu Gott Christus, geschrien: Sein Blut über
uns und unsere Kinder! wie es ist und sein wird in Ewigkeit, Amen. Und zu mehrerer
Bestärkung und Bekräftigung all' des — 84 - Obbeschriebenen haben wir unserm getreuen Hr.
Matia, Kanzler, befohlen, zu schreiben und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern
Briefe. Geschrieben hat's Demeter Wäskanowic, zu Hous, im J. 7054/1546, im Monate Mai 27.
Sr. Alezander.
Charter: 25
Date: 99999999
Abstract: 26. Stefan, Woewoda, gestattet den Kälugärn des heil. Klo sters Moldowiza, von
allen Schänken in Baja zum Dienste in der Kirche Wachs abzunehmen. Jedermann aber, der
ohne Wißen der Kälugär eine Schänke errichtete, und Getränke verkaufte, dem sollen die
Kälugär die Getränke wegnehmen, und überdies zwanzig Guldin. Auch hat jeder, der es wagen
sollte, diese Schenkung zu übertreten, schwere Vergeltung und Strafe zu gewärtigen. V. J.
6966/1458, Aug. 31. Sr. XXVII. Von Gottes Gnaden wir Stefan, Woewoda, Hos- podar des
moldauischen Landes, thun kund durch diesen unser'n Brief Allen, die solchen sehen oder
lesen hören: wienach vor uns und all' unsere moldauischen großen und kleinen Bojaren
gekommen unser Diener, Hr. Matiä, Sohn des Juri Manewic, mit seiner Verwanten, Anna,
Tochter des Luka Manewic, aus ihren guten Willen, von niemand — 67 — genöthiget oder
gezwungen, und verkauften ihr wahrhaftes Vatergut, vermöge ihrer wahrhaften und
angestammten Handveste, ein Dorf am großen Schomus, Namens Oncesti, beide Antheile. Dieses
Dorf verkauften sie unsern Dienern, dem Luka und seinen Brüdern Oance und Tudoran, um 400
tatarische Gulden; und nachdem unser Diener Luka und seine Brüder Oance und Tudoran dieses
festgesezt hatten, bezahlten sie vor uns und unsern Bojaren all das obige Geld 400
tatarische Gulden vollzählig in die Hände unser's Dieners Matiä, Sohnes des Juri Manewic
und seiner Verwanten, Anna, Tochter des Luka Manewic. Da wir nun ihren guten Willen,
Vertrag und die völlige Bezahlung gesehen, so haben auch wir unserm Diener, Luka und
seinen Brüdern Oance und Tudoran von uns das oberwähnte Dorf Oncestie, beide Antheile am
großen Schomus, gegeben und be kräftiget, damit es auch von uns eine Handveste sei mit
allen Ein künften ihnen, sowie ihren Kindern, Enkeln, Urenkeln, Ururenkeln und ihrem
ganzen Geschlechte, wer ihnen als der nächste auserkoren wird, unverbrüchlich für immer,
in Ewigkeit. Und das Gemärke dieses obbeschriebenen Dorfes soll nach dem alten Gemärke
sein, wo es von Ewigkeit her bestanden. Und hierauf ist die Beglaubigung unserer
Herrschaft des Obgenannten, wir Stefan, des Woewoden, und die Beglaubigung der
vielgeliebten Söhne unserer Herrschaft, Alexander's und Bogdan Wlad's; die Beglaubigung
unserer Bojaren: d. B. d. Hr. Sbiara; d. B. d. Hr. Njeg; d. B. d. Hr. Dum; d. B. d. Hr.
Gangur; d. B. d. Hr. Dragosch, Hofrichters; d. B. d. Hr. Härman; d. B. d. Hr. Dashbog; d.
B. d. Hr. Jazek Hudic; d. B. d. Hr. Steful in Hotin; d. B. d. Hr. Mikot und Hr. Rje-
sisch, Pärk-al-aben in Nemz; d. B. d. Hr. Cortorowski; d. B, d. Hr. Grosa, Pärk-al-aben in
Orhei; d. B. d. Hr. Jon Sckar; d. B. d. Hr. Klänäo, Schwertträgers; d. B. d. Hr. Boldor,
Schatz meisters; d. B. d. Hr. Andreik, Mundschänk's; d. B. d. Hr. Matäa, Truchseßen; d. B.
d. Hr. Jeremiä, Kämmerer's; d. B. d. Hr. Schan der, Marstaller's, und die Beglaubigung
all' unserer moldauischen großen und kleinen Bojaren. Und nach unserm Leben, wer Hos-
podar unseres Landes sein wird von unsern Kindern oder unserm Geschlechte, oder wen immer
Gott auserwählen wird, Hospodar zu sein unseres moldauischen Landes, der soll doch unsere
Schenknis und Bekräftigung nicht umstoßen, sondern sie ihnen bestärken und bekräftigen;
denn wir haben ihnen — — — das sie für ihr ge — 68 - rechtes Geld erkauft haben, für ihren
getreuen Dienst gegeben und bekräftiget. Und zu mehrerer Bestärkung und Bekräftigung des
Ob- beschriebenen haben wir unserm getreuen Hr. Täutul, dem Kanzler, befohlen, zu
schreiben und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern Briefe. Geschrieben hat's Jon zu
Sucawa. im J. 6975/1467 im Monate Octob. am 9. Tage. Sr. (H. P-)
Charter: 40
Date: 99999999
Abstract: 45. Peter, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza die Hälfte
des landesherrlichen See's an der Donau, Namens: Kowor und die Hälfte aller Einkünfte von
denen, die dort Fische fangen; dann alle Lachen und Bäche auch mit jenem großen s — 82 -
Bache, der von Kochlu herkommt und in den Jalpuch mündet; und welch' immer Theil man mit
Fischnetzen herausnimmt oder an Zoll wegen Streitigkeiten oder durch Strafen erhält, der
soll als Ein kommen ganz dem Kloster gehören. V. J. Sr.
Charter: 153
Date: 99999999
Abstract: 162. Michael Rakowiz, Woewoda, gibt den Leuten von Foltestie, einem Gute des
Klosters Moldowiza, die Erlaubnis, die Weingärten der Leute, die entflohen, zu bebauen.
Und jenen Flüchtlingen soll man die Weingärten für sich — nicht bearbeiten laßen. V. J,
7235/1727, Dec. 7. — Gregor Gika,
Charter: 134
Date: 99999999
Abstract: 141. Anton Rosset, Woewod, gibt und begnädiget das heil. Kloster Moldowiza mit
acht Leibeigenen, indem er sie von allen Steuern befreit; nur von Schafen, Schweinen,
Bienenstöcken sollen sie den Zehent und das Berggeld entrichten. V. J. 7184/1676, Jäner
12. Sr. Duka. <ÜXI.II. Wir Duka, Woewoda, von Gottes Gnaden Hospodar des moldauischen
Landes und des Landes Ukraine, haben unserm Bether Lasar, Egumen des heil. Klosters
Moldowiza, und dem ganzen Vereine von dort, eine Urkunde meiner Herrschaft ausge- stellet,
auf daß sie durch diese Urkunde meiner Herrschaft bekräftiget und bemächtiget seien, ihr
gerechtes Vater- und Ahngut zu besitzen und zu beschirmen, nämlich: einige Rodungen, die
sie bei dem Dorfe Wama, wo das Dorf des heil. Klosters liegt, haben. Diese Güter sind
ihnen von dem verstorbenen Woda Alexander vermöge Handveste geschenkt worden. Die
klösterlichen Hörigen aber von dort (von Wama) haben jene Rodungen auf dem Gute des
Klosters gemacht, um darauf ihren Lebensunterhalt zu gewinnen. Jezt haben sich jedoch die
Hörigen des Klosters erhoben und haben diese Rodungen den Kämpulungern verkauft, die sich
auf dem klösterlichen Gute Häuser erbaut, um — — — — daß sie (die Kälugär) das Gut nach
der Urkunde, die sie besitzen, inne haben und behalten, und daß man auf dem klösterlichen
Gute auch die Häuser der Kämpulunger niederreiße. Die Kämpulunger hingegen, in die Hände
derer sie dort das Geld gegeben, von dort sollen sie es wieder abnehmen, die Güter des
Klosters aber ungestört laßen; denn jene Rodungen haben die Wamer nicht gemacht, daß sie
sie verkaufen, sondern gemacht, um davon Lebensunterhalt zu gewinnen; denn sie zu
verkaufen ist ihnen nicht gestattet. Und Niemand unterstehe sich der Schrift — 112 —
meiner Herrschaft entgegen zu stehen. Der Herrscher selbst hat's befohlen. In Jass' v. J.
7191/1683, Jäner am 9. Miron, gr. Kanzler. R.
Charter: 186
Date: 99999999
Abstract: 198. Konstantin Michael Gehau Rakowiz, Woewodä, schreibt über die Klage Georgs,
Jgumens des Klosters Moldowiza, gegen Toma, den Armenier, an den Schulzen in Botäscheni:
daß er den Armenier vorrufe und zur Rechenschaft ziehe, auf daß er für das Gut Onzeni den
Pachtschilling bezahle. Sollte sich jedoch jemand sinden, der einen beßeren Preis böthe,
so stehe es dem Jgumen frei, einem solchen die Einkünfte des Gutes zu verkaufen. V. J.
7258/1750, Jäner 11. — OXOIX. Wir Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, von Gottes
Gnaden Hospodar des moldauischen Landes. Meine Herrschaft schreiben dem getreuen Bojarn,
unserm Hr. Stefan Hermesiu, gew. gr. Zeltwart: Wir thun zu wißen, daß sich bei meiner
Herrschaft unsere Bether Joniki, Egumen, und der ganze Verein des heil. Klosters Moldowiza
beklagt haben, vorbringend: daß das Kloster ein Gut, Namens: Korläzel, im Zenut Sucewa,
habe, wo Grundeingriffe von andern Räseschen geschehen. Auch habe das Kloster andere
Güter, wegen denen sie um Abmarker gebeten, um diese Güter abzurainen. Sieh'! —deshalb
ordnen, meine Herrschaft dich Herrn zur Abmarkung, daß du dich bei Empfang dieses Schrei
bens meiner Herrschaft aufmachst, auf jene Güter dich begebest und gme Leute von ringsum,
so wie alle Räseschen versammelst und gründlich und mit guter Gerechtigkeit die Schriften,
die sie dir vor zeigen, im Auge hältst. Jm Falle einige alte Briefe über das Ge- märke da
sind, sollst du ihrer Spur folgen, diese aussondern und mit Steinblöcken bezeichnen. Falls
sich aber bei keinem Theile ein Markbrief vorfände, dann untersuche nach der Beglaubigung
alter Leute, die auf diesen Gütern gelebt haben, wie sie mit ihrer Seele die Herrschaft
jener Güter kennen. Und wo diese Greise in Furcht Gottes zeigen werden, daß das Gemärke
gegangen, dort sollt ihr Steinblöcke als Malzeichen setzen und nach den Zeichen ein
Zeugnis ausstellen, auf dem sich auch alle andern, so viel sich bei der Ab markung
versammelt befunden, unterfertigen. Wenn die Abmarkung — 136 - mit Gerechtigkeit
geschehen, so wird auch meine Herrschaft dies mit einer Urkunde dem heil. Kloster
bestätigen. Dies schreiben wir. Juli 25. 7259/1751. (P. P.) Kantakosino, gr. Kanzler. R.
Charter: 144
Date: 99999999
Abstract: 152. Nikolaus Alerander, Woewoda, erneuert dem Jgumen Johann und dem ganzen
Vereine des Klosters Moldowiza die Macht und Gewalt, den gesamten Gruud der Waldstätten
des Klosters so zu besitzen und zu verwehren, wie es in den Handvesten beschrieben ist.
Jene aber, die ohne Wißen der Kälugär dahin eintreten, sollen dieselben fahen, sie ganz
ausziehen und mutternackt laßen. Gleich falls sollen die Schultesen von Kämpul-lung wegen
einiger auf dem Gute des Klosters seßhaften Leute, die unter dem Vorwande, daß — 115 — sie
keine Hörigen des Klosters, von keinem Dienste hören wollen, die Erhebung vornehmen. Die
nun aufrechte Hörige des Klosters, sollen seßhaft bleiben; Hörige anderer Bojaren aber,
oder Leute aus Kämpul-lung, damit sie sich zu ihrem Herrn begeben, aus dem Klo stergute
hinaustreiben. — Ebenso haben die Hörigen jährlich je einen Stog Heu zu machen und auch zu
arbeiten, gleich andern Hörigen. V. J. 7222/1714, Jäner 10. —
Charter: 233
Date: 99999999
Abstract: 249. Die Leute von Fälticeni geben eine Schrift in die Hände des Jgumens von
Moldowiza: daß sie sich nach dem von Sr. Ho heit, dem Woewoden, veröffentlichten
Hörigkeitssätzen mit dem Jgumen verglichen haben, hiernach dem Kloster jährlich von einer
Falce je einen Stog Heu zu machen, bei der Abmahd vom Auf- bis zum Unter gang der Sonne
einen Scharwerktag zu leisten, und einen solchen auch mit den Pflügen abzuarbeiten haben.
Auch soll jeder Haus- wirth des Klosters von Fälticeni oder von Bläsestie her je fünf
Mierzen Fronfracht zuführen, einen Tag bei der Mühle zu dämmen haben, und den Schänken,
was immer für eine Art Getränke zu verkaufen, nicht erlaubt sein, sondern nur allein dem
Kloster. V. J. 7274/1766, Juni 25, —
Charter: 10
Date: 99999999
Abstract: 11. Stefan, Woewoda, beurkundet: wienach er gegeben hat, und abermals gibt dem
heil. Kloster Moldowiza die Hälfte des Sees von Kowur und die Hälfte jenes Sees bei Kowur,
der in den Jlp fällt, mit allen Einkünften und den Zoll von allen Seiten Kownr's. Wo immer
man da Fische fängt, sollen die Kälugär die Hälfte der Einkünfte nehmen, und auch den Zoll
anf dem Festlande. Wer es aber wagen sollte, von jenem Einkommen der Kälugär ohne ihren
Willen auch nur einen Groschen zu nehmen, ein solcher soll verflucht sein, und wird auch
von Sr. Hoheit schwer bestraft werden. V. J. 6953/1445, Horn. 20. Sr.
Charter: 109
Date: 99999999
Abstract: 116. Jo Radul, Woewoda, schenkt und erneuert das Ver zeichnis für die Kirchweih
des heil, Klosters Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der reinsten Herrscherin,
unserer Gottes- gebärerin und allzeit Jungfrau'n Maria ist. Durch dieses Ver zeichnis hat
er Folgendes gegeben: 1 Faß Wein. 1 Malter Korn. 1 Malter Malz. 1 Faß Honigseim. 30 Guldln
auf Fische. 3 Guldw auf Weihrauch. 10 Thaler auf Wachs. Se. Hoheit hat sich selbst
unterfertiget und das Petschaft beigedrückt. V. J. 7126/1618, März 4. — — 104 — Kaspar,
Charter: 244
Date: 99999999
Abstract: 260. Gregor Johann Kalimach, Woewoda: Anton, Jgumen des heil. Klosters
Moldowiza, habe mit Peter Keschko, dem Zelt wart, und Konstantin Keschko, einem Manne im
Staatsschatze, wegen der Dorfshälfte Jsworestie, untern Theiles, vor dem Staatsrathe
gerechtet. Und nach der Gerechtigkeit und den vom Jgumen vorge wiesenen Beweismitteln: der
alten Schenkungsurkunde des Woewo den Stefan des alten und nach der Herrschaft, die das
Kloster unabänderlich von damals bis izt geübet, sei über Anrath Sr. Heilig keit, des
Vaters Metropoliten, der groß. Bojaren im Staatsrathe und unter Petschaft Sr. Hoheit
beschloßen worden, daß das Kloster Moldowiza gerade die Hälfte des Dorfes, den untern
Theil, die Keschko's aber die Hälfte des Dorfes, den oberen Antheil beherrschen, und diese
sich mit ihrer Herrschaft nicht weiter ausdehnen. Und Se. Hoheit hat zwei Bojaren als
Abmarker bestimmt, daß sie nach Jsworestie abgehen, das Gut genau zur Halbscheid abrainen,
und auf beiden Antheilen auch Marksteine setzen. Der untere Antheil soll dem Kloster
Moldowizä, der obere aber den Keschko's gehören. V. J. 7276/1768, Jäner 24. —
Charter: 229
Date: 99999999
Abstract: 245. Antrag der groß. Bojaren an Gregor Alexander Gika, Woewoden: — 166 — Sie
haben es für gut erachtet, daß die Schänkhäuser vom Klo ster eine Stunde Wegs entfernt
seien; auf den Gütern der Klöster nur der Jgumen den Ausschank und Schänkhäuser habe;
Fronzufuhren nur jene leisten, welche ein Joch Ochsen haben und zwar: vier Mierzen auf ein
paar Ochsen, die Mierza zu sechsund- sechzig Oka im Zinut von Sucewa; von andern Gütern zu
drei Mierzen auf ein paar Ochsen und von den Gütern jenseits des Prut zu zwei Mierzen.
Nach diesem Antrage hat auch Se. Hoheit, der Woewod, ver ordnet, und auch sein Petschaft
beigedrückt. V. J. 7273/1765, Jäner 15. —
Charter: 62
Date: 99999999
Abstract: 68. Vor Se. Hochheiligkeit Hr. Theofan, Metropoliten von Sucawa, Hr, Georg,
Bischof von Radauz, Hr. Agathon, Bischof von Roman und Hr. Stroic, gr. Kanzler, haben sich
die Kälugär von Moldowizä mit Michäileskul, dem Urkundner, verglichen, auf daß
Michaileskul den Antheil Alexi's vom Dorfe Räciuleni, den er von dessen Söhnen gekauft,
dort behalte, wo ihn auch Alexi beseßen hat. Hiernach sollen weder der Urkunder, noch
seine Söhne, die Kälugär mehr verklagen für immer in Ewigkeit, noch anch die Kälugär mehr
weder über Michäileskul, den Urkundner, noch über seine Söhne, Klage — 92 - führen. Für
den Fall aber, als ein Theil gegen den andern Hader erhübe, wurde er mit einem
schrecklichen Fluche gebannet. Diese Schrift ist serbisch, versehen mit den Petschaften
der ob- genannten hochheiligen Erzhirten. V. J. 7094/1586, Janer 10. Sr. LXIX. Peter,
Woewoda, von Gottes Gnaden Hospodar des moldauischen Landes: wienach vor uns und unsern
moldauischen Bojaren unser Diener Stefan, der Kirchensänger, gekommen aus seinem guten
Willen, von niemanden genöthiget oder gezwungen, und verkaufte sein wahrhaftes Gut und den
Erkauf vermöge Kaufsur kunde, die er von den Vorfahren unsrer Herrschaft hatte, ein
Viertel vom Dorfe Korläzäl, das er vom Gregor Popesch erkauft hatte. Dieses verkaufte er
unsern Bethern, den Kälugärn des Klosters Moldowiza für siebenunddreißig einen halben
Silberthaler, neun ungarische Goldgulden und einhundert achtzig tatarische Gulden. Und sie
haben ihm vor uns vollständig bezahlt. Gleichfalls kam vor uns und unsere moldauischen
Bojaren unser Diener Turkul und sein Eheweib Tudoska, Nastast's Tochter, Anna's (der
Tochter des Roman Jlescheskul's) Enkelin und verkaufte ihr wahres Vatergut, die Hälfte von
einem Viertel des obbeschriebenen Dorfes Korläzäl. Dieses verkaufte sie unsern ovbenannten
Bethern für zweihundert fünfzig tatarische Gulden. Hernach kam gleichfalls vor uns und
unsere Bojaren Johann Roschka aus seinem guten Willen, von niemanden gezwungen, und
verkaufte auch die Hälfte von einem Viertel des obbeschriebenen Dorfes Korläzäl ebenfalls
unsern obbenannten Bethern, den Kälugärn von Moldowiza. Und sie haben ihm alles
vollständig bezahlt, aber« mals zweihundert fünfzig tatarische Gulden. Deshalb soll es
ihnen auch von uns eine Handveste sein mit allen Einkünften. Und niemand soll sich drein
mischen vor diesem unsern Briefe. Der Herr hat's gesagt. Geschrieben zu Jass' im Jahre
7095/1587, im Mai, am 22. (P. P.) Sieger. Stroic, gr. Kanzler, hat ihnen die Urkunde
gemacht. Stefan, Kanzler. Demeter. Sr. — 93 —
Charter: 80
Date: 99999999
Abstract: 87. Jeremiä Mogila, Woewoda, gibt den Kälugärn des heil, Klosters Moldowiza die
Macht und Gewalt, auf ihrem Gute Wama ihre Wiesen gegen Kämpul-lung hin zu beherrschen,
wie sie ihnen die Schrift des Woewoden Peter, da, wo sie abgemarkt wurden, andeutet. V. J.
7106/1598, Juni 16. Sr,
Charter: 237
Date: 99999999
Abstract: 253. Zeugnis von allen Leuten aus Wamä, gegeben in die Hände Antons, Jgumens
von Moldowizä, die gründlichst bewahr- heiten, wienach das Gut Unter-Sworistie ein
aufrechtes Gut Mol- dowiza's sei, das Geschlecht Keschko sich in Unter-Sworestie nicht
eingemischt habe, Keschko's Vater in Ober-Jsworestie ansäßig ge wesen, und Peter Keschko
ein Haus offenbar auf klösterlichem Grunde erbauet habe. Ein sehr glaubwürdiges Zeugnis.
V. J. 7274/1766, Dec. 26. - Gregor Johann Kalimach.
Charter: 46
Date: 99999999
Abstract: 52. Alexander, Woewoda, Sohn des Woewoden Bogdan, Enkel des Woewoden Stefan des
alten, schreibt: wienach Efrem, Jgumen, mit all' dem Vereine des heil. Klosters Moldowiza
gekommen, und sich mit großer Klage und einem Zeugnisse der Rainnachbarn von ringsum
beschweret habe: wienach sie auf die Hälfte des Dorfes Rä- ciuleni, das ein Erkauf seines
Vaters, des Woewoden Bogdan, und ein Tausch für das von der Dashbigin dem heil. Kloster
geschenkte Dorf Baicana ist, eine Urkunde gehabt, die wie Se. Hoheit selbst wiße, in den
Tagen des Woewoden Stefan, Heuschrecke, durch Sturs'a, gew. Kämmerer, dem heil. Kloster
weggenommen wurde. Deshalb habe nun Se. Hoheit mit dieser Handveste gegeben, und seinem
heil. Kloster bekräftiget diesen obbeschriebenen Antheil Räciuleni, der zuerst vom Vater
Sr. Hoheit, dem Woewoden Bogdan, gegeben worden, auf daß er dem genannten Kloster eine
Handveste sei mit allen Ein künften. Und die Markung des oberwähnten Antheils soll von
allen Seiten nach dem alten Gemärke sein. V. J. 7066/1558, März 30. Sr. — 86 — Bogdan.
Charter: 75
Date: 99999999
Abstract: 82. Georg Cachtir gibt dem Kloster Moldowiza ein Buch und einen neuen
Mess'mantel, auf daß man seinen Vater Apostol, seine Mutter Chirisa, sein ganzes
Geschlecht und ihn selbst in die Ge- denknis schreibe, und ihrer täglich gedenke. V. I.
7104/1596, Juli 16. -
Charter: 181
Date: 99999999
Abstract: 193. Markbrief von — — — —— — — — wienach er auf Befehl Michael Sturs'a's,
Mundschänks, und Jspra- wniken des Zinuts Sucewa, abgegangen sei und die strittigen Gründe
der Räciulcner, Räschcer und Bäjer-Markung abgerainet habe. V. J. 7256/1748, August 7. —
Konstantin Nikolaus.
Charter: 3
Date: 99999999
Abstract: IHM. Von Gottes Gnaden wir Alexander, Woewoda, Hos- podar des moldauischen
Landes, thun kund durch diesen unsern Brief Allen, die solchen sehen, oder ihn hören:
wienach wir für unsere Seele gemacht haben, für die Seelen uns'rer Vorältern und für
unsere Gesundheit und haben gegeben dem Kloster der Verkündigung der reinsten
Gottesgebärerin, welches an der Moldowizä liegt, die Maut an der Moldowiza, eine Handveste
mit allen Einkünften für immer in Ewigkeit. Und hierauf ist die Beglaubigung unserer Herr
schaft des obgenannten Alexander, Woewoden, und d. B. d, Hr. Stanislaw Rotompan; d. B. d.
Hr. Michailaschew; d. B. d. Hr. Shursh; d. B. d. Hr. Shumetatew; d. B. d. Hr. Negrin; d.
B. d. Hr. Oan, Hofrichters von Socawa; d. B. d. Hr. Grin- kow; d. B. d. Hr. Sohnes des
Bärlic; d. B. d. Hr. Wlad, des Seraters; d. B. d. Hr. Spenin; d. B. d. Hr. Wlad,
Hofrichters; d. B. d. Hr. Schandrischorow; d. B. d. Hr. Jazkow; d. B. d. Hr. Stan
Preuteski; d. B. d. Hr. Domonkusch, Truchseßen; d. B. d. Hr. Masch, Mundschänks; d. B. d.
Hr. Stan, Käm merers und Schatzmeisters; d. B. d. Hr. Jugschin und die Be glaubigung all
nnsrer großen nnd kleinen Bojaren. Und nach unser'm Leben, wer in unserem Lande Hospodar
sein wird, entweder von unseren Kindern, unseren Brüdern oder unserem Geschlechtsstamme,
oder wer immer nach ihnen, der soll unsere Schenkung nicht um stoßen. Wer sie aber
umstoße, der soll verflucht sein von Gott, dem Herrn, von seiner reinsten Mutter, von den
heiligen und oberen zwölf Aposteln, den dreihundert achtzehn heil. Vätern von NMa und
allen Heiligen. Ein solcher- soll gleich sein dem Jnda Jskariot, dem verfluchten Arias und
den Juden, die zu Christus, unser'm Er löser, geschrieen: sein Blut über uns und unsere
Kinder! Und zur Bekräftigung Dieses haben wir unserm getreuen Bratie, Kanzler, be fohlen,
zu schreiben und unser Petschaft beizuhängen. Zu Socaw, im J. 6917/l409, Nov. am 18. Sr.
(H. P.) 4M, Von Gottes Gnaden wir Alexander, Woewoda, Hospodar des moldauischen Landes,
machen bekannt mit diesem unsern Briefe Allen, welche solchen sehen, oder ihn vorlesen
anhören: was maßen wir wegen dem Seelenheile uns'rer Vorältern und für unsere Gesundheit
gemacht haben, und haben unserm neu erbauten Kloster an der — 57 - Moldowiza, allwo die
Kirche der Verkündigung der reinsten Gottesge- bärerin ist, gegeben die Gebirge,
namentlich den großen und kleinen Suhard. Und das Gemärke dieser Gebirge fängt an ans dem
Wirbel Shirepä, der oberhalb dem kalten Bronnen ist, zur klei nen Koschna; auf dieser
abwärts zum Ahornwäldchen; und von dort hinab zur großen Koschna; und von dort anf der
großen Koschna zum Fuße des großen Suhard; und von dort gerade auf wärts in den Wirbel des
Suhard; und von dort stets fort auf dem Wirbel des Suhard bis in den Ursprung der Rußaja;
und von dort auf dem Bache abwärts bis zum Waßer Bistriza; und von dort auf der Bistriza
abwärts in die Mündung des Baches des kalten Bronnens; und von dort auf dem Bache des
kalten Bronnens in den Wirbel Shirepä, wo wir zuerst angefangen haben. Also ist die
Markung, auf daß all dies dem genannten Kloster eine Hand- veste sei mit allen Einkünften.
Und hierauf ist unserer Herrschaft Versicherung des obbenannten Woewoden Alexander; d. V.
d, Hr. Stanislaw Rotompan; d, V. d. Hr. Michailesch; d. V. d. Hr. Shursh; d. V. d. Hr.
Shumetatew; d. V. d. Hr. Negril; d. V. d. Hr. Jon, Hofrichters von Socawa; d. V. d. Hr.
Grinkow; d. V. d. Hr. Bärlic; d. V. d. Hr, Wlad, des Sereters; d, V. d. Hr. Spe- nin; d.
V, d. Hr. Wlad, Hofrichters; d. V. d. Hr. Schandrischor; d. V. d. Hr. Jazkow; d. V. d. Hr.
Preuteski; d. V. d. Hr. Do- monkuß, Truchseßen; d. V. d. Masch, Mundschänks; d. V. d. Hr.
Stan, Kämmerers, und die Versicherung all unserer großen und kleinen Bojaren. Und nach
unserm Ableben, wer Hospodar unseres Landes Moldau sein wird, von unseren Kindern,
Brüdern, oder wer er immer sei, der soll ihnen unsere Schenknis nicht verderben, sondern
solche bekräftigen; wer ober solche verderbete, der soll von Gott, dem Herrn, von seiner
reinsten Mutter und allen Heiligen verflucht sein. Und zu mehrerer Bekräftigung all des
Obgeschriebenen haben wir unserm getreuen Bratie, Kanzler, befohlen, dies zu schrei ben
und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern Briefe. Geschrieben zu Sucawa i. J.
6918/1410, im Monat Hornung den 15. Sr. (H. P-)
Charter: 169
Date: 99999999
Abstract: 179. Gregor Gika, Woewoda, gibt dem Kloster Säkul eine nach dem Rainbriefe v.
J. 7247/1739, Hornung 28. aber ausführ licher verfaßte Urkunde, die alle Streitigkeiten
und Abrainungen Dmnbräwizä's und Räciuleni's umfaßt und jenen achten Theil Deleu's, den
dieser dem Kloster Säkul geschenkt hat. Die Urschrift ist im Kloster Säkul. V. J.
7248/1740, März 27. — Konstantin Nikolaus.
Charter: 131
Date: 99999999
Abstract: 138. Duka, Woewoda, gibt dem Jgumen und dem ganzen Vereine des heil. Klosters
Moldowiza die Macht und Gewalt, etliche Grundstücke und Wiesen, die ihnen Leute aus Wama
an die Käm- pulunger verkauft haben, zu besitzen und zu beschirmen; indem die Wamer, als
Hörige des Klosters, nicht ermächtiget waren, diese Gründe ohne Bewilligung desselben zu
verkaufen. V. J. 7177/1669, April 21. —
Charter: 268
Date: 99999999
Abstract: 284. Zigeuner Andrä, Sohn des Emanuel, Zigeuners aus Drugomirna, stellt dem
Jgumen Benedikt und dem ganzen Vereine des heil. Klosters Moldowiza eine Schrift aus, daß
er von Sr. Heiligkeit einen Klosterzigeuner, Namens: Gabriel, Sohn des Ale- rander
Brandabur, auf vier Jahre übernommen, um ihn die ganze Schmiederei, so wie er sie selbst
kenne, zu lehren. Nach vier Jahren habe er ihn unterrichtet dem Kloster Moldowiza
rückzustelleu, und ihm zugleich das ganze Schmiedewerkzeug und zwei Kälber zu geben. Wenn
er aber den Zigeuner im Handwerk nicht vollständig unter richtete, habe er dem Kloster für
je ein Jahr fünfzig Löwengulden zu zahlen. V. J. 7281/1773, Aug. 29. —
Charter: 14
Date: 99999999
Abstract: 15. Alexander, Woewoda, gibt seinem heil. Kloster Moldowiza die Hälfte des Sees
Kowur, entlang der Donau, die Hälfte des Flußes Jalpuch, der in den Kowur fällt, die
Hälfte der kleinen Seen, die aus dem Kowur sind, die Hälfte Zoll von Fischen am Waßer und
auf dem trocknen Lande von allen Seiten und die Hälfte von Allem, so viel dort von
Rechtshadereien und Strafen eingehet. V. J. 6957/1449, Aug. 26. Sr.
Charter: 214
Date: 99999999
Abstract: 229. Johann Theodor, Woewoda, gibt dem Jgumen und dem ganzen Vereine des heil.
Klosters Moldowiza eine Urkunde: daß es ihnen zustehe, die Güter des Klosters, namentlich:
das ganze Dorf Wama, Fälticeni, Sworiste, Mitestie, mit Säräceni zu beherrschen; ferner
den Zehent von Aeckern, Heuwiesen, Bienengärten und zwar: von je fünfzig Bienenstöcken
einen, bei wenig'ern aber von jedem Stock einen Para zu nehmen. Auch sei es in den Dörfern
nicht gestattet, auf einer Grundstätte ohne Vorwißen des Jgumens Getränke zu verkaufen,
sondern nur jene, die vorläusig mit dem Jgumen diesfalls übereingekommen sind und zahlen,
die mögen solche alsdann verkaufen. V. J. 7267/1759, Juni 29. —
Charter: 200
Date: 99999999
Abstract: 213. Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, an Bastl Baschota, gew. gr.
Beckenhälter, und Konstantin Länä, Beckenhälter, infolge Klage Sr. Ehrwürden, Georg's,
Jgumen's des Klosters Moldowiza, haben sie sich mit Stefan Popeskul, Thorwarden, in das
Dorf Wama, einem Gute des Klosters Moldowiza, in das untere Gemärke, das mit Stulbikani
und Bukurestie, Gütern des Klosters Woronez, rainet, zu begeben, den strittigen Grund, den
die Kcilugär von Woronez dem Kloster Moldowiza genommen, zu untersuchen, das Gemärke nach
den alten Zeichen herzustellen, und in die Hände des Jgumens von Moldowiza auch einen
Markbrief auszustellen. Auch sollen sie zwischen den Jgumnen von Moldowiza und Woronez
wegen den zwei Gütern, — Berkischestie und Säräceni am Seret, — die Erhebung Pflegen, wie
auch wegen einem Gebirge, Namens: To- oeresk, und, wie der Beweis ausfällt, ihnen den
Rechtsspruch geben. V. J. 7264/1756, Juni 25. —
Charter: 213
Date: 99999999
Abstract: 228. Pachomi und der ganze Klosterverein von Slatina stellen dem Jgumen Georgi
und dem Vereine zu Moldowiza eine Schrift aus, wienach beiderseits dieser Tausch
geschehen: Das Kloster Slatina habe dem in Moldowiza einen Zigeuner, Namens: Paul Basian,
gegeben, das Kloster Moldowiza aber dem in Slatina einen andern Zigeuner, Namens:
Zachariä, einen Schmid, samt Zigeunerin und Kind überlaßen. Auch haben sich die Klöster
gegenseitig Schriften ausgestellt, V. I. 7267/1759. —
Charter: 235
Date: 99999999
Abstract: 251. Verschreibung von einigen Leuten aus Moldowizä, als: Johann Warnaw, Simon
Butnäreskul, Eftimi Eoban, Lupul But- näreskul, Gregor Sondra, — Jokob, Sohn des Käruz, —
Mathiä, Sohn des Bätek, gegeben in die Hand Sr. Heiligkeit, des Vaters Anton, Jgumen's,
und des ganzen Vereins des Klosters Moldowiza, des Jnhaltes: Se. Heiligkeit habe eine
landesherrliche Schrift ge bracht, auf daß man jene, welche neben dem Kloster seßhaft
sind, aufhebe, und sie anderswo, — auf einen anderen Ort, wo auch andere Leute seßig sind,
— übersiedle. Da nun der Schultes von Kämpul-lung die neben dem Kloster Seßhaften
versetzen wollte; so haben sie ihn gebethen, sie noch drei Wochen zu dulden, wornach sie
unfehlbar aus der Nachbarschaft des Klosters wegziehen werden. Es habe ferner jedermann
dem Kloster je einen Stog Heu und ein Scharwerk beim Mähen zu machen, das Heu
aufzuschobern, und zur Zeit der Waßerweihe einen Schlitten Heu zuzuführen, auch je eine
Fronfracht, woher es befohlen wird, zu leisten, nämlich je drei Mierzen Getreide von
jedem, der einen Wagen und ein paar Ochsen hat, je sechs Viertel aber von jedermann, der
nicht Wagen und Ochsen hat. Auch sollen die Schanken ohne Wißen und Willen des Jgumen's
was immer für eine Art Getränke nicht verkaufen dürfen u. s. w. Diese Verschreibung wurde
ausgefertiget im J. 7274/1766, Septemb. 4. —
Charter: 174
Date: 99999999
Abstract: 185. Nikolaus, Woewoda, gibt dem Jgumen German von Moldowiza eine Schrift: daß
es ihm freistehe, Leute auszusenden, um die Zigeuner, die sich zerstreut haben,
zurückzubringen. V. J. 7252/1744, Juni 21. -
Charter: 248
Date: 99999999
Abstract: 264. Zeugnis der Leute aus dem Dorfe Bärlinzä für Se. Heiligkeit, den Vater
Anton, Jgumen des heil. Klosters Moldowiza, des Jnhaltes: daß sie sich nach dem Abzuge der
Moskalen aus dem Vestungsbereiche auf dem Klostergute Oprischeni ansäßig gemacht und nun
dort bei zwanzig Jahre leben. So lange sie nun dort seien, habe Stärc'a vom Teiche
abwärts, das Kloster aber vom Teiche aufwärts das Gut beherrschet. V. J. 7276/1768, Juni
19. - — 175 -
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