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Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter125
Date: 99999999
Abstract 132M. Jm Namen Gott des Vaters, des Sohnes und des heil. Geistes, der unzertheilten Dreieinigkeit. Jch Diener meines Gott des Herrn, und meines Erlösers Jesu Christi, kniebeugend vor der unzertheilten Dreifaltigkeit. Wir Basil, Woewoda, von Gottes Gnaden Hospodar des mol dauischen Landes. Meine Herrschaft hat wohlthätig, mit unserm guten Willen, mit reinem und erleuchtetem Herzen, aus unserer ganzen Seele und mit Gottes Hilfe dem heil. Kloster Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der reinsten Jungfrau'n und Gottesgebärerin ist, die Markung nach der vom heil. Kloster vorgewiesenen Urkunde seines Stifters, Alexanders des alten, rühmlichen Angedenkens, der im J. 6918/1410 Herr des Landes Moldau war, so erneuert und bekräftiget, - 108 - wie derselbe dazumal das Gemärke für das heil. Kloster, allwo solches in den Bergen mit den ungarischen Marken zusammenkommt, gemacht hat, namentlich: vom großen und kleinen Suhard, dann an den Bergen: Raräul und Thoderesku, Das Gemärke beginnt: von dem Wirbel Shirebä, der oberhalb dem kalten Bronnen ist, zur kleinen Koschna; auf dieser hinab zum Ahornwäldchen, und von dort hinab zur großen Koschna; und von dort auf der großen Koschna zum Fuße des großen Suhard, und von dort gerade aufwärts in den Wirbel des Suhard bis zum Ursprunge des Baches Rußa; und von dort auf dem Bache hinab zum Waßer Bistrizä; und von dort auf diesem hinab bis zum kalten Bronnen und in den Wirbel Shereba, von wo begonnen wurde. Also wird hierüber dem ge nannten Kloster diese unsere Urkunde und erneuerte Bekräftigung samt allen Einkünften gegeben. Und hierauf ist unserer vorgenannten Herrschaft Versicherung (Beglaubigung) wir Basil, Woewoda, und unserer Herrschaft allerliebsten Sohnes, Stefan des Woewoden, die Versicherung unserer Bojaren: d. V. d. Hr. Thodoresku, gr. Hofrichters des untern Landes; d. V. d. Hr. Toder Petricaik, gr. Hofrichters des oberen Landes; d. V. d. Hr. Gabril, Hetmans und Sucawer Parkalaben; d. V. d. Hr. Balan und Apostol, Parkalaben von Hotin; d. V. d. Hr. Petrasku, Parkalaben von Nemz; d. V. d. Parkalaben von Roman; d. V. d. Hr. Apostol K«t<rrHu, Kämmerers; d. V. d. Hr. Gregor Ureki, gr. Schwertträgers; d. V. d. Hr. Jordaki, Schatzmeisters; d. V, d. Hr. Toma, Truchseßen; d. V. d. Hr. Lupul Preseskul, Beckenhälters; d. V. d. Hr. Kosta, Marstallers; und die Versicherung all' unserer großen und kleinen Bojaren. Und nach unserm Ableben, wer Herrscher sein wird von unseren Kin dern, oder unseren Sippen, oder wen Gott zum Herrscher unsers Landes Moldau erwählen wird, der soll unsere Schenknis und Be kräftigung nicht umstürzen, sondern soll selbe geben und bekräftigen, weil diese wahre Gemarkung von uralten Zeiten her ihr Eigenthum ist. Und zu mehrerer Beglaubigung und Bekräftigung all' des Obbe- schriebenen haben wir unserm getreuen und geehrten Bojarn Hr. Gabrilasch, gr. Kanzler, befohlen dies zu schreiben und unser Pet schaft beizuhängen diesem Briefe. Geschrieben hat's Michae Tentul, gew. Kanzler, im J. 7150/1642, im Monate März, den 30. Tag. Wir Basil, Woewod. (H. P.) Sr. — 109 —

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Charter121
Date: 99999999
Abstract 128. Basil, Woewoda, gibt dem Jgumen von Moldowiza, oder wen immer er sonst absenden mag, die Macht und Gewalt, vermöge Urkunde Sr. Hoheit: seine Leibeigenen aus Mitestie, dem Dorfe des heil. Klosters, zu sammeln, wo er sie immer fände, beim Kragen zu nehmen und sie mit all' ihren Viehstücken ins Dorf Mitestie zu rückzubringen. V. J. 7142/1634, Mai 20. — - 107 —

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Charter107
Date: 99999999
Abstract 114. Vor Radul, dem Woewoden, haben die Kälugär des heil. Klosters Moldowiza mit Gregor Cuwlik, Johann Mesechenesk und Michalce, gew. Thürsteher, wegen einem See, Namens: Kowor, ge rechtet. Da nun die Kälugär die Schenkungsurkunde des alten Peter, des Woewoden, und die Schrift mit der Bestätigung der Gerichtskosten des Woewoden Jeremiä vorgewiesen, wienach sie mit diesen Leuten gerechtet und sie überwiesen haben; so hat auch Se. Hoheit dieselben abgewiesen, dem Kloster aber die Herrschaft auf jenem See Kowur's mit allen Einkünften bestätiget. Die Kälugär aber haben abermals zwölf Gulden Kosten in die Schatzkammer gezahlt. V. J. 7125/1617, Jäner 15. Sr.

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Charter250
Date: 99999999
Abstract 266. Gregor Johann Kalimach, Woewoda, schreibt an Se. Ehrwürden Hr. Makari. Sachwalter von Sucawä: der ehrwürdige Anton, Jgumen von Moldowiza, habe Sr. Hoheit vorgestellt, daß Räciuleni, ein Gut des heil. Klosters Moldowiza, vom Gute Baja, des Joniz Kantakosino, gr. Schatzmeisters, vielen Schaden und Ein griffe erleide. Da es nun nothwendig war, das klösterliche Gemärke Räciuleni's gegen das genannte Gut Baja abzurainen und auch von Seite des gr. Schatzmeisters, der Zeltwart Konstantin Gändul, als Abrainer abgeordnet worden, so hat der Jgumen von Moldowiza seinerseits nun Se. Heiligkeit Makari, Sachwalt von Sucawa, ge bethen. Se. Hoheit hat demnach den Obgenannten geschrieben, daß sie zur Untersuchung und Absonderung des genannten Gutes abgehen und das Gut Moldowiza's, Räciuleni, gegen das von Baja des gr. Schatzmeisters abgränzen, das Gemärke mit Steinen bezeichnen und auch einen gefertigten Markbrief ausstellen. V. J. 7276/1768, Aug. 5. —

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Charter147
Date: 99999999
Abstract 155. Michael Rakowiz, Woewoda, besiehlt durch einen Brief Sr. Heiligkeit, Hr. Kalistr, Bischof von Rädäuz, den Bojaren: Konstantin Sbera, gew. gr. Zeltwart, und Basil Ciudin, Schulte- sen von Kämpul-lung, daß sie auf die von den Kämpul-lungern beeinträchtigte Markung eines Klostergutes von Moldowiza abgehen und das Gemärke von Zeichen zu Zeichen genau in Augenschein nehmen. Auch sollen sie, da von den Klostergründen niemanden — weder zu verkaufen noch zu kaufen — erlaubt ist, alle Häuser der Kämpul-lun- ger zerstören, so viel sie in der Markung des Klosters vorsinden, die Kämpul-lunger selbst von dem Grunde des Klosters abschaffen und dessen Markzeichen bekräftigen, auf daß sie auch Se. Hoheit dem Kloster mit einer Handveste erneuere, und so in dessen Gemärke nicht mehr eingedrungen werde. Allen sei übrigens auch diese Bestimmung kund gethan, daß den Klöstern frei stehe, alle ihre Güter von den Käufern, Eintauschern 8' - 116 — oder von jenen, die solche von nun an kaufen werden, auch dann zurückzunehmen, wenn sie auch die Kälugär selbst verkauft oder vertauscht hätten. Auch sollen derlei Käufer ihres Geldes ver lustig sein. Also hat Se. Hoheit festgesetzet, V. J. 7226/1718, April 26. OI.VI. Wir Michael Rakowiz, Woewoda, von Gottes Gnaden Hospodar des moldauischen Landes, thun kund mit diesem Briefe meiner Herrschaft Allen, denen es zu wißen ziemet: wienach vor uns und unsere moldauischen großen und kleinen Bojaren gekommen unsere Bether, die Kälugär des heil. Klosters Moldowizä, und haben große Beschwerden gegen die Leute von Kämpul-lung vorgebracht, sagend: daß sie in die Markung des heil. Klosters eingedrungen und darauf Häuser und andere Unterkünfte erbaut, vorwendend, daß sie es mit Geld erkauft und nun als ihr Gut hätten. Da nun meine Herr schaft ihre Beschwerde vernommen und die Kälugär Urkunden von den alten Landesherrn vorgewiesen, worin die Markzeichen beschrieben und mit einem Fluche gebannt sind, haben wir einen Brief meiner Herrschaft an den Vater und unsere Bether, Hr. Kalistru, Bischof von Radauz, und an unsere Bojaren, den Hr. Konstantin Sbiera, gew. gr. Zeltwart, und Basil Ciudin, gew. Kämmerer, Schultesen zu Kämpul-lung, geschrieben, daß sie dort hin gehen und jenes Ge- märke, wie es die Handvesten des Klosters von Markzeichen zu Zeichen weisen, in Augenschein nehmen; und soviele von den Kämpul-lungern erbaute Häuser sie auf der Markung des heil. Klosters vorfänden, die sollen sie alle zerstören; denn ich habe erachtet, daß es niemanden gestattet sei, von der Markung der heil. Klöster weder zu kaufen noch zu verkaufen. Falls aber auch jemand gekauft hätte, so mag er den Schaden tragen, weil er arg gegen die Richtschnur der heil. Gesetze gekauft und den Gewinn davon hatte, daß er bis izt daraus Ernährung gezogen. — Also nach dem Befehle meiner Herrschaft sind die Herren zugleich mit Sr. Heiligkeit, dem Vater Hr. Kalistru, Bischof, dahin gegangen und von Zeichen zu Zeichen, wo die Hand- veste des verstorbenen Woden Alexander hindeutet, forschend, haben sie einige Häuser und Hürden der Kämpul-lunger offenbar auf der Markung des heil. Klosters Moldowiza und inmitten der Heuwiese — 117 — errichtet gefunden. Auf die Frage an die Kämpul-lunger, ob sie auf jene Gründe eine landesherrliche Urschrift oder irgend eine Ver- schreibung von allfälligen erbeigenthümlichen Gutsbesitzern hätten, haben sie den Herrn nichts vorweisen können, außer, daß sie als Rechtfertigung vorgebracht, daß sie dieselben von den Hörigen des heil. Klosters erkauft hätten. Da sie sich also auf diese Art verge- wißert, daß die Kämpul-lunger mit Arglist in die Güter des heil. Klosters Moldowizä eingedrungen und sich auf den klösterlichen Mar kungen erbbegütert gemacht, haben wir Befehl gegeben, ihnen die Häuser wegzubrennen und sie aus jenem Gemärke gänzlich auszutreiben. Auch soll von nun an ohne Willen der Kälugär niemand in das Gut des heil, Klosters eindringen. Deshalb haben wir auch von meiner Herrschaft den Kälugärn jene Markzeichen, wie sie in den alten Urschriften ihrer Stifter vorkommen, erneuert und bekräftiget. Anfangend das Gemärke jenes Dorfes des heil. Klosters Moldowizä, das Wama heißt, erstlich: von der Furt über die Moldawa, unter halb des Dorfes Kämpul-lung mit der Wiesmahd gerade an der Mündung der SiHnesa und dann Bachaufwärts bis zum Ur sprunge; von dort zur Moschuls Mägura, und von dort zur Räskoala und zur Aspen-Mägura, und von dort zum Salzbründel, und weiterhin zum Eschenberg, gerade auf den Bach Saka, und hinab auf den Bach bis wo er in die Moldawa fällt. Von dort über die Moldawa zum Bach der Schanze, und diesen Bach auf wärts zum Wirbel des Deal mare mit allen Quellen, die in die Moldawa und Moldowiza abfließen, und von dort immer auf der Schneide des Deal mare zum Ursprunge des Frumoßul und wo er in die Moldowiza fällt, und von dort über die Moldowiza in die Mündung des Baches Dea, und von dort auf den Wirbel des Gränzabhanges, und von dort an den Ahornberg, wo er in die Moldawa bei der Furt unterhalb des Dorfes Kämpul-lung abfallet, von wo zuerst begonnen worden. Deshalb soll dies dem heil. Klo ster Moldowizä auch von meiner Herrschaft ein gerechtes Vater- und Ahn-Gut und eine Bestätigungsurkunde mit allen Gemärken und allen Einkünften sein, unabänderlich in Ewigkeit. Wer es aber versuchen sollte, in jenes Gemärke, das oben beschrieben, einzudrin gen, auf dem soll der Fluch lasten, der in der Urkunde Sr. Herr schaft des alten uud guten Alexander, Woewoden, geschrieben steht, und soll keine Vergebung sinden. Dies hab' ich gegeben nnd — 118 - bekräftiget, auf daß es unabänderlich bestehe. Und niemand Andrer hat sich darein zu mischen vor diesem Briefe unsrer Herrschaft. Jn Jass' im J. 7227/1719, im Mon. April, am 15. im vier ten Jahre der dritten Beherrschung. Wir Michael Rakowiz, Woewoda. (P. P-) Axenti, der Urkundner. R.

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Charter65
Date: 99999999
Abstract 72. Peter, Woewoda, gibt den Kälugärn des heil. Klosters Moldowiza eine Urkunde: daß sie bekräftiget und bemächtiget seien, an einem Bache, genannt Topliza, am Rande der Stadt Baja, eine Mühle zu errichten, da sie vom Scholtus aus Baja und andern guten Leuten ein Zeugnis beigebracht, daß der Mühlgrund ihnen gehöre. Auch haben sie Urkunden darüber von andern alten Lan desherrn. V. J. 7099/1591, April 15. Sr. Aron.

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Charter171
Date: 99999999
Abstract 182. Alexander Sturs'a, Kanzler; Konstantin Rasul, Hof richter; Konstantin, gr. Schwertträger; Theodor Paladi, Schatzmeister; und Aristarch, Schwertträger: Statthalter. — Se. Heiligkeit Vater German, Jgumen des heil. Klosters Moldowiza, habe das aufrechte Gut des Klosters zu beherrschen, nämlich: einen Bach, der längs der Stadt Baja fließt, mit den Mühlstätten vom Anfange des Baches, bis wo er in die Moldawa fällt, dann den Grund des Absteige hofes, eine Brauerei und vier Gründe höriger Häuser, die in der Stadt Baja sind. Wegen diesen hatten die Kälugär mit den Städt lern von Baja vor dem Bojarenrathe einen Rechtsstreit und im Er kenntnisse des Bojarenrathes vor Sr. Hoheit Konstantin, dem Woe- woden, blieb es dem Kloster, sie zu beherrschen. Deshalb sollen sie sie beherrschen mit dem ganzen Grunde und allen Einkünften, als ein aufrechtes Klostergut. V. J. 7251/1743, Aug. 15. —

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Charter262
Date: 99999999
Abstract 278. Verschreibung der Leute aus Wamä, einem Gute des Klosters Moldowizä, gegeben in die Hände des Hr, Georg, Mund- schänks, Schlütes von Kämpul-lung, des Jnhaltes: wienach es der selbe auf sich genommen, und auch sie sich verpflichtet haben, dem Kloster Moldowizä jährlich zwölf Tage zu arbeiten, den Zehent von Allem zu geben, und ihnen nicht zustehe, Getränke — auch nicht im mindesten — zu verkaufen. V. J. 7280/1772, August 10. — OOI.XXIX. Auf Befehl des geehrten Staatsrathes wurden wir infolge Klage, die Vater Benedikt, Egumen des Klosters Mol dowizä, beim Staatsrathe gegen die auch anwesenden Leute des Dorfes Wama, eines klösterlichen Gutes bei Kämpul-lung, überge ben, abgeordnet. Und es ward uns vom Staatsrathe befohlen, in das Dorf Wama zu gehen und alle Beschwernisse, die der Egumen gegen sie vorgebracht, zu untersuchen, (nämlich): wie sie nicht ,2* - 180 - nach den Hörigkeitssätzen des Staatsrathes ihre Dienstschuldigkeit, zwölf Tage jährlich abgearbeitet, und nicht den Zehent von Allem gegeben, — oder zwei Löwengulden je vom Hause und den Zehent von Allem entrichten. Ferner — wienach sie Schanken in ihrem Ge biete in dem klösterlichen Dorfe ohne Befragen des Egumens haben, und während des Sommers Schafhürden halten, wodurch das ganze Gras vertreten wird. Da wir uns aber dorthin nach Wama nicht begeben konnten, so haben wir die Leute aus Wama auf einen be stimmten Tag vorgeladen, und auch dem Egumen Benedikt geschrie ben, in die Stadt Sucewä herzukommen, um dem Auftrage gemäß alle Beschwerden, die er immer hätte, zu untersuchen. Da nun so wohl die Leute aus Wama als auch der Egumen aus Moldowizä hieher nach Sucewä gekommen, haben wir erhoben, ob sie die Schul digkeiten nach den Hörigkeitssätzen des Staatsrathes abgearbeitet haben, wobei der Egumen diese Sätze des Staatsrathes in der Hand gehalten, die verordnen, daß alle auf den Gütern des Klosters Mol dowizä seßhaften Bewohner entweder zwölf Tage jährlich zu arbeiten und den Zehent von Allem zu geben, — oder je vom Hause zwei Löwengulden und den Zehent von Allem zu geben haben. Auf die Frage, ob sie dem Kloster nach dieser Verordnung gearbeitet, haben sie erwidert, daß sie nicht gearbeitet haben, und nicht jährlich zwölf Tage arbeiten, sondern zwei Löwengulden je vom Hause und den Zehent geben werden. Da es aber in den Hörigkeitssätzen dem Willen des Gutsherrn überlaßen ist, ob er das Geld nehmen wolle, oder, wo nicht, daß man arbeite, so hat der Egumen von Moldowizä erklärt: das Kloster brauche nicht Geld, wohl aber, da jenes Dorf dem Kloster nahe liege, und es beim Kloster Arbeit gebe, an den festgesezten Tagen Arbeit — nicht aber Geld. Demnach haben auch wir er achtet, daß sie dem Kloster arbeiten, und nicht Geld entrichten. Da jedoch die Kämpul-lunger keine Unterwürsigkeit zeigten und Miene machten, nicht zu arbeiten, sondern Geld zu geben, so haben wir sie nach dem Auftrage mit Schlägen zum Gehorsam bringen wollen, da sie dann doch endlich den Schultes von Kämpul-lung, der auch da war, als Bürgen gestellt, daß sie alle angeordneten zwölf Tage jährlich in Arbeit des Klosters zubringen werden. Der Schulltes gab auch eine Verschreibung in des Jgumens Hände, daß sie nach der in seine Hände gegebenen Urkunde sich in die angeordneten Tage gehorsam fügen und von Allem, was sie auf dem Gute des Klosters — 181 —

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Charter4
Date: 99999999
Abstract 5M. Von Gottes Gnaden wir Alexander, Woewoda, Hospo. dar des moldauischen Landes, machen mit diesem unsern Schreiben — 58 - bekannt Allen, die solches sehen oder dessen Borlesung anhören: was maßen wir für unser Seelenheil gemacht haben, für unsere Vorältern und für unsere Gesundheit; und haben dem Kloster der Verkündigung der reinsten Gottesgebärerin, welches an der Moldo- wiza liegt, gegeben Mauten, eine Urkunde samt allen Einkünften von Ewigkeit zu Ewigkeit unverbrüchlich. Und das Gemärke dieses Dorfes beginnt an der Furt der Moldowa unterhalb des Dorfes Kamvul- lung mit der Wiesmahd, gerade an der Mündung des Baches Shäresa; dann bachaufwärts bis zum Ursprunge; von dort zur Moschul's Mägura; dann fort zur Räskoala und zur Aspen Mägura; von dort zum Salzbründel; und weiterhin bergaufwärts zum Eschen berg gerade auf die Sucha; sofort auf diesem Waßer abwärts, bis wo es in die Moldowa fällt. Von dort über die Moldowa in dem Bach der Schanze und diesen Bach aufwärts zum Wirbel des Deal mare und immer fort auf der Waßerscheide des Deal mare mit allen seinen Quellen, die in die Moldowa und Moldowiza abfallen, bis zum Ursprunge des Frumoß, und wo er in die Moldowiza fällt; von da über die Moldowizä in die Mündung des Baches Dea; und weiterhin auf den Wirbel des Grenzabhanges; und von dort zum Ahornberge, wo er unterhalb des Dorfes Kampul-lung in die Furt der Moldowa abfällt, wo zuerst begonnen wurde. Also ist die ganze Markung, auf daß das obbeschriebene Dorf auch von uns eine Handveste sei. Und hierauf ist die Beglaubigung oder Versicherung unsrer oberwähnten Herrschaft, des Woewoden Alexan der; die V, d. Hr. Stanislaw Rotompan; d. V. d. Hr. Michae- laschew; d, V. d. Hr. Shursh; d. V. d. Hr. Jon Shumetate; d. V. d. Hr. Negrin; d. V. d. Hr. Oan, Hofrichters von Socawa; d. V. d. Hr. Grinkow; d. V. d. Hr. Sohnes dcs Berlic; d. V. d. Hr. Wlad, des Sereter's; d. V. d. Hr. Spenin; d. V. d. Hr. Wlad, Hofrichters; d. V. d. Hr. Schandrischorow; d. V. d. Hr, Jazkow; d. V. d. Hr. Stan, Preuteski; d. V. d. Hr. Domonknsch, Truchseßen; d. V. d. Hr. Masch, Mundschänken; d. V. d. Hr. Stau, Kämmerers; d. V. d. Hr. Welca, Schatzmeisters: d. V. d. Hr. Tabuca; d. V. d. Hr. Obrisch; und die Versicherung all' unsrer großen und kleinen Bojaren der Moldau. Und nach unserm Ab leben, wer Herrscher unseres Landes Moldau sein wird, entweder von unseren Kindern oder Blutsverwanten, oder wen auch sonst Gott erwählen wird, Herrscher zu sein, der soll unsere Schenkung nicht - 59 — verwerfen, sondern sie befestigen und bekräftigen. Wer sich aber unterstünde, diese Schenkung zu verderben, oder wer einem solchen dazu verhälfe, der soll verflucht sein von unserm Gotte Jesus Christus, von dessen reinster Mutter, von Gottes vier heil. Evange listen, von den ersteren zwölf Christi Aposteln und den übrigen, von den dreihundert achtzehn heil. Kirchenvätern von Nikäa und allen weltlichen Kirchenversammlungen; er soll gleich sein dem Juda Jskariot und dem verfluchten Anas, und soll mit denjenigen seinen Theil haben, die zu Jesus Christus, unserm Erlöser, geschrieen: Sein Blut über uns! — Ein solcher soll gebannt und verflucht sein von allen Heiligen, da wir von jeher geglaubt und in der That darnach gelebt haben. Und zu mehrerer Bekräftigung all des Obgeschriebenen haben wir unserem getreuen Diener Bratie befohlen, unser Petschaft beizuhängen. Jn Socaw hat's Eliä, der Schreiber, geschrieben i. I. 6919/1411, im Monate April, den 14. Sr. (H. P-)

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Charter18
Date: 99999999
Abstract 19. Alexander, Woewoda, begnädigt das heil. Kloster Mol dowiza, und bestätiget, daß drei große Lastwägen dieses Klosters im ganzen Lande fahren können, nnd woher immer sie Fische oder Salz beiführen, sie nirgends einen Zoll zu zahlen haben. Auch von dem Honige aus ihren Bienenstätten haben sie keinen Zoll zu entrich ten u. s. w. V. J. 6961/1453, Jäner 1. Sr.

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Charter82
Date: 99999999
Abstract 89. Stefan, Woewoda, gibt und erneuert dem heil. Kloster Moldowiza die Herrschaft über zwei Mühlen in Baja, eine inmitten, die andere am Rande der Stadt, mit der Bierbrauerei, der Malze und vier Häuser Leibeigener, die er von Kleinschuldigkeiten und der gleichen befreit. V. J. 7108/1600, Jäner 30. —

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Charter203
Date: 99999999
Abstract 218. Schenknis des Priestermönchs, Hagi Serasim, Einsied lers vom Berge Raräul, gegeben in die Hände Sr. Heiligkeit des Hr. Georg, Jgumens, und des ganzen Vereins des heil. Klosters Moldowiza: wienach er aus seinem guten Willen sich vor dem heil, Kloster bußfertig zur Erde gebeuget, sich dem Kloster gewidmet, und demselben eine von ihm gemachte Einsiedelei des Raräu mit Allem gegeben habe. Auch hat er dem heil. Kloster einige Gründe in jenen Bergen gegeben, wie dies Alles gründlich in seiner Schenknis nachgewiesen wird. V. I. 7264/1756, Sept. 26. —

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Charter120
Date: 99999999
Abstract 127. Moise Mohila, Woewod, bestätiget und gibt dem heil. Kloster Moldowiza das Dorf Wokulestie, und die Leute dieses Dorfes haben den Rauchschoß an die Landesherrschaft nicht zu zahlen, son dern jährlich dem genannten Kloster zu entrichten. V. J. 7142/1634, Jän. 8. - Basil.

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Charter50
Date: 99999999
Abstract 56. Ich Johann, Anna's Sohn, Roman Jlischesku's Enkel, bekenne selbst und durch diesen meinen Brief, daß ich verkauft habe mein wahrhaftes Vater- und Großvatergut, die Hälfte von einem Viertel des Dorfes Korläzel mit fünf Häusern und einer zu diesen fünf Häusern dienstbaren Mühle, und habe sie dem Kloster Moldo wiza verkauft, von diesem heil. Kloster einhundert dreiundachtzig Guldw baar genommen, und all' dies ersterwähnte Geld vor Chari ton, dem Jgumen von Moldowiza, dem ganzen Klostervereine und guten Leuten, als: Stefan aus Korläzel, Toador des Pfaffen Sohn von dort, Stefan von dort, Jon Bukureskul, Jon, Sohn der Da- widin, Toma von dort, Jeremia von dort, Spiridon von dort, — 87 — Jroftei von dort, Jon Toma'ssohn, German, Sohn Bukureskul's, Toader, Stefan's Eidam, Berhjet, Sohn Toaders, Matia von Dra- gojestie und vielen guten Leuten erhalten. Auch hat Johann diesem Briefe sein Petschaft beigedrücket. Geschrieben zu Korläzel, im J. 7085/1577, Hornung am 26. Johann hat's geschrieben. (P. P.) Sr.

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Charter30
Date: 99999999
Abstract 34. Bogdan, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Handveste, des Jnhaltes: wienach er sich mit Stefan, dem Jgumen, berathen, und dem Kloster für sein Seelenheil zu Handen des genannten Jgumens 800 tatarische Gulden geschenkt habe, auf daß ihm jährlich ein Gedenknis gehalten werde am Samstage der Einbalsamerinen abends ein Seelenamt und am zweiten Tag darauf ein Hochamt ewiglich. Weiter ist der Woewoda mit den Vätern des genannten Klosters übereingekommen wegen des Eintausches von Baiceni, welches den Kälugärn die Ehefrau Jwan's des Küchen — 75 — Meisters bei ihrem Tode geschenkt hat. Diese nun haben vertrags mäßig mit dem Woewoden getauscht, und ihm diese Hälfte des Dorfes Baiceni, er aber dem Kloster die Hälfte des Dorfes Rä- ciuleni seinen Antheil mit allen Einkünften überlasten; auch hat der Woewoda dem Kloster diese Dorfshälfte Räciuleni bestätiget. Gegen jene aber, die diese Schenknis zerstören sollten, schreibt er einen großen und schrecklichen Fluch. V. J. 7022/1514, December 8, Sr.

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Charter100
Date: 99999999
Abstract 107. Stefan, Woewod, gibt, erneuert und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza ein Dorf, Namens: Onzeni, welches Dorf eine Schenkins des Woewoden Peter ist. V. J. 7120/1612, Jäner 30. Sr. Konstantin Mogila.

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Charter108
Date: 99999999
Abstract 115. Radul, Woewoda, gibt und bestätiget den Kälugärn des heil. Klosters Moldowiza ihr wahrhaftes Gut und ihre Schenknis vermög Vorrechtsbriefen, die sie von dem alten Peter, dem Woewo den, erhalten haben, und vermöge des vom Woewoden Jeremiä ge gebenen Rechtsspruches einen See, Namens: Kowur. Und auch Se. Hoheit bestätiget dem Kloster die Herrschaft über diesen See mit allen Einkünften. V. J. 7125/1617, Sept. 30. Sr.

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Charter185
Date: 99999999
Abstract 197. Konstantin Michael Gehan Rakowiz, Woewoda, schreibt an Dinul Kantakusino, gew. gr. Mundschänk, Jsprawniken des Zinut's Sucewa: Joaniki, Jgumen, und der ganze Verein des Klosters Moldowiza habe sich gegen die Bürger von Baja beschwert, daß sich diese auch nach der vom Basil Baschota, Beckenhälter, und Konstantin Ciudin vorgenommenen Abmarkung wieder erfrecht haben, in ein — 135 — Grundstück Räciuleni's einzudringen und dasselbe zu beherrschen. Der genannte Herr soll demnach dahin abgehen, die Sache erheben, von neuem abmarken und auch einen Markbrief ausstellen. V. J. 7258/1750, Jäner 10. —

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Charter183
Date: 99999999
Abstract 195. Markbrief der Bojaren: Basil Baschotä, Beckeuhälter, und Konstantin Ciudin, Beckenhälter. Ueber die Klage Sr. Heilig keit des Jgumens von Moldowiza: daß die Markung Räciuleni's — 134 — deshalb beaugenscheinigt werde, weil die Bäjer mit ihrem Gemärke dort eingedrungen, haben sich auf Befehl Sr. Hoheit, des Woewoden, obige zwei Bojaren dorthin begeben, die Schriften des genannten Klosters durchgangen und so die Handveste Bogdan, des Woewo den, v. J. 7222/1514, so wie die Schrift des Woewoden Alexander v. J. 7066/1558, Mai 30. Tag eingesehen. Aus diesen Urkunden habe sich nun herausgestellt, daß sieben Theile vom Dorfe Räciuleni das Kloster Moldowiza habe, der achte Theil jedoch dem Geschlechte des Hofrichters Ureke gehöre, welcher diesen Antheil auch ringsumher bezeichnet und mit Marksteinen besezt hat. Die abrainenden Bojaren haben nun diesen achten Theil Ureke's mitten durch die Markung abgemeßen und neunzehn Odgoanen — den Odgoan zu zwölf Klafter — und die Klafter zu acht landesherrliche Spannen — befunden. Auch die sieben Theile des Klosters, wurden sodann berechnet, auf jeden Theil neunzehn Odgoanen, was zusammen hundert dreiunddreißig Odgoanen ausmacht. Und das Gemärke kam darnach unterhalb der Räcinlener Kirche aus der Schanze hervor, die auf die Moldowa gehet; und es ward gerade mitten durch die Markung quer nach oben hin gemeßen, wo dann der Rand der Markung oben bei der Furt, die Rädeschener Furt genannt, heraus gekommen. Statt des Marksteines aber war dort eine Grube ge macht. Also haben diese zwei Bojaren abgegränzt. V. J. 7257/1749, Mai 20. -

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Charter225
Date: 99999999
Abstract 241. Verschreibung Basils, Enkels der Gapina, und seiner Brüder, auch Enkel der Gapina, vom Priester Johann Kelesch her, sowie auch ihres ganzen Geschlechtes, gegeben in die Hände des Hr. Stefan Bode: wienach sie verkauft haben ihr wahrhaftes Gut, sechs Tagwerk eines halben Weingartens, zu vier einem halben Löwen gulden das Tagwerk; und Hr. Bode hat ihnen alles Geld ganz aus bezahlt. Der Weinberg liegt aber beim obern Kreuz, und geht längs — 165 — dem Gemärke des untern Kreuzes hinauf an dem Antheile des Nikoar Gänska, (Bruder Zachiriä's,) der von Straße zu Straße anrainet, und zwar: gegen Osten bis an die Spitze der Felder abermals an der Straße. Diese Weingärten haben sie verkauft dem Stefan Bode im J. 7271/1763, Jan. 29. —

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Charter170
Date: 99999999
Abstract 180. Gedruckte Urkunde von Konstantin Nikolaus, Woewoda, wienach er in die Fußstapfen seines Vaters, des verstorbenen Nikolaus Alexander, Woewoden (seligen Andenkens), getreten und die Klöster, Erzpriester, alle Priester und Diakonen von allen Steuern be freit habe. V. J. 7250/1742, — OI^XXXI. Johann Konstantin Nikolaus, Woewoda, von Gottes Gnaden Herr des moldauischen Landes. Thun zu wißen Allen, denen es zu wißen zukommt. Sobald meine Herrschaft auf den Herrscherstuhl gekommen, haben wir — Willens, Allen eine allgemeine Bestimmung zu geben, nebst andern auch dies ernstlichst befohlen: Jedem Gutsherrn habe es zuzustehen, sein Gut zu beherrschen. Nun sind aber vor meine Herrschaft sämtliche Jgumnen aus allen heil. Klöstern des Landes erschienen und haben — 127 - eine große Klage vorgebracht, sagend: daß die Dörfer, welche die Klöster besitzen, samt den beuten mit alt' deren Dienst zumeist von den Bojaren gewidmet worden seien. Hievon haben jedoch die Klöster gar keinen Nutzen gehabt, ja auch jene, die nicht gewidmet waren, so wie die auf solchen Gütern Seßhaften haben wenig Nutzen gewähret; denn da es keine Richtschnur gebe, und auch der Jgumen nicht will kürlich befehlen wolle, wieviel sich gebüre, so haben die Leute nur nach Willkür, nicht aber nach dem, was Recht ist, gearbeitet. Des halb bathen nun die Jgumnen um Gerechtigkeit, wobei auch Jhre Heiligkeiten, die Bischöfe des Landes, und alle Hr. Bojaren gegen wärtig waren. Diese haben auch bezeuget, daß den Klöstern diese Unbill widerfahren sei, und es gerecht wäre, daß sie ihre Güter dem erlaßenen Befehle gemäß beherrschen. Hiebei haben auch alle Jgumnen einstimmig um einen Beschluß meiner Herrschaft gebeten: den Leuten, die auf den Klostergütern wohnen und keine Hörigen sind, eine Richtschnur vorzuzeichnen, wie viele Tage sie jährlich zu fronen haben, damit diese wißen, was jährlich ihr Dienst sei, und sie auch von den Jgumnen mit mehr nicht belästiget werden. Meine Herrschaft hat hiernach erwogen und mit allgemeinem Rathe verordnet: daß jeder Hauswirth, der auf einem Klostergute sitze, er sei nun landes herrlich oder eines Bojaren, bedienstet oder wess immer Standes, jährlich dem Kloster zwölf Tage zu dienen habe, mag dies nun in Scharwerk, oder falls dies etwa dienlich mit der Haue, mit Ochsen fuhren sein, oder mit welch' immer Art Arbeit er vom Jgumen be auftragt werde, so sollen ihm stets alle diese zwölf Tage gerechnet werden. Auch hat jedermann den Grundzeheut zu geben nach Her kommen, Der Jgumen aber hat die Schulzen, und zwar wen immer nach seinem Gutbedünken, in den Dörfern einzusetzen. Jene aber, die sich mit Stänkereien widerspenstig zeigen und dem Kloster nach den obangegebenen Bestimmungen nicht arbeiten wollen, solche soll der Jgumen an die Arbeit stellen, auf daß sie ihren Dienst vollziehen. Nach gethaner Arbeit hat der Dorfschulz jedem eigenhändig einen Zettel mit der Bestätigung zu geben, daß er seinen Dienst vollständig abgearbeitet habe. Der Schulz selbst aber hat dem Jgu men hierüber Rechnung zu legen. Nach dieser Richtschnur sollen sich die Klöster Rücksichts der Leute benehmen, die nicht hörig sind; über die Hörigen hingegen mögen sie herrschen nach Herkommen. - 128 - Falls es sich treffe, daß Leute aus Bojarendörfern in Dörfer der Klöster kommen, sollen sie die Jgumnen keinesfalls aufnehmen und auch den Bojaren freistehen, solche aus den Klöster-Dörfern wegzunehmen und heimzubringen. Dagegen sollen Fremdlinge, so viele deren ankommen, auf den Klöstergütern frei sein, niemals in Leibeigenschaft verfallen und wegen Leibeigenschaft auch keine Sorge haben. Dies thun wir kund. V. J. 7250/1742, am 12. Jäner. (R. P.) R.

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Charter143
Date: 99999999
Abstract 151. Nikolaus Alexander, Woewoda, besiehlt den Bojaren und Dienern des Zenut's Sucawa: wegen Kopfsteuern der Bauern weder Vieh des Klosters noch Fuhrwerk der Zigeuner wegzunehmen. V. J. 7221/1713, Juli 12. —

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Charter202
Date: 99999999
Abstract 215. Konstantin Michael Gehau Rakowiz, Woewoda, an Stefan Popäflul, Thorwarden. Stefan Popäskul war abgeordnet worden, einen Grund abzumarken, worüber zwischen den Kälugärn von Wo ronez und denen von Moldowiza Zwistigkeit«. entstanden war. Jn folge Klage Georgs, Jgumens von Moldowizä: daß Joniz Baschota, Mundschänk, durch eine Ausbreitung gegen das Scholdänestier Ge märke in das Gut Fälticeni eindringe, soll er nun diesen nach Fäl- ticeni vorrufen, nach den aus den Schriften hervorgehenden Beweisen — 145 — das Gemärke richtig stellen, auch, wenn es nöthig wäre, Male setzen und einen Rainbrief ausstellen. . V. J. 7264/1756, Juli 2. — <ÜOXVI. Thun kund durch diesen Markbrief, daß wir vermög erlauchten Befehls unsers höchsten Herrn, Sr. Hoheit, Jo Konstantin Michael Cehan Räkowiz,, Woewoden, durch Sr. Hoheit erlauchten Brief beordnet, und uns befohlen worden, daß wir uns auf den Weg machen, und ein Gut des heil. Klosters Moldowiza, Namens: Wama an der Moldowa, im Zinut Sucawa, unterhalb Kämpul-lung, son dern und abgränzen. Dieses Dorf, das unten mit dem Gute des Klosters Woronez, Namens: Stiulpikani und Bukurestie gränzt, wird anbestritten, indem die Woronizer Kälugär auf einen Grundtheil dieses moldowizischen Gutes, Wamä, sich ausbreiten, um ihn unter ihre Herrschaft zu bringen. Da nun die Egumnen und Kälugär beider Klöster, um Gerechtigkeit bittend, zum Staatsrathe Sr. Hoheit, des Woe woden gekommen, so hat sie Se. Hoheit, der Wode, mittelst Beschluß an Se. Heiligkeit, den Vater Metropoliten, Hr. Hr. Jakob, und an Hr. Jon Bogdan. gr. Kanzler, gewiesen. Diese haben nach den Urkunden und Schriften, welche die Klöster auf diese Güter haben, die Erhebung gepflogen und ihnen zu Recht erkannt, daß der Egumen von Woronez eine Handveste vom Woden Stefan dem guten, Stifter des Klosters Woronez, hervorsuche, welche Schrift das Gemärke und die Markzeichen des Gutes Woronez nachweiset, und, wie diese Ur kunde schreibt und zeigen wird, so soll es bleiben. Auf Grund dieser Urkunde sollen wir sonach abmarken, da sie auch der Egumen von Moldowiza anerkennt, Falls jedoch diese Urkunde von Stefan, Woda, nicht vorkäme, dann sollen wir die Markzeichen beachten, die die moldowizische Urkunde des Woden Alexander, Stifters des Klosters, beschreibt, und wo diese Handveste die Markzeichen weiset, daselbst sollen wir auch unter Vergewißerung durch alter Leute Zeugnisse, welche die Markzeichen wißen, und sie, wo sie sind, zeigen, das Gut Wama abmarken. Also begaben wir uns infolge erlauchten Be fehles Sr. Hoheit, des Woden, zu diesem Gute und, da auch die Egumnen mit allen Kälugärn beider Klöster, dann viele alte und junge Leute der Umgegend aus Kämpulung, Wamä und Stiulpikani gegenwärtig waren, forderten wir den Egumen von Woronez auf, die Urkunde des Woden Stefan vorzuweisen. Er erwiderte jedoch, i« — 146 — daß sie nicht da sei, ^sondern verloren gegangen. Und er zog eine Bestätigungsschrift vom Woden Moise Mowila hervor, angebend, daß sie nach der Urkunde des Woden Stefan abgefaßt sei, und alle Gränzzeichen und alles Gemärke des Gutes Woronez nachweise. Auch zog er noch eine andere Bekräftigungsschrift vom Woden Konstantin Du!a hervor, die ganz wie jene vom Woden Moise Mowila lautet. Die Urkunde des Woden Moise Mowila ist jedoch bei dem ersten Worte, das angibt, wo das Gemärke des Gutes Woronez beginne, beschabet. Von dieser beschabten Stelle an lautet sie also: in die kühle Topliz; von da gerade an den Schärfenberg; von da anstoßend an die salzige Mägura; von da weiter auf das Ziegengebirg; sodann zum Diecel in den verbrannten Felsen; von da an den Gränzpflock des Todoresk; dann in den Kirils Bronnen und hinab bis in die Bistriz stets von Zeichen zu Zeichen. Auf Grund dieser Urkunde nun haben die Ab marker gefordert, daß ihnen der Egumen die Markzeichen des Grun des nachweise, nämlich: die kühle Topliz, den Schärfenberg und die andern obangegebenen Malzeichen. Also brach er von der Mündung der Sucha mare aufwärts gegen die Ebene der Moldawa auf. Nach einer halben Stunde Wegs wiesen sie (die Woronezer) einen Bach, der von der Anhöhe her abkömmt, und nach Durchschneidung des Weges in die Moldowa mündet. Bewiesen ward jedoch, daß dies nicht die Topliz sei. Von da gingen sie weiter die Ebene fort an der Moldawa hinauf, wo sie abermals eine Stelle ohne Waßer mit dem Vorgeben wiesen, daß hier die Topliz gewesen. Man hat aber erkannt, daß da keine Topliz gewesen. Von da ging es abermals weiter aufwärts bis längs der Fichtenfurt, wo sie angaben, daß dort ihre Markung ende, und den Fuß eines Berges gerade längs der Ebene der Moldawa mit den Worten wiesen, daß dies der Schär fenberg wäre. Aber die Moldowizer wendeten ein, daß dies, wo sie gewiesen, weder der Schärfenberg noch die kühle Topliz sei, sondern diese sei weiter rückwärts an der Mündung der Sucha mare, wo sie die Woronezer Urkunde des Woden Moise weiset, und der Schar fenberg gerade dort an der Mündung der Sucha mare neben der salzigen Mägura, wie die Urkunden des Woden Alexander und des Woden Moise beschreiben. Da nun die Abmarker gesehen, wie- nach die salzige Mägura nicht neben dem Berge ist, den die Wo ronezer Kälugär gewiesen, sondern nahe am großen Schärfenberg, den die Moldowizer Kälugär angeben, sich besinde, da ferner auch ein — 147 — Fluchbrief wider die Habgierigen und Falschzeugenden vorlag, trugen die Abgränzer den Woronezer Kälugärn und ihren Zeugen die An nahme des Fluchbriefes an. Die wollten ihn aber nicht annehmen. Hierauf forderten die Abmarker die Moldowizer Kälugär und ihre Zeugen auf, daß sie zwölf Männer fänden, die den Fluchbrief an nehmen, und die kühle Topliz und den Schärfenberg nachwiesen. Da fanden sich zwanzig Greise aus Wama und Kämpulung und ein Priester, welche den vom Woronezer Egumen verfaßten Fluchbrief annahmen. Dann sind sie aufgebrochen und haben uns die kühle Topliz gerade an der Mündung der Such« mare und neben der Mündung des Sakabaches gewiesen, allwo in der That die kühle Topliz mit einem reichen Ouellwaßer befunden worden, was auch die Woronezer Kälugär nicht leugnen konnten. Von da begab man sich über die Mündung des Sakabaches auf die Waßerscheide, der Eschenberg genannt, gerade zum Schärfenberg, wie die Urkunde des Woden Alexander in Uebereinstimmung mit der Urschrift des Woden Moise und dem Zeugnisse der Greise von Zeichen zu Zeichen gleich lautend beschreibet. Da nun der Woronezer Egumen diese Zeichen und Zeugnisse gesehen, zog er noch eine Handveste vom Woden Stefan dem guten, Stifter des Klosters Woronez, über das Dorf Stiulpikani hervor, worin geschrieben, daß sich das Gut Stiulpikani von der kühlen Topliz und der Sucha mare anhebet, und daß der Bach Sucha mare bis an seinen Ursprung mit allen Waldwiesen und Büheln, soviel daran liegen, mit allen Quellen, namentlich: Rä'rioana, Ostra und Schwarzwalde, und all' ihren Quellen, die in dieselben einfallen, und den Wiesflecken, die daran liegen, dem heil. Kloster Woronez geschenket worden. Vom Sakabache aber ist in jenen Hand- vesten keine Erwähnung, da doch andere bei der Sucha mare oban- geführte Bäche, wie: Rärioana, Ostra und Schwarzwalde angegeben sind, und obgleich auch der Sakabach, ein eben so bedeutender Bach, wie jene, ja noch größer, mit einer großen Waldwiese daran ist. Aus diesen Handvesten ist die Wahrheit noch heller hervorgegangen, da sich herausstellte, daß darin über die Markung des Woden Ale- rander und auch über die Handveste des Woden Moise nicht hinaus geschritten wurde. Obgleich die Urschrift des Woden Moise, da wo sie beschabet, angeben mag, daß sich die Woronezer Markung von der Moldawa anhebet; so kann es doch auch heißen, daß das Gut Woronez nach der Handveste für Bukurestie von unten herwärts 10* — 148 — bis zur Sucha, da wo sie in die Moldawa fällt, reiche. Die Ur schrift des Woden Stefan über Stiulpikani weist jedoch die Markung von der kühlen Topliz an, schließt dann an die Sucha mare und von da aufwärts. Hinsichts der Saka jedoch macht sie gar keine Meldung; wie auch Wodä Moise und Wodä Duka von der Mün dung der Sucha mare und der kühlen Topliz schreiben, aber vom Sakathale und Sakabache nichts erwähnen. Die Handveste des Woden Alexander hingegen beschreibt die Markzeichen des Gutes Wämä, anfangend: zuerst aus der Furt über die Moldawa unter halb des Dorfes Kämpul-lung mit einer Waldwiese gerade an der Mündung Shäresa und bachaufwärts zum Ursprunge, von da zur Moschul's Mägura; von da zur Räskoale und an den Eschenberg; weiter zum Salzbründl, wo es die salzige Mägura heißt, die längs dem Schärfenberg lieget; denn die salzige Mägura ist mit dem Schär fenberg nur ein Gebirg. Also ist erwiesen worden, daß eine an dere Salzquelle iu den andern Bergen nirgends vorhanden sei, sondern nur auf jenem Gebirge, welches man die salzige Mägura heißt, und wo zwei salzsaure Bronnen gerade am Schärfenberg sind. Dann geht die Waßerscheide gerade über den Schärfenberg und fällt auf den Eschenberg ab — immer als Waßerscheide fort — bis sie in den Sakabach einfallet. Weiters den Bach des Sakathales — längs der kühlen Topliz — abwärts bis sie in die Moldawa einmündet, dann über die Moldawa gerade gegenüber der Mündung der Sucha mare, wo es am Bach der Schanze heißt. Von da geht es auf dem jen seitigen Ufer der Moldawa im Schanzbache aufwärts bis auf den Wirbel des Deal mare, und von da immer auf der Waßerscheide des Deal mare mit allen Quellen, die in die Moldawa und Mol- Moldowizä abfallen zum Ursprung des Frumoß und in dessen Mün dung in die Moldowizä, von da über die Moldowizä in die Mün dung des Baches Dea, und von da auf den Wirbel des Gränz- hanges, und von da auf den Ahornberg, wo er in die Moldawa in die Furt unterhalb des Dorfes Kämpul-lung abfallet, wo auch zuerst begonnen worden. Und also wurde mit solchen Zeichen das Ge- märke von Wämä geschloßen, weil die Abmarker gesehen, wienach das Sakathal mit seinem Bache in der Handveste des Woden Ale xander enthalten, jedoch in jener der Woronezer vom Woden Stefan, vom Woden Moise und Woden Duka davon keine Erwähnung ge schieht und nichts enthalten ist, indem dieses Thal mit seinem Bache — 149 - gesondert von der Sucha mare vor ihr und längs derselben gehet, bis lezterer gerade an der Mündung Sucha mare in die Moldawa fällt, wie viele Leute gewußt und auch die Woronezer Käluzär nicht geleugnet haben. Vor einiger Zeit jedoch bei einer großen Üeber schwemmung hat sich der Lauf der Sncha mare geändert, fließt nun, wo der Bach des Sakathales rinnt, und mündet in die Moldawa, gerade ein wenig oberhalb dessen Mündung, Da die Handveste des Woden Alerander auf dem Bache des Sakathals hinabreichet, wo dieser in die Moldawa, gerade gegenüber der Mündung des Schanz baches, abfließet, die Handveste des Woden Stefan nie über die Mündung der Sucha mare — gerade an die kühle Topliz — hinabgehet, dann das Dorf Stiulpikani weder an der Mündung der Sucha noch an der Moldawa nachweiset, überdies auch Zeichen einer Dorfs statt weder an der Mündung der Sucha noch in der Ebene der Moldawa sich gefunden, auch keine Urkunde von Woronez von der Mündung der Sucha mare aufwärts etwas gedenket, so haben wir gemuthmaßt, daß die Handschrift des Woden Moise da, wo sie be schabet, etwa gelautet habe: „von der Mündung der Sucha mare oder der Mündung des Sakabaches", für welche Worte die Stelle wohl zureichend war. Sollte die Stelle jedoch lauten: „vom Waßer Moldawa bis in die Sucha", so käme die Marknng unterhalb beson ders von Stiulpikani ganz an Woronez. Von der Sncha aber auf wärts in die Ebene Moldawa schreibt weder eine Urkunde, noch sinden sich Beweismittel. Das Kloster Moldowiza wies außer der Urschrift des Woden Alerander eine Handveste vom Woden Stefan dem guten, dem Stifter Woronez's, v. J. 6955/1447, 11. Horn., vor, worin er dem Kloster Moldowiza die alte Markung von Wama bestätiget; dann eine andere wieder die alte Markung bekräftigende Handveste, abermals von einem Woden Stefan vom 13. November 7007/1499; dann eine andere Urkunde, vom Woden Michael aus dem J. 7227/1719 15, April beglaubiget, nach der Abmarkung des Radauzer Bischofs Kalistru, der hiezu zugleich mit Konstantin Sbera, Zeltwart, und Basil Ciudin, Kämmerer, beordnet war. Als sie nun diese Streitig keit untersucht, haben sie befunden, daß das Kloster Moldowiza genau die Markung des Woden Alerander halte, und überdies der Beweis sich herausstelle, daß die Woronezer Kä'lugär umgehen, ohne Fug und Recht in das Gut Moldowizä's einzudringen. Auch wurde be wiesen, daß es an Moldowiza bis zur Abmarkung durch den Truchseßen — 150 — Scherban Kantakosino zugehörig war. Bei dieser Abmarkung aber, sagen die Kälugär von Moldowiza, sei ihnen Unrecht geschehen, da man die Urkunden und Handvesten nicht gründlich durchschaut habe. Ferner wurde ermittelt, daß, wenn Woronez den Grund, bis wohin die Woronezer Kälugär gewiesen, d. i. eine Strecke von drei viertel Stunden Weges genommen hätte, das Gut Wamä längs der Moldawa verkürzt worden wäre. Gegen die Berge aber geht es bis an das Gut Stulpikani. Die Woronezer haben überdies den Schärfenberg an zwei Orten, die kühle Topliz an drei Stellen ge wiesen, aber nie und nirgends ihr Vorbringen — weder mit Urkunden, wie die Handschriften nachweisen, noch mit Zeugenschaften, was auch selbst der Egumen von Woronez anerkannt hat, — beweisen können. Er brachte jedoch den Anstand wegen des Sakabaches vor, sagend: daß er in die Sucha mare falle und von rechtswegen ihnen gehöre; denn des Woden Stefan Handveste schreibe: „Jn die Sucha mare mit allen Bächen, soviel' in dieselbe münden." Es wurde jedoch be weiskräftig aufgeklärt, daß der Bach des Sakathalcs zu jener Zeit nicht in die Sucha gefallen, sondern seinen besonderen Rinnsal hatte, und in die Moldawa abfloß. Also ward auch bestimmt, daß das Sakathal, wie die Handveste des Woden Alexander und andere so genannte Bestätigungsurkunden vorschreiben, unter der Herrschaft Moldowizä's zu bleiben habe, indem, abgesehen von den Zeugen schaften der Greise, die es ebenso von ihren Aeltern und Großältern vernommen und gehört haben, weder die Urkunden von Woronez noch jene von Moldowizä über die alten Markzeichen hinausgehen. Auch in dem Berge Toderesk, der oberhalb neben dem Raräu liegt, haben sich die Kälugär von Woronez ausgebreitet, um ihn in ihre Herrschaft zu bringen, angebend: daß nach den Urschriften des Woden Moise und des Woden Duka das Gemärke durch die Gränz- säule des Toderesk gehe. Die Moldowizer Kälugär brachten jedoch eine Schenkungsschrift dieses Berges an das Kloster Moldowizä von Gregor Udre, gr. Wätaven von Sucawa, bei, welcher auch mit dem Petschaft des Bischofs Hr. Georg von Rädäuz bekräftiget war, ferner einen Bestätigungsbrief über diesen Berg Toderesk von 7150/1642, März 30., vom Woden Basil. Doch die Woronezer Kälugär haben keine andere Schrift vorgebracht, und es ward aber mals entschieden, daß die Moldowizer Kälugär den Berg Todoreskul nach ihren Schriften besitzen sollen. Die Woronezer Kälugär haben — 151 — sich bis zur Gränzsäule des Toderesk, oder, wo sie ihre Herrschaft beweisen mögen, zu halten, jedoch mit dem Berge Toderesk nichts zu schaffen. Auf die Einwendung der Woronezer, daß Wodä Stefan vielleicht einen Grundtheil vom Gute Moldowiza's weggenommen und es nach Woronez geschenkt, worüber sie jedoch weder Schriften noch Zeichen vorgebracht, wurde entschieden, daß wenn Wode Stefan irgend einen Grundtheil weggenommen, er dann für Moldowizä keine Urkunde über die alte Markung, wie solche bestanden ausge stellt hätte, ^ und besonders da Woronez ringsum mehr Gut besizt als Moldowiza. Also hat die Wahrheit aus den Urkunden beider Klöster, wie wir oben gezeigt, hervorgeleuchtet, so wie auch die Leute auf den Fluchbrief Zeugnis abgelegt, namentlich: Priestermönch Joniki, Voregumen, Johann, auch Voregumen, Greise bei 65 Jahre alt, Michael, Priester von Wämä, bei 65 Jahr, Gregor Negur aus Kämpul-lung, der die kalte Topliz gewiesen, von 86 Jahren, Toader Lehac aus Kämpulung, von 70 Jahren, ferner Pintili Schuhan aus Kämpulung und Lupul Ziribock aus Frumoß, von 60 Jahren, Basil Saßul von Wamä, von 75 Jahren, Pintili Schistak von eben da, von 75 Jahren, Gregor Schistak, von eben da, von 60 Jahren, Peter Lasa, von eben da, von 65 Jahren, Gregor Pädale, von 35 Jahren, Arenti Leontiesch, von 45 Jahren, Nistor Kup, von 70 Jahren, Ursul Balmosch, von 45 Jahren, Basil Kälinäskul, von 40 Jahren, Matiä Tämpeskul, von 50 Jahren, Gregor Bosankul, von 80 Jahren, Nistor Lasa, von 75 Jahren, Alexander Kiruz, Priestermönch Kalistru, Voregumen, und Mönch Daniel, von 80 Jahren, und Mönch Samoil, von 70 Jahren, Stefan Koschcioc, von 70 Jahren, Gabriel Lukanul, von 70 Jahren. Alle diese haben wegen den Markzeichen, die oben gezeigt worden, nach eigenem Wißen und, wie sie es von ihren Aeltern und Vorältern gehört haben, auf den Fluchbrief Zeugenschaft gegeben,' daß das Kloster Moldowiza immer dort seine Herrschaft ausgeübt, wo Woronez eingegriffen habe. Da wir nun so viele Beweise aus den Klosterschriften und den Zeugnissen der Leute gesehen, haben wir einen Markstein gerade an der Mündung der Sucha mare längs der kalten Topliz einge- sezt, und einen Auer an der salzigen Mägura, einen andern im Eschenberg eingehauen, und, nachdem wir dies bewahrheitet und als Recht erkannt, haben wir diese Abmark-Urkunde in die Hände Sr. Heiligkeit des Hr. Georg und des ganzen Vereins des heil. — 152 - Klosters Moldowizg ausgestellt und mit unserer Unterschrift be wahrheitet. Jm Jahre 7264/1756, am 16. Juli. Basil Baschot, gew. gr. Beckenhälter, Stefan Popeskul, Thorwarden. Konstantin Lene, Beckenhälter. R, OOXVII. Thun kund init diesem Markbriefe, daß wir ver möge erlauchten Befehls unsers höchsten Herrn, Sr. Hoheit, Jo Kon stantin Michael Cehan Räkowiz, Woewoden, abgeordnet worden, indem uns mittels erlauchten Briefes Sr. Hoheit befohlen wurde, uns auf ein Gut des heil. Klosters Moldowizg zu begeben, Namens: Berkeschestie, welches im Sucewer Zinut an der Moldowa lieget, und oben mit dem Gute des Klosters Woronez, Namens: Bukurestie, unten aber mit dem Gute des Klosters Slatina, Namens: Toderestie anrainet. Wir haben uns demnach zufolge erlauchten Befehls Sr. Hoheit des Woden auf das genannte Gut begeben, und auch den Vater Makari, Egumen von Woronez, vorberufen. Da wir nun die Urkunden des Klosters Moldowizg abverlangt, so hat man eine Handveste des Woden Stefan des guten vom J, 6981/1473. Sept. 13., auf das Dorf Berkischestie vorgewiesen, welche Handveste das Ge- märke und die Zeichen dieses Dorfes Berkischestie angibt, nach weisend: daß es anfange von der Birkenlache (u. s. w.) — Anch der Egumen von Woronez hat eine Handveste vom Woden Bogdan, vom J. 7033/1525 vorgewiesen, wo die Markzeichen von Bukurestie, das oberhalb Birkischestie liegt, beschrieben werden. Und die Zeichen werden da abermals angegeben: bis zum Ursprunge des Runkbaches und in dem Bache Runkul — abwärts durch den Wald — bis in den Bach Berg'len, und von dort geht das Gemärke gerade auf die Mündung des Baches Berg'len, und über die Moldowa gerade auf die Mündung des Bälkoa, wo es auch die Urkunde Moldowiza s anzeigt, und zu den zwei Zipfeln der Güter nämlich: gegen Osten, wo es auf den Ursprung des Runks und auf die Mündung des Bälkoe hinweiset, an den Zipfel gegen Abend aber über die Mol dowa. Sonach stimmen die beiderseitigen Urkunden überein, und es liegt kein Anlaß zu Streitigkeiten vor. Aber vom Ursprunge Run- kuls mehr abwärts, wo einige Feldwiesen unten vom Bache Runkul gerade an der Seite des Baches Runk sind, kommt er nicht auf die — 153 — Markung Birkischesties. Aber die Kälugär von Woronez weisen nach, ihre Urkunde schreibe, daß der Bach mitten durch jene Wiesen gehe. Wir haben jedoch die Urkunde nicht gut verstehen können, da sie serbisch ist, und haben diese Angelegenheit belaßen, bis man die Urkunde gut übersetze, daß man sie verstehe. Deshalb wie diese Urkunde schreiben wird, da sie später als die der Moldowizer aus- gefertiget wurde, so sollen es auch die Kälugär von Woronez von dort weiter hinab halten. Da sonach die Moldowizer Kälugär an den Wolfsbach gehen wollten, so haben die Woronezer Kälugär da gegen eingewendet, daß man sich, wie ihre Urkunde schreibt, zu dem Bache Berg'len begebe. Und wieder haben wir erachtet, daß man sich daran halte, wo der Bach Berg'len einfließt; und von dort gerade über die Moldowa, und dort gerade an der Mündung des Baches Berg'len haben wir einen Auer in eine Eiche eingehauen; und von der Eiche gerade über die Moldowa gerade an die Mün dung des Baches Bälkoa zu einem Avfolterstock, wo am Ufer einer Topliza ein Markstein gesezt wurde, wo auch der Blasi-Steig ge wesen; und von diesem Stein gerade zur Mündung des Bälkoa, und also ward sich mit den Kälugärn von Woronez ausgeglichen. Wegen der Abrainung des unteren Gemärkes, wo es mit Slatina's Gute Toderestie rainet, haben wir den Egumen von Slatina vor gerufen, daß er die Schriften vorweise. Der Egumen hat aber Gedeon, den Voregumen von Slatina, geschickt, der bei seiner An kunft uns erklärte, daß von jenem Gute Toderestie keine Urkunde vorhanden sei, so wie auch nicht von andern Gütern, die ihr Kloster sonst noch habe. Da wir nun gesehen, daß bei ihnen keine Schriften seien, haben wir uns gerade unten zum Rande des Gemärkes Ber- kischestie's begeben, gegen Osten gerade an der Rothenmünde, und sind gegangen gerade über die Moldowa zur alten Topliza, wo in eine Erle ein Auerkopf geschnitten wurde, und von dort an der Topliza aufwärts, bis wo der Bälkoa in diese Topliz fällt, und von dort den Bälkoa aufwärts bis in dessen Mündung, wo in einen Ahorn ein Auerkopf gemacht worden. Also wurde auch unten gegen Slatina das Gemärke abgerainet. Obgleich nun die Kälugär von Wo ronez angegeben, daß sie jenes Grundstück längs ihrem Todorestie beherrschten, so haben sie doch keine Schriften vorgewiesen. Deshalb haben wir nach der Urkunde des Woden Stefan, die Moldowiza besizt, abgemarkt, weisend von Zeichen zu Zeichen das ganze Gemärke — 154 — ringsumher. Es blieb nur noch der Streit wegen des Wiesfleckens am Runkul- und Berg'len-Bache, da wir die Woronezer Urkunde vom Wo den Bogdan nicht übersetzen konnten, und haben es belaßen. Wie es nun aus jener Urkunde erhellet, so soll es auch bleiben. Und wie wir es gesondert und aus den Urkunden erkannt haben, so haben wir auch abgemarkt, wie der Brief schreibt. Deshalb haben wir diesen Markbrief zu Handen Sr. Heiligkeit des Vaters Hr. Georg, Egumen's, und des ganzen Vereins des heil. Klosters Moldowiza gemacht, und ihn auch beglaubiget unten mit unsrer Unterschrift, damit er ihnen zur Beglaubigung diene. V. I. 7264/1756, Juli 17. Basil Baschot, gew. gr. Beckenhälter. Stefan Popeskul, Thorwarden. Konstantin Lene, Beckenhälter. R.

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Charter47
Date: 99999999
Abstract 53. Bogdan, Woewoda, gibt und begnädiget das heil, Kloster Moldowiza mit einem Hauswesen Zigeuner, Namens: Michael mit seinem Weibe Paraska und ihren Kindern, damit sie dem Kloster zugehören ewiglich. Diese Zigeuner hat einst der Ahn Sr. Hoheit, Woewoda Peter, dem Kloster gegeben. V. J. 7077/1569, Aug. 7. Sr.

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Charter157
Date: 99999999
Abstract 167. Konstantin Nikolaus, Woewoda, begnädiget das heil. Kloster Moldowiza mit acht fremden Leuten aus einem andern Lande, indem er sie von allen Steuern befreit. Wenn sie aber — 122 — steuerverzeichnet werden, so sollen auch dieselben jeder einen Galben (A) zahlen und weiter nichts. V. I. 7243/1735, Horn. 23. -

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Charter141
Date: 99999999
Abstract 149. Die Enkel des Pelzmachers und der Pelzmacherin, Kinder Arenti's, Eidam's der Pelzmacherin, namentlich: Jon Faraon, Ursaki Nozul, Peter und Stefan Timon, Peter Faraon, Georg, Sohn des Peter Nozul, geben eine Verschreibung in die Hände Athanasi's Jgumens, Andrei's Archimandriten und des ganzen Vereins des Klosters Moldowiza wegen Gründe am Frumoß, welche der Pelz macher und sein Eheweib beseßen haben, des Jnhaltes: nachdem sie die Schrift Sr. Hoheit des Woewoden gesehen haben, wornach ihnen diese Gründe, damit sie dem Kloster wieder zukommen, ver wehrt wurden, haben sie es mit vielen Bitten dahin gebracht, daß diese Grundstücke wieder in ihrer Huth geblieben, wofür sie jedoch dem Kloster jährlich an Giebigkeit dreihundert und neunzig (?) Löwengulden zu zahlen haben. V. J. 7217/1709, Juni 16. —

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Charter32
Date: 99999999
Abstract 36. Bogdan, Woewoda, bestätigt: wienach Jon der Schreiber, Diener Sr. Hoheit, gekommen und aus seinem guten Willen seiner Nichte Anna, Enkelin Daniels des ErzPriesters von Herzeg, zwei Dörfer am Siret verkauft habe, Namens: Mitestie mit der Mühle am Siret und Sorocinowez unterm Walde, um dreihundert tatarische Gulden. Anna aber hat diese zwei Dörfer Mitestie mit der Mühle am Siret und Sorocinowez unterm Walde ihrem Neffen dem getreuen Bo jaren Sr. Hoheit Jeremiä, dem Schatzmeister, geschenkt. V. J. 7024/1516, Dec. 10. Sr. Stefan. XXXVII. Von Gottes Gnaden wir Stefan, Woewoda, Hos- podar des moldanischen Landes, thun kund durch diesen unsern Brief Allen, die solchen sehen oder lesen hören: wienach vor uns und unsere moldauischen Bojaren gekommen unser Diener, Toader Korlat, Korlat's Sohn, aus seinem guten Willen, von niemanden genöthigt — 76 — oder gezwungen, und verkaufte sein wahres Vatergut vermöge seiner wahrhaften Handveste des Ahn's unserer Herrschaft, Stefan des Woewoden, eine Mühlstatt auf einer Topliza, wo Blasi's Steig ge wesen; diese verkaufte er unserm getreuen Hr. Jwan Mozok, Sulzer, für achtzig tatarische Gulden, und unser getreuer Hr. Iwan Mozok hat all' dies Geld (achtzig tatarische Gulden) in die Hände unseres Dieners, Toader Korlat, Korlat's Sohne vor uns und unsern Bo jaren gezahlt. Da wir nun ihren guten Willen, ihre Ubereinkunst und völlige Bezahlung gesehen, haben wir unserm getreuen Hr. Jwan Mozok, Sulzer, diese Mühlstatt an einer Topliz, wo Blasi's Steig gewesen, auch von uns gegeben und bestätiget, damit es auch von uns eine Handveste mit allen Einkünften sei ihm, seinen Kindern, Enkeln, Urenkeln, Ururenkeln und seiner ganzen Sippschaft, dem der ihm als der nächste auserkoren wird, unverbrüchlich für immer, in Ewigkeit. Und das Gemärke dieser Mühlstatt an einer Topliza, wo Blasi's Steig gewesen, soll von allen Seiten nach dem alten Gemärke sein, wo es von Ewigkeit her bestanden. Und hierauf ist die Beglaubigung unserer Herrschaft des Obgenannten, wir Stefan, Woewoda, und die Beglaubigung unserer Herrschaft geliebtesten Bru ders, Peters; und die Beglaubigung unserer Bojaren: d. B. d. Hr. Jsak; d. B. d. Hr. Peter, Hofrichters; d. B. d. Hr. Schan der; d. B. d. Hr. Negril; d. B. d. Hr. Kosma; d. B. d. Hr. Waßko; d. B. d. Hr. Hrinkowic und d. Hr. Talaba, Parkalaben von Hotin; d. B. d. Hr. Koste und d. Hr. Kondro. von Nemz; d. B. d. Hr, Petric und d. Hr. Toader von Neuenburg; d. B. d. Hr. Luka Arbure, Thorwarden in Sucawa; d. B. d. Hr. Chran, Schwert- - trägers; d. B. d. Hr. Jeremiä, Schatzmeisters ; d. B. d, Hr. Scharpe, Kämmerers; d. B. d. Hr. Sakujan, Mundschänks; d. B. d. Hr. Stärca, Truchseßen; d. B. d. Hr. Kazelan, Marstallers und die Beglaubigung all' unsrer moldauischen großen und kleinen Bojaren. Und nach unserem Leben wer Hospodar unseres Landes sein wird von unsern Kindern oder unserm Geschlechtsstamme, oder wen immer Gott auserwählen wird, Hospodar zu sein unseres moldauischen Lan des, der soll ihm unsere Schenknis und Bekräftigung nicht umstoßen, sondern sie bestärken und bekräftigen; denn wir haben sie ihm (dem Mozok) gegeben und bekräftiget, weil er uns mit aufrichtigem und getreuem Dienste gedienet und mit seinem aufrechten Gelde gekauft — 77 — hat. Und zu mehrerer Bestärkung und Bekräftigung all' des Obbe- schriebenen haben wir unserm getreuen Bojarn, Hr. Totruschan, dem Kanzler, befohlen, zu schreiben und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern Briefe. Geschrieben hat's Oanze zu Herlowa, im J, 7026/1518, im Monate — Sr. (H- P-)

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Charter172
Date: 99999999
Abstract 183. Konstantin Nikolaus, Woewoda, gibt dem Jgumen Ger man und dem ganzen Vereine des heil. Klosters Moldowiza die Macht und Gewalt, zu besitzen und zu beherrschen ihr wahrhaftes Vater- und Ahngut, das sie im Sucawer Zinut in der Stadt Baja haben, und zwar: die Siedlung, die Sägemühle, die Topliza, die bei der Stadt Baja fließet mit den Mühlstätten, der Malze, der Brauerei, den Grund des Absteigshofes und der ganzen Ummarkung, wie selbe in dem Rainbriefe angegeben, welchen der Bojer Salamon Botes, gew. gr. Zeltwart, ausgestellt hat, und nach dem Erkennt nisse, das sie von den Bojaren haben, welches weitläusig darthut, wienach die Kälugär mit den Städtlern von Baja vor den Bojarenrathe — 129 — gerechtet und die Bajer im Spruche gänzlich sachfällig wurden. Der Jgumen von Moldowiza hat daher die Einkünfte oberwähnter Güter vollständig nach Herkommen zu beziehen, und das Kloster sie auch zu beherrschen. V. J. 7251/1743, Sept. 28. - Johann Nikolaus.

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Charter93
Date: 99999999
Abstract 100. Konstantin Mogila, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza die Herrschaft über dessen wahrhaftes Ahn- und Vatergut vermöge Kaufsurkunde, die das Kloster von Peter, dem Woewoden, über die Hälfte von einem Viertel des Dorfes Korläzeni an der Moldowa im Zinut Sucawa hat. Diesen Dorfstheil hatte das Kloster von Turkul und seinem Eheweibe Tudoska, Nasta's Tochter, Enkelin Anna's, der Tochter des Roman . . . aufrecht um zweihundert fünfzig tatarische Gulden gekauft. Gleichzeitig gibt und bestätiget Se. Hoheit dem Kloster in demselben Dorfe Korläzeni die Hälfte des vierten Theiles, den es von Jwaschko Roschka aufrecht um zweihundert fünfzig tatarische Gulden gekauft hat, auf daß diese obbeschriebenen Theile, die vom ganzen Dorfe Korläzel den vierten Theil ausmachen, auch von Sr. Hoheit dem genannten Kloster ge geben seien von Ewigkeit zu Ewigkeit. Und das Gemärke vom — 100 — ganzen Orte soll jener vierte Tbeil sein, von den übrigen Theilen aber von allen Seiten, wie es von Alters her gewesen. — Das Ge- märke Berkischestie soll sein, wie es Genge, der Schwertträger, ab- gegränzet hat, aufwärts bis zum Blast Steig, abwärts aber bis zur Birkenlache. Se. Hoheit bestätiget ferner dem Kloster die Herrschaft über seine wahrhaften Zigeuner und zwar: Boka samt Weib und Kin dern, Michael samt Weib und Kindern, Häugasch samt Weib und Kindern, Koshan samt Weib und Kindern, Jon samt Weib und Kin dern, Paschko samt Weib und Kindern, Beda samt Weib und Kin dern, Drägan samt Weib und Kindern, Nikolai mit Weib und Kin dern, — mit Weib und Kindern, Säruz mit Weib und Kindern, Simon mit Weib und Kindern, Konstantin mit Weib und Kindern, den andern Simon mit Weib und Kindern, Lupul (Wolf) mit Weib und Kindern, Paschko mit Weib und Kindern, Basili mit Weib und Kindern, Soltan mit Weib und Kindern, Stefan mit Weib und Kindern, Foksche mit Weib und Kindern, Andreik mit Weib und Kindern, Gregor Uembuestru (Jnzeltergang) mit Weib und Kindern. Also hat Se. Hoheit dem Kloster die Herrschaft auf diese Zigeuner bestätiget, auf daß es sie beherrsche ewiglich. V. J. 7117/1609, Mai 10. Sr.

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Charter189
Date: 99999999
Abstract 202. Konstantin Michael Gehau Rakowiz, Woewoda, gibt den Kälugärn des Klosters Moldowiza eine Schrift: daß es ihnen frei — 137 — stehe, alle ihre Zigeuner, die sich zerstreut haben, zu sammeln, sie, wo immer sie dieselben fänden, insgesamt aufzugreifen und in die Klosterzigeunerschaft zurückzubringen. V. J. 7260/1752, Jäner 11. —

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Charter70
Date: 99999999
Abstract 77. Peter, Woewoda, begnädiget, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza ein Dorf, Wäkulestie, im Zinut Härläul, auf Grund der Schenknis und Begnädigung, die sie vom Woewoden Alexander und andern Landesherrn haben: dem zufolge sollen auch in den Tagen Sr. Hoheit die Leute von Wäkulestie der Landesherr schaft keinen Rauchschoß zu zahlen, sondern diesem Kloster abzugeben haben. Gegen jene aber, die diese Schenknis zerstören sollten, schreibt er einen Fluch. V. J. 7101/1593, Sept. 1. — Stefan.

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