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Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter121
Date: 99999999
Abstract 128. Basil, Woewoda, gibt dem Jgumen von Moldowiza, oder wen immer er sonst absenden mag, die Macht und Gewalt, vermöge Urkunde Sr. Hoheit: seine Leibeigenen aus Mitestie, dem Dorfe des heil. Klosters, zu sammeln, wo er sie immer fände, beim Kragen zu nehmen und sie mit all' ihren Viehstücken ins Dorf Mitestie zu rückzubringen. V. J. 7142/1634, Mai 20. — - 107 —

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Charter258
Date: 99999999
Abstract 274. Rechtsspruch der Bojaren des Fürstenthums Moldau, gegeben Sr. Ehrwürden Hr. Benedikt, Jgumen des Klosters Mol dowiza , des Jnhaltes: Der Hr. Jgumen habe mit den Wämern Kämpul-lungs gerechtet. Nach der Urkunde Michaels, des Woe- woden, und der Handveste des Woewoden Alexanders des guten, sei das Gut Wama als aufrecht dem Kloster gehörig erwiesen; sonach die Kämpul-lunger auch kein Recht haben, sich mit der Herrschaft nach Willkür auf dieses Gut auszudehnen, wenn sie sich auch von einigen Jnwohnern etliche Wiesen und-Gereuthöarg — ohne Fug und Recht — erkauft haben; denn die Habschaften und Güter der heil. Klöster und Kirchen sollen nach der gesetzlichen Anordnung der gött lichen Pandekten (II. Band XXX. Abschnitt) unverrückt und unver 12 — 178 — ändert bleiben, ewiglich. Diesem nach haben die Bojaren des Staats rates des Fürstenthums Moldau nach Richtschnur der heil, Gesetze festgesezt: daß das Kloster Moldowiza diese Gründe seiner Markung in gutem Frieden beherrsche, und sie nach Herkommen zehente, von den Kämpul-lungern aber weiter keine Verdrießlichkeiten habe. Hier mit ist jedoch auch dem Jgumen nicht gestattet, die Heuwiesen andern Fremdlingen zn verkaufen oder zu verhandeln, sondern die Jnwohner sollen, wenn sie den von Fremdlingen gebothenen Preis geben, den Vorzug haben, und zwar: sollen erstlich die auf dem Klostergute Seßhaften den Vorzug haben, Gras, soviel nach der Anzahl des ihnen gehörigen Viehes erforderlich ist, anzusprechen und zu besitzen, als dann aber die auf anderen Gütern seßhaften Kämpul-lunger und jene, welche ursprünglich diese Rodungen, Gereuthe und Wiesen ge mäht haben, jedoch gegen Erlag des von Fremdlingen gebothenen Preises. Doch weder dem einen »och dem andern ist es gestattet, das Gras zu verhandeln oder zu verkaufen, sondern der Jgumen hat es ihnen nur nach Bedarf ihrer Viehstücke — doch gerecht — zu ver theilen. Wenn jedoch Andere, (Fremdlinge) sich nicht vorfänden, um die Einkünfte des Klostergutes zu kaufen, auf daß um deren Anboth die Jnwohner den Vorzug nehmen könnten, so steht es dem Jgumen sodann zu, den Zehent von Aeckern, Heuwiesen und Allem nach Herkommen nach den Hörigkeitssätzen abzunehmen. Hätte jedoch das Kloster zum Bedarf für die klösterlichen Viehstücke auf den andern Gütern kein Gras zu mähen, alsdann soll vor allem andern das Kloster von diesen Gründen soviel Heu, als das klösterliche Vieh braucht, zurück halten, und mit dem hiernach noch überflüßigen, wie oben bestimmt, vorgegangen werden. Dies ist die von den Bojaren des Fürstenthums Moldau aus gefertigte Anordnung. V. J. 7279/1771, Juli 30. -

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Charter90
Date: 99999999
Abstract 97. Konstantin Mogila, Woewod, begnädiget und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza das Dorf Wäkulestie. Auch haben die Leute dieses Dorfes Wäkulestie den Rauchschoß nicht an die Landesherrschaft, — 99 — sondern an das genannte Kloster jährlich zu entrichten. Auch schreibt er einen Fluch gegen jene, die diese Schenknis zernichten sollten, V. J. 7116/1608, —. - Jeremiä Mogila.

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Charter14
Date: 99999999
Abstract 15. Alexander, Woewoda, gibt seinem heil. Kloster Moldowiza die Hälfte des Sees Kowur, entlang der Donau, die Hälfte des Flußes Jalpuch, der in den Kowur fällt, die Hälfte der kleinen Seen, die aus dem Kowur sind, die Hälfte Zoll von Fischen am Waßer und auf dem trocknen Lande von allen Seiten und die Hälfte von Allem, so viel dort von Rechtshadereien und Strafen eingehet. V. J. 6957/1449, Aug. 26. Sr.

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Charter110
Date: 99999999
Abstract 117. Kaspar, Woewod, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza ein Dorf, Namens: Onzeni, welches Dorf eine Schenknis des Woewoden Peter und des Woewoden Stefan Toinsche ist. V. J. 7127/1619, Juli 26. Sr. Stefan Tonische.

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Charter264
Date: 99999999
Abstract 280. Basil Negurä aus dem Klosterdorfe Frumoß gibt den Vätern des Klosters Moldowiza eine Schrift, wienach er mit seinem — 182 - Viehe in der Heuwiese des Klosters großen Schaden angerichtet, und ohne Befragen der Väter durch Mithirten seine Schafe auf die Ge birge des Klosters getrieben habe, wo dann einige Falcen Gras ver treten wurden. Da nun durch eine Schrift des Staatsrathes ver ordnet ist, daß er dem Kloster allen Schaden ersetze, so hat er zu sammen mit den Mithirten soviel Schafkäse, als für die Bergweide gebürt, gegeben. Das Geld aber für das nur durch sein Vieh vertretene Gras haben ihm die Väter, da er vor ihnen bittend nie dersiel, erlaßen, jedoch mit der Bedingnis, daß, wenn er in Hinkunft auf dem Gute des Klosters noch Schaden anrichte, oder sich im Hörigkeitsdienste nicht willfährig zeige, er scharf abgestraft und ohne allen Rechtsstreit gänzlich aus dem Gute des Klosters entfernt werde. V. J. 7280/1772, Sept. 2. —

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Charter231
Date: 99999999
Abstract 247. Jon Natarasch aus Woräntärestie gibt ein Zeugnis in die Hände Sr. Heiligkeit, des Vaters Anton, Jgumens von Moldo wiza: wienach, da er früher mehr als vierzig Jahre im Dorfe Sworestie gelebt hat, stets das Kloster unter Jsworestie beherrscht, und er und die Leute auf jenem Gute gefronet haben. Da wo izt die Schänke und das Haus des Zeltwarts Peter Keschko stehe, habe er geackert und den Zehent den Vätern des Klosters gegeben. Das Geschlecht Keschko aber habe in Ober-Sworästie gelebt, und sich in nichts gemischet. Wie er von Greisen gehört, sei dort, wo izt Keschko's Kirche, etwas weiter unten, da wo auch izt noch der Friedhof ist, der klösterliche Absteighof und ein Kirchlein gestanden. Keschko's Vater habe oberhalb der Mündung Sworistie's gelebt, - 167 — und den obern Antheil beseßen; aber in den untern Antheil habe er sich gar nicht gemischt. V. J. 7274/1766, Jäner 2. —

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Charter47
Date: 99999999
Abstract 53. Bogdan, Woewoda, gibt und begnädiget das heil, Kloster Moldowiza mit einem Hauswesen Zigeuner, Namens: Michael mit seinem Weibe Paraska und ihren Kindern, damit sie dem Kloster zugehören ewiglich. Diese Zigeuner hat einst der Ahn Sr. Hoheit, Woewoda Peter, dem Kloster gegeben. V. J. 7077/1569, Aug. 7. Sr.

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Charter266
Date: 99999999
Abstract 282. Verschreibung der Paraskiwa Rnskä aus Horodenka, aus gestellt zu Händen Sr. Heiligkeit des Vaters Benedikt, Jgumen's, und des ganzen Vereins des heil. Klosters Moldowiza: wienach ihr Ehemann, mit dem sie zwei Töchter: Sofronia und Katharina er zeugte, gestorben sei. Da sie sich aber mit einem Zigeuner des Klo sters Moldowiza versprochen, Namens: Peter Mokrizosul, so habe sie sich selbst als Sklavin dem Kloster, sowie die Kinder, die sie mit diesem Zigeuner erzeuge, übergeben. Die zwei Mädchen aber, die sie mit dem ersten Manne hatte, sollen frei bleiben. V. J. 7281/1773, Juli 26. -

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Charter203
Date: 99999999
Abstract 218. Schenknis des Priestermönchs, Hagi Serasim, Einsied lers vom Berge Raräul, gegeben in die Hände Sr. Heiligkeit des Hr. Georg, Jgumens, und des ganzen Vereins des heil. Klosters Moldowiza: wienach er aus seinem guten Willen sich vor dem heil, Kloster bußfertig zur Erde gebeuget, sich dem Kloster gewidmet, und demselben eine von ihm gemachte Einsiedelei des Raräu mit Allem gegeben habe. Auch hat er dem heil. Kloster einige Gründe in jenen Bergen gegeben, wie dies Alles gründlich in seiner Schenknis nachgewiesen wird. V. I. 7264/1756, Sept. 26. —

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Charter67
Date: 99999999
Abstract 74. Aron, Woewod, gibt, begnädigt und bestätiget seinem heil. Kloster Moldowiza ein Dorf, Namens: Wäkulestie im Zinut Här- läul, welches Dorf von dem Vater Sr, Hoheit, dem verstorbenen Woewoden Alexander, dem heil. Kloster geschenkt worden ist, auf - 94 — daß, da sie von damals bis jezt der Landesherrschaft nie einen Rauchschoß entrichtet, auch von nun hinfort diesen jährlich dem heil, Kloster zu bezahlen haben. V. J. 7100/1592. Jän. 10. -

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Charter28
Date: 99999999
Abstract 31. Stefan, Woewoda, kauft von Michael Ponic, dessen Schwe ster Maria und ihrem ganzen Geschlechte, davon alle namentlich an gegeben sind, die Hälfte des Dorfes Dworistie, den untern Winkel am Siret samt den Mühlen auf dem Siret um acht hundert tata rische Gulden. Und hierauf hat Stefan, Woewod, gegeben und be kräftiget seinem heil. Kloster Moldowiza diese Hälfte des Dorfes Dworistie mit den Mühlen auf dem Siret, damit diese Dorfshälfte, der untere Winkel mit den Mühlen, dem heil. Kloster Moldowiza eine Handveste sei mit allen Einkünften unveränderlich für immer, in Ewigkeit. Aber die Markung dieser Dorfshälfte soll sein, wo sie Täutul, der Kanzler, abgerainet hat, und zwar anfangend oben — 71 - am Ufer des Siret; von dort gerade zur Furt Sworistie's, wo der Weg von Dobränäuz übergeht; dann gerade zum Rande des Wal des zu zwo Erlen; von dort gerade zur Quelle auf dem Berghange; sonach gerade zum Ursprunge einer andern Quelle; oberhalb der Quelle zu einigem Gehölze; von da gerade zu einem Rainbühel übern Weg; so fort gerade zu einem Rainbühel im Thale; von dort gerade zur Waldung zu einer Eiche; weiter die Waldung hinab bis zur Markung Schärbänestie's; vom Rande der Waldung aber in ein Moor, das in der Mitte zweier Bäche ist; von dort gerade mitten durch die Weidenruthen über den Weg zu einem ausgegrabenen Rain bühel; so fort gerade zu einem andern Hügel an der Ecke einiger Dornsträuche; dann weiter zu einem dritten Rainbühel aufwärts; hernach zum vierten Bühel mitten durch die Huthweide; von da gerade an die Mündung einer Lache, wo sie in die Topliz fällt, zu einem andern Bühel. Von dort aber soll das Gemärke sein, wie es der Bojar Dum, der Schlüßler, abgemarkt hat; von der Mün dung der Lache gerade zum Ufer des Siret zum Moor; sodann übern Siret zum andern Ufer zu einer Linde; weiter gerade zu einer Esche inmitten der Au; durch die Wiese zum bösen Weg; und zur oberen Wiese, welche etwas oberhalb der Wiese des Jon Giumätate ist; und am Umfange der oberen Wiese die Au aufwärts zu einer großen Eiche; von da gerade zur Bärngrube; dann die Au hinauf über den Weg zu einigen Apfoltern und dort ist ein ausgegrabener Rainbühel; von dort gerade zu drei Ulmen; und weiter gerade zum Ufer des Siret, oberhalb der Mühle, zu einer Salweide, gegenüber einer andern Salweide^ die am jenseitigen Ufer des Siret steht. Also ist die ganze Markung. Der Jgumen aber, der im Kloster Moldowiza sein wird, mit allen dortigen Kälugärn, soll dies als Herkommen beachten, daß sie für Se. Hoheit den Gottesdienst halten, und zwar so lange er am Leben ist, durchs ganze Jahr wöchentlich einen Tag, nämlich: Mon tag abends Gebeth und Dienstags früh die Messe; auch soll den Vä tern ein Becher Getränk verabreicht werden. Nach dem Leben Sr. Hoheit aber sollen sie Montag abends ein Seelenamt und Dienstags früh eine Messe feiern. Ebenso sollen sie jährlich an einem Tage Sr. Hoheit das Gedenknis halten. Und Se. Hoheit bekräftiget dem Kloster die Herrschaft auf jene Dorfshälfte Dworistie's. Der Jgu men und die Kälugär jedoch, die in dem Kloster sind und sein werden, — 72 — und das Obbeschriebene nicht erfüllen, oder, wer es versuchen sollte, dieses zu zerstören, der soll es verantworten vor unserm Herrn, Jesus Christus, und es soll die Gottesgebärerin seine Anklägerin sein. Geschrieben im J. 6996/1488, März 12. Sr. XXXII. Von Gottes Gnaden wir Stefan, Woewoda, Hos- podar des moldauischen Landes, thun kund durch diesen unsern Brief Allen, die solchen sehen oder lesen hören: wienach es unsere Herr schaft, nach unserm guten Willen, mit reinem und erleuchtetem Her zen, für gut befunden, und haben für die Seelen unserer selig ruhenden Vorältern, unserer Großältern und Aeltern, und für unsere Gesundheit und Seligkeit gemacht, gegeben und bekräftiget die Schenk- nis unserer Vorältern, und wir haben gegeben unserem heil. Kloster an der Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der heiligsten Herrscherin, unsrer Gottesgebärerin und allzeit Jungfrau Maria ist, ein Dorf in unserem moldauischen Lande, Namens: Dorf Waku- linzä, und wo der Säran unter'm Walde säßig war, dann ein Dorf Saßü an der Kostina, das Dorf an der Moldowa, an der Mün dung der Moldowiza und die Maut an der Moldowiza. All' dies Obbeschriebene soll diesem unserem heil. Kloster von uns eire Hand- veste sein mit allen Einkünften unverbrüchlich für immer in Ewig keit. Und das Gemärke der obbenannten Dörfer soll das nach dem alten Gemärke sein, wo es von Ewigkeit her bestanden. Hierauf ist die Beglaubigung unserer obangeführten Herrschaft, wir Stefan, Woewoda, und die Beglaubigung unserer Herrschaft allerliebsten Sohnes Bog dan, des Woewoden; die Beglaubigung uns'rer Boiern: d. B d. Hr. Dum; d. B. d. Hr. Boldor, Hofrichters; d. B. d. Hr. Steful; d. B. d. Hr. Dum's Brudur; d. B. d. Hr. Toader und d. Hr. Negril, Parkalaben von Hotin; d. B. d. Hr. Jeremiä und d. Hr. Dra gosch, Parkalaben in Nemz; d. B. d. Hr. Schander vouNeuenburg; d. B. d. Hr. Luka Arbure, Thorwardens von Sucawa; d. B. d. Hr. Klänäu, Schwertträgers; d. B. d, Hr. Jsak, Schatzmeisters; d. B. d. Hr. Dumesch, Kämmerers; d. B. d. Hr. Mohila, Mund- schänks; d. B. d. Hr. Fruntesch, Truchseßen; d. B. d. Hr. Petrik, Marstallers und die Beglaubigung all' unserer moldauischen großen und kleinen Boiern. Und wer nach unserm Leben Hospodar unseres moldauischen Landes sein wird von unseren Kindern oder unserm Geschlechtsstamme, oder wen immer Gott auserwählen wird, Herrscher — 73 — zu sein unseres moldauischen Landes, der soll unserm heil. Kloster unsere Schenknis und Bekräftigung nicht umstoßen, sondern soll sie demselben bestätigen und bekräftigen. Und wer es wagen sollte, diese unsere Schen kung und Bestätigung umzustoßen, der soll verflucht sein von Gott, dem Herrn, und unserem Erlöser Jesus Christus, von seiner reinsten Gottes-Mutter, von den heil. vier Evangelisten, von den heil. zwölf Oberaposteln, von den dreihundert achtzehn heil. Vätern von Nikäa und von allen Heiligen; und er soll seinen Theil haben mit Juda und dem verfluchten Anas. Und zu mehrerer Bestärkung und Be kräftigung all' des Obbeschriebenen haben wir unserem getreuen Teutul, Kanzler, befohlen, dies zu schreiben und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern Briefe. Geschrieben hat's ashewic in Herlowa, im I. 7007/1499, IS. Nov. Sr.

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Charter123
Date: 99999999
Abstract 130. Basil, Woewoda, gibt dem Pfaffen Gabriel, Jgumen und dem ganzen Vereine des heil. Klosters Moldowiza einen Rechts spruch: wienach die Kälugär dieses Klosters angesichts vor Sr. Ho heit mit dem Pfaffen Konstantin von Botäscheni wegen eines Teiches des Dorfes Onzeni gerechtet und ihn überwiesen haben, Und Se. Ho heit hat dem Kloster die Herrschaft über das Dorf Onzeni mit dem Fischteich und allen Einkünften bestätiget. V. J. 7146/1638, Juli 16. Sr.

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Charter38
Date: 99999999
Abstract 43. Peter, Woewoda, schenkt dem Kloster Moldowiza ein Haus wesen Zigeuner, namentlich: Michul mit seiner Zigeunerin Paraska, ihren fünf Söhnen und einer Tochter. Diese Zigeuner hat Se. Ho heit von der Rägin, Stadtrichterin aus Biftriz, gekauft gerecht um vierzig Ungargulden und ein Pferd. V. J. 7051/1543, Aug. 6. Sr.

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Charter190
Date: 99999999
Abstract 203. Kiprian, Jgumen, und der ganze Verein des Klosters Homor geben in die Hände Joaniki's, Jgumen's von Moldowiza, eine Schrift: wienach sie sich verglichen und wegen Streitigkeiten über einige Zigeuner übereingekommen seien, daß Simon Bodai mit seinen Söhnen und zwei Töchtern dem Kloster Moldowiza verbleibe, ausgenommen: Kosma, Sohn des Zigeuners Juzul, der mit allen seinen Söhnen dem Kloster Homor zuzukommen habe; die übrigen Söhne dagegen haben wiederum als Theil dem Kloster Moldowiza zu verbleiben. Auch wegen anderer Ansprüche an Zigeuner-Antheile und an ihre Söhne und wegen eines Zigeuners aus Homor, der sich in Moldowiza entleibte, haben sich beide Klöster vor dem gr. Schänk, Dinul Kantakusino, Lupul Balsch, und Sr. Heiligkeit Nathaniel, Sachwalt von Sucawa, verglichen und geeiniget. V. J. 7260/1752, Juli 27. —

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Charter193
Date: 99999999
Abstract 206. Konstantin Michael Gehan Rakowiz, Woewoda, gibt dem Jgumen des Klosters Moldowiza und dem von ihm bestellten Daniel, Dorfs-Maier in Räciuleni, eine Schrift: daß sie mit großer Kraft bemächtiget seien, das Gut Räciuleni, so wie es die Bojaren abge- gränzt haben und wie es in deren Markbriefe beschrieben ist, gegen die Bajer-Bürger zu beherrschen und auf keine Art zu dulden, daß die Zeichen, die die Abmarker gestellt haben, von irgend jemand im geringsten beeinträchtiget und übertreten werden. Se. Hoheit besiehlt ferner dem Bojaren, der immer das Haupt des Zinut's Sucawa sein mag, ernstlichst die Dawiderhandelnden einzuführen, sie im Falle eines Verschuldens mit schwerer Züchtigung zu bestrafen und von denselben dem Kloster auch den Schaden ersetzen zu laßen. V. J. 7261/1753, Jäner 14. —

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Charter254
Date: 99999999
Abstract 270. Die Bojaren des Staatsrathes der Moldau geben Sr. Heiligkeit, dem Jgumen von Molvowiza, eine Schrift: daß ihm frei stehe, einen seiner Leute nach Wäkulestie, einem Gute des heil. Klo — 177 - sters Moldowiza, zu schicken, um alle Einkünfte von jeglichem Grunde von Aeckern und Heuwiesen einzusammeln und ein Zehntel von Allem als Zehent zu nehmen nach Herkommen. Auch sollen die Lente in Wäkulestie jährlich zwölf Tage fronen nach den Hörigkeitssätzen. V. J. 7278/1770, Juli 29. —

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Charter6
Date: 99999999
Abstract 7M. Von Gottes Gnaden wir Alexander, Woewoda, Hospo- dar des moldauischen Landes, thun kund mit diesem unsern Briefe — 60 - Allen, die solchen sehen oder lesen hören: was maßen vor unsere Herrschaft der getreue Bojar, der Sohn des Bärlic, gekommen und hat aus seinem freien Willen und mit gutem Vorbedacht aus seinem redlichen und getreuen Verdienste, den ihnen sein Vater Bärl durch seine redliche und getreue Dienstleistung von den früher ge wesenen Landesherr'n erworben hat, abgesondert und dem Kloster der Verkündigung der reinsten Gottesgebärerin, genannt Moldowiza, gegeben zwei Dörfer, Namens Proworotie und Oproschinzi, auf daß diese Dörfer dem erwähnten Kloster eine Handveste seien mit allen Einkünften, unabänderlich für immer, in Ewigkeit. Und das Ge- märke dieser Dörfer mit all ihren Markungen soll sein, wie solches seit jeher genoßen worden. Und hierauf ist die Beglaubigung (Ver sicherung) des obgenannten wir Alexander Woewoda und die Ver sicherung des allerliebsten Sohnes unserer Herrschaft, Eliä des Woewoden, und die Versicherung all unserer moldauischen Bojaren. Und wer diese Schenknis und Bekräftigung verderben sollte, der soll verflucht sein von Gott, dem Herrn, dessen reinster Gottesmutter, von allen Heiligen, die Gottes Geboten nachgelebet, izt und in der künftigen Ewigkeit, und soll gleich sein dem Juda Jskariot und dem verfluchten Anas. Und zur beßeren Beglaubigung und Bekräftigung all des Obbeschriebenen haben wir unserm getreuen Diener Hr. Jsaiä befohlen, zu schreiben und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern Briefe. Jn dem untern Markt, i. J, 6926/1418, im Monate März, den 17. Sr. (H. P-) Stefan.

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Charter74
Date: 99999999
Abstract 81. Stefan, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza ein Dorf, Namens Onzeni, welches Dorf Woewoda Peter diesem Kloster geschenkt hat. V. J. 7103/1595, Juli 12. Sr. Jeremiä Mogila.

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Charter86
Date: 99999999
Abstract 93. Simon Mogila, Woewoda, beauftragt alle Steuerein heber, die im Zinut Sucawa im Dienste umhergehen, wegen der Befreiung des Dorfes Räciuleni, in Allem gleich, wie sein Bruder Jeremiä Woewoda. V. J. 7114/1606, Juli 26. —

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Charter78
Date: 99999999
Abstract 85. Stefan, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza ein Dorf, Namens: Wäkulestie im Zinut Härläul. Auch haben die Leute dieses Dorfes Wäkulestie den Rauchschoß nicht an die Landesherrschaft, sondern an das genannte Kloster jährlich zu entrichten. Auch schreibt er einen Fluch gegen jene, die es wagen, diese Schenknis zu vernichten. V. J. 7105/1597, Mai 17. - Jeremiä Mogila.

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Charter180
Date: 99999999
Abstract 192. Druckschrift« von Konstantin (?) Nikolaus, dem Woe woden, des Jnhaltes: daß man die Freistätte beim Dorfe Wäkulestie im Zinut Dorohoi sammle, wobei gleichzeitig Gnade und Ruhe bis zum Mai zugesichert wird. V. J. 7254/1746, Dec. 11. - - 133 — Gregor Gikci,

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Charter68
Date: 99999999
Abstract 75. Aron, Woewoda, bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza: wienach Nikoar, Scholtus von Baja, dem Kloster eine Mühle an der Toplizä, oberhalb der Stadt Baja, um dreißig Silberthaler und um ein Faß Wein verkauft habe. Diese Mühle hat Nikoar für sein Geld, aber auf klösterlichem Grunde, erbauet. Und Se. Hoheit be stätiget dem Kloster die Herrschaft über diese Mühle. V. J. 7100/1592, Mai 8. Sr.

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Charter95
Date: 99999999
Abstract 102. Urkunde Konstantin Mogila's, Woewoden, wegen Kor- läzel's und seines Gemärkes, und wegen der Herrschaft des Klosters Moldowiza über alle darin namentlich angeführten Zigeuner. V. J. 7117/1609. —

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Charter267
Date: 99999999
Abstract 283. Theosil, Jgumen, und der ganze Verein des Klosters Bogdana, gibt in die Hände Sr. Hochwürden Hr. Benedikts, Jgu- mens des Klosters Moldowiza, eine Schrift: wienach sie nach ihrem guten Willen dem Kloster Moldowiza vier ein halb Tagwerk wüsten Grund gegeben, welcher Grund im Zinut Putna, beim obern Kreuz neben den Weingärten liegt, die das Kloster Moldowiza von Stefan Bode gekauft hat. Und hiefür gibt Se. Heiligkeit dem Kloster Bog dana im Frühjahre zwei Stutten mit Follen. Diese Schrift ist un terfertiget und auch das Petschaft des Klosters Bogdana beigedrückt. V. I. 7281/1773, August 10. —

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Charter270
Date: 99999999
Abstract 286. Schreiben des Staatsrates an Georg Lasul, Schultes in Kämpul-lung: wienach sich Se. Heiligkeit Vater Benedikt, Jgu- men von Moldowiza, zum Hr. Schultes von Kämpul-lung begeben, und ihm den Befehl des Staatsrathes vorgewiesen. Dieser habe nun zwar zuerst anbefohlen, jene Ruhestörer aus Wama abzuschaffen, wobei er auch dem Jgumen eine Schrift einhändigte, daß er die Ein künfte an das Kloster von den Kämpul-lungern gänzlich einbringen werde; doch sind zulezt weder jene Aufwiegler aus dem Dorfe aufgehoben, noch dem Kloster der Schaden ersezt worden. Der Staats rath stellt dies dem Lasul auf's schärfste aus, mit dem Auftrage, daß er nach dem Befehle des Staatsrathes Alles ersetzen laße. V. J. 7281/1773. Dec. 3. —

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Charter235
Date: 99999999
Abstract 251. Verschreibung von einigen Leuten aus Moldowizä, als: Johann Warnaw, Simon Butnäreskul, Eftimi Eoban, Lupul But- näreskul, Gregor Sondra, — Jokob, Sohn des Käruz, — Mathiä, Sohn des Bätek, gegeben in die Hand Sr. Heiligkeit, des Vaters Anton, Jgumen's, und des ganzen Vereins des Klosters Moldowiza, des Jnhaltes: Se. Heiligkeit habe eine landesherrliche Schrift ge bracht, auf daß man jene, welche neben dem Kloster seßhaft sind, aufhebe, und sie anderswo, — auf einen anderen Ort, wo auch andere Leute seßig sind, — übersiedle. Da nun der Schultes von Kämpul-lung die neben dem Kloster Seßhaften versetzen wollte; so haben sie ihn gebethen, sie noch drei Wochen zu dulden, wornach sie unfehlbar aus der Nachbarschaft des Klosters wegziehen werden. Es habe ferner jedermann dem Kloster je einen Stog Heu und ein Scharwerk beim Mähen zu machen, das Heu aufzuschobern, und zur Zeit der Waßerweihe einen Schlitten Heu zuzuführen, auch je eine Fronfracht, woher es befohlen wird, zu leisten, nämlich je drei Mierzen Getreide von jedem, der einen Wagen und ein paar Ochsen hat, je sechs Viertel aber von jedermann, der nicht Wagen und Ochsen hat. Auch sollen die Schanken ohne Wißen und Willen des Jgumen's was immer für eine Art Getränke nicht verkaufen dürfen u. s. w. Diese Verschreibung wurde ausgefertiget im J. 7274/1766, Septemb. 4. —

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Charter237
Date: 99999999
Abstract 253. Zeugnis von allen Leuten aus Wamä, gegeben in die Hände Antons, Jgumens von Moldowizä, die gründlichst bewahr- heiten, wienach das Gut Unter-Sworistie ein aufrechtes Gut Mol- dowiza's sei, das Geschlecht Keschko sich in Unter-Sworestie nicht eingemischt habe, Keschko's Vater in Ober-Jsworestie ansäßig ge wesen, und Peter Keschko ein Haus offenbar auf klösterlichem Grunde erbauet habe. Ein sehr glaubwürdiges Zeugnis. V. J. 7274/1766, Dec. 26. - Gregor Johann Kalimach.

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Charter64
Date: 99999999
Abstract 71. Peter, Woewoda, gibt und begnädiget seine Bether, die Kälugär des heil. Klosters Moldowiza, mit einem Dorfe, Namens: Onzeni, welches Dorf wahrhaft landesherrlich war, und der Botä schener Umgegend zugeschrieben ist. Jn der Handveste ist auch das Gemärke des Dorfes beschrieben. Da aber die Worte bereits ver löscht sind, so habe ich sie nicht lesen können. Gegen jene aber, die es wagen sollten, diese Schenkins zu zernichten, schreibt er einen schrecklichen Fluch. V. J. 7097/1589, Decemb. 20. Sr.

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Charter10
Date: 99999999
Abstract 11. Stefan, Woewoda, beurkundet: wienach er gegeben hat, und abermals gibt dem heil. Kloster Moldowiza die Hälfte des Sees von Kowur und die Hälfte jenes Sees bei Kowur, der in den Jlp fällt, mit allen Einkünften und den Zoll von allen Seiten Kownr's. Wo immer man da Fische fängt, sollen die Kälugär die Hälfte der Einkünfte nehmen, und auch den Zoll anf dem Festlande. Wer es aber wagen sollte, von jenem Einkommen der Kälugär ohne ihren Willen auch nur einen Groschen zu nehmen, ein solcher soll verflucht sein, und wird auch von Sr. Hoheit schwer bestraft werden. V. J. 6953/1445, Horn. 20. Sr.

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Charter107
Date: 99999999
Abstract 114. Vor Radul, dem Woewoden, haben die Kälugär des heil. Klosters Moldowiza mit Gregor Cuwlik, Johann Mesechenesk und Michalce, gew. Thürsteher, wegen einem See, Namens: Kowor, ge rechtet. Da nun die Kälugär die Schenkungsurkunde des alten Peter, des Woewoden, und die Schrift mit der Bestätigung der Gerichtskosten des Woewoden Jeremiä vorgewiesen, wienach sie mit diesen Leuten gerechtet und sie überwiesen haben; so hat auch Se. Hoheit dieselben abgewiesen, dem Kloster aber die Herrschaft auf jenem See Kowur's mit allen Einkünften bestätiget. Die Kälugär aber haben abermals zwölf Gulden Kosten in die Schatzkammer gezahlt. V. J. 7125/1617, Jäner 15. Sr.

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