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Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter92
Date: 99999999
Abstract 99. Konstantin Mowila, Woewoda, gibt Sr. Heiligkeit dem Hr. Efrem, Bischof von Rädäuz, und dem Wätäman des Dorfes Schäläestie eine Schrift: daß sie fremde Leute aus allen christlichen Völkern sammeln, und im Dorfe Schäläestie, im Zinut Kowurul, eine Freiung machen. Derlei Leute haben dann durch fünf Jahre keine Art Steuer zu geben, oder andern Leistungen nachzukommen, auch weder Suls für Kühe oder Schafe, noch Berggeld für Schweine oder Schafe, noch Zehent von Bienenstöcken zu entrichten. V. J. 7117/1609, Apr. 24. Sr.

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Charter9
Date: 99999999
Abstract 10. Stefan, Woewoda, begnädiget das heil. Kloster Moldowiza zum Lebensunterhalt der Väter, daß man ihnen am Tage der Kirch weihe „Maria Verkündigung" jährlich zwei Fuhren Fische gebe, und sie von diesen zwei Fuhren nirgends einen Zoll zu entrichten haben. V. J. 6950/1442, Sept. 21. —

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Charter50
Date: 99999999
Abstract 56. Ich Johann, Anna's Sohn, Roman Jlischesku's Enkel, bekenne selbst und durch diesen meinen Brief, daß ich verkauft habe mein wahrhaftes Vater- und Großvatergut, die Hälfte von einem Viertel des Dorfes Korläzel mit fünf Häusern und einer zu diesen fünf Häusern dienstbaren Mühle, und habe sie dem Kloster Moldo wiza verkauft, von diesem heil. Kloster einhundert dreiundachtzig Guldw baar genommen, und all' dies ersterwähnte Geld vor Chari ton, dem Jgumen von Moldowiza, dem ganzen Klostervereine und guten Leuten, als: Stefan aus Korläzel, Toador des Pfaffen Sohn von dort, Stefan von dort, Jon Bukureskul, Jon, Sohn der Da- widin, Toma von dort, Jeremia von dort, Spiridon von dort, — 87 — Jroftei von dort, Jon Toma'ssohn, German, Sohn Bukureskul's, Toader, Stefan's Eidam, Berhjet, Sohn Toaders, Matia von Dra- gojestie und vielen guten Leuten erhalten. Auch hat Johann diesem Briefe sein Petschaft beigedrücket. Geschrieben zu Korläzel, im J. 7085/1577, Hornung am 26. Johann hat's geschrieben. (P. P.) Sr.

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Charter56
Date: 99999999
Abstract 62. Johann, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza in der Stadt Baja zwei Mühlen, eine inmitten, die andere am Rande der Stadt, mit einer Bierbrauerei, einer Malze, Malz zu machen, und vier tatarische Häuser; all' dies eine Schenknis des Woewoden Alexander des I. — Se. Hoheit bestätiget dem Kloster die Herrschaft über dies Alles. V. J. 7089/1581, Nov. 11. Sr. - 89 —

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Charter221
Date: 99999999
Abstract 236. Johann Theodor, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Schrift: daß es monatlich aus der landesherr lichen Zollstätte zwei Oka Baumöhl und acht Drachmen Weihrauch nehme. V. J. 7269/1761, Jäner 12. —

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Charter143
Date: 99999999
Abstract 151. Nikolaus Alexander, Woewoda, besiehlt den Bojaren und Dienern des Zenut's Sucawa: wegen Kopfsteuern der Bauern weder Vieh des Klosters noch Fuhrwerk der Zigeuner wegzunehmen. V. J. 7221/1713, Juli 12. —

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Charter31
Date: 99999999
Abstract 35. Urkunde Bogdans des Woewoden: wienach vor ihm Toader Korlat gekommen, und aus seinem guten Willen von seinem auf rechten Gute, dem Dorfe Berkischestie Sr. Heiligkeit, dem Hr. Pa- chomi, Bischof von Rädäuz, eine Grundstätte von zwei Häusern mit einem Gütchen von Aeckern und Heuwiesen auf dem Felde um hun dert tatarische Gulden verkauft hat. All diese Gründe hat jedoch Bischof Pachomi dem Kloster Moldowiza geschenkt. Se. Hoheit bestätiget daher dem Kloster diese Schenknis und die Herrschaft auf diese Gründe in Berkischestie; aber das Gemärke jener zwei Haus stätten in Berkischestie soll ganz so sein, wie das Gemärke der andern Häuser, die in jenem Dorfe sind. V. J. 7023/1515, Horn. 18. Sr.

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Charter16
Date: 99999999
Abstract 17. Bogdan, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Urkunde: daß dasselbe von seinen Häusern in Sucawä, wo die Armenerin Stana wohnhaft ist, keine Art landesherrlicher — 64 — Abgabe, weder große, noch kleine, noch Wachs zu geben habe. Auch haben diese Häuser bei den landesherrlichen Mühlen nicht zu arbei ten, weder eine Art landesherrlicher Steuern abzutragen, noch dem Landesherrn Dienste zu thnn, niemals; sondern alle Einkünfte davon sollen dem Kloster Moldowiza allein zugehören, die Kälugär sie nehmen, und andere über sie auch nicht Richter sein. V. J. 6959/1451, 10. Jäner. Sr.

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Charter259
Date: 99999999
Abstract 275. Die Wamer geben eine Verschreibung in die Hände Sr. Heiligkeit Hr. Benedikt's, Jgumens von Moldowizä: wienach einige Häuser hätten zerstört werden sollen. Da sie jedoch vor Sr. Heilig keit bittend niedergefallen, habe ihnen Se. Heiligkeit verziehen. Sie verpflichten sich demnach, daß sie von nun an in Hinkunft nicht mehr widerspänstig sein werden bei dem Fluch der reinsten Mutter. V. J. 7280/1772, Jäner 12. — — 179 -

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Charter2
Date: 99999999
Abstract 2. Stefan, (?) Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza eine Lache obern Nistru, Namens Leonta, von der Mün dung bis zum Ursprunge, wo die Kirche ist, mit allen Bienen gärten und allen Bächen, den kleinen Lachen, so viele als Waßer haben, und allen Wieswachs, so viel die Länge der erwähnten Lache von oben bis zu ihrer Mündung begreift; dann die Mulde mit allem Obigen und den Steig mit der Furt übern Nistru. Auch soll man von Wägen, die Fische zuführen, keinen Zoll und von allen Stöcken dieser Bienengärten keinen Zehent nehmen. Aber das Gemärke soll sein dort, wo es der Bojar Wälc'a vor langer Zeit abge- rainet hat. B. J. 6917/1409, Horn. 24. Sr. — 56 —

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Charter138
Date: 99999999
Abstract 146. Antioch Konstantin, Woewod, an die Schultesen von Käm- pul-lung: Ueber eine Beschwerde des Jgumens von Moldowizä wegen einer Entscheidung in seiner Streitigkeit mit einer Pelzmacherin, — 113 — welche ein Gut des Klosters am Frumoß besizt, und die Kälugär deshalb nicht mähen läßt, weil sie nach ihrer Angabe dieses Gut von einigen Hörigen des Klosters gekauft habe; besiehlt der Woewod den Schultesen von Kämpul-lung, daß sie mit großer Gerechtigkeit darauf sehen, und falls sich hiernach herausstellet, daß dieses Gut ein aufrechtes Gut des Klosters sei, und die Pelzmacheriu es von den Hörigen des Klosters erkauft hätte; so sollen die Kälugär das Gut, die Pelzmacherin aber ihr Geld von den Kloster-Hörigen zu rücknehmen, da nicht einmal die Kälugär Klostergüter verkaufen dürfen, um so weniger also die Kloster-Hörigen. V. J. 7213/1705, Juli 6. —

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Charter48
Date: 99999999
Abstract 54. Bogdan, Woewoda, gibt und begnädiget das heil. Kloster Moldowiza mit einem Zigeuner, Namens: Michael, welchen Zigeu ner Theosil Bälosch, der gr. Kanzler gewesen, dem Kloster geschenkt hat. Bälosch aber hat ihn vom Peter, der Pärkälab gewesen, ge kauft, daher er dem Kloster gehören soll, ewiglich. V. J. 7077/1569, Aug. 7. Sr.

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Charter153
Date: 99999999
Abstract 162. Michael Rakowiz, Woewoda, gibt den Leuten von Foltestie, einem Gute des Klosters Moldowiza, die Erlaubnis, die Weingärten der Leute, die entflohen, zu bebauen. Und jenen Flüchtlingen soll man die Weingärten für sich — nicht bearbeiten laßen. V. J, 7235/1727, Dec. 7. — Gregor Gika,

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Charter173
Date: 99999999
Abstract 184. Johann Nikolaus, Woewoda, an Dinul Kantakusino, gew. gr. Waffenträger, Jsprawnik des Zenuts Sucawa, an Adam, den Sulzer, und Salamon Botes, Zeltwart: Die Räseschen des Dorfes Bucumeni haben mit dem Jgumen von Moldowizä beim Staatsrath darüber Streit gehabt, weil ihnen die Kälugär aus ihrer Markung Bucumeni ein Grundstück unter dem Vorgeben abnehmen möchten, daß es von ihrem Gute Fälticeni sei. Auch behaupten die Kälugär, daß dieser strittige Grund von dem klösterlichen Dorfe eine Bieneii- stätte und ein Absteighof gewesen sei. Se. Hoheit besiehlt demnach den Obgenannten, sich auf jenes Gut zu begeben, Alles zu unter suchen, abzumarken und Markzeichen zu setzen, damit alle Zwistigkeit aufhöre. V. J. 7252/1744, Jäner 16. —

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Charter186
Date: 99999999
Abstract 198. Konstantin Michael Gehau Rakowiz, Woewodä, schreibt über die Klage Georgs, Jgumens des Klosters Moldowiza, gegen Toma, den Armenier, an den Schulzen in Botäscheni: daß er den Armenier vorrufe und zur Rechenschaft ziehe, auf daß er für das Gut Onzeni den Pachtschilling bezahle. Sollte sich jedoch jemand sinden, der einen beßeren Preis böthe, so stehe es dem Jgumen frei, einem solchen die Einkünfte des Gutes zu verkaufen. V. J. 7258/1750, Jäner 11. — OXOIX. Wir Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, von Gottes Gnaden Hospodar des moldauischen Landes. Meine Herrschaft schreiben dem getreuen Bojarn, unserm Hr. Stefan Hermesiu, gew. gr. Zeltwart: Wir thun zu wißen, daß sich bei meiner Herrschaft unsere Bether Joniki, Egumen, und der ganze Verein des heil. Klosters Moldowiza beklagt haben, vorbringend: daß das Kloster ein Gut, Namens: Korläzel, im Zenut Sucewa, habe, wo Grundeingriffe von andern Räseschen geschehen. Auch habe das Kloster andere Güter, wegen denen sie um Abmarker gebeten, um diese Güter abzurainen. Sieh'! —deshalb ordnen, meine Herrschaft dich Herrn zur Abmarkung, daß du dich bei Empfang dieses Schrei bens meiner Herrschaft aufmachst, auf jene Güter dich begebest und gme Leute von ringsum, so wie alle Räseschen versammelst und gründlich und mit guter Gerechtigkeit die Schriften, die sie dir vor zeigen, im Auge hältst. Jm Falle einige alte Briefe über das Ge- märke da sind, sollst du ihrer Spur folgen, diese aussondern und mit Steinblöcken bezeichnen. Falls sich aber bei keinem Theile ein Markbrief vorfände, dann untersuche nach der Beglaubigung alter Leute, die auf diesen Gütern gelebt haben, wie sie mit ihrer Seele die Herrschaft jener Güter kennen. Und wo diese Greise in Furcht Gottes zeigen werden, daß das Gemärke gegangen, dort sollt ihr Steinblöcke als Malzeichen setzen und nach den Zeichen ein Zeugnis ausstellen, auf dem sich auch alle andern, so viel sich bei der Ab markung versammelt befunden, unterfertigen. Wenn die Abmarkung — 136 - mit Gerechtigkeit geschehen, so wird auch meine Herrschaft dies mit einer Urkunde dem heil. Kloster bestätigen. Dies schreiben wir. Juli 25. 7259/1751. (P. P.) Kantakosino, gr. Kanzler. R.

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Charter91
Date: 99999999
Abstract 98. Jeremiä? Mogila, Woewoda, gibt dem Jgumen, dem ganzen Vereine des heil. Klosters Moldowiza und den Wätamanen des Dorfes Schäläestie eine Schrift: daß es ihnen frei stehe, fremde Leute dorthin zu berufen, um dort eine Freistätte zu machen, wo sodann solche Leute drei Jahre der Landesherrschaft keine Art Ab gaben zu entrichten haben. V. J. 7116/1608, Juli 2. Sr. Konstantin Mogila.

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Charter98
Date: 99999999
Abstract 105. Konstantin Mogila, Woewoda, besiehlt den Steuerein hebern im Zinut Koworul, daß sie das Dorf Schäläestie in Frie den laßen, und es nicht im mindesten belästigen. V. J. 71M611, Jäner 14. Sr.

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Charter100
Date: 99999999
Abstract 107. Stefan, Woewod, gibt, erneuert und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza ein Dorf, Namens: Onzeni, welches Dorf eine Schenkins des Woewoden Peter ist. V. J. 7120/1612, Jäner 30. Sr. Konstantin Mogila.

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Charter28
Date: 99999999
Abstract 31. Stefan, Woewoda, kauft von Michael Ponic, dessen Schwe ster Maria und ihrem ganzen Geschlechte, davon alle namentlich an gegeben sind, die Hälfte des Dorfes Dworistie, den untern Winkel am Siret samt den Mühlen auf dem Siret um acht hundert tata rische Gulden. Und hierauf hat Stefan, Woewod, gegeben und be kräftiget seinem heil. Kloster Moldowiza diese Hälfte des Dorfes Dworistie mit den Mühlen auf dem Siret, damit diese Dorfshälfte, der untere Winkel mit den Mühlen, dem heil. Kloster Moldowiza eine Handveste sei mit allen Einkünften unveränderlich für immer, in Ewigkeit. Aber die Markung dieser Dorfshälfte soll sein, wo sie Täutul, der Kanzler, abgerainet hat, und zwar anfangend oben — 71 - am Ufer des Siret; von dort gerade zur Furt Sworistie's, wo der Weg von Dobränäuz übergeht; dann gerade zum Rande des Wal des zu zwo Erlen; von dort gerade zur Quelle auf dem Berghange; sonach gerade zum Ursprunge einer andern Quelle; oberhalb der Quelle zu einigem Gehölze; von da gerade zu einem Rainbühel übern Weg; so fort gerade zu einem Rainbühel im Thale; von dort gerade zur Waldung zu einer Eiche; weiter die Waldung hinab bis zur Markung Schärbänestie's; vom Rande der Waldung aber in ein Moor, das in der Mitte zweier Bäche ist; von dort gerade mitten durch die Weidenruthen über den Weg zu einem ausgegrabenen Rain bühel; so fort gerade zu einem andern Hügel an der Ecke einiger Dornsträuche; dann weiter zu einem dritten Rainbühel aufwärts; hernach zum vierten Bühel mitten durch die Huthweide; von da gerade an die Mündung einer Lache, wo sie in die Topliz fällt, zu einem andern Bühel. Von dort aber soll das Gemärke sein, wie es der Bojar Dum, der Schlüßler, abgemarkt hat; von der Mün dung der Lache gerade zum Ufer des Siret zum Moor; sodann übern Siret zum andern Ufer zu einer Linde; weiter gerade zu einer Esche inmitten der Au; durch die Wiese zum bösen Weg; und zur oberen Wiese, welche etwas oberhalb der Wiese des Jon Giumätate ist; und am Umfange der oberen Wiese die Au aufwärts zu einer großen Eiche; von da gerade zur Bärngrube; dann die Au hinauf über den Weg zu einigen Apfoltern und dort ist ein ausgegrabener Rainbühel; von dort gerade zu drei Ulmen; und weiter gerade zum Ufer des Siret, oberhalb der Mühle, zu einer Salweide, gegenüber einer andern Salweide^ die am jenseitigen Ufer des Siret steht. Also ist die ganze Markung. Der Jgumen aber, der im Kloster Moldowiza sein wird, mit allen dortigen Kälugärn, soll dies als Herkommen beachten, daß sie für Se. Hoheit den Gottesdienst halten, und zwar so lange er am Leben ist, durchs ganze Jahr wöchentlich einen Tag, nämlich: Mon tag abends Gebeth und Dienstags früh die Messe; auch soll den Vä tern ein Becher Getränk verabreicht werden. Nach dem Leben Sr. Hoheit aber sollen sie Montag abends ein Seelenamt und Dienstags früh eine Messe feiern. Ebenso sollen sie jährlich an einem Tage Sr. Hoheit das Gedenknis halten. Und Se. Hoheit bekräftiget dem Kloster die Herrschaft auf jene Dorfshälfte Dworistie's. Der Jgu men und die Kälugär jedoch, die in dem Kloster sind und sein werden, — 72 — und das Obbeschriebene nicht erfüllen, oder, wer es versuchen sollte, dieses zu zerstören, der soll es verantworten vor unserm Herrn, Jesus Christus, und es soll die Gottesgebärerin seine Anklägerin sein. Geschrieben im J. 6996/1488, März 12. Sr. XXXII. Von Gottes Gnaden wir Stefan, Woewoda, Hos- podar des moldauischen Landes, thun kund durch diesen unsern Brief Allen, die solchen sehen oder lesen hören: wienach es unsere Herr schaft, nach unserm guten Willen, mit reinem und erleuchtetem Her zen, für gut befunden, und haben für die Seelen unserer selig ruhenden Vorältern, unserer Großältern und Aeltern, und für unsere Gesundheit und Seligkeit gemacht, gegeben und bekräftiget die Schenk- nis unserer Vorältern, und wir haben gegeben unserem heil. Kloster an der Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der heiligsten Herrscherin, unsrer Gottesgebärerin und allzeit Jungfrau Maria ist, ein Dorf in unserem moldauischen Lande, Namens: Dorf Waku- linzä, und wo der Säran unter'm Walde säßig war, dann ein Dorf Saßü an der Kostina, das Dorf an der Moldowa, an der Mün dung der Moldowiza und die Maut an der Moldowiza. All' dies Obbeschriebene soll diesem unserem heil. Kloster von uns eire Hand- veste sein mit allen Einkünften unverbrüchlich für immer in Ewig keit. Und das Gemärke der obbenannten Dörfer soll das nach dem alten Gemärke sein, wo es von Ewigkeit her bestanden. Hierauf ist die Beglaubigung unserer obangeführten Herrschaft, wir Stefan, Woewoda, und die Beglaubigung unserer Herrschaft allerliebsten Sohnes Bog dan, des Woewoden; die Beglaubigung uns'rer Boiern: d. B d. Hr. Dum; d. B. d. Hr. Boldor, Hofrichters; d. B. d. Hr. Steful; d. B. d. Hr. Dum's Brudur; d. B. d. Hr. Toader und d. Hr. Negril, Parkalaben von Hotin; d. B. d. Hr. Jeremiä und d. Hr. Dra gosch, Parkalaben in Nemz; d. B. d. Hr. Schander vouNeuenburg; d. B. d. Hr. Luka Arbure, Thorwardens von Sucawa; d. B. d. Hr. Klänäu, Schwertträgers; d. B. d, Hr. Jsak, Schatzmeisters; d. B. d. Hr. Dumesch, Kämmerers; d. B. d. Hr. Mohila, Mund- schänks; d. B. d. Hr. Fruntesch, Truchseßen; d. B. d. Hr. Petrik, Marstallers und die Beglaubigung all' unserer moldauischen großen und kleinen Boiern. Und wer nach unserm Leben Hospodar unseres moldauischen Landes sein wird von unseren Kindern oder unserm Geschlechtsstamme, oder wen immer Gott auserwählen wird, Herrscher — 73 — zu sein unseres moldauischen Landes, der soll unserm heil. Kloster unsere Schenknis und Bekräftigung nicht umstoßen, sondern soll sie demselben bestätigen und bekräftigen. Und wer es wagen sollte, diese unsere Schen kung und Bestätigung umzustoßen, der soll verflucht sein von Gott, dem Herrn, und unserem Erlöser Jesus Christus, von seiner reinsten Gottes-Mutter, von den heil. vier Evangelisten, von den heil. zwölf Oberaposteln, von den dreihundert achtzehn heil. Vätern von Nikäa und von allen Heiligen; und er soll seinen Theil haben mit Juda und dem verfluchten Anas. Und zu mehrerer Bestärkung und Be kräftigung all' des Obbeschriebenen haben wir unserem getreuen Teutul, Kanzler, befohlen, dies zu schreiben und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern Briefe. Geschrieben hat's ashewic in Herlowa, im I. 7007/1499, IS. Nov. Sr.

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Charter87
Date: 99999999
Abstract 94. Simon Mogila, Woewoda: Die Kälugär des heil. Klo sters Moldowiza haben gegen die Kälugär des heil. Klosters Pobrata und gegen andere, die Bäche jenseits des Prut haben, geklagt, daß sie Fische durch Verpflöcklungen einschließen und sie so in andere Seen nicht eingehen und eintreten laßen. Der Woewoda schreibt daher an die Eltesten des Zinut's Koworul, daß sie die Verzäu- nungen wegräumen. V. J. 7115/1607, Jäner 6. Sr.

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Edit charter (old editor)
Charter225
Date: 99999999
Abstract 241. Verschreibung Basils, Enkels der Gapina, und seiner Brüder, auch Enkel der Gapina, vom Priester Johann Kelesch her, sowie auch ihres ganzen Geschlechtes, gegeben in die Hände des Hr. Stefan Bode: wienach sie verkauft haben ihr wahrhaftes Gut, sechs Tagwerk eines halben Weingartens, zu vier einem halben Löwen gulden das Tagwerk; und Hr. Bode hat ihnen alles Geld ganz aus bezahlt. Der Weinberg liegt aber beim obern Kreuz, und geht längs — 165 — dem Gemärke des untern Kreuzes hinauf an dem Antheile des Nikoar Gänska, (Bruder Zachiriä's,) der von Straße zu Straße anrainet, und zwar: gegen Osten bis an die Spitze der Felder abermals an der Straße. Diese Weingärten haben sie verkauft dem Stefan Bode im J. 7271/1763, Jan. 29. —

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Edit charter (old editor)
Charter174
Date: 99999999
Abstract 185. Nikolaus, Woewoda, gibt dem Jgumen German von Moldowiza eine Schrift: daß es ihm freistehe, Leute auszusenden, um die Zigeuner, die sich zerstreut haben, zurückzubringen. V. J. 7252/1744, Juni 21. -

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Edit charter (old editor)
Charter114
Date: 99999999
Abstract 121. Schrift Miron Barnowski's, des Woewoden, des Jn haltes: — 105 - Die Jgumnen sämtlicher Klöster haben sich beklaget, wienach sie Sklaven (Zigeuner) beseßen, die ihnen die früheren Landesherrn ge schenkt haben, diese aber izt von der Zeil an nicht mehr leben können, seit die Hetmansdiener und Zigeuner-Richter umhergehen, und Stie fel (?) und auch Geldstrafen für den landesherrlichen Tisch jährlich einfordern. Deshalb haben sich viele Klosterzigeuner zerstreut und in fremde Länder begeben. Se. Hoheit hat sich daher erbarmet, die Klosterzigeuner von allen diesen Abgaben ausgenommen, wie auch das heil. Kloster Moldowiza. Diesem hat er anch die Herrschaft über dessen wahrhafte Sklaven-Zigeuner bestätiget als: Michael mit Weib und Kindern, Koshan mit Weib und Kindern, Simon mit Weib und Kindern, Georgi mit Weib und Kindern, Drägan mit Weib und Kindern, Sabba mit Weib und Kindern, Paschko mit Weib und Kindern, Stefan mit Weib und Kindern, Sabba mit Weib und Kindern, Drägan mit Weib und Kindern, Soltan mit Weib und Kindern, Paschko mit Weib und Kindern, Gerasim mit Weib und Kindern, Adam mit Weib und Kindern, Trifan mit Weib und Kin dern, Konstantin mit Weib und Kindern, Marko mit Weib und Kin dern, Demeter mit Weib und Kindern, Konstantin Jgorc'a mit Weib und Kindern und Nikolai mit Weib und Kindern. Und von nun an in Hinkunft sollen weder die Hetmansdiener noch die Zigeuner richter von einem Klosterzigeuner etwas zu fordern noch mit dem selben etwas zu schaffen haben, sondern die Klöster sie beherrschen ewiglich. Auch sollen sie den Kälugärn allein dienen, diese sie rich ten und nach ihrem Verschulden bestrafen. V. J. 7135/1627, Mai 5. Sr.

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Charter57
Date: 99999999
Abstract 63. Rechtsspruch von Johann dem Woewoden. — Vor Sr. Hoheit habe die Stursin, ihr Sohn Jonaschko, Leibwächter, und Adam, Schatzmeister, Alexis Eidam, mit dem Jgumen und dem ganzen Vereine des heil. Klosters Moldowiza gerechtet wegen des Dorfes Räciuleni, so viel davon die Kälugär als ihren Antheil mit der Mühle auf dem Schoimus beherrschen, welchen Antheil ihnen der Oheim Sr. Hoheit, Woewoda Bogdan, gegen das Dorf Bäicana bei Kotnar vertauscht hat. Bäicana aber hatte die Dashbogin den Kälugärn als Schenknis gegeben. Se. Hoheit hat ihnen befohlen, die Schriften beizubringen, damit man wiße, vermöge welchen Grundes sie diese Antheile Räciuleni's beherrschen. Da haben denn die Kälugär jene Urschriften hergebracht, die sie vom Woewoden Alexander erhalten haben. Doch wegen der Tauschurkunde, die sie vom Oheim Sr. Hoheit, dem Woewoden Bogdan, gehabt, haben sie sich dahin ge rechtfertiget, daß sie der in den Tagen des Woewoden Stefan, Heu schrecke, gew. Kammerer Sturs'a, weggenommen habe, wie dies Se. Hoheit selbst in seiner Handveste bezeuget. Da nun Se. Hoheit die gründliche Rechtfertigung der Kälugär, die Bestätigung und das Zeugnis nach den landesherrlichen Gesetzen gesehen, so hat er sich mit den Boeren berathen und seinen getreuen Boern Gedeon, gr. Wätaven des Zinut's Sucewa, auserwählt, und ihn dort ins Dorf Räciuleni geschickt, damit er dort mit den Rainnachbarn von jenem Dorf umher vom obern und untern Theile mit den Scholtusen, Bürgern und allen Greisen der Stadt Baja, die Untersuchung vornehme. Und es haben alle insgesamt mit ihren Seelen befunden, daß es ein wahrhaftes Gut des heil. Klosters Moldowiza sei, und dieses es nach den alten, vom Ahne Sr. Hoheit, dem alten Stefan, dem Woewo den, bezeichneten Geraine beherrsche. Und das erste Markzeichen ist: ein Rainbühel vom Thale der Kirche gerade auf den Bach bis zum Schoimus, und von dort über den Schoimus zu einem andern Bühel und von da bis in's Waßer Moldowa; anderwärts aber von allen Seiten rings um das Dorf von oben und unten, wie es von jeher gewesen. Da nun Se. Hoheit mit den moldauischen Bo jaren gesehen, daß wie die Kälugär gesagt, so auch befunden wurde, und auch jene großen Zeugen, die Se. Hoheit geschickt: Boer Gedeon, die SchulthWe aus Baja und die Rainnachbarn von ringsum den Räciulenern mit ihren Seelen Zeugnis gegeben; so hat auch Se. Hoheit gemacht und erneuert, damit von Sr. Hoheit jene Theile — 90 - Räciuleni's mit der Mühle und allen Einkünften dem heil. Kloster gehören, eben so wie sie auch von andern Landesherrn Bestätigung haben. Solchergestalt haben sich die Kälugär vor dem ganzen Rathe gerechtfertiget und in den Schatz Sr. Hoheit zwölf Gulden Gerichts kosten bezahlt. Aber Toader Ponic, sein Sohn Jonaschko und alle die Obbeschriebenen wurden ganz nach unserm Gesetze überwiesen. Demnach haben sie von nun an nicht mehr mit dem heil. Kloster zu rechten, niemals in Ewigkeit über diesen unsern Brief. Wer es aber versuchen sollte, diese Entscheidung zu übertreten, der soll an den Bitten der heiligen Väter keinen Theil haben! Amen. V. J. 7090/1582, Sept. 14. Sr. Peter.

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Charter47
Date: 99999999
Abstract 53. Bogdan, Woewoda, gibt und begnädiget das heil, Kloster Moldowiza mit einem Hauswesen Zigeuner, Namens: Michael mit seinem Weibe Paraska und ihren Kindern, damit sie dem Kloster zugehören ewiglich. Diese Zigeuner hat einst der Ahn Sr. Hoheit, Woewoda Peter, dem Kloster gegeben. V. J. 7077/1569, Aug. 7. Sr.

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Charter272
Date: 99999999
Abstract 288. Se. Hochheiligkeit Hr. Gabriel, Metropolit der Moldau, an Se. Ehrwürden Hr. Benedikt, Jgumen des heil. Klosters Mol dowiza: wienach Hr. Georg Balsch, Mundschänk, wegen eines Gutes des Klosters Moldowiza, Namens: Sälägeni, das neben Dumbrä- wäni liegt, vorgebracht, daß er dieses Gut in seine Herrschaft ein tauschen und dem Kloster hiefür ein anderes Gut neben den klöster lichen Gütern geben möchte. Sollte er nun dem Jgumen und dem Klostervereine wegen diesemsverlangten TauscheMe Hand biethen, und das Gut, welches er geben will, dem Kloster zu Nutzen sein, so be willige Se. Hochheiligkeit die Eingehung dieses Tausches. V. J. 7282/1774, Mai 24. —

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Charter219
Date: 99999999
Abstract 234. Johann Theodor, Woewod, stellt Georgen, Jgumen des Klosters Moldowiza, anheim: wenn sich wer immer fände, der für das Gut Onzeni dem Kloster mehr anböthe, diesen anzunehmen, jene aber, die weniger biethen, wegzuweisen. V. J. 7268/1760, Mai 17. —

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Charter253
Date: 99999999
Abstract 269. Schreiben der Bojaren des Staatsrates der Moldau an die Bojaren: Basil Balsch, gew. gr. Truchseßen, und Michael Sterc'a, Thorwarden. Se. Heiligkeit Vater Anton habe sich be schwert, daß bis izt die Abrainung des Dorfes Sworistie unbeendet und das Gut nicht abgemarkt worden sei. Die genannten Bojaren sollen sich daher nach Sworästie begeben, untersuchen, abmeßen. ab marken, das Dorf in zwei Theile scheiden und den unteren Dorfs- theil dem Kloster Molvowiza, den oberen aber den Keschko's geben; jedoch gerade zweifach und genau, wie dem einen so dem andern Theile. Auch sollen sie durch die Mitte des Gutes Marksteine setzen, damit ein Theil von dem andern geschieden werde, und auch einen Markbrief ausstellen. V. J. 7278/1770, Juni 20. —

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Charter139
Date: 99999999
Abstract 147. Die Pelzmacherin, Eheweib des Pelzmachers, gibt eine Verschreibung in die Hände des Jgumens und des ganzen Vereins des Klosters Moldowiza: wienach ihr Gatte, der Pelzmacher, bei Aufgabe seiner Seele sie angewiesen habe, dem Kloster etliche Ver- schreibuugen auf einige Grundstücke, die er von den Klosterhörigen erkauft hatte, zu übergeben; indem diese Gründe, wie er ihr mit sterbender Zunge bedeutete, dem Kloster gehören. Also ist die Pelz macherin in's Kloster gekommen und hat alle jene Schriften über^ geben, so wie zur beßeren Beglaubigung auch dieses Schreiben. V. H. 7215/1707, März 25. — Michael Rakowiz.

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Charter264
Date: 99999999
Abstract 280. Basil Negurä aus dem Klosterdorfe Frumoß gibt den Vätern des Klosters Moldowiza eine Schrift, wienach er mit seinem — 182 - Viehe in der Heuwiese des Klosters großen Schaden angerichtet, und ohne Befragen der Väter durch Mithirten seine Schafe auf die Ge birge des Klosters getrieben habe, wo dann einige Falcen Gras ver treten wurden. Da nun durch eine Schrift des Staatsrathes ver ordnet ist, daß er dem Kloster allen Schaden ersetze, so hat er zu sammen mit den Mithirten soviel Schafkäse, als für die Bergweide gebürt, gegeben. Das Geld aber für das nur durch sein Vieh vertretene Gras haben ihm die Väter, da er vor ihnen bittend nie dersiel, erlaßen, jedoch mit der Bedingnis, daß, wenn er in Hinkunft auf dem Gute des Klosters noch Schaden anrichte, oder sich im Hörigkeitsdienste nicht willfährig zeige, er scharf abgestraft und ohne allen Rechtsstreit gänzlich aus dem Gute des Klosters entfernt werde. V. J. 7280/1772, Sept. 2. —

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Charter52
Date: 99999999
Abstract 58. Peter, Woewoda, gibt dem Jgumen und allen Brüdern des Klosters Moldowiza eine Schrift, daß sie die Freiheit und Macht haben, die Waldstätten, so viele dem Kloster gehören, zu be herrschen und zu schirmen. Und ohne ihr Wißen soll niemand in diese Waldstätten eintreten. V. J. 7086/1578, April 3. —

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