Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter: 92
Date: 99999999
Abstract: 99. Konstantin Mowila, Woewoda, gibt Sr. Heiligkeit dem Hr. Efrem, Bischof von
Rädäuz, und dem Wätäman des Dorfes Schäläestie eine Schrift: daß sie fremde Leute aus
allen christlichen Völkern sammeln, und im Dorfe Schäläestie, im Zinut Kowurul, eine
Freiung machen. Derlei Leute haben dann durch fünf Jahre keine Art Steuer zu geben, oder
andern Leistungen nachzukommen, auch weder Suls für Kühe oder Schafe, noch Berggeld für
Schweine oder Schafe, noch Zehent von Bienenstöcken zu entrichten. V. J. 7117/1609, Apr.
24. Sr.
Charter: 9
Date: 99999999
Abstract: 10. Stefan, Woewoda, begnädiget das heil. Kloster Moldowiza zum Lebensunterhalt
der Väter, daß man ihnen am Tage der Kirch weihe „Maria Verkündigung" jährlich zwei Fuhren
Fische gebe, und sie von diesen zwei Fuhren nirgends einen Zoll zu entrichten haben. V. J.
6950/1442, Sept. 21. —
Charter: 50
Date: 99999999
Abstract: 56. Ich Johann, Anna's Sohn, Roman Jlischesku's Enkel, bekenne selbst und durch
diesen meinen Brief, daß ich verkauft habe mein wahrhaftes Vater- und Großvatergut, die
Hälfte von einem Viertel des Dorfes Korläzel mit fünf Häusern und einer zu diesen fünf
Häusern dienstbaren Mühle, und habe sie dem Kloster Moldo wiza verkauft, von diesem heil.
Kloster einhundert dreiundachtzig Guldw baar genommen, und all' dies ersterwähnte Geld vor
Chari ton, dem Jgumen von Moldowiza, dem ganzen Klostervereine und guten Leuten, als:
Stefan aus Korläzel, Toador des Pfaffen Sohn von dort, Stefan von dort, Jon Bukureskul,
Jon, Sohn der Da- widin, Toma von dort, Jeremia von dort, Spiridon von dort, — 87 —
Jroftei von dort, Jon Toma'ssohn, German, Sohn Bukureskul's, Toader, Stefan's Eidam,
Berhjet, Sohn Toaders, Matia von Dra- gojestie und vielen guten Leuten erhalten. Auch hat
Johann diesem Briefe sein Petschaft beigedrücket. Geschrieben zu Korläzel, im J.
7085/1577, Hornung am 26. Johann hat's geschrieben. (P. P.) Sr.
Charter: 56
Date: 99999999
Abstract: 62. Johann, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza in der
Stadt Baja zwei Mühlen, eine inmitten, die andere am Rande der Stadt, mit einer
Bierbrauerei, einer Malze, Malz zu machen, und vier tatarische Häuser; all' dies eine
Schenknis des Woewoden Alexander des I. — Se. Hoheit bestätiget dem Kloster die Herrschaft
über dies Alles. V. J. 7089/1581, Nov. 11. Sr. - 89 —
Charter: 221
Date: 99999999
Abstract: 236. Johann Theodor, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Schrift:
daß es monatlich aus der landesherr lichen Zollstätte zwei Oka Baumöhl und acht Drachmen
Weihrauch nehme. V. J. 7269/1761, Jäner 12. —
Charter: 143
Date: 99999999
Abstract: 151. Nikolaus Alexander, Woewoda, besiehlt den Bojaren und Dienern des Zenut's
Sucawa: wegen Kopfsteuern der Bauern weder Vieh des Klosters noch Fuhrwerk der Zigeuner
wegzunehmen. V. J. 7221/1713, Juli 12. —
Charter: 31
Date: 99999999
Abstract: 35. Urkunde Bogdans des Woewoden: wienach vor ihm Toader Korlat gekommen, und
aus seinem guten Willen von seinem auf rechten Gute, dem Dorfe Berkischestie Sr.
Heiligkeit, dem Hr. Pa- chomi, Bischof von Rädäuz, eine Grundstätte von zwei Häusern mit
einem Gütchen von Aeckern und Heuwiesen auf dem Felde um hun dert tatarische Gulden
verkauft hat. All diese Gründe hat jedoch Bischof Pachomi dem Kloster Moldowiza geschenkt.
Se. Hoheit bestätiget daher dem Kloster diese Schenknis und die Herrschaft auf diese
Gründe in Berkischestie; aber das Gemärke jener zwei Haus stätten in Berkischestie soll
ganz so sein, wie das Gemärke der andern Häuser, die in jenem Dorfe sind. V. J. 7023/1515,
Horn. 18. Sr.
Charter: 16
Date: 99999999
Abstract: 17. Bogdan, Woewoda, gibt dem heil. Kloster Moldowiza eine Urkunde: daß
dasselbe von seinen Häusern in Sucawä, wo die Armenerin Stana wohnhaft ist, keine Art
landesherrlicher — 64 — Abgabe, weder große, noch kleine, noch Wachs zu geben habe. Auch
haben diese Häuser bei den landesherrlichen Mühlen nicht zu arbei ten, weder eine Art
landesherrlicher Steuern abzutragen, noch dem Landesherrn Dienste zu thnn, niemals;
sondern alle Einkünfte davon sollen dem Kloster Moldowiza allein zugehören, die Kälugär
sie nehmen, und andere über sie auch nicht Richter sein. V. J. 6959/1451, 10. Jäner. Sr.
Charter: 259
Date: 99999999
Abstract: 275. Die Wamer geben eine Verschreibung in die Hände Sr. Heiligkeit Hr.
Benedikt's, Jgumens von Moldowizä: wienach einige Häuser hätten zerstört werden sollen. Da
sie jedoch vor Sr. Heilig keit bittend niedergefallen, habe ihnen Se. Heiligkeit
verziehen. Sie verpflichten sich demnach, daß sie von nun an in Hinkunft nicht mehr
widerspänstig sein werden bei dem Fluch der reinsten Mutter. V. J. 7280/1772, Jäner 12. —
— 179 -
Charter: 2
Date: 99999999
Abstract: 2. Stefan, (?) Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza eine
Lache obern Nistru, Namens Leonta, von der Mün dung bis zum Ursprunge, wo die Kirche ist,
mit allen Bienen gärten und allen Bächen, den kleinen Lachen, so viele als Waßer haben,
und allen Wieswachs, so viel die Länge der erwähnten Lache von oben bis zu ihrer Mündung
begreift; dann die Mulde mit allem Obigen und den Steig mit der Furt übern Nistru. Auch
soll man von Wägen, die Fische zuführen, keinen Zoll und von allen Stöcken dieser
Bienengärten keinen Zehent nehmen. Aber das Gemärke soll sein dort, wo es der Bojar Wälc'a
vor langer Zeit abge- rainet hat. B. J. 6917/1409, Horn. 24. Sr. — 56 —
Charter: 138
Date: 99999999
Abstract: 146. Antioch Konstantin, Woewod, an die Schultesen von Käm- pul-lung: Ueber
eine Beschwerde des Jgumens von Moldowizä wegen einer Entscheidung in seiner Streitigkeit
mit einer Pelzmacherin, — 113 — welche ein Gut des Klosters am Frumoß besizt, und die
Kälugär deshalb nicht mähen läßt, weil sie nach ihrer Angabe dieses Gut von einigen
Hörigen des Klosters gekauft habe; besiehlt der Woewod den Schultesen von Kämpul-lung, daß
sie mit großer Gerechtigkeit darauf sehen, und falls sich hiernach herausstellet, daß
dieses Gut ein aufrechtes Gut des Klosters sei, und die Pelzmacheriu es von den Hörigen
des Klosters erkauft hätte; so sollen die Kälugär das Gut, die Pelzmacherin aber ihr Geld
von den Kloster-Hörigen zu rücknehmen, da nicht einmal die Kälugär Klostergüter verkaufen
dürfen, um so weniger also die Kloster-Hörigen. V. J. 7213/1705, Juli 6. —
Charter: 48
Date: 99999999
Abstract: 54. Bogdan, Woewoda, gibt und begnädiget das heil. Kloster Moldowiza mit einem
Zigeuner, Namens: Michael, welchen Zigeu ner Theosil Bälosch, der gr. Kanzler gewesen, dem
Kloster geschenkt hat. Bälosch aber hat ihn vom Peter, der Pärkälab gewesen, ge kauft,
daher er dem Kloster gehören soll, ewiglich. V. J. 7077/1569, Aug. 7. Sr.
Charter: 153
Date: 99999999
Abstract: 162. Michael Rakowiz, Woewoda, gibt den Leuten von Foltestie, einem Gute des
Klosters Moldowiza, die Erlaubnis, die Weingärten der Leute, die entflohen, zu bebauen.
Und jenen Flüchtlingen soll man die Weingärten für sich — nicht bearbeiten laßen. V. J,
7235/1727, Dec. 7. — Gregor Gika,
Charter: 173
Date: 99999999
Abstract: 184. Johann Nikolaus, Woewoda, an Dinul Kantakusino, gew. gr. Waffenträger,
Jsprawnik des Zenuts Sucawa, an Adam, den Sulzer, und Salamon Botes, Zeltwart: Die
Räseschen des Dorfes Bucumeni haben mit dem Jgumen von Moldowizä beim Staatsrath darüber
Streit gehabt, weil ihnen die Kälugär aus ihrer Markung Bucumeni ein Grundstück unter dem
Vorgeben abnehmen möchten, daß es von ihrem Gute Fälticeni sei. Auch behaupten die
Kälugär, daß dieser strittige Grund von dem klösterlichen Dorfe eine Bieneii- stätte und
ein Absteighof gewesen sei. Se. Hoheit besiehlt demnach den Obgenannten, sich auf jenes
Gut zu begeben, Alles zu unter suchen, abzumarken und Markzeichen zu setzen, damit alle
Zwistigkeit aufhöre. V. J. 7252/1744, Jäner 16. —
Charter: 186
Date: 99999999
Abstract: 198. Konstantin Michael Gehau Rakowiz, Woewodä, schreibt über die Klage Georgs,
Jgumens des Klosters Moldowiza, gegen Toma, den Armenier, an den Schulzen in Botäscheni:
daß er den Armenier vorrufe und zur Rechenschaft ziehe, auf daß er für das Gut Onzeni den
Pachtschilling bezahle. Sollte sich jedoch jemand sinden, der einen beßeren Preis böthe,
so stehe es dem Jgumen frei, einem solchen die Einkünfte des Gutes zu verkaufen. V. J.
7258/1750, Jäner 11. — OXOIX. Wir Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, von Gottes
Gnaden Hospodar des moldauischen Landes. Meine Herrschaft schreiben dem getreuen Bojarn,
unserm Hr. Stefan Hermesiu, gew. gr. Zeltwart: Wir thun zu wißen, daß sich bei meiner
Herrschaft unsere Bether Joniki, Egumen, und der ganze Verein des heil. Klosters Moldowiza
beklagt haben, vorbringend: daß das Kloster ein Gut, Namens: Korläzel, im Zenut Sucewa,
habe, wo Grundeingriffe von andern Räseschen geschehen. Auch habe das Kloster andere
Güter, wegen denen sie um Abmarker gebeten, um diese Güter abzurainen. Sieh'! —deshalb
ordnen, meine Herrschaft dich Herrn zur Abmarkung, daß du dich bei Empfang dieses Schrei
bens meiner Herrschaft aufmachst, auf jene Güter dich begebest und gme Leute von ringsum,
so wie alle Räseschen versammelst und gründlich und mit guter Gerechtigkeit die Schriften,
die sie dir vor zeigen, im Auge hältst. Jm Falle einige alte Briefe über das Ge- märke da
sind, sollst du ihrer Spur folgen, diese aussondern und mit Steinblöcken bezeichnen. Falls
sich aber bei keinem Theile ein Markbrief vorfände, dann untersuche nach der Beglaubigung
alter Leute, die auf diesen Gütern gelebt haben, wie sie mit ihrer Seele die Herrschaft
jener Güter kennen. Und wo diese Greise in Furcht Gottes zeigen werden, daß das Gemärke
gegangen, dort sollt ihr Steinblöcke als Malzeichen setzen und nach den Zeichen ein
Zeugnis ausstellen, auf dem sich auch alle andern, so viel sich bei der Ab markung
versammelt befunden, unterfertigen. Wenn die Abmarkung — 136 - mit Gerechtigkeit
geschehen, so wird auch meine Herrschaft dies mit einer Urkunde dem heil. Kloster
bestätigen. Dies schreiben wir. Juli 25. 7259/1751. (P. P.) Kantakosino, gr. Kanzler. R.
Charter: 91
Date: 99999999
Abstract: 98. Jeremiä? Mogila, Woewoda, gibt dem Jgumen, dem ganzen Vereine des heil.
Klosters Moldowiza und den Wätamanen des Dorfes Schäläestie eine Schrift: daß es ihnen
frei stehe, fremde Leute dorthin zu berufen, um dort eine Freistätte zu machen, wo sodann
solche Leute drei Jahre der Landesherrschaft keine Art Ab gaben zu entrichten haben. V. J.
7116/1608, Juli 2. Sr. Konstantin Mogila.
Charter: 98
Date: 99999999
Abstract: 105. Konstantin Mogila, Woewoda, besiehlt den Steuerein hebern im Zinut
Koworul, daß sie das Dorf Schäläestie in Frie den laßen, und es nicht im mindesten
belästigen. V. J. 71M611, Jäner 14. Sr.
Charter: 100
Date: 99999999
Abstract: 107. Stefan, Woewod, gibt, erneuert und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza
ein Dorf, Namens: Onzeni, welches Dorf eine Schenkins des Woewoden Peter ist. V. J.
7120/1612, Jäner 30. Sr. Konstantin Mogila.
Charter: 28
Date: 99999999
Abstract: 31. Stefan, Woewoda, kauft von Michael Ponic, dessen Schwe ster Maria und ihrem
ganzen Geschlechte, davon alle namentlich an gegeben sind, die Hälfte des Dorfes
Dworistie, den untern Winkel am Siret samt den Mühlen auf dem Siret um acht hundert tata
rische Gulden. Und hierauf hat Stefan, Woewod, gegeben und be kräftiget seinem heil.
Kloster Moldowiza diese Hälfte des Dorfes Dworistie mit den Mühlen auf dem Siret, damit
diese Dorfshälfte, der untere Winkel mit den Mühlen, dem heil. Kloster Moldowiza eine
Handveste sei mit allen Einkünften unveränderlich für immer, in Ewigkeit. Aber die Markung
dieser Dorfshälfte soll sein, wo sie Täutul, der Kanzler, abgerainet hat, und zwar
anfangend oben — 71 - am Ufer des Siret; von dort gerade zur Furt Sworistie's, wo der Weg
von Dobränäuz übergeht; dann gerade zum Rande des Wal des zu zwo Erlen; von dort gerade
zur Quelle auf dem Berghange; sonach gerade zum Ursprunge einer andern Quelle; oberhalb
der Quelle zu einigem Gehölze; von da gerade zu einem Rainbühel übern Weg; so fort gerade
zu einem Rainbühel im Thale; von dort gerade zur Waldung zu einer Eiche; weiter die
Waldung hinab bis zur Markung Schärbänestie's; vom Rande der Waldung aber in ein Moor, das
in der Mitte zweier Bäche ist; von dort gerade mitten durch die Weidenruthen über den Weg
zu einem ausgegrabenen Rain bühel; so fort gerade zu einem andern Hügel an der Ecke
einiger Dornsträuche; dann weiter zu einem dritten Rainbühel aufwärts; hernach zum vierten
Bühel mitten durch die Huthweide; von da gerade an die Mündung einer Lache, wo sie in die
Topliz fällt, zu einem andern Bühel. Von dort aber soll das Gemärke sein, wie es der Bojar
Dum, der Schlüßler, abgemarkt hat; von der Mün dung der Lache gerade zum Ufer des Siret
zum Moor; sodann übern Siret zum andern Ufer zu einer Linde; weiter gerade zu einer Esche
inmitten der Au; durch die Wiese zum bösen Weg; und zur oberen Wiese, welche etwas
oberhalb der Wiese des Jon Giumätate ist; und am Umfange der oberen Wiese die Au aufwärts
zu einer großen Eiche; von da gerade zur Bärngrube; dann die Au hinauf über den Weg zu
einigen Apfoltern und dort ist ein ausgegrabener Rainbühel; von dort gerade zu drei Ulmen;
und weiter gerade zum Ufer des Siret, oberhalb der Mühle, zu einer Salweide, gegenüber
einer andern Salweide^ die am jenseitigen Ufer des Siret steht. Also ist die ganze
Markung. Der Jgumen aber, der im Kloster Moldowiza sein wird, mit allen dortigen Kälugärn,
soll dies als Herkommen beachten, daß sie für Se. Hoheit den Gottesdienst halten, und zwar
so lange er am Leben ist, durchs ganze Jahr wöchentlich einen Tag, nämlich: Mon tag abends
Gebeth und Dienstags früh die Messe; auch soll den Vä tern ein Becher Getränk verabreicht
werden. Nach dem Leben Sr. Hoheit aber sollen sie Montag abends ein Seelenamt und
Dienstags früh eine Messe feiern. Ebenso sollen sie jährlich an einem Tage Sr. Hoheit das
Gedenknis halten. Und Se. Hoheit bekräftiget dem Kloster die Herrschaft auf jene
Dorfshälfte Dworistie's. Der Jgu men und die Kälugär jedoch, die in dem Kloster sind und
sein werden, — 72 — und das Obbeschriebene nicht erfüllen, oder, wer es versuchen sollte,
dieses zu zerstören, der soll es verantworten vor unserm Herrn, Jesus Christus, und es
soll die Gottesgebärerin seine Anklägerin sein. Geschrieben im J. 6996/1488, März 12. Sr.
XXXII. Von Gottes Gnaden wir Stefan, Woewoda, Hos- podar des moldauischen Landes, thun
kund durch diesen unsern Brief Allen, die solchen sehen oder lesen hören: wienach es
unsere Herr schaft, nach unserm guten Willen, mit reinem und erleuchtetem Her zen, für gut
befunden, und haben für die Seelen unserer selig ruhenden Vorältern, unserer Großältern
und Aeltern, und für unsere Gesundheit und Seligkeit gemacht, gegeben und bekräftiget die
Schenk- nis unserer Vorältern, und wir haben gegeben unserem heil. Kloster an der
Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der heiligsten Herrscherin, unsrer
Gottesgebärerin und allzeit Jungfrau Maria ist, ein Dorf in unserem moldauischen Lande,
Namens: Dorf Waku- linzä, und wo der Säran unter'm Walde säßig war, dann ein Dorf Saßü an
der Kostina, das Dorf an der Moldowa, an der Mün dung der Moldowiza und die Maut an der
Moldowiza. All' dies Obbeschriebene soll diesem unserem heil. Kloster von uns eire Hand-
veste sein mit allen Einkünften unverbrüchlich für immer in Ewig keit. Und das Gemärke der
obbenannten Dörfer soll das nach dem alten Gemärke sein, wo es von Ewigkeit her bestanden.
Hierauf ist die Beglaubigung unserer obangeführten Herrschaft, wir Stefan, Woewoda, und
die Beglaubigung unserer Herrschaft allerliebsten Sohnes Bog dan, des Woewoden; die
Beglaubigung uns'rer Boiern: d. B d. Hr. Dum; d. B. d. Hr. Boldor, Hofrichters; d. B. d.
Hr. Steful; d. B. d. Hr. Dum's Brudur; d. B. d. Hr. Toader und d. Hr. Negril, Parkalaben
von Hotin; d. B. d. Hr. Jeremiä und d. Hr. Dra gosch, Parkalaben in Nemz; d. B. d. Hr.
Schander vouNeuenburg; d. B. d. Hr. Luka Arbure, Thorwardens von Sucawa; d. B. d. Hr.
Klänäu, Schwertträgers; d. B. d, Hr. Jsak, Schatzmeisters; d. B. d. Hr. Dumesch,
Kämmerers; d. B. d. Hr. Mohila, Mund- schänks; d. B. d. Hr. Fruntesch, Truchseßen; d. B.
d. Hr. Petrik, Marstallers und die Beglaubigung all' unserer moldauischen großen und
kleinen Boiern. Und wer nach unserm Leben Hospodar unseres moldauischen Landes sein wird
von unseren Kindern oder unserm Geschlechtsstamme, oder wen immer Gott auserwählen wird,
Herrscher — 73 — zu sein unseres moldauischen Landes, der soll unserm heil. Kloster unsere
Schenknis und Bekräftigung nicht umstoßen, sondern soll sie demselben bestätigen und
bekräftigen. Und wer es wagen sollte, diese unsere Schen kung und Bestätigung umzustoßen,
der soll verflucht sein von Gott, dem Herrn, und unserem Erlöser Jesus Christus, von
seiner reinsten Gottes-Mutter, von den heil. vier Evangelisten, von den heil. zwölf
Oberaposteln, von den dreihundert achtzehn heil. Vätern von Nikäa und von allen Heiligen;
und er soll seinen Theil haben mit Juda und dem verfluchten Anas. Und zu mehrerer
Bestärkung und Be kräftigung all' des Obbeschriebenen haben wir unserem getreuen Teutul,
Kanzler, befohlen, dies zu schreiben und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern Briefe.
Geschrieben hat's ashewic in Herlowa, im I. 7007/1499, IS. Nov. Sr.
Charter: 87
Date: 99999999
Abstract: 94. Simon Mogila, Woewoda: Die Kälugär des heil. Klo sters Moldowiza haben
gegen die Kälugär des heil. Klosters Pobrata und gegen andere, die Bäche jenseits des Prut
haben, geklagt, daß sie Fische durch Verpflöcklungen einschließen und sie so in andere
Seen nicht eingehen und eintreten laßen. Der Woewoda schreibt daher an die Eltesten des
Zinut's Koworul, daß sie die Verzäu- nungen wegräumen. V. J. 7115/1607, Jäner 6. Sr.
Charter: 225
Date: 99999999
Abstract: 241. Verschreibung Basils, Enkels der Gapina, und seiner Brüder, auch Enkel der
Gapina, vom Priester Johann Kelesch her, sowie auch ihres ganzen Geschlechtes, gegeben in
die Hände des Hr. Stefan Bode: wienach sie verkauft haben ihr wahrhaftes Gut, sechs
Tagwerk eines halben Weingartens, zu vier einem halben Löwen gulden das Tagwerk; und Hr.
Bode hat ihnen alles Geld ganz aus bezahlt. Der Weinberg liegt aber beim obern Kreuz, und
geht längs — 165 — dem Gemärke des untern Kreuzes hinauf an dem Antheile des Nikoar
Gänska, (Bruder Zachiriä's,) der von Straße zu Straße anrainet, und zwar: gegen Osten bis
an die Spitze der Felder abermals an der Straße. Diese Weingärten haben sie verkauft dem
Stefan Bode im J. 7271/1763, Jan. 29. —
Charter: 174
Date: 99999999
Abstract: 185. Nikolaus, Woewoda, gibt dem Jgumen German von Moldowiza eine Schrift: daß
es ihm freistehe, Leute auszusenden, um die Zigeuner, die sich zerstreut haben,
zurückzubringen. V. J. 7252/1744, Juni 21. -
Charter: 114
Date: 99999999
Abstract: 121. Schrift Miron Barnowski's, des Woewoden, des Jn haltes: — 105 - Die
Jgumnen sämtlicher Klöster haben sich beklaget, wienach sie Sklaven (Zigeuner) beseßen,
die ihnen die früheren Landesherrn ge schenkt haben, diese aber izt von der Zeil an nicht
mehr leben können, seit die Hetmansdiener und Zigeuner-Richter umhergehen, und Stie fel
(?) und auch Geldstrafen für den landesherrlichen Tisch jährlich einfordern. Deshalb haben
sich viele Klosterzigeuner zerstreut und in fremde Länder begeben. Se. Hoheit hat sich
daher erbarmet, die Klosterzigeuner von allen diesen Abgaben ausgenommen, wie auch das
heil. Kloster Moldowiza. Diesem hat er anch die Herrschaft über dessen wahrhafte
Sklaven-Zigeuner bestätiget als: Michael mit Weib und Kindern, Koshan mit Weib und
Kindern, Simon mit Weib und Kindern, Georgi mit Weib und Kindern, Drägan mit Weib und
Kindern, Sabba mit Weib und Kindern, Paschko mit Weib und Kindern, Stefan mit Weib und
Kindern, Sabba mit Weib und Kindern, Drägan mit Weib und Kindern, Soltan mit Weib und
Kindern, Paschko mit Weib und Kindern, Gerasim mit Weib und Kindern, Adam mit Weib und
Kindern, Trifan mit Weib und Kin dern, Konstantin mit Weib und Kindern, Marko mit Weib und
Kin dern, Demeter mit Weib und Kindern, Konstantin Jgorc'a mit Weib und Kindern und
Nikolai mit Weib und Kindern. Und von nun an in Hinkunft sollen weder die Hetmansdiener
noch die Zigeuner richter von einem Klosterzigeuner etwas zu fordern noch mit dem selben
etwas zu schaffen haben, sondern die Klöster sie beherrschen ewiglich. Auch sollen sie den
Kälugärn allein dienen, diese sie rich ten und nach ihrem Verschulden bestrafen. V. J.
7135/1627, Mai 5. Sr.
Charter: 57
Date: 99999999
Abstract: 63. Rechtsspruch von Johann dem Woewoden. — Vor Sr. Hoheit habe die Stursin,
ihr Sohn Jonaschko, Leibwächter, und Adam, Schatzmeister, Alexis Eidam, mit dem Jgumen und
dem ganzen Vereine des heil. Klosters Moldowiza gerechtet wegen des Dorfes Räciuleni, so
viel davon die Kälugär als ihren Antheil mit der Mühle auf dem Schoimus beherrschen,
welchen Antheil ihnen der Oheim Sr. Hoheit, Woewoda Bogdan, gegen das Dorf Bäicana bei
Kotnar vertauscht hat. Bäicana aber hatte die Dashbogin den Kälugärn als Schenknis
gegeben. Se. Hoheit hat ihnen befohlen, die Schriften beizubringen, damit man wiße,
vermöge welchen Grundes sie diese Antheile Räciuleni's beherrschen. Da haben denn die
Kälugär jene Urschriften hergebracht, die sie vom Woewoden Alexander erhalten haben. Doch
wegen der Tauschurkunde, die sie vom Oheim Sr. Hoheit, dem Woewoden Bogdan, gehabt, haben
sie sich dahin ge rechtfertiget, daß sie der in den Tagen des Woewoden Stefan, Heu
schrecke, gew. Kammerer Sturs'a, weggenommen habe, wie dies Se. Hoheit selbst in seiner
Handveste bezeuget. Da nun Se. Hoheit die gründliche Rechtfertigung der Kälugär, die
Bestätigung und das Zeugnis nach den landesherrlichen Gesetzen gesehen, so hat er sich mit
den Boeren berathen und seinen getreuen Boern Gedeon, gr. Wätaven des Zinut's Sucewa,
auserwählt, und ihn dort ins Dorf Räciuleni geschickt, damit er dort mit den Rainnachbarn
von jenem Dorf umher vom obern und untern Theile mit den Scholtusen, Bürgern und allen
Greisen der Stadt Baja, die Untersuchung vornehme. Und es haben alle insgesamt mit ihren
Seelen befunden, daß es ein wahrhaftes Gut des heil. Klosters Moldowiza sei, und dieses es
nach den alten, vom Ahne Sr. Hoheit, dem alten Stefan, dem Woewo den, bezeichneten Geraine
beherrsche. Und das erste Markzeichen ist: ein Rainbühel vom Thale der Kirche gerade auf
den Bach bis zum Schoimus, und von dort über den Schoimus zu einem andern Bühel und von da
bis in's Waßer Moldowa; anderwärts aber von allen Seiten rings um das Dorf von oben und
unten, wie es von jeher gewesen. Da nun Se. Hoheit mit den moldauischen Bo jaren gesehen,
daß wie die Kälugär gesagt, so auch befunden wurde, und auch jene großen Zeugen, die Se.
Hoheit geschickt: Boer Gedeon, die SchulthWe aus Baja und die Rainnachbarn von ringsum den
Räciulenern mit ihren Seelen Zeugnis gegeben; so hat auch Se. Hoheit gemacht und erneuert,
damit von Sr. Hoheit jene Theile — 90 - Räciuleni's mit der Mühle und allen Einkünften dem
heil. Kloster gehören, eben so wie sie auch von andern Landesherrn Bestätigung haben.
Solchergestalt haben sich die Kälugär vor dem ganzen Rathe gerechtfertiget und in den
Schatz Sr. Hoheit zwölf Gulden Gerichts kosten bezahlt. Aber Toader Ponic, sein Sohn
Jonaschko und alle die Obbeschriebenen wurden ganz nach unserm Gesetze überwiesen. Demnach
haben sie von nun an nicht mehr mit dem heil. Kloster zu rechten, niemals in Ewigkeit über
diesen unsern Brief. Wer es aber versuchen sollte, diese Entscheidung zu übertreten, der
soll an den Bitten der heiligen Väter keinen Theil haben! Amen. V. J. 7090/1582, Sept. 14.
Sr. Peter.
Charter: 47
Date: 99999999
Abstract: 53. Bogdan, Woewoda, gibt und begnädiget das heil, Kloster Moldowiza mit einem
Hauswesen Zigeuner, Namens: Michael mit seinem Weibe Paraska und ihren Kindern, damit sie
dem Kloster zugehören ewiglich. Diese Zigeuner hat einst der Ahn Sr. Hoheit, Woewoda
Peter, dem Kloster gegeben. V. J. 7077/1569, Aug. 7. Sr.
Charter: 272
Date: 99999999
Abstract: 288. Se. Hochheiligkeit Hr. Gabriel, Metropolit der Moldau, an Se. Ehrwürden
Hr. Benedikt, Jgumen des heil. Klosters Mol dowiza: wienach Hr. Georg Balsch, Mundschänk,
wegen eines Gutes des Klosters Moldowiza, Namens: Sälägeni, das neben Dumbrä- wäni liegt,
vorgebracht, daß er dieses Gut in seine Herrschaft ein tauschen und dem Kloster hiefür ein
anderes Gut neben den klöster lichen Gütern geben möchte. Sollte er nun dem Jgumen und dem
Klostervereine wegen diesemsverlangten TauscheMe Hand biethen, und das Gut, welches er
geben will, dem Kloster zu Nutzen sein, so be willige Se. Hochheiligkeit die Eingehung
dieses Tausches. V. J. 7282/1774, Mai 24. —
Charter: 219
Date: 99999999
Abstract: 234. Johann Theodor, Woewod, stellt Georgen, Jgumen des Klosters Moldowiza,
anheim: wenn sich wer immer fände, der für das Gut Onzeni dem Kloster mehr anböthe, diesen
anzunehmen, jene aber, die weniger biethen, wegzuweisen. V. J. 7268/1760, Mai 17. —
Charter: 253
Date: 99999999
Abstract: 269. Schreiben der Bojaren des Staatsrates der Moldau an die Bojaren: Basil
Balsch, gew. gr. Truchseßen, und Michael Sterc'a, Thorwarden. Se. Heiligkeit Vater Anton
habe sich be schwert, daß bis izt die Abrainung des Dorfes Sworistie unbeendet und das Gut
nicht abgemarkt worden sei. Die genannten Bojaren sollen sich daher nach Sworästie
begeben, untersuchen, abmeßen. ab marken, das Dorf in zwei Theile scheiden und den unteren
Dorfs- theil dem Kloster Molvowiza, den oberen aber den Keschko's geben; jedoch gerade
zweifach und genau, wie dem einen so dem andern Theile. Auch sollen sie durch die Mitte
des Gutes Marksteine setzen, damit ein Theil von dem andern geschieden werde, und auch
einen Markbrief ausstellen. V. J. 7278/1770, Juni 20. —
Charter: 139
Date: 99999999
Abstract: 147. Die Pelzmacherin, Eheweib des Pelzmachers, gibt eine Verschreibung in die
Hände des Jgumens und des ganzen Vereins des Klosters Moldowiza: wienach ihr Gatte, der
Pelzmacher, bei Aufgabe seiner Seele sie angewiesen habe, dem Kloster etliche Ver-
schreibuugen auf einige Grundstücke, die er von den Klosterhörigen erkauft hatte, zu
übergeben; indem diese Gründe, wie er ihr mit sterbender Zunge bedeutete, dem Kloster
gehören. Also ist die Pelz macherin in's Kloster gekommen und hat alle jene Schriften
über^ geben, so wie zur beßeren Beglaubigung auch dieses Schreiben. V. H. 7215/1707, März
25. — Michael Rakowiz.
Charter: 264
Date: 99999999
Abstract: 280. Basil Negurä aus dem Klosterdorfe Frumoß gibt den Vätern des Klosters
Moldowiza eine Schrift, wienach er mit seinem — 182 - Viehe in der Heuwiese des Klosters
großen Schaden angerichtet, und ohne Befragen der Väter durch Mithirten seine Schafe auf
die Ge birge des Klosters getrieben habe, wo dann einige Falcen Gras ver treten wurden. Da
nun durch eine Schrift des Staatsrathes ver ordnet ist, daß er dem Kloster allen Schaden
ersetze, so hat er zu sammen mit den Mithirten soviel Schafkäse, als für die Bergweide
gebürt, gegeben. Das Geld aber für das nur durch sein Vieh vertretene Gras haben ihm die
Väter, da er vor ihnen bittend nie dersiel, erlaßen, jedoch mit der Bedingnis, daß, wenn
er in Hinkunft auf dem Gute des Klosters noch Schaden anrichte, oder sich im
Hörigkeitsdienste nicht willfährig zeige, er scharf abgestraft und ohne allen Rechtsstreit
gänzlich aus dem Gute des Klosters entfernt werde. V. J. 7280/1772, Sept. 2. —
Charter: 52
Date: 99999999
Abstract: 58. Peter, Woewoda, gibt dem Jgumen und allen Brüdern des Klosters Moldowiza
eine Schrift, daß sie die Freiheit und Macht haben, die Waldstätten, so viele dem Kloster
gehören, zu be herrschen und zu schirmen. Und ohne ihr Wißen soll niemand in diese
Waldstätten eintreten. V. J. 7086/1578, April 3. —
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