Collection: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data)
Charter: 121
Date: 99999999
Abstract: 128. Basil, Woewoda, gibt dem Jgumen von Moldowiza, oder wen immer er sonst
absenden mag, die Macht und Gewalt, vermöge Urkunde Sr. Hoheit: seine Leibeigenen aus
Mitestie, dem Dorfe des heil. Klosters, zu sammeln, wo er sie immer fände, beim Kragen zu
nehmen und sie mit all' ihren Viehstücken ins Dorf Mitestie zu rückzubringen. V. J.
7142/1634, Mai 20. — - 107 —
Charter: 258
Date: 99999999
Abstract: 274. Rechtsspruch der Bojaren des Fürstenthums Moldau, gegeben Sr. Ehrwürden
Hr. Benedikt, Jgumen des Klosters Mol dowiza , des Jnhaltes: Der Hr. Jgumen habe mit den
Wämern Kämpul-lungs gerechtet. Nach der Urkunde Michaels, des Woe- woden, und der
Handveste des Woewoden Alexanders des guten, sei das Gut Wama als aufrecht dem Kloster
gehörig erwiesen; sonach die Kämpul-lunger auch kein Recht haben, sich mit der Herrschaft
nach Willkür auf dieses Gut auszudehnen, wenn sie sich auch von einigen Jnwohnern etliche
Wiesen und-Gereuthöarg — ohne Fug und Recht — erkauft haben; denn die Habschaften und
Güter der heil. Klöster und Kirchen sollen nach der gesetzlichen Anordnung der gött lichen
Pandekten (II. Band XXX. Abschnitt) unverrückt und unver 12 — 178 — ändert bleiben,
ewiglich. Diesem nach haben die Bojaren des Staats rates des Fürstenthums Moldau nach
Richtschnur der heil, Gesetze festgesezt: daß das Kloster Moldowiza diese Gründe seiner
Markung in gutem Frieden beherrsche, und sie nach Herkommen zehente, von den
Kämpul-lungern aber weiter keine Verdrießlichkeiten habe. Hier mit ist jedoch auch dem
Jgumen nicht gestattet, die Heuwiesen andern Fremdlingen zn verkaufen oder zu verhandeln,
sondern die Jnwohner sollen, wenn sie den von Fremdlingen gebothenen Preis geben, den
Vorzug haben, und zwar: sollen erstlich die auf dem Klostergute Seßhaften den Vorzug
haben, Gras, soviel nach der Anzahl des ihnen gehörigen Viehes erforderlich ist,
anzusprechen und zu besitzen, als dann aber die auf anderen Gütern seßhaften Kämpul-lunger
und jene, welche ursprünglich diese Rodungen, Gereuthe und Wiesen ge mäht haben, jedoch
gegen Erlag des von Fremdlingen gebothenen Preises. Doch weder dem einen »och dem andern
ist es gestattet, das Gras zu verhandeln oder zu verkaufen, sondern der Jgumen hat es
ihnen nur nach Bedarf ihrer Viehstücke — doch gerecht — zu ver theilen. Wenn jedoch
Andere, (Fremdlinge) sich nicht vorfänden, um die Einkünfte des Klostergutes zu kaufen,
auf daß um deren Anboth die Jnwohner den Vorzug nehmen könnten, so steht es dem Jgumen
sodann zu, den Zehent von Aeckern, Heuwiesen und Allem nach Herkommen nach den
Hörigkeitssätzen abzunehmen. Hätte jedoch das Kloster zum Bedarf für die klösterlichen
Viehstücke auf den andern Gütern kein Gras zu mähen, alsdann soll vor allem andern das
Kloster von diesen Gründen soviel Heu, als das klösterliche Vieh braucht, zurück halten,
und mit dem hiernach noch überflüßigen, wie oben bestimmt, vorgegangen werden. Dies ist
die von den Bojaren des Fürstenthums Moldau aus gefertigte Anordnung. V. J. 7279/1771,
Juli 30. -
Charter: 90
Date: 99999999
Abstract: 97. Konstantin Mogila, Woewod, begnädiget und bestätiget dem heil. Kloster
Moldowiza das Dorf Wäkulestie. Auch haben die Leute dieses Dorfes Wäkulestie den
Rauchschoß nicht an die Landesherrschaft, — 99 — sondern an das genannte Kloster jährlich
zu entrichten. Auch schreibt er einen Fluch gegen jene, die diese Schenknis zernichten
sollten, V. J. 7116/1608, —. - Jeremiä Mogila.
Charter: 14
Date: 99999999
Abstract: 15. Alexander, Woewoda, gibt seinem heil. Kloster Moldowiza die Hälfte des Sees
Kowur, entlang der Donau, die Hälfte des Flußes Jalpuch, der in den Kowur fällt, die
Hälfte der kleinen Seen, die aus dem Kowur sind, die Hälfte Zoll von Fischen am Waßer und
auf dem trocknen Lande von allen Seiten und die Hälfte von Allem, so viel dort von
Rechtshadereien und Strafen eingehet. V. J. 6957/1449, Aug. 26. Sr.
Charter: 110
Date: 99999999
Abstract: 117. Kaspar, Woewod, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza ein Dorf,
Namens: Onzeni, welches Dorf eine Schenknis des Woewoden Peter und des Woewoden Stefan
Toinsche ist. V. J. 7127/1619, Juli 26. Sr. Stefan Tonische.
Charter: 264
Date: 99999999
Abstract: 280. Basil Negurä aus dem Klosterdorfe Frumoß gibt den Vätern des Klosters
Moldowiza eine Schrift, wienach er mit seinem — 182 - Viehe in der Heuwiese des Klosters
großen Schaden angerichtet, und ohne Befragen der Väter durch Mithirten seine Schafe auf
die Ge birge des Klosters getrieben habe, wo dann einige Falcen Gras ver treten wurden. Da
nun durch eine Schrift des Staatsrathes ver ordnet ist, daß er dem Kloster allen Schaden
ersetze, so hat er zu sammen mit den Mithirten soviel Schafkäse, als für die Bergweide
gebürt, gegeben. Das Geld aber für das nur durch sein Vieh vertretene Gras haben ihm die
Väter, da er vor ihnen bittend nie dersiel, erlaßen, jedoch mit der Bedingnis, daß, wenn
er in Hinkunft auf dem Gute des Klosters noch Schaden anrichte, oder sich im
Hörigkeitsdienste nicht willfährig zeige, er scharf abgestraft und ohne allen Rechtsstreit
gänzlich aus dem Gute des Klosters entfernt werde. V. J. 7280/1772, Sept. 2. —
Charter: 231
Date: 99999999
Abstract: 247. Jon Natarasch aus Woräntärestie gibt ein Zeugnis in die Hände Sr.
Heiligkeit, des Vaters Anton, Jgumens von Moldo wiza: wienach, da er früher mehr als
vierzig Jahre im Dorfe Sworestie gelebt hat, stets das Kloster unter Jsworestie
beherrscht, und er und die Leute auf jenem Gute gefronet haben. Da wo izt die Schänke und
das Haus des Zeltwarts Peter Keschko stehe, habe er geackert und den Zehent den Vätern des
Klosters gegeben. Das Geschlecht Keschko aber habe in Ober-Sworästie gelebt, und sich in
nichts gemischet. Wie er von Greisen gehört, sei dort, wo izt Keschko's Kirche, etwas
weiter unten, da wo auch izt noch der Friedhof ist, der klösterliche Absteighof und ein
Kirchlein gestanden. Keschko's Vater habe oberhalb der Mündung Sworistie's gelebt, - 167 —
und den obern Antheil beseßen; aber in den untern Antheil habe er sich gar nicht gemischt.
V. J. 7274/1766, Jäner 2. —
Charter: 47
Date: 99999999
Abstract: 53. Bogdan, Woewoda, gibt und begnädiget das heil, Kloster Moldowiza mit einem
Hauswesen Zigeuner, Namens: Michael mit seinem Weibe Paraska und ihren Kindern, damit sie
dem Kloster zugehören ewiglich. Diese Zigeuner hat einst der Ahn Sr. Hoheit, Woewoda
Peter, dem Kloster gegeben. V. J. 7077/1569, Aug. 7. Sr.
Charter: 266
Date: 99999999
Abstract: 282. Verschreibung der Paraskiwa Rnskä aus Horodenka, aus gestellt zu Händen
Sr. Heiligkeit des Vaters Benedikt, Jgumen's, und des ganzen Vereins des heil. Klosters
Moldowiza: wienach ihr Ehemann, mit dem sie zwei Töchter: Sofronia und Katharina er
zeugte, gestorben sei. Da sie sich aber mit einem Zigeuner des Klo sters Moldowiza
versprochen, Namens: Peter Mokrizosul, so habe sie sich selbst als Sklavin dem Kloster,
sowie die Kinder, die sie mit diesem Zigeuner erzeuge, übergeben. Die zwei Mädchen aber,
die sie mit dem ersten Manne hatte, sollen frei bleiben. V. J. 7281/1773, Juli 26. -
Charter: 203
Date: 99999999
Abstract: 218. Schenknis des Priestermönchs, Hagi Serasim, Einsied lers vom Berge Raräul,
gegeben in die Hände Sr. Heiligkeit des Hr. Georg, Jgumens, und des ganzen Vereins des
heil. Klosters Moldowiza: wienach er aus seinem guten Willen sich vor dem heil, Kloster
bußfertig zur Erde gebeuget, sich dem Kloster gewidmet, und demselben eine von ihm
gemachte Einsiedelei des Raräu mit Allem gegeben habe. Auch hat er dem heil. Kloster
einige Gründe in jenen Bergen gegeben, wie dies Alles gründlich in seiner Schenknis
nachgewiesen wird. V. I. 7264/1756, Sept. 26. —
Charter: 67
Date: 99999999
Abstract: 74. Aron, Woewod, gibt, begnädigt und bestätiget seinem heil. Kloster Moldowiza
ein Dorf, Namens: Wäkulestie im Zinut Här- läul, welches Dorf von dem Vater Sr, Hoheit,
dem verstorbenen Woewoden Alexander, dem heil. Kloster geschenkt worden ist, auf - 94 —
daß, da sie von damals bis jezt der Landesherrschaft nie einen Rauchschoß entrichtet, auch
von nun hinfort diesen jährlich dem heil, Kloster zu bezahlen haben. V. J. 7100/1592. Jän.
10. -
Charter: 28
Date: 99999999
Abstract: 31. Stefan, Woewoda, kauft von Michael Ponic, dessen Schwe ster Maria und ihrem
ganzen Geschlechte, davon alle namentlich an gegeben sind, die Hälfte des Dorfes
Dworistie, den untern Winkel am Siret samt den Mühlen auf dem Siret um acht hundert tata
rische Gulden. Und hierauf hat Stefan, Woewod, gegeben und be kräftiget seinem heil.
Kloster Moldowiza diese Hälfte des Dorfes Dworistie mit den Mühlen auf dem Siret, damit
diese Dorfshälfte, der untere Winkel mit den Mühlen, dem heil. Kloster Moldowiza eine
Handveste sei mit allen Einkünften unveränderlich für immer, in Ewigkeit. Aber die Markung
dieser Dorfshälfte soll sein, wo sie Täutul, der Kanzler, abgerainet hat, und zwar
anfangend oben — 71 - am Ufer des Siret; von dort gerade zur Furt Sworistie's, wo der Weg
von Dobränäuz übergeht; dann gerade zum Rande des Wal des zu zwo Erlen; von dort gerade
zur Quelle auf dem Berghange; sonach gerade zum Ursprunge einer andern Quelle; oberhalb
der Quelle zu einigem Gehölze; von da gerade zu einem Rainbühel übern Weg; so fort gerade
zu einem Rainbühel im Thale; von dort gerade zur Waldung zu einer Eiche; weiter die
Waldung hinab bis zur Markung Schärbänestie's; vom Rande der Waldung aber in ein Moor, das
in der Mitte zweier Bäche ist; von dort gerade mitten durch die Weidenruthen über den Weg
zu einem ausgegrabenen Rain bühel; so fort gerade zu einem andern Hügel an der Ecke
einiger Dornsträuche; dann weiter zu einem dritten Rainbühel aufwärts; hernach zum vierten
Bühel mitten durch die Huthweide; von da gerade an die Mündung einer Lache, wo sie in die
Topliz fällt, zu einem andern Bühel. Von dort aber soll das Gemärke sein, wie es der Bojar
Dum, der Schlüßler, abgemarkt hat; von der Mün dung der Lache gerade zum Ufer des Siret
zum Moor; sodann übern Siret zum andern Ufer zu einer Linde; weiter gerade zu einer Esche
inmitten der Au; durch die Wiese zum bösen Weg; und zur oberen Wiese, welche etwas
oberhalb der Wiese des Jon Giumätate ist; und am Umfange der oberen Wiese die Au aufwärts
zu einer großen Eiche; von da gerade zur Bärngrube; dann die Au hinauf über den Weg zu
einigen Apfoltern und dort ist ein ausgegrabener Rainbühel; von dort gerade zu drei Ulmen;
und weiter gerade zum Ufer des Siret, oberhalb der Mühle, zu einer Salweide, gegenüber
einer andern Salweide^ die am jenseitigen Ufer des Siret steht. Also ist die ganze
Markung. Der Jgumen aber, der im Kloster Moldowiza sein wird, mit allen dortigen Kälugärn,
soll dies als Herkommen beachten, daß sie für Se. Hoheit den Gottesdienst halten, und zwar
so lange er am Leben ist, durchs ganze Jahr wöchentlich einen Tag, nämlich: Mon tag abends
Gebeth und Dienstags früh die Messe; auch soll den Vä tern ein Becher Getränk verabreicht
werden. Nach dem Leben Sr. Hoheit aber sollen sie Montag abends ein Seelenamt und
Dienstags früh eine Messe feiern. Ebenso sollen sie jährlich an einem Tage Sr. Hoheit das
Gedenknis halten. Und Se. Hoheit bekräftiget dem Kloster die Herrschaft auf jene
Dorfshälfte Dworistie's. Der Jgu men und die Kälugär jedoch, die in dem Kloster sind und
sein werden, — 72 — und das Obbeschriebene nicht erfüllen, oder, wer es versuchen sollte,
dieses zu zerstören, der soll es verantworten vor unserm Herrn, Jesus Christus, und es
soll die Gottesgebärerin seine Anklägerin sein. Geschrieben im J. 6996/1488, März 12. Sr.
XXXII. Von Gottes Gnaden wir Stefan, Woewoda, Hos- podar des moldauischen Landes, thun
kund durch diesen unsern Brief Allen, die solchen sehen oder lesen hören: wienach es
unsere Herr schaft, nach unserm guten Willen, mit reinem und erleuchtetem Her zen, für gut
befunden, und haben für die Seelen unserer selig ruhenden Vorältern, unserer Großältern
und Aeltern, und für unsere Gesundheit und Seligkeit gemacht, gegeben und bekräftiget die
Schenk- nis unserer Vorältern, und wir haben gegeben unserem heil. Kloster an der
Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der heiligsten Herrscherin, unsrer
Gottesgebärerin und allzeit Jungfrau Maria ist, ein Dorf in unserem moldauischen Lande,
Namens: Dorf Waku- linzä, und wo der Säran unter'm Walde säßig war, dann ein Dorf Saßü an
der Kostina, das Dorf an der Moldowa, an der Mün dung der Moldowiza und die Maut an der
Moldowiza. All' dies Obbeschriebene soll diesem unserem heil. Kloster von uns eire Hand-
veste sein mit allen Einkünften unverbrüchlich für immer in Ewig keit. Und das Gemärke der
obbenannten Dörfer soll das nach dem alten Gemärke sein, wo es von Ewigkeit her bestanden.
Hierauf ist die Beglaubigung unserer obangeführten Herrschaft, wir Stefan, Woewoda, und
die Beglaubigung unserer Herrschaft allerliebsten Sohnes Bog dan, des Woewoden; die
Beglaubigung uns'rer Boiern: d. B d. Hr. Dum; d. B. d. Hr. Boldor, Hofrichters; d. B. d.
Hr. Steful; d. B. d. Hr. Dum's Brudur; d. B. d. Hr. Toader und d. Hr. Negril, Parkalaben
von Hotin; d. B. d. Hr. Jeremiä und d. Hr. Dra gosch, Parkalaben in Nemz; d. B. d. Hr.
Schander vouNeuenburg; d. B. d. Hr. Luka Arbure, Thorwardens von Sucawa; d. B. d. Hr.
Klänäu, Schwertträgers; d. B. d, Hr. Jsak, Schatzmeisters; d. B. d. Hr. Dumesch,
Kämmerers; d. B. d. Hr. Mohila, Mund- schänks; d. B. d. Hr. Fruntesch, Truchseßen; d. B.
d. Hr. Petrik, Marstallers und die Beglaubigung all' unserer moldauischen großen und
kleinen Boiern. Und wer nach unserm Leben Hospodar unseres moldauischen Landes sein wird
von unseren Kindern oder unserm Geschlechtsstamme, oder wen immer Gott auserwählen wird,
Herrscher — 73 — zu sein unseres moldauischen Landes, der soll unserm heil. Kloster unsere
Schenknis und Bekräftigung nicht umstoßen, sondern soll sie demselben bestätigen und
bekräftigen. Und wer es wagen sollte, diese unsere Schen kung und Bestätigung umzustoßen,
der soll verflucht sein von Gott, dem Herrn, und unserem Erlöser Jesus Christus, von
seiner reinsten Gottes-Mutter, von den heil. vier Evangelisten, von den heil. zwölf
Oberaposteln, von den dreihundert achtzehn heil. Vätern von Nikäa und von allen Heiligen;
und er soll seinen Theil haben mit Juda und dem verfluchten Anas. Und zu mehrerer
Bestärkung und Be kräftigung all' des Obbeschriebenen haben wir unserem getreuen Teutul,
Kanzler, befohlen, dies zu schreiben und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern Briefe.
Geschrieben hat's ashewic in Herlowa, im I. 7007/1499, IS. Nov. Sr.
Charter: 123
Date: 99999999
Abstract: 130. Basil, Woewoda, gibt dem Pfaffen Gabriel, Jgumen und dem ganzen Vereine
des heil. Klosters Moldowiza einen Rechts spruch: wienach die Kälugär dieses Klosters
angesichts vor Sr. Ho heit mit dem Pfaffen Konstantin von Botäscheni wegen eines Teiches
des Dorfes Onzeni gerechtet und ihn überwiesen haben, Und Se. Ho heit hat dem Kloster die
Herrschaft über das Dorf Onzeni mit dem Fischteich und allen Einkünften bestätiget. V. J.
7146/1638, Juli 16. Sr.
Charter: 38
Date: 99999999
Abstract: 43. Peter, Woewoda, schenkt dem Kloster Moldowiza ein Haus wesen Zigeuner,
namentlich: Michul mit seiner Zigeunerin Paraska, ihren fünf Söhnen und einer Tochter.
Diese Zigeuner hat Se. Ho heit von der Rägin, Stadtrichterin aus Biftriz, gekauft gerecht
um vierzig Ungargulden und ein Pferd. V. J. 7051/1543, Aug. 6. Sr.
Charter: 190
Date: 99999999
Abstract: 203. Kiprian, Jgumen, und der ganze Verein des Klosters Homor geben in die
Hände Joaniki's, Jgumen's von Moldowiza, eine Schrift: wienach sie sich verglichen und
wegen Streitigkeiten über einige Zigeuner übereingekommen seien, daß Simon Bodai mit
seinen Söhnen und zwei Töchtern dem Kloster Moldowiza verbleibe, ausgenommen: Kosma, Sohn
des Zigeuners Juzul, der mit allen seinen Söhnen dem Kloster Homor zuzukommen habe; die
übrigen Söhne dagegen haben wiederum als Theil dem Kloster Moldowiza zu verbleiben. Auch
wegen anderer Ansprüche an Zigeuner-Antheile und an ihre Söhne und wegen eines Zigeuners
aus Homor, der sich in Moldowiza entleibte, haben sich beide Klöster vor dem gr. Schänk,
Dinul Kantakusino, Lupul Balsch, und Sr. Heiligkeit Nathaniel, Sachwalt von Sucawa,
verglichen und geeiniget. V. J. 7260/1752, Juli 27. —
Charter: 193
Date: 99999999
Abstract: 206. Konstantin Michael Gehan Rakowiz, Woewoda, gibt dem Jgumen des Klosters
Moldowiza und dem von ihm bestellten Daniel, Dorfs-Maier in Räciuleni, eine Schrift: daß
sie mit großer Kraft bemächtiget seien, das Gut Räciuleni, so wie es die Bojaren abge-
gränzt haben und wie es in deren Markbriefe beschrieben ist, gegen die Bajer-Bürger zu
beherrschen und auf keine Art zu dulden, daß die Zeichen, die die Abmarker gestellt haben,
von irgend jemand im geringsten beeinträchtiget und übertreten werden. Se. Hoheit besiehlt
ferner dem Bojaren, der immer das Haupt des Zinut's Sucawa sein mag, ernstlichst die
Dawiderhandelnden einzuführen, sie im Falle eines Verschuldens mit schwerer Züchtigung zu
bestrafen und von denselben dem Kloster auch den Schaden ersetzen zu laßen. V. J.
7261/1753, Jäner 14. —
Charter: 254
Date: 99999999
Abstract: 270. Die Bojaren des Staatsrathes der Moldau geben Sr. Heiligkeit, dem Jgumen
von Molvowiza, eine Schrift: daß ihm frei stehe, einen seiner Leute nach Wäkulestie, einem
Gute des heil. Klo — 177 - sters Moldowiza, zu schicken, um alle Einkünfte von jeglichem
Grunde von Aeckern und Heuwiesen einzusammeln und ein Zehntel von Allem als Zehent zu
nehmen nach Herkommen. Auch sollen die Lente in Wäkulestie jährlich zwölf Tage fronen nach
den Hörigkeitssätzen. V. J. 7278/1770, Juli 29. —
Charter: 6
Date: 99999999
Abstract: 7M. Von Gottes Gnaden wir Alexander, Woewoda, Hospo- dar des moldauischen
Landes, thun kund mit diesem unsern Briefe — 60 - Allen, die solchen sehen oder lesen
hören: was maßen vor unsere Herrschaft der getreue Bojar, der Sohn des Bärlic, gekommen
und hat aus seinem freien Willen und mit gutem Vorbedacht aus seinem redlichen und
getreuen Verdienste, den ihnen sein Vater Bärl durch seine redliche und getreue
Dienstleistung von den früher ge wesenen Landesherr'n erworben hat, abgesondert und dem
Kloster der Verkündigung der reinsten Gottesgebärerin, genannt Moldowiza, gegeben zwei
Dörfer, Namens Proworotie und Oproschinzi, auf daß diese Dörfer dem erwähnten Kloster eine
Handveste seien mit allen Einkünften, unabänderlich für immer, in Ewigkeit. Und das Ge-
märke dieser Dörfer mit all ihren Markungen soll sein, wie solches seit jeher genoßen
worden. Und hierauf ist die Beglaubigung (Ver sicherung) des obgenannten wir Alexander
Woewoda und die Ver sicherung des allerliebsten Sohnes unserer Herrschaft, Eliä des
Woewoden, und die Versicherung all unserer moldauischen Bojaren. Und wer diese Schenknis
und Bekräftigung verderben sollte, der soll verflucht sein von Gott, dem Herrn, dessen
reinster Gottesmutter, von allen Heiligen, die Gottes Geboten nachgelebet, izt und in der
künftigen Ewigkeit, und soll gleich sein dem Juda Jskariot und dem verfluchten Anas. Und
zur beßeren Beglaubigung und Bekräftigung all des Obbeschriebenen haben wir unserm
getreuen Diener Hr. Jsaiä befohlen, zu schreiben und unser Petschaft beizuhängen diesem
unsern Briefe. Jn dem untern Markt, i. J, 6926/1418, im Monate März, den 17. Sr. (H. P-)
Stefan.
Charter: 74
Date: 99999999
Abstract: 81. Stefan, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza ein Dorf,
Namens Onzeni, welches Dorf Woewoda Peter diesem Kloster geschenkt hat. V. J. 7103/1595,
Juli 12. Sr. Jeremiä Mogila.
Charter: 86
Date: 99999999
Abstract: 93. Simon Mogila, Woewoda, beauftragt alle Steuerein heber, die im Zinut Sucawa
im Dienste umhergehen, wegen der Befreiung des Dorfes Räciuleni, in Allem gleich, wie sein
Bruder Jeremiä Woewoda. V. J. 7114/1606, Juli 26. —
Charter: 78
Date: 99999999
Abstract: 85. Stefan, Woewoda, gibt und bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza ein Dorf,
Namens: Wäkulestie im Zinut Härläul. Auch haben die Leute dieses Dorfes Wäkulestie den
Rauchschoß nicht an die Landesherrschaft, sondern an das genannte Kloster jährlich zu
entrichten. Auch schreibt er einen Fluch gegen jene, die es wagen, diese Schenknis zu
vernichten. V. J. 7105/1597, Mai 17. - Jeremiä Mogila.
Charter: 180
Date: 99999999
Abstract: 192. Druckschrift« von Konstantin (?) Nikolaus, dem Woe woden, des Jnhaltes:
daß man die Freistätte beim Dorfe Wäkulestie im Zinut Dorohoi sammle, wobei gleichzeitig
Gnade und Ruhe bis zum Mai zugesichert wird. V. J. 7254/1746, Dec. 11. - - 133 — Gregor
Gikci,
Charter: 68
Date: 99999999
Abstract: 75. Aron, Woewoda, bestätiget dem heil. Kloster Moldowiza: wienach Nikoar,
Scholtus von Baja, dem Kloster eine Mühle an der Toplizä, oberhalb der Stadt Baja, um
dreißig Silberthaler und um ein Faß Wein verkauft habe. Diese Mühle hat Nikoar für sein
Geld, aber auf klösterlichem Grunde, erbauet. Und Se. Hoheit be stätiget dem Kloster die
Herrschaft über diese Mühle. V. J. 7100/1592, Mai 8. Sr.
Charter: 95
Date: 99999999
Abstract: 102. Urkunde Konstantin Mogila's, Woewoden, wegen Kor- läzel's und seines
Gemärkes, und wegen der Herrschaft des Klosters Moldowiza über alle darin namentlich
angeführten Zigeuner. V. J. 7117/1609. —
Charter: 267
Date: 99999999
Abstract: 283. Theosil, Jgumen, und der ganze Verein des Klosters Bogdana, gibt in die
Hände Sr. Hochwürden Hr. Benedikts, Jgu- mens des Klosters Moldowiza, eine Schrift:
wienach sie nach ihrem guten Willen dem Kloster Moldowiza vier ein halb Tagwerk wüsten
Grund gegeben, welcher Grund im Zinut Putna, beim obern Kreuz neben den Weingärten liegt,
die das Kloster Moldowiza von Stefan Bode gekauft hat. Und hiefür gibt Se. Heiligkeit dem
Kloster Bog dana im Frühjahre zwei Stutten mit Follen. Diese Schrift ist un terfertiget
und auch das Petschaft des Klosters Bogdana beigedrückt. V. I. 7281/1773, August 10. —
Charter: 270
Date: 99999999
Abstract: 286. Schreiben des Staatsrates an Georg Lasul, Schultes in Kämpul-lung: wienach
sich Se. Heiligkeit Vater Benedikt, Jgu- men von Moldowiza, zum Hr. Schultes von
Kämpul-lung begeben, und ihm den Befehl des Staatsrathes vorgewiesen. Dieser habe nun zwar
zuerst anbefohlen, jene Ruhestörer aus Wama abzuschaffen, wobei er auch dem Jgumen eine
Schrift einhändigte, daß er die Ein künfte an das Kloster von den Kämpul-lungern gänzlich
einbringen werde; doch sind zulezt weder jene Aufwiegler aus dem Dorfe aufgehoben, noch
dem Kloster der Schaden ersezt worden. Der Staats rath stellt dies dem Lasul auf's
schärfste aus, mit dem Auftrage, daß er nach dem Befehle des Staatsrathes Alles ersetzen
laße. V. J. 7281/1773. Dec. 3. —
Charter: 235
Date: 99999999
Abstract: 251. Verschreibung von einigen Leuten aus Moldowizä, als: Johann Warnaw, Simon
Butnäreskul, Eftimi Eoban, Lupul But- näreskul, Gregor Sondra, — Jokob, Sohn des Käruz, —
Mathiä, Sohn des Bätek, gegeben in die Hand Sr. Heiligkeit, des Vaters Anton, Jgumen's,
und des ganzen Vereins des Klosters Moldowiza, des Jnhaltes: Se. Heiligkeit habe eine
landesherrliche Schrift ge bracht, auf daß man jene, welche neben dem Kloster seßhaft
sind, aufhebe, und sie anderswo, — auf einen anderen Ort, wo auch andere Leute seßig sind,
— übersiedle. Da nun der Schultes von Kämpul-lung die neben dem Kloster Seßhaften
versetzen wollte; so haben sie ihn gebethen, sie noch drei Wochen zu dulden, wornach sie
unfehlbar aus der Nachbarschaft des Klosters wegziehen werden. Es habe ferner jedermann
dem Kloster je einen Stog Heu und ein Scharwerk beim Mähen zu machen, das Heu
aufzuschobern, und zur Zeit der Waßerweihe einen Schlitten Heu zuzuführen, auch je eine
Fronfracht, woher es befohlen wird, zu leisten, nämlich je drei Mierzen Getreide von
jedem, der einen Wagen und ein paar Ochsen hat, je sechs Viertel aber von jedermann, der
nicht Wagen und Ochsen hat. Auch sollen die Schanken ohne Wißen und Willen des Jgumen's
was immer für eine Art Getränke nicht verkaufen dürfen u. s. w. Diese Verschreibung wurde
ausgefertiget im J. 7274/1766, Septemb. 4. —
Charter: 237
Date: 99999999
Abstract: 253. Zeugnis von allen Leuten aus Wamä, gegeben in die Hände Antons, Jgumens
von Moldowizä, die gründlichst bewahr- heiten, wienach das Gut Unter-Sworistie ein
aufrechtes Gut Mol- dowiza's sei, das Geschlecht Keschko sich in Unter-Sworestie nicht
eingemischt habe, Keschko's Vater in Ober-Jsworestie ansäßig ge wesen, und Peter Keschko
ein Haus offenbar auf klösterlichem Grunde erbauet habe. Ein sehr glaubwürdiges Zeugnis.
V. J. 7274/1766, Dec. 26. - Gregor Johann Kalimach.
Charter: 64
Date: 99999999
Abstract: 71. Peter, Woewoda, gibt und begnädiget seine Bether, die Kälugär des heil.
Klosters Moldowiza, mit einem Dorfe, Namens: Onzeni, welches Dorf wahrhaft landesherrlich
war, und der Botä schener Umgegend zugeschrieben ist. Jn der Handveste ist auch das
Gemärke des Dorfes beschrieben. Da aber die Worte bereits ver löscht sind, so habe ich sie
nicht lesen können. Gegen jene aber, die es wagen sollten, diese Schenkins zu zernichten,
schreibt er einen schrecklichen Fluch. V. J. 7097/1589, Decemb. 20. Sr.
Charter: 10
Date: 99999999
Abstract: 11. Stefan, Woewoda, beurkundet: wienach er gegeben hat, und abermals gibt dem
heil. Kloster Moldowiza die Hälfte des Sees von Kowur und die Hälfte jenes Sees bei Kowur,
der in den Jlp fällt, mit allen Einkünften und den Zoll von allen Seiten Kownr's. Wo immer
man da Fische fängt, sollen die Kälugär die Hälfte der Einkünfte nehmen, und auch den Zoll
anf dem Festlande. Wer es aber wagen sollte, von jenem Einkommen der Kälugär ohne ihren
Willen auch nur einen Groschen zu nehmen, ein solcher soll verflucht sein, und wird auch
von Sr. Hoheit schwer bestraft werden. V. J. 6953/1445, Horn. 20. Sr.
Charter: 107
Date: 99999999
Abstract: 114. Vor Radul, dem Woewoden, haben die Kälugär des heil. Klosters Moldowiza
mit Gregor Cuwlik, Johann Mesechenesk und Michalce, gew. Thürsteher, wegen einem See,
Namens: Kowor, ge rechtet. Da nun die Kälugär die Schenkungsurkunde des alten Peter, des
Woewoden, und die Schrift mit der Bestätigung der Gerichtskosten des Woewoden Jeremiä
vorgewiesen, wienach sie mit diesen Leuten gerechtet und sie überwiesen haben; so hat auch
Se. Hoheit dieselben abgewiesen, dem Kloster aber die Herrschaft auf jenem See Kowur's mit
allen Einkünften bestätiget. Die Kälugär aber haben abermals zwölf Gulden Kosten in die
Schatzkammer gezahlt. V. J. 7125/1617, Jäner 15. Sr.
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