Charter: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data) 186
Signature: 186
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198. Konstantin Michael Gehau Rakowiz, Woewodä, schreibt über die Klage Georgs,
Jgumens des Klosters Moldowiza, gegen Toma, den Armenier, an den Schulzen in Botäscheni:
daß er den Armenier vorrufe und zur Rechenschaft ziehe, auf daß er für das Gut Onzeni den
Pachtschilling bezahle. Sollte sich jedoch jemand sinden, der einen beßeren Preis böthe,
so stehe es dem Jgumen frei, einem solchen die Einkünfte des Gutes zu verkaufen. V. J.
7258/1750, Jäner 11. — OXOIX. Wir Konstantin Michael Cehan Rakowiz, Woewoda, von Gottes
Gnaden Hospodar des moldauischen Landes. Meine Herrschaft schreiben dem getreuen Bojarn,
unserm Hr. Stefan Hermesiu, gew. gr. Zeltwart: Wir thun zu wißen, daß sich bei meiner
Herrschaft unsere Bether Joniki, Egumen, und der ganze Verein des heil. Klosters Moldowiza
beklagt haben, vorbringend: daß das Kloster ein Gut, Namens: Korläzel, im Zenut Sucewa,
habe, wo Grundeingriffe von andern Räseschen geschehen. Auch habe das Kloster andere
Güter, wegen denen sie um Abmarker gebeten, um diese Güter abzurainen. Sieh'! —deshalb
ordnen, meine Herrschaft dich Herrn zur Abmarkung, daß du dich bei Empfang dieses Schrei
bens meiner Herrschaft aufmachst, auf jene Güter dich begebest und gme Leute von ringsum,
so wie alle Räseschen versammelst und gründlich und mit guter Gerechtigkeit die Schriften,
die sie dir vor zeigen, im Auge hältst. Jm Falle einige alte Briefe über das Ge- märke da
sind, sollst du ihrer Spur folgen, diese aussondern und mit Steinblöcken bezeichnen. Falls
sich aber bei keinem Theile ein Markbrief vorfände, dann untersuche nach der Beglaubigung
alter Leute, die auf diesen Gütern gelebt haben, wie sie mit ihrer Seele die Herrschaft
jener Güter kennen. Und wo diese Greise in Furcht Gottes zeigen werden, daß das Gemärke
gegangen, dort sollt ihr Steinblöcke als Malzeichen setzen und nach den Zeichen ein
Zeugnis ausstellen, auf dem sich auch alle andern, so viel sich bei der Ab markung
versammelt befunden, unterfertigen. Wenn die Abmarkung — 136 - mit Gerechtigkeit
geschehen, so wird auch meine Herrschaft dies mit einer Urkunde dem heil. Kloster
bestätigen. Dies schreiben wir. Juli 25. 7259/1751. (P. P.) Kantakosino, gr. Kanzler. R. Source Regest:
Beiträge zu einem Urkundenbuche für die Moldau und Bukovina, Nr. 186, S. 143
Beiträge zu einem Urkundenbuche für die Moldau und Bukovina, Nr. 186, S. 143
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Beiträge zu einem Urkundenbuche für die Moldau und Bukovina, Nr. 186, S. 143


Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data) 186, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/MoldauBukovina/558b6d84-9e1b-4d86-8f58-4952ee89b955/charter>, accessed 2025-05-04+02:00
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