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FondBest. 128, Laach, Benediktinerkloster
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Charter: 1203
Date: 1513 Juli 13
AbstractJohann von Eltz bekundet, vom Laacher Abt Thomas von Weiden die Lehen empfangen zu haben, die schon seine Vorfahren vom Kloster erhalten hatten, nämlich zwei Morgen Weinberge und eine Wiese zu Wassenach, genannt das Hadamarsgut, sowie zu Metternich bei Koblenz alle bisherigen Lehensgüter. Siegelankündigung: Der Aussteller. "Gebenn ... 1513 vff sant Margaretenn Dagh v."

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Charter: 411
Date: 1514 -
AbstractStiftung einer Wochenmesse am Heiligen Kreuzaltar in der Kirche zu Kruft durch Johann Zwick dem Jungen von Nickenich, die mit einer Jahresrente von sieben, zwischen dem 15. August und dem 8. September fälligen Simmer Korn ausgestattet ist. Anwesend: Der Laacher Hofmeister [zu Kruft], Johann Neunhäuser, Johann ("Hens") Dinkel, Johann Ketg und Johann Heimberg.

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Charter: 413
Date: 1517 Februar 26
AbstractPhilipp von Eltz und seine Frau Elisabeth von Pirmont bekunden, dem Abt und dem Konvent von Laach 800 oberländische rheinische Gulden, zu Frankfurt gängiger Münze, zu schulden und versprechen Rückzahlung bis zum 1. Mai (Walpurgis), widrigenfalls sich die Abtei an ihren Gütern schadlos halten kann. Siegelankündigung: Die Aussteller. "Gegeben .. Dinstach nach s. Appolonien v. .. 1516 st. Tr."

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Charter: 415
Date: 1518 Juli 25
AbstractDie Kirchenmeister der Kirche St. Genoveva zu Obermendig, Antonius Ott(en), Hermann Back und Jobst, Sohn des Peter Stalknecht, bekunden den gleichen Sachverhalt wie in Nr. 414: Demmnach bekunden Abt Thomas von Weiden ("vann der Wehee"), der Prior und der Konvent von Laach, dass der frühere Kellner zu Bürresheim, Mant von Braunsberg ("Bruynßbergh"), das zur Hälfte der Abtei und halb der Kirche St. Genoveva zu Obermendig gehörende Turmhaus zu Obermendig innegehabt zu haben und es auf seinem Sterbebett den eigentlichen Besitzern wieder zurückgegeben, die deshalb beide für seine Seele ein Jahrgedächtnis mit Gottesdiensten halten sollen. Dieses Haus habe auf offener Straße der Eidam des Mant, Peter Bungart, den Besitzern wieder übergeben, wobei die Abtei durch ihren Kellerar Josef und ihren Hospitalar Johann von Kond und St. Genovevakirche durch ihre Kirchenmeister Antonius ("Thenys") Ott, Hermann Back und Jobst, Sohn des Peter Stalknecht vertreten waren. Vor den Sendschöffen zu Obermendig, Lambrecht Back, Johann, Schultheiß im Fronhof, Michael Smydt und Paul Urlich hätten hierauf die Parteien vereinbart, dass sie die Hofstätte unter sich aufteilen wollten, unbeschadet der Freiheiten der Abtei bei der Nutzung dieses Hauses, die allein an dem Laacher Anteil haften sollen, und dass jene Partei, der der Teil längst der Kirche zufalle, der anderen 16 Gulden bezahlen muss. Durch Losentscheid sei der Abtei der andere Teil zugefallen, die jene 16 Gulden bereits erhalten habe. Auch verpflichtet sich die Abtei, Forderungen der Herren von Rheineck und des Koblenzer Stifts St. Florin wegen dieses Hauses allein zu übernehmen. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller die Sendschöffen von Obermendig mit ihrem Gerichtssiegel. "Geben ... 1518 uf s. Jacobs Tagh ap."

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Charter: 414
Date: 1518 Juli 25
AbstractAbt Thomas von Weiden ("vann der Wehee"), der Prior und der Konvent von Laach bekunden, der frühere Kellner zu Bürresheim, Mant von Braunsberg ("Bruynßbergh"), habe das zur Hälfte der Abtei und halb der Kirche St. Genoveva zu Obermendig gehörende Turmhaus zu Obermendig innegehabt und es auf seinem Sterbebett den eigentlichen Besitzern wieder zurückgegeben, die deshalb beide für seine Seele ein Jahrgedächtnis mit Gottesdiensten halten sollen. Dieses Haus habe auf offener Straße der Eidam des Mant, Peter Bungart, den Besitzern wieder übergeben, wobei die Abtei durch ihren Kellerar Josef und ihren Hospitalar Johann von Kond und St. Genovevakirche durch ihre Kirchenmeister Antonius ("Thenys") Ott, Hermann Back und Jobst, Sohn des Peter Stalknecht vertreten waren. Vor den Sendschöffen zu Obermendig, Lambrecht Back, Johann, Schultheiß im Fronhof, Michael Smydt und Paul Urlich hätten hierauf die Parteien vereinbart, dass sie die Hofstätte unter sich aufteilen wollten, unbeschadet der Freiheiten der Abtei bei der Nutzung dieses Hauses, die allein an dem Laacher Anteil haften sollen, und dass jene Partei, der der Teil längst der Kirche zufalle, der anderen 16 Gulden bezahlen muss. Durch Losentscheid sei der Abtei der andere Teil zugefallen, die jene 16 Gulden bereits erhalten habe. Auch verpflichtet sich die Abtei, Forderungen der Herren von Rheineck und des Koblenzer Stifts St. Florin wegen dieses Hauses allein zu übernehmen. Siegelankündigung: Die Aussteller mit dem gemeinsamen Konventssiegel ad causas. "Gebenn ... 1518 uff s. Jacobs Tagh ap."

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Charter: 403
Date: 1519 August 2, Trier
AbstractDer Richter des Kardener Archidiakons Johann Ludwig von Hagen bekundet, dass ihm durch den Laacher Konventual Peter von Münstermaifeld dessen am 29. Juli 1519 vom Laacher Abt Thomas von Weiden an den Archidiakon gerichtetes Präsentationsschreiben für die durch den Tod des Laacher Mönches Jakob von Münstereifel ("de Euphalia") vakante Pfarrei Kruft überreicht worden sei. Da dieser Präsentation kein Hindernis entgegenstehe, ihm Peter unter Eid versichert habe, dass er für diese Pfarrei für seine Person und nicht für einen anderen und auch nicht mittels Simonie präsentiert worden sei und dem Trierer Erzbischof sowie dem Archidiakon Gehorsam gelobt habe, habe er ihn durch das Aufsetzen des Biretts mit der Pfarrei investiert, ihm deren Einkünfte, Rechte und Besorgung verliehen und den Pfarrangehörigen Gehorsam gegen ihn befohlen. Zugleich habe er die Ausfertigung dieser Urkunde durch den unten genannten Notar und geschworenen Schreiber des Archidiakons und deren Beglaubigung mit dem größeren Siegel befohlen. Zeugen: Die Priester und Benefiziant der Trierer Kirche, Georg ("Georio") de Oringen und der Vizekurat von Wolmerath, Nikolaus Ryle sowie der geschworene Bote des Erzstifts, Johann Attender. "Datum et actum in domo solite nostre residentie, quem infra immunitatem ecclesie sancti Simeonis Treverensi inhabitamus … 1519 die martis in crostino vincula Petri, que fuit secunda mensis Augusti".

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Charter: 797
Date: 1519 Oktober 5
AbstractSchreiben des Koblenzer Offizials an den Pfarrer von Kruft wegen der Klage des Stifts St. Florin zu Koblenz gegen den Laacher Abt, der beim weltlichen Gericht von Bell die Beschlagnahmung des zwischen der Abtei und dem Stift strittigen Zehnten zu Bell durchgesetzt habe. Der Pfarrer möge den Abt dazu auffordern, diese Beschlagnahmung aufzuheben, widrigenfalls dieser der Exkommunikation und einem Strafgeld von 1000 Gulden verfalle. Siegelankündigung: Der Aussteller. "1519 die mercurii quinta mensis Octobris".

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Charter: 1204
Date: 1520 Dezember 13
AbstractDer Kellerar der Abtei Laach, Peter von Remagen, tauscht namens seines Abtes Thomas von Weiden und des Laacher Konvents mit Graf Philipp von Virneburg und Neuenahr, Herr von Saffenberg, Leibeigene. Die Abtei gibt Margarethe ("Mergen") von Obermendig, Tochter des Johann ("Hennen") Rudell, die nunmehr mit Schatzung und Diensten an das Haus Monreal fällt und erhält dafür Grete ("Grietgen") von Obermendig, Tochter des Johann Koenen ("Koenenhennen"), bisher Angehörige des Hauses Monreal, die mit Dienst und Schatzung Klosterangehörige wird. Siegelankündigung: Der Aussteller. "Geben uff s. Lucien Tag .. 1520".

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Charter: 1206
Date: (1521 Februar 13, Worms) 18. Jh.
AbstractKaiser Karl V. erneuert auf Bitten des Abtes Thomas und des Konvents von Laach ("Loch") alle der Abtei von seinen Vorgängern und anderen Fürsten verliehenen Rechte, Privilegien und Freiheiten, wie dies bereits Kaiser Maximilian getan hat.

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Charter: 418
Date: 1521 Februar 13, Worms
AbstractKaiser Karl V. erneuert auf Bitten des Abtes Thomas und des Konvents von Laach ("Loch") alle der Abtei von seinen Vorgängern und anderen Fürsten verliehenen Rechte, Privilegien und Freiheiten, wie dies bereits Kaiser Maximilian getan hat. Siegelankündigung: Der Aussteller. "Geben in unnser und des heiligen Reichs Statt Wormbs den ... Tag des Monats Februarii .. 15..."

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Charter: 806
Date: 1521 Oktober 21
AbstractJohann von Eltz bekundet, von Abt Thomas von Weiden mit den Gütern des Klosters Laach belehnt worden zu sein, die schon seine Vorfahren zu Lehen trugen, nämlich mit zwei Morgen Weinberge, einer Wiese zu Wassenach und mit dem Besitz zu Metternich bei Koblenz. Siegelankündigung: Der Aussteller.

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Charter: 1207
Date: 1522 Februar 2
AbstractPeter von Diedenbach und seine Frau Gertrud, wohnhaft zu Waldorf, pachten auf zwölf Jahre von Abt Thomas, vom Prior und vom Konvent von Laach den Besitz der Abtei in der Gemarkung Waldorf gegen jährlich fünf Malter Korn, Andernacher Maßes, lieferbar zwischen dem 15. August und dem 8. September nach Laach, sowie gegen die Hälfte der Weinernte, mit der Möglichkeit für beide Teile, nach sechs Jahren den Vertrag zu kündigen. Sie verpflichten sich u.a., jährlich einen halben Morgen Acker zu düngen, die näher beschriebene Weinberge in gutem Stand zu halten sowie dem Kloster bei der Eintreibung seiner Zinse zu Waldorf behilflich zu sein. Nach Ablauf der Pachtzeit erhalten sie die Möglichkeit, einen Teil der Ländereien auch weiterhin zu bebauen. Zur Sicherheit setzen sie der Abtei ihren eigenen Besitz. Anwesend: Peter Dyttel und Christian Pytz aus Waldorf sowie der Laacher Hofmann zu Gönnersdorf, Jakob. "Datum 1521 st. Tr. an unser lever Ffrauen Dach Purificationis".

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Charter: 594
Date: 1522 August 12
AbstractRobert von Winnenburg ("Roprycht van Wynnenbergh") bekundet, vom Laacher Abt Thomas von Weiden mit einem Drittel des Hofes Fahrendei auf dem Klottener Berg belehnt worden zu sein. Siegelankündigung: Der Aussteller. "Gebenn ... 1522 den Dynstach nach Laurentii m."

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Charter: 420
Date: 1522 November 11
AbstractAbt Thomas, der Prior und Konvent von Laach bekunden ihre Verpflichtungen bezüglich des Verkaufs des Hauses zu Obermendig wie in Nr. 419: Matthias Schomecher und seine Frau Katharina, wohnhaft zu Obermendig, erwerben vom Abt, Prior und vom Konvent von Laach das Haus der Abtei zu Obermendig mit Scheuern und Ställen bei dem Kirchenhaus, genannt das Turmhaus, für 50 Gulden, den Gulden zu 24 Raderweißpfennigen gerechnet. Diese Summe haben sie jedoch nicht entrichtet und zahlen stattdessen der Abtei jeweils am 11. November (Martin) einen Jahreszins von zweieinhalb Gulden, wofür sie näher beschriebene Güter zur Sicherheit setzten. Sie und ihre Erben können diesen Zins auch durch Zahlung von drei Raten zu je 16 Gulden und 16 Weißpfennigen ablösen, wodurch das Haus in ihr Eigentum übergeht, jedoch ihre Gastungspflicht gegenüber den Beauftragten des Klosters bestehen bleibt. Siegelankündigung: Die Aussteller mit dem gemeinsamen Konventssiegel ad causas.

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Charter: 419
Date: 1522 November 11
AbstractMatthias Schomecher und seine Frau Katharina, wohnhaft zu Obermendig, erwerben vom Abt, Prior und vom Konvent von Laach das Haus der Abtei zu Obermendig mit Scheuern und Ställen bei dem Kirchenhaus, genannt das Turmhaus, für 50 Gulden, den Gulden zu 24 Raderweißpfennigen gerechnet. Diese Summe haben sie jedoch nicht entrichtet und zahlen stattdessen der Abtei jeweils am 11. November (Martin) einen Jahreszins von zweieinhalb Gulden, wofür sie näher beschriebene Güter zur Sicherheit setzten. Sie und ihre Erben können diesen Zins auch durch Zahlung von drei Raten zu je 16 Gulden und 16 Weißpfennigen ablösen, wodurch das Haus in ihr Eigentum übergeht, jedoch ihre Gastungspflicht gegenüber den Beauftragten des Klosters bestehen bleibt. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller die Schöffen von Obermendig mit ihrem Gerichtssiegel. "Datum .. 1522 zu sant Mertyns Tagh".

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Charter: 699
Date: 1525 Januar 24, Laach
AbstractInstrument des kaiserlichen und päpstlichen Notars Heinrich Schaed von Wetzlar ("Guetzflaria") über den in Anwesenheit des Abtes Thomas und des Laacher Konvents vor ihm ausgesprochenen Verzicht des Laacher Konventuals Peter von Münstermaifeld auf die Pfarrei Kruft, infolge seines Alters und nicht näher bezeichneter, besonderer Umstände. Damit der Abt zusammen mit dem Konvent eine andere Person als Pfarrer präsentieren könne, übergibt ihm Peter sein Amt, der es entgegen nimmt. Anwesend: Die Schöffen des Sendegerichts und des weltlichen Gerichts, Paul Ulrich von Obermendig und Wylkin von Obermendig, der Sohn des Peter, sowie der Kleriker Heinrich Zolver von Luxemburg. "Acta sunt hec in abbatia predicti monasterii Lacensis … 1524 st. Tr. … die 24 mensis Januarii".

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Charter: 798
Date: 1525 Januar 27, Laach
AbstractInstrument des kaiserlichen und päpstlichen Notars Heinrich Schaed von Wetzlar über die in Gegenwart des kapitularisch versammelten Laacher Konvents, nach einer Wahl im Konvent selbst, durch Abt Thomas vorgenommene Präsentation des Laacher Mönchs Johann von Siegen zum Pfarrer von Kruft. Johann überreichte hierauf dem Abt sein auf Papier geschriebenes, hier inseriertes Gelöbnis, dem Laacher Abt gehorsam zu sein und auf dessen Geheiß sein Amt wieder niederzulegen, ihm jährlich Rechnung zu legen, eine ehrsame Dienerin zu halten und ohne Zustimmung des Abtes keine Baumaßnahmen an der Kirche oder am Pfarrhaus zu beginnen. Ferner ernannte er die Äbte Gerhard von Gronau und Johann von Schönau zu seinen Prokuratoren und Bürgen, gegen die er sich urkundlich durch ein Chirograph verpflichtet hat. "Acta sunt hec in abbatia sepedicti monasterii Lacensis ... 1524 st. Tr. ... die quidem Veneris, que fuit 27 mensis Januarii".

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Charter: 405
Date: 1525 Februar 2
AbstractDer Richter des Archidiakons von St. Kastor zu Karden, des Johann Ludwig von Hagen, bekundet, durch den Laacher Mönch Johann von Siegen das zu Laach ausgestellte, hier inserierte Schreiben des Laacher Abtes Thomas vom 27. Januar 1525 (1524 st. Tr.) empfangen zu haben, in dem mit Zustimmung des Laacher Konvents Johann von Siegen für die durch die Resignation des Peter von Münstermaifeld vakante Pfarrei präsentiert wird. In diesem, von dem Notar Heinrich von Wetzlar unterzeichneten Schreiben werden als Zeugen der Hofmann von Moselweis, Antonius von Andernach und der Schneider zu Laach, Peter de Zwyllen genannt. Da es über die Besetzung der Pfarrei Kruft und über die Person des Präsentierten keine Meinungsverschiedenheiten gäbe, habe er den Eid Johanns entgegengenommen, ihn mit den Rechten und den Einkünften der Pfarrei investiert und mit der Seelsorge betraut. Daher fordert er alle zum Gehorsam gegen Johann als den wirklichen Pfarrer von Kruft auf. Siegelankündigung: Der Aussteller mit dem Siegel des Archidiakonats. "1524 st. Tr. .. die siquidem Jovis secunda mensis Februarii".

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Charter: 423
Date: 1525 Juni 25
AbstractFriedrich Kentenbruwer, Lic. theol. und Kanoniker von St. Andreas in Köln, bekundet, dass es der Abtei Laach jederzeit freistehe, die jährliche Rente von acht rheinischen Gulden, die ihm der Abt Thomas, der Prior und der Konvent von Laach gegen den Empfang von 200 Gulden verkauft haben, durch die Rückzahlung der 200 Gulden wieder abzulösen. Siegelankündigung: Der Aussteller. "Datum am anderen Dach nach Johannis Baptiste .. 1525".

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Charter: 424
Date: 1526 September 7
AbstractDie Schöffen von Andernach, Daniel Schilling von Lahnstein und Jakob Schornn bekunden, dass vor ihnen der Schreinermeister Vitus von Wassenach erklärt habe, er habe sich mit der Abtei Laach in dem langen Streit wegen seiner Lohnforderungen für die Anfertigung des Gestühls im Kloster durch den Spruch von Schiedsleuten dahin geeinigt, dass er von der Abtei noch vier Malter Korn, Andernacher Maßes, erhalten soll. Dieses Korn habe er erhalten, weshalb er die Abtei von allen weiteren Forderungen losspreche. Siegelankündigung: Die Aussteller. "Gebenn .. Fritags uff unnser lieben Frauwen Abent ihrer Gepurt ... 1526".

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Charter: 425
Date: 1527 August 27
AbstractWerner von Geisbusch ("Geysbuishs") bekundet: Nachdem sich die Abtei Laach aus Freundschaft zu dem Grafen Philipp von Virneburg und Neuenahr, Herrn von Saffenberg und zu anderen seiner Freunde verpflichtet hat, seinen Bruder Franz von Geisbusch auf dessen Lebenszeit mit Essen, Trinken und anderen Notwendigkeiten zu unterhalten, ausgenommen die Kleidung und das Bett mit dessen Zubehör, für die er selbst Sorge trägt, habe er versprochen, seinem Bruder bis zum Michaelstag 100 Radergulden auszubezahlen. Dadurch werde Franz genügend Vermögen für die gewöhnliche Kost in der Abtei, gleich anderen Präbendaren, besitzen, so dass er keinen Grund zur Klage hat. Siegelankündigung: Der Aussteller und auf dessen Bitte Graf Philipp von Virneburg, der nach dem Willen des Ausstellers an erster Stelle siegelt. "Gegeben . uff Dinstag nach Bartholomei ap. ... 1527".

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Charter: 803
Date: 1527 November 11
AbstractGeorg von der Leyen, Herr zu Olbrück und Brohl und kurtrierischer Marschall, bekundet, wie schon sein verstorbener Vater vom Laacher Abt Thomas die Eigenleute zu Polch als Lehen des Klosters erhalten zu haben. Siegelankündigung: Die Aussteller. "Gegeben .. 1527 am Tag Martini ep".

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Charter: 805
Date: 1527 November 11
AbstractDer Laacher Abt Thomas von Weiden bekundet, den Junker Georg, Herrn von der Leyen und zu Olbrück mit den Eigenleuten zu Polch belehnt zu haben, die schon dessen verstorbener Vater und dessen Vorfahren als Lehen des Klosters hatten. Siegelankündigung: Der Aussteller. "Geben .. 1527 am Tage Martini ep."

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Charter: 422
Date: 1528 Juni 22
AbstractFriedrich Kentenbruwer, Lic. theol. und Kanoniker von St. Andreas in Köln, bekundet den gleichen Sachverhalt wie am 25. Juni 1525 (Nr. 423), dass es der Abtei Laach jederzeit freistehe, die jährliche Rente von acht rheinischen Gulden, die ihm der Abt Thomas, der Prior und der Konvent von Laach gegen den Empfang von 200 Gulden verkauft haben, durch die Rückzahlung der 200 Gulden wieder abzulösen. Siegelankündigung: Der Aussteller. "Datum am anderen Tagh naich Joannis Baptiste .. 1528".

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Charter: 799
Date: 1528 Dezember 1
AbstractAdam Vaels und seine Frau Merge, wohnhaft zu Lützelkoblenz, verkaufen um bereits bezahlte 20 Radergulden, den Gulden zu 24 Raderweißpfennigen gerechnet, dem Nikolaus Milden von [Mosel]Weis ein halbes Viertel Weinberge zu [Mosel]Weis, "am Fare", zwischen den Weinbergen des Nonnenkloster Schönstatt ("dye Jonffrauwen von Valender") und Sebastian Kelner, sowie ein weiteres Viertel ebendort, zwischen den Weinbergen des Manhen und des Klosters Schönstatt, auf dem ein jährlicher Zins von 18 Heller an das Stift St. Kastor ruht. Siegelankündigung: Das weltliche Gericht von Koblenz durch seine Schöffen Cornelius Rasener und Ambrosius Bechell. "Datum .. 1528 in crastino s. Andree ap."

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Charter: 800
Date: 1529 Mai 13, Minkelfei
AbstractInstrument des kaiserlichen und päpstlichen Notars und geschworenen Schreibers des Koblenzer Offizialats, Philipp Freber von Pfalzel, auf dem Hof der Abtei Laach Minkelfei bei Maischeid, über den ihm dort durch den Laacher Kellerar Peter von Remagen ("Reymegenn") vorgebrachten Protest. Formal wurde er durch den geschworenen Anwalt des Trierer Hofgerichts, Antonius Alberti von St. Goar, unter Vorlage der kurtrierischen Abschiede zum Streit zwischen dem Grafen Johann von Wied und der Abtei Laach und unter Berufung auf das Weistum des Minkelfeier Gerichts eingelegt. Zuvor seien der Amtmann von Isenburg, Kaspar Halberger, sowie Johann Kluer und andere Einwohner der Herrschaft Isenburg im Auftrag des Grafen Gerlach von Isenburg zu Minkelfei erschienen und hätten ihre Teilnahme am Gericht des Hofes beansprucht, was vom Kellerar jedoch unter Bezugnahme auf das alte Weistum und auf den kurtrierischen Abschied zurückgewiesen worden sei. Die Isenburger Vertreter hätten sich jedoch auf den Befehl ihrer Herrschaft berufen und durch einen Boten des Grafen Gerlach auch die Weisung erhalten, das bisherige Weistum des Hofes nicht zu berücksichtigen, welches Schreiben Gerlachs von Isenburg vom 12. Mai (Mi. n. Exaudi) 1529 der Notar hier wörtlich inseriert. Danach seien zu Minkelfei der Amtmann zu Dierdorf, Rudolf ("Roylich") von Brambach und der Sekretär Walter als Gesandte des Wieder Grafen erschienen, die angezeigt hätten, dass der Trierer Kurfürst nach Verhandlungen zwischen dem Laacher Abt und dem Wieder Grafen im Deutschen Haus zu Koblenz entschieden habe, dass die Besetzung des Minkelfeier Gerichts und die Abhaltung des Weistums nur der Abtei Laach zustände, worin der Wieder Graf schließlich eingewilligt habe. Dieser Entscheid des Erzbischofs vom 17. Oktober ("quarta post Galli") 1526, der auch Bestimmungen über die dem Wieder Grafen zustehende, jährliche Haferabgabe von 15 Malter enthält, wird im folgenden vom Notar inseriert. Darauf habe der Laacher Kellerar den Protest gegen die Behinderung des Minkelfeier Gerichts durch die Herrschaft Isenburg, entgegen des Spruches des Erzbischofs und des Weistums, in Anwesenheit des Schultheißen von Kruft, Leonhard und des Minkelfeier Hofmanns eingelegt.

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Charter: 426
Date: 1529 August 1
AbstractPeter von Reys und seine Frau Katharina bekunden, dass der Abt, der Prior und der Konvent von Laach sie um ihrer Arbeit willen zu Präbendaren auf Lebenszeit angenommen und ihnen hierüber eine Urkunde gegeben haben, weshalb sie der Abtei Gehorsam inner- und außerhalb des Klosters versprechen, Bereitwilligkeit bei der Arbeit, da sie die Präbenden nicht mit Geld bezahlen können und die Einsetzung der Abtei als ihre Gesamterbin nach ihrem Tod. Falls nach dem Tod eines der Gatten der überlebende Teil den Präbendarstatus aufgeben will, soll die Hälfte des Vermögens der Abtei verbleiben. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller die Waldboten in der Pellenz, Nikolaus Murer von Nickenich und Theyllen von Monreal. "Datum .. 1529 am Tagh vincula Petri".

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Charter: 427
Date: 1529 Oktober 1, Mayen
AbstractErzbischof Richard von Trier bekundet: Nachdem der Laacher Abt Thomas von Weiden sein Amt in die Hände des Priors und des Konvents niedergelegt habe, hätten in einem Kapitel der Prior und die wahlberechtigten Konventsmitglieder den 7. September als Termin der Neuwahl festgelegt. An diesem Tag sei das Kapitel statutengemäß zusammengetreten und hätte nach Beratung durch Wahlmänner ("per viam scrutinii") den Konventualen und Kellerar des Klosters, Peter von Remagen, zum Abt gewählt und ihn selbst um die Bestätigung dieser Wahl gebeten. Als Termin und Ort zu Einsprüchen gegen die Wahl und gegen den Gewählten vor ihm oder vor dem von ihm bestellten Kommissaar habe er darauf durch Anschlag an der Laacher Kirchentür den 1. Oktober in seiner Burg zu Mayen bestimmt. An diesem Termin sei jedoch niemand erschienen, weshalb er die Wahl für gültig erklärt und vom Gewählten den gewöhnlichen Eid erhalten habe. Dann habe er ihn konfirmiert, ihn mit den Rechten und Einkünften seiner Abtei investiert, ihm die Leitung des Klosters übertragen und dem Prior, dem Konvent und allen anderen hierdurch Betroffenen den Gehorsam gegen ihn befohlen. Anwesend: Der Kaplan des Erzbischofs, Arnold von Neumagen und der Sekretär des Erzbischofs, Johann Casner von Koblenz. "Datum et actum in castro opidi nostri Meyen, die Veneris prima mensis Octobris .. 1529".

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Charter: 429
Date: 1529 Oktober 6, Laach
AbstractErzbischof Richard von Trier bekundet: Nachdem Laach die Abtswürde vakant geworden sei durch die Resignation des bisherigen Abtes Thomas von Weiden ("de Wieda") in die Hände von Prior und Konvent, hätten Prior und Konvent den bisherigen Kellerar des Klosters, Peter von Remagen, zum Abt gewählt. Er habe diese Wahl als kanonisch bestätigt, wie dies die hierüber ausgestellten Urkunden näher zeigen. Gelegentlich seines zu Laach zelebrierten Hochamtes habe er glaubwürdig erfahren, dass sein Vorgänger, Erzbischof Johann, einst den Laacher Äbten die Inful und die Mitra und die anderen Insignien der infulierten Äbte verliehen habe, dass aber deren Verwendung seit einiger Zeit wegen Missbräuche aufgegeben worden sei. Damit aber den Laacher Äbten keine Beeinträchtigung geschehe, habe er nach Ablegung der gewöhnlichen Eide und Versprechen den neuen Abt Peter mit den üblichen Gebeten und Zeremonien geweiht und ihn unter Aufsetzen der Inful, Anstecken des Rings und Salbung der Hände als Abt investiert. Auch verleihe er Peter und dessen Nachfolgern den freien Gebrauch der Inful, der Mitra und der anderen Insignien infulierter Äbte. Siegelankündigung: Der Aussteller. "Datum et actum in monasterio Lacensi mensis Octobris .. 1529".

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Charter: 430
Date: 1529 Dezember 8, Brühl
AbstractErzbischof Hermann von Köln investiert den neuen Abt von Laach, Peter von Remagen, auf dessen Bitte mit dem Kloster und mit den Rechten, sowie dies dem Kölner Erzbischof und der Kölner Kirche zusteht und bestätigt ihm alle von Päpsten und Kaisern verliehenen Rechte, Freiheiten und Privilegien. "Datum in arce nostra Brulensi mensis Decembris die octava .. 1529".

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Charter: 610
Date: 1531 Januar 11
AbstractJohann von Mielen, genannt von Dieblich, bekundet, vom Laacher Abt Peter von Remagen mit einer jährlichen Rente von sechs Ohm Wein zu Hatzenport vom Vogt von Moselkern sowie von zwölf Pfund Öl, ferner mit drei Weinbergen in der Dieblicher Gemarkung und jährlichen Einkünften von 15 Mark, Münstermaifelder Währung, zu Hatzenport belehnt worden zu sein, was schon seine Vorfahren vom Kloster zu Lehen trugen. Siegelankündigung: Der Aussteller. "Gebenn .. 1531 st. Tr. am Mytwochen nach Epiphania domini".

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