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FondHohenems, Reichsgrafschaft
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Charter: 8633
Date: 11. November 1580
AbstractRevers gegen Graf Jacob Hannibal von Hohenems von Jakob Soller und Hans Brunner zu Rulands im Gericht Simmerberg der Herrschaft Bregenz. Dieselben haben einen ablöslichen Haferzins von einem Malter Wangener Maß, aus 20 Pfund Pfennig Hauptgut, gegen Erlag des Hauptguts an den Grafen abgelöst. Sie stellen nun einen Revers aus, dass hierdurch die Eigenschaft als Lehengut ihres Hofes und Gutes "die zwölf Winterfuhren" zu Ruhlands - grenzend an Beuren, Opfenbach, an das Mundangs und an das Heimen - keineswegs präjudiziert werden soll; vielmehr bleibt der Hof nach wie vor dem Grafen lehenbar und mit 10 Schilling Pfennig todfällig und hat jährlich zwei Hühner als Lehenszins zu reichen. Auch wird die Rückgabe des früheren Zinsbriefes vom 15. November 1530 bestätigt, welchen Anna Witwerin, Witwe nach Kunz Kuenberger, genannt Braun, zu Ruhlands gesessen, mit ihren Kindern Melchior und Lucia seiner Zeit ausgestellt hatte.

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Charter: 8634
Date: 1. Februar 1582
AbstractKaufbrief: Der Verkäufer ist Gall Huchler, als Vogt und Vormünder über den Nachlass des Valetin Waibel, genannt Kutz zu Ems, namens seines Vogtsohns. Der Käufer ist Hans Peter in der Reute zu Ems. Gegenstand des Kaufes ist 1) ein Stück Heuwachs am Glopper; stößt an das gräfliche Gut, an die Gemeinde, an den Bach, wieder an das gräfliche Gut, an die Heuete und die Gemeinde; 2) ein Gut, genannt die Hofstatt, stößt an gräfliches Gut, an die Gemeinde, an den Bach und an des Käufers Gut; 3) ein Gut auf der Fluh, stößt an zwei Orten an gräfliches Gut, an des Käufers Gut und an die Fluh. Belastung: das Gut am Glopper gibt zum ewigen Licht in die Pfarrpfründe einen Schilling 4 Pfennig Jahreszins. Der Kaufschilling beläuft sich auf 45 Pfund Pfennig Landeswährung, deren Bezahlung quittiert wird.

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Charter: 8635
Date: 19. Februar 1582
AbstractGütlicher Vertrag wegen des Wuhrens am Rhein zwischen den Leuten des freien Reichshofs Lustenau, und zwar denen von Lustenau einerseits und denen von Widnau und Haslach andererseits. Hans Keller, Bürger von Zürich, als Obmann, Josef Am Rhin, Hauptmann und des Rates zu Luzern, Johannes Bodmer, derzeit Landammann zu Appenzell, als Abgeordnete der acht regierenden Orte für die von Widnau und Haslach, mit Beistand des Landvogts im Rheintal, Kaspar Meienberg, des Rats zu Zug, und anderer einerseits, dann Graf Jakob Hannibal von Hohenems samt seinen Amtleuten für die von Lustenau andererseits vermitteln die Streitigkeiten wegen Wuhrungen, welche die von Widnau am Gießen unweit von Widnau eigenmächtig vornehmen wollten, am 19. Februar 1582. Nach abermaligem Augenschein an Ort und Stelle bringen die von Widnau und Haslach durch ihren Fürsprech vor: Wenn man nicht sofort am streitigen Gießen wuhre, würde der Rhein sich hier zu ihrem und der ganzen Umgegend im Rheintal Schaden sein Hauptbett ausreißen; es möchten ihnen daher die von Lustenau das Wuhren gestatten, wogegen sie denselben nötigenfalles Gleiches gestatten würden. Die von Lustenau erwiderten, der Rhein habe ihnen schon zweimal Kirche und Häuser dort weggerissen, wo jetzt rheintalisches Gebiet sei, und sich seither ganz auf ihre Seite geworfen; man solle ihn daher jetzt sein altes Bett - durch den Gießen - wieder gewinnen lassen. Ferner gehöre der Grund und Boden dort, wo man wuhren wolle, dem Grafen von Hohenems, wie sie auch dort selbst eigentümliche Gründe hätten, abgesehen von den ihnen mit den Widnauern gemeinschaftlich gehörenden Gemeindegründen. Endlich brachten sie vor, es würden wieder bei ihnen Kirche und Häuser zerstört werden, wenn das begonnene Wuhren fortgesetzt würde. Nach längerer Verhandlung wurde festgesetzt: Die von Lustenau sollen ihren Nachbarn von Widnau und Haslach gutwillig gestatten, ein gerades Streichwuhr der Notdurft nach zu bauen. Sollten jedoch in Zukunft Wuhren erforderlich werden, so sollen sie nur in gegenseitigem Einvernehmen gebaut werden. Können die Nachbarschaften sich nicht einigen, so soll jeder Teil sich zwei Schiedsleute von der Obrigkeit erbitten, die einen unparteiischen Obmann wählen und die Angelegenheit schlichten. Es siegeln der Graf von Hohenems und der Landvogt Kaspar Meienberg. Handzeichen nach Art der Notariatszeichen des Landschreibers von Konrad Tanner von Appenzell.

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Charter: 8636
Date: 1. März 1582
AbstractPapst Gregor XIII. inkorporiert auf Antrag des Kardinals Merk Sittich von Hohenems die Propstei Mirasol, die derselbe bisher innehatte, dem Collegio Helvetico in Mailand. Diese Propstei war früher dem aufgelösten Orden der Humiliaten zugestanden und in neuerer Zeit mit päpstlicher Dispens an gedachten Kardinal verliehen worden. Derselbe verzichtete nun zu Gunsten des obgenannten neu gestifteten Kollegs auf die Propstei unter der Bedingung, dass ihm das Präsentationsrecht für einige Zöglinge zugestanden werde. Es wird dem Kardinal nun bewilligt, solange er lebt, 24 Zöglinge, seinen zwei unmittelbaren Nachfolgern aber sowie dem Domdekan von Konstanz 14 Zöglinge aus Stadt und Diözese Konstanz zu ernennen. Zwei Zöglinge sollen aus Bregenz, welches immer dem katholischen Glauben treu blieb, stammen und davon einer aus der Familie Fetz; und 4 Zöglinge sollen aus Hohenems sein. Dieselben müssen mindestens 18 Jahre zählen und in der Grammatik unterrichtet sein. Bei mehreren Bewerbern wird der Ärmere dem Reicheren vorgezogen. Zur Rückreise erhalten sie Reisegeld vom Kolleg.

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Charter: 8637
Date: 20. September 1582
AbstractRegest fehlt.

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Charter: 8640
Date: 11. November 1582
AbstractZinsbrief über einen Gulden und 10 Böhmisch aus 30 Gulden Hauptgut für die St. Sebastians-Kapelle im Oberdorf. Aussteller ist Hans Scholl zu Dornbirn. Verpfändete Güter sind zwei Stück Rebwachs am Zanzenberg; stoßen oben an die Gemeinde; dann an Jörg Zollers Witwe, an den Bauweg und an Theis Albrich; ferner zwei Kammern Rebwachs, zu der Straß gelegen, stoßen oben an Felix Diem, dann an Hans Salzmann, an Jörg Zellers Witwe und an Simon Huber; ferner eine Kammer Rebwachs, im Wissacker gelegen, stößt oben an den Bauweg, dann an Hans Schutzer, an Theis Albrich und an Tebus Gesensohns Witwe. Zinszeit ist an St. Matins Tag. Rückkauf und Ablösung werden vorbehalten.

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Charter: 8639
Date: 11. November 1582
AbstractZinsbrief über einen Gulden aus 20 Gulden Hauptgut für die St. Sebastians-Kapelle im Oberdorf zu Dornbirn. Aussteller ist Hans Franz zu Dornbirn im Oberdorf. Verpfändete Güter sind sein eigenes Haus mit Hofstatt und Weingarten in einem Infang im Oberdorf, in Schattau gelegen; stößt oben an die Weppachgasse, ferner an die Landstraße, an den Steinebach, an Ulrich Thurnher und Hans Bäsinger. Sonstige Belastung: ein Pfund 8 Schilling Pfennig und ein Pfund Pfennig jährlichen Martinizins an dieselbe Kapelle im Oberdorf. Zinszeit ist an St. Martins Tag. Rückkauf und Ablösung werden vorbehalten.

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Charter: 8638
Date: 11. November 1582
AbstractZinsbrief über einen Gulden 6 Böhmisch aus 26 Gulden rheinisch in Landeswährung Hauptgut für die St. Sebastianskapelle in Dornbirn, vertreten durch ihren Pfleger den jungen Jörg Franz. Aussteller ist Peter Diem, zu Dornbirn auf Knie gesessen. Verpfändete Güter sind des Ausstellers eigene Mannsmahd, zu der Ach gelegen; stößt an drei Orten an die Gemeinde und viertens an Bascha Schmied; ferner eine halbe Mannsmahd am Fischbach; stößt oben an Andreas Mötz, dann an den Fischbach, an Peter Albrich und an Jörg Holl. Zinszeit ist an St. Martins Tag. Rückkauf und Ablösung werden vorbehalten.

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Charter: 8641
Date: 18. März 1583
AbstractQuittung des Bürgermeisters und Rats der Reichsstadt Wangen über 1.271 Gulden in Münze guter Landeswährung, welche dieselben abschlägig ihrer Forderung an Grafen Gabriel von Hohenems mit Vorwissen seiner Brüder, des Kardinals und Bischofes von Konstanz Merk Sittich und des Grafen Jakob Hannibal, von Ferdinand von Freiberg zu Öpfingen und Grießingen erhalten haben. Die Stadt hatte seiner Zeit dem Grafen Gabiel eine Summe Gelds vorgestreckt und hätte jetzt mit den Zinsen ungefähr 1.900 Gulden zu fordern. Dagegen schuldete Gedachter von Freiberg dem Grafen Gabriel noch 1.571 Gulden an dem Kaufschilling für das Gut Hoyerberg; hievon erhielt nun die Stadt Wangen 1.271 Gulden, während den Rest von 300 Gulden Hans Ulrich von Schellenberg zu Kisslegg erhielt und darüber quittierte.

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Charter: 5204
Date: 6. Juni 1584
AbstractNotarieller Protest des Grafen Jakob Hannibal von Hohenems gegenüber etwaigen Erbansprüchen des Markgrafen Robert von Suriano, Sohn des Kardinals Marcus Sittich von Hohenems. Zeugen: Johannes Merk, Pfarrer von Ems, und Wolfgang Jonas der Jüngere, Vogteiverwalter von Neuburg. Beglaubigt durch den Notar und Generalkommissär der Kurie in Konstanz, Florianus Flerch, Pfarrer zu Altstätten, Dekan des Landkapitels St. Gallen.

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Charter: 8642
Date: 6. September 1584
AbstractErzherzog Ferdinand erteilt dem Grafen Jakob Hannibal von Hohenems und Gallara in Erwägung seiner und seiner Voreltern Verdienste um das Haus Österreich die Expektanz auf die Lehen des Dietrich von Landau, falls derselbe ohne Hinterlassung ehelicher Lehenserben sterben sollte. Diese Lehen sind der Hof im Tal zu Eglofs, der halbe Teil des Niedernbergs zu Ems, der vierte Teil des Weingartens am Niedernberg und alle dazu gehörigen Güter in der Herrschaft Feldkirch. Kontrasigniert durch Cyriak Heidenreich von Pidenegg.

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Charter: 8643
Date: 14. September 1585
AbstractSchuldbrief über 100 Pfund Pfennig zu 5 Prozent für Martin Mäser, Landammann zu Dornbirn. Schuldner ist Hans Balthasar von Kalchenried, erzherzoglicher Vogt zu Fußach. Verpfändete Güter sind die Hälfte der Bünt des Schuldners in Stalden zu Lustenau; stößt unten an den Geser Hof, dann an des Schuldners halbe Bünt, an die Gasse und Straße und an Christa Jäger. Sonstige Belastung ist ein Scheffel Erbsen. Des Weiteren ist ein Scheffel Hafer großen Hofmaßes aus des Schuldners Gütern überhaupt an die Herren zu Ems zu zinsen. Zinszeit ist auf Heilig-Kreuz-Erhöhungs-Tag im Herbst; das Darlehen soll nach 5 Jahren zurückbezahlt werden; sollte vereinbart werden, dass das Kapital länger liegen bleibt, so wird es nach zu Georgi erfolgter Kündigung auf Kreuzerhöhung zurückgezahlt.

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Charter: 8644
Date: 23. April 1586
AbstractZinsbrief über 10 Schilling Pfennig aus 10 Pfund Pfennig Hauptgut für das Gotteshaus zu St. Jakob in Widnau, vertreten durch dessen Pfleger Jakob Hell und Jos Wider. Aussteller ist Hans Fest, Ulrich Fests Sohn, Hofmann im freien Reichshof Lustenau, wohnhaft am Dornach zu Windau. Verpfändete Güter sind des Schuldners eigenes Haus samt Hofstatt, Baumgarten und allem Zugehör; stößt an Jakob Ramsauers Bünt, an das Leibgeding der Stiefmutter des Schuldners Greta Hässin(?), an die Wiesen des Spitals zu St. Gallen und an Ulrich Grabherr. Zinszeit ist an St. Martinstag. Rückkauf und Ablösung werden vorbehalten, und zwar jährlich vor St. Johanns Tag im Sommer ohne Zins, darnach mit Zins.

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Charter: 8645
Date: 6. Februar 1587
AbstractKardinal Jakob Sabelli, Bischof von Porto und Generalvikar des Papsts, bestätigt, dass Marx Sittich von Hohenems aus der Diözese Konstanz durch seinen Stellvertreter Johann von Amatis, Bischof von Minori, am 21. Dezember, 27. Dezember, 28. Dezember und 31. Dezember 1586 nach vorausgegangenem Examen die vier niederen Weihen im Lateran erhalten habe.

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Charter: 8646
Date: 16. März 1587
AbstractMarx Sittich, Kardinalpresbyter titulae St. Mariae trans Tiberim und Bischof von Konstanz, verleiht seinem Neffen Marx Sittich von Hohenems das durch die Ernennung des Kanonikus Wolf Dietich von Raitenau - ebenfalls seines Neffen - zum Erzbischof von Salzburg erledigte Kanonikat in Konstanz, welches der Papst zu besetzen hätte, laut päpstlichem ihm erteilten Indult. Dekan und Kapitel werden zugleich angewiesen, den neu ernannten Kanonikus in seine Pfründe und alle deren Rechte und Bezüge einzuweisen, nachdem er das katholische Glaubensbekenntnis nach der von Papst Pius IV. vorgeschriebenen Formel und der Vorschrift der Statuten abgelegt und dem Bischof den Eid der Treue geschworen haben wird, sei es persönlich oder durch einen Bevollmächtigten. Eigenhändige Unterschrift des Kardinals.

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Charter: 5205
Date: 23. April 1587
AbstractWolfgang Sandholzer, Gerichtswaibel zu Ems, verkauft seinem Schwager, Meister Kaspar Lienhard, Zimmermann zu Ems, um 10 1/2 Gulden sein eigenes Stücklein Gut und Baumgarten ab der Hofstatt im Dorf Ems, an Jörg Huchlers Erben und an Herrengut stoßend, das Erhard Öhin zu Lehen innehat.

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Charter: 5206
Date: 23. April 1587
AbstractPeter Noll zu Haslach am Monstein verkauft dem Jos Hämmerle, Hofmann zu Lustenau, um 173 Gulden einen ablösbaren Georgizins von 8 Gulden 13 "Behemsch" ab einem Acker im Grund, am Unterfeld gelegen, an Ammann ThomasGeser, an Jos Alges Erben, an der Herren von Ems Gut und an Hans Ritter stoßend, belastet mit einer jährlichen Reichssteuer von 6 Schilling 4 Pfennig, ferner von einem Weingarten am Hurst zu Haslach - die Anstößer sind genannt -, belastet mit "drithalb Viertel Fessen und Haber" und 6 Pfennig Hofzins an die Herren von Ems, 10 Schilling Pfennig gegen Lindau und 5/4 Wein gegen St. Gallen, einem Lehen gegen Zwingenstein der Herren von Appenzell, weiter von einem Acker im Oberfeld zu Lustenau, an Hans Hämmerle, Benedikt Grabher, an Spichershag und Hans Ritter stoßend, belastet mit 10 Kreuzer Zins gegen Ravensburg.

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Charter: 8649
Date: 22. Juni 1588
AbstractErzherzog Ferdinand belehnt den Grafen Kaspar von Hohenems mit dem Hof zu Schwarzach; stößt an Ulrich Schwarzachs Hof, an die Schwarzach, an die Landstraße und an seine eigenen Güter (vergleiche Urkunde Nr. 08582). Unterschrift des Erzherzogs.

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Charter: 8650
Date: 22. Juni 1588
AbstractErzherzog Ferdinand belehnt den Grafen Kaspar von Hohenems mit dem Hof im Tal zu Eglofs, mit der Hälfte des Niedernbergs zu Ems, mit einem Viertel des Weingartens an demselben (vergleiche Urkunde Nr. 08581). Unterschrift des Erzherzogs.

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Charter: 8647
Date: 22. Juni 1588
AbstractErzherzog Ferdinand belehnt den Grafen Kaspar von Hohenems für sich selbst und als Lehensträger seiner Brüder Marx Sittich und Wolf Dietrich nach dem Tod ihres Vaters, des Grafen Jakob Hannibal, mit den Höfen in Opfenbach und Umgebung, nämlich zu Schruntolf, Ruttin, zum Heimen, zu Gerolds, Ruhlands, Burn, mit dem Wimpfengut unter den Linden, mit dem Gut und der Mühle zu Nutzenbruck, mit dem Hübschheinzengut zu Monochen und mit dem Hübschheinzengut (vergleiche Urkunde Nr. 08580). Eigenhändige Unterschrift des Erzherzogs.

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Charter: 8648
Date: 22. Juni 1588
AbstractErzherzog Ferdinand belehnt den Grafen Kaspar von Hohenems mit dem Turm zu Dornbirn im Oberdorf, 8 Schilling Pfennig Geldes, dem Hofe zu Knie (vergleiche Urkunde Nr. 08622). Unterschrift des Erzherzogs.

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Charter: 8651
Date: 3. Oktober 1588
AbstractVerzicht der Gräfin Margarethe von Lodron, geborene Gräfin von Hohenems und Gallara, Tochter des Grafen Jakob Hannibal von Hohenems und der Gräfin Hortensia von Hohemems geborene Gräfin Borromäa. Sie erklärt, dass sie an väterliches und mütterliches Vermögen weiter keine Ansprüche erheben wird und durch die ihr laut Testament ihres Vaters, des Grafen Jakob Hannibal von Hohenems, vom 12. Oktober 1584 zugewiesenen 12.000 Gulden Heiratsgut und Heimsteuer nebst 1.000 Gulden für Ausfertigung vollkommen befriedigt und abgefunden ist, wie sie ja auch laut Heiratsbrief von gestrigem Datum sich befriedigt erklärte. Vorbehalten bleiben ihr jedoch ihre Erbansprüche, falls ihre sämtlichen Brüder oder ihre Schwester Klara ohne Hinterlassung ehelicher Leibeserben sterben sollten, und alle sonstigen etwa sich ergebenden Erbschaften. Ihr Gemahl Ludwig Graf Lodron und ihr zu diesem Anlass erbetener Vogt und Anweiser, Balthasar Trautson Graf zu Sprechenstein, Schrofenstein und Falkenstein, Erbmarschall in Tirol, erzherzoglicher Hauptmann zu Rovereit und Stein am Gälleon, treten dem Verzicht bei und unterschreiben denselben mit ihr. Außer ihnen siegeln noch des Grafen Bruder Hieronymus Graf von Lodron, königlich-spanischer Rat, Obrist und Hauptmann der Leibgarde, und sein Vetter Nikolaus Graf von Lodron. Der Notar Peter Anton Bellini bestätigt die Echtheit der Unterschrift und dass die Gräfin den Verzicht vor den Zeugen Bernhard Mörl von Müllen, des Kardinals von Madruz Sekretär und Pfleger zu Tramin, Balthasar Troyer zu Baumgart, Hauptmann, und Ambrosio von Roccabruna beschworen habe.

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Charter: 8652
Date: 10. November 1588
AbstractZinsbrief über 3 Pfund und 2 Schilling Pfennig jährlichen Zinses aus 62 Pfund Pfennig Hauptgut für die Frühmesspfründe im Niederdorf zu Dornbirn, vertreten durch ihren Pfleger Jörg Franz. Aussteller ist Michael Huber zu Dornbirn, zu Heilenberg gesessen. Verpfändete Güter sind ein Acker zu Heilenberg, genannt der Geißverlocher; stößt oben an Michael Wehinger, dann an Hans Huber, an Michael Wehinger, an Jörg Siebers Erben und an Stefan Huber. Zinszeit ist an St. Martins Tag. Rückkauf und Ablösung werden vorbehalten.

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Charter: 8653
Date: 22. November 1588
AbstractQuittung des Grafen Ludwig zu Lodron über 13.000 Gulden rheinisch Heiratsgut und Ausfertigung seiner Gemahlin Margaretha geborene Gräfin von Hohenems, welche Summe ihm durch Herrn Fortunat Freiherrn von Madrutsch, Ani und Brentani, fürstlicher Hauptmann der Herrschaften Reif, Tenn und Stunig im Namen seines Schwagers, des Grafen Kaspar von Hohenems, bar und richtig ausbezahlt wurde. Eigenhändige Unterschrift.

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Charter: 8654
Date: 18. März 1589
AbstractLehenbrief des Dietrich von Landau zu Landau, Wahl, Lautrach und Altmannshofen für Jos Waibel von Ems, den er nach dem Tod von dessen Vater Egloff Waibel mit seinem Gut zu Ems, Maiers Baumgart genannt, auf dessen Lebenszeit belehnt. Dieses Gut grenzt an die Landstraße, an Herrn Merk Sittichs von Ems Gut, genannt Keusberg, an des eben Genannten Gut, das er von denen von Altmannshofen erkauft hat, und an der Pfründe von Ems Weingarten. Ferner belehnt er ihn mit 2 Mannsmahd Heuwachs unter dem Schwefel, welche an die Ach stoßen. Ausgenommen ist das Holz, dessen Nutznießung zwar dessen Vater hatte, über das sich aber jetzt der Lehensherr unbedingte Verfügung vorbehält; ebenso bleibt die Straße zwischen Holz und Baumgarten vorbehalten. Als jährlicher Zins sind 2 Pfund 2 Schilling Pfennig auf Martini zu entrichten.

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Charter: 8655
Date: 8. September 1589
AbstractErzherzog Ferdinand erteilt dem Grafen Kaspar von Hohenems, seinem Kämmerer, Expektanz auf die erste der vorarlbergischen Vogteien Feldkirch, Bregenz und Hohenegg sowie Bludenz und Sonnenberg, die erledigt wird. Der Graf soll sie selbst verwalten oder mit erzherzoglichem Konsens durch einen Pflegverwalter, der aber ein Land- und Lehensmann des Erzherzogs vom Adel sein und Kriegskenntnisse besitzen soll, verwalten lassen. Es werden ihm alle Gebühren des Vorgängers zugesichert, dagegen muss er aber Pfandschillinge oder Anlehengelder, welche der frühere Vogt oder dessen Erben an den Erzherzog zu fordern haben, gegen gehörige Verschreibung ablösen. Unterschrift des Erzherzogs.

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Charter: 8656
Date: 16. Oktober 1589
AbstractRevers Ulrich Zollers, Hofmanns im freien Reichshof Lustenau und sesshaft zu Haslach am Monstein, gegen die Erben des Junkers Sigmund Zollikofer, Bürgers von St. Gallen. Da die Nuss- und Lindenbäume des Ausstellers dem Dach und Gezimmer des neben seinem Baumgarten stehenden Torkels Zollikofers Schaden taten, so hat der junge Sigmund Zollikofer im Namen seiner Mutter dem Zoller zwei Gulden Entschädigung gegeben, damit für alle Zukunft keine Bäume so nahe an den Torkel gepflanzt werden, dass das Traufwasser der Äste des Torkels Dach erreichen kann. Hierüber stellt er Revers aus.

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Charter: 8658
Date: 10. November 1589
AbstractZinsbrief über einen Gulden Jahreszins aus 20 Gulden Hauptgut für die St. Sebastians-Kapelle im Oberdorf zu Dornbirn, vertreten durch ihren Pfleger Jörg Groß, emsischen Vogt zu Dornbirn. Aussteller ist Hans Natterer im Oberdorf zu Dornbirn. Verpfändete Güter sind zwei Mannsmahd zur Roten Lachen; stoßen an Bernhard Schutzer, an die Gemeinde und an den Emser Weg; ferner ein halbes Mannsmahd zum Fischbach, stößt an Kaspar Schwarz, an den Fischbach, an seinen Schwager Hans Lümelin und an Jakob Schneitlin. Zinszeit ist zu Martini. Rückkauf und Ablösung werden ist nicht ausdrücklich vorbehalten.

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Charter: 8657
Date: 10. November 1589
AbstractKaufbrief: Der Verkäufer ist Simon Drexel zu Ems. Der Käufer ist Mathias Kühn zu Ems. Gegenstand des Kaufes ist ein Gut in der Reute, genannt die Buckenau; stößt an das gräfliche Holz, an Hans Plattners Gut, wieder an gräflichen Besitz und gräfliches Holz. Belastung ist ein Jahreszins von 3 Kreuzern an den Grafen. Der Kaufschilling beläuft sich auf 77 Gulden Landeswährung.

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Charter: 8659
Date: 1590
AbstractEhevertrag zwischen Sigmund Freiherrn zu Welsberg und Primör, Erbstafel- und Küchenmeister in Tyrol, Erbmarschall des fürstlichen Stiftes Brixen, Erzherzogs Ferdinandi Geheimer Rat und Obristkämmerer und Pfandinhaber der Herrschaft Telfan und Altrüssen sowie der Gräfin Klara von Hohenems und Gallara, Tochter des Grafen Jakob Hannibal von Hohenems und der Gräfin Hortensia von Hohenems, geborene Gräfin zu Borromäus; geschlossen mit Rat, Vorwissen und Konsens des Kardinals Marx Sittich von Hohemems; des Erzbischofs Wolf Dietrich von Raitenau von Salzburg; des Freiherrn Fortunat von Madruz, Avi und Brentoni, fürstlichen Hauptmannes zu Reif (Riva), Thenn (Tenno) und Stönig (Ceniga ?), welch Letzterer laut Testament des Grafen Jakob Hannibal zugleich mit dem Kardinal von Ems als Vogt und Vormünder bestellt war; und des Grafen Kaspar von Hohenems und Gallara ältesten, vogtbaren Bruders der Braut und anderer Verwandten. Wegen des Heiratsguts und der Ausfertigung hat der Vater der Braut in seinem Testament vom 12. Oktober 1584 bestimmt, dass jede seiner beiden Töchter je 12.000 Gulden Heiratsgut und je 1.000 Gulden Ausfertigung erhalten sollte. Diese Summe hat Graf Kaspar von Hohenems seiner Schwester auszuzahlen; dagegen hat sie auf alle anderen Ansprüche vor dem kaiserlichen Hof- oder Kammergericht zu verzichten. Als Widerlage hat der Bräutigam 2.000 und als Morgengabe 1.000 Gulden seiner Gemahlin zu entrichten. Mit diesem Vermögen soll es so gehalten werden: 1) Heiratsgut, Widerlage und Morgengabe, im Ganzen also 15.000 Gulden, sollen auf den Pfandschilling der Herrschaft Telphan und überhaupt auf alle Güter des Freiherrn von Welsberg und seiner Brüder mit deren Konsens versichert werden. 2) Sollte der Gemahl vor der Gemahlin kinderlos sterben, so fällt ihr das Heiratsgut wieder unbedingt zu; die 2.000 Gulden Widerlage hat sie jedoch nur lebenslänglich zu genießen; auch gehört ihr alles, was sie etwa ansonsten geerbt hätte, alle ihre Kleider, Kleinodien und so weiter. So lange sie nicht ganz befriedigt ist, soll ihr oder ihren Erben das Hauptgut mit 7 Prozent verzinst werden. 3) Außerdem haben die Erben des Gemahls ihr eine standesgemäße Wohnung auf dem Land oder in der Stadt anzuweisen, und so lange sie im Witwenstand bleibt, 400 Gulden jährlich zu zahlen; will sie jedoch anderwärts wohnen, so sollen ihr die gedachten 400 Gulden in geeigneten Terminen in Trient zur Verfügung gestellt werden. 4) Sollte jedoch Freiherr Sigmund von Welsberg seine Gemahlin überleben, so fallen ihm die 2.000 Gulden Widerlage wieder zu; von dem Heiratsgut steht ihm die Nutznießung der Hälfte lebenslänglich zu. 5) Sind bei dem Tod eines der Ehegatten Kinder vorhanden, so soll alles nach tirolischem Landbrauch gehalten werden; überlebt aber einer der Ehegatten alle Kinder, so soll alles Vermögen je an die Familie, von der es kam, zurückfallen. Sollten Kinder vorhanden sein und die Witwe sich wieder vermählen, so soll sie in Rücksicht auf die Kinder erster Ehe keinem andern Ehegemahl über 4.000 Gulden anheiraten. 6) Durch all diese Bestimmungen soll die Testierfreiheit der Ehegatten nicht beeinträchtigt werden. 7) Sollten die drei Brüder der Braut und ihre Schwester, Margaretha Gräfin Lodron, ohne eheliche Leibeserben nachzulassen, sterben, so sollen ihre Erbansprüche sowie überhaupt anderweitige Erbansprüche durch den Verzicht nicht beeinträchtigt werden. 8) Über diesen Ehevertrag sind zwei gleichlautende Exemplare ausgefertigt worden.

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Charter: 8660
Date: 11. November 1590
AbstractZinsbrief über 10 Schilling Pfennig jährlichen Zinses aus 10 Pfund Pfennig Hauptgut für Felix Diem zu Dornbirn. Aussteller ist Georg Salzmann zu Dornbirn im Hatlerdorf als Vogt der hinterlassenen ehelichen Kinder des Hans Salzmann im Hatlerdorf mit Bewilligung von deren Stiefvater Hans Albrich. Verpfändete Güter sind ein Acker im obern Hatlerfeld, im Mittelfeld gelegen, stößt zu zwei Seiten an der Herren von Ems Gut, dann an Georg Zollers Erben und an Thomas Mäser. Zinszeit ist auf St. Martins Tag. Rückkauf und Ablösung werden vorbehalten.

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