Charter: Illuminierte Urkunden - Bischofsammelablässe 1343-04-19_Wuerzburg
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1343-04-19, Avignon
Bischofsammelindulgenz für das Zisterzienserinnenkloster Himmelspforten bei Würzburg:Die Bischöfe Avancius von Xanchiensis, Vincencius von Mariana (Marinensis), Gregorius von Oppido (Oppidensis), Amadeus von Lango (Langonensis), Thomas von Tino (Tinensis), Nikolaus von Ceos (Chiensis), Petrus von Monte Marano (Montismarani), Manfred von Ajaccio (Aiacensis), Galganus von Aleria (Alleriensis), Paganus von Sagona (Sagonsis), Odinus von Chios (Arzerosis) und Petrus von Cagli (Calliensis) verleihen einen Ablass für die Kirche des Klosters Himmelspforten bei Würzburg. Dieser Ablass gilt für alle Gläubigen, welche die Beichte abgelegt haben und ihre Taten bereuen, wenn sie die Kirche des Klosters an den Festen ihrer Patrone sowie an folgenden Festtagen, nämlich Weihnachten, Beschneidung des Herrn, Epiphanias, Karfreitag, Ostern, Pfingsten, Trinitatis, Fronleichnam, Kreuzauffindung, Kreuzerhöhung, Michaelis, alle Marienfeste, Geburt und Enthauptung Johannes des Täufers, an den Festtagen der heiligen Petrus und Paulus und aller Apostel und Evangelisten, an Allerheiligen und Allerseelen, am Jahrtag der Weihe der Kirche, an den Oktaven aller aufgezählten Feste, an den Festen der heiligen Stefan, Laurentius, Georg, Hieronimus, Vinzenz, Martin, Nikolaus, Gregor, Augustinus, Ambrosius, Maria Magdalena, Katharina, Margarete und an allen Sonntagen, zum Zwecke der Verehrung, des Gebets oder auf einer Pilgerreise besuchen oder dort den Messen, Predigten, Morgenandachten, Vespern und anderen gottesdienstlichen Verrichtungen oder Exequien und Begräbnissen beiwohnen. Der Ablass gilt ausserdem für diejenigen, die sich beteiligen, wenn der Leib Christi oder das heilige Öl von dort zu Kranken getragen wird, die beim abendlichen Läuten der Glocken mit gebeugtem Knie 3 Ave Maria beten, die sich an der Instandhaltung der Kirchengebäude, an der Beleuchtung der Kirche und ihrer Ausstattung mit Kirchenornat hilfreich beteiligen, ihr testamentarisch Gold, Silber, Kleidung, Bücher, Kelche und andere notwendige Dinge stiften oder die Kirche und ihren Friedhof umrunden und dabei für die dort begrabenen Gläubigen und Wohltäter der Kirche beten. Der Ablass beträgt 40 Tage von den auferlegten Bussstrafen und gilt vorbehaltlich der Zustimmung des Diözesanbischofs (aus Archivdatenbank).) verleihen einen Ablass für die Kirche des Klosters Himmelspforten. Dieser Ablass gilt für alle Gläubigen, welche die Beichte abgelegt haben und ihre Taten bereuen, wenn sie die Kirche des Klosters an den Festen ihrer Patrone sowie an folgenden Festtagen, nämlich Weihnachten, Beschneidung des Herrn, Epiphanias, Karfreitag, Ostern, Pfingsten, Trinitatis, Fronleichnam, Kreuzauffindung, Kreuzerhöhung, Michaelis, alle Marienfeste, Geburt und Enthauptung Johannes des Täufers, an den Festtagen der heiligen Petrus und Paulus und aller Apostel und Evangelisten, an Allerheiligen und Allerseelen, am Jahrtag der Weihe der Kirche, an den Oktaven aller aufgezählten Feste, an den Festen der heiligen Stefan, Laurentius, Georg, Hieronimus, Vinzenz, Martin, Nikolaus, Gregor, Augustinus, Ambrosius, Maria Magdalena, Katharina, Margarete und an allen Sonntagen, zum Zwecke der Verehrung, des Gebets oder auf einer Pilgerreise besuchen oder dort den Messen, Predigten, Morgenandachten, Vespern und anderen gottesdienstlichen Verrichtungen oder Exequien und Begräbnissen beiwohnen. Der Ablass gilt ausserdem für diejenigen, die sich beteiligen, wenn der Leib Christi oder das heilige Öl von dort zu Kranken getragen wird, die beim abendlichen Läuten der Glocken mit gebeugtem Knie 3 Ave Maria beten, die sich an der Instandhaltung der Kirchengebäude, an der Beleuchtung der Kirche und ihrer Ausstattung mit Kirchenornat hilfreich beteiligen, ihr testamentarisch Gold, Silber, Kleidung, Bücher, Kelche und andere notwendige Dinge stiften oder die Kirche und ihren Friedhof umrunden und dabei für die dort begrabenen Gläubigen und Wohltäter der Kirche beten. Der Ablass beträgt 40 Tage von den auferlegten Bussstrafen und gilt vorbehaltlich der Zustimmung des Diözesanbischofs (aus Archivdatenbank).
Source Regest:
FWF Projekt P 26706-G21 "Illuminierte Urkunden"
Bearbeitungsstand: MITTEL
FWF Projekt P 26706-G21 "Illuminierte Urkunden"
Bearbeitungsstand: MITTEL
Current repository:
Würzburg, Staatsarchiv, Kloster Himmelspforten Würzburg, 237
- Materielle Beschreibung:
Historisierte Avignoner Bischofsammelindulgenz: „Im Binnenfeld der Initiale U(niversis) Maria mit Kind.“
Mentions:
- Seibold, Sammelindulgenzen, 2001, S. 85f. (Volltitel auf Zotero)
- https://www.gda.bayern.de/findmitteldb/Archivalie/1800511/
Comment
Der Ort Monasterii ad celi portam wurde später eingetragen.Markus Gneiss
Places
- Avignon
- Type: Ausstellungsort
- Bayern
- Type: Region
- Frankreich (Kurie)
- Type: Region
- HRR
- Type: Region
- Würzburg
- Type: Empfängerort
Persons
- Amadeus von Lango
- Avancius von Xanchiensis
- Galganus von Aleria
- Gregorius von Oppido
- Manfred von Ajaccio
- Nikolaus von Ceos
- Odinus von Chios
- Paganus von Sagona
- Petrus von Cagli
- Petrus von Monte Marano
- Thomas von Tino
- Vincencius von Mariana
Keywords
- Illurk-Urkundenart:
- Bischofsammelindulgenz
- Glossary of illuminated charters (in German):
- Historisierte Avignoner Bischofsammelindulgenz
Illuminierte Urkunden - Bischofsammelablässe 1343-04-19_Wuerzburg, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/IlluminierteUrkundenBischofsammelablaesse/1343-04-19_Wuerzburg/charter>, accessed 2025-05-04+02:00
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