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Charter: Illuminierte Urkunden 1485_Karlsruhe
Signature: 1485_Karlsruhe
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1485 um, Basel
Einblattdruck mit einem Papst Sixtus' IV. zugeordneten Ablassgebet: All jenen, die ihre Sünden bereuen, beichten und das Gebet „Gegriesset siestu aller heiligiste Maria du muotter Gottes, ein kingin des himmels“ vor einem Marienbild sprechen, werden 11.000 Jahre Ablass gewährt.
Source Regest: 
FWF Projekt P 26706-G21 "Illuminierte Urkunden"
Bearbeitungsstand: HOCH
 

Original
Current repository
Karlsruhe, Badische Landesbibliothek (Verlust)





    Graphics: 
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    • Materielle Beschreibung: 
      Der Einblattdruck zeigt oberhalb des Textes einen hochrechteckigen, von einem typographischen Schriftband umgebenen Holzschnitt einer stehenden Madonna mit Kind (mit langem Haar und von einem Strahlenkranz umgeben), die von zwei Engeln gekrönt wird. Die Marienfigur steht auf einer in einer Graslandschaft platzierten Mondsichel. Bild und Text sind von einer Einfassungslinie umgeben.
    • Stil und Einordnung: 
      Vgl. den diplomatischen Kommentar zur (nicht möglichen) Einordnung des Objekts in die Quellengattung "Illuminierte Urkunden".
    • Als Drucker wurde der in Basel tätige Nikolaus Kessler (Drucke nachweisbar 1483-1510) ermittelt; vgl. GW und Benzing, Drucker, 1982, S. 31, Nr. 2. Zu Beginn seiner Tätigkeit sind keine anderen Holzschnitte bekannt. Dass Kessler für die künstlerische Ausgestaltung des Marienbildes verantwortlich war, kann ausgeschlossen werden: vergleiche Hanspeter Landolt, Der Holzschnitt, 1975, S. 39f.: In Basel, dessen frühe Buchholzschnitt-Produktion sich trotz beträchtlichem Umfang auf einem wesentlich niedrigeren Niveau (...) befindet (...). So sind die von Bernhard Richel, dem Schwiegervater Kesslers, wohl 1481, für seinen Druck der Reisen des Jean Mandeville verwendeten Holzschnitte (GW M 20412) deutlich weniger detailliert in ihrer Durchgestaltung.
    • Wenn man die Marienfigur nun, ohne sich auf Basel zu beschränken, betrachtet, dann kann man durchaus an einen in manchem vergleichbaren Holzschnitt von Martin Schongauer denken, der wohl um 1475 zu datieren ist (Exemplar in New York, Metropolitan Museum).
    • Das Blatt ist undatiert. Die Lebensdaten von Papst Sixtus IV. und die Schaffenszeit von Nikolaus Kessler überschneiden sich kaum. So ergibt sich als Erstvermutung für die Datierung "um 1485". Eine spätere Datierung ist durchaus möglich, das Ablassversprechen, wenn es denn überhaupt eine Grundlage von Seiten des benannten Papstes gab (siehe dazu den diplomatischen Kommentar), verlor ja nach dem Ableben des freigiebigen Papstes nicht sein Wirkmacht.
    • Martin Roland
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    Bibliography

    Comment

    Typographischer Einblattdruck mit einem Holzschnitt. Als Drucker wurde Nikolaus Kessler in Basel bestimmt.
    Inc. der Umschrift: Signum magnum apparuit in celo; Inc. des Begleittextes unterhalb des Bildes: Babst Sixtus des IIII hat dis nachgeschriben gebet
    Auf der Rückseite „hausmarkenähnliches Monogramm aus grossem C, darin h und l, sowie der Namen Johannes bultmerius“ (Heitz 27, S. 12). Der Einblattdruck stammt aus dem Benediktinerkloster Ettenheimmünster.
    Der Einblattdruck ist sicherlich keine Urkunde, das Objekt wurde hier aufgenommen, um die oft schwierig zu bestimmende Grenze aufzuzeigen. Einerseits wird ein "Aussteller", Papst Sixtus IV., benannt, die zu erfüllenden Ablassbestimmungen taxativ aufgezählt und die "Gegenleistung", 11.000 Tage Ablass genau benannt, alle Elemente eines Rechtsgeschäfts sind also gegeben. Andererseits fehlen alle sprachlichen und formalen Elemente, die zwar sehr verschieden sein können, die aber nicht gänzlich fehlen dürfen, um einen rechtsverbindlichen (dipositiven) Text zu einer Urkunde zu machen: zu nennen sind zum Beispiel das Fehlen der urkundenspezifische Sprache, des Ausstellungsort und der Datierung und alle beglaubigenden Elemente.
    Wenn man gedruckte illuminierte Urkunden aus dem Pontifikat Sixtus' IV. vergleicht dann kann man zwei Tendenzen unterscheiden: Ein typographischer Einblattdruck mit Holzschnitten (1480 März 3, nicht vor) ist eine urkundengemäss formulierte Verkündigung eines päpstlichen Ablasses für das Kloster Odilienberg (Patoris aeterni), zweifelsfrei eine Originalurkunde. Nahezu gleichzeitig entsteht ein Plakat, dass den Türkenablass desselben Papstes (Cunctorum christifidelium) bewirbt: siehe 1480 Mai 5, nach. Wie beim vorherigen Beispiel wird die zu Grunde liegende Urkunde inseriert, die "Kopie" selbst beansprucht aber keinen Urkundencharakter. Die beiden Einblattdrucke des Jahres 1480 sind als mediale Produkte, also von ihrem Erscheinungsbild, erschreckend ähnlich.
    Das zweitgenannte Beispiel ist in Bezug auf die 'eben nicht dispositive Funktion' unmittelbar mit dem hier behandelten Einblattdruck vergleichbar. Bei beiden Stücken handelt es sich um reine Werbemittel. Die mediale Strategie ist freilich eine ganz verschiedene.
    Beim hier beschriebenen Beispiel wird in keiner Weise auf den Rechtsvorgang der Ablassgewährung Bezug genommen. Trotzdem muss, und das wurde bisher in der Literatur zu diesem Stück nicht berücksichtigt, ein päpstlicher Ablass hinter dem hier versprochenen Ablass stehen. Es wurde zwar überlegt, ob das Gebet tatsächlich von Sixtus stammt (verfasst wurde), dass es jedoch unzweifelhaft ist, dass der dahinterstehende Ablass von ihm verliehen wurde, wurde nicht thematisiert.
    Die aussergewöhnliche Höhe macht auch unwahrscheinlich, dass hier dem ja noch lebenden Papst etwas unterschoben wurde (Paulus, Ablass, Bd. 3, S. 251 geht von einem "erdichteten Ablass" aus). Der Ablass ist zwar derzeit nicht urkundlich fassbar, dass er (oder ein vergleichbarer Gnadenerweis: vgl. abweichende Angaben in der lateinischen Fassung [dort 12.000 Jahre]) jedoch existierte, darf mit guten Gründen angenommen werden. In diese Richtung deuten auch ein Hinweis zur Datierung: In einem vom Meister des Lanriani Stundenbuches ausgemalten Gebetbuch aus Mailand (London, British Library, Ms. Add. 38.124, fol. 285v) wird der Ablass für das Beten des genannten Gebets mit 12.000 Jahren beziffert und in das neunte Pontifikatsjahr (ab 1479 August 9) datiert.
    Ablass und Bild
    Das Bild der "Immacolata" (unser Frauen Bild in der Sonne) wurde von Papst Sixtus IV. propagiert und folgt dem 1477 eingeführten Fest der Unbefleckten Empfängnis (8. Dezember). Für das Sprechen des (ursprünglich natürlich) lateinische Gebets (Ave sanctissima Mater Dei, regina cele, porta paradisi) wird von Sixtus das schon damals als ungeheuerlich freigibig empfundene Ablassversprechen gewährt. Ablässe in Zusammenhang mit Gebeten vor Bildern sind häufig. Dies gibt es zwar schon bei lokal gebundenen Ablässen (etwa jenem von 1343 Jänner 22), eine überregionale Öffentlichkeit erreicht diese Form der Ablassfrömmigkeit mit dem Vorkommen der entsprechenden Bilder in Studenbüchern und als Einblattholzschnitte. Zu nennen ist etwa der Bildtypus "Gregorsmesse" (vgl. http://gregorsmesse.uni-muenster.de/, Suchbegriff "Ablass"). Dieses Phänomen kann im Rahmen der Datenbank zu illuminierten Urkunden nicht erschöpfend behandelt werden, dieses Objekt soll aber als Hinweis auf diese Gruppe dienen.
    Zum Themenfeld "Historisierte Papsturkunden", das das hier vorliegende Stück zumindest am Rande berührt, siehe den entsprechenden Glossareintrag: https://www.monasterium.net/mom/index/IllUrkGlossar/HistorisiertePapsturkunden
    Martin Roland
    Places
    • Basel
      • Type: Ausstellungsort
    • Deutschland
      • Type: Region
    • HRR
      • Type: Region
    • Italien (Kurie)
      • Type: Region
    Persons
    • Papst Sixtus' IV.
      Keywords
      • Illuminated Charters: Niveaus:
        • N1: historiated
        • N1: Panels
      • Glossary of illuminated charters (in German):
        • Druck
        • Historisierte Papsturkunden
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