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Charter: Illuminierte Urkunden 1480-03-03_Muenchen
Signature: 1480-03-03_Muenchen
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1480-03-03 nicht vor, Rom (Bulle von Sixtus IV.), Schlettstadt (Verkündigung des Burkhard Stör), Strassburg (Druck Heinrich Eggestein)
Papst Sixtus IV. überträgt den Jubelablass (von 1475) mit der Bulle „Pastoris aeterni“ vom 10. Mai 1479 auf zu nennende andere Orte, hier für das Kloster Hohenburg am Odilienberg im Elsass. Burcardus Stör verkündigt die Bulle in Schlettstadt am 3. März 1480 und fügt einen eigenen Ablass hinzu.
Source Regest: FWF Projekt P 26706-G21 "Illuminierte Urkunden"
Bearbeitungsstand: HOCH
 

Original
Current repository
München, Bayerische Staatsbibliothek, Einbl. VI, 13 m




    Graphics: 
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    • Materielle Beschreibung: 
      Einblattdruck: Cadellenartige Initiale S(ixtus). Oben mittig elf Zeilen in den Text eingeschoben zwei hochrechteckige Holzschnitte:
      links kniende weibliche Heilige (Odilia) vor einem Marienaltar, auf dem ein Kelch mit einem Augenpaar (dem Attribut der hl. Odilia) und ein Leuchter steht; Altarretabel mit Madonna mit Kind (Madonna dell'Umiltà) im Strahlenkranz. Links im Hintergrund ein Engel, der einen Gekrönten (Odiliens Vater Eticho [Attich]) aus dem Feuer des Fegefeuers rettet.
      Rechts das von Tiara und gekreuzten Schlüsseln überhöhte Wappen Papst Sixtus IV. (della Rovere).
    • Stil und Einordnung: 
      Ablässe für bestimmte Orte sind häufig, Ablässe mehrerer Bischöfe bilden eine der Hauptgruppen illuminierter Urkunden. Jene Ablässe, die Martin Luther zu recht sehr kritisierte, waren jedoch „vollkommene Ablässe“, die in der Regel nicht an einen Ort gebunden waren und daher in grossen Kampagnen weiträumig „verkauft“ werden konnten. Für diese Art von Ablässen war der Druck naturgemäss das ideale Hilfsmittel, um dem „Kunden“ einen „Beichtzettel“, der die vollkommene Lossprechung auch zu einem späteren Zeitpunkt ermöglichte, mitzugeben.
    • Die hier vorliegende Variante ist eine ungewöhnliche Mischform. Grundlage ist eine päpstliche Bulle, die den Ablass gewährt, wie dies bei den vollkommenen Ablässen z. B. für die Türkenabwehr der Fall ist. In dem hier vorliegenden Fall wird ein vollständiger Ablass (Jubiläumsablass) statt für den Besuchs Roms für den Besuch des Odilienberges gewährt (Ad instar-Ablass).
      Das vorliegende Stück scheint das erste Exemplar zu sein, das mit (sogar erzählenden) Holzschnitten ausgestattet wurde.
    • Der Drucker Heinrich Eggestein hat nur wenige Holzschnitte (Initialen) hinterlassen, die allesamt keine stilistischen Parallelen zu dem hier vorliegenden Stück erlauben.
    • Die Initiale ist ein schönes Beispiel für Cadellurendruck und - soweit derzeit (Dezember 2021) überhaupt beurteilbar - ein ziemlich früühres Beispiel dieser spezifischen Formvariante. Trotzdem ist sie keine ‚Erfindung‘ des Strassburger Druckers, sondern eine Kopie nach einer Initiale, die der in Zürich beheimatete Drucker des Albertus de Albo z. B. 1479 für einen sonst schmucklosen Ablass für die Kirchen Zürichs verwendete (GW M 42449).
    • Die Stilschicht der Odilienszene wird durch einen Holzschnitt in einem Druck von Hinrich Knoblochtzer (Strassburg) aus 1482 bestimmt: GW 5645.

    • Historisierte Papsturkunden
    • Der hier vorgestellte Druck ist jedoch keineswegs nur wegen seiner Bedeutung im Bereich des Einbalttdruckes und wegen seiner bemerkenswerten Stellung in Bezug auf die Mittel der Beglaubigung von gedruckten Urkunden (siehe den diplomatischen Kommentar) eine hervorragende Quelle, sondern auch im Bereich der Papsturkunden, die mit historisiertem Dekor versehen wurden. Diese nehmen gerade unter Sixtus IV. eine bisher noch kaum untersuchte Stellung ein. Siehe dazu auch den entsprechenden Glossareintrag: https://www.monasterium.net/mom/index/IllUrkGlossar/HistorisiertePapsturkunden
    • Martin Roland
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    Bibliography

    Comment

    Als Drucker wurde der Strassburger Heinrich Eggstein bestimmt.
    Tit.: Copia bulle plenariarium indulgenciarum anni jubilei et facultatum in monte sancte Otilie Argentinen(sis) dyocesis.
    Inc.: Sixtus episcopus servus servorum Dei. Ad futuram rei memoriam. Pastoris eterni qui pro salute gregis
    Die Corroboratio des Burkhard Stör wurde nicht umgesetzt. Die zu einem grossen Blatt zusammengeklebten beiden Papiere blieben unbesiegelt. Stattdessen bestätigt der Notar Konrad Kauwel handschriftlich die Authentizität (des Drucks) durch: Conradus Rauwel (ev. auch Kauwel) not(arius) hec subscripsit. Die Lesung in BSB-Ink mit „Krauwel“ erscheint fraglich.
    Ein weiteres Exemplar, das Falk Eisermann im VE15 erwähnt, wurde vom Notar Johannes Seydner beglaubigt.
    Martin Roland
    Places
    • Frankreich
      • Type: Region
    • HRR
      • Type: Region
    • Italien (Kurie)
      • Type: Region
    • Odilienberg
      • Type: Empfängerort
    • Rom (Bulle von Sixtus IV.), Schlettstadt (Verkündigung des Burkhard Stör), Strassburg (Druck Heinrich Eggestein)
      • Type: Ausstellungsort
    Persons
    • Burcardus Stör
      • Papst Sixtus IV.
        Keywords
        • Illuminated Charters: Niveaus:
          • N1: historiated
          • N1: Panels
          • N2: Initials
        • Glossary of illuminated charters (in German):
          • Druck
          • Bischofsammelindulgenzen
          • Historisierte Papsturkunden
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