Charter: Urkunden J 254
Signature: J 254
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07.12.1739
Franz Reichsfreiherr von Muggenthal, Kämmerer und Hofrat seiner kurfürstlichen Durchlaucht in Bayern, sowie Pfarrer (Pfarrherr) der Hochschule Ingolstadt zu Ruedlshausen [Rudelzhausen, Lkr. Freising], erklärt, dass er einen Kaufvertrag über eine Berechnung und Besitzübertragung (Bereitt- Respective Einantworttung) hat aufsetzen lassen, mit dem er unter Hinzuziehung des kurfürstlichen Rats und Verwalters der Hochschulkammer Augustin Balthasar Haasy, dem Albrecht Pichelmayr, 53 Jahre alter Söldner zu Steinsdorf [Gde. Altmannstein, Lkr. Eichstätt], welcher bereits bei dem verstorbenen Vater des Ausstellers Kämmerer und Feldmeister in Landshut und später 27 Jahre lang verpflichteter Jäger in Straubing gewesen ist, und an den im sechsten Jahr in seinen Diensten stehenden 31-jährigen Jäger Johann Prunner seine Hocherbjagd überlassen hat. Es wird erstens festgehalten, dass man [mit der Berechnung bzw. mit dem Umritt] bei der Steinsdorfer Mösmer Wiese angefangen hat, die an einer Seite an einen Wald angrenzt und an einer anderen Seite die Sandersdorfer [Sandersdorf, Gde. Altmannstein, Lkr. Eichstätt] Jagden abgrenzt; Ferner wird die Grenze der verkauften Jagd beschrieben wie folgt: Von der Mösmer Wiese an ist der begrenzte Bezirk (das March) begrenzt durch einen Fahrweg, der von dort zwischen dem Seeberg und Steinsdorfer Feldern verläuft und genau nach Sandersdorf zuführt und dabei an der Steinsdorfer Steingrube vorbeigeht; Dabei liegt er 100 Schritte vom Seeberg entfernt, wobei man zu einem Kreuz (Creutz) oder zum Anwesen von Peter Saull gelangt und wobei [das Kreuz] auf dem Weg steht, der von Schamhaupten [Gde. Altmannstein, Lkr. Eichstätt] nach Steinsdorf verläuft; Dann lasse man linkerhand das Wegkreuz stehen und gehe den Fahrweg in Richtung einer [gegrabenen] Raingrube, wo etliche Birnbäume (Biern-Päumb) stehen, sodann an einem Graben entlang bis zu einer jungen Eiche (Aichreiss), wo man vom "Höfl" spricht und wo sich ein Grenzstein (Marchstain) befindet; Weiter verläuft die Grenze hoch neben einem Acker des Hans Irrler aus Steinsdorf bis zu einer jungen Eiche, dann den Berg hinab in den sogenannten Ring [?] und in Richtung der Pflugmacher Wiese (Vüsen) zu Sandersdorf, wo ein Grenzstein steht; Weiter zwischen dem Berggrund (Perggrundt) und einem Acker des Hans Georg Schmidt aus Steinsdorf, hinauf zu einem Grenzstein, wo rechter Hand der Rote Graben liegt und weiter zum Berggrund (Perggrundt) im Tal bis zu einem Grenzstein, der neben einer Wiese des Joseph Mayr aus Steinsdorf liegt; Weiter auf einen Felsen-Giebel [?] zu, wo ein Kreuz als [Zeichen der] Begrenzung eingehauen ist und weiter neben dem Berg zu einer jungen Eiche mit einem Kreuz, das neben einem Graben steht; Weiter an diesem Graben entlang und neben einem Acker des Hans Angerer aus Steinsdorf bis zu einem Apfelbaum, bei dem ein Grenzstein steht; Weiter rechterhand zwischen dem genannten Acker des Angerer und einem Acker des Konrad Kröpfl aus Sandersdorf auf einen am Ende des Angerer-Ackers gelegenen Ackerrand (Anwandt) zu, einen kleinen Berg hinauf, wo rechterhand ein kleines Waldstück (Schächerl) liegt; Dann neben einem Acker des Adam Hiesl, und dem jetzt so genannten Acker des Mathias Huebner aus Steinsdorf, der Metzger in Sandersdorf ist, vorbei, und vom Ende der beiden genannten Äcker hinauf zu dem Wetter-Kreuz, das außerhalb einer gemauerten Kapelle bei der regelmäßigen (ordinari) [?] Landstraße steht, wo nach Auskunft (Vermöge) des Mossleuthnerischen Verkaufs- und Verteilungs-Instruments vom 15. November 1733 der Anfang [einer Grenzbeschreibung] gemacht wurde; Alles was bisher rechterhand lag soll zur Steinsdorfer Jagd, und alles was linkerhand lag zur Sandersdorfer Jagd gerechnet werden. Weiter verläuft die Grenze vom Wetterkreuz auf der Landstraße bis zu dem sogenannten kleinen Kalk-Ofen (Kalch-Öffl), wo rechterhand die Veldtungen [Felder] zu Steinsdorf und linkerhand einschließlich der anderen Vichhauser [Viehhausen, Gde. Altmannstein, Lkr. Eichstätt] Felder zu Sandersdorf mit ihrer Jagdbarkeit gehören; Von dem kleinen Kalkofen aus weiter, liegt an der Landstraße rechterhand der letzte Mendorfische [Mendorf, Gde. Altmannstein, Lkr. Eichstätt] Acker und neben diesem ein Graben; Danach folgt ein Weg, der zur Hirschgrube hinab führt, wo rechterhand die Mendorfer Felder und linkerhand die Felder von Tettenagger [Gde. Mindelstetten, Lkr. Eichstätt] beginnen; Von der genannten Hirschgrube führt der Weg zwischen Geleitstangen (Gläudstangen) und einem kleinen Birkenwald (Pürckhet) einen Berg hinauf zu drei Birnbäumen, und weiter über einen Querweg (zwerchweeg) durch Tettenaggerer Felder, dann einen Seig [Steig?] hinab und einen kleinen Berg hinauf, wo rechterhand Offendorf [Gde. Mindelstetten, Lkr. Eichstätt] und linkerhand Mindelstetten [Lkr. Eichstätt] zu sehen sind, wobei der Weg, das Birkenwäldchen (Pürckhet Schächerl) und die sogenannte Hollerstube, wie in dem Verteilungsinstrument vom 15. November 1733 der Mosleüthnerischen Jagd beschrieben, der jetzt sogenannten Herrschaft Sandersdorf zugehörig (commun) sind; Falls einst beide herrschaftlichen Jäger zusammentreffen und etwas pirschen (pürschen) oder fangen sollten, dann soll dies zwischen beiden Herrschaften geteilt werden; Sollte jedoch ein Jäger etwas alleine pirschen, dann soll die Beute nur dessen Herrschaft zustehen. Die Begrenzung des Jagdbezirks verläuft weiter eine Seige [Steig?] hinab und auf einem Feldweg, wo rechterhand die Obendorffer [Oberoffendorf, Gde. Mindelstetten, Lkr. Eichstätt] und die Hiettenhauser [Hüttenhausen, Gde. Mindelstetten, Lkr. Eichstätt], linkerhand die Mindelstettener Feldungen [Felder] liegen, weiter bis zum Ende des Hiendorfer [Gde. Mindelstetten, Lkr. Eichstätt] Berges und bis zu dem rechterhand gelegenen kleinen Hiendorfer Unterholz, wo nur Eichen wachsen; Dann weiter auf der linkerhand gelegenen Neustädtischen [Neustadt an der Donau, Lkr. Kelheim] Landstraße, wo die Mossleuthnerisch- oder Bahsusischen [?] Jagden liegen; Dann verläuft die Grenze der übereigneten (extradierte) Erbjagd an der Landstraße weiter über einen kleinen Berg hinauf und weiter rechterhand zwischen Öedling [Ettling, Gde. Pförring, Lkr. Eichstätt] und Forchhamber [Forchheim, Gde. Pförring, Lkr. Eichstätt] Feldern hinauf zu einer Kreuz-Säule, dann weiter zwischen Ettling und Forchheim, weiter zwischen Pförringer [Pförring. Lkr. Eichstätt] Feldern hindurch, wo man Ettling durchgehend sieht; Dann weiter rechterhand an dem zur Jagd von Wackerstein [Gde. Pförring, Lkr. Eichstätt] gehörigen Leitach [Weidach?] vorbei, zwischen Ettlinger Feldern den Hagenstetter [Hagenstetten, Gde. Oberdolling, Lkr. Eichstätt] Weg hinauf, wo rechterhand die Hiendorfer und linkerhand die Ettlinger Felder liegen, weiter auf einem Kreuzweg der von Haidhamb [Ober- und Unterhartheim, Gde. Vohburg, Lkr. Pfaffenhofen?] nach Hiendorf verläuft; Weiter den Hagenstetter Weg auf zwei Apfelbäume zu, dann auf eine gemauerte Figur zu, und dann hart neben dem Berg aus einem Tal hinauf, zwischen den Underthollinger [Unterdolling, Gde. Oberdolling, Lkr. Eichstätt] und Hiendorfer Feldern hindurch, und im Talgrund wo linkerhand die Unterdollinger Felder und rechterhand der Hiendorfer Berg liegen; Am Ende des Hiendorfer Berges liegt rechterhand ein kleines Waldstück, von dort verläuft die Grenze weiter auf dem Dollinger Weg, dann den Gipsgraben [?] entlang zwischen Unterdolling und Hüttenhauser [Hüttenhausen, Gde. Mindelstetten, Lkr. Eichstätt] Feldern hindurch, wo die Straße von Mindelstetten nach Unterdolling verläuft; Dann weiter am Gipsgraben entlang auf die Straße, die von Unterdolling nach Unter- und Oberoffendorf [Gde. Mindelstetten, Lkr. Eichstätt] verläuft; Weiter rechterhand an der Straße entlang auf einen kleinen Berg, auf dem ein kleines Waldstück liegt, weiter an der Straße entlang bis zu einem Punkt, wo linkerhand die Weißendorfer [Gde. Oberdolling, Lkr. Eichstätt] und rechterhand die Unteroffendorfer Felder liegen und weiter bis zum Oberdorfer Weiher; Dann links an der Unteroffendorfer Straße vorbei und auf der Oberoffendorfer Straße bis zur sogenannten Schönen Marter, die gemauert ist; Dann weiter auf der Straße Richtung Oberoffendorf bis zu einer Kreuz-Säule und weiter auf dem Oberoffendorfer Weg, der nach Pelprun [Bettbrunn, Gde. Kösching, Lkr. Eichstätt?] zur Kirche St. Salvator führt; Weiter zu einer anderen Kreuz-Säule, wo die Straße von Mendorf nach Weißendorf führt und wo es die Biburg oder Biber [Biber, Gde. Altmannstein, Lkr. Eichstätt] genannt wird und worauf sich Birkenholz befindet; Weiter verläuft die Grenze auf dem Salvatorweg zu einer gemauerten Marter-Säule, an der sich eine gemalte Darstellung von St. Salvator befindet; Von der zu Beginn genannten Steinsdorfischen Mösner Wiese bis an die letztgenannte Stelle sollen alle Feldungen [Felder], die rechts von der beschriebenen Grenze liegen, zur Steinsdorfischen Hocherbjagd gehören; Nach der Marter-Säule beginnen Wälder, von denen alles was rechterhand liegt und was nachfolgend genannt bis zur Mösner Wiese geht, zur Steinsdorfer Jagd gehört: Von der letztgenannten Marter-Säule ausgehend liegt rechterhand das Mendorfer- oder vielmehr Sandersdorfische Herren-Holz und linkerhand die Oberoffendorfer (Obendorffer) Gemeinde, zwischen denen man auf einem Gerämb [Waldschneise?] den Berg hinauf geht, bis rechterhand, nachdem man aus dem Herren-Holz heraußen ist, das Amesthall [?] beginnt; Dann verläuft die Grenze auf dem genannten Grämb [Waldschneise] linkerhand weiter, wo sich rechterhand die Sandersdorfer Herrengemeinde und linkerhand die Oberdorffer [Oberoffendorf?] Gemeinde befinden; Weiter über den Diebsteig, zwischen dem Herrenholz - in welchem der Seiz [?] der Rettling [?] auf den Diebsteig stößt - und durch die Oberdorffer [Oberoffendorfer?] Gemeinde hindurch; Dann kommt rechterhand das Mendorfer Heillingholz [Bürgerholz?] und linkerhand wiederum die Obendorffer Gemeinde, wo man wieder auf das große Grämb [Waldschneise] trifft, das man bei der gemauerten Figur verlassen hatte; Die Grenze verläuft weiter neben der Sollache [?], nach zehn Schritten wieder auf einem Grämb [Waldschneise], wo rechterhand das Mendorfer Heylling [Bürgerholz?] oder der sogenannte Hienberg, linkerhand wieder das Oberdorffer Gemeindeholz liegen; Weiter auf dem Grämb bis zum Salvator-Feld, wo links und rechts das Heillingholz angrenzt; Weiter auf dem Gerämb bis zu einem Weg, wo man von Mendorf zu Salvator durch den Wald geht; Weiter geradeaus, bis zu einem Feldweg und zu einer Marter im Salvatorfeld, wo der Steinsdorfer Weg nach Salvator geht; Von dort den Feldweg entlang zu einer gemauerten Figur, wo ein geschnitztes Holzkreuz angebracht ist (worin unser Herr-Gott in Creutz geschnizlet) und wo sich einst die Richtstätte (Richtstatt) befunden hat; Dann von der Figur rechterhand durch eine Furt, die auf beiden Seiten von Stangen umgeben ist, wo rechterhand das Salvator Herren-Holz und linkerhand die Salvator Gemeinde liegt, weiter dem Pondorfer Steig [Pondorf, Gde. Altmannstein, Lkr. Eichstätt] folgend, wo rechterhand die Deissinger Gemeinde [Deising, Gde. Riedenburg, Lkr. Kelheim] und linkerhand das Salvator Gemeinde-Holz liegt; Weiter auf dem Pondorfer Steig, neben der Steinsdorfer Jäger-Wiese, an einer einst so genannten Lohe vorbei, dann weiter auf dem Gerämb [der Waldschneise], wo sich linkerhand ein Forst und eine große Raingrube [gegrabene Grube für Grenzzwecke], rechterhand die Steinsdorfer Gemeinde befindet; Das heißt (id est), der größere Teil folgt der Waldschneise zwischen dem Forst und dem Steinsdorfer Gemeindegehölz, dem sogenannten Wüntter-Teil nach, bis zur Steinsdorfischen Hiett-Wiese [?], wo sich linkerhand neben dem Pondorfer Steig ein Weiher zeigt; Dann weiter auf dem Pondorfer Steig, der nach [Bettbrunn] Salvator führt, dann links, wo rechts und links nach 1000 Schritten ein Forst liegt; Dort rechts, wo das Gebiet zur Steinsdorfer Jagd gehört und nicht über 30 Schritte breit ist, und weiter auf dem Pondorfer Steig oder, wie er dort genannt wird, dem Schnepfnlohe [?] weiter, dann auf den sogenannten Hurschweeg [?], wo rechterhand die Steinsdorfer Gemeinde, wozu auf dem zweiten Bogen der alten Beschreibung etwas gefunden werden kann, und linkerhand der Forst liegt; Endlich gelangt man wieder zur Steinsdorfischen Mösmer Wiese, wo sich ein Grenzbaum (March Reiss) befindet und wo man die [Grenz-] Beschreibung begonnen hat; Mitten in den genannten Waldgebieten liegt die Gemeinde Mendorf; Weiter verläuft die Grenze bis zu dem Weg, der von Steinsdorf nach [Bettbrunn St.] Salvator führt, und wo rechterhand die Gemeinde Steinsdorf liegt, und weiter bis zum Berg, der Ärztgrueben [?] genannt wird; Von dort an gehört das Gebiet zu einem kleinen Waldstück zu Pöttling [Pettling, Gde. Großmehring, Lkr. Eichstätt], das ebenfalls in der Steinsdorfer Jagd liegt; Weiter quer (zwerch) bis zum Ende des Salvator Gemeindeholzes und zum Gangsteig [?], wo man von Mendorf nach [Bettbrunn] Salvator geht und wo sich eine alte gemauerte Figur befindet; Von der Figur auf dem Weg weiter, bis zu den Mendorfer Feldern samt Zubehör, das vom Hiendorfischen Unterholz und der dort einmündenden Landstraße bis auf eine Höhe [reicht], in der man Öedling [Ettling] sieht; Die von der Landstraße bis zu der Neustädter [Neustadt an der Donau] und der Pförringer Brücke reichenden Felder wurden zu jeder Zeit bepirscht (mit der Pirsch besuecht worden seint); Das gleiche Recht der Feldpirsch hat der Baron von Bassus [?] auf der anderen Seite der Landstraße und bis zur Neustädter Brücke, durch an sich gebrachte Mosleuthe [?] oder die Neuenhinzenhauserische Jagd; Dabei muss berücksichtigt werden, dass die besagten Felder bis zur Neustädter und zur Pförringer Brücke auch von der Herrschaft Wackerstein bejagt werden. Schließlich wird angefügt, dass sich im Steinsdorfer Gemeindeholz auf der sogenannten Hochenwarth [?] eine, und im Mendorfer Gemeindeholz auch eine, also insgesamt zwei Sulzen (berechtigte Sulzen) [Salzlecke für Wild] befinden. Aussteller: Franz Reichsfreiherr von Muggenthal Empfänger: Der Verwalter der Kammer der Hochschule Ingolstadt 1 an grün-weißer Wollkordel angehängtes rundes Wappensiegel in Holzkapsel; 2 aufgedrückte rote Siegellack-Siegel
Sigillant: Franz Reichsfreiherr von Muggenthal; Augustin Balthasar Haasy, Fürstlicher Rat und Kammerverwalter der Hohen Schule in Ingolstadt; Johannes Prunner, Jäger zu Steinsdorf
Material: Pergament
Dimensions: Höhe: 36,9-37,8 cm; Breite: 30,0-30,3 cm
- notes extra sigillum:
- Bereitt Respective Einantworttung der Stainsdorffisch Muggenthaler Erbjagen an die hocheschuell Ingolstatt datirt den 7 et 9 ten Dezember anno 1739




Original dating clause: vorgenommen worden den 7 et 9 December anno 1739
Comment
6-seitig beschriebenes Libell.München, Ludwig Maximilians-Universität, Universitätsarchiv, Urkunden J 254, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/DE-UAM/Urkunden/J_254/charter>, accessed 2025-05-05+02:00
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