Charter: Urkunden J 255
Signature: J 255
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22.12.1739, Rudelzhausen
Johann Franz Felix Freiherr von Muggenthal auf Steinsdorf [Gde. Altmannstein, Lkr. Eichstätt], Kämmerer und Hofrat des Kurfürsten von Bayern und Pfarrer zu Rudelzhausen [Lkr. Freising], bekundet, dass er an die kurfürstliche Hohe Schule zu Ingolstadt, beziehungsweise an die kurfürstliche Hofkammer in München, der die Verwaltung der Güter und Einkünfte der Hohen Schule zu Ingolstadt obliegt, die zu der laut Kaufurkunde vom 14.12.1736 überlassenen Hofmark Steinsdorf gehörige und damals der Hohen Schule zum Vorkaufsrecht (Einstandtrecht) vorbehaltene Erbhochjagd in denjenigen Gebieten (gezürckhen, Pögen, hölzer und Veldern), die in einer Jagdbarkeitsverteilung zwischen Adam Friedrich Freiherr von Muggenthal zu Sandersdorf und Mendorf [beide Gde. Altmannstein, Lkr. Eichstätt], und Hans Wolf von Muggenthal zu Neuenhinzenhausen [Gde. Altmannstein], Mindelstetten [Gde. Mindelstetten, Lkr. Eichstätt] und Steinsdorf am 13.04.1637 genannt sind, verkauft hat, jedoch mit Ausnahme der sogenannten Mosleithen und dem Hörsperg, die der Aussteller bereits am 15.11.1733 an Baron von Basus zu Sandersdorf verkauft hat, und mit Ausnahme der Gebiete, die in einer mit dem Kammerverwalter der Hohen Schule Balthasar Haasy am 7. und 9. Dezember 1739 aufgeschriebenen Urkunde (Einbereitt- und Einantwortungs-Instrument) enthalten sind. Der Aussteller erklärt, dass er die genannte Erbhochjagd von seinen Vorfahren geerbt hat und nun unter Berücksichtigung der untenstehenden Bestimmungen für 3000 rheinische Gulden verkauft hat, wobei der Gulden zu jeweils 15 Batzen oder 60 Kreuzer zu rechnen ist; Der Kaufbetrag wurde dem Aussteller bar bezahlt und ihm eine entsprechende Quittung ausgestellt; Im Kaufpreis ist nicht nur die Nutzung der Erbhochjagd begriffen, sondern auch die nach dem Kaufbrief von 1736 ausgewiesene niedere Jagd (klaine Waydwerch) in den zu Steinsdorf gehörigen Gehölzen und Bezirken, deren Nutzung sich jedoch der Aussteller für seine Lebzeiten vorbehält; Der Aussteller erklärt, dass er von der Muggenthaler Jagdbarkeitsverteilung nur eine vidimierte Kopie (vidimierte Copia) und andere erhaltene Dokumente übertragen kann, da das Original bei einem Brand des Pfarrhofs [in Rudelzhausen] verbrannt ist; Zweitens wurde vereinbart, dass der derzeitige Jäger Johann Pruner, den der Aussteller aus seiner Pflicht entlassen und an die Hohe Schule zu Ingolstadt verwiesen hat, in Anbetracht seiner treu geleisteten Dienste nicht von seinem Dienst entbunden werden soll; Der Aussteller bittet, dass der Jäger auch künftig angemessen besoldet werden soll und erklärt, dass er ihm für Schießgeld und Geldbesoldung ein Getreidegehalt von vier von sechs Scheffel Weizen gegeben hat; Er bittet die Hohe Schule, dass sie dem Jäger die ausstehenden zwei Scheffel Weizen wie vereinbart ausbezahlen soll; Drittens überlässt der Aussteller der Hohen Schule fünf Gerätschaften für die Schweinejagd, wovon drei noch ziemlich gut sind, ferner einen Zeugwagen, 20 Schweinspieße [Saufänger] und einen starken Jagdhund (Sau Riden), sowie drei Einheiten Schnepfengarn; Viertens erklärt der Aussteller, dass er seine Rechte, die in dem Kaufbrief zur Hofmark Steinsdorf beschrieben sind, nämlich die Eichelmast der Schweine (Gäckher) und den Fang (Einschlagung) von sechs Schweinen, sowie andere Naturalerträge von der Steinsdorfischen Briefausrichtung, die er damals von der Kirchenrechnung ausgenommen hatte, nun der Hohen Schule abtreten will; Fünftens erklärt der Aussteller, dass seine Steinsdorfer Untertanen Thomas Lahr, Christoph Wackher, Martin Pogenberger, Georg Köppl, Georg Reichel, Albrecht Pichlmayr, Michael Schreder, Wilibaldt Knöferl, Hans Mayr, Stephan Grueber, Martin Dietrich und Caspar Hueber, von den von ihnen genutzten neuen Äckern und von dem angebauten Getreide jährlich einen Riedenburger [Riedenburg, Lkr. Kelheim] Metzen als Gült abtreten müssen; Diese Getreidegült soll künftig die Hohe Schule einnehmen dürfen; Sechstens erklärt der Aussteller, dass er zwar laut der Steinsdorfer Kaufurkunde im Schloss Steinsdorf ein lebenslanges Wohnrecht besitzt, dass er sich davon entfremdet habe und künftig sich dort nicht mehr aufhalten wolle und deswegen die Wohnung im Schloss Steinsdorf abtreten will. Der Aussteller erklärt, dass wegen des von einem Sturm umgerissenen Zeugstadels (zeigstadls respective schupfen) keine Forderungen ihm gegenüber gemacht werden können, und dass damit die Hofkammer bzw. die Hohe Schule einverstanden ist. Abschließend erklärt der Aussteller, dass er nach Recht, Gewohnheit und Brauch des Kurfürstentums Bayern künftig der Hohen Schule, bzw. der kurfürstlichen Hofkammer, den Zehnten leisten will. Die Hohe Schule bzw. die kurfürstliche Hofkammer soll mit den übereigneten Gütern und Rechten nach ihrem Belieben verfahren können. Der Aussteller erklärt, dass er diesen Kaufbrief eigenhändig unterschrieben hat. Aussteller: Johann Franz Felix Freiherr von Muggenthal Empfänger: Die Hohe Schule zu Ingolstadt 1 an grün-weißer Kordel angehängtes rundes rotes Wappensiegel in Holzkapsel
Sigillant: Johann Franz Felix Freiherr von Muggenthal
Material: Pergament
Dimensions: Höhe: 51,8-52,0 cm; Breite: 75,1-75,3 cm; Plica: 6,5-7,0 cm
- notes extra sigillum:
- Khauff-Brieff Crafft dessen der Freyherr Felix von Muggenthall die Erbrechtsjagen zw Stainsdorff der Hochenschuell verkhaufft datum den 22 Dezember anno 1739


Original dating clause: Geschechen zu Ruedlzhausen den zwey-und zwainzigisten Monnathstag Decembris Im Aintausent Sibenhundert Neun-und Dreyssigisten Jahre
Comment
Eigenhändige Unterschrift (Franc Felix Freyherr Von Muggenthall ) des Ausstellers unter der Plica.Places
- Rudelzhausen
München, Ludwig Maximilians-Universität, Universitätsarchiv, Urkunden J 255, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/DE-UAM/Urkunden/J_255/charter>, accessed 2025-06-20+02:00
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