Charter: Urkunden J 253
Signature: J 253
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14.12.1736, München
Johann Felix Freiherr von Muggenthal auf Steinsdorf [Gde. Altmannstein, Lkr. Eichstätt], kurfürstlich-bayerischer Kämmerer, Hofrat und Weltgeistlicher (nunmehro Velt-Geistlichen Stands), bekundet zusammen mit seinem Rechtsbeistand, dem kurfürstlichen Titular-Hofrat und Hofgerichtsadvokat Johann Andreas (Andree) Trost, dass er mit Zustimmung der Universität Ingolstadt und der Hofkammer in München, der die Verwaltung über die Güter und Einkünfte der Universität Ingolstadt auferlegt (beygelegt) ist, sein bisher innegehabtes und nun vom Kurfürsten zur Hofmark erhobenes Dorf Steinsdorf (Stainsdorf) mit allem Zubehör (Ein- und Zuegehörung, Recht und Gerechtigkeiten, sowohl an Grundt und Poden, als gepäuen Stüfftekuchen und Traidt-diensten, Scharwerchgeltern, Zechenten, Gärtten, Veldern, Vsimatern [?], Vun [?], Vaidt, Trib, Tradt, Kürchen-Schuz, Gehilze sambt ihr kleinen Jagtbarkeit mit Dareingebung des verhandtnen Ziegl-Stadls), so wie es schon seine Vorfahren innehatten, verkauft hat. Der Aussteller erklärt, dass es hierüber einen von ihm übergebenen Nachweis (Specification) und eine Güterschätzung (Gueths-Anschlag) mit dem Datum des 13. Oktober [1736] gibt; Es wird erklärt, dass ein Teil der Untertanen der Universität Ingolstadt grund- und stiftbar ist, jedoch sind die von Sebastian Koller genutzten 1 1/2 Tagwerk, die sogenannte Rhall-Wiese, der kurfürstlichen Durchlaucht lehenbar. Es wird erklärt, dass der Käufer das Gericht über das Dorf Steinsdorf vom Aussteller als Mannlehen empfangen hat und daneben das vom Kurfürsten käuflich überlassene Ritterlehen an einen weltlichen Lehenträger der Universität verleihen darf; Für die vereinbarten Geldsummen, die für Naturalleistungen sowie für Hand- und Schwarwerksdienste berechnet wurden, gelten jeweils 30 [Einheiten] für einen Gulden: Eine Summe von 2936 Gulden 17 Kreuzern und 1 Heller (hl) als Scharwerkgelder, einen Gulden jedoch zu 20 gerechnet; Eine Summe von 4974 Gulden 17 Kreuzern und 1 Heller; Als Sonderposten werden für den Handlohn (Laudemia) 150 Gulden berechnet; Insgesamt ergibt sich ein Betrag von 8060 Gulden 34 Kreuzern und 2 Heller, wobei von dieser Summe wegen der Ritter-Steuer von 5 Gulden, 300 Gulden abgezogen werden, so dass als endgültige Kaufsumme 7760 Rheinische Gulden 34 Kreuzer und 2 Heller übrig bleiben, wobei jeweils ein Gulden 15 Batzen oder 60 Kreuzern entsprechen soll. Der Baron von Muggenthal erklärt, dass ihm von dieser Summe bereits der Betrag von 4000 Gulden bar bezahlt (paar erlegt) worden ist. Vom Rest soll ihm, bis er eine Pfarrei übertragen bekommt, jährlich ein Betrag von 500 Gulden bezahlt, danach jährlich 400 Gulden ausbezahlt werden. Sobald der Aussteller eine Pfarrei übertragen bekommt, soll er zwei Zahlungen zu insgesamt 1000 Gulden auf einmal bekommen, dafür das darauffolgende Jahr nichts. Dabei hat sich die Hofkammer im Namen der Hochschule vorbehalten, dass, sollte einst bei der Scharwerksbelegung innerhalb der Gewährsjahre (evictions-Jahren) eine Verordnung ergehen, die in Form einer Herabsetzung zu Lasten der Universität Ingolstadt gehen würde, dann soll der Schaden an den Gewährleistungsgeldern so gehandhabt werden, wie es bei den vorgenannten beiden Punkten [erstens und zweitens] beschrieben wurde. Drittens ist vereinbart worden, dass falls die Rittersteuern einfach bei unter 5 Gulden festgesetzt werden, dann sollen die Kaufschillinge entsprechend angepasst werden, wobei zwei zu 5 Gulden, jeden Gulden zu 30 [Einheiten] gerechnet, abgezogen werden; Sollte die einfache Steuer von der Universität bei mehr als 5 Gulden festgesetzt werden, so dürfen die Kaufschillinge die über zwei Steuern hinausgehen, ein Gulden zu je 30 [Einheiten] gerechnet, einbehalten werden; Hinsichtlich der 1 1/2 Tagwerk großen Vsimath [Wiese], bittet der Aussteller, möge der kurfürstliche Lehenhof die Erbrechts-Sölden [Hofstätten], auf welchen Sebastian Koller sitzt, der jährlich als Stift 2 Gulden reicht, so lange ersatzweise (pro surrogato) als lehenbares Gut annehmen, bis das Vsimath [Wiese] wieder beschafft ist. Diesbezüglich soll es bei dem angesetzten Kaufschilling bleiben und keine Herabsetzung stattfinden. Viertens erklärt der Verkäufer, dass er den Ziegelstadel und die in Steinsdorf errichtete Behausung, und was er in der Umgebung dort besitzt, als Eingaben hinzufügt. Dabei will sich der Aussteller ein Wohn- und Aufenthaltsrecht in der genannten Behausung vorbehalten, jedoch jederzeit einem Kammerverwalter der Universität Ingolstadt in Funktion eines Richters zu Steinsdorf zur Verrichtung seiner Amtsgeschäfte ein Zimmer bereithalten, und dabei kleine Gebäudeschäden (Pau-Fähl) an der Behausung aus eigenen Mitteln (ex propriis) bezahlen. Fünftens erklärt der Verkäufer, dass er sich vorbehalten hat, und die Hofkammer im Namen der Universität Ingolstadt eingewilligt hat, dass ihm der Ertrag (fructus) von der Steinsdorfer Urkundenausstellung (Briefs-Ausrichtung) zusammen mit dem Naturaleinkommen (Deputat) von der Küchen-Rechnungs-Sonderregelung zu seinen Lebzeiten verbleiben soll, dass dieser Ertrag jedoch dem Kammerverwalter der Universität als Hofmarksrichter zu Steinsdorf von den Untertanen einzubringen und dem Aussteller anzurechnen ist. Sechstens soll dem Verkäufer von der Eichelmast der Schweine (Geäckher), die sonst als Eingabe gilt, der Genuß von 6 Schweinen und die althergebrachte Dechelverstiftung lebenslang verbleiben; Siebtens sollen die Untertanen für dessen Lebzeiten dem Freiherrn zu Steinsdorf, und nach dessen Tod der Universität Ingolstadt, jährlich 30 Klafter Holz abliefern, davon die Hälfte hartes Holz (die helffte in hartten); Für diesen Weiterverkauf (hinweck-kouff) an die Universität Ingolstadt hat die kurfürstliche Hofkammer im Namen der Hochschule versprochen, dem Aussteller einmalig (semel pro semper) 150 Gulden zu bezahlen. Achtens wird erklärt, dass hinsichtlich der Jagd (Jagtbarkhait) in den zu Steinsdorf gehörenden Wäldern und Bezirken (gezürck) der Aussteller die kleine Jagdbarkeit, die er als Eingabe überlässt, für seine Lebzeiten genießen darf und dass auch die Hoch- und Erbjagd, die die Steinsdorfer Untertanen als Jagd-Scharwerk (Geiaidtscharwerch) leisten, dem Aussteller für dessen Lebzeiten zustehen soll; Der Aussteller erklärt, dass er ermächtigt ist, die Hochjagd zu verteilen oder zu veräußern (zu verdisponieren oder zu veralienieren), wobei die Hochschule im Falle der Veräußerung ein Vorkaufsrecht (einstandtrecht) besitzt. Neuntens und letztens wird erklärt, dass der Verkäufer die zum Gut Steinsdorf gehörigen Dokumente wie Sitft- und Salbücher, Steuer- und Registerbriefe, Verhörprotokolle, Güter- und Markbeschreibungen, Akten und Schreiben (Scripturn) sowie Urkunden aushändigen (auszulifern) will. Ebenso will er die dazugehörigen Untertanen mit ihrer jeweiligen Pflicht an die Hochschule übergeben; Wie bei einer derartigen Güterübergabe (gueths extradition) ein halber Kaufschilling erhoben wird, so muss belegt werden, dass hinsichtlich der Ritter- und Landsteuern alle landesherrlichen Vorschriften (praestationen) in voller Richtigkeit berücksichtigt worden sind; Der Aussteller versichert, dass das verkaufte Landgut von jedweder Hypothek und rechtlichen Klage frei ist und dass er jeweils die Hälfte an Kaufschillingen und Gewährleistungsgeldern (evictions-gelder) bezahlen will. Der Aussteller erklärt, dass er auf die genannten Güter und Einkünfte verzichtet und dass diese künftig von der Universität Ingolstadt, oder in deren Namen, von der kurfürstlichen Hofkammer genutzt werden sollen. Aussteller: Johann Felix von Muggenthal Empfänger: Universität Ingolstadt 2 an weiß-blauen Wollkordeln angehängte rote Wappensiegel in Holzkapseln
Sigillant: Johann Felix Freiherr von Muggenthal; Johannes Andreas Trost
Material: Pergament
Dimensions: Höhe: 37,4-38,4 cm; Breite: 30,2-31,1 cm




Original dating clause: Geschehen in München den Vierzechenten Monnathstag Decembris Im ain Tausent Sibenhundert Sechs und Dreyssigisten Jahr
Comment
Libell; kurfürstlicher Stempel mit der Umschrift "Papier 2 Gulden"; eigenhändige Unterschriften des Johann Felix Freiherr von Muggenthal und Johannes Andreas Trost.Places
- München
München, Ludwig Maximilians-Universität, Universitätsarchiv, Urkunden J 253, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/DE-UAM/Urkunden/J_253/charter>, accessed 2025-05-05+02:00
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