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FondHeidelberg, Universität
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Date: 1658 April 2
AbstractAndreas Ketterlin, Doktor und kurpfälzischer Ausvogt des Heidelberger Oberamts, beurkundet, dass das Gericht zu Walldorf bei der Auspfändung des Ulrich Scherle den Wert jener Unterpfänder, welche in dem der Universität Heidelberg von den hagenettischen Erben übergebenen Gültbrief über 200 Gulden angegeben wurden, nicht höher als 52 Gulden eingeschätzt hat. Signatum Heydelberg den 2 Aprilis 1658. [vgl. XII,2 Nr. 1407]

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Date: 1658 April 2
AbstractAndreas Ketterlin, Doktor und kurpfälzischer Ausvogt des Heidelberger Oberamts, beurkundet, dass die hagenettischen Erben den Gültbrief des verstorbenen Ulrich Scherle aus Walldorf [vgl. XII,2 Nr. 1298] der Kollektur der Universität Heidelberg wegen der beanspruchten 200 Gulden und ausstehender Zinsen übergeben haben. Die Unterpfänder wurden bei der Ausvogtei zu Heidelberg der Kollektur übertragen, womit der Gültbrief seine Rechtskraft verliert. Geschehenn in Heydelberg den 2 Aprilis Anno 1658. [vgl. XII,2 Nr. 1408]

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Date: 1659 September 27
AbstractJohan Wilhelm Weidner, Doktor der Rechte, beurkundet, dass er die Genehmigung erhalten hat, den Brunnenablauf der Bursch in die Zincgrefische Behausung zu führen. Also geschehen in Heidelbergh den 27. September 1659.

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Date: 1660 Mai 25
AbstractJohann Niclaß Schmitt und seine Ehefrau Anna Maria beurkunden, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Verwalter des Stipendium Pareani 1 Morgen Acker um 50 Gulden erworben haben. Da sie diesen Betrag aber nicht sofort entrichten können, verpflichten sie sich bis zur Ablösung der Hauptsumme zur Entrichtung eines jährlichen Zinses von 2 1/2 Gulden. Die Auslösung der Gesamtsumme kann mit vorheriger Ankündigung eines Vierteljahrs von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. Bis zur Auslösung fungiert der Acker als Unterpfand. So geschehen zu Heppenheim vf Vrbani Welcher ist der funff vnndt zwanzigste Maii Anno Domini Ein Tausent Sechshundert vnd Sechßzigste Iahr.

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Date: 1660 Oktober 16
AbstractDer Witwer Georg Carl Steingaß, Bürger und Gerichtsmann zu Dalsheim, beurkundet, dass er dem Rektor und der Universität Heidelberg eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft hat. Er setzt einige Grundbesitzungen in Dalsheimer Gemarkung, die er in gutem Zustand zu halten verspricht, als Unterpfänder ein. Sollten diese im Falle erhöhter Schuldenlast nicht ausreichen, können auch seine übrigen Besitzungen belastet werden. Er besitzt das Rückkaufsrecht. So geschehen vff Galli den 16ten octobris deß Ein Tausendt, Sechs hundert vndt Sechzigsten Iahrs.

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Date: 1661 Dezember 22
AbstractBernhardt Weyller, Schultheiß zu Langenlonsheim, bestätigt, dass Paulus Heeß, Bürger zu Langenlonsheim, dem Herrn Schloter, wohnhaft zu Kreuznach, 2 Malter Korn schuldig gewesen war, welche der Kollektor der Universität Heidelberg mit 3 Reichstalern beglichen hat. In uhrkundt dieses lang lonßheim den 22ten December Anno 1661.

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Date: 1661 Dezember 22
AbstractBernhart Weiller, Schultheiß zu Langenlonsheim, bestätigt, dass Hitwig Call, verstorbener Schultheiß zu Langenlonsheim, der Gemeinde 800 Reichstaler schuldig geblieben ist. Dessen Nachlass im Wert von 65 Reichstalern ging an die Gemeinde. Davon waren 3/8 an die Universität [Heidelberg] verpfändet, die für 3 3/4 Schilling ausgelöst werden. Langlonßheim den 22ten Xbriß Anno 1661.

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Date: 1662 Februar 2
AbstractStephan Ernst, Schultheiß und Witwer, Hanß Lohman und seine Ehefrau Barabara [sic!] sowie Hannß Pfaltz und seine Ehefrau Agata, alle wohnhaft zu Siegelsbach, verkaufen Rektor und Universität Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 6 1/2 Gulden um 130 Gulden. Als Sicherheit stellen die Verkäufer verschiedene Güter, in Siegelsbacher Gemarkung gelegen, als Unterpfänder, die sie in gutem Zustand bewahren müssen und welche die Käufer bei Zahlungssäumnis belasten können. Ferner steht den Verkäufern das Rückkaufsrecht zu. So geschehen vff lichtmesß deß Eintaußent Sechßhundert vnndt Zwey und Sechtzigsten Iahrß.

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Date: 1662 Februar 5
AbstractPetter Gallauder, Bürger zu Leimen, und seine Ehefrau Katharina beurkunden, dass sie Ländereien im Umfang von 5 Morgen und 2 1/2 Viertel von dem kurpfälzischen Notar Daniel Velin und dessen Ehefrau Brigitha Maria um 100 Gulden erworben haben. Sie versprechen den Betrag über die nächsten vier Jahre durch eine jährliche Zahlung von 25 Gulden auszuzahlen und setzen die erworbenen Länderein als Unterpfänder ein. Actum Sant Gilgen den 5. Februari Anno 1662. [vgl. XII,1 Nr. 75/1]

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Date: 1662 Mai 16
AbstractDie Universität Heidelberg bittet alle Gläubiger des verstorbenen Malers Hieronymus Berger am 18. Juni um 2 Uhr nachmittags in die Ratsstube in der Bursch zu kommen, um über die ausstehenden Schulden zu verhandeln und abzurechnen. Datum Heydelberg [...] den 16ten Tag Maii Anno Eintausend Sechshundert Sechzig und Zwey.

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Date: 1662 Mai 26
AbstractHanß Herdt, Bürger zu Weinheim, beurkundet, dass er Peter de Spina, Doktor der Medizin zu Frankfurt, über eine Gültverschreibung 100 Gulden Kapital und die zugehörige jährliche Pension seit 1644 schuldig geworden ist. Seine Witwe Susanna Catharina hat auf Bitten des Schuldners auf die sofortige Rückzahlung zunächst verzichtet. Herdt verspricht den Zins von 5 Gulden und zusätzlich zwei weiteren Zinssätzen, also 15 Gulden insgesamt, pro Jahr bis zur Ablösung seiner Schuldenlast zu entrichten. So geschehen zu Weinheim [...] den 26ten Maii anno 1662.

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Date: 1662 Dezember 31
AbstractNr. 1: Auszug aus dem Protokoll vom 31. Dezember 1662, das Vorgehen gegen die Gemeinde Bretzenheim wegen der ausstehenden Schuld betreffend. Nr. 2: Der Unterschultheiß der Gemeinde Bretzenheim teilt der Universität Heidelberg mit, dass die geplante Ablösung von 100 Gulden von den 500 Gulden Kapitalschuld vonseiten der Gemeinde Bretzenheim aufgeschoben werden musste. So geschehen Bretzenheim den 25ten Novembris anno 1663. Nr. 3: Vergleich zwischen der Gemeinde Bretzenheim und der Universität zu Heidelberg wegen der 117 Gulden an Pensionszahlungen, welche die Gemeinde Bretzenheim der Universität bis zum 11. November 1684 schuldig geblieben ist. Xnach den 27 February/9 Marty 1685.

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Date: 1663 Januar 13
AbstractAdam Hoffma, Gemeindemann zu Hemsbach, und seine Ehefrau Anna beurkunden, dass sie dem Rektor und der Universität Heidelberg eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Grundbesitzungen, die sie in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten versprechen, als Unterpfänder ein. Beide Parteien können die Gülte auslösen, beziehungsweise deren Auslösung einfordern. Geben vndt Geschehen, den 13ten Ianuarii von Christi Iesu vnsserß herrn Einigen Erlößerß, vndt selligmacherß geburtt gezehlt Sechszehenhundertt Sechszig vndt drey etc.

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Date: 1663 Januar 13
AbstractHanns Beckher der Alte, Gemeindemann zu Laudenbach, und seine Ehefrau Catarina beurkunden, dass sie der Universität Heidelberg eine jährliche Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Grundbesitzungen, die sie in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten versprechen, als Unterpfänder ein. Beide Parteien können die Gülte auslösen, beziehungsweise deren Auslösung einfordern. Geben vndt Geschehen den 13. Ianuarii von Christi Iesu vnserß Herrn Einig Erlösßerß vndt sölligmachers Geburtt Gezehltt sechzehenhundert Sechzig vndt drey etc.

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Date: 1663 April 22
AbstractChristina, Witwe des Frankenthaler Ratsverwandten Frantz Bellendorff, übergibt das Schuldbekenntnis des Hans Schwob [vgl. XII,1 Nr. 45/3a] an Michael Haaß und Hanß Georg Neidhardt, beide wohnhaft zu Heidelberg. So geschehen heydelberg den 22ten Aprilis Anno Eintausend Sechs Hundert Drey Vnd Sechtzig.

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Date: 1663 Oktober 23
AbstractLorentz Gessert, Kuhhirt zu Heidelberg, und seine Ehefrau Margretha beurkunden, dass sie Niclas Hambrecht, Bürger und Küfer zu Heidelberg, und seiner Ehefrau Maria Jacoba eine jährliche Gülte von 1 1/2 Gulden um 25 Gulden verkauft haben. Sie setzen ihre Behausung, die mit 200 Gulden schon von der Universität Heidelberg belastet ist, als Unterpfand ein. Sie besitzen das Rückkaufsrecht. So geschehen heydelberg den 23ten Octobris Anno Eintaußend Sechshundert drey vnd Sechtzig etc.

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Date: 1663 November 25
AbstractMartin Gettellman, Schultheiß zu Hackenheim, informiert den Kollektor der Heidelberger Universität, dass Nicklaus Schön den Hackenheimer Zehnt im Jahr 1663 aufgrund schlechter politischer und wetterbezogener Bedingungen nicht zur Gänze entrichten könne, obwohl sich Schön mit dem Kollektor bereits darauf geeinigt hatte, dass nur die Hälfte des Zehnts geleistet werden müsse. Geben vndt geschehen in Hackenheim Am 25. November Anno 1663.

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Date: 1664 Januar 15
AbstractDie Universität Heidelberg quittiert Johann Philip von Elchershausen,genannt Klippel, Domherr zu Würzburg, Bamberg und Eichstätt den Erhalt von 366 Gulden, die dieser aufgrund einer Erbschaft zu zwei Terminen entrichtet hat. Geschehen Heydelberg den 15. Januar 1664.

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Date: 1664 Januar 23
AbstractHanns Schöffer der Junge, Gemeindemann zu Hemsbach, und seine Ehefrau Roßina verkaufen Rektor und Universität Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 1 Gulden und 30 Kreuzer um 30 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter als Unterpfänder, die sie in gutem Zustand bewahren müssen und nicht veräußern dürfen. Bei Zahlungssäumnis soll das Gericht zu Hemsbach die Unterpfänder den Käufern übertragen. Ferner können die Verkäufer die Gülte zurückkaufen oder die Käufer deren Auslösung fordern. Geben vnd Geschehen zu hambßbach den 23ten Inuarius [sic!] Im Iahr vnssers heilß Sechzehen Hundertt Sechzig Vier. Et cetera.

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Date: 1664 Juni 17
AbstractJohann Franz Mowernats hält fest, dass der verstorbene Johann Siegmund Hag dem Ehepaar Esselbrunn 48 Gulden schuldig geblieben ist. Er hat nach dem Tod seiner Mutter ein Viertel des Erbes von Hag angetreten und bezahlt deshalb der Elisabetha Esselbrunn 12 Gulden. So geschehen ihn Xnach den 17 Junii 1664.

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Date: 1664 Dezember 9
AbstractDie Gemeinde Bretzenheim richtet sich an den Kollektor der Universität Heidelberg mit der Bitte, dass ihr für die bereits zweimal ausgebliebene Zahlung von jeweils 90 Gulden ein Aufschub und eine Ratenzahlung gestattet werde. Geben Brentzenheim ahn der Noh, den 19/9. Xbris 1664.

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Date: 1665 Februar 2
AbstractHanß Obert der Junge, Gemeindemann zu Hemsbach, und seine Ehefrau Margretha verkaufen der Universität Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter, in Weinheimer Gemarkung gelegen, als Unterpfänder. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig sein, kann sich die Universität gerichtlich in das Gut einsetzen lassen, um das Unterpfand belasten zu können. Ferner können die Eheleute die Gülte zurückkaufen oder die Universität die Auslösung der Gülte fordern. So geben zu Weinheim ahn der Bergstraßen auff liechtmeß den zweyten Februarii im Eintaußent Sechshundert Fünff vnd Sechzigsten Iahr.

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Date: 1665 Juni 5
AbstractPfalzgraf und Kurfürst Karl Ludwig zitiert Johann von Leuneschlos, Doktor der Medizin und Professor der Mathematik, Sebastian Ramspeck, Professor der praktischen Philosophie, und Ezechias Hiskias, Pfarrer der lutherischen Gemeinde, vor das Hofgericht, um dort als Zeugen im Fall der Sophia Felicitas Haffner auszusagen. Geben Heidelberg unter Unserm hievorgedruckten gewöhnlichem Hoffgerichts Insigel den 5ten Junii 1665.

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Date: 1665 September 29
AbstractHanß Rudolph Schellenberger, Bürger und Schreiner zu Heidelberg, und seine Ehefrau Christina verkaufen Rektor und Universität Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute 3 Viertel Weingarten als Unterpfand, den sie in gutem Zustand bewahren müssen. Bei Zahlungssäumnis können die Käufer das Unterpfand oder das Eigengut der Verkäufer belasten. Ferner steht den Verkäufern das Rückkaufsrecht zu. So geben vnd geschehen vff Michaeli Anno Christi Eintausent Sechshundert Sechtzig vndt Fünff. Et cetera.

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Date: 1665 Dezember 20
AbstractHanß Georg Henrich, Bürger und Humpler zu Heidelberg, und seine Ehefrau Anna Margretha verkaufen Rektor und Universität Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute ihre Behausung, am Zimmerplatz in der Vorstadt Heidelbergs gelegen, als Unterpfand. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig sein, kann sich die Universität gerichtlich in das Gut einsetzen lassen, um das Unterpfand belasten zu können. Ferner können die Eheleute die Gülte zurückkaufen oder die Universität die Auslösung der Gülte fordern. So geben Heidelberg den 20.ten. Decembris Anno vnsers Heyls, Eintausent, Sechßhundert Sechtzig undt Fünffe.

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Date: 1668
AbstractDer Abt Georgius von Cron-Weissenburg und der Konvent des Klosters Arnsburg beurkunden, dass sie die Gefälle ihres Klosterhofs zu Frankfurt am Main sowie Pachterträge und Zinsen zu Mainz auf 9 Jahre an Peter Schefer um einen jährlichen Zins von 500 Gulden ausgegeben haben. Damit sind weitere kleinere Abgaben, Verpflichtungen und Rechte verbunden, die in insgesamt sechs Punkten festgehalten werden. Geben zu Arnsburg vf herbstmesz Eintausent Sechshundert undt Sechzig.

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Date: 1668 Mai 20
AbstractWolffgang Öch, ehemaliger Angehöriger der Gemeinde Reutlingen, ist der kurpfälzischen Verwaltungskollektur noch 80 Gulden und eine überfällige Zinszahlung von 4 Gulden schuldig, die aus vier verschiedenen Unterpfändern zu begleichen sind. Da die Unterpfänder insgesamt aber nur auf 32 Gulden und 30 Kreuzer geschätzt werden, bleibt ein Restbetrag von 47 Gulden und 30 Kreuzer offen. Auch die Universitätskollektur fordert von Öch noch eine Geldschuld von 50 Gulden ein. Die bei ihr hinterlegten Unterpfänder werden wiederum mit einem Gegenwert von 112 Gulden veranschlagt. Die kurpfälzische Verwaltungskollektur soll entweder der Universitätskollektur 50 Gulden ausbezahlen und in den Genuss der Unterpfänder kommen oder auf den Verkauf der Güter warten und aus diesem ihren Restbetrag von 47 Gulden und 30 Kreuzer erhalten. Die vier Gulden überfälligen Zinses werden sofort erstattet. So geschehen in Heydelberg den Ein und Zwantzigsten Maii Im Iahr nach Christi unsers Seeligmachers Gebuhrt Ein Tausend Sechshundert und Acht und Sechtzig.

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Date: 1668 Dezember 25
AbstractBernhart Bender der Junge, Gemeindemann zu Sandhausen, und seine Ehefrau Catarina verkaufen der Universität Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 3 Gulden um 60 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter, in Sandhausener Gemarkung gelegen, als Unterpfänder, welche sie in gutem Zustand bewahren müssen und nicht veräußern dürfen. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig sein, kann die Universität die Unterpfänder belasten. Ferner steht den Eheleuten das Rückkaufsrecht zu. So geschehen vff weyennachten, Anno Ein taußent Sechs hundert Sechzig vnd acht et cetera.

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Date: 1669 Mai 26
AbstractQuittung der Universität Heidelberg über den Erhalt ausstehender Schulden und fälliger Abgaben. Heidelberg den 26. Maii 1669.

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Date: 1669 Juni 20
AbstractPeter Krieg, Gemeindemann zu Hemsbach, und Anna, seine Ehefrau, bekennen, dass die Universität Heidelberg ihnen 1/2 Morgen unbebauten Weingarten zu freiem Nutzen überlässt und nach dem Ablauf von fünf Jahren im Jahr 1675 erstmals eine Pension von 20 Gulden anfallen soll. Actum Heembßbach. den. 20 Juny Anno 1669.

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Date: 1670 Februar 22
AbstractAbt Christian von Stattworbis und der Konvent des Klosters Arnsburg beurkunden, dass sie ihre Äcker und Wiesen zu Offenbach auf sechs Jahre an Gerlach Grosen, Ludwig Hermann den Jüngeren, Abraham Grosen und Jacob Grosen, alle Einwohner zu Offenbach, um eine jährliche Naturalabgabe verpachtet haben. Zu Arnsburg uf Cathedra Petri Ein tausent Sechshundert Siebenzig.

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