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FondHeidelberg, Universität
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Date: 1600 November 30
AbstractNr. 1: Hans Ieorg Eberle, Bürger zu Heppenheim, und seine Ehefrau Eva beurkunden, dass sie David Pareus, Doktor der Theologie und Professor zu Heidelberg, und seiner Ehefrau Magdalena eine jährliche Gülte von 3 Gulden um 60 Gulden verkauft haben. Sie setzen insgesamt 6 Viertel Acker in Heppenheimer Gemarkung, die in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten sind, als Unterpfänder ein. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. Geschehen vff Andrea anno salutis Sechszehen hundertt. Nr. 2: Die Witwe des Iacob Eisenhauer soll künftig die jährliche Gülte entrichten. Actum Heppenheim den 18. Ianuarii anno 1658. Nr. 3: Herman Kreis ist in den Jahren von 1627 bis 1634 die Gülte von 3 Gulden schuldig geblieben. Die Gesamtschuld von 24 Gulden konnte er bis 1634 auf 2 1/2 Gulden verringern. Dieser Restzahlung und der erneuten Entrichtung von 3 Gulden im Jahr 1635 kam er allerdings nicht nach, weshalb seine Schuld bis zu diesem Zeitpunkt wieder auf 5 1/2 Gulden gestiegen ist.

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Date: 1601 April 12
AbstractMichel Nagel, Bürger zu Schriesheim, und seine Ehefrau Catharina beurkunden, dass sie Jakob Christmann, Professor zu Heidelberg, als Verwalter des Casimirianums eine jährliche Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Grundbesitzungen als Unterpfänder ein. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. Geben vf Ostern anno etc. Sechshundert eins.

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Date: 1601 September 8
Abstract[Abschrift von XII,2 Nr. 115] Geschehen zu Heidelberg, den Achten Mohnatstag Septembris, alß man Zahlt nach der Seeligmachenden gebuhrt Vnsers heylandts Vnd Erlösers Iesu Christi, Eintaußendt, Sechshundert und Ein Iahr.

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Date: 1601 September 8
AbstractPfalzgraf und Kurfürst Friedrich IV. stiftet dem Kollegium Casimirianum, wegen des medizinischen Beistands der Universität für seine Gattin Luise Juliana bei der Geburt ihres gemeinsamen Sohnes Moritz Christian, eine jährliche Gülte von 60 Malter Korn, die von der Geistlichen Güteradministration gereicht werden soll. Die Gülte soll denjenigen Stipendien zugute kommen, die von der Universität Heidelberg vergeben werden und mit weniger als 20 Gulden ausgestattet sind. Diese Stipendien sollen mit bedürftigen Landeskindern besetzt werden. Geschehen Zu Heydelberg, den Achten Monaths tag Septembris, Alß mann Zalt, nach der Seeligmachenden gebürt vnsers Heylandts vnd Erlösers Jhesu Christi, Ein Tausendt, Sechshundert vnd ein Jhar.

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Date: 1601 November 4
AbstractMichael von Dieffenbach, Bürger zu Wiesloch, und seine Ehefrau Margretha beurkunden, dass sie Philipp Fink, Landschreiber zu Heidelberg, als Gefällverwalter des Augustinerklosters zu Heidelberg eine jährliche Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkauft haben. Sie setzen ihre Behausung in Wiesloch mit allen Zugehörungen als Unterpfand ein. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. Der geben den 4ten Nouembris Nach der geburt vnßers Lieben herrn vnd Seeligmachers Christi Taußsendt Sechßhundert vnd ain Iar.

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Date: 1601 Dezember 25
AbstractLudtwig Schmiedt und Hannß Egener, beide Gemeindemänner zu Handschuhsheim und Vormünder der Kinder des Stoffell Schöffel aus erster Ehe, Hannßfrantz, Hannß, Anna Catharina und Regina, verkaufen dem Rektor und der Universität Heidelberg als Verwalter des Collegium Principis und insbesondere dem Professor Jakob Christmann als Provisor des Casimirianums eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden. Als Sicherheit werden verschiedene Güter der Pflegekinder, in Handschuhsheimer Gemarkung gelegen, als Unterpfänder gestellt. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, kann das oben genannte Collegium oder der Kollektor der Universität die Unterpfänder einziehen. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. So geben vff Weyhennachten, Alß man Nach der allein Seligmachennden gebuhrtt Iesu Christi Zahltte Sechszehenn hundertt vnd Einn Iahr.

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Date: 1601 Dezember 25
AbstractSebastian Almudt, Gemeindemann zu Neuenheim, und seine Ehefrau Catharina verkaufen dem Rektor und der Universität Heidelberg als Verwalter des Collegium Principis und insbesondere dem Professor Simon Stenius als dessen Provisor eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter als Unterpfänder. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, kann die Universität die Unterpfänder einziehen. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. Geben vf Weyenachten Anno et cetera Sechshundert vndt eins.

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Date: 1602 Januar 5
AbstractDer Schultheiß Hannß Moß und die Schöffen des Gerichts zu Dolgesheim beurkunden, dass sie die Besitzungen des Johann Siegmund Hag, Schaffner zu Gommersheim, neu geschätzt haben und er ihnen für diesen Dienst 7 1/2 Gulden ausgezahlt hat. Actum Dinstags den 5 Tag Ianuarii Anno 1602.

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Date: 1602 April 23
AbstractSchultheiß, Gericht, Vierer, Baumeister und die ganze Gemeinde zu Dalsheim beurkundet, dass sie sich von Johann Schick, Gerichtsherr zu Dalsheim, und seiner Ehefrau Margret einen Betrag von 65 Gulden, unter anderem zum Ankauf eines Schmiedgeschirrs, geliehen haben. Sie verzinsen diesen Betrag mit einer jährlichen Gülte von 3 Gulden 6 Albus und 4 Pfennig. Sie setzen alle Besitzungen der Gemeinde Dalsheim, die unveräußerlich zu halten sind, als Unterpfänder ein. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. Geben vnd geschehen, vf Georgen tag im Iahr nach Christi geburth Ein tau Send Sechß Hundert vnd Zwei.

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Date: 1602 April 23
AbstractHans Stör, Gemeindemann zu Hohensachsen und seine Ehefrau Catharina verkaufen dem Rektor und der Universität Heidelberg und insbesondere dem Professor Heinrich Smetius als Verwalter des Universitätsspitals (Nosocomium) eine jährlich zu entrichtende Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter, in Hohensachsener Gemarkung gelegen, als Unterpfänder, die sie in gutem Zustand zu bewahren haben. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, kann die Universität die Unterpfänder einziehen. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. Geben vf Georgii deß Sechshundert vnndt Zwey.

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Date: 1602 April 23
AbstractBenedict Weisbroth der Alte, Gemeindemann zu Rohrbach, und seine Ehefrau Appollonia beurkunden, dass sie dem Rektor und der Universität Heidelberg und besonders Heinrich Smetius als Verwalter des Universitätsspitals (Nosocomium) eine jährliche Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden verkauft haben. Sie setzen 1/2 Morgen und 1 1/2 Viertel Acker in Rohrbacher Gemarkung als Unterpfänder ein. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. So geschehen vnd geben vff Santh Georgen dag als man zahlte von der seeligmachenden geburdt vnsers geliebtten Hernn vnd heilandts Iehsu Christi ein Thausendt, sechshundert vnndt zwey Iahr.

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Date: 1602 Mai 1
AbstractIacob Mannheimer, Gemeindemann zu Laudenbach, und seine Ehefrau Margretha beurkunden, dass sie Daniel Nebel, Doktor der Rechte und ordentlicher Professor zu Heidelberg, als Dekan der Juristenfakultät eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Sie setzen 2 Morgen Acker und 2 Viertel Wiese in Laudenbacher Gemarkung, die in gutem Zustand und unveräuerßlich zu halten sind, als Unterpfänder ein. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. Geben vnd geschehen vff Philippi Iacobi denn ersten tag Maii, Im Iahr vnsers heils Sechtzehenhundert vnd zwei.

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Date: 1602 September 30
AbstractNr.1: Matthiß Rincker und Michael Schneider, Einwohner und geschworene Hübener zu Leiselheim, beurkunden, dass Anthonius Reutter und seine Ehefrau Anna sowie Hanß Arnoldt und seine Ehefrau Anna, alle Gemeindeleute zu Leiselheim, dem Georg Hugo, Pfarrer zu Leiselheim, und dessen Ehefrau Verena eine jährliche Gülte von 10 Gulden um 200 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Besitzungen als Unterpfänder ein. Beide Parteien haben die Möglichkeit die Gülte auszulösen, beziehungsweise deren Auslösung einzufordern. Auf einem papiernen Addendum sollten die verschiedenen Münzsorten aufgeführt werden, aus denen sich der Betrag von 200 Gulden zusammensetzte. Dies ist aber nicht geschehen. So Geben vndt geschehen den letzten Monatstage Septembris Im Iahr nach der seligmachenden Geburt vnsers herren vnd heilandts Iesu Christi, Sechszehenhundert vndt zwey. Nr. 2: Der Universitätskollektor Bernhard Rorer bescheinigt den Empfang von 150 Gulden durch Martin Bleichenbeckher, Erbe des Anthonius Reutter. Die Unterpfänder sind damit freigezahlt und wurden in der Urkunde ausgestrichen. Es verbleiben nunmehr 50 Gulden von Peter Arnoldt. Den 1ten Februarii 1670. Actum Leußelheim.

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Date: vor 1613 März 10
AbstractSchreiben des Studenten Johannes Georgius Siegelius aus Wachenheim, der um Präsentation auf das Leiningische Stipendium im Casimirianum der Universität Heidelberg bittet.

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Date: nach 1602
AbstractAndreas Sturmfeder von Oppenweiler, Johanniter und Komtur zu Frankfurt, verleiht 9 Morgen Acker, die zum Johanniterhaus in Mosbach gehören, an Hanß Mülheißer und zwei nicht näher bezeichnete Personen (Wolff N. und N. N.) um eine jährliche Naturalabgabe von 1 Malter Korn und 2 Simmer Hafer. Die Pächter setzen die gesamten erwirtschafteten Naturalien als Unterpfänder ein. Actum und geben Moßbach den N. Monatstag Anno etc.

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Date: 1603 Januar 27
AbstractHannß Christman zu Biebelnheim bestätigt, dass Johann Siegmund Hag, Schaffner des Klosters Gommersheim, ihm die Schulden in Höhe von 105 Gulden beglich, welche auf dem Haus des Hanns Karban lagen. So geschehen Zu Biebelheim, Den 27ten Januarii anno 1603 Jahr. [vgl. XII,1 Nr. 21/1]

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Date: 1603 Juni 12
AbstractLorentz Elleser und seine Ehefrau Anna beurkunden, dass sie Wilhelm Schuman, Lizentiat der Universität Heidelberg, eine jährliche Gülte um eine Gegensumme von 100 Gulden verschrieben haben. Sie setzen einige Güter und Besitzungen als Unterpfänder ein. Beiden Seiten bleibt das Recht vorbehalten, die Regelung durch die einmalige Zahlung, bzw. Zahlungsaufforderung von 100 Gulden wieder aufzulösen. So geben vff pfingsten, Im Sech Zehenhunderthen vnd drietten Iahr etc.

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Date: 1603 Juni 18
AbstractN.N., kurpfälzischer Kirchengutsverwalter, fertigt Johann Siegmund Hag, kurpfälzischer Schaffner der Propstei Gau-Odernheim, und seiner Ehefrau Maria einen neuen Erbpachtbrief über diejenigen Güter aus, die er von seinen Eltern erhalten hat. Hag ist dazu verpflichtet jährlich 5 1/2 Malter Korn nach Haßloch zu liefern und die Besitzungen in gutem Stand zu halten, andernfalls droht der Güterentzug. Der geben Zu Heidelberg den Achtzehenden Monats tag Iunii im Iar nach Christi vnsers einigen Erlösers vnd Seeligmachers geburtt als mann Zalt Sechzehen hundertt vnd drey.

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Date: 1603 August 1
AbstractDer Rektor und die Dekane der vier Fakultäten der Universität Heidelberg beurkunden die Einrichtung zweier Stipendien gemäß dem letzten Willen des verstorbenen Magisters Hermann Witekind [vgl. XII,1 Nr. 12]. Demnach sollen aus einem Kapital von 1000 Gulden der Zinsertrag von 50 Gulden zwei Studierenden im Casimirianum zugute kommen. Bevorzugt sollen Schüler aus seiner westfälischen Herkunftsregion in den Genuss der Stipendien kommen, die zur Erlangung des Grades eines Bakkalars oder Magisters, darauf noch ein weiteres Jahr für Studien in der Artistenfakultät oder zum Eintritt in die theologische Fakultät dienen sollen. So Geben vnd geschehen den Ersten Monats Tag Augusti, Alß man zahlt nach der Seligmachenden geburth vnsers Herrn vnd Heilandts Ihesu Christi Sechzehenhundert vnndt Drey Iahr et cetera.

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Date: 1604 Januar 14
AbstractSebastian Brand, Bürger zu Alzey, und seine Ehefrau Maria beurkunden, dass sie Iohan Abel und Melchior Wundbiel als Vormünder der Kinder des verstorbenen Georg Metzelbach eine jährliche Gülte von 8 1/2 Gulden um 150 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Grundbesitzungen, die in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten sind, als Unterpfänder ein. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. Geschehen den vierzehenden Ianuarii Im Iar Sechzehenhundert vier.

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Date: 1604 April 8
AbstractBastian Conrad und Michael Merckhell, beide Bürger und Einwohner zu Eichtersheim, verkaufen dem Rektor und der Universität zu Heidelberg als Verwalter des Scheibenhartschen Stipendiums eine jährlich zu entrichtende Gülte von 3 Gulden um 60 Gulden. Als Sicherheit stellen die Verkäufer verschiedene Güter als Unterpfänder. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, kann der Käufer die Unterpfänder entsprechend dem entstandenen Schaden einziehen. Ferner behalten sich die Verkäufer das Rückkaufsrecht vor. So geben vnnd gescheen den Achten Taage Aprillis auff Ostern, nach vnsers einigen Erlösers Heyland vnnd Seeligmachers Iesu Christi geburts Tage, alß man thett zehlen Eintausent Sechshundertt vnnd Vier Iahre.

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Date: 1604 August 20
AbstractErastus Saurbrey quittiert der Universität Heidelberg den Verkauf seines Wohnhauses um 1300 Gulden. Actum Heydelberg den Acht vnd Zwantzigsten Augusti Anno Secshzehen hundert vnd Vier. [vgl. XII,1 Nr. 42/21]

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Date: 1605 Januar 1
AbstractDie Universität Heidelberg beurkundet, dass sie sich zum Ankauf von Wein 150 Gulden aus dem Fiskus des Universitätsspitals (Nosocomium) geliehen hat. Sie verspricht den Betrag ab dem Jahr 1605 durch eine jährliche Ratenzahlung von 8 1/2 Gulden zu erstatten. Geschehen Heidelberg, den Ersten Ianuarii Anno etc. Sechzehenhundert Vnd funff.

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Date: 1605 April 13
AbstractElias Schick, Bürger zu Eppingen, und seine Ehefrau Anna verkaufen Rektor und Universität Heidelberg als Verwalter des Weiserschen Stipendiums und Professor Ludwig Graff als dessen derzeitigen Verwalter eine jährlich zu entrichtende Gülte von 7 Gulden um 140 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter als Unterpfänder, die sie in gutem Zustand zu bewahren haben. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, können die Käufer die Unterpfänder einziehen. Ferner behalten sich die Verkäufer das Rückkaufsrecht vor. So geschehen den dreizehenden Aprilis, Im Iahr Als man nach der geburd Iesu Christi gezehlett Sechzehenhundertt vnnd fünff Iahr.

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Date: 1605 April 23
AbstractNr. 1: Bernhardt Göllner der Alte, wohnhaft zu Seckenheim, und seine Ehefrau Catharina verkaufen Rektor und Universität Heidelberg als Verwalter des Dannstadter Stipendiums und Professor Ludwig Graff als dessen derzeitigen Verwalter eine jährlich zu entrichtende Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute 6 Morger Acker, in Seckenheimer Gemarkung gelegen, als Unterpfand, das sie in gutem Zustand zu bewahren haben. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, können die Käufer das Unterpfand einziehen. Ferner behalten sich die Verkäufer das Rückkaufsrecht vor. Geben vnd geschehen Auff Georgii den 23ten Aprilis deß sechßzehennhunderstenn vnnd funfftenn Iars. Nr. 2: Velten Voltz, Schultheiß zu Seckenheim, beurkundet, dass kein Gültgeber mehr vorhanden war und deshalb das Gericht zu Seckenheim der Universität Heidelberg das Unterpfand übertragen hat. Geschehen zu seckenheim den 19 Deceber [sic!] 1656.

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Date: 1605 Mai 22
AbstractMarx Kuhn, Gemeindemann und Müller zu Ober-Laudenbach, und seine Ehefrau Margretha beurkunden, dass sie mit Zustimmung des Damian Knebel von Katzenelnbogen, Amtmann zu Lindenfels, dem David Pareus, Doktor der Theologie und Professor zu Heidelberg, sowie Engelhard Bechtolf, Artistenmagister und Universitätsangehöriger, als Vormünder der Söhne des verstorbenen Petrus Calaminus mit Namen Theodosius und Christianus, eine jährliche Gülte von 7 1/2 Gulden um 150 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Güter, die in gutem Zustand und unveräuerßlich zu halten sind, als Unterpfänder ein. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. So Geben vnndt Geschehen Mittwochen nach dem Fest der heiligen Pfingsten, den zween vnd zwantzigsten Monatstag Maii, alß man, nach Vnsers einigen Mittlers, Erlösers vnd Seligmachers Iesu Christi heilwerttigen Geburth zahlt, Ein Taußent, Sechshundert vnnd fünf Iahr.

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Date: 1605 Juni 24
AbstractHannß Katzgroe, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu St. Ilgen beurkunden, dass Iörg Remig und seine Ehefrau Maria, beide Bürger zu Leimen, dem Philipp Finck, Landschreiber zu Heidelberg, als Kollektor des Augustinerklosters zu Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden verkaufen. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter, in St. Ilgener Gemarkung gelegen, als Unterpfänder, die sie in gutem Zustand zu bewahren haben. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden oder gegen die weiter genannten Bestimmungen verstoßen, kann der Käufer die Unterpfänder entsprechend dem entstandenen Schaden einziehen. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. Actum Iohannis den 24ten monats tag Iunii, Anno a Christo nato: Ein tausent, Sechßhundert vnnd funnff.

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Date: 1605 Juni 24
AbstractDie Universität Heidelberg beurkundet, dass sie sich zur Errichtung des Prytaneums sowie zum Ankauf von Wein und des Wohnhauses des Erastus Saurbrei [vgl. XII,1 Nr. 42/19] aus dem Fiskus des Collegium Principis eine Gesamtsumme von 744 Gulden, 25 Albus und 4 Pfennig geliehen hat. Sie verspricht den Betrag durch eine jährliche Ratenzahlung von 37 Gulden und 7 1/2 Albus zu erstatten. Geschehen Heidelberg vff Johannis Baptistae den 24ten Junii Anno etc. Sechzehenhundert Vnnd fünff.

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Date: 1605 September 10
AbstractBernhardt Bürcklin, kurfürstlicher Stadtschreiber zu Wachenheim, und seine Ehefrau Otilia Ingram beurkunden, dass sie einen Gültbrief über 200 Gulden, dessen Gültgeber einige Einwohner von Ehrstädt sind, an Jacob und Carl Belier aus Heidelberg verkauft haben. Gebenn unnd geschehenn inn der Churfurstlichen Hauptstadt Heydelberg, denn Zehenten Monatstag Septembris Im Jahr alß mann Zalt nach der seeligmachenden geburt Christi Thausent Sechßhundertfünff.

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Date: 1605 Oktober 19
AbstractSchultheiß, Bürgermeister und Gericht zu Stettfeld übergeben Johan Hailman von Mosbach ihr Stipendium an der Universität Heidelberg. Datum Stedueltt den 19 Octobris Anno etc. 605.

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Date: 1606 Juli 25
AbstractHanß Christoff Brendtner, Bürger zu Rauenberg, und seine Ehefrau Barbara beurkunden, dass sie Dionysius Gothofred, Professor an der Universität Heidelberg, als Dekan der juristischen Fakultät eine jährliche Gülte von 3 Gulden um 60 Gulden verkauft haben. Sie setzen 1 Morgen Wiese sowie 1/2 Morgen und 1 Viertel Acker, die in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten sind, als Unterpfänder ein. Sollten diese einmal zum Aufwiegen der Schuldenlast nicht ausreichen, können auch die übrigen Besitzungen des Ehepaars belastet werden. Sie besitzen das Recht auf Rückkauf. Geben vff Iacobi Apostoli, Nach Christi vnßers Herrn vnd seligmachers gepurt, Im sechzehenhundersten vnd sechsten Iahr.

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