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FondUrkunden Niedenstein (1343-1600)
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Charter: 22
Date: 20. Juni 1343
AbstractHeinrich (II.), Landgraf von Hessen, gibt kund, daß er alle ihm gehörenden Gärten, die vor der Stadt Niedenstein liegen, zur Errichtung der Pfarrkirche, die geweiht ist zum Lobe Gottes, Marien und aller Heiligen, zu seinem und seiner Vorfahren Seelenheil gestiftet hat. Er will, daß diese Pfarrkirche bei den Einkünften, die aus den Gärten kommen, bleibt.

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Charter: 23
Date: 10. August 1367
AbstractConrad von Weimar und Hedewig, seine eheliche Wirtin, verkaufen all ihr Gut zu Besse mit allen Rechten, die sie "von holze, von felde, an ackern, an wesin und waßer unde weyde" haben an Peter von Fulde, Bürger zu Gudensberg, und Hedwig, dessen eheliche Wirtin, für 80 Pfund hessischer Pfennige. Die Verkäufer verzichten "mid hande unde mid munde, gancz unde gar, als recht unde gewonelich ist" auf alle bisherigen und zukünftigen Ansprüche.

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Charter: 24
Date: 14. Februar 1368
AbstractDer Graf Heinrich von Beichlingen, Herr zu Sachsenberg, bekennt für sich und seine Erben, dass er ein Viertel des Zehnten von Metze, der von ihm zu Lehen geht, zu einem Altar an der Niedensteiner Kirche gestiftet hat. Er verzichtet auf alle bisherigen Rechte und ordnet an, dass zu seinem und zu seiner Eltern Seelenheil und Gedächtnis nach Möglichkeit, vor allem aber an seinem Jahrestage, Vigilien und Seelenmessen gehalten werden.

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Charter: 15
Date: 14. Februar 1368
AbstractDer Graf Heinrich von Beichlingen bekennt für sich und seine Erben, dass er ein Viertel des Zehnten von Metze, der von ihm zu Lehen geht, zu einem Altar in der Pfarrei zu Niedenstein gestiftet hat. Er verzichtet auf alle bisherigen Rechte und ordnet an, dass zu seinem und zu seiner Eltern Gedächtnis Vigilien und Seelenmessen gehalten werden sollen.

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Charter: 25
Date: 19. März 1368
AbstractHermann und Meynward, Bürger zu Gudensberg, verkaufen für 100 Mark Silber den vierten Teil des Zehnten von Metze, den sie von den Grafen von Beichlingen bisher zu Lehen hatten, an Conrad Pistor von Gudensberg, zu dieser Zeit Pleban in Niedenstein.

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Charter: 1
Date: 23. März 1368
AbstractHermann Meynhard, Adelheid, Gela, und Meynhards Kinder verkaufen "mit vorbedachtem Mute, mit gutem Willen und mit Rat ihrer Freunde" und Erlaubnis der Lehnsherren die Hälfte ihres Anteils am Zehnten zu Metze - das ist ein Viertel des gesamten Zehnten - "vor hundirt loydige margeane fünf marge dy he uns darvor beczahlt" an Herrn Curd, Pfarrer zu Niedenstein, zu einem ewigen Seelgeräte. Sie setzen ihn in unbeschränkten Besitz und versprechen, "rechte Werschaft zu tun" und wegen des Zehnten weder vor geistlichem, noch vor weltlichem Gericht ihr Recht zu suchen.

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Charter: 2
Date: 17. März 1384
AbstractHedwig, Witwe des Gudensberger Bürgers Peter von Fulda, übergibt ihrem Sohn, Herrn Heinrich, Gut und Hufe in Dorf und Gemarkung Besse mit allem Zubehör an Holz, Feld, Wasser und Weide mit der Auflage, dass Gut und Hufe ewig zu einem von ihm zu verrichtenden Altar gehören sollen. Dieser Besser Besitz wird z. Zt. bearbeitet und bebaut von einem gewissen Czegeman. Frau Hedwig verwahrt sich gegen alle Einwendungen sonstiger Verwandter und führt dabei folgende auf: Heinrich Schindeleib, dessen Söhne Johann und Hermann, ihren Schwiegersohn Heinrich Plenkener und einen ungenannten Sohn aus dessen Ehe. Durch die Scheidung des Gutes soll Herr Heinrich keine Behinderung oder einen Schaden an seinem Erbteil erfahren. Die aufgeführten anderen Erben der Frau Hedwig verzichten auf alle Rechte, die sie bis zu dieser Zeit an dem genannten Gute und der Hufe gehabt haben. Sie sollen und wollen Herrn Heinrich in seinem Besitz nicht beeinträchtigen und mit geistlichem und weltlichem Gericht bedrängen, sondern alles stet und fest und ohne alle Widerrede unverbrüchig halten.

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Charter: 3
Date: 8. August 1391
AbstractHeimbrad von Elben, Ritter, Conrad von Elben, Kanoniker des Fritzlarer St. Petersstiftes, Tilemann und Heymbrad von Elben, Knappen und des Ritters Heimbrad von Elben Kinder, geben als Patrone der Kirche zu Wichdorf ihre Zustimmung, dass der Pleban der Kirche in Wichdorf, Conrad, den in der Kapelle zu Niedenstein gelegenen und kürzlich geweihten Altar mit Gütern ausgestattet hat. Der Altar ist dem heiligen Kreuz, dem Apostel und Evangelisten Matthäus, den heiligen drei Königen und der Jungfrau Maria geweiht. Mutterkirche für die Kapelle zu Niedenstein ist die Kirche zu Wichdorf.

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Charter: 26
Date: 24. August 1395
AbstractConrad, Erzbischof von Mainz und kaiserlicher Erzkanzler, gibt seine Einwilligung zur Gründung, Einrichtung und Dotierung eines Altars in der Marienkapelle zu Niedenstein, der von dem Pleban Conrad von Wichdorf für sein und seiner Vorgänger Seelenheil mit Zustimmung der Patrone gestiftet wurde. Diese sind Heimbrad von Elben, Ritter, und seine Söhne Tilemann und Heimbrad und Conrad von Elben, Kanoniker an der Fritzlarer Kirche. - Ein Priester soll immer anwesend sein und wöchentlich vier Messen lesen.

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Charter: 4
Date: 9. September 1398
AbstractBürgermeister, Räte, Schöffen und Bürger der Stadt Gudensberg bekennen, dass sie mit Wissen und Willen des erlauchten Fürsten, Landgrafen Hermann von Hessen, von der Kirche zu Niedenstein ein Kapital von 170 Pfunden Fritzlarer Währung übernommen haben. Dies Geld wurde ehedem von einem Pfarrer der Kirche zu Niedenstein zu einem Seelgeräte gestiftet. Er wird nur einfach Herr Curd genannt. Als Verwalter dieses Kapitals wurden von ihm der Kanoniker Conrad von Elben und der Altarist Albrecht von Gudensberg, beide zu Fritzlar, eingesetzt. Als derzeitiger Pfarrer von Niedenstein wird ein Geistlicher des gleichen Namens, also Curd, genannt und als Pfleger des Altars des heiligen Kreuzes und der heiligen drei Könige ein Altarist Heinrich von Elgershausen.Die Stadt Gudensberg verpflichtet sich, für das aufgenommene Kapital einen Jahreszins von 8 Pfund zu zahlen. Für dieses Geld sollen der Pfarrer und der Altarist zu Niedenstein jährlich sechs armen, notbedürftigen Menschen je ein graues oder ein weißes Gewand kaufen, wobei für Mannspersonen fünf und für Frauen sechs Ellen gerechnet werden. Diese Spende soll das eine Jahr in Niedenstein, das andere zu Gudensberg ausgeteilt werden. Wenn die Kleidung billiger zu haben ist, sollen die beiden Pfleger ein Pfund für ihre Arbeit bekommen. Bleibt dann noch etwas übrig, so sollen sie das wieder armen Leuten geben "und darmidde thun, als sye daz vorantworten wollen vor gode an dene lestin gerichte."Sollte die Stadt Gudensberg ihren Zinsverpflichtungen nicht nachkommen, so sind die Pfleger ermächtigt, das Geld bei Christen oder Juden "an essende Pfande" auf Kosten und zum Schaden der Stadt aufzunehmen und das ausgelegte Geld dann dem Kapital zuzuschlagen und das tun, "als dicke sich des noit gebort". Dabei können sie nach ihrem Befinden geistliches oder weltliches Gericht in Anspruch nehmen.Die Stadt Gudensberg räumt zudem den Pflegern das Recht jederzeitigen Wiederkaufs - Kündigung des Kapitals - ein. Die Rückzahlung soll dann in "gudin guldin, gud von golde und swer von gewichte" in Fritzlar oder eine Meile Weges davon in Gegenwart des Bürgermeisters und der Schöffen von Niedenstein vorgenommen werden.

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Charter: 5
Date: 2. Mai 1400
AbstractCurd Gebele, Bürgermeister, und die Schöffen Hans Slutz, Johannes Becker, Hermann Kaufmann, Curd Schufeler, Hennen Vogelsang und Rüdiger, dazu der Gemeindsmann Gossel, bekennen im Namen der Stadt Felsberg, dass sie ehedem von Herrn Curd, Pfarrer zu Niedenstein, ein Kapital von 50 löthigen Mark Silber aufgenommen haben. Es wurde im einzelnen gezahlt in 15 löthigen Mark in sechzig guten, alten, gewichtigen Gulden, 20 Mark in guten, alten, schweren Pfennigen - je 30 Schillinge schwerer Pfennige für eine Mark - und 15 Mark in guten, genehmen hessischen Pfennigen Fritzlarer Währung - je drei Pfund für eine Mark.Die Stadt zahlte bisher dafür einen Jahreszins von 10 Pfunden. Hauptgeld und Zinsen gehören zu einem Altar der Kirche Niedenstein, der dem heiligen Kreuz und den heiligen drei Königen geweiht ist.Die Stadt Felsberg ist nun mit dem derzeitigen Altaristen, dem Priester Heinrich von Elgershausen, übereingekommen, die Jahreszinsen von 10 Pfunden auf 8 Pfunden zu ermäßigen. Dazu hat "der von Elben" als Lehnsherr und Patron der Kirche seine Einwilligung gegeben. Die Stadt Felsberg erklärt sich damit einverstanden, dass der Geldgeber für den Fall, dass die Zinsen nicht ordnungsgemäß gezahlt werden, sein Recht vor einem geistlichen oder weltlichen Gericht sucht. Auch kann er das nicht gezahlte Geld auf Kosten, Schaden und Verlust der Stadt "auf essende Pfande" aufnehmen, wo er will. Andererseits wird ihr das Recht auf Rückkauf eingeräumt. Das Kapital muss dann in derselben Währung zurückgezahlt werden.

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Charter: 28
Date: 24. Februar 1401
AbstractDer Kanoniker der Fritzlarer Kirche Konrad von Elben und seine Brüder Tilo und Heimbrad, Patrone der Kirche zu Wichdorf, dazu Konrad Dilcher, Pfarrer daselbst, tun kund, dass Albert Gerlach von Gudensberg, Vikar der Fritzlarer Kirche, mit ihrer Einwilligung dem Altar des heiligen Kreuzes und des heiligen Matthäus in der Marienkapelle zu Niedenstein für eine zweite Person Einkünfte aus gewissen Gütern gestiftet hat, nachdem Konrad von Vorschütz, der in Wichdorf Pleban war, schon Güter für eine Person dotiert hatte. Die Kapelle zu Niedenstein gehört in den Pfarrbezirk der Wichdorfer Kirche.

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Charter: 16
Date: 24. April 1402
AbstractAlbert Gerlach von Gudensberg, Altarist der Fritzlarer Peterskirche, lässt in einem Notariatsinstrument beurkunden, dass er für sein Seelenheil und das des ehemaligen Plebans der Wichdorfer Kirche, Conrad von Vorschütz, den Altar zum Heiligen Kreuz in der Marienkirche zu Niedenstein, der auch dem Apostel Matthäus und den heiligen drei Königen geweiht ist und auch schon für eine Person dotiert ist, nun noch für eine zweite dotieren will. Dies geschieht mit Zustimmung des jetztigen Pfarrers, Conrad Dilcher zu Wichdorf, und der Patrone Tylo und Heimbrad von Elben.Im einzelnen werden folgende Zuwendungen gemacht: 5 Malter Weizen und Hafen, die der Stifter von dem Edlen Henrich von Homberg für 100 Florentiner Gulden gekauft hat, zwei und zwei Viertel Malter Weizen und Hafer, die von den Edlen Tylo und Heimbrad von Elben für 50 Pfund hessischer Dinare gekauft wurden und je zu 5 Vierteln aus Gütern zu Altendorf und aus Gütern der Mechthild Hesse und ihrer Söhne Johann und Widekind in den Gemarkungen Wichdorf und Niedenstein kommen. Dazu haben die Testamentsvollstrecker des Stifters, Conrad von Wolfhagen und Heinrich von Sassenberg, bei der Stadt Niedenstein eine jährliche Rente von 5 Pfund hessischer Dinare für 100 Pfund hessischer Dinare gekauft.Zum Altaristen haben sie den Kleriker Conrad, genannt Lange, eingesetzt und Conrad von Elben das Präsentationsrecht angetragen. Der Patron soll im Falle einer Vakanz innerhalb eines Monats eine geeignete Person vorschlagen, die dann innerhalb eines Jahres ordiniert werden soll.Der Altarist soll wöchentlich drei Messen lesen, auch zur Zeit der Exkommunikation oder des Interdikts. An Hauptfesttagen und bei den Kirchweihfesten in Wichdorf und Niedenstein soll er dem jeweiligen Pleban hilfreich zur Seite stehen.Die über die Stiftung ausgestellten Papiere sollen beim Pfarrer in Wichdorf und dem Rat der Stadt Niedenstein verschlossen aufbewahrt werden.

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Charter: 29
Date: 25. April 1402
AbstractLudwig von Binsförth, Propst der Kirche St. Generi zu Erfurt, Provisor des Erzbischöflichen Vermögens und Erzbischöflicher Kommissar, bezeugt in des Erzbischof Johann von Mainz Namen, dass Konrad von Elben, Kanoniker, Konrad von Wolfhagen und Henrich von Sachsenberg, Altaristen der Fritzlarer St. Peterskirche, den letzten Willen des Albert Gerlach von Gudensberg, ehemals ebenfalls Altarist der Fritzlarer St. Peterskirche, ausgeführt haben, nach dem er eine ständige Vicarie für eine zweite Person am Altar des heiligen Kreuzes, aller Heiligen, des Apostels Matthäus und der heiligen drei Könige in der Marienkapelle in der Stadtkirche Niedenstein, die zur Pfarrei Wichdorf gehört, errichtet haben wollte. Von weltlicher Gewalt ist diese Vicarie ausdrücklich ausgenommen. Der Patronat und das Präsentationsrecht gebühren dem oder denen, von denen die Stiftung ausgegangen ist.

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Charter: 27
Date: 1. Oktober 1402
AbstractHeinrich von Elgershausen und Konrad Lange, Altaristen der Marienkapelle in der Stadt Niedenstein, bestätigen, dass Albert von Gudensberg, Altarist in Fritzlar, mit Einwilligung Konrads von Elbens, Kanonikers des Fritzlarer Peterstifts und Patron der Kapelle in Niedenstein, 20 Gulden zum Gebrauch der Altäre gestiftet hat.

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Charter: 17
Date: 21. August 1418
AbstractDer Pleban Conrad zu Elmshagen stiftet vor Notar und Zeugen, die am 4. August 1418 in der Stadtkirche von Naumburg versammelt sind, eine ständige Vikarie auf dem Altar der Kapelle zu den 11000 Jungfrauen vor der Stadt Niedenstein. Der Pleban von Wichdorff, Conrad von Dillich, gibt seine Zustimmung.Für den Unterhalt des Altaristen werden im einzelnen folgende Zuwendungen gemacht: Fünf Viertel Weizen und Hafer, die der Stifter von Johann, gen. Hessen, von dessen Gütern in der Gemarkung Wichdorf gekauft hat, und ein Malter Frucht von Gütern des Otto von Wildungen, die z. Zt. Ludwig Symenshausen in der Gemarkung Metze bebaut. Der Stifter verspricht, noch zwei Malter partim hinzuzufügen, die noch von andern verwaltet werden. Außerdem gibt er sein Haus in Niedenstein, das einst Johann Eimert gehörte und das zwischen den Häusern von Johann Hug und Johann Pilgwort liegt. Es soll dem Altaristen zur Wohnung dienen.Von den genannten Gütern behält sich der Stifter auf Lebenszeit die Nutznießung vor.Der Stifter bekennt weiter, dass ihm die Marienbruderschaft zu Niedenstein gewisse Äcker zur Dotierung der Vikarie gegeben hat, die im Sack bei den Feldern des Hermann Holtzsadel liegen und 30 Goldsolidi geben. Er verspricht auch, dem Pleban Conrad in Wichdorf für ihn und seine Erben 20 Florentiner Gulden zu geben, doch soll davon kein besonderes Recht hinsichtlich der Vikarie erwachsen. Drei Messen sind wöchentlich an dem genannten Altar zu lesen, und zwar an den Wochentagen vor der Hauptmesse, an Feier- und Begräbnistagen nach dieser. Die gemachten Zuwendungen sollen dem Vikar immer bleiben, doch soll er an Festtagen den Pleban unterstützen und ihm gehorsam sein. Als Patrone mit Präsentationsrecht hat er die Edlen Tilo und Heimbrad von Elben gebeten, und der Pleban von Wichdorf hat dazu seine Zustimmung gegeben.

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Charter: 7
Date: 6. Jänner 1439
AbstractBürgermeister und ganze Gemeinde zu Niedenstein bekennen, dass sie mit Willen und Wissen des gestrengen Junkers Werner von Elben und des Pfarrers von Niedenstein Curd Slechthar und mit Hilfe des Priesters Johann Koch und einer Anzahl frommer Leute in Niedenstein zur Mehrung des Dienstes des allmächtigen Gottes, zum Lobe Mariens und zur Ehre aller Heiligen eine Frühmesse gestiftet haben. An der Stiftung sind folgende Einwohner von Niedenstein beteiligt: Der Priester Johann Koch selbst mit 25 Gulden und seinem eigenen Haus, das in Niedenstein in der obersten Straße zwischen den Anwesen von Curd Scheffer und Hentze Fisbach liegt, - Ekkart Heyne mit 50 Gulden, Hermann P....nant mit 6 Gulden, Rudolf Gerlach mit 12 Gulden, Hermann Wenthorn mit 7 1/2 Gulden, Curd Grabemann mit 7 1/2 Gulden, Heinrich Große mit 7 1/2 Gulden, Heinrich Post mit 7 1/2 Gulden und Luckel Emerer mit ihrem Garten über der Stadt zwischen den zwei freien Wegen, die auf den Hagen gehen.Die Frühmesse soll jeden Sonntagmorgen in der Kapelle der 11000 Jungfrauen außerhalb der Stadt und jeden Mittwoch und Sonnabend am Hochaltar (Heenaltar) der Marienkirche in der Stadt gehalten werden. Als Altarist und Pfleger wird der Priester Johann Koch eingesetzt. Er soll wie bisher in seinem Hause in der obersten Straße wohnen und wie der Pfarrer frei sein von "geschosse, ufgelde, wachte, von scharwerke, und von allerley dinste und anlangunge der stad". Bei seinem Altardienst soll er dieselbe Kleidung tragen wie der Pfarrer von Niedenstein, und auch ein Opfermann soll ihm bei der Messe dienen.Sollte Herr Koch, der Altarist, die Messe später nicht mehr halten können, so soll er einen anderen lesen lassen, und dieser soll dann dieselben Freiheiten genießen wie der Altarist selber. Wenn aber die Messe gar nicht gelesen wird, dann behält sich die Stadt vor, den Zins einzubehalten und einen anderen Pfleger zu bestellen.

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Charter: 8
Date: 3. Jänner 1443
AbstractWerner von Elben, Ritter, bekennt und tut kund, dass was St. Johannes und die Heiligen der Kirche zu Wichdorf an Gut und Gulde haben, in Zukunft die Kirche zu Niedenstein zum Gottesdienst - zu Wein, Oblaten und aller anderen Notdurft in Gottes Ehre - gebrauchen soll.

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Charter: 18
Date: 22. Juli 1447
AbstractDer Offizial des Fritzlarer St. Peters-Stiftes hebt auf Bitten des Niedensteiner Stadtrates den Bann und das Interdikt auf, die über die Mutterkirche in Wichdorf und damit auch über das Filial Niedenstein wegen Widersätzlichkeit verhängt wurden, weil die Bürger von Niedenstein daran schuldlos waren.

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Charter: 37
Date: 22. November 1470
AbstractCurt von Züschen (Zuetzen), Einwohner von Wichdorf, und Gele, seine eheliche Hausfrau, verkaufen vier Acker Land in der Gemarkung von Wichdorf an die dortige Pfarrkirche für 10 Rheinische Gulden. Der Kaufurkunde war ehedem beigefügt ein Verzichtbrief eines Sohnes des genannten Ehepaares, Hans von Zuetzen.

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Charter: 9
Date: 13. Mai 1474
AbstractDer Bürger von Niedenstein Henne Sywert und seine eheliche Hausfrau Kunne verkaufen dem Altar der Kirche zu Niedenstein ein halbes Malter Frucht - halb Korn, halb Hafer - jährlicher Zinse für zwölf gute, genehme rheinische Gulden und verpfänden dafür einen Acker auf dem Mühlenwege Werner Bertold und Hennen Anke, einen halben Acker zwischen der Landwehr und Rudolf Holzhusen und einen Garten an der Wiehoff neben Herrn Johannes Muß Garten. Gleichzeitig übereignen ihnen die Schwiegereltern Hans Scherb und Katrina einen Acker im alten Teiche zwischen Rudolf Rinker und Curd Emetag und einen Acker auf dem Ernczeweg, neben Ditmar Emetag und dem Pfarrland gelegen.Die jährliche Aushändigung des halben Malters Frucht soll stattfinden "uff sente Michels tag, dez heyligen Erczeengeles, eyne myle weyges von Nydensteyn, in sin sicher beheltnisse... uff unsser eygen kosst, schaden, hindersal, vorlust unde ebentuere, unde darane sail uns nycht hindern hagel, myssewaz, komer, thurde, vorbot, geistlichs adder wertlichs gerichte, noch keyne leysache, hande, infail, wy men den gedenken mochte."Altarist ist der Priester Johann Umbach. - Der Wiederkauf für dieselbe Summe in derselben Währung wird in der Urkunde vorbehalten.

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Charter: 19
Date: 27. April 1482
AbstractDer Gudensberger Bürger Claus Cölner und seine Frau Grete verkaufen dem Kanoniker von St. Peter in Fritzlar Johann Schrendeisen einen jährlichen Zins von 1 Pfd. landgängiger Münze, hessischer Währung für 10 Pfd und bürgen mit Haus und Hofreide in Gudensberg, gelegen in dem Glaparße neben Henne Colner. Der Kanoniker Schrendeisen ist gleichzeitig Altarist des St. Michaelsaltars in Niedenstein, den vordem Hermann Snabel innegehabt hat. Die Zinsen sind alljährlich auf St. Michaeli zu Niedenstein oder eine Meile Weges davon "uff eigen koist, vorloist unde abenthure" zu entrichten, und daran sollen nicht hindern "herren gewalt, vorboit, geistlichs adir werltlichs gericht, noch keynerley vorsinnenisse, wie man den irdenken moichte an alle geverde". Der Rückkauf wird vorbehalten.

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Charter: 38
Date: 2. Juli 1485
AbstractDer Schultheiß von Gudensberg, Ludwig Schrendeisen (Schrindisen), und seine Frau Anna haben ehedem von dem Geistlichen Hermann Schnabel zu Niedenstein einige Ländereien und Wiesen gekauft, die vor Gudensberg liegen und vordem Henrich Heyn gehörten. Diese wurden bezahlt mit etlichen Briefen, die dann im Heiligenkasten zu Niedenstein aufbewahrt (vorhandelegt) wurden. Der Schultheiß verzichtet nun, auch im Namen seiner Erben, auf Rückgabe dieser Urkunden.

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Charter: 6
Date: 7. Oktober 1490
AbstractWilhelm der Mittlere, Landgraf zu Hessen, Graf zu Ziegenhain und Nidda, gibt seinen lieben Getreuen, Bürgermeister und Rat zu Niedenstein, nachträglich seine Einwilligung dazu, dass sie ein Kapital von 50 Gulden, das sie bei den Altaristen von St. Peter in Fritzlar gegen einen Jahreszins von 3 Gulden aufgenommen hatten, inzwischen zurückgezahlt haben.

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Charter: 12
Date: 29. Juni 1491
AbstractBürgermeister, Rat und ganze Gemeinde der Stadt Niedenstein stiften mit Genehmigung des Patrons Heymbrod von Elben und mit Zustimmung des Pfarrers zu Niedenstein, Johann Svallen, vier Messen, zu halten am Hochaltar der Stadtkirche St. Marien zu Niedenstein.Die Stifter begaben die Messen mit je sieben Viertel Frucht, halb Korn und halb Hafer. Als Altaristen setzen sie mit Genehmigung des Patrons den Pfarrer Johannes Umbach ein.Wenn zu diesen Messen etwas geopfert wird, "über den altar, in die hende adir uff daz büch", so soll das dem Altaristen zustehen. Was aber auf den Altar gelegt wird, das soll der Pfarrer haben. ("Waz abir den altar ruret, wenig adir fele, daz sail dy phlegere vorhandelegn eyme pherner adir ime uff den altar lassin unde bestelin, daz ime daz werde, sunder alle geverde").Vom Altaristen wird gefordert, dass er neben dem Lesen und Singen der Messen dem Pfarrer untertänig und zu willen ist. Er soll sich um das Salz und ewige Wasser kümmern, an den Festtagen das Kreuz tragen, dem Volke die Messe verkündigen und die Beichte vorsprechen, die Mandata der "obirsten" bekannt geben und auch bei Taufen und dem Abendmahl zur Hand gehen. Bei allen seinen Verpflichtungen soll er sich verhalten wie ein Pfarrer mit "oblate, wins, lichte, buche, kelche und cleydunge".Die Stifter behalten sich das Recht vor, den Altaristen bei groben Pflichtverletzungen durch einen anderen Priester zu ersetzen.

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Charter: 20
Date: 4. November 1493
AbstractBerthold, Erzbischof von Mainz und des Heiligen Römischen Reiches Erzkanzler für Germanien und 1. Kurfürst, tut kund, dass durch die Ritter von Elben und die Bürger von Niedenstein die Kapelle vor der Stadt Niedenstein neu erbaut worden und mit einem Stipendium von vier Florentiner Gulden und einem Malter Weizen begabt ist, um damit einem Priester eine wöchentliche Messe zu vergüten.Diese Stiftung wird genehmigt, gebilligt und für würdig gehalten, geweiht zu werden. Bestätigt wird auch das Präsentationsrecht der von Elben. Der erzbischöfliche Vikar erhält die Erlaubnis, genannte Kapelle zu weihen und den Besuchern den gewohnten Ablass zu versprechen.

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Charter: 11
Date: 13. Dezember 1494
AbstractDer Bürger zu Niedenstein Reitze Michel stiftet aus seinem Gut und Erbe vor der Stadt Niedenstein zwei Viertel Korn jährlicher Zinse auf 20 Gulden Hauptfeld. Er will die zwei Viertel jährlich auf St. Michelstag pünktlich und vollständig der Kirche zu Niedenstein ausliefern. Das Korn soll dann unverzüglich verbacken und das Brot am Abend des Zehntausend Ritter - Tags nach der Hochmesse an die Armen ausgegeben werden. Sollten die Erben des Stifters die zwei Viertel jährlicher Zinse zurückkaufen wollen, so haben sie 22 Gulden zu entrichten. Dies Geld soll dann aber wieder ausgetan werden, damit die zwei Viertel Korn ewig bei der genannten Spende bleiben.Als Vormünder (Pfleger) der Stiftung wird die Liebe-Frauen - Bruderschaft an der Pfarrkirche zu Niedenstein eingesetzt, als Obervormünder Bürgermeister und Rat der Stadt.

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Charter: 10
Date: 2. April 1495
AbstractMichel Schefel und seine Frau Else, eingessene Leute zu Gleichen, verkaufen zwei Viertel marktgängiger Frucht Gudensberger Maßes, halb Korn, halb Hafer als jährlichen Zins für 13 rheinische Gulden an die Kirche zu Niedenstein. Die Abgabe ist auf den St. Michaelstag zu leisten. Als Unterpfand wird eine Hufe nebst Haus und aller zubehörung in Gleichen gestellt, welche die Verkäufer von Heimbrad von Elben zu Lehen haben. Im Falle dass sie mit der Zahlung säumig werden, verfallen dem Käufer die vom Verkäufer gesetzten Unterpfande. Die Verkäufer behalten sich aber den Wiederkauf vor, jährlich zu St. Martinstag. Er kann nur stattfinden, wenn sie vorher allen Verpflichtungen an Zinsen, Schaden nachgekommen sind.

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Charter: 21
Date: 6. Juni 1496
AbstractDer Niedersteiner Bürger Kurt Karn und seine Frau Gele stiften für die Kapelle St. Jost vor Niedenstein eine ewige Wochenmesse. Dies geschieht mit Genehmigung der Patrone der Niedensteiner Kirche, Heimbrads von Elben und seiner Vettern, der Brüder Kurt und Alban von Elben, und mit Zustimmung des Niedersteiner Pfarrers Johann Swallen.Die Stiftung umfasst 1 1/2 Malter partim und 1 Pfd Wachs. Sie werden gezogen aus Äckern, die in der Feldmark Niedenstein, im Eiterbach neben Michel Bertolds Land, liegen, und aus einem Garten vor dem Niedertor, am Wege nach Merxhausen, neben Peter Cleppens Garten. Hinzu kommen noch 12 Goldgulden, die z.Zt. noch an Kurt Sümppe von Wichdorf ausgeliehen sind, wofür dieser weitere zwei Viertel partim gibt.Als ein Vorgänger dieser Stiftung wird ein Rudolf Voker genannt; in die Gebete eingeschlossen werden soll ein Vopel Maden.Als Pfleger der Messe wird mit Genehmigung der Patrone der Priester Johann Steinmetz eingesetzt. Er ist bis dahin schon Altarist an der Niedensteiner Kirche gewesen. Aus der Reihe der üblichen Bestimmungen über die Verwendung der eingehenden Spenden fällt heraus, dass die zu Niedenstein bestehende Bruderschaft von St. Jost die Pflicht übernommen hat, am Pfingsttage vor der Kapelle zu sammeln. Das Opfer soll zum Bau (Unterhaltung) der Kapelle verwendet werden.

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Charter: 31
Date: 9. Jänner 1500
AbstractDer Einwohner von Kirchberg Henne Emeragh und Gele, seine eheliche Wirtin, verkaufen der Kirche zu Niedenstein eine jährliche Rente von 7 Gulden für 4 Goldgulden und bedingen dabei die jährliche Abhaltung einer Gedächtnismesse (Memorie) für einen Hans Schaub (Schoub). Sie setzen zum Pfand ihre Hofraide in Kirchberg, an der Matzoff und neben Else Adams Haus gelegen, und einen Garten. Rückkauf zu den üblichen Bedingungen wird vorbehalten.

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