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Charter: Hohenems, Reichsgrafschaft 8810
Signature: 8810
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20. März 1621, Dornbirn
Revers von Landammann und Gericht zu Dornbirn über den Bockberg, dass derselbe Eigentum des Grafen Kaspar zu Hohenems sei. Gedachter Bockberg, der laut Markbrief zwischen Ems und Dornbirn von 1568 (vergleiche Urkunde Nr. 08584) in den Landmarken der Grafschaft Hohenems liegt, hatte früher dem JaKob von Ems zu der Hohenems auf Dornbirn gehört, der diesen Maisäß nach Ausfrätzung des Oberen Spätenbachs mit seinem Vieh befuhr, wie die Zeugen Bartholomä Mathis im Hackwald, bei 70 Jahren alt, und Georg Kremelter im Ebnit, der solches von seinen Voreltern gehört hatte, bekundeten. Auf seinem Totenbett hatte Jakob von Ems der Pfarrkirche in Dornbirn einen Jahreszins von 2 Zollen Schmalz von diesem Gut verordnet, der auch von dessen Inhabern, zuletzt Sebastian Kremelter, der gleich seinem Vater und Großvater dieses Gut - gegen 60 Jahre lang - innegehabt hat, stets entrichtet wurde. Die Dornbirner glaubten daher, die Pfarrei sei die Grundherrin, und nach dem Tod des letzten Inhabers (1618) verliehen sie dies Gut nicht dessen Söhnen, sondern verkauften es im Interesse der Pfarrstiftung an Kaspar Metzler zu Fallenberg, der einen großen Holzschlag um 45 Gulden an Ammann Konrad Salzmann und Konsorten verkaufte. Dieser verkaufte denselben wieder um 165 Gulden an Hans Herburger, der das Holz abtrieb und voriges Jahr 400 Säghölzer und 400 Hauen herausschwemmte. Graf Kaspar als Erbe des Jakob von Ems erhob nun Einsprache, welche als begründet anerkannt wird. Auf Schadenersatz verzichtet der Graf aus Gnaden, doch so, dass er für alle Zukunft Eigentümer des Guts bleibt und niemand ein Recht an dasselbe zusteht, ausgenommen der Pfarrkirche zu Dornbirn der gedachte Schmalzzins.  

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    • Dornbirn
       
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