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FondUrkunden
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Charter: J 177
Date: 24.08.1497
AbstractGeorg (Jörg) Sandtmair aus Winkelhausen (Winckelhausen) [Gde. Langenmosen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] und seine Ehefrau Anna bekunden, dass sie eine jährliche Gattergült über einen Sack Weizen und einen Sack Hafer, jeweils Schrobenhauser Maßes, die aus den folgenden Gütern zu reichen ist, verkauft haben: Erstens aus einem Anger, der Mühlanger genannt wird und der fünf Tagwerk (taberch) und ein Mäder (ainmädig) groß ist und der in Grabmühle [Gde. Langenmosen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] liegt und dort an die Ach [Gde. Langenmosen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] und an eine Mähwiese des Leonhard (Lenhard) Eigle angrenzt; Ferner aus einem Acker der auf der Schelmgreppen [?] liegt, der 16 Bifang groß ist und der an beiden Seiten an einen Acker des Bernhard Rumel angrenzt. Diese ersten beiden Stücke werden zu Freieigen besessen. Ferner aus einem Acker, der 20 Bifang groß ist und im gemeinen Feld liegt, der zu Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries?] an einen Acker des Wilhelm Schneider und an seiner anderen Seite an den Birkweg (pirgkweg) angrenzt und aus dem eine halbe Metze Weizen an die Kirche Unser Lieben Frauen [Dom] zu Augsburg abgeführt wird. Die Aussteller bekunden, dass sie die genannte Gült an Margaretha Beck (Peckin), Bürgerin zu Schrobenhausen, für 22 rheinische Gulden Landeswährung verkauft haben. Die Aussteller versprechen, der Margaretha Beck den Sack Weizen und den Sack Hafer als Gattergült jährlich am Festtag Maria Lichtmess [Februar 2] oder im Zeitraum von 14 Tagen davor oder danach reichen zu wollen. Im Hinderungsfall hat Margaretha Beck ein entsprechendes Pfändungsrecht. Es besteht für die Aussteller ein Wiederkaufsrecht jedes Jahr am Festtag Maria Lichtmess oder im Zeitraum von 14 Tagen davor oder danach. Aussteller: Georg und Anna Sandtmair Empfänger: Margaretha Beck, Bürgerin zu Schrobenhausen

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Charter: J 178
Date: 04.10.1497
AbstractStefan (Steffan) Schopper, Bürger zu Ingolstadt, und seine Ehefrau Anna bekunden, dass sie den hochgelehrten Herrn Johannes von Wolfstein (vonn Wolfstain), Doktor und Pfarrer der Pfarrkirche St. Moritz [in Ingolstadt], Ulrich Fragner und Erasmus (Erasm) Wieland (Wielandt), Kirchenpröpste derselben Moritzkirche, eine jährliche Gült über sechs Schillinge und 24 Pfennige Landeswährung, die aus ihrer Behausung und Hofreit gegeben wird, die an ein Anwesen der Marienkirche ob der Schutter (unnser frawen uf der Schuter) und auf der anderen Seite an das Haus des Hans (Hanns) Teubler (Tewbler) angrenzt, sowie aus ihrem Anger am Ringsee, der neben dem Anger einer gewissen Hainwerderin liegt, für insgesamt 17 Pfund Pfennige Landeswährung verkauft haben. Mit Beginn des nächsten Festtages des heiligen Johannes (Sant Johanns tag zu Sunwenden) [1498 Juni 24] wollen die Aussteller [?] dem Pfarrer Johannes von Wolfstein und den Kirchpflegern von St. Moritz die Abgabe über sechs Schilling und 24 Pfennige in Ingolstadt reichen. Sollten die Aussteller [?] die Abgabe eines Jahres nicht leisten, haben die Gläubiger ein entsprechendes Pfändungsrecht. Sollten die Gläubiger ihr Pfändungsgut dann nicht bekommen, dürfen sie die Besitzungen ihrer Schuldner besetzen und so lange benutzen bis ihnen Schuld und Schaden ersetzt sind, wie es für ewige Gült üblich ist. Hinsichtlich der entsprechenden Güter wollen die Aussteller den Käufern in Rechtstreitigkeiten beistehen, wie es für freies Eigen der Stadt Ingolstadt üblich ist. Von der genannten Verfügung nicht berührt werden sollen zwei Gulden jährliche Gült, die einst einem gewissen Ulrich Fischer (Vischer) jedes Jahr von dem Anger zustanden, sowie von den genannten sechs Schillingen und 24 Pfennigen ein Betrag von 60 Pfennigen, der einerseits für den Jahrtag des verstorbenen Priesters Ludwig Sattler, andererseits für alle Pfarrer, Gesellen und Schulmeister von St. Moritz vorgesehen sind, die donnerstags vor der Frühmesse eine Prozession abhalten. Es besteht ein Wiederkauf zum Festtag des heiligen Johannes. Die Aussteller erklären, dass sie das Geld so anlegen wollen, dass der genannte Jahrtag und die genannte Prozession auch künftig sicher gestellt sind. Aussteller: Stefan und Anna Schopper Empfänger: Pfarrer und Kirchenpröpste der Pfarrkirche St. Moritz zu Ingolstadt

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Charter: A-II-13
Date: 27.11.1497
AbstractJörg Haug bestätigt, dass die Universität Ingolstadt seinen neben dem Grund von Michel Faiglin und der Ebene („Braiten“) hinter dem Hofgarten liegenden, vom „Claus“ erworbenen Acker für 26 rheinische Gulden gekauft und dem von ihm in Erbrecht bewirtschafteten Hof in Wittenhausen zugeschlagen hat, wofür er zusätzlich jährlich acht Tage vor und nach St. Michael eine auf seinem ganzen Besitz liegende Gilt von 1 Gulden zahlen muss. Aussteller: Haug, Jörg, aus Wittenhausen Empfänger: Kammer der Universität Ingolstadt (Rektor, Kämmerer und Rat)

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Charter: A-II-12
Date: 27.11.1497
AbstractJörg und Barbara Haug bestätigen, von der Kammer der Universität Ingolstadt am Ausstellungstag der Urkunde das Erbrecht des universitätseigenen, von ihnen schon länger bewirtschafteten Hofes in Wittenhausen gegen eine nicht näher spezifizierte, auf ihrem gesamten Besitz liegende Gilt aus Geld- und Getreideabgaben, die beim Aichacher Universitätskasten abzuliefern ist, erhalten zu haben, wobei sie versprechen, den Hof in gutem Zustand zu halten. Aussteller: Haug, Jörg, aus Wittenhausen; Haug, Barbara, Frau des Jörg Haug, aus Wittenhausen Empfänger: Kammer der Universität Ingolstadt (Rektor, Kämmerer und Rat)

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Charter: J 179
Date: 18.12.1497
AbstractAbt Johannes [III. Simerl], Prior Kilian und der ganze Konvent des Benediktinerklosters Niederaltaich (allthe inferioris) [Gem. Niederalteich, Lkr. Deggendorf] in der Diözese Passau bekunden, dass einst vor den ehrwürdigen Richtern (iudicibus) des Eichstätter Hofes, zwischen dem Herrn Johannes von Wolfstein, Doktor der Rechte, Eichstätter Propst und Vikar der Pfarrkirche St. Moritz in Ingolstadt in der Diözese Eichstätt, sowie dem Abt und Konvent von Niederaltaich auf der einen Seite, und Äbtissin Katharina [von Stetten] und dem Konvent des Benediktinerinnenklosters Geisenfeld [Lkr. Pfaffenhofen an der Ilm] in der Diözese Regensburg auf der anderen Seite, in einem Streit über den Zehnt und das Zehntrecht (ius decimandi) aus bzw. an gewissen Äckern verhandelt wurde. Als dieser Streit vor die genannten Richter und vor den Priester Antonius Flores, Doktor beider Rechte, Protonotar des apostolischen Stuhls und Kaplan seiner Heiligkeit des Papstes [Alexander VI.], getragen wurde, entschied Antonius Flores, dass von allen Äckern, die zwischen den gekennzeichneten (signatos et descriptos) Steinen und der Stadt Ingolstadt liegen, Abt Johannes und seine Nachfolger sowie der Propst und Vikar Johannes und dessen Nachfolger für die Pfarrkirche St. Moritz den ganzen Großzehnt und Kleinzehnt (omnem decimam maiorem et minorem) einnehmen dürfen (colligere percipere et sublevare). Im Gegenzug soll der Äbtissin und dem Konvent von Geisenfeld jedes Jahr und ausnahmslos ein Scheffel Getreide (unam scaffam bladi) Ingolstädter Maßes zustehen, wovon ein Viertel Weizen (tritici), das andere Viertel Winterweizen (siliginis), das dritte Viertel Gerste (ordei) und das vierte Viertel Hafer (avene) sein soll. Ebenso soll der Vikar Johannes [von Wolfstein] ein Scheffel Getreide abzuführen schuldig sein. Gabriel [von Eyb], Bischof von Eichstätt, erklärt, dass er gemäß seines Ordinationsrechtes (auctoritate ordinaria) diese Entscheidung bestätigt hat (approbavit et confirmavit). Es wird bekundet, dass dies auch in Anwesenheit von Georg [dem Reichen], Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Ober- und Niederbayern, geschehen ist. Damit jedoch Johannes von Wolfstein wegen der ihm auferlegten Abgaben nicht übermäßig belastet wird, wird ihm vom Kloster Niederaltaich ein Scheffel Getreide zurückgegeben bzw. erlassen. Aussteller: Kloster Niederaltaich Empfänger: Der Propst der Pfarrkirche St. Moritz zu Ingolstadt

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Charter: A-II-14
Date: 02.04.1498
AbstractReinwoldt von Wembling, Ritter zu Fünfstetten verkauft für 500 Gulden eine ewige, auf seinen Besitzungen in Fünfstetten, die zugleich Lehen des Regensburger Hochstifts sind (1 Hof, der momentan von Hanns Tewter bewirtschaftet wird und jährlich eine Gilt von 4 Schaff Korn, 12 Schaff Hafer, 6 Pfund Wiesgeld, 1 Fasnachtshenne, 1 Gans und 100 Eier zu Ostern einbringt; 2 Hofstetten, eine davon neben dem Hof von Wilhelm Schüster, die andere hinter Conntz Dürers Haus hinunter gelegen, die beide jährlich eine Gilt von 5 Schilling Pfennigen und 2 Fasnachtshennen einbringen; 1 Tafernwirtschaft mit einer jährlichen Gilt von 13 (?) rheinischen Gulden 84 Pfennigen; 1 Hof, der momentan von Lienhart Kraff bewirtschaftet wird, der eine Gilt von jährlich 5 Schaff Korn, 11 Mutt Hafer, 3 Pfund Wiesgeld, 1 Herbsthuhn, 1 Fasnachtshenne einbringt; 1 Hof, der momentan von Hanns Krüglin bewirtschaftet wird, der eine jährliche Gilt von 5 Schaff Korn, 11 Mutt Hafer, 3 Pfund Wiesgeld, 1 Gans und 1 Fasnachtshenne einbringt) liegende Gilt von jährlich an den Vier Tagen in der Fastenzeit zahlbaren 25 rheinische Gulden an die Universität Ingolstadt, wobei er sich einen Wiederkauf vorbehält, der aber zuvor 14 Tage vor oder nach St. Martin angekündigt werden muss. Aussteller: Wembling, Reinwoldt von, Ritter zu Fünfstetten Empfänger: Universität Ingolstadt (Cynngell (Zynngeln), Georig, Doktor der Theologie, Kämmerer der Universität Ingolstadt, Kanzler und Domherr zu Eichstätt)

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Charter: J 180
Date: 14.06.1498
AbstractMargaretha (Margretha) Beck (Peckin), Bürgerin zu Schrobenhausen, bekundet, dass sie die jährliche Abgabe [Gattergült] von einem Sack Weizen und einem Sack Hafer Schrobenhauser Maßes, welche ihr jedes Jahr am Fest Mariä Lichtmess [Februar 2] gereicht wird und welche sie laut einer Urkunde, die mit dem Siegel des Landrichters Zacharias Mandl besiegelt ist und vom Festtag des heiligen Bartholomäus des Jahres 1497 datiet, von Georg (Jörg) Sandtmair aus Winkelhausen (Wingkelhausen) [Gde. Langenmosen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] gekauft hat, nun an die Universität und Hochschule Ingolstadt, in Person von deren Aichacher [Lkr. Aichach-Friedberg] Kastner Michael, für 22 Gulden [weiter-] verkauft hat. Die Ausstellerin bekundet, dass künftig die Universität, ihr Kastner oder Rentamtmann (überreitter) die genannten zwei Säcke Getreide einnehmen und notfalls auch pfänden dürfen, so wie Margaretha es laut der Urkunde (hawbtbrief), den sie den Käufern nun übergeben (übergeantwurt) hat, bisher auch handhaben durfte. Die Ausstellerin verzichtet auf alle Ansprüche an der verkauften Abgabe. Das Recht auf Ablösung [Wiederkauf?] der Gült behält sich die Ausstellerin jedoch vor (vorbehaltnn die ablosung wie dann die der hawbtbrieff auff zil unnd zeit inn sich helt). Aussteller: Margaretha Beck Empfänger: Universität Ingolstadt

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Charter: A-II-15
Date: 11.07.1498
AbstractCristoff von Weichs verkauft mit Rat seines Bruders, Ritter Wolf von Weichs aus Griesbach, für 351 rheinische Gulden vom Vater ererbte Güter, einen Hof und zwei Hofstätten in Pobenhausen (Landgericht Pfaffenhofen) mit allem Zubehör, wobei ersterer an Ulrich Mair verstiftet ist, der dafür jährlich zur gewohnten Zeit 60 Metzen Korn, 20 Metzen Hafer, 15 Metzen Gerste (alles nach Pfaffenhofener Maß), 3 ½ („vierdhalbs“) Pfund Pfennig Wiesgilt, fünf Käse (oder für jeden 6 Pfennig), 5 Hühner (oder für jedes 5 Pfennig), 2 Gänse (oder für jede 12 Pfennig), 100 Eier (oder 20 Pfennig), 4 Groschen Weisat (Geschenk) und 12 Pfennig Stiftgeld zahlt. Aussteller: Weichs, Cristoff von, zu Weichs Empfänger: Universität Ingolstadt (Rektor, Kämmerer und Rat)

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Charter: J 181
Date: 16.07.1498
AbstractKlaus (Claus) Sacherlen, Hans (Hanns) Marktschneider (Marckschneider), Kainrad (Cainrat) Leitner (Leittner), Hans (Hanns) Dürr (Dür), Margaretha (Margreth) Schaffler (Schafflerin), Leonhard (Lienhart) Schneider, Michael (Michel) Heuberger (Hewberger), Jakob (Jacob) Strauss (Straws), Konrad (Conrat) Mertel, Leonhard (Lienhart) Ziegler, Hans (Hanns) Sacherlen, Leonhard (Lienhart) Beglen, Paul Üller, Anna Mair, Witwe (wittib) des Willibald (Wilbold) Mair, alle aus Ainlingen [Aindling, Lkr. Aichach-Friedberg], sowie Kainrad (Cainratt) Mair aus Appmershaussen [Appertshausen, Gde. Petersdorf, Lkr. Aichach-Friedberg] bekunden, dass sie ihre Lehen zu Aindling, die aus getrennten Höfen geformt wurden und wie es das Salbuch der Universität ausweist, mit allem Zubehör und allen Gewohnheiten und Rechten, von den hochgelehrten Herren Georg Engel (Enngel), Doktor der heiligen Schrift, und Johann Ramelsbach (Ramelspach), Lizenziat beider Rechte, beide Kämmerer der Universität Ingolstadt, zu Erblehen verliehen bekommen haben, und darüber jeder der Aussteller eine Urkunde mit demselben Datum dieser vorliegenden Urkunde erhalten hat. Die Aussteller bekunden, dass sie gelobt haben künftig Bauleute (pawleutt) der Universität sein zu wollen und alle ihnen verliehenen Güter in gutem Zustand erhalten und nichts davon entfremden wollen. Die Aussteller wollen an den Kasten der Universität zu Aichach die jährlichen Abgaben (güllten) an Geld und Getreide abführen, wie es im Salbuch der Universität festgehalten ist. Außerdem erklären sie, die geschuldeten Scharwerksdienste (gepurlichen Scharbergken) als Hintersassen treu leisten wollen. Sollte einer der Lehnsnehmer ungehorsam werden und die Universität dadurch Schaden erleiden, so wollen die übrigen Lehnsnehmer für diesen Schaden aufkommen. Die Kämmerer sollen diesbezüglich ein entsprechendes Herrenrecht (vollen herrn Recht macht und gewalt) haben und ihre Schuldner entsprechend pfänden können. Sollte durch Tod, Kauf, Tausch, Übergabe oder Heirat ein Lehngut den Besitzer wechseln, so ist der Universität für das Aufgeben und den Antritt des Besitztums jeweils ein Betrag von sechs Schilling Pfennigen zu geben (zu abfart sechs schilling des geleich zu auffartt auch sechs schilling pfennig). Aussteller: Klaus Sacherlen, Hans Marktschneider, Kainrad Leitner, Hans Dürr, Margaretha Schaffler, Leonhard Schneider, Michael Heuberger, Jakob Strauss, Konrad Mertel, Leonhard Ziegler, Hans Sacherlen, Leonhard Beglen, Paul Üller, Anna Mair, Kainrad Mair Empfänger: Der Kasten der Universität Ingolstadt zu Aichach

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Charter: J 182
Date: 10.11.1498
AbstractHans (Hanns) Decker (Degker), Schneider (Sneyder) aus Demling (Temling) [Gde. Großmehring, Lkr. Eichstätt], und seine Ehefrau Petronella bekunden, dass sie an Johannes von Wolfstein (Johansen vom Wolfstain), Pfarrer der Kirche Sankt Moritz in Ingolstadt, und an Ulrich Fragner und Erhard (Erhartt) Möringer, Angehörige des Rats und Kirchenpröpste zu Sankt Moritz, zum Jahrtag von Heinrich (Hainrich) Loffler, dem verstorbenen Seelmesner (Selmesser), eine jährliche und ewige Gült (jarlichs und ewigs gellts) über vier Schilling Pfennige Landeswährung, die erstens aus einem 21 Bifang großen Acker zu Klebhawsen [Klebhausen, heute Katharinenberg, Gde. Großmehring, Lkr. Eichstätt], der zwischen Anwesen von Peter Weber und Hans (Hanns) Kern liegt, sowie aus der Behausung und Hofreit der Aussteller in Demling, welche sie bewohnen und welche zwischen Anwesen des Georg (Jorg) Hohenberger (Hohenperger) und des Leonhard (lienhartt) Eurung (Ewrung) liegt, gegeben werden. Aus dieser Abgabe war einst eine Abgabe über zwei Pfund Wachs an die Kirche der Heiligen (daraus vormaln zway pfundt wachs den heyligen daselben unentgollten) daselbst [in Demling?] ausgenommen; Ansonsten soll den Käufern alles zu Freiem Eigen gehören. Die Aussteller bekunden, dass sie dafür einen Kaufpreis von zehn Pfund Pfennigen [Ingolstädter] Stadtwährung bezahlt bekommen haben und dass sie vom nächsten Festtag des heiligen Michael [September 29] an genannten Pfarrer und genannte Kirchenpröpste in Ingolstadt die Abgabe von vier Schilling Pfennigen reichen wollen. Sollten sie diese Angabe eines Jahres nicht leisten, so haben die Gläubiger ein entsprechendes Pfändungsrecht. Sollten sie dann ihr Pfandgut nicht bekommen, so dürfen sie alle Besitzungen ihrer Schuldner besetzen und benützen, bis ihnen ihre Gült und der entstandene Schaden bezahlt ist. Die Aussteller erklären, dass sie für die übergebenen Güter ihren Käufern in Rechtsstreitigkeiten beistehen wollen. Es besteht ein Wiederkaufsrecht zum Kaufpreis von zehn Pfund Pfennigen jedes Jahr zum Festtag des heiligen Michael oder im Zeitraum von 14 Tagen davor oder danach. Aussteller: Hans und Petronella Decker Empfänger: Pfarrkirche St. Moritz zu Ingolstadt

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Charter: A-VI-30
Date: 03.12.1499
AbstractSteffann Mair verkauft Steffann Mezger für 20 Rheinische Gulden eine jährliche Gilt von 1 Rheinischen Gulden, zahlbar an St. Galli, auf welche er durch einen Giltbrief des Hanns Hamer, Bürger zu Reichertshofen, datierend vom St. Georgstag des Jahres 1495, Anspruch hat, und übergibt ihm diesen Giltbrief. Aussteller: Mair, Steffann, zu Barr Empfänger: Mezger, Steffann, Bürger und Rat zu Reichertshofen

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Charter: A-VI-31
Date: 23.12.1499
AbstractJacob und Anna Winttermair verkaufen Michel und Barbara Behaim für 40 Pfund Pfennige eine jährliche Herrngilt von 2 Pfund Pfennigen, zahlbar bis 14 Tage nach St. Thomas aus ihrem Acker von 60 Pifang, gelegen „hinder hard neben des Adelmans Riemer zu rain und vernwant Ulrich Wielant und Hanns Gendner“, und aus ihrem Garten mit zwei Weihern „an der Schutter zwischen der Sürchin gartten un des Seywelt prunen“, und setzen diese Güter als Sicherheit ein und behalten sich ein Rückkaufrecht für 20 Pfund Pfennig je 1 Pfund Pfennig Gilt jeweils zu St. Thomas vor. Aussteller: Winttermair, Jacob, Bürger zu Ingolstadt; Winttermair, Anna, Ehefrau des Jacob Winttermair Empfänger: Behaim, Michel und Barbara, Bürger zu Ingolstadt

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Charter: J 165
Date: [nicht datiert] um 1500
AbstractDie Kapläne (caplenn), Patres (vatter) und der Konvent des [Augustiner-Chorherren] Stifts zu Schamhaupten (schamhabtt) [Diözese Regensburg] schreiben an den Fürsten [Herzog Georg der Reiche von Bayern-Landshut?] und Herrn, dass sie auf Geheiß des Fürsten oder der fürstlichen Räte und Statthalter zu einem Gerichtstag (tag) bereitwillig (one alle waigerung) erschienen sind. Sie erklären, dass sie mit dem Frühmessner (fuemesser) wegen einer ubergültt [Übergült], von der sie glauben, dass sie dem Kloster zusteht, in Streit geraten waren und wünschen, dass die Streitsache wieder ihrem ordentlichen Richter in Regensburg (wider fur unsern ordennlichen Richter gen Regennspurg) übertragen (geschobenn) wird. Es wird festgehalten, dass der Frühmesner in dieser Angelegenheit einst geflohen ist. Die Aussteller erklären, dass sie den Fürsten als ihren Herrn (als unnsern vatterlichen herrn) ansehen wollen und für ihn täglich Fürbitten beten wollen. Aussteller: Kapläne, Patres und Konvent von Schamhaupten Empfänger: E[uer] F[ürstlichen] G[naden]

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Charter: J 184
Date: 04.04.1500
AbstractPaul Stigelwirt aus Casten [wohl Einödhöfe Kastenbauer bei Handzell] und seine Ehefrau Veronika (Voronica) bekunden, dass sie ihre Hofmark zu Handzell (hantzell) [Gde. Pöttmes, Lkr. Aichach-Friedberg], die im unteren Bereich an ein Waldstück (holtz), das "zum Steinweiher" (zu Stain weyer) genannt wird und Georg (Jorg) von Gumppenberg gehört, im oberen Bereich an ein Waldstück der Liebfrauenkirche (unser frauen holtz) [?], im vorderen Bereich an den Schweizer Schlag (sweitzer schlag) [?], der der Pecken Schlag genannt wird, und im hinteren Bereich auch an ein Waldstück der Liebfrauenkirche [?] angrenzt, an den geistlichen Herrn Sebastian Fabri, Pfarrer zu Handzell, für 39 Gulden Landeswährung, sowie für einen Gulden für den Leikauf (und ain gulden ze leykauff) [Gelöbnistrunk beim Abschluss eines Handels], verkauft haben. Die Aussteller erklären, dass sie auf alle Ansprüche an der veräußerten Hofmark verzichten. Sollte der viel genannte (dickgenanttem) Käufer die übereigneten Güter betreffend in Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden, so wollen ihm die Aussteller hierbei beistehen. Aussteller: Paul und Veronika Stigelwirt Empfänger: Sebastian Fabri, Pfarrer zu Handzell

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Charter: A-II-16
Date: 05.04.1500
AbstractNach der am gleichen Tag erfolgten Verleihung eines universitätseigenen Hofs in Unterhaunstadt („Nidernhaunstat“) an Lienhart Panntz durch die Kämmerer der Universität Ingolstadt, Dr. Peter Burckhart und Meister Peter Grunhofer, gelobt Lienhard Pantz, alles in gutem Zustand zu erhalten, jährlich eine auf all seinem Besitz liegende, jeweils zur entsprechenden Zeit zu leistende Gattergilt von (in Ingolstädter Maß gerechnet) einem Schaff Weizen, vier Schaff Roggen, einem Schaff Gerste, vier Schaff Hafer sowie 2 Pfund 5 Schilling 11 Pfennig Ingolstädter Währung und 6 Ingolstädter Metzen für Vogthafer, Wisgilt und Kleindienste zu bezahlen und außerdem Scharwerk zu leisten, wobei die Gilt bei Natur- oder Kriegsschäden durch zwei von beiden Parteien bestellten Gutachtern gemindert werden kann. Aussteller: Panntz, Lienhart, zu Niederhaunstadt Empfänger: Universität Ingolstadt

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Charter: J 185
Date: 05.04.1500
AbstractMoritz Vogel, derzeit wohnhaft in Unterhaunstadt (niderhaunstat) [Stadt Ingolstadt], bekundet, dass er von den hochgelehrten Herren, Doktor Peter Burckhart und Meister Peter Brönhofer [Grünhofer?], beide derzeit Kämmerer der Universität Ingolstadt, den der Universität eigenen Hof in Unterhaunstadt, den der Aussteller bereits seit einiger Zeit bewirtschaftet zu Erblehen verliehen bekommen hat. Der Aussteller erklärt, dass er über diese Belehnung eine Urkunde desselben Datums wie der vorliegenden Urkunde erhalten hat und bekundet, dass er seinen Herren gelobt und versprochen hat, künftig ihr treuer Ackerbauer (ir getrew pawlewt haissen) sein zu wollen. Er will künftig Schaden von der Universität abwenden und die ihm anvertrauten Güter ungeschmälert in gutem Zustand erhalten. Als jährliche Gattergült will der Aussteller dem Kasten der Universität ein Scheffel Weizen, drei Scheffel Roggen, ein Scheffel Gerste und drei Scheffel Hafer Ingolstädter Maßes in der Qualität Kaufmannsgut, ferner eine Geldabgabe von zwei Pfund und 17 Pfennigen Ingolstädter Währung, sowie sechs Metzen Vogthafer [Zinshafer für den Vogt] Ingolstädter Währung als Weisgült und Kleindienst reichen. Sollte das Getreide durch Gewitter, Krieg oder Frost (schawr oder kriegslewff oder durch gefrurne) verderben, so sind von der Universität und vom Aussteller jeweils zwei ehrbare Männer auszuwählen, die den entstandenen Schaden bewerten und der Universität eine angemessene Gült benennen, bei der es bleiben soll. Der Aussteller ist, wie andere Hintersassen auch, der Universität jährliche Scharwerksdienste schuldig. Sollte die Universität durch ungehorsames Verhalten des Ausstellers geschädigt werden, so ist dieser Schaden vom Aussteller zu ersetzen. Sollte der Schaden nicht ersetzt werden, hat die Universität ein entsprechendes Pfändungsrecht. Aussteller: Moritz Vogel Empfänger: Die Kammer der Universität Ingolstadt

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Charter: A-II-17
Date: 05.04.1500
AbstractNach der am gleichen Tag erfolgten Verleihung eines universitätseigenen Hofs in Unterhaunstadt („Nidernhaunstat“) an Steffan Banntz durch die Kämmerer der Universität Ingolstadt, Dr. Peter Burckhart und Meister Peter Grunhofer, gelobt Steffan Bantz, alles in gutem Zustand zu erhalten, jährlich eine auf all seinem Besitz liegende, jeweils zur entsprechenden Zeit zu leistende Gattergilt von (in Ingolstädter Maß gerechnet) einem Schaff Weizen, vier Schaff Roggen, einem Schaff Gerste, vier Schaff Hafer, 6 Metzen Vogthafer sowie 1 Pfund 6 Schilling 25 Pfennig Ingolstädter Währung für Wisgilt und Kleindienste zu bezahlen und außerdem Scharwerk zu leisten, wobei die Gilt bei Natur- oder Kriegsschäden durch zwei von beiden Parteien bestellten Gutachtern gemindert werden kann. Aussteller: Bantz, Steffan, zu Niederhaunstadt Empfänger: Universität Ingolstadt

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Charter: J 187
Date: 06.05.1500
AbstractJohannes Geier (Geyer), Pfarrer, Moritz Vogel, Stefan (Steffan) Bantz (Banntz), Leonhard (Lienhart) Bantz (Banntz), Peter Scheickner (Scheigkner), Konrad (Conrat) Fleischmann (Fleischman), Anton (Anthoni) Ziegler, Werner (Wernher) Schadenbeck, Sebastian Mair, Oswald Müllner (Mülner), Hans (Hanns) Rebhähnlein (Rebhänlin), Peter Wackel (Wagkel), Konrad (Conradt) Limbeck (Lymbeck) und Friedrich (Friderich) Frank (Franck), alle aus Unterhaunstadt (Niderhaunstat) [Stadt Ingolstadt] bekunden, dass sie an die hochgelehrten Herren Peter Burckhart, Doktor der Medizin (in der Ertznei doctor), und Peter Grünhofer, Meister der sieben freien Künste (in den siben freyen künsten Maiser), beide derzeit Kämmerer der Universität Ingolstadt, eine jährliche Gattergült über neun Pfund und 45 Pfennige Ingolstädter Währung, wobei acht Schillinge einem Pfund entsprechen, zum Kaufpreis von 262 1/2 rheinischen Gulden verkauft haben. Die Gattergült wird aus einer 16 Tagwerk und ein Mader großen Mähwiese der Aussteller in Unterhaunstadt gereicht, die beim Dorf [Unterhaunstadt] an einem Bach liegt und an einer Seite jenseits eines Grabens an den Ingolstädter Burgfrieden angrenzt und neben dem Ingolstädter Feld an die Burgersäm [Bürgersaum?] stößt, an der anderen Seite neben dem Oberhaunstädter Feld liegt. Die Aussteller bekunden, dass sie die Mähwiese von Ulrich Fragner, Ulrich Wieland (Wielannd), und Margaretha (Margareth) und Magdalena (Magdalen), eheliche Töchter des verstorbenen Peter Wieland (Wielannd), alle vier Bürger und Bürgerinnen zu Ingolstadt, zu Freiem Eigen bekommen haben und darüber eine Urkunde desselben Datums wie die vorliegende Urkunde erhalten haben, die sie nun der Universität ausgehändigt haben. Für das Kaufgut wollen die Aussteller der Universität in allen eventuellen Rechtsstreitigkeiten beistehen. Die Aussteller wollen an die Kammer der Universität künftig jedes Jahr zum Festtag des heiligen Georg [April 23], oder im Zeitraum von acht Tagen davor oder danach, die Gattergült über neun Pfund und 45 Pfennige reichen. Sollte der Universität die Gattergült eines Jahres nicht gereicht werden, so haben deren Amtleute gegenüber den Ausstellern ein entsprechendes Pfändungsrecht. Dieses Pfändungsrecht betrifft alles Hab und Gut der Aussteller mit Außnahme (sonnder) ihre Erbgerechtigkeit. Aussteller: Pfarrer Johannes Geier, Moritz Vogel, Stefan Bantz, Leonhard Bantz, Peter Scheickner, Konrad Fleischmann, Anton Ziegler, Werner Schadenbeck, Sebastian Mair, Oswald Müllner, Hans Rebhähnlein, Peter Wackel, Konrad Limbeck, Friedrich Frank Empfänger: Die Kammer der Universität Ingolstadt

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Edit charter (old editor)
Charter: J 186
Date: 06.05.1500
AbstractUlrich Fragner und Ulrich Wieland (Wielanndt), Bürger zu Ingolstadt, sowie Margaretha (Margreth) und Magdalena, eheliche Töchter des verstorbenen Peter Wieland (Wielanndt) und Bürgerinnen zu Ingolstadt, bekunden, dass sie zusammen zu ewigem Kauf an die Geistlichen Johannes (Johannsen) Geier (Geir), Pfarrer, und an Moritz Vogel, Stefan (Steffan) Bantz, Leonhard (lienhart) Pantzen, Peter Scheickner, Conradt Fleischman, Friderich Franck, Anthoni Ziegler, Bernherd Schadenbeck, Sebastian Mair, Oswald Müller, Hanns Rebanlen, Peter Wägel und Conradt Linbeck, alle aus Unterhaunstadt (Nydernhawnstat) eine 16 Tagwerk große Mähwiese, die an einem Bach bei einem Steg liegt, deren kleinerer Teil im Bereich des Burgfriedens der Stadt Ingolstadt und deren größerer Teil jenseits des Baches liegt, für insgesamt 254 rheinische Gulden verkauft haben. Ulrich Fragner erklärt, dass ihm einst die Hälfte dieser Mähwiese [acht Tagwerk] gehört hat, dem Ulrich Wieland sechs Tagwerk und den beiden Schwestern zusammen zwei Tagwerk, jeweils als Freies Eigen. Demgemäß soll die Nachbarschaft von Unterhaunstadt die 16 Tagwerk große Mähwiese innehaben. Die Aussteller verzichten auf alle Ansprüche an der genannten Wiese. Für die genannte Wiese wollen die Aussteller ihren Käufern in allen Rechtsstreitigkeiten beistehen. Es wird bekundet, dass die Ingolstädter Stadtsteuer (stattstewr) von dem Geschäft nicht berührt werden soll. Aussteller: Ulrich Fragner, Ulrich Wieland, Margaretha Wieland, Magdalena Wieland

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Charter: A-VII-10
Date: 02.06.1500
AbstractAbt Johannes und der Augustinerchorherrenkonvent von St. Zeno in Reichenhall nehmen den Predigerkonvent von Landshut gemäß seines Wunsches in ihre Bruderschaft auf, wobei festgelegt wird, dass im Fall des Todes von einem oder mehreren Landshuter Konventsmitgliedern in Reichenhall gemäß ihrem Stand Totenmessen und –vigilien (mit neun Lektionen) nach Gewohnheit des Reichenhaller Klosters abgehalten, die Namen in den entsprechenden Katalog eingetragen werden und darüber hinaus von einem messelesenden Konventualen eine Messe, von einem weiteren, der die Messe nicht liest, ein Totenamt abgehalten wird. Aussteller: Johannes, Abt von St. Zeno in Reichenhall; Vincentius, Dekan von St. Zeno in Reichenhall; Reichenhall, St. Zeno (Konvent) Empfänger: Cristofferus, Prior des Predigerkonvents in Landshut

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Charter: A-II-18
Date: 09.07.1500
AbstractDie Brüder Wolfganng und Conrat Haug bestätigen, dass ihnen am selben Tag von den Kämmerern der Universität Ingolstadt, Dr. Peter Burckhart und Meister Peter Grunhofer, das Erbrecht für den zuvor an ihren Bruder Jörg verstifteten Hof in Wittenhausen verliehen worden ist, wofür sie neben Scharwerk auch eine Gilt von 8 Säcken Roggen, 8 Säcken Hafer, 1 Sack Gerste, 1 Sack Korn, für Wiesgilt und Kleindienste 7 Schillingpfennig sowie für einen hinzugekauften Acker gemäß Salbuch 2 Pfund 72 Pfennige (alles Ingolstädter Währung) an den Aichacher Universitätskasten zahlen müssen. Aussteller: Haug, Wolfganng, Bruder von Conrat Haug, aus Wittenhausen; Haug, Conrat, Bruder von Wolfganng Haug, aus Wittenhausen Empfänger: Universität Ingolstadt (Burckhart, Dr. Peter, Kämmerer der Universität Ingolstadt; Grunhofer, Meister Peter, Kämmerer der Universität Ingolstadt)

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Charter: J 188
Date: 29.09.1500
AbstractMoritz Vogel aus Unterhaunstadt (Niderhaunstat) [Stadt Ingolstadt] und seine Ehefrau Elisabeth bekunden, dass sie eine jährliche Gült (järlichs und ewigs gelts) über drei rheinische Gulden, die aus ihren Erbrechten an ihrem Hof in Unterhaunstadt zu reichen sind, an die hochgelehrten Herren, Peter Burckhart, Doktor der Medizin (In der Ertzney doctor), und Meister Peter Grünhofer, beide Kämmerer der Universität und Hohen Schule zu Ingolstadt, für insgesamt 60 rheinische Gulden verkauft haben. Die Aussteller erklären, dass sie künftig die Gült über drei Gulden jedes Jahr zum Festtag des heiligen Michael [September 29], oder im Zeitraum von acht Tagen davor oder danach, reichen wollen. Sollten die Aussteller dies nicht leisten, so haben die Amtleute der Universität ein entsprechendes Pfändungsrecht an deren Erbrechten und Besitzungen, wie es ein jeder Herr bei entgangenem Zins und entgangener Gattergült handhaben kann. Die Aussteller bekunden, dass sie hinsichtlich des Kaufgutes den Käufern in allen eventuellen Rechtsstreitigkeiten beistehen wollen. Es besteht für die Aussteller ein Wiederkaufsrecht (widerlosung), auch in Teilen von einem, zwei oder drei Gulden (die genanten drey guldin gelts oder ain guldin allain zwen oder die drey). Ein Wiederkauf ist ein Vierteljahr vorher anzukündigen. Der Wiederkauf fände dann zum Festtag des heiligen Michael statt, wobei für eine Gült von einem Gulden jeweils 20 rheinische Gulden als Wiederkaufpreis zu bezahlen sind. Aussteller: Moritz und Elisabeth Vogel Empfänger: Die Kammer der Universität Ingolstadt

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Charter: A-II-20
Date: 29.09.1500
AbstractSteffan und Elisabeth Banntz verkaufen eine auf der Erbpacht („Gunst“) und den Gerechtigkeiten ihres Hofs und Guts in Unterhaunstadt („Niderhaunstat“) liegende, jährlich im Zeitraum von acht Tagen vor und nach St. Michael zahlbare Gattergilt von 1 rheinischen Gulden für 20 rheinische Gulden an die Kämmerer der Universität Ingolstadt, Dr. Peter Burckhart und Meister Peter Grunhofer, wobei ihr gesamter Besitz als Sicherheit dient und sie sowie ihre Nachkommen die Gilt mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten jährlich zum Zahltermin der Gilt wieder ablösen können. Aussteller: Banntz, Steffan und Elisabeth, zu Niederhaunstadt Empfänger: Universität Ingolstadt (Burckhart, Peter, Doktor, Kämmerer der Universität Ingolstadt; Grunhofer, Meister Peter, Kämmerer der Universität Ingolstadt)

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Charter: A-II-19
Date: 29.09.1500
AbstractLienhart und Anna Pantz verkaufen an die Kämmerer der Universität, Peter Burckhart, Doktor der Arznei, und Meister Peter Grunhofer, um 100 rheinische Gulden eine auf der Erbpacht („Gunst“) und den Gerechtigkeiten ihres Hofs und Guts in Unterhaunstadt („Nidernhaunstat“) liegende, mit ihrem gesamten Besitz abgesicherte Gattergilt von 5 rheinischen Gulden, zahlbar jährlich im Zeitraum von acht Tagen vor oder nach St. Michael, wobei sie oder ihre Nachkommen die Gattergilt ganz oder zu Teilen mit 20 rheinischen Gulden für jeweils einen Gulden der Gilt mit dreimonatiger Vorankündigung zum Zahltag ablösen können. Aussteller: Pantz, Lienhart und Anna, zu Niederhaunstadt Empfänger: Universität Ingolstadt (Burckhart, Peter, Doktor der Arznei, Kämmerer der Universität Ingolstadt; Grunhofer, Meister Peter, Kämmerer der Universität Ingolstadt)

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Charter: J 191
Date: 01.03.1501
AbstractPaul (Pauls) Müllentaler aus Bergheim (Berckheim) [Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] im Gericht Neuburg [an der Donau] bekundet, dass die hochgelehrten Herren, Doktor Peter Burckhart und Meister Peter Grönhofer, derzeit Kämmerer der Universität Ingolstadt, ihm den Hof der Universität zu Bergheim, den einst Andreas (Andre) Diepolt genannt Götz innehatte, mit allem Zubehör zu Erblehen und mit Baurecht verliehen haben, worüber es eine Urkunde desselben Datums wie der vorliegenden Urkunde gibt. Der Aussteller erklärt, dass er künftig ein treuer Ackerbauer (getrew pawlewt) sein will, der Universität nützlich sein will, Schaden von ihr abhalten und den ihm anvertrauten Hof in gutem Zustand erhalten will. Der Aussteller will jedes Jahr als ewige Gült eine Abgabe über 1 1/2 Viertel Getreide (traitin), 1 1/2 Scheffel Roggen und drei Scheffel minus drei Metzen Hafer, jeweils Ingolstädter Maßes, sowie als Weisgült und Kleindienst ein Pfund [Pfennige], drei Schilling [Pfennige] und 14 Pfennige Ingolstädter Währung an den Kasten der Universität zu Ingolstadt reichen. Dabei werden acht Schillinge für ein Pfund, sowie 30 Pfennige für einen Schilling gerechnet. Von diesem Lehen unberührt soll alles bleiben, was einst von dem genannten Hof nach Eichstätt (aystet), an die Kapelle St. Jakob (zw Sant Jacobs Capellen) [?], abgeführt wurde. Der Aussteller erklärt, dass er die geschuldeten Scharwerksdienste leisten will. Sollte die Universität aus Verschulden des Ausstellers Schaden nehmen, so will dieser allen entstandenen Schaden ersetzen. Für den Schadensersatzfall haben die Gläubiger auch ein entsprechendes Pfändungsrecht. Sollte der Hof durch Tod, Kauf, Tausch, Übergabe oder Heirat den Besitzer wechseln, so ist er in jedem Fall von der Universität zu Lehen zu nehmen. Als Handlohn (handtlon) sind dann insgesamt acht rheinische Gulden an die Universität zu zahlen, vier Gulden für das Antreten des Besitzes (auffzeucht) und vier Gulden für das Aufgeben des Besitzes (abzeucht). Im Todesfall sind die acht rheinischen Gulden von den neuen Lehnsnehmern zu bezahlen. Aussteller: Paul Müllentaler Empfänger: Die Kammer der Universität Ingolstadt

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Charter: J 189
Date: 01.03.1501
AbstractPeter (Petrus) Buckhart, Doktor der Medizin (In der Ertzney doctor), und Peter (Petrus) Grönhofer [Grünhofer], Meister der sieben freien Künste, bekunden als derzeitige Kämmerer der Universität Ingolstadt, dass sie an Kaspar Tegerbeck aus Neukirchen (newkirchen) [Gde. Thierhaupten, Lkr. Augsburg], den der Universität gehörenden Hof in Neukirchen, den vormals Leonhard (lenhart) Tegerbeck innehatte, zu Erblehen verliehen haben. Als Gült sollen die neuen Lehnsnehmer der Universität an deren Kasten zu Aichach [Lkr. Aichach-Friedberg] jährlich acht Säcke Roggen, acht Säcke Hafer, jeweils Rainer [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries] Maßes, sowie als Weisgült und für Kleindienst sieben Schilling und 22 Pfennige Ingolstädter Währung, zu jeweils 30 Pfennigen pro Schilling, reichen. Die Aussteller erklären, dass die Lehnsnehmer den anvertrauten Hof in gutem Zustand erhalten sollen und die damit verbundenen Scharwerksdienste leisten. Die Lehnsnehmer dürfen die Erbrechte an dem Hof weiterveräußern, jedoch nur mit Wissen und Willen der Kämmerer und nachdem sie dies zuerst der Universität angeboten haben. In jedem Fall ist der Hof stets von der Universität zu Lehen zu nehmen und der entsprechende Betrag für Handlohn (hanndtlon) oder Auffahrt (auffart) zu bezahlen. Aussteller: Peter Burckhart und Peter Grünhofer Empfänger: Kaspar Tegerbeck aus Neukirchen bei Thierhaupten

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Charter: J 190
Date: 01.03.1501
AbstractKaspar (Caspar) Tegerbeck aus Neukirchen (newkirchen) [Gde. Thierhaupten, Lkr. Augsburg] bekundet, dass die hochgelehrten Herren, Doktor Peter Burckhart und Meister Peter Grönhofer [Grünhofer], beide Kämmerer der Universität Ingolstadt, ihm den Hof der Universität, den einst sein Vater Leonhard (Lenhart) Tegerbeck innehatte, mit allem Zubehör zu Erblehen verliehen haben, worüber es eine Urkunde desselben Tages wie die vorliegende Urkunde gibt. Der Aussteller bekundet, dass er seinen Lehnsherrn gelobt hat, dass er künftig ihr treuer Ackerbauer (getrew pawlewt) sein will, der Universität nützlich sein will und Schaden von dieser abhalten will. Der Aussteller will den ihm anvertrauten Hof in gutem Zustand erhalten und als jährliche Gült eine Abgabe von acht Säcken Roggen und acht Säcken Hafer Rainer [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries] Maßes, sowie als Weisgült und Kleindienst eine Geldabgabe von sieben Schilling und 22 Pfennigen Ingolstädter Währung, jeweils 30 Pfennige für einen Schilling gerechnet, an den universitären Kasten zu Aichach abführen. Ferner will der Aussteller die entsprechenden Scharwerksdienste leisten. Sollte der Hof durch Tod, Kauf, Tausch oder Heirat in andere Hände gelangen, so ist er stets von der Universität zu Lehen zu empfangen. Ein entsprechender Handlohn (hanndtlon) oder Lehengeld (lehengelt) wäre dann an die Universität zu zahlen. Sollte die Universität durch Verschulden des Ausstellers zu Schaden kommen, so will der Aussteller der Universität allen entstandenen Schaden ersetzen. Für einen solchen Fall hat die Universität auch ein entsprechendes Pfändungsrecht. Aussteller: Kaspar Tegerbeck Empfänger: Die Kammer der Universität Ingolstadt

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Charter: J 192
Date: 07.02.1502
AbstractKaspar (Capar) Fischer (Vischer) aus Moos (mos) [Gde. Burgheim, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] bei Burgheim (Burckheim) im Gericht Neuburg [an der Donau] und seine Ehefrau Margaretha bekunden, dass sie aus einer Notsituation heraus den hochgelehrten Herren Peter Burckhart, Doktor der Medizin (In der Ertznei doctor), und Meister Peter Grünhofer (Grünhoffer), beide derzeit Kämmerer der Universität Ingolstadt, eine jährliche Gült über drei rheinische Gulden in Landeswährung, welche aus den unten genannten Besitzungen zu reichen ist, verkauft haben: aus der Behausung, dem Stadel und dem Garten zu Moos, die nahe dem Anwesen des Konrad (Conntz) Fischer (vischer) liegen, sowie aus einem sechs Tagwerk großen Baindt (baindt) [?] und einer zwei Mäder großen Mähwiese, sowie einem darin gelegenen zwei Juchert großen Acker; Ferner aus anderen Baindt [?], die an ein Baindt [?] eines gewissen Müllner angrenzen und die aus einer fünf Tagwerk und zwei Mäder großen Mähwiese und einem Acker von einem halben Juchert bestehen; Ferner aus einem 1 1/2 Tagwerk großen Anteil am Carpsee [?] sowie aus einem 1 1/2 Tagwerk großen Grundstück im Schagken [Schackenstraße?], welche an die Gemeinde (gemaind) angrenzen und ein Mäder groß sind. In den genannten drei rheinischen Gulden beinhaltet sind bereits die Scharwerksdienste mit sieben Schilling Pfennigen berücksichtig, die ein Pfund und 48 Pfennigen gelten, und worin auch Besitzungen, die in Richtung der Kirche von Straß [Gde. Burgheim, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] liegen und die vier Schilling Pfennige abführen, berücksichtigt sind. Für die Abgaben aus all diesen Besitzungen haben die Käufer den Ausstellern einen Betrag von 75 rheinische Gulden bezahlt. Die Aussteller erklären, dass sie vom nächsten Festtag des heiligen Martin [November 11], oder im Zeitraum von 14 Tagen davor oder danach, an, zusammen mit der genannten alten Gült, eine Gült von drei rheinischen Gulden zu Ingolstadt bezahlen wollen. Sollten die Aussteller diese Abgabe nicht entsprechend leisten, haben die Gläubiger ein entsprechendes Pfändungsrecht. Sollten die Käufer hinsichtlich der genannten Güter in Rechtsstreitigkeiten geraten, so wollen ihnen die Aussteller hierbei beistehen. Die Aussteller erklären, dass sie die ihnen anvertrauten Güter in gutem Zustand halten wollen. Aussteller: Kaspar und Margaretha Fischer Empfänger: Die Kammer der Universität Ingolstadt

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Charter: A-II-22
Date: 09.02.1502
AbstractGëorg und Elspet Hërtl verkaufen eine auf 4 Tagwerk ihrer Point, der sogenannten Hërtlspoint, die beim Haus von Hanns Mader und beim Stieranger des Contz Vischer situiert ist, insgesamt 6 Tagwerk umfasst, zweimal gemäht werden kann und wovon der Zehnt nach Straß abgeführt werden muss, liegende ewige Gilt von jährlich 1 ½ rheinischen Gulden (wobei 1 Gulden 7 Schilling Pfennigen entspricht), die 14 Tage vor und nach St. Martin in Ingolstadt zu zahlen ist, gegen 37 ½ („achtthalben unddreissigk“) rheinische Gulden an die Kämmerer der Universität Ingolstadt, Peter Burrkhart, Doktor der Arznei, und Meister Peter Grünhofer. Aussteller: Hërtl, Gëorg, zu Moos bei Burgheim; Hërtl, Elspet, Frau des Gëorg Hërtl, aus Moos bei Burgheim Empfänger: Universität Ingolstadt (Burrkhart, Peter, Doktor der Arznei, Kämmerer der Universität Ingolstadt; Grünhofer, Meister Peter, Kämmerer der Universität Ingolstadt)

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Charter: A-II-23
Date: 03.04.1502
AbstractConradt Haug verkauft den Kämmerern der Universität Ingolstadt, Dr. Peter Burckhart und Meister Peter Grunhofer, für 20 rheinische Gulden eine auf seinem Haus, Hof und Garten in Wittenhausen (mit Ausnahme von 29 Pfennig an die Universität Ingolstadt und 2 Metzen Hanfkörner an die Kirche St. Niklas) liegende Gilt von 1 rheinischen Gulden, die 14 Tage vor oder nach dem St. Gallus-Tag beim Aichacher Universitätskasten zu bezahlen ist, die aber auch zum selben Termin für 20 rheinische Gulden abgelöst werden kann, wenn dies drei Monate im Voraus angekündigt wurde. Aussteller: Haug, Conradt, aus Wittenhausen Empfänger: Universität Ingolstadt (Burckhart, Dr. Peter, Kämmerer der Universität Ingolstadt; Grunhofer, Meister Peter, Kämmerer der Universität Ingolstadt)

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Charter: A-II-21
Date: 10.01.1503
AbstractGerman und Anna Reysner verkaufen der Universität Ingolstadt bzw. deren Kämmerern Peter Purckhart, Doktor der Arznei, und Meister Peter Gruenhofer, eine mit ihrem, bereits durch eine Gilt von jährlich 1 Pfund Pfennigen für die Frühmesse in Kübach belasteten Besitz (Haus, Hofreit, Stadel und Garten) in Kühbach, gelegen am Marktplatz neben dem Rathaus, zwischen den Anwesen von Hanns Schuester und Michel Widlspeck, wobei der Garten an das Haus von Hanns Prucklacher stößt und die Wismat, genannt die Schmuckerin, am Mangelsdorfer Feld neben dem Grund von Jorig Zot situiert ist, abgesicherte Gattergilt von jährlich 14 Tage vor oder nach St. Gallus zu zahlenden 1 Pfund Landshuter Pfennigen für 20 Pfund Pfennige mit dem Zugeständnis, dass die Gilt mit einer Vorankündigung von 3 Monaten entweder ganz für 20 Pfund Pfennige oder auf zwei Mal zu 10 Pfund Pfennigen zum Zinstag abgelöst werden kann. Aussteller: Reysner, German, Bürger zu Kühbach; Reysner, Anna, Frau des German Reysner, aus Kühbach Empfänger: Universität Ingolstadt (Purckhart, Peter, Doktor der Arznei, Kämmerer der Universität Ingolstadt; Gruenhofer, Meister Peter, Kämmerer der Universität Ingolstadt)

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