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FondUrkunden
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Charter: A-II-64
Date: 07.06.1549
AbstractLienhart und Ursula Probst aus Ingolstadt verkaufen ihr Eckhaus, das neben Hans Herl und beim Threnckh-Tor situiert ist und auf dem eine jährliche Gilt von 1 rheinischen Gulden an Dr. Peirl und eine weitere von jährlich ½ rheinischen Gulden an das „Reichenalmuesen“ liegen, für 23 rheinische Gulden an Heromimus und Margaretha Körer aus Ingolstadt. Aussteller: Probst, Lienhart, Fischer und Bürger zu Ingolstadt; Probst, Ursula, Frau des Lienhart Probst, aus Ingolstadt Empfänger: Körer, Heromimus, Bürger zu Ingolstadt; Körer, Margaretha, Frau des Heronimus Körer, aus Ingolstadt

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Charter: A-VI-43
Date: 23.05.1550
AbstractMargretha Federl verkauft Khatherina und Jörg Scheyrer für 1045 Rheinische Gulden (von welchen ihre Schulden zu 330 Gulden abgezogen wurden) und 7 Taler „zu Leykhauff“ (= Geld für ein Getränk beim Abschluss eines Handels als Zeichen des Einverständnisses) den Sedlhof, ein kleines Gut und ihre Hofmark zu Rockolding mit aller Zugehör, welche sie von ihrem Vater Caspar Pösstnagkher geerbt hat. Ausgenommen hiervon sind die Sandizell’schen Lehen, über die und die darauf ruhenden Schulden zu 330 Gulden sie Jörg Scheyrer einen gesonderten Lehenbrief ausgestellt hat. Aussteller: Federl, Margretha, Frau des Veit Federl zu Vohburg, Witwe des Jörg Ruesch zu Rockolding Empfänger: Scheyrer, Khatherina und Jörg, Wirt zu Ilmendorf

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Charter: A-III-11
Date: 30.09.1553
AbstractDie Stadt Wemding verpflichtet sich, für das Erbrecht von zwei zur dortigen Pfarrei gehörigen Gütern, das zuvor Georg Dietrich Ulman und Thoman Widenman gegen jeweils jährlich 20 bis 24 Gulden innehatten, die es nun gemeinsam, um der Zinszahlung von jährlich insgesamt 40 Gulden zu entgehen, mit einer Zahlung von 800 rheinischen Gulden und mit der Genehmigung der Patronatsherren, des Eichstätter Fürstbischofs, Eberharts II. von Hirnheim, und des Herzogs Albrecht V. von Ober- und Niederbayern, Pfalzgraf bei Rhein, sowie der Universität Ingolstadt, der die Pfarrei inkorporiert ist, an die Stadt Wemding weitergegeben haben, jährlich etwa an St. Michael in Ingolstadt 40 Gulden Zins zu zahlen, wofür die Stadt mit ihrem ganzen Besitz bürgt. Aussteller: Wemding, Bürgermeister und Rat der Stadt Empfänger: Universität Ingolstadt

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Charter: A-II-65
Date: 16.12.1553
AbstractKristoff und Anna Obermayr verkaufen für 20 rheinische Gulden einen „Tayll“ im Sunderholz, der auf die Wiese des Holzpaurn aus Mindelstätten stößt, neben dem Acker des Krapfners aus Hindorf liegt und für den jährlich 1 Schilling und 10 Pfennig Gilt an den Kasten in Altmannstein gezahlt werden muss, einen Acker mit 6 Bifang neben dem Krapner im Sunderholz und einen Acker mit 16 Bifang unter dem Hochrain neben dem Hofacker an Jörg und Älspet Schuster aus Hindorf. Aussteller: Obermayr, Kristoff und Anna zu Hindorf Empfänger: Schuster, Jörg, aus Hindorf; Schuster, Älspet, Frau des Jörg Schauster, aus Hindorf

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Charter: J 223
Date: 04.02.1555
AbstractAlbrecht Euring (Eürinng), Bürger zu Ingolstadt, und seine Ehefrau Barbara bekunden, dass sie an Georg (Jörig) Gryen, Bürger zu Neuburg [an der Donau], und dessen Ehefrau Ursula ihr Erbrecht, das sie bisher an dem Hof in Gerolfing [Stadt Ingolstadt], der der Murr Hof genannt wird, innehatten und welchen Hof sie einst [1549] gekauft haben, mit allem Zubehör und Grund und Boden, welches alles als Eigentum der berühmten Universität (löblichnn und hochperüembten gemainer Universitet) Ingolstadt gehört, und wovon als jährliche Gült 4 1/2 Scheffel Weizen, sechs Scheffel Hafer abzüglich sechs Metzen, sowie als Geldabgabe sechs rheinische Gulden, drei Schillinge und drei Pfennige zu geben sind. Darüber hinaus sind aus dem genannten Hof an den fürstlichen Kasten zu Ingolstadt zwei Metzen Weizen und ein Gulden, fünf Schillinge und acht Pfennige abzuführen. Die Aussteller erklären, dass sie den Kaufpreis von 1400 rheinischen Gulden bar bezahlt bekommen haben. Die Rechte der Grundherren und des Landesfürsten sollen von dem Kaufgeschäft unberührt bleiben. Ferner haben die Aussteller alle das Kaufgut betreffenden Urkunden ihren Geschäftspartnern übergeben und verzichten auf alle Ansprüche an den verkauften Gütern. Sollten die Käufer an dem Kaufobjekt rechtlich angegriffen werden, so wollen die Aussteller ihnen hierbei beistehen. Die Aussteller erklären, dass sie den Vertrag halten wollen. Aussteller: Albrecht und Barbara Euring Empfänger: Universität Ingolstadt

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Charter: A-VI-44
Date: 02.10.1555
AbstractLinhart Vogl verkauft Elisabeth und Andre Schneyder für 30 Gulden und 1 Taler „leykhauf“ (= Geld für ein Getränk beim Abschluss eines Handels als Zeichen des Einverständnisses), welche er bereits erhalten hat, seine Hofstatt mit Garten, gelegen zwischen dem „heyling“ Hof und dem Osterfeld, angrenzend an und mit der Auffahrt auf die „Eeling“ und angrenzend an Linhart Vogls Scheune. Aussteller: Vogl, Linhart, von Rockolding Empfänger: Schneyder, Elisabeth und Andre, zu Vohburg

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Charter: A-VI-45
Date: 26.10.1555
AbstractJörg Stheurer übergibt Leonhard Vorster auf Lebenszeit seinen Hof zu Rockolding mit aller Zugehör und erhält dafür von diesem jährlich an St. Michael (+/– 14 Tage) eine Gattergilt von 1 ½ Schäffel Korn, 1 ¼ Schäffel Gerste, 1 Schäffel Hafer (alle nach Geisenfelder Maß), 7 Gulden „wisgült“, 12 Pfennig Stiftgeld, 8 Hühner, 6 Gänse und 100 Eier mit der Maßgabe, daß der Hof mit der Zugehör nach dem Tod des Leonhard Vorster oder beim Schuldigbleiben der vereinbarten Gilt oder bei sonstigem Bruch des Leibgedingbriefs an Jörg Stheurer oder seine Erben zurückgegeben wird. Aussteller: Stheurer, Jörg, zu Rockolding Empfänger: Vorster, Leonhard

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Charter: A-VI-46
Date: 26.10.1555
AbstractJörg Stheurer übergibt Wolf, Margret und Margret Allinger auf Lebenszeit den Sedlhof zu Rockolding mit aller Zugehör und erhält dafür von diesen jährlich an St. Michael (+/– 14 Tage) eine Gattergilt von 2 Schäffel Korn, 1 Schäffel Gerste, 2 Schäffel Hafer (alle nach Geisenfelder Maß), 8 Pfund Pfennige „wisgult“, 12 Pfennige Stiftgeld, 8 Hühner, 6 Gänse und 100 Eier, 1 Weihnachtssemmel oder 28 Pfennige und „wans obs gerät fünf Geisenfelder Metzen“; außerdem sollen sie die Zinsverpflichtungen von 5 Pfennigen nach Münchsmünster und 8 Pfennigen an St. Martin übernehmen und den Baumgarten mit Baumgerät erhalten. Alles das mit der Maßgabe, daß der Hof mit Zugehör nach dem Tod von Wolf, Margret und Margret Allinger oder beim Schuldigbleiben der vereinbarten Gilt oder bei sonstigem Bruch des Leibgedingbriefs an Jörg Stheurer oder seine Erben zurückgegeben wird. Aussteller: Stheurer, Jorg, zu Rockolding Empfänger: Allinger, Wolf und Margret, deren beider Tochter Margret Allinger

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Charter: A-II-66
Date: 25.09.1557
AbstractMagister Wolfganng Zettl und Magister Hieronimuß Ziegler, beide Ordinarien der Universität Ingolstadt, verkaufen als Vormünder für die Kinder des Magisters Voyt Amberpach, Georg, Eisebius, Cristof, Moritz und Margarethe, deren ererbtes Anwesen, das zwischen dem von Thoman Kelschloß und Margaretha Regitzer sowie vor dem Garten des Matheus Gannß liegt, für 470 Gulden an Anna Hunnger, Witwe des ehemaligen Kanzlers von Freising und Doktors der Rechte, Wolfganng Hunnger. Aussteller: Zettl, Wolfganng; Ziegler, Hieronimuß

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Charter: A-VI-48
Date: 05.04.1558
AbstractMargaretha Reygitzer verkauft Anna Hunger für 195 Rheinische Gulden ihre Behausung mit Hof in Ingolstadt, gelegen neben der Behausung von Wolf Has, welche mit einer jährlichen Gilt von 1 Gulden für Michael Thöml belastet ist. Aussteller: Reygitzer, Margaretha, Witwe zu Ingolstadt Empfänger: Hunger, Anna, Witwe des Wolfgang Hunger, Doktor beider Rechte

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Charter: A-VI-47
Date: 25.02.1560
AbstractMichael Pirckhner, Bürger zu Landshut und wohnhaft am Rennweg, und seine Frau Barbara verkaufen gegen eine ungenannte Summe ihre Schweige am Rennweg im Landshuter Burgfrieden, die sogenannte Pirckhner-Schweige, die neben dem Grund von Balthasar Haselauer, dem Mühlbach und den Ängern der Erben des Augustin Miller liegt und mit einer nicht näher bezeichneten Gilt von jährlich 2 Pfund Pfennigen und dem Zehnt belastet ist, an den Müller auf der Khletzlmühle und Bürger zu Landshut, Georg Schellnkhinig, und seine Frau Catharina, wobei festgelegt wird, dass ein Anger, der neben den Gründen von Balthasar Haselauer und Hanns Pürckhner sowie an den Ängern der Erben des Augustin Miller liegt und früher zur Pürckhner Schweige gehört hat, im Besitz von Michael und Barbara Pirckhner und ihrer Nachkommen verbleibt, Georg und Cathararina Schellnkhinig und ihre Nachkommen jedoch das Recht haben, darüber zu gehen. Aussteller: Pirckhner, Michael, Bürger zu Landshut, wohnhaft am Rennweg; Pirckhner, Barbara, Frau des Michael Pirckhner, aus Landshut Empfänger: Schellnkhinig, Georg, Müller auf der Khletzlmühle am Rennweg, Bürger zu Landshut; Schellnkhinig, Catharina, Frau des Georg Schellnkhinig, aus Landshut

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Charter: A-VI-49
Date: 27.05.1560
AbstractAnna Reinhart, Appolonia Öttlinger und Magdalena Backenreutter sowie Martin Euring und Christopf Scheupfler als Vormünder für Franz Jacob Lanng, Hanns Jacob Lanng und Anna Lanng verkaufen Magdalena und Hilarius Peysser; für 73 Rheinische Gulden ihren Acker von 82 Pifang, gelegen im Oberfeldt bei Peyssers Hof und angrenzend an 2 Seiten an die Äcker Peyssers auf der Siechenwiese. Aussteller: Reinhart, Anna; Öttlinger, Appolonia; Backenreutter, Magdalena; Euring, Martin; Scheupfler, Christopf Empfänger: Peysser, Magdalena und Hilarius, Bürger und Mitglied des Inneren Rats zu Ingolstadt

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Charter: J 224
Date: 09.09.1561
AbstractGeorg Gadner, Doktor beider Rechte und derzeitiger fürstlich-württembergischer Rat, bekundet, dass er nach Brauch der Stadt Landshut an Georg Closnperger [Klosenberger], Pfleger zu Gern [Gde. Mengkofen, Lkr. Dingolfing-Landau?], und dessen Ehefrau Barbara alle nachfolgend genannten Güter, die er bisher im Fürstentum Bayern innehatte, verkauft hat. Erstens seine eigene vordere und hintere Behausung und Hofstatt, die in Landshut in der Kirchstraße zwischen den Häusern des von Perliching [?], des Hans Heinseisen und eines gewissen Casstenbeierter liegen; Ferner ein drei Tagwerk großes Anwesen von Mähwiesen, das innerhalb des Burgfriedens von Landshut und jenseits des Aicha [?] liegt und das die Wennger Wiese genannt wird, welche im oberen Bereich an eine Mähwiese des Georg Schmitter angrenzt und zwischen Mähwiesen des Blasius Breu (preu) aus Staudach [Gde. Aham, Lkr. Landshut] und Mähwiesen des Spitals liegt; Ferner einen Zehnt zu Essenbach [Lkr. Landshut] (Essenpach) im Landgericht Rotnburg [Rottenburg an der Laaber, Lkr. Landshut], der aus dem Keslhof, einer Viertelhufe und Äckern zu reichen ist, wie es ein kleines besiegeltes Salbuch ausweist; Ferner das Erbrecht auf dem Ästenhof [?], der einst zwei Hufen groß war und der im Landgericht Dingolfing liegt, wobei der Hof als Eigentum dem Kapitel des Domstifts Regensburg gehört, an welches aus dem Hof zwölf Schilling Pfennige, zwei Metzen Hafer und zwei Hühner als Grundgült abzuführen sind; Auch das aus demselben Hof an den Landesfürsten Herzog Albrecht [V.] von Bayern abzuführende Pirgellt [Biergeld], das einmal im Zeitraum von 18 Jahren an den herzoglichen Kasten in Teisbach [Stadt Dingolfing, Lkr. Dingolfing-Landau] gezahlt wird, soll von der vorliegenden Urkunde unberührt bleiben; Ferner Güter zu Peunten [Painten, Gde. Reisbach, Lkr. Dingolfing-Landau], die von seinen Vorfahren (vorelltern) gekauft und dem genannten Hof angefügt wurden; Ferner einen eigenen Zehnt, den der Aussteller von mehreren Schwaigern [?] in der Sassair [Sossau, Stadt Dingolfing?], mehreren eigenen Äcker, sowie aus zwei Höfen und einer Hufe zu Oberdingolfing (Obern Dinglfing) und zu Einöd (Ain Ed) [Stadt Dingolfing] einnimmt; Ferner einen Weinzehnt, der von der Schwartzndorfferin [?] zu Straubingen [Straubing], von dem Hagen und von Weingärten der Hafnerin zu Dingolfing gereicht wird, welche in der Nähe der Stadt Dingolfing liegen und deretwegen der Aussteller den Käufern einst einen Kaufbrief die Erb- und Baurechte sowie die Güter und Zehnten betreffend hat ausstellen lassen; Ferner eine Gült über ein Pfund Pfennige aus der Behausung und Hofstatt des Spitalmeisters Georg Aichenauer in der Altstadt zu Landshut, welche zwischen den Häusern des Andreas Parthueber und des Hans Platnperger liegen, die jährlich an Michaeli [September 29] gereicht wird; Ferner eine jährliche Gült über 80 Pfennige, die ebenfalls an Michaeli gereicht wird und die aus den Erbrechten des Veit Suttmair an dessen Haus und Garten anfällt, wobei dessen Besitzungen an das Haus des Wolfgang Wagner angrenzen, welche der Aussteller einst von seiner Geschweyen [Verwandten] Walburga (Balburgen) Beham zu Achdorf [Stadt Landshut] bei Landshut gekauft hat; Ferner eine Gült über 60 Pfennige, die jährlich an Michaeli von einem Haus, einer Hofstatt und einem Garten der Söln [?] zu Schmätzhausen [Schmatzhausen, Gde. Hohentann, Lkr. Landshut] gereicht wird und die der Aussteller einst von Wilhelm Behaim, einem fürstlich-württembergischen Rentkammerschreiber in Stuttgart, gekauft hat; Ferner die diesjährige Nutzung des bereits genannten Hauses, des Ästnhofs, der Peunten [?] und die beiden Zehnten sowie den Weinzehnt; Die Behausungen mit allem Zubehör, das der Aussteller in Landshut innehatte; Mit Ausnahme des Erbrechts und des Biergelds gehörten dem Aussteller alle Güter zu freiem Eigen; Für dies alles haben die Käufer Georg und Barbara Klosenberger dem Aussteller eine namhafte Summe Geldes bar bezahlt. Der Aussteller erklärt, dass er auf alle Ansprüche an den verkauften Behausungen, Mähwiesen, Erbrechten, Gülten und Zehnten verzichtet. Der Kauf kam in Übereinstimmung mit allen entsprechenden Urkunden und Salbucheinträgen zustande. Der Aussteller erklärt, dass er für die veräußerten Stücke den Käufern rechtlich beistehen will. Aussteller: Georg Gadner Empfänger: Georg und Barbara Klosenberger

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Charter: A-VI-50
Date: 15.11.1561
AbstractNach einem Streit zwischen dem Pfarrer von Altdorf, Leonhardus Freinsprung, und dem ehemaligen (ungenannten) Pfleger des Heilig-Geist-Spitals auf der einen Seite und Hanns Purgkhner auf der anderen Seite wegen des großen und kleinen Zehnts der Purgkhner Schweige, der laut vorliegender Urkunden zu 1 Drittel dem Altdorfer Pfarrer und zu 2 Dritteln dem Heilig-Geist-Spital zusteht, wird mit Billigung des Inneren und Äußeren Rats in Landshut beschlossen, dass hinsichtlich des großen Zehnts erstens aus der Point, die neben dem Stadl am Bach liegt und auf der Purckhner anbauen darf, was er will, jährlich 25 Pfennige Gartengeld abgegeben werden müssen und der Zehnt nur dann gezahlt werden soll, wenn darauf Getreide angebaut wird, zweitens aus der Point am Garten und aus anderen Pointen sowie Neurodungen der Getreidezehnt abzugeben ist, falls dort jedoch anderen Feldfrüchte angebaut werden, davon der 20. Bifang als Zehnt gezahlt werden muss, der Haferanbau aber frei ist. Aussteller: Freinsprung, Leonhardus, Pfarrer zu Altdorf; Asch, Leonhard von, Bürgermeister zu Landshut; Pollner, Sebastian, Innerer Rat, Bürger zu Landshut, Pfleger des Heilig-Geist-Spitals in Landshut Empfänger: Purckhner, Hanns, auf der Purckhner Schweige;

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Charter: J 250
Date: 18.03.1562
AbstractGeorg Auer zu Buelach [Pullach, Stadt Kolbermoor, Lkr. Rosenheim] und Odlizhausen [Odelzhausen, Lkr. Dachau], derzeit Pfleger in Mainburg [Lkr. Kelheim], bekundet von Gerichts- und Amtswegen, dass es zwischen Veit Scheuerer, Wirt in Ilmendorf [Gde. Geisenfeld, Lkr. Pfaffenhofen an der Ilm] als Kläger einerseits, und der bäuerlichen Dorfgemeinschaft (Nachverschafft) von Aiglsbach [Lkr. Kelheim] als Angeklagten andererseits wegen einer Dechlnutzung [Schweinemast im Eichen- und Buchenwald] zu Streit gekommen war. Es wird erklärt, dass die Dorfgemeinschaft von Aiglsbach meinte, dass ihr die Nutzungsrechte an der Schweinemast in dem Wald zustehen, der das Niedere Holz (Nider holz) genannt wird und dem Scheuerer als Eigen gehört; Es wird ferner erklärt, dass die Streitparteien vor dem Aussteller erschienen sind und unter Verwendung von Beweisartikeln (weisarticl) und Fragartikeln (fragstuckh), sowie von Zeugen prozessiert haben; Daraufhin hat der Aussteller entschieden, dass die Dorfgemeinde zwar nie dem Scheuerer das Eigentum an seinem Waldstück in Abrede gestellt hat, dass sie aber dennoch nicht ohne die Erlaubnis des Scheuerer befugt ist, die Schweinemast zu nutzen; Es wird festgehalten, dass die Dorfgemeinde künftig die Dechlnutzung im Waldstück des Scheuerer nicht mehr vornehmen darf, außer an jenen Stellen, für die sie eine Erlaubnis des Scheuerer hat; Alle bisher entstandenen Prozesskosten (expenns) sollen hiermit kompensiert und aufgehoben sein; Der Aussteller erklärt, dass er diese Gerichtsurkunde auf Bitten des Scheuerer angefertigt hat. Aussteller: Georg Auer zu Pullach und Odelzhausen

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Charter: J 225
Date: 18.08.1562
AbstractGeorg von Haslang zu Haslanngkhreut [Haslangkreit, Gde. Kühbach, Lkr. Aichach-Friedberg], Landrichter des kaiserlichen Landgerichts der Grafschaft Hirschberg (Hyrsperg) und derzeit fürstlich-bayerischer Rat und Statthalter zu Ingolstadt, bekundet, dass Jobst Muffl aus Tolling [Ober- und Unterdolling, Lkr. Eichstätt], derzeit Landrichter zu Vohburg, den Andreas Burger aus Pleuling [Pleiling, Gde. Vohburg a.d. Donau, Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm] wegen ausstehender Vogtei- und Scharwerksdienste (vogteyen unnd Schafberch), die der Burger für zwei Güter schuldig sein soll, vor ihm [Georg von Haslang] und einer löblichen Ritterschaft angeklagt hat. Nachdem der Angeklagte erklärt hat, dass er nur Vogtei- und Scharwerksdienste von einem Gut schuldet, ist an 1562 Februar 17 (Erichtag nach Invocavit) in dem Streit ein Urteil ergangen, nach dem durch eine Ritterschaft entschieden wurde, dass der Angeklagte Vogtei- und Scharwerksdienste von beiden Gütern schuldig sein soll. In den übrigen Anklagepunkten wurde der Angeklagte freigesprochen (absolviert) und die bisher aufgelaufenen Schulden (expennss) sollen mit dem Urteil aufgehoben sein. Nach diesem Urteil wurde an das Münchner Hofgericht Herzog Albrechts [V.] appelliert. [Es folgt eine inserierte Urkunde des Herzogs von 1562 Juli 8] Albrecht [V.], Herzog in Ober- und Niederbayern, grüßt seinen Landrichter im Landgericht Hirschberg, Georg von Haslang zu Haslangkreit, und bekundet, dass nach der Appellation die herzoglichen Räte entschieden haben, dass das Urteil des Georg von Haslang dermaßen abzuändern sei (zu reformieren sey), dass hinsichtlich des Gutes des Wägenmanns [?], Andreas Burger die entsprechenden Vogtei- und Scharwerksdienst verrichten und leisten soll, dass dieser aber hinsichtlich des Gutes der Universität keinen Scharwerksdienst schuldig sein soll. Sollte Jobst Muffel bereits zuviel von Burger erhalten haben, so muss er dem Burger die zuviel berechneten Ausgaben (expens) zurückerstatten (Datum München den achten July anno et cetera LXII). Der Aussteller [Georg von Haslang] erklärt, dass dem Andreas Burger daraufhin von der Ritterschaft ein entsprechender Urteilsbrief ausgestellt wurde. Aussteller: Georg von Haslang zu Haslangkreit Empfänger: Universität Ingolstadt

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Charter: J 226
Date: 24.05.1563
AbstractDie Brüder Hans Christoph (Hanns Christoff) und Hans Heinrich (Hanns Hainrich) von Mückhentall [Muggenthal] zu Neuenhinzenhausen und Sandersdorf [Gde. Altmannstein, Lkr. Eichstätt] bekunden, dass sie sich auf eine Erbteilung (Erbthaylung unnd Vergleichung) geeinigt haben, die ihre elterlichen Eigen- und Lehengüter betrifft; Erstens soll Hans Christoph von Muggenthal als dem Älteren das Schloss Neuenhinzenhausen mit allem Zubehör, so es die Brüder von ihrem verstorbenen Vater geerbt haben, zustehen, nämlich mit folgenden Wäldern und Mähwiesen: Erstens das Junckhholz, ferner den Hirelsperg [?], ferner das Dorf Steinsdorf (Stainsdorff) [Gem. Altmannstein, Lkr. Eichstätt] sowie der dritte Teil aller großen und kleinen Zehnten; Ferner das Dorf Mindelstetten (Mingelstetten) [Lkr. Eichstätt] sowie der dritte Teil und der vierte Teil [insgesamt ca. 58%?] des großen Zehnten; Ferner wurden Hans Christoph zugeteilt die Güter und Höfe in Hiendorf [Gde. Mindelstetten, Lkr. Eichstätt], Tettenagger (Döttenackher), Laimerstadt, Imbath (Imvadt) und Menning (Menningen). Hingegen soll Hans Heinrich das Schloss Sandersdorf zustehen, inklusive das uralte Brauhaus (uhralthen Preühaus) und allen anhängenden Rechten; Auch folgende Waldstücke und Mähwiesen sollen dem Hans Heinrich zustehen: Erstens das Mill Holz sowie zwei Leütten [?], die an die Gemeinden von Sandersdorf und Steinsdorf angrenzen; Ferner das Eyenthall [Einthal?], ferner die Waldgebiete (gehülz) zu Mendorf als den Hienerperg [?], Stettling [?] und Biburg (Biburckh); Ferner wurde Hans Heinrich das Dorf Mendorf zugeteilt mit den dazugehörigen Eigengütern und Stücken inklusive aller Lehengüter, wozu auch die zwei Sitze [?] samt der zwei Drittel an den großen und kleinen Zehnten gehören. Es wird bekundet, dass das Lehenvermögen (Lehen Vermüg) des Lehnbuchs, das Hans Christoph als der Ältere eigenhändig verliehen hat, für immer bei den männlichen Erben (bey unns Brüedern unnd derselben nachchummen bey dem Manlichen stamen pleiben solle) der Brüder verbleiben soll und immer von dem Ältesten verliehen wird. Weiterhin wurde beschlossen, dass die Brüder die Erb- und Hochwilfuett [?] Jaidt [Jagd], die sie von ihren Vorfahren geerbt haben, und die nachfolgenden Güter in Zukunft gemeinsam nutzen wollen: erstens die Gemeinde Steinsdorf, die an den Köschinger Forst angrenzt und auch an die Gemeinden Mendorf und Deissing [Theißing] angrenzt und bis an den Weyl und an die Lohe (Loe) angrenzt; Ferner die Mendorfer und Deüssinger [Theißing] Gemeinde samt dem Bettbrunner Holz (Pepprunerholz), soweit sie an die Steinsdorfer Gemeinde an die Lohe und bis an den Forst an die alte Richtstatt und Hecke angrenzt und von der Richtstatt bis in das Bettbrunner Feld bis zu der Marter von Damien, das Feld hinab bis an die Stiege und Hienerperg, an den Rettling und Mendorfer Feld angrenzend; Ferner eine Jagd (Jaidt) der Redtling, die an die Mendorfer Gemeinde, und der Hienerperg, die an die Gemeinde Offendorf und an das Bettbrunner Holz angrenzt; Ferner eine Jagd, die Pyburckh [Biburg] genannt wird, sowie eine Jagd, die der Seheperg genannt wird und an das Steinsdorfer Feld angrenzt, sowie an den Pfall [?], an die Thonbeitten [?] und die Gemeinde Sandersdorf; Ferner eine Jagd, die Thonleütten [Tholbath?] genannt wird und an den Forst, an die Hecke von Damien [?] und reicht durch das Helfle [?] auf die Wiesen und bis nach Schamhaupten (Schambhaupt) bis an das Feld; Ferner eine Jagd die Sandersdorfer Gemeinde, die an den Sehef [?] und an den Pfall [?] angrenzt; Ferner eine Jagd ein Hierelsperg [?], sofern die Richstatt dazu an die Mosleitten angrenzt und wiederum eines am Mühlperg; Ferner eine Jagd am Jungholz (Junckhholz); Ferner eine Jagd auf dem Prateidt [?], das an eine Hecke und an Megenstorff in das Feld und auch an die Pondorffer Wiese und bis in das Pondorffer Feld heranreicht; Ferner eine Jagd als die [?] Pondorfer, Megensdorfer und Schamhaupter Holzer, die an die Pondorfer Wiese und an ein Waldgebiet angrenzt, das Khriegelthall genannt wird; Ferner eine Jagd, die an die genannten Hölzer angrenzt, die das Khriegelthall genannt wird und die mit Grenzsteinen (marchstainen) unterschiedlich vermarcht [begrenzt?] ist und an die Pondorfer Wiese angrenzt; Ferner eine Jagd an Hehern [?], die an die Straße und an ein Feld derer von Danhausen, Neüses und Pondorffer angrenzt; Ferner eine Jagd im Donhauser und Schamhaupter Gehölz, ausgenommen (bis auf) die Steingrube, das Schamhaupter und das Donhauser Feld, die an das Khriegelthall angrenzt. Alle genannten Jagden sollen die zwei Brüder und ihre Erben zu gleichen Teilen (zue gleichen thayll unnd uncosten) bejagen dürfen. Das Wilfrätt [?] soll zu gleichen Teilen geteilt werden. Alte Urkunden sollen gegenüber diesem Teilungsbrief (thaylprüeff) ungültig sein. Alle Hofmarksleute, Stiftsleute und Hintersassen und Untertanen, sofern sie von diesem Teilungsbrief berührt werden, sollen von ihren bisherigen Pflichten entbunden und mit den neuen Teilen neu verbunden sein. Aussteller: Hans Christoph und Hans Heinrich von Muggenthal Empfänger: Etwa Augustiner-Chorherrenstift Schamhaupten ?

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Charter: A-III-6
Date: 27.01.1565
AbstractJohannes Jacob Kuechner, Baccalaureus formatus der Theologie, Kanoniker des Willibaldchors im Eichstätter Dom und geistlicher Generalvikar des Eichstätter Bischofs Martin von Schaumberg, teilt den „Cooperatores“ der Pfarrei zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt mit, dass er deren Pfarrei nach dem freiwilligen Verzicht des letzten Besitzers, Magister Georg Lauther, dem von Albrecht V., Pfalzgrafen bei Rhein und Herzog von Ober- und Niederbayern, der das Patronats- und Präsentationsrecht auf diese Pfarrei hält, favorisierten Magister Augustinus Neser übertragen hat, und befiehlt ihnen, dies entsprechend zu beachten. Aussteller: Kuechner, Johannes Jacob, Baccalaureus formatus der Theologie, Kanoniker des Willibaldchors im Eichstätter Dom, geistlicher Generalvikar des Eichstätter Bischofs Martin von Schaumberg Empfänger: Mitglieder („cooperatores“) der Pfarrei zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt

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Charter: J 227
Date: 01.02.1565
AbstractUlrich Betz [Petz], fürstlicher Zoll-Gegenschreiber in Ingolstadt, und seine Ehefrau Margaretha (Margretha) bekunden, dass ihnen der Rektor, die Kämmerer und der Rat der Kammer der Universität Ingolstadt auf ihre Bitten hin, den Hof in Gerolfing [Stadt Ingolstadt], den bisher Hans (Hanns) Dentzel besessen hatte und vor diesem dessen Vater Ulrich Dentzel und der der Universität gehört, als Erblehen verliehen haben. Zu dieser Verleihung gehört auch das Erb- und das Baurecht. Die Eheleute Betz erklären, dass sie den ihnen anvertrauten Hof mit allem Zubehör in einem guten Zustand erhalten wollen. Von der Holzmark, die zu dem Hof gehört, wollen die Eheleute kein Holz verkaufen, sondern dies nur zur Instandhaltung des Hofes verwenden. Alle rechtmäßig geforderten Steuern und Scharwerksdienste wollen die Aussteller leisten. An die Universität wollen die Aussteller jedes Jahr am Festtag der Heiligen Apostel Simon und Judas [Oktober 28], oder im Zeitraum von 14 Tagen davor oder danach, eine Gattergült von drei Gulden, zwei Schilling und 11 1/2 Pfennige rheinischer Münze, sowie als Weisgült neun Viertel Weizen und drei Scheffel abzüglich drei Metzen Hafer, jeweils Ingolstädter Maßes, reichen. Die Aussteller wollen das ihnen anvertraute Gut nur mit Wissen und Willen ihrer Herren verkaufen und verändern, sowie es zuerst der Universität zum Kauf anbieten. In welcher Weise auch immer der Hof den Besitzer wechselt, es sind jedes Mal der Universität vier Gulden als Auffahrtgeld (zu Auffart oder hanndtlanng) sowie weitere vier Gulden als Abfahrtgeld (zu abfart) zu zahlen. Sollten die Aussteller oder ihre Nachkommen sich nicht an die Vereinbarungen halten, so können sie des Hofes entsetzt werden. Aussteller: Ulrich und Margaretha Betz [Petz] Empfänger: Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt

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Charter: A-II-67
Date: 07.10.1565
AbstractLienhardt und Katherina Winder verkaufen für 53 rheinische Gulden und einen Taler Leibkauf an Wolfgang und Barbara Riettmaier aus Steinsdorf ihr Haus in Steinsdorf, das neben dem von Martin Pröbstl und Hans Walther liegt, mit Grund und Boden, woraus der Kirche St. Martin in Steinsdorf 1 Viertel Wachs und dem Grundherrn, Hanß Christoff von Muggenthal, 6 Kreuzer, eine Fasnachthenne und 2 Metzen Vogthafer (Riedenburger Maß) zustehen, sowie einen Grund von 10 Bifang im Saumfeld hinter dem Steinbuckl zwischen den Gründen von Lenhardt Walther und Utz Probstel, einen weiteren Grund von 9 Bifang unter der Höhe zwischen den Gründen von Lenhardt Ziegler und des Seboldts, einen weiteren Grund von 5 Bifang im Haberfeld an der Hohenwart zwischen den Gründen von Lenhardt Piffang und Mathes Ziegler, einen weiteren von 4 Bifang auf dem Hunsweg zwischen den Gründen von Martin Ziegler und des Schneiders Häusle, einen weiteren von 15 Bifang im Drattfeld im Ring neben der Ringwiese und neben den Gründen des alten Kueffer und des Seboldts und einen weiteren Grund von 18 Bifang auf dem Pfändl zwischen dem Grund von Hanns Prumpaurn und einem Ödgarten. Aussteller: Winder, Lienhardt und Katherina, aus Steinsdorf Empfänger: Riettmaier, Wolfgang, aus Steinsdorf; Riettmaier, Barbara, Frau des Wolfgang Riettmaier, aus Steinsdorf

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Charter: J 228
Date: 29.09.1566
AbstractUlrich Petz, fürstlicher Zollkontrolleur (Zol Gegenschreiber) in Ingolstadt, und seine Ehefrau Margaretha (Margareta) bekunden, dass sie auf Grund einer Schuld, die von einem gewissen Hans (Hanns) Dintzl aus Gerolfing [Stadt Ingolstadt] herrührt, dem Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt 80 rheinische Gulden in Landeswährung schuldig sind. Die Aussteller versprechen, dass sie den Vertretern der Universität künftig jedes Jahr am Festtag des Heiligen Michael [September 29] die Schuld von 80 Gulden mit jeweils vier Gulden verzinsen (zuuerzinsen) wollen, und damit im Jahr 1567 beginnen wollen. Wenn die Aussteller die Summe von 80 Gulden ablösen wollen, so sollen sie dies den Vertretern der Universität ein Vierteljahr vorher ankündigen. Sollten die Aussteller an der Zahlung des Zinses von vier Gulden säumig werden, so können die Gläubiger sie entsprechend an dem Hof in Gerolfing, der Dintzlhof genannt wird, pfänden und diesen solange nutzen, bis ihnen Hauptsumme, Zins und Schaden bezahlt und beglichen sind. Aussteller: Ulrich und Margaretha Petz Empfänger: Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt

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Charter: A-VI-51
Date: 12.11.1566
AbstractBarbara und Walthäuser Schöberl verkaufen Barbara Scheurer für eine ungenannte Summe Geldes, welche sie bereits erhalten haben, ihren Hof in Rockolding mit aller Zugehör, gelegen zwischen „des Heylings Hofs unnd Lienharten Puschs“, und ebenfalls dort gelegene 34 Pifang Acker. Aussteller: Schöberl, Walthäuser, zu Rockolding; Schöberl, Barbara, Ehefrau des Walthäuser Schöberl Empfänger: Scheurer, Barbara, Ehefrau des David Scheurer, Bürger und Rat zu Neuburg

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Charter: J 229
Date: 04.02.1572
AbstractUlrich Petz, derzeit fürstlicher Diener in Ingolstadt, und seine Ehefrau Margaretha (Margretha) bekunden, dass sie mit Zustimmung des Magisters Wolfgang Zettel (Zetl), Kämmerer der Universität Ingolstadt, an Georg und Barbara Dintzl aus Gaimersheim (Gaymersham) [Lkr. Eichstätt] ihre Erbrechte am Hof zu Gerolfing [Stadt Ingolstadt], welchen einst Hans Dintzl innehatte und welcher als Eigentum der Universität Ingolstadt gehört, für 1300 rheinische Gulden verkauft haben. Die Aussteller erklären, dass sie auf alle Ansprüche an den genannten Erbrechten verzichten. Sollte es bezüglich des Hofs zu Rechtsstreitigkeiten kommen, so wollen die Aussteller den Käufern hierin beistehen, wie es im Land Oberbayern und im Gericht Gerolfing üblich ist. Aussteller: Ulrich und Margaretha Betz [Petz] Empfänger: Die Kammer der Universität Ingolstadt

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Charter: J 230
Date: 07.02.1572
AbstractHans Haß aus Gerolfing [Stadt Ingolstadt] und seine Ehefrau Barbara bekunden, dass sie mit Zustimmung des Magisters Wolfgang Zettel (Zetl), Kämmerer der Universität Ingolstadt, an Reichart Scharpff aus Veldtkhirchen [Feldkirchen, Stadt Ingolstadt] und seine Ehefrau Anna ihre Erbrechte an einem Hof in Gerolfing, der der Murnhof genannt wird, verkauft haben. Der Hof gehört als Eigentum der Universität, an deren Kasten davon jährlich 4 1/2 Scheffel Weizen und sechs Scheffel abzüglich sechs Meten Hafer Ingolstädter Maßes, sowie als Weisgült fünf Gulden und 63 Pfennige, sowie drei Gulden Einleggeld (eingelegt geldt) abzuführen sind. Ferner sind an den fürstlichen Kasten jährlich an Vogteigeld ein Gulden, fünf Schilling und acht Pfennige abzuführen. Zum Kaufgut gehören außerdem ein Varnus [?], ein Pferd (Roß), vier Rinder (Rinder Khue Viechs), zwei Schweine, einen Wagen, einen Pflug und zwei Pfund Shit Stroß [Schütt-Stroh?]. Für das gesamte Kaufgut haben Reichart Scharpff und seine Ehefrau 2400 rheinische Gulden bezahlt. Die Aussteller erklären, dass sie auf alle Ansprüche an den verkauften Gütern verzichten. In eventuellen Rechtsstreitigkeiten, die das Kaufgut betreffen, wollen die Aussteller den Käufern beistehen, wie es im Land Oberbayern und im Gericht Gerolfing üblich ist. Aussteller: Hans und Barbara Haß Empfänger: Die Kammer der Universität Ingolstadt

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Charter: A-VI-52
Date: 12.06.1577
AbstractLeonnhardt und Barbara Kündler verkaufen der Kirche St. Johannes in Demling (vertreten durch Propst Cristoff Scharrer) für 50 Gulden eine jährlich an St. Michael (+/– 14 Tage) zu zahlende Gilt von 2 Gulden, 3 Schillingen und 15 Pfennigen aus ihren Gütern („erstlichen in Clenhauser Veldt Ainen Ackher, seinndt 65 Pifing, stosst auf Inngolstetter Steeg zu Rhain neben Sebastian Daserr und Ulrichen Speiser“, „Dann Ainen Ackher seinndt 25 Piffing Ligt zu March neben Casparn Küppflspergerß wismath“). Aussteller: Kündler, Leonnhardt, aus Demling; Kündler, Barbara, Ehefrau des Leonnhardt Kündler Empfänger: St. Johannes in Demling

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Charter: A-III-7
Date: 05.09.1578
AbstractDie Universität Ingolstadt, der Statthalter des bayerischen Herzogs in Ingolstadt, Geörg von und zu Hegnenberg, und die Stadt Ingolstadt vereinbaren hinsichtlich des in ihrem Besitz befindlichen sogenannten Hungeralmosens (eine wohltätige Stiftung, die aus dem 1571 verfassten und vom Unterrichter Wolfganng Eder betreuten Testament von Ursula Häferlein, Witwe des Ingolstädter Bürgers und Rats Leopold Häfelein, hervorging), dass ein Register über Einnahmen und Ausgaben der Stiftung geführt werden solle, Beschlüsse nur gemeinschaftlich gefasst werden können, alle drei Beteiligten jeweils einen Bevollmächtigten entsenden, der zur Betrugsvorbeugung jeweils nur einen der drei Schlüssel zur Stiftungskasse besitzt, dass Einnahmen und Ausgaben jährlich nur an einem festgelegten Tag zu verrechnen seien, die Anlage des Geldes in pleno beschlossen werden muss und dass, sollte eine der drei Obrigkeiten ausfallen, diese sofort wieder ersetzt werden muss. Aussteller: Universität Ingolstadt (Rektor, Kämmerer und Rat); Albrecht V., Herzog von Ober- und Niederbayern, Pfalzgraf bei Rhein; Hegnenberg, Wiesenfelden, Oberhaunstat etc., Geörg von und zu; Ingolstadt (Bürgermeister und Rat) Empfänger: Universität Ingolstadt (Rektor, Kämmerer und Rat); Hegnenberg, Wiesenfelden, Oberhaunstat etc., Geörg von und zu, Statthalter zu Ingolstadt, „Goldtritter“; Ingolstadt (Bürgermeister und Rat)

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Charter: A-VI-53
Date: 11.01.1579
AbstractGeorg Schellenkhinig, Bürger zu Landshut und wohnhaft am Rennweg, verkauft für 100 rheinische Gulden eine auf seiner Schweige, der sogenannten Pürkhner Schweige, die am Rennweg im Landshuter Burgfrieden neben der Point der Witwe Ursula Überreidter, Bürgerin zu Landshut, und dem Mühlbach situiert ist, liegende Gilt von 5 Gulden, die ab 1580 jährlich im Zeitraum von 14 Tagen vor oder nach Dreikönig zu zahlen ist, an die Witwe Urusula Überreidter, Bürgerin zu Landshut, wobei der Vertrag für beide Seiten mindestens 6 Monate vor der Giltzeit kündbar ist. Aussteller: Schellenkhinig, Georg, Bürger zu Landshut, wohnhaft am Rennweg Empfänger: Überreidter, Ursula, Witwe, Bürgerin zu Landshut

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Charter: A-VI-54
Date: 07.01.1580
AbstractGeörg und Barbara Schelnkhönig verkaufen Ursula Überreitter, der Witwe des Niclaus Überreiters, Bürgers und Wirts zu Landshut, für 20 Gulden eine auf ihrer Schweige am Rennweg, der sogenannten Pürckhner Schweige, die mit mehreren nicht näher bezeichneten Gilten belastet ist, liegende, ab 1581 jährlich im Zeitraum von 14 Tagen vor oder nach Dreikönig zahlbare Gilt über 1 Gulden, wobei festgelegt wird, dass beide Parteien die Vereinbarung mit einer Frist von 6 Monaten kündigen können. Aussteller: Schelnkhönig, Geörg, Bürger und Müller („Milner“) zu Landshut; Schelnkhönig, Barbara, Frau des Geörg Schelnkhönig, aus Landshut Empfänger: Überreiter, Ursula, Witwe des Niclaus Überreiter, Bürgers und Wirts zu Landshut

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Charter: A-VI-55
Date: 06.02.1580
AbstractMichael und Margaretha Sälmair aus „Hangenden Bolldern“ im Gericht Erding verkaufen 1 Tagwerk Wismat am Rennweg im Landshuter Burgfrieden, „im Khreidt“ genannt, die an den Acker von Rat Marx Pfundtner, an die Point von Steffan Haimb und an den Fahrtweg angrenzt, gegen eine ungenannte Summe an Geörg Aindlmair, Bierbrauer und Bürger zu Landshut, und dessen Frau Elspeth. Aussteller: Sälmair, Michael, aus „Hangenden Bolldern“ (Gericht Erding); Sälmaier, Margaretha, Frau des Michael Sälmair, aus „Hangenden Bolldern“ (Gericht Erding) Empfänger: Aindlmair, Geörg, Bierbrauer und Bürger zu Landshut; Aindlmair, Elspet, Frau des Geörg Aindlmair, aus Landshut

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Charter: A-VI_56
Date: 29.06.1580
AbstractGeörg Schelnkhinig, Bürger und Müller („Milner“) am Rennweg zu Landshut, und seine Frau Barbara verkaufen ihre Schweige am Rennweg, die zwischen dem Mühlbach und dem Mühlanger von Caspar Zechentner sowie neben den Gründen von Ursula Überreitter liegt und mit nicht näher bestimmten Gilten belastet ist, gegen eine ungenannte Summe an Steffan Haimb, Bürger zu Landshut, und seine Frau Margaretha. Aussteller: Schelnkhinig, Geörg, Bürger und Müller („Milner“) am Rennweg zu Landshut; Schelnkhinig, Barbara, Frau des Geörg Schelnkhinig, aus Landshut Empfänger: Haimb, Steffan, Bürger zu Landshut; Haimb, Margaretha, Frau des Steffan Haimb, aus Landshut

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Charter: A-VI-57
Date: 27.04.1581
AbstractHanns Hürsster und Anndres Kugler verkaufen Georg Häfelin für 298 Rheinische Gulden mehrere Äcker und zwar „erstlichen funff viertl Ackhers neben mein Hannsen Hürsters hofholcz und Sixten Schneiders hofackher gelegen, mehr ain Jauchert ahn Illdorfferweg neben erstbemelts Sixten Schneiders und mein Hannsen Hürssters hofäckhern im velldt gegen Bürckheim gelegen, mehr ain Jauchert Ackhers neben Veitten Schwayhers von Moß und Sixten Lanngen von Illdorff Eckhern in Püdinger velldt gelegen, item mer zwo Jauchert Ackhers in Püdinger velldt neben Andre Nidenseheimer von Püding gelegen und uf Hansen vierthaler daselbs stossendt und dan noch ain Juchart Ackhers auch in Püdinger velldt neben Michaeln Ayels und Georgen Stellgen von Ortlfing hofackhern gelegen so auf den Lawweg stosst“. Aussteller: Hürsster, Hanns, von Ortlfinng; Kugler, Anndres, von Mos Empfänger: Häfelin, Georg, von Mos

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